BT-Drucksache 17/5602

Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr

Vom 18. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5602
17. Wahlperiode 18. 04. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy,
Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr

Im Zuge der Transformation der Bundeswehr zu einer Freiwilligenarmee wird
die Frage nach der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften im Kontext
der Personalgewinnung umfassend diskutiert. Als Bestandteil dieser Diskus-
sion hat das Thema Vereinbarkeit von Familie und Dienst eine prominente
Rolle eingenommen. Es ist jedoch verkehrt, diese Diskussion lediglich auf die
Gewinnung neuer Bewerberinnen und Bewerber zu verkürzen. Die zentrale
Motivation sollte sich aus dem eigenen Anspruch ergeben, der unter anderem in
§ 31 Absatz 1 des Soldatengesetzes festgeschrieben ist: „Der Bund hat im Rah-
men des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und
des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Familien (…) zu sorgen.“ Diese besondere
Fürsorgepflicht besitzt im Lichte der Belastungen durch Auslandseinsätze und
die bereits durchgeführte und nun erneut anstehende Reform der Bundeswehr
Gültigkeit – und zwar nicht nur für die Soldatinnen und Soldaten sondern auch
die Zivilbediensteten und deren Familien.

Trotz zahlreicher Maßnahmen wird teilweise erhebliche Kritik am Stand der
Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr geäußert. Der Wehr-
beauftragte des Deutschen Bundestages berichtet in seinem letzten Jahresbericht
2010 unter anderem von Belastungen durch heimatferne Verwendungen, die
Notwendigkeit transparenter und die Familiensituation berücksichtigender Ver-
wendungsentscheidungen, oder Planungsunsicherheiten durch unklare Einsatz-
zeiten sowie die Belastung durch eine Erhöhung der Einsatzdauer. Der Deutsche
Bundeswehr-Verband e. V. sieht Handlungsbedarf in den Bereichen Kinder-
betreuung, Wahlmöglichkeit zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungs-
geld sowie der verbindlichen Umsetzung des Handbuchs zur Vereinbarkeit von
Familie und Dienst in den Streitkräften (AU 1/500). Auch im persönlichen Ge-
spräch mit Bundeswehrangehörigen werden diese und weitere Defizite in der
Vereinbarkeit von Familie und Dienst beklagt.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit von Familie und
Dienst in der Bundeswehr?

b) Welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung, und welche
Dringlichkeit misst sie diesem jeweils bei?

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2. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der Vereinbarkeit von Fa-
milie und Dienst in der zukünftigen Ausgestaltung der Bundeswehr, insbe-
sondere im Hinblick auf die Transformation hin zu einer Freiwilligenarmee,
ein?

3. Welche Kriterien mit Bezug zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst wer-
den bei der Erarbeitung eines neuen Standortkonzeptes im Allgemeinen und
einzelnen Standortentscheidungen im Speziellen berücksichtigt?

4. a) Inwiefern führt die Bundeswehr derzeit bzw. hat sie in den letzten fünf
Jahren Forschungsprojekte zum Thema Vereinbarkeit von Familie und
Dienst durchgeführt?

b) Welche Ergebnisse haben die abgeschlossenen Projekte ergeben?

c) Inwiefern wurden aus den Ergebnissen Handlungsmöglichkeiten abgelei-
tet und umgesetzt?

5. Welche Mittel im Einzelplan 14 sind zur Förderung der Vereinbarkeit von
Familie und Dienst konkret vorgesehen (bitte jeweils nach Titeln und An-
sätzen für den Bundeshaushalt 2011 sowie für den Bundeshaushaltsentwurf
2012 aufschlüsseln)?

6. Inwiefern stehen im Einzelplan 14 Mittel für Kinderbetreuungsmaßnahmen
zur Verfügung (bitte jeweils nach Titeln und Ansätzen für den Bundeshaus-
halt 2011 sowie für den Bundeshaushaltsentwurf 2012 aufschlüsseln)?

Kinderbetreuung

7. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Nutzen des Kinderbetreu-
ungsportals der Bundeswehr?

a) Für welche Dienststellen steht das Betreuungsportal aus welchem Grund
zur Verfügung?

b) Für welche Dienststellen steht das Betreuungsportal aus welchem Grund
nicht zur Verfügung?

c) Welche Personengruppen haben darauf Zugriff?

d) Welche Ergebnisse hat die Pilotphase des Projektes erbracht, und inwie-
fern wurde sie wissenschaftlich begleitet?

e) Welche Maßnahmen trifft die Bundeswehr, um Rückmeldungen der Nut-
zer einzuholen, und welche Rückmeldungen hat sie bezüglich des Portals
erhalten?

f) Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr aufgrund der Ergebnisse der
Pilotphase bzw. der Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer getrof-
fen?

g) Wie hoch beziffert die Bundeswehr die jährlichen Kosten des Kinderbe-
treuungsportals?

h) Wie plant die Bundeswehr, das Kinderbetreuungsportal in Zukunft weiter
auszugestalten, und mit welchen Mitteln wird sie den weiteren Betrieb si-
cherstellen?

i) Wie viele Betreuungsplätze stehen im Kinderbetreuungsportal zur Verfü-
gung, und wie viele konnten bisher darüber vermittelt werden?

8. Inwiefern bietet die Bundeswehr eigene Kinderbetreuungsmöglichkeiten
an?

a) Wie viele eigene Kinderbetreuungsplätze bietet die Bundeswehr an (bitte

jeweils aufgeschlüsselt nach Standort)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5602

b) Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten für einen der bundes-
wehreigenen Kinderbetreuungsplätze?

c) Wie viele Stunden am Tag umfassen die bundeswehreigenen Kinder-
betreuungsplätze?

d) Bestehen bundeswehreigene Betreuungsangebote für Abend- und
Nachtzeiten?

e) Bestehen kurzfristige bundeswehreigene Betreuungsangebote z. B. für
den Krankheitsfall bei schulpflichtigen Kindern?

9. a) Plant die Bundeswehr, zukünftig eigene Kinderbetreuungsmöglichkeiten
anzubieten?

b) Falls ja, welcher Zeitrahmen ist für die Schaffung dieser Kinderbetreu-
ungsmöglichkeiten vorgesehen?

10. Welche Ergebnisse liegen aufgrund bereits durchgeführter Analysen zum
Kinderbetreuungsbedarf den Dienststellen der Bundeswehr vor?

11. Welche Konsequenzen zieht die Bundeswehr aus den bereits durchgeführ-
ten Bedarfsanalysen?

12. Inwiefern stehen in welchen Dienststellen der Bundeswehr Eltern-Kind-
Arbeitsplätze zur Verfügung?

a) Wie sind diese jeweils ausgestattet?

b) Inwiefern werden diese auch durch Bundeswehrangehörige genutzt?

13. Inwiefern bemüht sich die Bundeswehr darum, an ihren Standorten in Ko-
operation mit zivilen Trägern, Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder von
Bundeswehrangehörigen zu schaffen?

14. Welche Möglichkeiten besitzen Bundeswehrangehörige, sich über Kinder-
betreuungsmöglichkeiten zu informieren?

15. Inwiefern unterstützt die Bundeswehr Initiativen von Bundeswehrangehö-
rigen zur Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten am Standort?

16. Inwiefern unterstützt die Bundeswehr alleinerziehende Bundeswehrange-
hörige während besonders zeitintensiver Maßnahmen, wie beispielsweise
der Teilnahme an Auslandseinsätzen, Lehrgängen, anderen Ausbildungs-
maßnahmen oder Übungsplatzaufenthalten?

Flexibilisierung/Teilzeit, Telearbeit, Gleitzeit

17. Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben in den letzten fünf Jahren Teil-
zeitarbeit beantragt, und wie vielen Anträgen wurde stattgegeben bzw. ab-
gelehnt (bitte aufschlüsseln nach

a) Laufbahn,

b) Dienstgradgruppe,

c) Teilstreitkraft, Organisationsbereich,

d) Truppengattung,

e) ggf. Grund für die Ablehnung)?

18. Inwiefern haben Soldatinnen und Soldaten in den letzten fünf Jahren
Elternzeit genommen (bitte aufschlüsseln nach

a) Laufbahn,
b) Dienstgradgruppe,

c) Teilstreitkraft, Organisationsbereich,

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d) Truppengattung,

e) Dauer der Elternzeit)?

19. Welche Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, damit ein mili-
tärischer bzw. ziviler Dienstposten auch in Teilzeit besetzt werden kann?

20. Wie stellt die Bundeswehr sicher, dass der Dienstbetrieb durch Elternzeit
bzw. Teilzeit bedingte Abwesenheiten nicht beeinträchtigt wird?

21. Inwiefern wurden Anträge auf Elternzeit aufgrund befürchteter negativer
Auswirkungen auf den Dienstbetrieb verweigert?

22. Wie viele Angestellte der Bundeswehr, die nach dem Mutterschutz bzw.
der Elternzeit zunächst in Teilzeit gearbeitet haben, konnten bis heute ent-
gegen ihres Wunsches nicht wieder zu einer Vollzeittätigkeit zurückkeh-
ren?

a) Aus welchen Gründen war die Wiederaufstockung zu einer Vollzeit-
tätigkeit jeweils nicht möglich?

b) Welche Maßnahmen plant die Bundeswehr, um in diesen Fällen Abhilfe
zu leisten?

c) Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr in ähnlichen Fällen in der Ver-
gangenheit getroffen, um eine Wiederaufstockung zu ermöglichen?

d) Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr ergriffen, um in Zukunft
sicherzustellen, dass eine Wiederaufstockung nicht aufgrund mangeln-
der Beratung und nachteiliger Zusatzverträge verhindert wird?

23. Inwiefern wird die IT-Ausstattung von Arbeitsplätzen angepasst, wenn ein
Vollzeitarbeitsplatz in zwei Teilzeitarbeitsplätze aufgeteilt wird?

a) Inwiefern wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund mangelnder IT
Ausstattung von Teilzeitarbeitsplätzen Beschwerden vorgebracht?

b) Welche Gründe sieht die Bundeswehr für die in diesen Beschwerden
vorgebrachten Mängel?

24. Inwiefern wurden in den letzten fünf Jahren Telearbeitsplätze beantragt,
und wie viele davon wurden genehmigt?

a) Wie hoch sind die jährlichen Kosten für ein Telearbeitsplatz, und aus
welchen Mitteln werden diese bewilligt?

b) Inwiefern haben sich die Funktionalität und die Kosten von Telearbeits-
plätzen in den letzten zehn Jahren, insbesondere nach der Einführung
des IT-Systems „Herkules“, verändert?

c) Wer ist für die Bewilligung eines Telearbeitsplatzes zuständig, und auf
Basis welcher Kriterien wird die Bewilligung getroffen?

d) Wie werden Bundeswehrangehörige über die Möglichkeit von Tele-
arbeitsplätzen informiert?

25. Inwiefern wurde bereits in der Ausgestaltung des „Herkules“-Rahmenver-
trages nachgesteuert, um die Ausstattung mit Teilzeitarbeitsplätzen und Tele-
arbeitsplätzen zu verbessern?

26. Welche Maßnahmen ergreift die Bundeswehr in welchen Bereichen, um
eine möglichst hohe Flexibilisierung der Arbeitszeiten zu erreichen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5602

Verwendungsplanung/Umzug/Abwesenheit durch Lehrgänge

27. Inwiefern wird bei der Personal- und Verwendungsplanung der Vereinbar-
keit von Familie und Dienst Rechnung getragen (insbesondere im Hinblick
auf

a) Soldatenpaare,

b) Zivilangestelltenpaare,

c) Alleinerziehende)?

28. Inwiefern gewährt die Bundeswehr ihren Angehörigen und deren Familien
Unterstützung bei Wohnungsbesichtigungsreisen vor einem dienstlichen
Umzug ins Ausland?

Maßnahmenpaket Bundesministerium der Verteidigung

29. Welche Schritte hat die Bundeswehr bereits ergriffen bzw. plant sie zu
ergreifen, um das Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des
Dienstes in der Bundeswehr umzusetzen, und welche Mittel stehen dazu
jeweils im Einzelplan 14 zur Verfügung (bitte insbesondere in Hinblick auf
Maßnahmen beantworten, die einen direkten Einfluss auf die Vereinbarkeit
von Familie und Dienst haben, wie u. a. Maßnahmen 17, 54, 68 bis 82)?

30. Wie stellt die Bundeswehr sicher, dass das Handbuch zur Vereinbarkeit von
Familie und Dienst in den Streitkräften (AU 1/500) Anwendung findet?

31. Inwiefern werden die Inhalte des AU 1/500 in der Laufbahnausbildung ver-
mittelt, und inwiefern sind die Inhalte des AU 1/500 Gegenstand von Fort-
und Weiterbildungsangeboten der Bundeswehr?

32. Welche Schulungsmaßnahmen stehen militärischen sowie zivilen Vorgeset-
zen mit Bezug zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Dienst und Familie
in der Bundeswehr zur Verfügung, und inwiefern werden diese genutzt?

Auslandseinsatz

33. Welche besonderen Belastungen für die Vereinbarkeit von Familie und
Dienst bestehen nach Ansicht der Bundesregierung für die Soldatinnen und
Soldaten sowie die Zivilangestellten im Auslandseinsatz, und wie begegnet
sie diesen?

34. Durch welche Maßnahmen der Familienbetreuungszentren werden die
Familien jeweils vor, während und nach einem Auslandseinsatz ihrer An-
gehörigen betreut?

a) Welches Personal und welche Mittel stehen den Familienbetreuungs-
zentren dafür zur Verfügung?

b) Wie wird die Arbeit der Familienbetreuungszentren evaluiert?

35. Welche Betreuungsangebote stellt die Bundeswehr ihren Soldatinnen und
Soldaten sowie Zivilangestellten im Auslandseinsatz zur Verfügung, um zu
gewährleisten, dass sie einen angemessenen Kontakt zu ihrem heimischen
sozialen Umfeld und insbesondere ihrer Familie halten können?

a) Wie hoch sind die jeweiligen Kosten dieser Betreuungsangebote für die
Bundeswehr?

b) Wie hoch sind die Kosten jeweils für die Soldatinnen, Soldaten sowie
Zivilangestellten im Auslandseinsatz?

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36. Gibt es spezielle Betreuungsprogramme die sich mit der Situation der Eltern-
Kind-Beziehung während und nach dem Auslandseinsatz gezielt ausein-
andersetzen?

a) Wie wird die psychologische und soziale Betreuung von Kindern, deren
Elternteil sich im Auslandseinsatz befindet gewährleistet?

b) Wie wird die psychologische Betreuung von Soldatinnen und Soldaten
gewährleistet, die sich von ihren Kindern getrennt im Auslandseinsatz
befinden?

c) Inwiefern gibt es eine psychologische und soziale Vor- und Nachberei-
tung von Auslandseinsätzen, die speziell auf die Herausforderungen für
das Eltern-Kind-Verhältnis ausgerichtet ist?

d) Welche Angebote der sozialen und psychologischen Betreuung bestehen
speziell für Kinder von aktiven Soldatinnen oder Soldaten, die nach ei-
nem Einsatz an einer posttraumatischen Belastungsstörung, oder einer
anderen einsatzbedingten psychischen Störung erkranken?

e) Welche Angebote der sozialen und der psychologischen Betreuung be-
stehen speziell für Kinder von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten,
die nach einem Einsatz an einer posttraumatischen Belastungsstörung,
oder einer anderen einsatzbedingten psychischen Störung erkranken?

f) Inwiefern sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der sozia-
len und psychologischen Betreuung von aktiven Soldatinnen und Sol-
daten, die an einem Einsatz teilnehmen bzw. teilgenommen haben?

g) Inwiefern sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der sozia-
len und psychologischen Betreuung von ehemaligen Soldatinnen und
Soldaten, die an einem Einsatz teilgenommen haben?

37. Wie viele Dienstposten des jeweils letzten und aktuellen Einsatzkontingen-
tes der verschiedenen Einsatzgebiete der Bundeswehr wurden „gesplittet“,
und wie viele Anträge auf „Splitting“ wurden für diese Kontingente aus
welchem Grund abgelehnt?

38. Wie weit im Voraus erfahren Soldatinnen und Soldaten im Durchschnitt
von einem bevorstehenden Auslandseinsatz, und zu welchem Zeitpunkt
kennen sie die genauen Verlegedaten in das bzw. aus dem Einsatzgebiet?

39. Inwiefern hat sich bei den letzten fünf Kontingenten der jeweiligen Aus-
landseinsätze die geplante Einsatzdauer während des Einsatzes aus welchen
Gründen um mehr als eine Woche verlängert?

40. Inwiefern sind die Angehörigen der Einsatzkontingente während der sechs
Monate vor Verlegung in das Einsatzgebiet zeitlich gebunden (beispiels-
weise durch Lehrgänge), und inwiefern besteht die Möglichkeit, während
dieses Zeitraumes Familienurlaub zu nehmen?

41. Inwiefern sind die Angehörigen der Einsatzkontingente während der sechs
Monate nach Verlegung aus dem Einsatzgebiet zeitlich gebunden (bei-
spielsweise durch Lehrgänge), und inwiefern besteht die Möglichkeit wäh-
rend dieses Zeitraumes Familienurlaub zu nehmen?

42. Zu welchem Zeitpunkt waren alle Dienstposten der derzeitigen Einsatz-
kontingente der Bundeswehr besetzt, und wie viel Zeit lag im Durchschnitt
zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Soldatin, der Soldat bzw. Zivilange-
stellte von ihrem Einsatz erfuhr und dem Zeitpunkt, an dem er bzw. sie tat-
sächlich in das Einsatzland verlegte?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5602

43. Wann gab es innerhalb der letzten drei Monate vor dem Kontingentwechsel
welche Veränderungen in der Stellenbesetzung der derzeitigen Einsatzkon-
tingente (bitte jeweils den Zeitpunkt angeben, an dem die Betreffenden in-
formiert wurden, um welchen Dienstposten es sich handelte und aus wel-
chen Gründen die Veränderung stattfand)?

Berlin, den 15. April 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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