BT-Drucksache 17/5405

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 17/4977, 17/5122 Nr. 2 - Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV)

Vom 7. April 2011


Bericht der Abgeordneten Ralph Brinkhaus, Manfred Zöllmer, Björn Sänger, Dr. Barbara Höll
und Dr. Gerhard Schick

I. Überweisung

Die Verordnung auf Drucksache 17/4977 wurde am
18. März 2011 gemäß § 92 der Geschäftsordnung an den
Finanzausschuss zur federführenden Beratung und an den
Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen (Drucksache
17/5122 Nr. 2).

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit Inkrafttreten des Restrukturierungsfondsgesetzes
(RStruktFG) vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900,
1921) wurde ein Restrukturierungsfonds als Sonderver-
mögen des Bundes errichtet, der von der Bundesanstalt für
Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet wird. Die in
dem Fonds angesammelten Mittel sollen zur Finanzierung

Mit der vorliegenden Verordnung über die Erhebung der
Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
füllt die Bundesregierung die Rechtsverordnungsermäch-
tigung § 12 Absatz 10 RStruktFG aus. Die Mitwirkungs-
befugnisse bei Erlass der Verordnung werden durch Arti-
kel 6 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/
EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvor-
schriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame
Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz –
OGAW-IV-UmsG) noch einmal neu geordnet.

Die Verordnung konkretisiert die Vorgaben für die Erhe-
bung von Jahres- und Sonderbeiträgen bei den beitrags-
pflichtigen Kreditinstituten und bestimmt die Einzelheiten
des Erhebungsverfahrens. Sie enthält unter anderem fol-
gende Bestimmungen:
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5405
17. Wahlperiode 07. 04. 2011

Bericht*
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/4977, 17/5122 Nr. 2 –

Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds
für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung – RStruktFV)
künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen
bei systemrelevanten Banken bereitstehen. Das Gesetz sieht
vor, den Fonds durch Beiträge der Kreditinstitute zu finan-
zieren. Das Restrukturierungsfondsgesetz regelt die wesent-
lichen Eckdaten für die Erhebung der Beiträge.

– Der Beitrag eines Kreditinstituts zur Bankenabgabe
orientiert sich am Systemrisiko des jeweiligen Instituts,
insbesondere an dessen Größe und Vernetztheit (Len-
kungswirkung). Deshalb setzt sich der Jahresbeitrag aus

* Die Beschlussempfehlung wurde gesondert auf Drucksache 17/5401 verteilt.

Drucksache 17/5405 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

der Anwendung bestimmter Prozentsätze auf die Kom-
ponenten „Passiva“ und „Derivate“ zusammen.

– Zur Ermittlung der Beitragskomponente „Passiva“
wird als Indikator für die Größe die Bilanzsumme
und als Indikator für die Vernetzheit die Passivseite,
vermindert um bestimmte Passivposten, herangezo-
gen. Diese Bemessungsgrundlage sei gewählt wor-
den, weil die Ansteckung in einer Krise im Wesent-
lichen über die Fremdfinanzierung (Verbindlichkei-
ten) erfolge. Bei der Bestimmung des Abgabesatzes
soll ein progressiver Stufentarif gelten, um den Len-
kungseffekt zu verstärken.

– Auf die zweite Beitragskomponente „Derivate“, die
sich in der Krise als weiterer, relevanter Anste-
ckungskanal erwiesen hätten, wird ein fester Satz an-
gewendet.

– Die FMSA kann nach § 12 Absatz 2 RStruktFG zusätz-
lich zu den Jahresbeiträgen Sonderbeiträge erheben. Die
Verordnung regelt das Verfahren, die Informationspflicht
der FMSA und die Befreiung von der Zahlungspflicht.

– Alle Beiträge der Kreditinstitute zum Restrukturierungs-
fonds stellen eine Sonderabgabe dar und müssen auf-
grund verfassungsrechtlicher Vorgaben verhältnismäßig
sein. Deshalb gelten drei Obergrenzen:

– Die Jahresbeiträge dürfen höchstens 15 Prozent des
zuletzt bilanzierten, gegebenenfalls korrigierten Jah-
resergebnisses betragen (Zumutbarkeitsgrenze).

– Die Sonderbeiträge dürfen nach § 12 Absatz 4 Satz 3
und 4 RStruktFG maximal das Dreifache des Durch-
schnitts der letzten drei Jahresbeiträge umfassen.

– Die kumulierten Jahres-, Sonder- und Nacherhe-
bungsbeiträge dürfen in einem Beitragsjahr 50 Pro-
zent des Durchschnitts der letzten drei Jahresergeb-
nisse nicht übersteigen (Belastungsobergrenze).

– Die Kreditinstitute müssen einen Mindestbeitrag leisten.
Dieser beträgt fünf Prozent des rechnerischen Jahresbei-
trags, auch wenn diese Beitragshöhe über der Zumutbar-
keitsgrenze liegt.

– Wenn der Jahresbeitrag wegen der Zumutbarkeitsgrenze
nicht in voller Höhe erhoben wurde, ist die rechnerische
Differenz zwischen dem ohne Zumutbarkeitsgrenze er-
rechneten Jahresbeitrags und dem tatsächlich gezahlten
(Mindest-)Beitrag in den folgenden Jahren nachzuer-
heben und dem Jahresbeitrag hinzuzurechnen. Dabei
darf die Summe des in dem aktuellen Beitragsjahr zu
leistenden Jahresbeitrags und der nachzuerhebenden
Beiträge aus den Vorjahren die Zumutbarkeitsgrenze
nicht überschreiten. Dadurch sollen die jährlich zu leis-
tenden Beiträge der Institute verstetigt werden, deren
Jahresergebnisse hohe Schwankungen aufweisen.

– Des Weiteren werden die Informationspflichten der In-
stitute gegenüber der FMSA festgelegt. Dabei soll Dop-
pelungen der Strukturen und einer Doppelbelastung der
Institute vorgebeugt werden.

– Soweit der Fonds Mittel in Höhe von mehr als 70 Mrd.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat die Verordnung auf Drucksache
17/4977 in seiner 41. Sitzung am 23. März 2011 und ab-
schließend in seiner 44. Sitzung am 6. April 2011 beraten.

Er hat Kenntnisnahme der Verordnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat die Verordnung auf Drucksache
17/4977 in seiner 46. Sitzung am 23. März 2011 und ab-
schließend in seiner 47. Sitzung am 6. April 2011 beraten.

Der Finanzausschuss empfiehlt einvernehmlich, die Ver-
ordnung auf Drucksache 17/4977 zur Kenntnis zu nehmen
und keine Änderungen vorzunehmen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben sich in der
abschließenden Beratung dafür ausgesprochen, die Verord-
nung ohne Änderungen zur Kenntnis zu nehmen. Damit sei
die Konkretisierung des Restrukturierungsfondsgesetzes zu-
nächst einmal auf den Weg gebracht und die Möglichkeit
zum Beginn des Fondsaufbaus geschaffen worden. Anders
als beispielsweise zu den Eigenkapitalanforderungen nach
Basel III lägen noch keine Studien über die Auswirkungen
(impact studies) der Abgabe, der Zumutbarkeitsgrenze und
der Nacherhebung der Beiträge vor. Deshalb seien diese
Auswirkungen sorgfältig zu beobachten und gegebenenfalls
Evaluierungen sowie daraus möglicherweise folgende An-
passungen vorzunehmen. Es sei klar, dass der Fonds für die
Rettung von multinational tätigen Banken nicht ausreiche.
Deshalb haben die Koalitionsfraktionen die Ankündigung
der Europäischen Kommission zur Schaffung eines Krisen-
mechanismus für systemrelevante Banken begrüßt. Deutsch-
land habe Maßstäbe gesetzt und unterstütze die Einführung
eines Netzwerks von 27 nationalen Fonds in Europa.

Die Fraktion der SPD hat kritisiert, dass die Bundeskanz-
lerin ihre gegebenen Versprechen nicht eingehalten habe:
Weder zahlten die Banken für die Krise noch werde der
Steuerzahler entlastet. Der Fonds, der nun gegründet werde,
verfüge erst nach sehr langer Zeit über ausreichende Mittel
und erfülle den angekündigten politischen Zweck nicht.

Die Fraktion DIE LINKE. hat daran erinnert, dass sie be-
reits dem Restrukturierungsfondsgesetz nicht zugestimmt
habe. Der Fonds sei nicht geeignet, um für zukünftige Kri-
sen vorzusorgen. Der Fonds hätte deutlich größer und brei-
ter angelegt werden müssen. Über die Kosten der aktuellen
Krise wurde hingegen bisher nicht geredet. Darüber hinaus
sei die Einbeziehung aller in die Finanzierung, auch der
Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die über eigene
Institutssicherungssysteme verfügten, ungerecht. Es wäre
daher logisch, die Privatbanken in einen Haftungsverbund
zu zwingen. Dazu fehle aber offenbar der politische Wille.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat festgehal-
ten, dass das Restrukturierungsfondsgesetz einen engen
Rahmen für den Verordnungsgeber gesetzt habe. Bei der
Verordnung gehe es im Wesentlichen um Tarifgestaltung
und um Informationsrechte. Es stelle sich deshalb die Frage
nach der Höhe des eingehenden Geldes und des Zeitpunkts
Euro angesammelt hat, entstehen bestimmte Berichts-
pflichten für die FMSA.

des Erreichens der Zielgröße. Es bestehe die Gefahr eines
zu geringen Aufwachsens der Summe. Ziel müsse es auch

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5405

sein, durch die Beiträge die marktwirtschaftswidrigen Er-
träge der Institute abzuschöpfen, die über eine Staatsgaran-
tie verfügten.

Die Fraktion der SPD hat während der Beratung die Frage
gestellt, was und wie viel als Förderdarlehen erfasst werde
und wie der Diskussionstand in dieser Angelegenheit mit
den Ländern sei. Es gebe Hinweise, dass Bayern und Hes-
sen Probleme mit der Verordnung hätten.

Die Bundesregierung hat erwidert, dass sich die Förderkre-
dite nach den Schätzungen des Bundesministeriums der Fi-
nanzen, basierend auf dem Jahr 2006, auf ein Volumen von
135 Mio. Euro summierten. Das sei weit über 10 Prozent
der für dieses Jahr taxierten Bankenabgabe und somit quan-
titativ bedeutend. Im parlamentarischen Verfahren zum Re-
strukturierungsgesetz sei abgewogen worden, welche Pos-
ten von der bilanziellen Bemessungsgrundlage Passiva zum
Abzug gebracht werden sollten. Die Förderkredite sollten
demnach nicht darunter gefasst werden. Die Bemessungs-
grundlage könne durch die Rechtsverordnung nicht modifi-
ziert oder revidiert werden. Diese Auffassung sei in der
Bundesregierung geprüft worden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich nach
den Auswirkungen der Rückstellungen erkundigt. Diese
könnten entstehen, wenn die Institute aufgrund der Zumut-
barkeitsgrenze nicht den vollen Beitrag entrichteten, aber
später nachzahlen müssten. Die Rückstellungen, so habe die
Bundesregierung selbst mitgeteilt, könnten ein erhebliches
Volumen erreichen.

Die Bundesregierung hat klargestellt, dass auch für die
Nacherhebung immer die Zumutbarkeitsgrenze von
15 Prozent des aktuellen Jahresergebnisses gelte. Es gebe
somit aufgrund der Nacherhebung und der Bildung von
Rückstellungen keine wirtschaftliche Erdrosselung. Die Ins-
titute würden jedoch in der Auslastung näher an die
15 Prozent Zumutbarkeit gebracht. Das sei aber nach Auf-
fassung der Bundesregierung vom System her konsequent
und hinnehmbar.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich darüber
hinaus im Vorfeld der abschließenden Sitzung erkundigt,
welchen Anteil die Derivatekomponente bei der jährlich zu
entrichtenden Bankenabgabe ausmache.

Die Bundesregierung hat dazu ausgeführt, dass nach den
Berechnungen der Deutschen Bundesbank der Anteil der
Derivate-Komponente am regulären Jahresbeitrag 2006 bei
6 Prozent und der Anteil am regulären Jahresbeitrag 2009
bei 7 Prozent gelegen hätte. Angaben für weitere Jahre habe
die Deutsche Bundesbank kurzfristig nicht vorlegen kön-
nen. Bei den Kreditbanken schlage die Derivatekomponente
am stärksten durch: Der Anteil der Derivatekomponente am
regulären Jahresbeitrag der Gruppe der Kreditbanken stieg
von 10 Prozent des Jahres 2006 auf 12 Prozent im Jahr
2009. Bei den Landesbanken liege der Anteil der Derivate-
komponente am regulären Jahresbeitrag in den Jahren 2006
und 2009 jeweils bei rund 3 Prozent. Kaum betroffen seien
Sparkassen, Kreditgenossenschaften und Bausparkassen:
Der Derivate-Anteil liege jeweils unter 1 Prozent.

Zur abschließenden Sitzung des Finanzausschusses haben

Die Fraktion der SPD hat beantragt, die Zumutbarkeits-
grenze auf 25 Prozent des Jahresergebnisses anzuheben.
Der von der Bundesregierung gewählte Satz bevorzuge Ins-
titute mit hochvolatilen Geschäftsmodellen und entspre-
chend starken Ergebnisschwankungen. Gerade international
tätige Großbanken mit ihren hohen Renditeerwartungen
würden somit nicht in der erforderlichen Weise zur Bei-
tragserhebung herangezogen. Mit einer deutlichen Anhe-
bung der Zumutbarkeitsgrenze sei eine stärkere Risiko-
orientierung der Beitragserhebung möglich.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte in ih-
rem Änderungsantrag die Anhebung der Zumutbarkeits-
grenze auf 20 Prozent des Jahresüberschusses. Damit könne
der Fonds schneller gespeist werden. Darüber hinaus sei
dies Anhebung verfassungsrechtlich vertretbar.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben sich gegen
eine Anhebung der Zumutbarkeitsgrenze ausgesprochen.
Der Fonds habe das Ziel, Vorsorge für eine Finanzkrise zu
treffen. Es würden aber bereits jetzt viele finanziellen An-
forderungen an das Finanzsystem gestellt. So solle das Fi-
nanzsystem durch die Finanztransaktionssteuer einen Bei-
trag zur Haushaltskonsolidierung leisten und aufgrund der
Regeln von Basel III erhöhtes Eigenkapital aufbauen. Eine
Belastung bis zu Maximalposition könne deshalb nicht er-
folgen, auch deshalb, um die Möglichkeit der Gewinnerzie-
lung der Banken nicht weiter zu schmälern. Mit einer Erhö-
hung der Zumutbarkeitsgrenze könne der notwendige Aus-
gleich zwischen dem Ziel des Fonds, Vorsorge für eine
Krise zu treffen, und der ausreichenden Kreditversorgung
des Mittelstandes nicht gewährleistet werden. Die Koali-
tionsfraktionen haben an die Bundesregierung appelliert,
Doppelbelastungen von im Ausland tätigen Banken entge-
genzuwirken.

Die Fraktion der SPD hat hingegen argumentiert, dass die
Finanztransaktionssteuer von allen Marktteilnehmern getra-
gen werde. Es sei zudem davon auszugehen, dass das ange-
strebte Volumen von 2 Mrd. Euro nicht erreicht werde.

Die Fraktion DIE LINKE. ist zu der Bewertung gekommen,
dass den Finanzinstituten bei einer Zumutbarkeitsgrenze
von 15 Prozent genug Möglichkeiten zur Gewinnerzielung
blieben. Das gelte auch bei der von den Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Erhöhung
auf 25 bzw. 20 Prozent. Sie werde sich aber bei den Forde-
rungen nach Erhöhung auf diese Größenordnungen enthal-
ten, weil sie immer noch zu gering seien.

Der Finanzausschuss hat den Änderungsantrag der Fraktion
der SPD mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Finanzausschuss hat den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. abgelehnt.

In einem weiteren Änderungsantrag führte die der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus, dass der auf die Bei-
tragskomponente „Derivate“ anzuwendende Satz verzehn-
die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Än-
derungsanträge vorgelegt.

facht werden müsse. Sie teile die Auffassung der Bundes-
regierung, dass in den Derivaten eine erhebliche Anste-

Drucksache 17/5405 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Mittel und eine eventuelle Anpassung der Höhe des Jahres-
beitrags berichten. Als Adressat soll immer der Finanzaus-
schuss des Deutschen Bundestages einbezogen werden.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben sich dagegen
verwahrt, dass das Parlament nicht ausreichend beteiligt
werde. Dessen Informations- und Änderungsrechte seien
unbenommen, sowohl im parlamentarischen Kontrollgre-
mium gemäß § 10a des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
als auch im Finanzausschuss. Die Verordnung könne geän-
dert oder zurückgenommen werden. Die Fraktionen der
CDU/CSU und FDP haben noch einmal eine enge Beglei-

trags bezogen. Sie forderte eine Steigerung der Progression
auch bei beitragserheblichen Passiva über 100 Mrd. Euro.
Nur so könne ein wirksamer Beitrag zur Lösung der Too-
big-to-fail-Problematik geleistet werden. Zugleich steige
das Aufkommen für den Fonds in wünschenswerter Weise
deutlich.

Der Finanzausschuss hat den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.

Berlin, den 6. April 2011

Ralph Brinkhaus
Berichterstatter

Manfred Zöllmer
Berichterstatter

Björn Sänger
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Dr. Gerhard Schick
Berichterstatter
ckungsgefahr in einer Finanzkrise stecke, allerdings könne
nur eine Erhöhung des Satzes die gewünschte Lenkungswir-
kung erzielen. Gleichzeitig sei dieser erhöhte Satz vor dem
Hintergrund der Gefahr der Abwanderung von Finanz-
marktaktivitäten in sogenannte Schattenbanken immer noch
vertretbar. Die von der Bundesregierung vorgelegten Zah-
len, die die Fraktion noch genau prüfen wolle, bezeugten
den kleinen Anteil der Beitragskomponente. Auch wenn es
sich bei der Bemessungsgrundlage um das Nominalvolu-
men handele, seien die Größenordnungen bei den Derivaten
bei den Rettungsbemühungen von Banken ein großes Pro-
blem. Deshalb sei eine stärkere Bepreisung erforderlich.

Der Finanzausschuss hat den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich in ei-
nem Änderungsantrag außerdem für die Änderung der Be-
richtspflichten der FMSA ausgesprochen. So solle die
FMSA mindestens jährlich und nicht erst bei Erreichen ei-
nes Fondsvolumens von 70 Mrd. Euro über die Anlagepoli-
tik, die Höhe der jährlich kassenwirksam eingesammelten

tung der Verordnung, auch in Gesprächen mit Banken und
Verbänden angekündigt. Zudem sei davon auszugehen, dass
Fehlentwicklungen auch von der Branche kommuniziert
würden.

Die Fraktion DIE LINKE. hat sich aus Gründen der Trans-
parenz ausdrücklich der Forderung nach der Einbeziehung
des Deutschen Bundestages angeschlossen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich erstaunt
über die Argumentation der Koalitionsfraktionen gezeigt.
Auf Reaktionen der Branche zu warten, könne nicht zu ob-
jektiven Urteilen führen. Eine regelmäßige Information,
auch über die Anlagepolitik, sei notwendig. Sie gebe zu be-
denken, dass die Finanzmittel im Krisenfall auch zur Verfü-
gung stehen müssten.

Der Finanzausschuss hat den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.

Ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN hat sich auf die Progression des Jahresbei-

x

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