BT-Drucksache 17/4956

Ausgestaltung der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches Engagement des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 25. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4956
17. Wahlperiode 25. 02. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe,
Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausgestaltung der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches Engagement
des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Im Zuge der Reform der entwicklungspolitischen Vorfeldorganisationen hat das
Bundeskabinett im Sommer 2010 die Gründung einer Servicestelle für bürger-
schaftliches Engagement beschlossen. Nachdem der formale Zusammenschluss
des Deutschen Entwicklungsdienstes (DED) gGmbH, der Internationalen Wei-
terbildung und Entwicklungs (Inwent) gGmbH und der Deutschen Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH zum 1. Januar 2011 durchge-
führt wurde, ist nach wie vor offen, wie und wann diese neue entwicklungspoli-
tische Vorfeldorganisation gegründet werden soll. Es bleibt unklar, wie sich
zivilgesellschaftlich getragene und kommunale Entwicklungspolitik mit dieser
Neugründung entwickeln kann.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass mit der Gründung der
neuen Servicestelle zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen sowie
die kommunale Entwicklungspolitik gestärkt werden sollen. Jedoch sollte sich
eine solche Servicestelle klar von den Aufgaben und Strukturen der Gesell-
schaft für internationale Zusammenarbeit abgrenzen. Die neue Servicestelle
muss in erster Linie den Anforderungen, zivilgesellschaftlichen und kommuna-
len Entwicklungsengagements gerecht werden und diese optimal unterstützen
und fördern. Daher sollte die Bundesregierung grundlegend andere Strukturen
aufbauen als bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH. Dies gilt vor allem bezüglich der Steuerung von Zuwendungs-
empfängern, Mitbestimmungsrechten der beteiligten Organisationen. Die the-
matische Vielfalt der geförderten Initiativen stellt beim Strukturaufbau eine zu-
sätzliche Herausforderung dar. Bei der Planung der Servicestelle sollte in einem
transparenten Prozess die Position der relevanten Akteure einbezogen werden.

Zusätzliche finanzielle Ressourcen sind für den Ausbau des entwicklungspoli-
tischen Engagements zivilgesellschaftlicher Organisationen und Initiativen

zentral. Diese finanzielle Unterstützung wird jedoch nur dann entwicklungs-
politisch wirken können, wenn sich u. a. die neue Servicestelle in ihren Struktu-
ren in erster Linie an den üblichen Anforderungen zivilgesellschaftlicher Orga-
nisationen ausrichtet.

Im Folgenden werden ausschließlich bürgerschaftlich getragene, gemeinnüt-
zige und damit auch nicht profitorientierte private Initiativen, Institutionen und
Gruppen als zivilgesellschaftliche Organisationen bezeichnet.

Drucksache 17/4956 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Ziele werden mit der neuen Servicestelle für bürgerschaftliches
Engagement verfolgt?

2. Wie wird die Aufgabenbeschreibung der Servicestelle im exakten Wortlaut
heißen?

3. Wo soll die neue Servicestelle ihren Hauptsitz haben, und ab wann wird sie
ihre Arbeit aufnehmen?

4. Wie sieht der konkrete Zeitplan bis zur Gründung der neuen Servicestelle
und in den ersten zwei Jahren nach der Gründung aus?

5. Wird die Institution als eigenständige Organisation gegründet oder wird sie
an einem bestehenden Institut aufgehängt?

Falls Letzteres, wie ist dann die Leitung geregelt?

6. Welche bestehenden Institutionen, Programme und Projekte werden in der
neuen Servicestelle gebündelt?

7. Werden im Zusammenhang mit bzw. im Zuge des Aufbaus der neuen Ser-
vicestelle neue Programme initiiert?

8. Was geschieht mit den Strukturen der Institutionen, Programme und Pro-
jekte, die in die neue Servicestelle eingegliedert werden?

9. Wie soll die Leitungsstruktur der Institution aussehen, und wie werden ent-
sprechende Personen ausgewählt bzw. aus welchen Programmen bestehen-
der Organisationen werden diese übernommen, und wird die Bundesregie-
rung sicherstellen, dass zivilgesellschaftliche Organisationen bzw. deren
Verbände und Konsortien in die Bestellung der Leitung dauerhaft mit ein-
bezogen werden?

10. Wird eine Frauenquote für die Leitung der neuen Organisation gelten?

Wenn ja, welche?

11. Wie viele Stellen sind für die Institution geplant, welches Anforderungs-
profil müssen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen, und nach welchen
Kriterien werden sie ausgewählt bzw. aus welchen Programmen bestehen-
der Organisationen (bitte aufschlüsseln) werden diese übernommen, bzw.
wie viele neu zu besetzende Stellen entstehen?

12. Wie viele Stellen hatten die einzugliedernden Institutionen, Programme
und Projekte in 2010 im Durchschnitt (bitte nach Institutionen, Programme
und Projekten aufschlüsseln)?

13. Mit welchen Anlaufkosten rechnet die Bundesregierung für die Gründung
der neuen Servicestelle?

14. Mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung jährlich für den Be-
trieb der Institution (bitte getrennt für die einzelnen Programme sowie den
spezifischen Bedarf für Administration, operative Tätigkeit und Förderun-
gen angeben)?

15. Wurden zusätzlich zur Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Firma Ram-
bøll Management Consulting GmbH, welche die Vorfeldreform allgemein
betrachtet hat,

a) weitere Untersuchungen durch das Bundesministerium für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Auftrag gegeben, die
sich mit der neuen Servicestelle befassen?

b) Ist die Vergabe einer solchen Untersuchung vorgesehen bzw. läuft

aktuell eine Ausschreibung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4956

c) Wurde diese bereits, und wenn ja, an welchen Auftragnehmer vergeben?

d) Welche Aspekte sind zu untersuchen?

e) Bis wann kann mit den Ergebnissen gerechnet werden?

f) Zu welchen Erkenntnissen ist diese Untersuchung gekommen?

16. Warum sollen die teils rein administrativen Aufgaben der zukünftigen
neuen Servicestelle nicht über das Bundesverwaltungsamt abgewickelt
werden?

17. Wie werden die von ehemals GTZ GmbH und Inwent gGmbH betriebenen
Büros in Berlin weiter verwendet?

Welche Programme oder Abteilungen der neuen Servicestelle sollen in Zu-
kunft von Berlin aus ihrer Tätigkeit nachgehen?

18. In welchem Umfang hat die Inwent gGmbH für welche Programme in den
Jahren 2009 und 2010 Zahlungen vom Land Berlin erhalten, und in wel-
cher Höhe sollen Zahlungen durch das Land Berlin in den Jahren 2011 und
2012 für welche Programmelemente der neuen Servicestelle erfolgen?

19. Welche zivilgesellschaftliche Organisationen erhielten in den Jahren 2009
und 2010 eine institutionelle Förderung durch das BMZ (indirekt und
direkt) bzw. durch die Beratungsstelle für private Träger in der Entwick-
lungszusammenarbeit (bengo), Inwent gGmbH, DED gGmbH oder GTZ
GmbH, und wie wird mit diesen Förderungen im Zuge des Aufbaus der
neuen Servicestelle verfahren?

20. Wie wird die neue Servicestelle mit dem neuzugründenden Institut für Eva-
luation zusammenarbeiten?

21. Welche Schwierigkeiten sieht die Bundesregierung bei der Verknüpfung
von Beratung, Vorprüfung von Anträgen und Außenrevision?

22. Wie gedenkt die Bundesregierung die Politikkohärenz zwischen kommu-
naler Entwicklungspolitik, Entwicklungspolitik der Bundesländer und den
Maßnahmen von national bzw. international tätigen Nichtregierungsorgani-
sationen (NRO) und den Vorfeldorganisationen im Zusammenhang mit der
Gründung der neuen Servicestelle sicherzustellen?

23. Wird die neue Servicestelle im Sinne der Engagementstrategie der Bundes-
regierung zur so genannten Mittlerstruktur gehören?

24. Wie wird sich die neue Servicestelle von den übrigen in der Engagement-
strategie genannten Institutionen der Mittlerstruktur unterscheiden?

25. Wie unterscheiden sich die vorgesehenen Steuerungsinstrumente des BMZ
bezüglich der GIZ GmbH, Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und einer
möglichen Steuerung zivilgesellschaftlicher Projekte bzw. der Kommunen
mittels der neuen Servicestelle?

26. Wie werden die Schnittstellen zwischen GIZ GmbH, KfW Bankengruppe
und der neuen Servicestelle ausgestaltet, welche Aspekte sollen vertraglich
geregelt werden, und in welchen Bereichen ist in welcher Form eine opera-
tive Zusammenarbeit angedacht?

27. In welchem Umfang und in welchen Bereichen soll die Servicestelle neben
administrativen Aufgaben auch hoheitliche Aufgaben übernehmen oder
Aufgaben der Programmentwicklung durchführen?

28. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung im Zuge
der Gründung der neuen Servicestelle über die Steigerung der Effizienz
und Bündelung der Administration im Sinne einer verstärkten Zusammen-

arbeit mit zivilgesellschaftlichen Gruppen und Initiativen hinaus?

Drucksache 17/4956 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

29. Werden die Bundesländer bei der Planung, Gestaltung und am laufenden
Betrieb der Servicestelle beteiligt?

Wenn ja, wie?

30. In welcher Form werden zivilgesellschaftliche Organisationen bzw. deren
Verbände und Konsortien in die Steuerung der neuen Servicestelle einbezo-
gen, und in welchem Umfang und welcher Form wird ein eventuelles Mit-
spracherecht verankert?

31. Welche Beiräte oder vergleichbare Gremien bestanden 2010 zum Zweck
des Austausches zwischen BMZ und zivilgesellschaftlichen Organisatio-
nen.

a) Mit welchen Themen befassten sich diese?

b) Welche Personen vertraten welche Organisationen, und gab es darüber
hinaus ständige Gäste?

c) Welchen Status haben ständige Gäste in den jeweiligen Beiräten und
Gremien, und in welchen Punkten sind deren Beteiligungsmöglichkei-
ten eingeschränkt?

d) Nach welchen Kriterien und von welchen Personen/Vertretern wurden
die Mitglieder der jeweiligen Beiräte und Gremien in jeweils welcher
Form gewählt oder bestimmt?

e) Für jeweils welchen Zeitraum ist die Mitgliedschaft in den jeweiligen
Gremien vorgesehen?

32. Wie wird mit diesen Beiräten in der Übergangsphase und in der Zeit nach
Gründung der neuen Servicestelle verfahren?

33. Ist vorgesehen, die Kompetenzen und Zuständigkeit der Beiräte und Gre-
mien und deren Zusammensetzung oder Größe bis zum Abschluss des
Gründungsprozesses zu verändern bzw. sind neue Gremien vorgesehen?

34. In welcher Form wurden und werden Teilnehmende von Programmen (wie
ENSA, ASA, weltwärts, zfd) in die Entscheidungsprozesses der neuen Ser-
vicestelle einbezogen?

Gab es Abstimmungsprozesse zwischen den Projektträgern und dem BMZ,
und wie wurden diese durchgeführt?

35. Wie lautete bis jetzt die Aufgabenbeschreibung der Regionalzentren von der
Inwent gGmbH, und wie wird sich mit der Vorfeldreform deren Auftrag ver-
ändern (bitte differenziert nach den unterschiedlichen Aufgabenbeschrei-
bungen der einzelnen Zentren)?

36. In wessen Trägerschaft werden die Regionalzentren in Zukunft betrieben,
und aus welchen Gründen wurde diese zukünftige Trägerschaft gewählt?

37. Wie wird mit Projekten und Programmen verfahren, die bis Ende 2010 von
der Inwent gGmbH in den Regionalzentren durchgeführt wurden (bitte
nach einzelnen Projekten und Programmen aufschlüsseln, welche fallen
weg, welche wurden von der GIZ betrieben, welche werden zukünftig in
den Zuständigkeitsbereich der neuen Servicestelle oder anderer Organisa-
tionen fallen)?

38. Aus welchen Titeln ist in den Jahren 2009 und 2010 eine Finanzierung der
Regionalzentren erfolgt, und in welchen Bereichen bzw. bei welchen Pro-
jekten und Programmen wird sich für 2011 und 2012 hier voraussichtlich
welche Veränderungen in der Finanzierung der Regionalzentren über die
Bundesregierung ergeben?
39. Welchen Umfang hat die Finanzierung der Regionalzentren in 2009 und
2010 gehabt, aufgeschlüsselt nach Bundesmitteln, Mitteln der Bundeslän-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4956

der und weiteren Finanzquellen (bitte wiederum nach den einzelnen Regio-
nalzentren aufschlüsseln)?

40. Wie wird sich die Finanzierung der Regionalzentren in den Jahren 2011
und 2012 voraussichtlich darstellen (aufgeschlüsselt wie oben)?

41. Wie hoch sind die Ausgaben für Baumaßnahmen in den Jahren 2009 und
2010 in den einzelnen Regionalzentren gewesen, und welche Ausgaben
sind diesbezüglich für 2011 und 2012 vorgesehen?

42. Welche Zielgruppen haben die Regionalzentren mit welchen Themen in
den letzten fünf Jahren erreicht (bitte in Prozent angeben), aufgeschlüsselt
nach den einzelnen Regionalzentren?

43. In welchem Umfang, zu welchen Themen und in welchen Regionalzentren
wurden in den Jahren 2009 und 2010 Mandatsträgerinnen und Mandats-
träger mit Bezug zu ihrem Mandat geschult?

44. Welche Mittel haben die Regionalzentren in den Jahren 2009 und 2010 für
Vorhaben verausgabt, die in Kooperation mit Schulen stattgefunden haben
(aufgeschlüsselt nach den Regionalzentren)?

45. In welchem Umfang wurden an welchen Regionalzentren Schulungen für
Führungskräfte aus den OECD-Ländern angeboten?

46. Liegen bei bengo Dokumente vor, in deren Zusammenhang den Beteiligten
Vertraulichkeit (z. B. aus zugehörigen Beratungsgesprächen) zugesichert
wurde, und wie gedenkt die Bundesregierung mit Dokumenten dieser Art
im Zuge der Vorfeldreform umzugehen, wenn die zuvor unabhängige Or-
ganisation bengo in vollständigen Besitz des Bundes bzw. der Länder über-
geht?

47. Aus welchen Gründen und konzeptionellen Überlegungen wird die Ser-
vicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW), die bisher Kommunen
und Verwaltung zu beraten hatte und nicht zivilgesellschaftliche Organisa-
tionen, in der neuen Servicestelle angesiedelt?

48. Ergeben sich aus der Zusammenlegung von zivilgesellschaftlich orientier-
ten Programmen (z. B. bengo, weltwärts, zfd) und der SKEW in eine ge-
meinsame Organisationsform Verwaltungsvereinfachungen, und wenn ja,
in welchen Bereichen und in welchem Umfang?

49. Welche Themenbereiche deckte die SKEW in den Jahren 2009 und 2010
ab und wird es mit der Gründung der neuen Servicestelle und der Ein-
gliederung der SKEW bezüglich dieser Themenbereiche eine Verschiebung
geben?

Wenn ja, welche?

50. In welchem Umfang hat die SKEW in den letzten beiden Jahren bezüglich
dem zivilgesellschaftlichen Engagement beraten, und wird sich bezüglich
eines solchen möglichen Beratungsauftrages im Zusammenhang mit der
Gründung der neuen Servicestelle etwas ändern?

51. In welchem Zusammenhang, in welchem Umfang und bezüglich welcher
Themen hat die SKEW in den Jahren 2009 und 2010 im Austausch mit
zivilgesellschaftlichen Organisationen gestanden, und in welchen Zu-
sammenhängen hat ein direkter Austausch zwischen SKEW und zivil-
gesellschaftlichen Organisationen unabhängig von eventuell beteiligten
Kommunen stattgefunden?

52. Welche Kommunen haben seit Gründung der SKEW wie oft an einer
konkreten Beratungsmaßnahme (d. h. mehr als nur Eintragungen zu einem

Newsletter oder Bezug von Informationsmaterialien) der SKEW teilge-
nommen?

Drucksache 17/4956 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

53. Welche Kommunen wurden von der SKEW bezüglich eigener möglicher
Beratung von zivilgesellschaftlichen Gruppen in der jeweiligen Region
oder Zusammenarbeit mit diesen Gruppen beraten?

54. In welchen Fällen hat die SKEW im Zuge einer Beratung Recherchen zu
den in der jeweiligen Kommune aktiven NRO vorgenommen, um eine Ver-
netzung zwischen Kommunen und bestehenden NRO zu unterstützen?

55. Fördert bzw. befasst sich die Bundesregierung neben den Aktivitäten der
SKEW mit den Themenfeldern der entwicklungspolitischen Kooperation
mit Migrantengruppen aus den OECD-Ländern, und wie unterscheiden
sich diese eventuellen Aktivitäten von denen der SKEW?

56. Welche Veränderungen sind für Programme wie weltwärts oder ASA zu er-
warten und geplant?

57. Wie wird sichergestellt, dass die partizipativen Strukturen von ASA beibe-
halten werden?

Berlin, den 25. Februar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.