BT-Drucksache 17/5526

Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und nachhaltig finanzieren

Vom 13. April 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5526
17. Wahlperiode 13. 04. 2011

Antrag
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Agnes Alpers, Jutta Krellmann, Diana
Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst,
Dr. Rosemarie Hein, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Yvonne
Ploetz, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Arbeitsmarktpolitik neu ausrichten und nachhaltig finanzieren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die arbeitsmarktpolitischen Fehlentscheidungen der vergangenen Jahre lau-
fen dem gesetzlichen Auftrag der Arbeitsförderung entgegen. Neben dem Ab-
bau der Arbeitslosigkeit benennt das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
in § 1 als Ziel ausdrücklich: Leistungen der Arbeitsförderung sollen die „in-
dividuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkei-
ten, Kenntnissen und Fähigkeiten fördern“ und „unterwertiger Beschäftigung
entgegenwirken“. Die Entwicklung der vergangenen Jahre führt in eine an-
dere Richtung. Leistungen der Arbeitslosenversicherung wurden drastisch
eingeschränkt etwa durch die verkürzte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes
und schlechtere Zugangsvoraussetzungen. Mit der Abschaffung der Arbeits-
losenhilfe und verschärften Zumutbarkeitsregeln kann jede und jeder er-
werbsfähige Leistungsberechtigte im Hartz-IV-Bezug gezwungen werden,
untertariflich bezahlte Arbeit anzunehmen. Das alles führt bei den Betroffe-
nen zu Dequalifizierung und sozialem Absturz, übt enormen Druck auf das
Lohngefüge aus und fördert prekäre Beschäftigung. Möglichkeiten, mit guter
öffentlich geförderter Beschäftigung Langzeiterwerbslosigkeit zu bekämp-
fen, bleiben ungenutzt.

2. Die Bundesregierung versäumt es mit der geplanten Reform der arbeits-
marktpolitischen Instrumente, die falsche Arbeitsmarktpolitik der vergange-
nen Jahre zu korrigieren. CDU, CSU und FDP wollen „die bestehenden
Arbeitsmarktinstrumente deutlich reduzieren“ (Koalitionsvertrag). Grundbe-
dingung einer jeden Reform ist eine nachhaltige Finanzierung. Aber spätes-
tens seit der drastischen Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversi-
cherung unter der schwarz-roten Bundesregierung ist die Bundesagentur für
Arbeit strukturell unterfinanziert. Die Kürzungen der schwarz-gelben Bundes-
regierung in der Arbeitsmarktpolitik von mehr als 20 Mrd. Euro in den Jahren
2011 bis 2014 verschärfen dies noch einmal dramatisch. Zu Recht sprechen

Gewerkschaften, Erwerbsloseninitiativen, Sozialverbände und Weiterbil-
dungsträger von einem Kahlschlag.

3. Die geplante Instrumentenreform würde eine falsche Arbeitsmarktpolitik
fortschreiben und ist abzulehnen.

– Kürzungen sollen durch die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleis-
tungen erfolgen (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – 6 Mrd. Euro,

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Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III – 10 Mrd. Euro). Damit würden
weitere Rechtsansprüche von Erwerbslosen auf Förderleistungen besei-
tigt.

– Die private Arbeitsvermittlung und die Vermittlungsgutscheine sollen
fortbestehen, obwohl diese Erwerbslosen nachgewiesenermaßen nicht
bessere Beschäftigungschancen eröffnen, sondern häufig in Beschäfti-
gung mit Hartz-IV-Bezug führen. Zudem gibt es deutliche Hinweise auf
Mitnahmeeffekte.

– Statt Instrumente für gute öffentlich geförderte Beschäftigung zu schaffen,
hält die Bundesregierung an den Ein-Euro-Jobs fest – entgegen aller Kritik
am Arbeitszwang sowie der Kritik des Bundesrechnungshofes, dass damit
reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden.

– Obwohl Maßnahmen der Weiterbildung langfristig die Eingliederungs-
chancen von Erwerbslosen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und insbeson-
dere arbeitsmarktferne Gruppen davon überproportional profitieren, wird
auch dieser Bereich nicht von Kürzungen ausgenommen. Die rückläufige
Entwicklung in der Weiterbildung wird so verstärkt. Bereits zu Jahres-
beginn 2011 lagen die Neuzugänge in Qualifizierung und geförderter Be-
rufsausbildung bei der Hälfte des Vorjahres.

– Mitnahmeeffekte und ungerechtfertigte Subventionierungen der Arbeitge-
ber durch verschiedene Instrumente der Lohnkostenzuschüsse werden in
der Evaluierung nur am Rande behandelt und von der Bundesregierung
offenbar ohne Konsequenzen hingenommen.

4. Notwendig ist eine Reform der Arbeitsmarktinstrumente, die nicht auf
Billigmaßnahmen und Vermittlung in prekäre Beschäftigung setzt und damit
lediglich die Arbeitslosenstatistik bereinigt. Es gilt Qualifizierung und Ver-
mittlung in gute Arbeit zu stärken. In der Evaluierung der arbeitsmarktpoliti-
schen Instrumente durch die Bundesregierung spielt dies jedoch keine Rolle.
Zudem arbeitet die Bundesregierung mit Evaluierungsergebnissen, die sich
weitgehend auf den Stand vor der letzten Reform von 2009 beziehen. Offen-
sichtlich geht es nur darum, die beschlossenen Kürzungen nachträglich zu
rechtfertigen. Nicht angegangen wird die Trennung der Erwerbslosen in zwei
Rechtskreise, die diesen einen gleichberechtigten Zugang zu Fördermaßnah-
men verwehrt. Damit bleibt „eine der größten Achillesfersen der deutschen
Arbeitsmarktpolitik“ (Abschlussbericht Evaluierung Hartz I-III 2006) beste-
hen.

5. Eine Reform der Arbeitsmarktinstrumente sollte die Beschäftigungschancen
von Erwerbslosen erhöhen, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen nachhaltig
stärken und Entstehung und Vermittlung von guter Arbeit fördern. Sie muss
mindestens folgende fünf Punkte umfassen:

– Eine Stärkung nachhaltiger Maßnahmen, die am individuellen, tatsächli-
chen Bedarf der Betroffenen ausgerichtet sind. Damit verbunden sind
Rechtsansprüche auf Fördermaßnahmen selbst, nicht lediglich auf Träger
wie die Bundesregierung beabsichtigt.

– Die Neugestaltung der Zumutbarkeitsregelungen und eine bessere Absi-
cherung gegen Arbeitslosigkeit, um dem Druck zur Aufnahme von niedrig
entlohnter, nicht qualifikationsgerechter und prekärer Beschäftigung ent-
gegenzuwirken.

– Den Ausbau der öffentlich geförderten Aus- und Weiterbildung von Er-
werbslosen sowie von Beschäftigten, um eine kontinuierliche lebensbe-
gleitende Aus- und Weiterbildung unabhängig vom sozialen Status zu er-

möglichen und dem steigenden Bedarf an Fachkräften gerecht zu werden.

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– Die Neuausrichtung der Bundesagentur für Arbeit, deren Aufgabe in einer
nachhaltigen Arbeitsförderung und Vermittlung in gute Arbeit besteht und
die hierfür ausreichend zu finanzieren ist.

– Die Schaffung neuer Rahmenbedingungen für gute öffentlich geförderte
Beschäftigung, die insbesondere Langzeiterwerbslosen eine Perspektive
gibt.

6. Ein Kurswechsel in der Arbeitsmarktpolitik muss Hand in Hand gehen mit
einer neuen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik. Gute Arbeit hat neben
dem Bestreiten des Lebensunterhalts eine sinnstiftende Funktion und ist Vo-
raussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Um mehr Beschäftigung zu schaf-
fen, ist die Politik gefordert, staatliche Investitionsprogramme aufzulegen,
den öffentlichen Dienst und öffentliche Dienstleistungen auszubauen, für
eine andere Einkommensverteilung zu sorgen und damit die Binnennach-
frage zu stärken und Schritte zur Arbeitszeitverkürzung einzuleiten. Um gute
Arbeit zu schaffen, bedarf es Neuregelungen im Arbeitsrecht, mit denen nied-
rig entlohnte und unsichere Beschäftigung eingedämmt und das reguläre Ar-
beitsverhältnis gestärkt werden. Dafür sind als erste Schritte ein allgemeiner
gesetzlicher Mindestlohn einzuführen, die Leiharbeit strikt zu begrenzen, das
Gleichbehandlungsprinzip ohne Ausnahmen durchzusetzen, die sachgrund-
lose Befristung abzuschaffen und Minijobs in reguläre Beschäftigung umzu-
wandeln. Dadurch werden Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen
in den Betrieben gestärkt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

im Rahmen der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente folgende Maß-
nahmen zu ergreifen und hierfür erforderliche gesetzliche Regelungen vorzule-
gen:

a) Die im vergangenen Jahr beschlossenen Kürzungen in der Arbeitsmarktpoli-
tik sind zurückzunehmen. Neue Belastungen der Bundesagentur für Arbeit,
wie im Zusammenhang der Neuordnung der Regelsätze vorgesehen, sind
auszuschließen.

b) Die Arbeitsförderung ist rechtskreisübergreifend am individuellen Bedarf
von Erwerbslosen auszurichten und deren Position im Vermittlungsprozess
zu stärken.

– Statt möglichst schnell in nicht existenzsichernde Beschäftigung oder oft-
mals wenig zielführende, kurzfristige Maßnahmen zu vermitteln, sind in-
dividuell ausgerichtete Maßnahmen etwa einer nachhaltigen Qualifizie-
rung nötig, die die Arbeitsmarktchancen langfristig verbessern. In diesem
Sinne ist der Vorrang der Vermittlung in Arbeit in § 4 SGB III neu zu re-
geln.

– Leistungsberechtigte in den Rechtskreisen SGB III und SGB II müssen
gleichberechtigten Zugang zu Beratung, Vermittlung und arbeitsmarkt-
politischer Förderung erhalten.

– Statt Rechtsansprüche von Erwerbslosen abzubauen (Umwandlung von
Pflicht- in Ermessensleistungen), sind diese auszuweiten. Das gilt insbe-
sondere für den Bereich des SGB II und hier auch für sozial integrative
Leistungen wie Kinderbetreuung oder Schuldnerberatung.

– Beim Vermittlungsbudget (vgl. § 45 SGB III), mit dem die Aufnahme ver-
sicherungspflichtiger Beschäftigung unterstützt werden soll, sind kon-
krete Rechtsansprüche auf qualitativ hochwertige Fördermaßnahmen zu

verankern.

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– Erwerbslose sind gleichberechtigt an der Ermittlung der für sie notwendi-
gen Dienstleistungen und Fördermaßnahmen zu beteiligen.

– Unabhängige Erwerbslosenberatungen sind zu fördern.

c) Es sind Neuregelungen vorzunehmen, die vor Vermittlung in niedrig ent-
lohnte, nicht qualifikationsgemäße und unsichere Arbeit schützen.

– Eine Vermittlung in Arbeit darf nur erfolgen, wenn sie den Standards guter
Arbeit entspricht. Innerhalb der Arbeitslosenversicherung ist eine Arbeit
zumutbar, wenn die Qualifikation geschützt und die vorherige Lohnhöhe
berücksichtigt werden. Generell nicht zumutbar ist eine Arbeit, die unter-
tariflich bzw. unterhalb eines einzuführenden allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns von 10 Euro brutto die Stunde entlohnt wird. Anforderun-
gen an Fahrzeiten müssen gesenkt werden, die politische und religiöse
Gewissensfreiheit gewährleistet sein.

– Die Vermittlung in prekäre Arbeitsverhältnisse wie Minijobs, unfreiwil-
lige Teilzeitarbeit und Leiharbeit ist nicht zumutbar.

– Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber dürfen nicht gewährt werden, wenn
untertariflich bzw. unterhalb eines einzuführenden allgemeinen gesetz-
lichen Mindestlohns von 10 Euro entlohnt wird.

– Die Suche nach einer guten Arbeit erfordert die ausreichende materielle
Absicherung während der Arbeitslosigkeit. Deshalb ist der Zugang zum
Arbeitslosengeld I durch die Ausweitung der Rahmenfrist von zwei auf
drei Jahre zu erweitern und die Bezugsdauer deutlich zu verlängern.
Sperrzeitregelungen wegen Meldeversäumnis und bei verspäteter Arbeits-
suchmeldung sind aufzuheben.

– Hartz IV ist durch eine sanktionsfreie bedarfsdeckende soziale Mindest-
sicherung in Höhe von 500 Euro pro Monat zu ersetzen.

d) Die öffentlich geförderte Aus- und Weiterbildung von Erwerbslosen sowie
von Beschäftigten ist zu stärken.

– Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist im Rahmen des Zweiten
und Dritten Buches Sozialgesetzbuch auszubauen statt zu kürzen.

– Beschäftigte und Erwerbslose sind in der Weiterbildungsförderung tat-
sächlich in den Mittelpunkt zu stellen, Rechtsansprüche auf eine regel-
mäßige Teilhabe an Weiterbildungsmaßnahmen sind zu verankern. Es ist
stärker auf längerfristige und umfassende Qualifizierungsmaßnahmen zu
orientieren.

– Alle Schulabgängerinnen und -abgänger brauchen einen Rechtsanspruch
auf ein qualifiziertes Ausbildungsangebot zum folgenden Ausbildungs-
jahr, mit dem ein anerkannter Berufsabschluss erlangt werden kann. Als
Ziel ist zu verankern, allen Jugendlichen einen betrieblichen Ausbildungs-
platz anzubieten.

– Jugendliche sind während der Ausbildung stärker zu unterstützen statt im-
mer mehr von ihnen in Warteschleifen abzuschieben. Es sollten mehr
Möglichkeiten verankert werden, die Ausbildung bei besonderem Förder-
bedarf zu verlängern; Kurzausbildungen sind hingegen zurückzudrängen.

– Der Rechtsanspruch auf eine Förderung zum Nachholen des Schul-
abschlusses ist zu erweitern um das Erlangen mindestens des mittleren
Schulabschlusses sowie eines anerkannten Berufsabschlusses.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5526

e) Die Bundesagentur für Arbeit ist als Behörde für eine nachhaltige Arbeitsver-
mittlung neu auszurichten.

– Die Finanzen der Bundesagentur für Arbeit (BA) dürfen nicht weiter aus-
geblutet werden, sondern sind nachhaltig zu sichern. Dazu sind die Kür-
zungen zurückzunehmen. Der zweckentfremdende Eingliederungsbeitrag
ist abzuschaffen, die Defizithaftung des Bundes wieder einzuführen. Der
Finanzierungsausgleich des Bundes für die niedrigen Beitragssätze der
Arbeitslosenversicherung ist im Umfang eines vollständigen Mehrwert-
steuerpunktes beizubehalten.

– Die Beauftragung Dritter und jegliche Förderung privater Arbeitsvermitt-
lung ist einzustellen.

– Der Vermittlungsauftrag ist dahingehend zu ändern, keine Arbeitsange-
bote in prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu unterbreiten. Die BA darf
sich nicht mehr an der Ausrichtung von Leiharbeitsbörsen beteiligen und
als Motor von prekärer Beschäftigung agieren.

– Auch für Beschäftigte in Transfergesellschaften muss die Vermittlung
durch die BA freiwillig sein. Die Vermittlung muss auf eine neue existenz-
sichernde, der Qualifizierung der Betroffenen entsprechende und nachhal-
tige Beschäftigung ausgerichtet sein. Entgegenstehende gesetzliche Rege-
lungen sind entsprechend zu ändern, Geschäftsanweisungen der BA zu
überarbeiten.

– Die Vergabepraxis der BA hat sich zu ändern. Aufträge sind nur an Unter-
nehmen und Träger zu vergeben, die selbst Qualitätsstandards guter Arbeit
einhalten. Insbesondere in der Weiterbildungsbranche ist auf eine tarif-
liche Entlohnung der Beschäftigten hinzuwirken, um Mindeststandards
guter Arbeit zu schaffen sowie die Qualität der öffentlich geförderten
Weiterbildung zu sichern. Angemessene Vorbereitungszeiten und eine re-
gelmäßige Fortbildung der Weiterbildnerinnen und Weiterbildner müssen
gewährleistet werden. Der abgeschlossene Branchentarifvertrag ist für all-
gemeinverbindlich zu erklären.

– Arbeitsverträge in den Jobcentern sind zu entfristen, der Betreuungs-
schlüssel ist zu verbessern.

f) Es sind verlässliche und dauerhafte Rahmenbedingungen für gute öffentlich
geförderte Beschäftigung zu schaffen.

– Dazu ist es haushaltstechnisch zu ermöglichen, die Transferleistungen für
öffentlich geförderte Beschäftigung zu nutzen. Die Haushaltsposten des
„Arbeitslosengeldes II“ und der „Beteiligung des Bundes an den Leistun-
gen für Unterkunft und Heizung“ sind entsprechend mit einem Haushalts-
vermerk zu versehen.

– Es ist festzuschreiben, dass es sich bei öffentlich geförderter Beschäfti-
gung um voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
handelt, die zusätzlich und freiwillig sind und Alleinstehenden den Aus-
stieg aus dem Hilfebezug im Hartz-IV-System ermöglichen. Maßnahmen
mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) werden zugunsten öf-
fentlich geförderter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze abge-
schafft.

– Die Anbieter öffentlich geförderter Beschäftigung bedürfen eines verläss-
lichen Rechts- und Finanzierungsrahmens. Mit öffentlich geförderter Be-
schäftigung kann aber nur ein Anstoß gegeben werden, um eine beste-
hende Unterversorgung bei der Erledigung gesellschaftlich notwendiger

Arbeit zu beseitigen. Darauf aufbauend müssen der öffentliche Dienst und

Drucksache 17/5526 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

öffentliche Dienstleistungen mit dauerhaften und tariflich entlohnten Ar-
beitsplätzen ausgeweitet werden.

Berlin, den 13. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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