BT-Drucksache 17/5317

Grundsicherungen und damit verbundene soziale Aspekte in Deutschland

Vom 30. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5317
17. Wahlperiode 30. 03. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun
Dittrich, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller,
Yvonne Ploetz, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Grundsicherungen und damit verbundene soziale Aspekte in Deutschland

Nach den Vorgaben des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland „ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Artikel 20 Absatz 1 des Grundgeset-
zes – GG). Diese Bestimmung zählt zum Verfassungskern und ist eine der unab-
änderlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Des Weiteren gibt das Grundgesetz
vor, dass die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland „den Grundsätzen des
republikanischen, demokratischen und sozialen Bundesstaates im Sinne dieses
Grundgesetzes entsprechen“ muss (Artikel 28 Absatz 1 GG). Mit diesen beiden
Artikeln schreibt das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip fest. Gemäß den Kon-
kretisierungen durch das Bundesverfassungsgericht ist es demzufolge die Auf-
gabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Ge-
gensätze und Ungleichheiten zu sorgen. Der Staat hat die Voraussetzungen dafür
zu schaffen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Dasein
und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. Aus
dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes leitet sich für den Staat die Pflicht zur
Daseinsvorsorge ab. Die Verantwortung für die „Herstellung gleichwertiger Le-
bensverhältnisse“ ist ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 GG).

Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen Leitvorstel-
lung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes
konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik
Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastruk-
turelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“
(§ 2 Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungs-
gesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer ent-
sprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.

Um die Situation in der Bundesrepublik Deutschland umfangreich zu bewerten,
bedarf es auch einer Analyse relevanter Grundsicherungsaspekte sowohl auf
der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer. Damit sollen
der Stand und die Herangehensweise der Herstellung gleichwertiger Lebens-
verhältnisse im Bundesgebiet vor dem Hintergrund des Grundgesetzes besser
beurteilbar werden. Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch Kon-

zepte zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Bevölkerungsschich-
ten und Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und
gleichberechtigter Teilhabe zu sichern – dies auch vor dem Hintergrund des
Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09).

Drucksache 17/5317 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften und wie viele Personen erhielten Leis-
tungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Bundes-
republik Deutschland und in den 16 Bundesländern in den einzelnen Jahren
von 2005 bis 2010 (bei Personen getrennt Arbeitslosengeld II – ALG II –
und Sozialgeld)?

2. Wie viele Bedarfsgemeinschaften bzw. Personen erhielten aufstockende
Leistungen nach dem SGB II wegen geringer Erwerbseinkommen in den
einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland
und in den einzelnen Bundesländern?

3. Wie viele Bedarfsgemeinschaften bzw. Personen erhielten aufstockende
Leistungen nach dem SGB II wegen niedriger Arbeitslosengeld-I-Leistun-
gen nach dem SGB III in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der
Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern?

4. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010
in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern für
monetäre Leistungen und Sachleistungen nach dem SGB II (ohne Ausga-
ben für Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung)?

5. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt in den einzelnen Jahren von 2005
bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bun-
desländern für Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung im Rahmen des
SGB II?

6. Wie hoch waren die monatlichen Abführungen an die Renten- und Kran-
ken-/Pflegeversicherung (bitte getrennt) pro Beziehenden von Leistungen
nach dem SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 (bitte auch
Angabe der Beitragsbemessungsgrundlage und des Beitragssatzes)?

7. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der Leistungsbeziehenden für Verwaltungsausgaben in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den
einzelnen Bundesländern im Bereich des SGB II?

8. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der jeweiligen Leistungsbeziehenden für Mehrbedarfe (getrennt nach
Bedarfsart) in den Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutsch-
land und in den einzelnen Bundesländern im Bereich des SGB II?

9. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der Leistungsbeziehenden für Kosten der Unterkunft und Heizung
(getrennt nach Kommunen und Bund) in den einzelnen Jahren von 2005
bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundes-
ländern im Bereich des SGB II?

10. Wie hoch waren

a) die durchschnittlichen als angemessen anerkannten und

b) die tatsächlich erstatteten Kosten der Unterkunft und Heizung

im Bereich des SGB II für folgende Bedarfsgemeinschaftstypen: eine er-
wachsene Person, eine erwachsene Person mit einem Kind (13 Jahre), eine
erwachsene Person mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre), zwei erwachsene
Personen, zwei erwachsene Personen mit einem Kind (13 Jahre), zwei er-
wachsene Personen mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre) in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und

in den einzelnen Bundesländern?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5317

11. Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB II in der
Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern erhielten
keine oder geringere Leistungen als ihnen zustehen (verdeckt Arme) in den
einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 (absolut und Quote Nichtinanspruch-
nahme)?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen bezüglich der verdeckten
Armut im Bereich des SGB II bei Becker/Hauser 2010: Kindergrundsiche-
rung, Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse aktuel-
ler Reformvorschläge, S. 138?

13. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein
Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch ver-
deckte Armut im Bereich des SGB II zu beseitigen?

14. Gedenkt die Bundesregierung für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht und
für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2012 valide Daten
zur verdeckten Armut im Bereich des SGB II zu erheben?

Wenn ja, wer wurde damit beauftragt?

15. Wie viele Personen hatten in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 einen
1-Euro-Job in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bun-
desländern (absolut und Quote bezogen auf ALG-II-Bezieherinnen und -Be-
zieher)?

16. Wie hoch war die jährliche Summe der von der Bundesagentur für Arbeit in
den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 gewährten Eingliederungsleistun-
gen im Rechtskreis des SGB II in der Bundesrepublik Deutschland gesamt
und in den einzelnen Bundesländern?

17. Wie hoch war der Erfolg von Eingliederungsleistungen im Sinne der Auf-
nahme einer Erwerbsarbeit auf dem ungeförderten Arbeitsmarkt gemessen
in Bezug auf die Summe der gewährten Eingliederungsleistungen in der
Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern in den
einzelnen Jahren von 2005 bis 2010?

18. Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von SGB-II-Behörden gab es
in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutsch-
land gesamt und in den einzelnen Bundesländern?

19. Wie viele Klagen vor den Sozialgerichten wurden im Rechtskreis des SGB II
in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutsch-
land gesamt und in den einzelnen Bundesländern eingereicht?

20. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen und die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen (ge-
trennt) im Bereich des SGB II in der Bundesrepublik Deutschland gesamt
und in den einzelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren von 2005
bis 2010 entwickelt?

21. Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt) im
Bereich des SGB II in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010, der ganz
oder teilweise zu Gunsten der Widersprechenden bzw. der Klagenden ent-
schieden wurde, in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den ein-
zelnen Bundesländern?

22. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 die Zahl der Sank-
tionen nach den §§ 31 und 32 SGB II (getrennt nach Sanktionshöhe, nach
Altersgruppen: unter 15-Jährige, unter 25-Jährige und älter, nach Sanktions-
gründen und Leistungsart) in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und
in den einzelnen Bundesländern?

Drucksache 17/5317 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

23. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 der Anteil der ganz
oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen
nach den §§ 31 und 32 SGB II (getrennt nach Altersgruppen: unter 15-Jäh-
rige, unter 25-Jährige und älter, nach Sanktionsgründen und Leistungsart)?

24. Wie viele Personen erhielten in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in
der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 ff. bzw. Hilfe
zum Lebensunterhalt nach § 27 ff. (getrennt) des SGB XII (getrennt nach
Altersgruppen und Geschlecht)?

25. Wie viele Einsatz- bzw. Haushaltgemeinschaften erhielten in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den ein-
zelnen Bundesländern Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (getrennt) nach dem SGB XII?

26. Wie hoch waren Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro Kopf
der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der
Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern für mo-
netäre Leistungen und Sachleistungen im Rahmen der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt (ge-
trennt, ohne Ausgaben für Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung) nach
dem SGB XII?

27. Wie hoch waren die Ausgaben in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010
in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern für
Renten- und Kranken-/Pflegeversicherung im Rahmen des SGB XII?

28. Wie hoch waren die monatlichen Abführungen an die Renten- und Kran-
ken-/Pflegeversicherung (bitte getrennt) pro Beziehenden von Leistungen
nach dem SGB XII in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 (bitte auch
Angabe der Beitragsbemessungsgrundlage und des Beitragssatzes)?

29. Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölke-
rung und pro Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von
2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bun-
desländern im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt (getrennt) nach dem SGB XII?

30. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der Leistungsbeziehenden für Kosten der Unterkunft und Heizung in
den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutsch-
land und in den einzelnen Bundesländern im Bereich des SGB XII?

31. Wie hoch waren

a) die durchschnittlichen als angemessen anerkannten und

b) die tatsächlich erstatteten Kosten der Unterkunft und Heizung

im Bereich des SGB XII (getrennt für Grundsicherung im Alter und Er-
werbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) für folgende Einsatz-
bzw. Haushaltgemeinschaftstypen: eine erwachsene Person, eine erwach-
sene Person mit einem Kind (13 Jahre), eine erwachsene Person mit zwei
Kindern (8 und 13 Jahre), zwei erwachsene Personen, zwei erwachsene
Personen mit einem Kind (13 Jahre), zwei erwachsene Personen mit zwei
Kindern (8 und 13 Jahre) in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der
Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern?

32. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der jeweiligen Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von
2005 bis 2010 in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen

Bundesländern für die Mehrbedarfe nach § 30 SGB XII, für die einmaligen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5317

Bedarfe nach § 31 SGB XII, für die Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonder-
fällen nach § 34 SGB XII, für den notwendigen Lebensunterhalt in Einrich-
tungen nach § 35 SGB XII, für die Hilfen zur Gesundheit nach § 47 ff.
SGB XII, für die Hilfe zur Pflege nach § 61 ff. SGB XII, für die Hilfe zur
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 ff. SGB XII
und für die Hilfen in anderen Lebenslagen nach § 70 ff. SGB XII?

33. Wie hoch waren die Ausgaben gesamt, pro Kopf der Bevölkerung und pro
Kopf der Leistungsbeziehenden in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010
in der Bundesrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern für
die Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderung nach § 53 ff.
SGB XII?

34. Wie viele Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB XII (getrennt
nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Le-
bensunterhalt) erhielten in der Bundesrepublik Deutschland und in den ein-
zelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 keine oder
geringere Leistungen als ihnen zustehen (verdeckt Arme) (absolut und Quote
Nichtinanspruchnahme)?

35. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen bezüglich der verdeckten
Armut im Bereich des SGB XII bei Becker/Hauser 2010: Kindergrundsiche-
rung, Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse aktueller
Reformvorschläge, S. 138?

36. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Grundrecht auf ein
Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe abzusichern, also auch
verdeckte Armut im Bereich des SGB XII zu bekämpfen?

37. Gedenkt die Bundesregierung für den 4. Armuts- und Reichtumsbericht
und für die EVS 2012 valide Daten zur verdeckten Armut im Bereich des
SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und laufen-
der Hilfe zum Lebensunterhalt) zu erheben?

Wenn ja, wer wurde damit beauftragt?

38. Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen von Leistungsträgern nach
dem SGB XII gab es in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der
Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern
(getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt)?

39. Wie viele Klagen vor den Sozialgerichten wurden im Rechtskreis des
SGB XII in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundesrepublik
Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern eingereicht (ge-
trennt nach Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und So-
zialhilfe)?

40. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen und die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Widersprüchen und Klagen (ge-
trennt) im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung und Sozialhilfe) in der Bundesrepublik Deutschland
gesamt und in den einzelnen Bundesländern in den einzelnen Jahren von
2005 bis 2010 entwickelt?

41. Wie hoch war der Anteil der Widersprüche und der Klagen (getrennt), der
ganz oder teilweise zu Gunsten der Widersprechenden bzw. der Klagenden
im Bereich des SGB XII (getrennt nach Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung und Sozialhilfe) entschieden wurde, in der Bundesrepublik
Deutschland gesamt und den einzelnen Bundesländern in den einzelnen
Jahren von 2005 bis 2010?

Drucksache 17/5317 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

42. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 in der Bundes-
republik Deutschland gesamt und den einzelnen Bundesländern die Zahl
der Leistungseinschränkungen nach den §§ 26 und 39 SGB XII sowie die
Zahl der Leistungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (getrennt nach
Höhe der Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen
der Leistungseinschränkung/-verwehrung)?

43. Wie hoch war in den einzelnen Jahren von 2005 bis 2010 die Anteil der ganz
oder teilweise erfolgreichen Widersprüche und Klagen in der Bundesrepu-
blik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern gegen Leis-
tungseinschränkungen nach den §§ 26 und 39 SGB XII und gegen die Leis-
tungsverwehrung nach § 41 Absatz 3 SGB XII (getrennt nach Höhe der
Leistungseinschränkung, nach Altersgruppen und nach Gründen der Leis-
tungseinschränkung/-verwehrung)?

44. Sollten die Fragen 34 bis 43 durch die Bundesregierung nicht beantwortet
werden können, wie will die Bundesregierung ohne diese Informationen prü-
fen und sicherstellen, dass für alle leistungsberechtigten Bürgerinnen und
Bürger das Existenzminimum und die gesellschaftliche Teilhabe aufgrund
verfassungsrechtlicher Vorgaben und bundesgesetzlicher Regelungen garan-
tiert wird?

Berlin, den 30. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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