BT-Drucksache 17/5840

Rolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Unternehmen bei Einsätzen der Bundeswehr im Ausland

Vom 13. Mai 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5840
17. Wahlperiode 13. 05. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Agnes Malczak, Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe,
Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Unternehmen bei Einsätzen
der Bundeswehr im Ausland

Einem Video, das am 28. April 2011 auf der Webseite der Bundeswehr unter
dem Titel „Heron hat alles im Blick“ eingestellt wurde, kann man entnehmen,
dass zivile Techniker Aufgaben im Rahmen des Einsatzes der Aufklärungs-
drohne in Afghanistan übernehmen. Welche Aufgaben genau die Zivilisten un-
ter welchen – auch rechtlichen – Rahmenbedingungen übernehmen, geht aus
dem Video aber nicht hervor. Entsprechend wirft dieses Video Fragen hinsicht-
lich der Aufgaben von zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Einsätzen
der Bundeswehr im Ausland auf. Unklar ist auch, ob es sich um Angestellte der
Bundeswehr oder eines privaten Unternehmens handelt. Dies wirft auch grund-
sätzlich Fragen hinsichtlich der Rolle von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
privater Firmen, die im Auftrag der Bundeswehr Aufgaben im Zusammenhang
mit Einsätzen im Ausland übernehmen, auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Aufgaben übernehmen zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Zusammenhang mit dem Einsatz der Aufklärungsdrohne Heron durch die
Bundeswehr in Afghanistan?

a) Sind diese zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch direkt am Ein-
satz der Drohne für Aufklärungsflüge beteiligt, und wenn ja, in welcher
Weise?

b) Aus welchen Gründen werden für diese Aufgaben zivile Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter eingesetzt?

c) Sind diese zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bundeswehr
oder bei einem privaten Unternehmen angestellt?

d) Um wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt es sich, und – falls
es sich nicht um Personal der Bundeswehr handelt – inwiefern wäre auch

Personal der Bundeswehr in der Lage, diese Aufgaben wahrzunehmen?

2. In welchen Bereichen, die im Zusammenhang mit Einsätzen der Bundeswehr
im Ausland stehen, zieht die Bundesregierung grundsätzlich die Beauftra-
gung privater Unternehmen in Betracht?

a) In welchen Bereichen und aus welchen Gründen zieht sie eine solche Be-
auftragung privater Unternehmen grundsätzlich nicht in Betracht?

Drucksache 17/5840 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Welche Bereiche definiert das Bundesministerium der Verteidigung ge-
gebenenfalls als insofern sicherheitsrelevant, als dass der Einsatz von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Unternehmen hier ausge-
schlossen ist?

3. Zu welchem Zweck beschäftigt die Bundeswehr im Rahmen ihrer Auslands-
einsätze welche privaten Unternehmen (jeweils seit wann, bzw. über wel-
chen Zeitraum, welches Volumen, Personalumfang, wo genau)?

4. Inwiefern besteht aus Sicht der Bundeswehr ein erhöhtes Sicherheitsrisiko
durch den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern privater Unter-
nehmen, insbesondere mit Blick auf das Arbeiten in sicherheitssensitiven
Bereichen wie Aufklärung und der Verarbeitung von Aufklärungsinforma-
tionen?

5. Welchen rechtlichen Status haben die Angehörigen dieser privaten Unter-
nehmen?

6. Wie sind Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern privater Unternehmen, die von der Bundeswehr im Zu-
sammenhang mit Auslandseinsätzen beauftragt werden, geregelt?

7. a) Welche Anforderungen stellt die Bundeswehr bezüglich der Absiche-
rung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der durch sie beauftragten pri-
vaten Unternehmen im Falle einer Verletzung oder des Todes?

b) Wie stellt die Bundeswehr sicher, dass diese eingehalten werden?

8. a) Wie wird die Versorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater
Unternehmen im Einsatzland mit Gütern des täglichen Bedarfs gewähr-
leistet?

b) Wer trägt für diese Versorgung welche Kosten?

9. Wie wird die Sicherheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von der
Bundeswehr beauftragter privater Unternehmen im Einsatzland gewährleis-
tet?

a) Inwiefern sind durch die Bundeswehr beauftragte private Unternehmen
selbst für die Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ein-
satzgebieten der Bundeswehr zuständig?

b) Wer trägt die Kosten für den Schutz des Personals beauftragter privater
Unternehmen in Einsatzgebieten der Bundeswehr (bitte jeweils aufge-
schlüsselt nach Einsatzgebiet, Unternehmen, Aufgabenbereich, Zeit-
raum)?

c) Wo sind diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untergebracht?

d) Wenn ein Transport zwischen Unterkunft und Arbeitsplatz notwendig ist,
wer übernimmt diesen Transport?

e) Inwiefern bewegen sich diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer
Freizeit eigenständig im Umfeld ihrer Unterkunft?

f) Wenn sie in einem Camp der Bundeswehr untergebracht sind, sind sie
dazu befugt, das Camp eigenständig zu verlassen?

10. a) Wie sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von durch die Bundeswehr
beauftragten privaten Unternehmen im Einsatzland in die Befehlskette
eingebunden?

b) Wer ist für die Dienstaufsicht verantwortlich?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5840

11. Wie stellt die Bundeswehr sicher, dass sie die durch Privatunternehmen
erbrachten Leistungen im Auslandseinsatz im Notfall (beispielsweise bei
einem Ausfall des Unternehmens durch Streik oder Vertragsstreitigkeiten)
auch autark durchführen kann?

12. a) Wurden inzwischen durch Zivilisten wahrgenommene Tätigkeiten im
Auslandseinsatz zuvor durch Soldatinnen und Soldaten erbracht?

b) Falls ja, wann genau fand der Wechsel aus welchem Grund statt?

13. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die parlamentarische Kon-
trolle der Einsätze im Ausland durch die Übertragung von Aufgaben an Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter privater Unternehmen beeinträchtigt?

14. Plant die Bundesregierung das Parlament regelmäßig über Aufgaben und
Rahmenbedingungen von zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im
Rahmen von Einsätzen der Bundeswehr im Ausland zu unterrichten, und
wenn ja, auf welche Weise?

15. Inwiefern berührt nach Ansicht der Bundesregierung das Zurückgreifen auf
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziviler Unternehmen für Aufgaben im
Rahmen von Einsätzen der Bundeswehr im Ausland die in den Mandaten
des Deutschen Bundestages festgesetzten Obergrenzen?

Berlin, den 13. Mai 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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