BT-Drucksache 17/5176

Stopp der Überwachung des libyschen Luftraums durch AWACS-Luftfahrzeuge

Vom 22. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5176
17. Wahlperiode 22. 03. 2011

Antrag
der Abgeordneten Inge Höger, Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken,
Christine Buchholz, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke,
Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Thomas Nord, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

Stopp der Überwachung des libyschen Luftraums durch AWACS-Luftfahrzeuge

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Seit dem 7. März 2011 überwacht die NATO mit AWACS-Flugzeugen rund
um die Uhr den libyschen Luftraum. Auch die Bundeswehr beteiligt sich
durch die Bereitstellung von Besatzungspersonal an diesem AWACS-Einsatz
obwohl kein gültiges Mandat des Deutschen Bundestages vorliegt.

2. Zurzeit gibt es kein Bundestagsmandat, das die Überwachung von Aktivitä-
ten der libyschen Luftwaffe oder Armee auf und über libyschem Territorium
zum Inhalt hätte. Die Operation Active Endeavour (OAE), unter der die
AWACS-Flugzeuge zurzeit eingesetzt werden, bezieht sich lediglich auf die
Überwachung des Mittelmeers im Hinblick auf mögliche Aktivitäten im
Kontext des „internationalen Terrorismus“.

3. Ein Einsatz der Bundeswehr außerhalb Deutschlands „bedarf der Zustim-
mung des Bundestages“ entsprechend des Parlamentsbeteiligungsgesetzes
(§ 1 ParlBG). Die gilt selbst dann, wenn es um Einsätze „von geringer Inten-
sität und Tragweite“ oder solche, bei denen nur „einzelne Soldatinnen oder
Soldaten im Rahmen eines Einsatzes […] der NATO […] verwendet werden“,
geht (§ 4 ParlBG). Dann kann zwar im so genannten vereinfachten Verfahren
entschieden werden, dennoch muss die Bundesregierung einen entsprechen-
den Antrag zum Einsatz der Bundeswehr vorlegen, was bis jetzt nicht gesche-
hen ist.

4. Angehörige der Bundeswehr, der Streitkräfte aus anderen NATO- und Nicht-
NATO-Staaten sind zurzeit mit Militärschiffen von der libyschen Küsten
präsent. Sie führen wiederholt Einsätze mit Spezialeinheiten auf libyschem
Territorium durch. Frankreich, USA und Großbritannien sowie weitere Al-
liierte führen seit dem 19. März 2011 Militärschläge gegen libysche Ziele

durch. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Daten aus AWACS-
Aufklärungsflügen für die Planung und Durchführung einer bewaffneten
militärischen Auseinandersetzung verwendet wurden beziehungsweise wer-
den.

Drucksache 17/5176 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 7. Mai 2008 (2 BvE
1/03), in dem über die Notwendigkeit eines Bundestagsmandates für den
Einsatz von AWACS-Flugzeugen zur Luftraumüberwachung im Vorfeld des
Irak-Krieges entschieden wurde, eindeutig festgestellt, dass ein Bundestags-
mandat nötig ist, wenn „greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine dro-
hende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen“ (Absatz 84) vor-
liegen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

unmittelbar die deutsche Teilnahme an der AWACS-Überwachungsmission über
dem libyschen Luftraum einzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass die parla-
mentarischen Mitbestimmungsrechte des Deutschen Bundestages nicht miss-
achtet werden.

Berlin, den 22. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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