BT-Drucksache 17/4841

Tarifverhandlungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder - Höhere Löhne absichern

Vom 22. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4841
17. Wahlperiode 22. 02. 2011

Antrag
der Abgeordneten Michael Schlecht, Dr. Barbara Höll, Dr. Dietmar Bartsch,
Harald Koch, Ralph Lenkert, Ulla Lötzer, Jens Petermann, Richard Pitterle,
Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Axel Troost und der
Fraktion DIE LINKE.

Tarifverhandlungen für Beschäftige im öffentlichen Dienst der Länder – Höhere
Löhne absichern

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

gesetzliche Vorschläge für die dauerhafte Verbesserung der finanziellen Ausstat-
tung der Länder vorzulegen, zum Beispiel durch Veränderung der Aufteilung
der Gemeinschaftssteuern. Die Länder müssen so in die Lage versetzt werden,
einen erfolgreichen Tarifabschluss für die Angestellten im öffentlichen Dienst
der Länder zu gewährleisten.

Berlin, den 22. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Die Bundesregierung hat öffentlich für deutliche Lohnerhöhungen plädiert. Der
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, erklärte:
„Wenn die Wirtschaft boomt, sind auch kräftige Lohnerhöhungen möglich“
(Hamburger Abendblatt, 7. Oktober 2010). Die anstehenden Tarifverhandlun-
gen im öffentlichen Dienst der Länder haben eine wichtige Signalfunktion für
die Lohnforderungen der Beschäftigten und eine Belebung der Binnennach-
frage.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert für die Tarifbeschäftigten der
Länder 50 Euro Sockelbetrag plus 3 Prozent lineare Erhöhung. Die Laufzeit des
neuen Tarifvertrages soll 14 Monate betragen und entspricht einer Anhebung der

Bezüge um 5 Prozent. Dies entspricht laut Niedersachsens Finanzminister Hart-
mut Möllring (CDU) einem Mehrbedarf der Bundesländer von 4,5 Mrd. Euro
jährlich. Sonst seien die Tarifforderungen nicht finanzierbar.

Die Beschäftigen der Länder dürfen nicht weiter für die verfehlte Finanzpolitik
der letzten Bundesregierungen haftbar gemacht werden. Durch die Änderungen
der Steuergesetze seit 1998 sind für die Länder jährlich Steuereinnahmen in
zweistelliger Milliardenhöhe weggebrochen. Für das letzte Jahr beziffern Steuer-

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und Finanzexperten die so entstandenen Mindereinnahmen auf 25 Mrd. Euro
(Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, IMK Report 49 vom Mai
2010). Durch die Auswirkungen des „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“
vom Dezember 2009 sind die Haushalte der Länder mit weiteren 2 Mrd. Euro
belastet worden. Der Bund muss durch geeignete Maßnahmen gewährleisten,
dass die Finanzierung der Kosten für angemessene Tarifabschlüsse sicherge-
stellt wird.

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