Vom 24. Januar 2011
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4522
17. Wahlperiode 24. 01. 2011
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)
zu der Unterrichtung
– Drucksache 17/315 Nr. A.4 –
hier: „Menschenrechte und Demokratie in der Welt – Bericht über die Maßnahmen
der EU – Juli 2008 bis Dezember 2009“ – Ratsdok. 8363/10 – (Folgedokument)
A. Problem
Der EU-Jahresbericht 2009 zur Menschenrechtslage erstreckt sich über den
Zeitraum vom Juli 2008 bis zum Dezember 2009. Ausnahmsweise umfasst der
Bericht einen Zeitraum von 18 Monaten. Die nächsten Berichte werden sich ab
der nächsten Ausgabe auf das jeweils vorherige Kalenderjahr beziehen. In dem
Bericht wird festgehalten, dass das Engagement für Menschenrechte und De-
mokratie zum Kernbereich der EU-Politik gehöre. Es wird betont, dass die
Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, die Achtung der Menschen-
würde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung
der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten
angehören, seien. Diese Werte seien allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft
gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Ge-
rechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichne.
Darüber hinaus sei die EU bestrebt, diesen Werten in ihren Außenbeziehungen
Geltung zu verschaffen. In vielen Ländern, so der Bericht weiter, werde Men-
schen ungerechterweise die Möglichkeit verwehrt, das Beste aus ihrem Leben
zu machen. Die EU sei deshalb bestrebt, zu einer Verbesserung der Situation
beizutragen und die Rolle wahrzunehmen, die ihrer Größe, ihrem Wohlstand,
ihrer Geschichte und ihrer Geographie entspreche. Gegen Ende des Berichts-
zeitraums im Dezember 2009 sei der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten.
Die Veränderungen, die der Vertrag mit sich bringe, könnten die Wirksamkeit,
Kohärenz und Transparenz der Menschenrechtspolitik der EU noch weiter ver-
bessern. Dies reiche zwar nicht, um die Welt zu verändern, gebe der EU aber
das Rüstzeug, um daran weiterzuarbeiten, das Leben von Menschen zu verän-
dern.
Im Einzelnen gibt der Bericht einen Überblick über die Instrumente und Initia-
tiven der EU in Drittländern, die Tätigkeit des Europäischen Parlaments im Be-
reich der Menschenrechte, über einzelne Themenschwerpunkte wie z. B. Todes-
strafe, Rechte des Kindes, Menschenrechtsverteidiger sowie die Tätigkeit der EU
in internationalen Gremien. Den Abschluss bildet ein Überblick über die Län-
der, Regionen und Gebiete und den dortigen spezifischen Initiativen der EU.
Der Bericht geht zudem auf die Wirksamkeit der Maßnahmen und Instrumente
der EU ein und bekräftigt, dass ein wichtiger Teil der Strategie der EU darin be-
Drucksache 17/4522 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
stehe, den universellen Grundsätzen in Teilen der Welt Akzeptanz zu verschaf-
fen, in denen Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Ach-
tung der Menschenrechte traditionell nur wenig ausgeprägt seien. Dies sei eine
langfristige Aufgabe, doch sie sei äußerst wichtig als Diskussionsgrundlage für
die Gestaltung der internationalen Politik.
B. Lösung
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4522
Beschlussempfehlung
Der Deutsche Bundestag wolle in Kenntnis des Berichtes „Menschenrechte und
Demokratie in der Welt: Bericht über die Maßnahmen der EU – Juli 2008 bis
Dezember 2009“ (Ratsdok. 8363/10) beschließen, folgende Entschließung an-
zunehmen:
„Der Deutsche Bundestag wertet den vorgelegten Bericht als einen umfassen-
den Überblick zu den vielfältigen internen und externen Aktivitäten der Euro-
päischen Union (EU) im Bereich ihrer Menschenrechtspolitik und ihrer Arbeit
in multilateralen Gremien. Hierbei spielt das Europäische Instrument für De-
mokratie und Menschenrechte (EIDHR) eine wichtige Rolle, mit dem u. a. in
77 Staaten länderspezifische Maßnahmen zur Förderung der Zivilgesellschaft
maßgeblich finanziert wurden. Auch die Flexibilisierung des EIDHR, welche
nunmehr eine Unterstützung von Organisationen oder einzelnen Menschen-
rechtsverteidigern durch Beihilfen ermöglicht, ist zu würdigen. Um die Unter-
stützung von Menschenrechtsverteidigern zu verbessern, wurden darüber hin-
aus die EU-Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern überarbeitet, was eine be-
deutende Leistung darstellt.
Besonders hervorzuheben ist das seit vielen Jahren anhaltende Engagement der
EU gegen die Todesstrafe. Neben dem Einsatz diplomatischer Mittel und der
Zusammenarbeit ist sie nach wie vor weltweit der größte Geber für die Bemü-
hungen von Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Verfolgung dieses
Ziels. Daher zählt auch die Abschaffung der Todesstrafe zu den thematischen
Prioritäten des EIDHR. Im Berichtszeitraum hat die EU ihren Kampf zur Besei-
tigung dieser grausamen und unmenschlichen Bestrafung erfolgreich ausgewei-
tet. Ein Ergebnis ihrer Bestrebungen ist die Abschaffung der Todesstrafe in Bu-
rundi, Togo und im US-Bundesstaat New Mexico. Darüber hinaus haben meh-
rere Staaten Schritte hin zu einem Moratorium unternommen. Der Deutsche
Bundestag bestärkt die Europäische Union darin, in ihrem Kampf gegen die To-
desstrafe nicht nachzulassen.
Auch in ihrem Bemühen, Folter und andere Formen der Misshandlung zu be-
kämpfen, nimmt die Europäische Union eine Vorreiterrolle ein, die der Deut-
sche Bundestag ausdrücklich unterstützt. Im Kampf gegen Folter hat die EU im
Jahr 2008. ihre entsprechenden Leitlinien für ihre Politik gegenüber Drittlän-
dern hinsichtlich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedri-
gender Behandlung oder Strafe aktualisiert und im ersten Halbjahr 2009 eine
Demarchenkampagne gegenüber den Staaten der Östlichen Partnerschaft,
Russland und Zentralasien durchgeführt, um sie darin zu bestärken, sich dem
Fakultativprotokoll zur UN-Antifolterkonvention anzuschließen und das Proto-
koll wirksam umzusetzen. Im Mittelpunkt des ersten Menschenrechtsseminars
der Zivilgesellschaft der EU und der Afrikanischen Union im April 2009 in
Brüssel stand der Kampf gegen Folter in Afrika und in der EU auf der Grund-
lage afrikanischer und europäischer Menschenrechtsinstrumente und -institu-
tionen.
Um besonders schwere Menschenrechtsverbrechen zu verfolgen, welche die in-
ternationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, wurde der Internationale Straf-
gerichtshof (IStGH) eingerichtet. Nach einer im Dezember 2008 stattgefunde-
nen Evaluation hat die seit dem Jahr 2000 erfolgte Unterstützung der EU für
den IStGH bei dessen Einrichtung einen maßgeblichen Beitrag im Hinblick auf
den Ratifikationsstand des Römischen Statuts geleistet. Auch die fortlaufende
Arbeit des IStGH wird durch die EU unterstützt. Seit dem Jahr 2009 erhalten
ein jährliches Seminar und Ausbildungsmaßnahmen für alle Anwälte auf der
vom Kanzler des IStGH geführten Verteidigerliste finanzielle Unterstützung,
um die grundlegenden Prinzipien des Römischen Statuts zu stärken. Der Deut-
Drucksache 17/4522 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
sche Bundestag bekräftigt seinen Willen, dass der IStGH als Instrument im
Kampf gegen die Straflosigkeit schwerer internationaler Verbrechen wie Völ-
kermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einschließlich Folter und
Kriegsverbrechen, gestärkt werden muss und begrüßt die von der EU ergriffe-
nen Maßnahmen. Hierzu gehört das „Stockholmer Programm“, das der Euro-
päische Rat im Dezember 2009 als das neue Mehrjahresprogramm für den Zeit-
raum der Jahre 2010 bis 2014 angenommen hat. Darin werden die EU-Organe
aufgerufen, die Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten zur Bekämp-
fung von Straflosigkeit und von Verbrechen des Völkermords, Verbrechen ge-
gen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu unterstützen und zu fördern,
und in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit zwischen den Mitglied-
staaten und dem Internationalen Strafgerichtshof zu verstärken.
Im „Stockholmer Programm“ wurde bekräftigt, dass die Entwicklung einer vo-
rausschauenden und umfassenden europäischen Migrationspolitik, die auf Soli-
darität und Verantwortlichkeit beruht, weiterhin eines der politischen Haupt-
ziele der EU ist. Daher arbeitet die EU seit Juli 2008 an einer umfassenden
Partnerschaft mit den Herkunfts- und Transitländern, um die Synergie zwischen
Migration und Entwicklung durch verschiedene regionale Initiativen zu för-
dern. Zu nennen ist hierbei zum Beispiel der am 30. Juni 2009 aufgenommene
strukturierte Dialog über Migrationsfragen zwischen der EU und den Ländern
Lateinamerikas. Darüber hinaus wurde von der EU-Kommission mit dem vom
Europäischen Rat im Oktober 2008 gebilligten Europäischen Pakt zu Einwan-
derung und Asyl eine Reihe von Initiativen vorgelegt, mit der bei der Schaffung
eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems weitere Fortschritte erzielt wer-
den sollen. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem soll bis zum Jahr 2012
fertiggestellt werden und mehr Schutz, mehr Gerechtigkeit und eine höhere
Wirksamkeit bieten. Ein weiterer Baustein zur Koordinierung und Intensivie-
rung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten wird das Europäische Unterstüt-
zungsbüro für Asylfragen sein, auf das sich Rat und Europäisches Parlament im
Dezember 2009 geeinigt haben.
Migration hängt maßgeblich von der Entwicklung der Staaten und Regionen
ab. Der Deutsche Bundestag befürwortet daher die Initiative, dass in den Pa-
lermo-Prozess, bei dem über die wichtigsten Herausforderungen bei der Einbe-
ziehung der Zivilgesellschaft in die Entwicklungszusammenarbeit beraten
wird, ab dem Jahr 2010 der Bereich „Demokratie und Menschenrechte“ hinzu-
gefügt wird. Auf diese Weise wird die enge Verzahnung zwischen Entwick-
lungspolitik und Menschenrechten noch deutlicher.
Die EU-Menschenrechtspolitik beinhaltet auch eine genaue Beobachtung der
Entwicklung der Menschenrechte in den Bewerberländern und potentiellen Be-
werberländern. Der Beitritt zur EU setzt die Übernahme der europäischen
Rechtsvorschriften (Besitzstand) und die Einhaltung der „Kopenhagener Krite-
rien“ voraus, welche die institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische
und rechtsstaatliche Ordnung sowie die Wahrung der Menschenrechte und die
Achtung und den Schutz von Minderheiten gewährleisten. Die Beurteilung der
Lage der Beitrittsländer beruht auf dem jährlichen Fortschrittsbericht der EU-
Kommission. Der letzte, für diesen Berichtszeitraum relevante, stammt aus dem
Oktober 2009. Für das Bewerberland Türkei wurden zwar einige Fortschritte
festgestellt. Es wurde aber auch eine Reihe von Bereichen aufgezeigt, in denen
Reformen dringend notwendig sind und das Reformtempo zu erhöhen ist, um
die „Kopenhagener Kriterien“ uneingeschränkt erfüllen zu können. Dazu zäh-
len Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Religionsfreiheit, Achtung von Eigen-
tumsrechten, Gewerkschaftsrechte, Rechte von Minderheitsangehörigen, zivile
Kontrolle des Militärs, Rechte der Frauen und Kinder, Nichtdiskriminierung
und Gleichberechtigung. Der Deutsche Bundestag unterstützt ausdrücklich die
Fokussierung auf die Bemühungen der türkischen Regierung im Kampf gegen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4522
Folter und Misshandlungen wie auch im Bereich der Bekämpfung von Straflo-
sigkeit. Es bedarf weiterer Bemühungen im menschenrechtlichen Bereich.
Die Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte in Kroatien sind häufig
durch allgemeine Defizite im Justizwesen beeinträchtigt. Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit wurden weiter gestärkt. Reformbestrebungen des Landes
müssen jedoch im Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität,
die Rechte von Minderheitsangehörigen, die Rückkehr von Flüchtlingen und
die Kriegsverbrecherprozesse vorangetrieben werden.
Der Deutsche Bundestag fordert die EU auf, die Menschenrechtslage in diesen
Ländern weiterhin mit größter Aufmerksamkeit aufgrund der jährlichen Fort-
schrittsberichte zu verfolgen und mit Nachdruck auf die Einhaltung der Men-
schenrechte zu drängen.
Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP), welche die EU mit 16 Nachbar-
ländern unterhält, eröffnet durch partnerschaftlich abgeschlossene Aktions-
pläne, welche Menschenrechtsklauseln enthalten, Chancen für die Stärkung der
Menschenrechte. Der Deutsche Bundestag begrüßt es, dass die EU spezielle
Menschenrechtsdialoge mit den drei Staaten des Südkausus, Georgien, Arme-
nien und Aserbaidschan, einrichtete und in Georgien ein auf die Zivilgesell-
schaft ausgerichtetes, Seminar zur Medienfreiheit und zur Frage der Binnenver-
triebenen einleitete. Der Deutsche Bundestag würdigt weiterhin den begonne-
nen Menschenrechtsdialog mit Belarus, dessen erstes Treffen im Juni 2009
stattfand.
Zum Ende des Berichtszeitraums trat im Dezember 2009 der Vertrag von Lissa-
bon in Kraft. Die Veränderungen, die der Vertrag mit sich bringt, können die
Wirksamkeit, Kohärenz und Transparenz der Menschenrechtspolitik der EU
noch weiter verbessern. Insbesondere der Umstand, dass die Europäische
Union nunmehr eine eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzt, bietet die
Chance, dass die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
beitreten kann. Der Deutsche Bundestag begrüßt das Vorhaben des Beitritts der
EU zur EMRK. Hierfür ist jedoch noch die Klärung schwieriger rechtlicher As-
pekte, wie beispielsweise die Frage der Ausgestaltung der Beteiligung des Eu-
ropäischen Gerichtshofes in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte, vonnöten. Diese Klärung soll nach Auffassung des Deutschen
Bundestages daher nach dem Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“
stattfinden, um eventuelle Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Der Deutsche Bundestag bringt abschließend zum Ausdruck, dass die Men-
schenrechtspolitik innerhalb des künftigen Europäischen Auswärtigen Dienstes
„eines Gesichtes und einer Stimme“ bedarf. Es wäre daher wünschenswert,
dass im Rahmen der neuen Architektur der europäischen Außenpolitik und in
Anlehnung an den früheren persönlichen Beauftragten für Menschenrechte des
Hohen Vertreters der EU für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
eine Lösung gefunden wird, um eine hochrangige Vertretung der Menschen-
rechte sicherzustellen.“
Berlin, den 10. November 2010
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Tom Koenigs
Vorsitzender
Erika Steinbach
Berichterstatterin
Christoph Strässer
Berichterstatter
Marina Schuster
Berichterstatterin
Katrin Werner
Berichterstatterin
Volker Beck (Köln)
Berichterstatter
einem wichtigen Thema des Ausschusses. Im Rahmen die-
ser Richtlinien zu Menschenrechtsverteidigern würden ge-
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 24.
Februar 2010, der Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung hat in seiner 7. Sitzung am
rade von den Vertretungen der Europäischen Union lokale
Strategien entwickelt. Es gebe designierte Ansprechpartner,
die die Aufgabe hätten, mit den bilateralen Botschaften und
deren Ansprechpartnern in Kontakt zu treten und ein Netz-
Drucksache 17/4522 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Erika Steinbach, Christoph Strässer, Marina Schuster,
Katrin Werner und Volker Beck (Köln)
I. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der EU-Jahresbericht 2009 zur Menschenrechtslage er-
streckt sich über den Zeitraum vom Juli 2008 bis zum De-
zember 2009. Ausnahmsweise umfasst der Bericht einen
Zeitraum von 18 Monaten. Die nächsten Berichte werden
sich ab der nächsten Ausgabe auf das jeweils vorherige Ka-
lenderjahr beziehen. In dem Bericht wird festgehalten, dass
das Engagement für Menschenrechte und Demokratie zum
Kernbereich der EU-Politik gehöre. Es wird betont, dass die
Werte, auf die sich die Union gründet, die Achtung der
Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechts-
staatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte ein-
schließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten ange-
hören, seien. Diese Werte seien allen Mitgliedsstaaten in ei-
ner Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus,
Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität
und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichne.
Darüber hinaus sei die EU bestrebt, diesen Werten in ihren
Außenbeziehungen Geltung zu verschaffen. In vielen Län-
dern, so der Bericht weiter, werde Menschen ungerechter-
weise die Möglichkeit verwehrt, das Beste aus ihrem Leben
zu machen. Die EU sei deshalb bestrebt, zu einer Verbesse-
rung der Situation beizutragen und die Rolle wahrzuneh-
men, die ihrer Größe, ihrem Wohlstand, ihrer Geschichte
und ihrer Geographie entspreche. Gegen Ende des Berichts-
zeitraums im Dezember 2009 sei der Vertrag von Lissabon
in Kraft getreten. Die Veränderungen, die der Vertrag mit
sich bringe, könnten die Wirksamkeit, Kohärenz und Trans-
parenz der Menschenrechtspolitik der EU noch weiter ver-
bessern. Dies reiche zwar nicht, um die Welt zu verändern,
gebe der EU aber das Rüstzeug, um daran weiterzuarbeiten,
das Leben von Menschen zu verändern.
Im Einzelnen gibt der Bericht einen Überblick über die In-
strumente und Initiativen der EU in Drittländern, die Tätig-
keit des Europäischen Parlaments im Bereich der Menschen-
rechte, über einzelne Themenschwerpunkte wie z. B. Todes-
strafe, Rechte des Kindes, Menschenrechtsverteidiger sowie
die Tätigkeit der EU in internationalen Gremien. Den Ab-
schluss bildet ein Überblick über die Länder, Regionen und
Gebiete und den dortigen spezifischen Initiativen der EU.
Der Bericht geht zudem auf die Wirksamkeit der Maßnah-
men und Instrumente der EU ein und bekräftigt, dass ein
wichtiger Teil der Strategie der EU darin bestehe, den uni-
versellen Grundsätzen in Teilen der Welt Akzeptanz zu ver-
schaffen, in denen Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechts-
staatlichkeit und Achtung der Menschenrechte traditionell
nur wenig ausgeprägt seien. Dies sei eine langfristige Auf-
gabe, doch sie sei äußerst wichtig als Diskussionsgrundlage
für die Gestaltung der internationalen Politik.
24. Februar 2010 den Bericht beraten. Alle mitberatenden
Ausschüsse haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.
III. Beratung im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat sich in seiner 24. Sitzung am 10. November 2010 gemäß
§ 93a Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages (GO-BT) mit dem EU-Dokument „Menschen-
rechte und Demokratie in der Welt – Bericht über die Maß-
nahmen der EU – Juli 2008 bis Dezember 2009“ Ratsdok.
8363/10 befasst. Dieses Dokument ist ein Folgedokument
zu der entsprechenden Entschließung des Europäischen Par-
laments vom 22. Oktober 2009 (P7_TA-PROV(2009)0056;
Unterrichtung gemäß § 93 GO-BT 17/315 Nr. A.4).
Die Bundesregierung erklärte, der Bericht umfasse 235
Seiten und basiere auf der Empfehlung des Rates der Euro-
päischen Union zur Erstellung von Jahresberichten, die an-
lässlich der Erklärung der Europäischen Union zum 50. Jah-
restag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1998
in Wien abgegeben worden sei. Die Bundesregierung habe
in den verschiedenen Arbeitsgruppen, vor allem in der Men-
schenrechtsarbeitsgruppe, zur Abfassung des Berichts bei-
getragen. Man habe das Interesse gehabt, dass die EU ihr
Handeln so umfassend wie möglich im Rahmen dieses Re-
chenschaftsberichtes darlegt, da diese Transparenz dazu
diene, die Aktivitäten der Mitgliedstaaten zur Förderung
von Maßnahmen der EU im Bereich der Menschenrechte
herauszustellen. Der Deutsche Bundestag habe in seiner Be-
schlussempfehlung zum Vorgängerbericht aus dem April
2009 grundsätzlich das Engagement der EU in den verschie-
densten Bereichen gewürdigt und auch einige Wünsche und
Forderungen für diesen 11. Bericht formuliert. Es sei um die
ergebnisorientierte Fortführung des Menschenrechtsdialogs
mit China gegangen, um stärker ergebnisorientierte Men-
schenrechtskonsultationen mit Russland. Zu China befinde
sich ein Artikel in diesem Bericht. Zum Thema Russland sei
die Evaluierung dessen, was die EU gemacht habe, gerade
im Gange. Beim letzten Bericht habe das Parlament die An-
regung gegeben, ein stärkeres Augenmerk auf die Lage in
den Ländern des Südkaukasus zu legen. Auch hierzu gebe
der neue Bericht Auskunft. Es gebe nun Menschenrechts-
dialoge mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien. Die
ebenfalls im letzten Beschluss des Bundestages aufgegrif-
fene Frage des Beitrittes zur Europäischen Menschenrechts-
konvention sei jetzt, nach dem Inkrafttreten des Lissabon-
Vertrages, geklärt. Diese Forderungen des Deutschen Bun-
destages seien also eingebracht worden. Der Bericht ent-
halte auch ein Kapitel zu den Menschenrechtsverteidigern,
24. Februar 2010 und der Ausschuss für die Angelegenhei-
ten der Europäischen Union hat in seiner 7. Sitzung am
werk mit lokalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
und lokalen Menschenrechtsverteidigern aufzubauen. Man
den Menschenrechtsschutz in Europa nach außen zu tragen.
Die Bundesregierung erläuterte, dass die Antwort zu
FRONTEX relativ einfach sei, da dieser Bericht im Rahmen
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erstellt
worden sei. FRONTEX werde als Innen- und Justizangele-
genheit betrachtet. Dort geschehe eine ganze Menge. Man
wisse, dass das im Ausschuss auch bereits ein Thema gewe-
sen sei und man könne gerne weiter darüber reden.
Als Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe den EU-Jahresbericht 2009
zur Menschenrechtslage (Ratsdok. 8363/10) zur Kenntnis ge-
nommen und die Stellungnahme der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(17)43 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN angenommen. Der Ausschuss empfiehlt
mit demselben Stimmenverhältnis – vorbehaltlich der Stel-
lungnahmen der mitberatenden Ausschüsse – die auf der Stel-
lungnahme basierende Entschließung anzunehmen.
Die Stellungnahme der Fraktion der SPD auf Ausschuss-
drucksache 17(17)42 wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab-
gelehnt. Auch die Fraktion der SPD würdigt in ihrer Ent-
schließung die bisherige Tätigkeit der EU im Bereich der
Kinder und bewaffnete Konflikte“. Im Gegensatz zu ande-
ren Leitlinien seien hierfür keine Umsetzungsberichte er-
stellt worden.
Die Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Ausschussdrucksache 17(17)40 wurde mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD abgelehnt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte in ihrem
Entschließungsantrag vor allem auf einen besseren Schutz
für Flüchtlinge und Vertriebene abgezielt. So sollte be-
schlossen werden, dass der Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages Vertrei-
bungen weltweit ächtet und sich für einen besseren Schutz
für Flüchtlinge und Vertriebene weltweit einsetzt. Auch für
Flüchtlinge und Vertreibungsopfer gelten die Menschen-
rechte weltweit unabdingbar, uneinschränkbar und unrelati-
vierbar, heißt es in dem Antrag. Das Unrecht, das millionen
Vertriebene weltweit erleiden müssten, dürfe daher niemals
gleichgültig sein. Insbesondere der Menschenrechtsschutz
von Flüchtlingen und Vertriebenen an den EU-Außengren-
zen sei nicht immer gewährleistet. Die europäische Grenz-
schutzagentur FRONTEX habe u. a. die Aufgabe, Flücht-
linge und Vertriebene zurückzudrängen. Derartige Abschot-
tungsmaßnahmen seinen nicht hinnehmbar.
Berlin, den 10. November 2010
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Erika Steinbach
Berichterstatterin
Christoph Strässer
Berichterstatter
Marina Schuster
Berichterstatterin
Katrin Werner
Berichterstatterin
Volker Beck (Köln)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4522
versuche also, ein informatorisches Netzwerk aufzubauen,
um zum einen gut informiert zu sein und zum anderen im
Einzelfall schnell reagieren zu können.
Die Fraktion der SPD merkte an, dass alle Fraktionen Stel-
lungnahmen zu diesem Thema abgegeben hätten. Man habe
auch in der letzten Legislaturperiode Stellungnahmen abge-
geben und die Bundesregierung gebeten, darauf hinzuwir-
ken, dass zu bestimmten Themen Auskünfte erteilt würden.
Dies seien zum einen die Tätigkeit der Europäischen Agen-
tur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen
(FRONTEX) und zum anderen die Tätigkeit der Grundrech-
teagentur. Die Fraktion bitte, die Frage der Grundrechte-
agentur im Lichte des Beitrittsverfahrens der EU zur Euro-
päischen Menschenrechtskonvention anzusprechen, da man
die Gefahr sehe, dass es dort zu Überschneidungen komme,
die kostenmäßig und organisatorisch nicht helfen würden,
Menschenrechte. Sie erklärt zudem, dass es ein besonderes
Anliegen des Deutschen Bundestages sei, die Leitlinien für
die „Politik der EU gegenüber Drittländern hinsichtlich Fol-
ter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedri-
gender Behandlung oder Strafe“ konsequent umzusetzen.
Begrüßt werde deshalb die vom Europaparlament im Juni
verabschiedete Resolution zum Handel mit zu Folterzwe-
cken verwendeten Gütern. Kritisch sehe der Deutsche Bun-
destag, dass in der EU tätige Behandlungszentren für Folter-
opfer immer weniger Fördermittel der Europäischen Initia-
tive für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) erhiel-
ten, heißt es in der SPD-Initiative. Begrüßt wird, dass die
EU-Kommission eine Mitteilung erarbeitet, wie sie im Zeit-
raum 2011 bis 2014 die EU-Kinderrechtsstrategie voran-
bringen wolle. Unzufrieden sei man allerdings mit dem Mo-
nitoring der „Leitlinien für die Förderung und den Schutz
der Rechte des Kindes“ und der „Leitlinien zum Thema
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4522
Anlage
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
Brüssel, den 20. April 2010 (30.04)
(OR. en)
8363/10
LIMITE
COHOM 87
PESC 422
COSDP 281
FREMP 9
INF 56
JAI 281
RELEX 276
I/A-PUNKT-VERMERK
des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
für den AStV/Rat
Betr.: Menschenrechte und Demokratie in der Welt: Bericht über die Maßnahmen
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1. Nach der Einigung in der Sitzung der Gruppe "Menschenrechte" vom 12. April 2010 hat das
Politische und Sicherheitspolitische Komitee am 20. April 2010 den in der Anlage enthaltenen
Bericht "Menschenrechte und Demokratie in de����
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Juli 2008 bis Dezember 2009" gebilligt.
2. Der AStV wird ersucht, seinerseits den Text zu billigen und ihn dem Rat zu übermitteln,
damit er ihn auf seiner Tagung am 10. Mai 2010 annehmen kann.
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 1
DG E/HR LIMITE DE
Drucksache 17/4522 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
ANLAGE
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Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
1. Überblick
2. Instrumente und Initiativen der EU in Drittländern
Einleitung
2.1 EU-Leitlinien zu Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht
2.2 Menschenrechtsdialoge und -konsultationen
2.3 Gemeinsame Aktionen, Gemeinsame Standpunkte und Krisenbewältigungsoperationen
2.4 Demarchen und Erklärungen
2.5 Menschenrechtsklauseln in Kooperationsabkommen mit Drittländern
2.6 Persönliche Beauftragte Javier Solanas für Menschenrechte
2.7 Europäische Nachbarschaftspolitik
2.8 Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) finanzierte Maßnahmen
2.9 Die konkrete Gestaltung der Menschenrechtspolitik der EU
3. Tätigkeit des Europäischen Parlaments im Bereich der Menschenrechte
4. Themenschwerpunkte
Einleitung
Themenschwerpunkte in Verbindung mit den EU-Leitlinien zu den Menschenrechten
4.1 Todesstrafe
4.2 Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
4.3 Rechte des Kindes
4.4 Kinder und bewaffnete Konflikte
4.5 Menschenrechtsverteidiger
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 2
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4522
4.6 Menschenrechte von Frauen
4.7 Frauen, Frieden und Sicherheit
Andere thematische Fragen
4.8 Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und die Bekämpfung der Straflosigkeit
4.9 Menschenrechte und Terrorismus
4.10 Freiheit der Meinungsäußerung einschließlich der "neuen Medien"
4.11 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
4.12 Menschenrechte und Wirtschaft
4.13 Unterstützung der Demokratie
4.14 Wahlunterstützung
4.15 Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
4.16 Asyl, Migration, Flüchtlinge und Vertriebene
4.17 Menschenhandel
4.18 Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Nichtdiskriminierung und Achtung der Vielfalt
4.19 Minderheitenrechte
4.20 Rechte von Menschen mit Behinderungen
4.21 Indigene Völker
5. Tätigkeit der EU in internationalen Gremien
5.1 63. und 64. Tagung der VN-Generalversammlung
5.2 Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
5.3 Europarat
5.4 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
6. Länder, Regionen und Gebiete
6.1 EU-Bewerberländer und andere
Türkei
Staaten des westlichen Balkans
Kroatien
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Albanien
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 3
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Drucksache 17/4522 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Bosnien und Herzegowina
Montenegro
Serbien
Kosovo
6.2 In die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) einbezogene Länder
Europäische Nachbarschaftspolitik
Östliche Partnerschaft
Südkaukasus
Armenien
Aserbaidschan
Georgien
Belarus
Republik Moldau
Ukraine
Union für den Mittelmeerraum
Ägypten
Israel
Besetzte Palästinensische Gebiete
Jordanien
Libanon
Syrien
Tunesien
Algerien
Marokko
Westsahara
Libyen
6.3 Russland und Zentralasien
Russland
Zentralasien
Kasachstan
Kirgisistan
Tadschikistan
Turkmenistan
Usbekistan
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4522
6.4 Afrika
Afrikanische Union
Angola
Burundi
Tschad
Côte d'Ivoire
Demokratische Republik Kongo
Eritrea
Äthiopien
Gambia
Ghana
Guinea
Guinea-Bissau
Kenia
Liberia
Madagaskar
Malawi
Mauretanien
Mosambik
Niger
Nigeria
Ruanda
Senegal
Sierra Leone
Somalia
Südafrika
Sudan
Togo
Uganda
Simbabwe
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Drucksache 17/4522 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6.5 Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel
Iran
Irak
Saudi-Arabien
Jemen
6.6 Asien und Ozeanien
Afghanistan
Bangladesch
Birma/Myanmar
Kambodscha
China
Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)
Fidschi
Indien
Indonesien
Japan
Laos
Malaysia
Nepal
Pakistan
Philippinen
Sri Lanka
Thailand
Timor-Leste
Vietnam
6.7 Amerika
Kanada
Vereinigte Staaten von Amerika
Argentinien
Bolivien
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/4522
Brasilien
Chile
Kolumbien
Ecuador
El Salvador
Guatemala
Honduras
Mexiko
Nicaragua
Peru
Venezuela
Paraguay
Kuba
Haiti
Anlage: Zwischen Juli 2008 und Dezember 2009 angenommene Rechtsakte.
Abkürzungsverzeichnis
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Drucksache 17/4522 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Vorbemerkung
[vor der Veröffentlichung einzufügen]
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/4522
1. Überblick
Das Engagement für Menschenrechte und Demokratie gehört zum Kernbereich der EU-Politik. In
diesem Bericht soll erläutert werden, wie sich dieses Engagement in der Praxis darstellt und warum
es von Bedeutung ist.
Dieser Bericht erstreckt sich ausnahmsweise über einen Zeitraum von 18 Monaten (Juli 2008 bis
Dezember 2009). Somit werden sich die Berichte ab der nächsten Ausgabe auf das jeweils
vorherige Kalenderjahr beziehen.
Warum engagiert sich die EU so stark für die Förderung der Menschenrechte?
Wenn unsere Werte und Grundsätze definieren, wer wir sind, so gibt es über die Identität der EU
keine Zweifel:
"Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit,
Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte ein-
schließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen
Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nicht-
diskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und
Männern auszeichnet." (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union)
Darüber hinaus ist die EU bestrebt, diesen Werten in ihren Außenbeziehungen Geltung zu
verschaffen:
"Die Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen
leiten, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und
denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit,
die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die
Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der
Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des
Völkerrechts." (Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union)
Solche Worte werden manchmal als selbstverständlich betrachtet, doch sie bilden die Grundlage für
all unser Handeln.
Leider gibt es noch viel zu tun. Überall auf der Welt wird Menschen ungerechterweise die Mög-
lichkeit verwehrt, das Beste aus ihrem Leben zu machen. Die Ursache kann in politischer Unter-
drückung (Inhaftierung von Studenten oder Journalisten, Sperrung von Websites usw.) oder höherer
Gewalt (Konflikt, Armut und Isolation) liegen. Die EU allein kann den Lauf der Welt nicht ändern,
aber sie ist entschlossen, die Rolle wahrzunehmen, die ihrer Größe, ihrem Wohlstand, ihrer
Geschichte und ihrer Geographie entspricht.
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Drucksache 17/4522 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Dies liegt nicht zuletzt auch in unserem eigenen Interesse. Es ist heute vielleicht abgedroschen, von
Globalisierung und gegenseitiger Abhängigkeit zu sprechen, dennoch gilt weiterhin:
"Die geeignetsten Mittel zur Stärkung der Weltordnung sind die Verbreitung einer verant-
wortungsvollen Staatsführung, die Unterstützung von sozialen und politischen Reformen, die
Bekämpfung von Korruption und Machtmissbrauch, die Einführung von Rechtsstaatlichkeit
und der Schutz der Menschenrechte." (Europäische Sicherheitsstrategie, 2003 angenommen,
2008 überarbeitet)
In der EU
Im Mittelpunkt dieses Berichts stehen Menschenrechte und Demokratie in der Welt, über die EU
hinaus. Bei der Behandlung dieses Themas sollte man wissen, wie die EU die Kohärenz und
Kontinuität zwischen ihren internen und externen Politikbereichen sicherstellt.
Die Zuständigkeit für die Wahrung der Rechte ihrer Bürger liegt zunächst natürlich bei den
Mitgliedstaaten der EU. Sie alle haben starke unabhängige Justizwesen, und alle sind Vertrags-
parteien der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Vielfalt der Verfassungs-
traditionen der Mitgliedstaaten hat die EU seit ihrer Gründung geprägt.
Darauf aufbauend ist es das Ziel der EU, "den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer
Völker zu fördern" (Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union). Die Bemühungen um die
Gewährleistung von Toleranz, Menschenwürde, Nichtdiskriminierung usw. erfordern eine ständige
Neuausrichtung in Politikbereichen wie Justiz, Beschäftigung, Soziales und Migration.
Die Agentur für Grundrechte in Wien unterstützt und berät die EU bei der Konzipierung ihrer
Politik. Weiteren Schutz bietet die Charta der Grundrechte der EU, die nunmehr rechtsverbindlich
ist. Die für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zuständige Vizepräsidentin der Europäischen
Kommission spielt in diesem Bereich ebenfalls eine Rolle.
Überdies besagt der Vertrag von Lissabon, dass die EU (die nunmehr Rechtspersönlichkeit besitzt)
selbst der EMRK beitreten sollte; die Beratungen darüber laufen bereits. Wer der Meinung ist, dass
seine Rechte durch die EU beeinträchtigt werden, kann in Zukunft den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte in Straßburg anrufen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/4522
Der Vertrag von Lissabon bietet auch eine umfangreiche Garantie gegen Verstöße in größerem
Umfang. Nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union kann der Rat bestimmte Rechte
eines Mitgliedstaats aussetzen, einschließlich der Stimmrechte im Rat, wenn die eindeutige Gefahr
einer schwerwiegenden Verletzung der (obengenannten) Werte der EU durch diesen Mitgliedstaat
besteht.
Insgesamt betrachtet nimmt die EU die Einhaltung ihrer Versprechen sehr ernst. Dies ist von aus-
schlaggebender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit der EU auf der internationalen Bühne. Immer
öfter wird die EU kritisch beleuchtet und ihre Menschenrechtsbilanz in Frage gestellt. Es ist jedoch
ein charakteristisches Merkmal der EU, dass sie Kritik gegenüber aufgeschlossen ist und eine
offene Diskussion begrüßt, die dazu beiträgt, dass die öffentlichen Institutionen gegenüber den
Bürgern, denen sie dienen, Rechenschaft ablegen müssen.
Die EU und ihre Nachbarn
Die Politik der EU gegenüber ihren Nachbarn war lange Zeit von dem Bestreben bestimmt,
Hindernisse zu überwinden und die Vorzüge der europäischen Integration, auch im Bereich der
Menschenrechte, auf diese Länder auszuweiten.
Die Erweiterungspolitik der EU ist vielleicht das wirksamste Instrument zur Förderung und
Verbreitung der Menschenrechte in Europa. Der Beitritt zur EU setzt die Übernahme der euro-
päischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien voraus,
mit denen Folgendes gewährleistet wird: "institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische
und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den
Schutz von Minderheiten". Die Europäsche Kommission erstellt jedes Jahr Fortschrittsberichte über
Bewerberländer und potenzielle Bewerberländer, die auch deren Menschenrechtsbilanz umfassen
und Bereiche benennen, in denen noch Verbesserungen erforderlich sind.
16 weitere Nachbarländer fallen unter die Europäische Nachbarschaftspolitik, in deren Rahmen der
Ausbau der Beziehungen mit dem Bekenntnis zu gemeinsamen Werten (Demokratie, Menschen-
rechte, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, marktwirtschaftliche Grundsätze
und nachhaltige Entwicklung) verknüpft wird. In gegenseitigem Einvernehmen erstellte
Aktionspläne legen eine Agenda für Reformen mit kurz- und mittelfristigen Prioritäten fest. Die
Europäische Kommission überwacht diese und bietet finanzielle und technische Hilfe für die
bessere Umsetzung an.
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Drucksache 17/4522 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die EU arbeitet auch im Rahmen von Initiativen, die auf die Bedürfnisse bestimmter Regionen
zugeschnitten sind:
Die am 13. Juli 2008 in Paris ins Leben gerufene Union für den Mittelmeerraum spricht von
"der uneingeschränkten Achtung der in internationalen Menschenrechtsinstrumenten ver-
ankerten demokratischen Grundsätze, Menschenrechte und Grundfreiheiten".
Die am 7. Mai 2009 in Prag ins Leben gerufene Östliche Partnerschaft ist auf dem
"Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts und den Grundwerten" begründet.
Die erklärten Ziele der am 14. Februar 2009 in Kiew geschaffenen Schwarzmeersynergie sind
die Stärkung der Demokratie, die Wahrung der Menschenrechte und die Förderung der
Zivilgesellschaft.
Die EU ist ein langjähriger Partner des Europarates, des wichtigsten Normen setzenden Gremiums
Europas. Oberstes Ziel dieser Organisation mit Sitz in Straßburg ist die Schaffung eines gemein-
samen demokratischen und rechtlichen Raums in ganz Europa, in dem die Wahrung der Grund-
werte, d.h. Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewährleistet ist. Es finden regel-
mäßige Treffen zwischen EU-Beamten und dem Generalsekretär des Europarates statt. Die EU
finanziert überdies verschiedene Maßnahmen und Programme des Europarates, z.B. die Aufgaben
des Kommissars des Europarates für Menschenrechte nach dem Konflikt 2008 in Georgien.
Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) spielt bei der Beobachtung
von Wahlen in Europa eine wichtige Rolle. Diese Aufgabe wird vom BDIMR (Büro für demokra-
tische Institutionen und Menschenrechte) mit Sitz in Warschau wahrgenommen. Die EU tritt für die
Wahrung der Unabhängigkeit des BDIMR ein und stellt finanzielle Mittel für Wahlbeobachtungen
sowie den Aufbau von nationalen Wahl- und Menschenrechtsinstitutionen zur Verfügung. Die EU
führt einen regelmäßigen Dialog mit der OSZE; in diesem Rahmen fanden 2009 u.a. zwei Treffen
auf Ministerebene statt.
Die EU und ihre Partner
Der politische Dialog ist ein wichtiges Instrument für die weltweite Förderung der Achtung der
Menschenrechte. Da die Weltpolitik immer stärker multipolar geprägt ist, führt die EU immer mehr
Konsultationen mit Drittländern zu allen Themen, einschließlich der Menschenrechte.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/4522
Die Menschenrechte können bei allen EU-Treffen mit Drittländern thematisiert werden. Darüber
hinaus haben spezialisierte Dialoge über Menschenrechte mit bestimmten Partnern im Laufe der
Zeit an Bedeutung gewonnen. Diese Dialoge können in verschiedener Form stattfinden, doch sie
zielen alle auf eine bessere Bilanz in diesem Bereich sowie den Informationsaustausch ab. Die EU-
Leitlinien für Menschenrechtsdialoge enthalten bewährte Praktiken auf der Grundlage der in den
letzten 15 Jahren gewonnenen Erfahrungen. Ein wesentlicher Bestandteil der EU-Dialoge ist die
Einbeziehung von Vertretern der Zivilgesellschaft. Die EU überprüft ihre Menschenrechtsdialoge
regelmäßig, vor allem diejenigen, die schon seit mehreren Jahren stattfinden.
Eine Menschenrechtsklausel wird als "wesentliches Element" von EU-Abkommen mit über
120 Ländern angesehen. So sollen die Menschenrechte mit anderen wichtigen Teilen eines jeden
Abkommens verknüpft werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, das Abkommen bei
schwerwiegenden und anhaltenden Menschenrechtsverletzungen zu überprüfen. Im Jahr 2009
schloss die EU zwei weitere Abkommen dieser Art: So wurde ein Abkommen mit Albanien
ratifiziert und ein Abkommen mit Indonesien unterzeichnet.
In den letzten Jahren ging die EU "Strategische Partnerschaften" unter anderem mit den Vereinigten
Staaten, Kanada, China, Indien, Japan und Russland ein, um so ihren wichtigsten Beziehungen
Ausdruck zu verleihen. Daraus ergaben sich verschiedene Plattformen, in deren Rahmen Menschen-
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USA: Die Strategische Partnerschaft bildet den geeigneten Rahmen für Beratungen über
sensible Fragen im Zusammenhang mit Menschenrechten und Terrorismusbekämpfung.
China: Menschenrechtsfragen wurden bei den Vorbereitungen des EU-China-Gipfels
thematisiert und auch im Rahmen des 1995 ins Leben gerufenen Menschenrechtsdialogs
erörtert.
Russland: Die Beziehungen zwischen der EU und Russland umfassen vier "Räume"; der
Schutz der Menschenrechte fällt unter den "gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit
und des Rechts".
Leider reicht der förmliche Dialog nicht immer aus, um das Geschehen zu beeinflussen. Die EU
nutzt häufig öffentliche Erklärungen, um ihre Ansichten einer breiten Öffentlichkeit nahezubringen.
Während des Berichtszeitraums wurden 58 Erklärungen abgegeben, d.h. etwas weniger als eine pro
Woche.
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Drucksache 17/4522 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Bei Ländern, denen die EU einseitige Handelsprivilegien (GSP+) einräumt, kann entschieden
werden, diese zurückzunehmen, wenn ein Partnerland die Anforderungen des Schemas nicht mehr
erfüllt. Der Rat nahm am 27. Oktober 2009 einen Bericht der Kommission zur Kenntnis, aus dem
hervorgeht, dass Sri Lanka drei VN-Menschenrechtskonventionen nicht wirksam umsetzt.
Wenn die EU in konkreten Fällen schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht, die Menschen-
rechte oder demokratische Grundsätze beobachtet, kann sie restriktive Maßnahmen verhängen.
Diese Maßnahmen können sich gegen Regierungen, nichtstaatliche Gremien oder Einzelpersonen
richten; sie können Waffenembargos, Handelsbeschränkungen (Ein- und Ausfuhrverbote), finan-
zielle Restriktionen, Einreisebeschränkungen (Visa- oder Reiseverbot) oder sonstige geeignete
Maßnahmen umfassen.
Die EU in multilateralen Gremien
Die EU hat sich dazu verpflichtet, "sich insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen für
multilaterale Lösungen bei gemeinsamen Problemen" einzusetzen (Artikel 21 des Vertrags über die
Europäische Union). Dies hat in keinem Bereich größere Bedeutung als bei den Menschenrechten,
die per definitionem universell sind.
Die EU bringt deshalb in New York und Genf beträchtliche Ressourcen dafür auf, die Unter-
stützung für VN-Resolutionen auf eine breite, regionenübergreifende Basis zu stellen. Die EU-
Koordinierung im Rahmen der VN ist seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon einen
Schritt weiter vorangekommen.
Im Berichtszeitraum erzielte die EU auf der Tagung des Dritten Ausschusses (soziale, humanitäre
und kulturelle Fragen) der VN-Generalversammlung einige beachtliche Erfolge.
Die von der EU als Teil eines regionenübergreifenden Bündnisses eingebrachte Resolution, in
der ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe gefordert wird, konnte größere
Zustimmung gewinnen.
Die gemeinsam mit der GRULAC eingebrachte Globalresolution zu den Rechten des Kindes
war sehr erfolgreich und findet klare Worte zur Kinderarbeit.
Die von der EU eingebrachten länderspezifischen Resolutionen zu Birma/Myanmar und zur
DVRK wurden beide auf der Plenartagung mit großer Mehrheit der VN-Mitgliedstaaten
verabschiedet.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/4522
Die EU konnte auch im VN-Menschenrechtsrat einige Erfolge erzielen. Auf der 9. ordentlichen
Tagung (2008) spielte die EU eine entscheidende Rolle bei den (erfolgreichen) Verhandlungen über
die Verlängerung von Ländermandaten für Burundi, Kambodscha, Haiti und Sudan.
Die EU setzt sich energisch für die Unabhängigkeit des Amtes der Hohen Kommissarin der
Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) ein. Die EU unterstützt das OHCHR konkret
mit jährlich ca. 4 Mio. EUR, die das Amt nach seinen eigenen Prioritäten verwenden kann.
Neben den VN gewann die Arbeit der G20 im Beri���������� ����*"���
�m seit dem Gipfel in
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������������� � �!)����������beitete darauf hin, die Agenda der G20 von
Wirtschafts- und Handelsfragen auf die weiter gefasste "menschliche Dimension" auszuweiten.
Wie wirksam sind die Maßnahmen und Instrumente der EU?
Dieser Bericht enthält zahlreiche Informationen über die Maßnahmen der EU, doch es dürfte
sinnvoll sein zu prüfen, wie wirksam sie in Bezug auf die Verwirklichung der Ziele der EU waren.
Im verbleibenden Teil dieses Überblicks wird deshalb dargelegt, inwieweit diese Bemühungen
tatsächlich Wirkung gezeigt haben.
Das Leben von einzelnen Menschen verändern helfen
Die EU hat sich öffentlich verpflichtet, Menschenrechtsverteidiger zu schützen, d.h. Menschen, die
Menschenrechtsverletzungen aufdecken und sich für eine Entschädigung der Opfer einsetzen. In
den Leitlinien der EU für Menschenrechtsverteidiger ist eine Reihe von praktischen Maßnahmen
vorgesehen:
46 öffentliche Erklärungen während des Berichtszeitraums;
systematisches Ansprechen von konkreten Fällen im Rahmen des politischen Dialogs mit
Drittländern;
Demarchen (förmliche diplomatischen Vorstellungen): 30 während des Berichtszeitraums;
Finanzhilfe in Höhe von über 10 Mio. EUR im Rahmen des EIDHR während des
Berichtszeitraums;
Überprüfung der Leitlinien im Dezember 2008, die zu verschiedenen Verbesserungen im
Zusammenhang mit Strategien zur lokalen Umsetzung führte; es wurden seither mehr als 60
konzipiert;
Verpflichtung, inhaftierte Menschenrechtsverteidiger zu besuchen und den Gerichtsverfahren
beizuwohnen;
Ausstellung von Notvisa und Förderung der vorläufigen Aufnahme in den Mitgliedstaaten der
EU.
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Drucksache 17/4522 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die 2009 ins Leben gerufene Initiative "Shelter City" stellt einen Versuch dar, gefährdeten
Menschenrechtsverteidigern direkte und koordinierte Hilfe zu leisten, indem ihnen in der EU eine
Ruhepause von ihren Schwierigkeiten im Alltag ermöglicht wird.
Der Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments gewinnt größere öffentliche
Aufmerksamkeit und bietet eine Plattform für eine ausgewählte Reihe von bekannten Persönlich-
keiten, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden. Der Preis wurde im Dezember 2009
Oleg Orlow, Sergej Kowaljow und Ljudmila Alexejewa stellvertretend für Memorial, eine (durch
das EIDHR finanzierte) Organisation zur Förderung der Grundrechte in Ländern der Gemeinschaft
Unabhängiger Staaten (GUS), verliehen.
Die EU setzt sich ferner weiterhin für die Unterstützung von Menschen ein, die Opfer von
Menschenhandel geworden sind:
Im März 2009 wurde ein neuer Kommissionsrahmen für die Bekämpfung des Menschen-
handels und den Schutz der Opfer geschaffen.
Im Dezember 2009 nahm der Rat ein Papier zur "Stärkung der externen Dimension der EU in
Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels" an.
Die EU stärkt die Kapazitäten von Drittländern für die Bekämpfung des Menschenhandels.
Das Thema wird durch seine Aufnahme in Aktionspläne (und vergleichbare Maßnahmen) mit
Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik zur Sprache gebracht.
Gemeinschaften verändern helfen
Die EU unterstützt den demokratischen Prozess in anderen Ländern aktiv, damit auch die Bürger
dieser Länder die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte genießen können. Der Rat kam am
17. November 2009 überein, die politischen Maßnahmen der EU zur Förderung der Demokratie zu
stärken. Er billigte Empfehlungen für ein länderspezifisches Konzept auf der Grundlage von Dialog
und Partnerschaft.
Während des Berichtszeitraums stellte die EU ca. 45 Mio. EUR für Wahlhilfeprojekte zur Ver-
fügung, wie beispielsweise das Projekt zur Förderung der politischen Stabilität und der nationalen
Aussöhnung in Libanon durch eine Stärkung der demokratischen Institutionen. Die EU überprüft
ihr Konzept regelmäßig und übernimmt eine Führungsrolle bei den Bemühungen um die
Konzipierung von Strategien zur langfristigen Unterstützung.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/4522
Wahlbeobachtungsmissionen helfen bei der Beurteilung, ob Wahlen in Einklang mit bewährten
Praktiken durchgeführt wurden; hier sind Aspekte wie Transparenz des Wahlprozesses, Unpartei-
lichkeit bei der Verwendung staatlicher Ressourcen und ausgewogene Berichterstattung in den
öffentlichen Medien zu berücksichtigen. Während des Berichtszeitraums finanzierte die EU
16 Wahlbeobachtungsmissionen in so weit voneinander entfernten Ländern wie Bolivien und
Kambodscha.
Die EU unterstützte im Rahmen des Projekts "Europäisches Netz für die Unterstützung von Wahlen
und Demokratie (NEEDS)" die Ausbildung von über 100 Wahlbeobachtern und -experten;
Veranstaltungen zur regionalen Vernetzung fanden in Johannesburg, Bangkok, Costa Rica und
Bukarest statt.
Im Rahmen des EIDHR wurden 2008-2009 über 235 Mio. EUR für Menschenrechte und Demo-
kratie bereitgestellt und so die Finanzierung von 900 Projekten in ca. 100 Ländern ermöglicht.
Davon gingen 101,7 Mio. EUR an lokale Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft in
77 Ländern als Beitrag zu Projekten zur Förderung von Reform, Dialog und politischer Teilhabe in
diesen Gemeinschaften.
Die EU ist sensibilisiert für die Fragen, die Minderheitenangehörige betreffen können. So unter-
stützte die EU im Berichtszeitraum langfristige Lösungen für den langwierigen Aufenthalt von
muslimischen Flüchtlingen aus Birma/Myanmar in Bangladesch.
Die EU verpflichtet sich ferner, die Wahrung wirtschaftlicher und sozialer Rechte, auch durch ihre
Entwicklungsförderungsmaßnahmen, zu unterstützen. Die EU leistet mit ihren Mitgliedstaaten jedes
Jahr mehr als die Hälfte der weltweiten Entwicklungshilfe in Höhe von 50 Mrd. EUR. Das ist unser
Beitrag dazu, dass einige der ärmsten Menschen in die Lage versetzt werden, ihre Menschenrechte
geltend zu machen.
Äußere Umstände verändern helfen
Konflikte und drohende Konflikte gefährden die Menschenrechte, und die Vorenthaltung der
Menschenrechte erhöht wiederum das Konfliktrisiko. Deshalb verbessert die EU weiterhin ihre
Krisenbewältigungs- und Konfliktpräventionskapazitäten und bezieht Menschenrechtsüberlegungen
in diese Anstrengungen ein. Die Bekämpfung der Grundursachen von Konflikten bedeutet, die
Rechte all derer zu verteidigen, die in eine��-"�
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Religion oder ethnischen Zugehörigkeit.
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Drucksache 17/4522 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die EU setzte im gesamten Berichtszeitraum ihre Anstrengungen fort, um zu gewährleisten, dass
Menschenrechte, Gleichstellungsfragen und die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten auf
Kinder in ihrer Sicherheits- und Verteidigungspolitik in vollem Umfang berücksichtigt werden. An
den meisten Operationen und Missionen sind nun Menschenrechts- und/oder Gleichstellungs-
experten beteiligt, die sich um die Sensibilisierung für diese Fragen bemühen.
Hier ist die Beratungs- und Unterstützungsmission EUSEC RD Congo für die Reform des Sicher-
heitssektors in der Demokratischen Republik Kongo als Beispiel zu nennen. Die Mission wurde
2005 mit dem klaren Mandat eingerichtet, sicherzustellen, dass politische Maßnahmen gefördert
werden, die folgenden Standards entsprechen: Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht,
Gleichstellungsfragen und Kinder in bewaffneten Konflikten, demokratische Standards, Prinzipien
guter öffentlichen Verwaltung, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Ebenfalls in der Demokra-
tischen Republik Kongo wurde 2007 die EUPOL RD Congo eingerichtet, um die Reform und die
Umstrukturierung der kongolesischen Nationalpolizei (PNC) zu fördern. Die EUPOL RD Congo
hat die Aufgabe, einen Beitrag zur Berücksichtigung der Aspekte Gleichstellung, Menschenrechte
und Kinder in bewaffneten Konflikten im Friedensprozess im Osten der DRK zu leisten. Beide
Missionen arbeiten eng zusammen und haben einen gemeinsamen Gleichstellungsberater sowie
einen Experten für Menschenrechte und Fragen im Zusammenhang mit Kindern in bewaffneten
Konflikten.
Die EU-Sonderbeauftragten (EUSR) vertreten die EU in einigen Ländern der Welt, die am stärksten
von Konflikten betroffen sind. Ihre Mandate umfassen spezielle Vorgaben zur Behandlung von
Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen sowie Fragen in Bezug auf Kinder in bewaffneten
Konflikten. Die meisten EUSR haben Kontaktstellen für Menschenrechte und Gleichstellungsfragen
benannt, die zur Umsetzung der Verpflichtungen der EU beitragen.
Der EU kommt im Bereich des Krisenmanagements eine einzigartige Rolle zu, da sie sowohl über
zivile als auch militärische Expertise verfügt. Im Dezember 2008 kam der Europäische Rat überein,
dies durch die Integration der strategischen Planung der zivilen und militärischen Krisenbewälti-
gung noch auszubauen. Die 2009 neu gegründete Direktion Krisenbewältigung und Planung
(CMPD) sorgt für bessere Koordinierung und ermöglicht es der EU, die Wirkung ihrer Maßnahmen
zu optimieren.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/4522
Mentalitäten verändern helfen
Ein wichtiger Teil der Strategie der EU besteht darin, den universellen Grundsätzen in Teilen der
Welt Akzeptanz zu verschaffen, in denen Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und
Achtung der Menschenrechte traditionell nur wenig ausgeprägt sind. Dies ist eine langfristige Auf-
gabe, doch sie ist äußerst wichtig als Diskussionsgrundlage für die Gestaltung der internationalen
Politik. Davon wird es abhängen, ob es uns gelingt, "eine stärkere Weltgemeinschaft, gut funktio-
nierende internationale Institutionen und eine geregelte Weltordnung", das Ziel der Europäischen
Sicherheitsstrategie, zu schaffen.
Die EU ist daher bestrebt, auf verschiedene Partner noch weiter zuzugehen. Wie bereits oben
erwähnt, kann es sich dabei um Regierungen oder NRO handeln, aber auch um Unternehmen, deren
wichtige Rolle bei der Verbreitung von internationalen Standards immer mehr anerkannt wird. An
diesen Kontakten sind alle Akteure der EU beteiligt: die Mitgliedstaaten, das Parlament und
sonstige.
Letztendlich geht es bei den Menschenrechten jedoch nicht um Politik, sondern um Menschen.
Einzigartige Individuen. Bei der Arbeit der EU geht es daher um viel mehr als um politische
Debatten und Kooperationsbudgets. Es geht auch darum, vielversprechenden Studenten die
Möglichkeit zu geben, Master-Studiengänge zu Menschenrechten und Demokratisierung in Venedig
(Italien), Pretoria (Südafrika), Sarajewo (Bosnien und Herzegowina), Sydney (Australien) und
Buenos Aires (Argentinien) zu absolvieren.
Schlussfolgerung
Gegen Ende des Berichtszeitraums im Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft. Die
Veränderungen, die der Vertrag mit sich bringt, können die Wirksamkeit, Kohärenz und Trans-
parenz der Menschenrechtspolitik der EU noch weiter verbessern. Das allein vermag nicht, die Welt
zu verändern, doch es gibt der EU das Rüstzeug, um daran weiterzuarbeiten, das Leben von
Menschen zu verändern.
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2. Instrumente und Initiativen der EU in Drittländern
In den letzten zehn Jahren hat sich die EU mit einem umfassenden Instrumentarium für die prak-
tische Umsetzung dieser Werte und Grundsätze ausgestattet. Die 27 Mitgliedstaaten der EU haben
in umfassenden Beratungen Einvernehmen über detaillierte Standpunkte erzielt. Diese Konsens-
bildung ist die Grundlage für die EU-Leitlinien und erlaubt es der EU, in Erklärungen und
Demarchen eindeutige Positionen zu vertreten.
Es reicht natürlich nicht aus, wenn sich die EU intern einig ist; der Vertrag verpflichtet die EU,
ihren Grundsätzen weltweit zu stärkerer Geltung zu verhelfen. Dies geschieht durch Gespräche, die
Suche nach Gemeinsamkeiten und die Überwindung von Trennendem. Dies kann im Rahmen von
förmlichen Menschenrechtsdialogen und -konsultationen oder bei diskreteren informellen
Kontakten mit den entsprechenden Stellen geschehen.
Die EU hat bereits unter Beweis gestellt, dass sie bereit ist, erhebliche finanzielle Mittel zu inves-
tieren, um einen Beitrag zu Veränderungen vor Ort zu leisten, wenn Gespräche allein nicht aus-
reichen. So finanzierte sie ein breites Spektrum von Maßnahmen im Rahmen des Europäischen
Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), die durch Menschenrechtsklauseln in
Abkommen mit Drittländern flankiert werden.
Wenn die Situation dies erfordert, entsendet die EU Männer und Frauen überall in die Welt, um das
Geschehen durch die Beteiligung an Krisenbewältigungsoperationen mitzugestalten.
2.1 EU-Leitlinien zu Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht
Die acht sogenannten "Leitlinien" bilden das Rückgrat der Menschenrechtspolitik der EU. Sie sind
zwar nicht rechtsverbindlich, doch sie wurden vom Rat der EU einstimmig angenommen und
stellen daher eine klare politische Aussage über die Prioritäten der EU dar. Sie bilden außerdem ein
praktisches Instrumentarium, das den Vertretern der EU überall auf der Welt hilft, unserer
Menschenrechtspolitik Geltung zu verschaffen. Die Leitlinien stärken also die Kohärenz und
Kontinuität der Menschenrechtspolitik der EU.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/4522
Die EU verfügt nun über Menschenrechtsleitlinien zu den folgenden Themen:
Todesstrafe (1998 angenommen, 2008 aktualisiert)
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (2001
angenommen, 2008 aktualisiert)
Dialoge im Bereich der Menschenrechte (2001 angenommen, 2009 aktualisiert)
Kinder und bewaffnete Konflikte (2003 angenommen, 2008 aktualisiert)
Menschenrechtsverteidiger (2004 angenommen, 2008 aktualisiert)
Förderung und Schutz der Rechte des Kindes (2007 angenommen)
Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von
Frauen (2008 angenommen)
Verstärkte Beachtung des humanitären Völkerrechts (2005 angenommen, 2009 aktualisiert)
Weitere Informationen über die Leitlinien sind einer im März 2009 veröffentlichten Broschüre zu
entnehmen. Sie können auch auf der Website des Rates in allen Amtssprachen der EU sowie in
Russisch, Chinesisch, Arabisch und Persisch (Farsi) abgerufen werden.
Das humanitäre Völkerrecht spielt eine entscheidende Rolle bei der Verteidigung der Achtung der
Menschenrechte in bewaffneten Konflikten. Es hat für die EU besondere Bedeutung gewonnen,
weil die Zahl der Operationen und Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik gestiegen ist. Es ist außerdem von entscheidender Bedeutung, um sicherzu-
stellen, dass Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung im Rahmen des Völkerrechts und in
Einklang mit den Grundsätzen des Vertrags über die Europäische Union getroffen werden.
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Drucksache 17/4522 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Der Rat der EU nahm im Dezember 2009 Schlussfolgerungen über die Förderung der Einhaltung
des humanitären Völkerrechts an und bekräftigte, dass er sich entschieden für die Förderung und
den Schutz des humanitären Völkerrechts einsetzt. Er unterstrich insbesondere, wie wichtig es ist,
die Beachtung des humanitären Völkerrechts in die gesamte Bandbreite der Krisenbewältigungs-
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beziehen. Der Rat nahm überdies eine aktualisierte Fassung der EU-Leitlinien über die Förderung
der Einhaltung des humanitären Völkerrechts an und verpflichtete sich, für deren Umsetzung zu
sorgen, und bekräftigte, wie wichtig es ist, das humanitäre Völkerrecht noch konsequenter in das
gesamte außenpolitische Handeln der EU einzubeziehen. Um die Umsetzung der Leitlinien über das
humanitäre Völkerrecht besser in die sonstigen Menschenrechtsleitlinien der EU einzubeziehen,
wurde in einigen Ländern eine Reihe von kombinierten thematischen Demarchen durchgeführt. Der
Rat gab 2009 zwei öffentliche Erklärungen zum humanitären Völkerrecht ab, und zwar zum
Gedenken an den 150. Jahrestag der Schlacht von Solferino und anlässlich des 60. Jahrestags der
Annahme der vier Genfer Abkommen, die das Kernstück des humanitären Völkerrechts darstellen.
2.2 Menschenrechtsdialoge und -konsultationen
Die Menschenrechtsdialoge gehören zu den Instrumenten, die die EU zur Umsetzung ihrer
Menschenrechtspolitik einsetzt; sie sind ein wesentlicher Teil der Gesamtstrategie der EU gegen-
über Drittländern. Die EU hat nahezu 40 Dialoge ins Leben gerufen, in deren Mittelpunkt die
Menschenrechte stehen. Sie sind kein Ersatz für die Einforderung der Achtung der Menschenrechte
im Rahmen anderer Foren des politischen Dialogs; sie ermöglichen es der EU jedoch, mit
bestimmten Partnern ausführlicher über Menschenrechte zu sprechen, als dies sonst möglich wäre.
Es handelt sich nicht nur um diplomatische Gespräche; sie sollen weltweit als Katalysator für echte
greifbare Verbesserungen in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte wirken. Sie geben der EU
ferner die Möglichkeit, konkrete besorgniserregende Fälle zur Sprache zu bringen.
Die Menschenrechtsdialoge der EU finden derzeit in vier verschiedenen Formaten statt:
a) Strukturierte Menschenrechtsdialoge:
China
Belarus
Armenien
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/4522
Georgien
Moldau
Afrikanische Union
Kasachstan
Kirgisische Republik
Tadschikistan
Turkmenistan
Iran (seit 2006 ausgesetzt)
Indonesien
b) Dialoge in speziellen Unterausschüssen im Rahmen von Assoziationsabkommen,
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen oder Kooperationsabkommen, insbesondere im
Kontext der Europäischen Partnerschaftspolitik:
Kambodscha
Ägypten
Jordanien
Laos
Libanon
Marokko
Pakistan
Palästinensische Behörde
Tunesien
Usbekistan
Vietnam
c) Lokale Menschenrechtsdialoge:
Argentinien
Brasilien
Chile
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Drucksache 17/4522 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Kolumbien
Indien
Mexiko
Sri Lanka
Vietnam
d) Konsultationen zu Menschenrechtsfragen:
USA
Kanada
Japan
Neuseeland
Russland
Israel
Bewerberländer: Kroatien, Türkei und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Die Menschenrechte werden manchmal auch in Dialogen im Rahmen der Bestimmungen des
Cotonou-Abkommens zwischen der EU und den Ländern in Afrika, im Karibischen Raum und im
Pazifischen Ozean erörtert. Neben der EU sind 79 Staaten Vertragsparteien des Cotonou-Abkom-
mens: Angola - Antigua und Barbuda - Äquatorialguinea - Äthiopien - Bahamas - Barbados -
Benin - Belize - Botsuana - Burkina Faso - Burundi - Cookinseln -Côte d'Ivoire - Dominica -
Dominikanische Republik - Dschibuti - Eritrea - Fidschi - Gabun - Gambia - Ghana - Grenada -
Republik Guinea - Guinea-Bissau - Guyana - Haiti - Jamaika - Kamerun - Republik Kap Verde -
Kenia - Kiribati - Komoren - Kongo (Brazzaville) - Demokratische Republik Kongo - Kuba -
Lesotho - Liberia - Madagaskar - Malawi - Mali - Marshallinseln - Mauretanien - Mauritius -
Mikronesien - Mosambik - Namibia - Nauru - Niger - Nigeria - Niue - Palau - Papua-Neuguinea -
Ruanda - St. Kitts und Nevis - St. Lucia - St.Vincent und die Grenadinen - Salomonen - Sambia -
Samoa - São Tomé und Príncipe - Senegal - Seychellen - Sierra Leone - Simbabwe - Somalia -
Südafrika - Sudan - Suriname - Swasiland - Tansania - Timor-Leste - Togo - Tonga - Trinidad und
Tobago - Tschad - Tuvalu - Uganda - Vanuatu - Zentralafrikanische Republik.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/4522
Nach Artikel 8 sind die Vertragsparteien verpflichtet, einen "umfassenden, ausgewogenen und
intensiven" Dialog zu führen mit dem Ziel der "Förderung der Verständigung zwischen den
Vertragsparteien"; der Dialog "schließt ferner eine regelmäßige Bewertung der Entwicklungen bei
der Achtung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaatsprinzips
sowie der verantwortungsvollen Staatsführung ein". Mit nahezu allen vorstehend genannten
Ländern wird ein Dialog nach Artikel 8 geführt.
Laut Artikel 9 des Cotonou-Abkommens stellen die Achtung der Menschenrechte, der demokra-
tischen Grundsätze und des Rechtsstaatsprinzips dessen wesentliche Elemente dar. Nach Artikel 96
kann eine Vertragspartei bei Verletzung eines dieser wesentlichen Elemente die andere Vertrags-
partei um Konsultationen ersuchen mit dem Ziel, eine für beide Vertragsparteien annehmbare
Lösung zu finden. Wird keine Lösung gefunden, liegt ein besonders dringender Fall vor oder
werden Konsultationen von einer Vertragspartei abgelehnt, so können geeignete Maßnahmen
getroffen werden, zu denen (als letztes Mittel) die Aussetzung der Anwendung des Abkommens auf
das betreffende Land gehört.
Im Berichtszeitraum fand Artikel 96 auf folgende Länder Anwendung:
Fidschi
Guinea
Madagaskar
Mauretanien
Niger
Simbabwe
2.3 Gemeinsame Aktionen, Gemeinsame Standpunkte und Krisenbewältigungsoperationen
Gemeinsame Aktionen sind rechtsverbindliche Instrumente, die der Rat der EU einstimmig
annimmt, wenn eine operative Aktion der Union wie beispielsweise eine Krisenbewältigungs-
operation in einem Drittland erforderlich ist. In Gemeinsamen Aktionen werden die Zielsetzung, der
Geltungsbereich, die zur Verfügung zu stellenden Mittel und die Umsetzungsbedingungen
festgelegt.
In Gemeinsamen Standpunkten wird das Konzept der Union in Bezug auf eine konkrete geo-
grafische oder thematische Angelegenheit definiert. Sie werden vom Rat der EU einstimmig
angenommen; danach müssen die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass ihre nationalen
politischen Maßnahmen mit dem EU-Standpunkt in Einklang stehen.
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Drucksache 17/4522 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon sind die Begriffe "Gemeinsame Aktion" und
"Gemeinsamer Standpunkt" überholt; sie werden durch "Beschlüsse" ersetzt.
Eine vollständige Liste der zwischen Juli 2008 und Dezember 2009 angenommenen Gemeinsamen
Aktionen, Gemeinsamen Standpunkte und Beschlüsse mit Menschenrechtsbezug ist in Anlage 1
enthalten.
Krisenbewältigungsoperationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (GSVP)
Die EU hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass Menschenrechte,
Gleichstellungsfragen sowie die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten auf Kinder in ihrer
GSVP in vollem Umfang berücksichtigt werden. Sie werden in jedem Stadium, bei der Planung und
der Durchführung von Missionen und Operationen sowie der anschließenden Erfahrungsauswertung
für künftige Einsätze einbezogen. Eine Reihe von positiven Ergebnissen konnte verzeichnet werden
(im Einzelnen unten aufgeführt), doch selbstverständlich bleibt noch viel zu tun.
Zahlreiche GSVP-Operationen und -Missionen verfügen auch über Expertise im Bereich
Menschenrechte und/oder Gleichstellung:
Bei der Mission EUFOR Tchad/RCA, die vom März 2008 bis zum März 2009 durchgeführt
wurde, wurde ein Gleichstellungsbeauftragter für das operative und das operativ-taktische
Hauptquartier benannt, der unter anderem Schulungen in Gleichstellungsfragen durchgeführt
sowie eine umfassende Beobachtungs- und Meldestruktur vorgeschlagen und Treffen mit
NRO und lokalen Frauengruppen organisiert hat.
Die Mission EULEX Kosovo verfügt über eine Stelle für Menschenrechte und Geschlechter-
gleichstellung, die nicht nur dafür Sorge trägt, dass die politischen Vorgaben und Beschlüsse
im Rahmen von EULEX Kosovo den Menschenrechts- und Gleichstellungsnormen genügen,
sondern auch eine interne Untersuchungsstelle umfasst, die als Anlaufstelle für alle externen
Beschwerden im Zusammenhang mit behaupteten Verletzungen des Verhaltenskodex dient.
EUSEC RD Congo und EUPOL RD Congo verfügen über gemeinsame Gleichstellungs-
berater sowie über Expertise in Menschenrechtsfragen und Fragen in Bezug auf Kinder in
bewaffneten Konflikten.
EUPOL Afghanistan verfügt über einen Gleichstellungsberater, der die afghanischen
Behörden in Fragen der Gleichstellungspolitik bei der afghanischen Nationalpolizei berät.
Die Mandate der EU-Sonderbeauftragten (EUSR) umfassen spezielle Vorgaben zur Behandlung
von Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen sowie Fragen in Bezug auf Kinder in bewaffneten
Konflikten. Die meisten EUSR haben Kontaktstellen für Menschenrechte und Gleichstellungsfragen
benannt, die zur Umsetzung der Verpflichtungen der EU beitragen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/4522
In den Strategiepapieren der EU wird weiterhin betont, wie wichtig es ist, Gleichstellungsfragen in
den Fokus der GSVP zu rücken. Darin wird die Umsetzung der Resolutionen 1325, 1820, 1888 und
1889 des Sicherheitsrates der VN im Hinblick auf konkretere Fortschritte vor Ort als vorrangig
eingestuft. In Einklang damit organisierte die EU am 2. Oktober 2009 in Brüssel ein Treffen zum
Erfahrungsaustausch über die nationalen Umsetzungspläne der Mitgliedstaaten für die Resolution
1325. Zu den weiteren Teilnehmern gehörten Vertreter der Zivilgesellschaft, der VN, der NATO,
der Afrikanischen Union, Liberias, Nepals sowie Bosnien und Herzegowinas. Die EU veranstaltete
außerdem am 9./10. November 2009 ein Treffen für Gleichstellungsberater und Kontaktstellen im
Rahmen der GSVP, das Gelegenheit zu einem umfassenden Gedankenaustausch und zur
Vernetzung bot. Anfang 2009 wurde auf Dienststellenebene eine gemeinsame informelle Task
Force für die Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der VN eingesetzt, die im Laufe des
Jahres viermal zusammentrat; in diesem Rahmen fand auch ein eintägiger Workshop statt, der dazu
dienen sollte, die Ausarbeitung von Erfolgsindikatoren für den "umfassenden EU-Ansatz"
voranzubringen.
Der Rat der EU erzielte im November 2009 Einvernehmen über das Dokument "Umsetzung der
Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen im Kontext der Aus-
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werden Maßnahmen beschrieben, wie die allgemeine und die einsatzvorbereitende Ausbildung des
im Rahmen von GSVP-Missionen und -Operationen eingesetzten Personals kohärenter gestaltet und
qualitativ verbessert werden kann. Außerdem werden mehr Schulungen in Gleichstellungsfragen
vorgesehen, u.a. durch die Festlegung eines vereinbarten Ausbildungsprogramms zur Umsetzung
der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der VN im Rahmen der GSVP. Diese Arbeit
basiert auf einer Studie über die derzeitige Praxis in den EU-Mitgliedstaaten und einem vom
schwedischen Vorsitz im Juli 2009 organisierten Expertenseminar. Dem ging ein GSVP-Sympo-
sium über die Geschlechterperspektive voraus, das unter der Schirmherrschaft der ESVP in Athen
stattfand.
Die EU bemüht sich im Rahmen intensiver Kontakte um die Förderung der Resolution 1325 und
der sonstigen Resolutionen des Sicherheitsrates der VN über Frauen, Frieden und Sicherheit.
Frauen, Frieden und Sicherheit sind ein Leitmotiv der Zusammenarbeit mit der Afrikanischen
Union. Die EU organisierte zwei Veranstaltungen über die Resolution 1325 des Sicherheitsrates der
VN in New York, darunter einen runden Tisch im Februar 2009, an dem eine Reihe von Akteuren
der EU, der AU, der Vereinten Nationen und von NRO teilnahm und darüber beriet, wie Maß-
nahmen auf Ebene der VN und nationaler Ebene durch regionale Vereinbarungen ergänzt werden
können. Außerdem wurde bei einem Ministertreffen auf EU-Ebene im September 2009 über die
nächsten Schritte im Vorfeld des 10. Jahrestags der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der VN
und die Schließung der verbleibenden Umsetzungslücken beraten.
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Drucksache 17/4522 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2.4 Demarchen und Erklärungen
Die EU legt großen Wert darauf, dass Menschenrechtsfragen im Blickpunkt der Öffentlichkeit
bleiben. Deshalb macht sie häufig Gebrauch von öffentlichen Erklärungen, um ihrer Besorgnis
Ausdruck zu verleihen oder positive Entwicklungen zu begrüßen. Diese Erklärungen werden
einstimmig angenommen.
In anderen Fällen entscheidet sich die EU eventuell für Demarchen, wenn sie sich davon größere
Wirksamkeit verspricht. Demarchen oder förmliche diplomatische Schritte sind wichtige Instru-
mente einer jeden Außenpolitik und werden von der EU genutzt, um Menschenrechtsanliegen bei
den Behörden von Drittländern vorzubringen. Die EU nutzt Demarchen regelmäßig in der ganzen
Welt zur Förderung der Grundsätze der Allgemeingeltung und Integrität des Römischen Statuts des
Internationalen Strafgerichtshofs. Demarchen werden normalerweise vertraulich von den EU-
Vertretern vor Ort durchgeführt.
Am häufigsten werden die folgenden Themen auf diese Weise behandelt: Schutz von Menschen-
rechtsverteidigern, illegale Inhaftierung, gewaltsames Verschwinden von Personen, Todesstrafe,
Folter, Schutz von Kindern, Flüchtlinge und Asylbewerber, außergerichtliche Hinrichtungen, Recht
auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, Recht auf einen gerechten Prozess und
Abhaltung von Wahlen.
2.5 Menschenrechtsklauseln in Kooperationsabkommen mit Drittländern
Seit 1995 strebt die EU die Aufnahme einer Menschenrechtsklausel in ihre Abkommen mit
Drittländern an (mit Ausnahme von Abkommen über spezifische technische Themen):
"Die Achtung der Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze und das Rechtsstaats-
prinzip, auf denen die Partnerschaft beruht und von denen sich die Vertragsparteien in ihrer
Innen- und Außenpolitik leiten lassen, sind wesentliche Elemente dieses Abkommens."
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/4522
Diese Formulierung zielt auf die Förderung der Werte und Grundsätze der EU ab, die das Funda-
ment ihrer Außenbeziehungen bilden. Sie bekräftigt das gemeinsame Interesse der beiden Dialog-
parteien an den Menschenrechten und bildet zudem die Grundlage für die Durchführung positiver
Maßnahmen und ist anderen wesentlichen Bestimmungen eines Abkommens gleichgestellt. Diese
Klausel berechtigt eine Vertragspartei des Abkommens, im Falle schwerwiegender und anhaltender
Menschenrechtsverletzungen entsprechend dem Schweregrad der Verletzung restriktive Maß-
nahmen gegen die Partei zu ergreifen, die den Verstoß begeht.
Die EU ratifizierte am 26. Februar 2009 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit
Albanien, das eine Menschenrechtsklausel enthält. Am 9. November 2009 unterzeichnete die EU
ein Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Indonesien, das
ebenfalls eine Menschenrechtsklausel umfasst. Derzeit sind 45 Abkommen mit einer Menschen-
rechtsklausel in Kraft, darunter auch das Partnerschaftsabkommen von Cotonou zwischen der EU
und den 79 Mitgliedern der Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen
Ozeans. Die Websites des Rates und der Kommission enthalten einen Überblick über die
Abkommen der EU1.
In seiner Entschließung vom 7. Mai 2009 über den Jahresbericht über die Menschenrechte in der
Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich fordert das Europäische
Parlament, dass weiterhin darauf geachtet wird, dass die Menschenrechtsklauseln in den
Abkommen, die von der EU unterzeichnet werden, eingehalten werden, und dass solche Klauseln
systematisch in künftige Abkommen aufgenommen werden. Das Parlament bekräftigt seine
Forderung, dass diese Klausel systematisch mit einem echten Durchführungsmechanismus versehen
werden muss.
2.6 Persönliche Beauftragte Javier Solanas für Menschenrechte
Riina Kionka war von Januar 2007 bis November 2009 die persönliche Beauftragte Javier Solanas
(dem früheren Hohen Vertreter der EU) für Menschenrechte im Bereich der Außen- und Sicher-
heitspolitik. Sie behält innerhalb des Ratssekretariats die Zuständigkeit für Menschenrechte und
setzt sich weiterhin für bessere Kohärenz und Kontinuität der Menschenrechtspolitik der EU ein.
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http://ec.europa.eu/world/agreements/default.home.do
Drucksache 17/4522 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Während dieses Zeitraums war Frau Kionka an einem breiten Spektrum von Tätigkeiten beteiligt:
von öffentlicher Diplomatie bis hin zur Formulierung von politischen Zielen; dazu gehörte auch die
systematische Einbeziehung der Menschenrechte in die GASP und die GSVP, die Teilnahme an
Menschenrechtsdialogen und -konsultationen mit Drittländern und ein genereller Beitrag zur
Umsetzung der Leitlinien der EU zu den Menschenrechten.
Im Berichtszeitraum setzte sie sich für mehr Kohärenz ein, insbesondere bei der Einhaltung der
Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten in Bezug auf die durchgängige Berücksichtigung von
Menschenrechts- und Gleichstellungsfragen bei GSVP-Operationen eingegangen sind. Sie setzte
ferner ihre Bemühungen fort, die Entscheidungsträger der EU stärker auf Menschenrechtsfragen
aufmerksam zu machen. Eine weitere Priorität war es, die Menschenrechtspolitik der EU stärker in
das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, wobei das Interesse der Öffentlichkeit genutzt wurde,
um die Unterstützung für die weltweiten Maßnahmen der EU auf eine breitere Basis zu stellen.
Frau Kionka vertrat Herrn Solana und den Rat auf zahlreichen internationalen Konferenzen und
Seminaren, wo sie häufig Vorträge hielt. Eine Auswahl der von der persönlichen Beauftragten bei
verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen vorgetragenen Ausführungen ist auf der Website des
Rates nachzulesen.
Frau Kionka traf sich mit zahlreichen Menschenrechtsverteidigern aus verschiedenen Regionen,
vertrat den Rat bei Beratungen über Menschenrechte im Europäischen Parlament und unterhielt
Kontakte mit den Vereinten Nationen, dem Europarat und der OSZE.
Frau Kionka hat beträchtliche Anstrengungen unternommen, um Menschenrechts- und Gleich-
stellungsanliegen in den Fokus von GSVP-Missionen und -Operationen zu rücken. Sie arbeitete mit
den Sonderbeauftragten der EU auf gemeinsamen Reisen in Krisenregionen zusammen. Sie setzte
sich weiterhin dafür ein, die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in der Diplomatie
der EU-Mitgliedstaaten zu konsolidieren.
Zur Zeit der Abfassung dieses Berichts wird noch darüber beraten, wie die Menschenrechtspolitik
innerhalb des künftigen Europäischen Auswärtigen Dienstes am besten prominent dargestellt
werden kann.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/4522
2.7 Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)
Derzeit sind ENP-Aktionspläne mit Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Israel,
Jordanien, dem Libanon, der Republik Moldau, Marokko, der Palästinensischen Autonomiebehörde
und Tunesien in Kraft; mit der Ukraine wurde eine Assoziierungsagenda vereinbart. In den Plänen,
die ausnahmslos bilateral vereinbart wurden, sind konkrete Ziele in den Bereichen Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte festgelegt, wobei von Land zu Land unterschiedliche
Schwerpunkte gesetzt wurden. Die Aktionspläne enthalten jeweils eine Agenda politischer und
wirtschaftlicher Reformen mit kurz- und mittelfristigen Prioritäten. Menschenrechtsfragen und
Fragen der Demokratisierung stehen weiterhin im Mittelpunkt der Beziehungen der EU mit den
ENP-Partnern, nicht zuletzt im Hinblick auf eine förmliche Aufwertung der Beziehungen in der
Zukunft.
Die im Rahmen der Aktionspläne festgelegten Verpflichtungen sollen einen Beitrag zu den
zentralen Reformen in den Bereichen Demokratisierung (z.B. Wahlgesetze, Dezentralisierung,
Ausbau der Verwaltungskapazitäten), Rechtsstaatlichkeit (z.B. Zivil- und Strafrechtsreform,
Reform der Strafprozessordnungen, Verbesserung der Effizienz der Justizverwaltungen,
Erarbeitung von Strategien zur Korruptionsbekämpfung) und Menschenrechte (z.B. Rechts-
vorschriften zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Durchsetzung der
internationalen Menschenrechtsübereinkünfte, Bekämpfung von Rassenhass und Fremden-
feindlichkeit, Schulungen in Menschenrechtsfragen sowie Durchsetzung der internationalen
Kernübereinkommen über Arbeitnehmerrechte) leisten.
Über den politischen Dialog hinaus, der in Form von Treffen auf allen Ebenen stattfindet, geben
spezielle Unterausschüsse oder Menschenrechtsdialoge die Möglichkeit, einen regelmäßigen
Austausch über diesbezügliche Fragen zu pflegen und festzustellen, inwieweit die Verpflichtungen
umgesetzt werden. Der Dialog mit den Partnern im Süden beruht grundsätzlich auf den
einschlägigen Übereinkünften der VN und ist durch die ENP-Strukturen beträchtlich gefestigt
worden. Bei den Partnern im Osten bieten der Europarat und die OSZE wichtige Foren für
verstärkte Bemühungen in diesem Bereich; so bilden die im Rahmen der beiden Organisationen
eingegangenen Verpflichtungen eine Grundlage für die Verpflichtungen im Rahmen der
Aktionspläne.
Vor und nach bilateralen Treffen im Rahmen der EU-Menschenrechtsdialoge wird stets die
Zivilgesellschaft konsultiert.
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Im Berichtszeitraum fanden verschiedene Treffen der Unterausschüsse für Menschenrechte mit den
Partnern im Süden statt, konkret mit Jordanien (18. Juni 2009), Marokko (8. Oktober 2008 und
24. Juli 2009), der Palästinensischen Behörde (2. Dezember 2008), Tunesien (17. Oktober 2008)
und Libanon (17. November 2008). Die informelle Gruppe "Menschenrechte" kam am
3. September 2009 mit Vertretern Israels zusammen. Im Falle Ägyptens wurden die Menschen-
rechtsverpflichtungen nach dem ENP-Aktionsplan am 7. und 8. Juli 2009 im Unterausschuss für
politische Fragen, Menschenrechte und Demokratie, internationale und regionale Angelegenheiten
erörtert.
Was die Partner im Osten betrifft, so fanden im September 2008 mit Moldau und im Mai 2009 mit
der Ukraine Treffen der jeweiligen Unterausschüsse "Recht, Freiheit und Sicherheit" statt. Die
Kommissionsdienststellen hielten drei "informelle Treffen der Menschenrechtsexperten" mit
Moldau ab (im Mai und September 2008 sowie im Oktober 2009), bei denen über die Fortschritte
mit Blick auf die Menschenrechtsverpflichtungen im Aktionsplan Bilanz gezogen wurde; Vertreter
der OSZE und des Europarats waren aktiv beteiligt.
Die EU war bestrebt, spezielle Menschenrechtsdialoge mit den drei Staaten des Südkaukasus
einzurichten. 2009 fanden zwei Runden des Menschenrechtsdialogs mit Georgien statt. Ergänzend
zum Dialog zwischen den Regierungen wurde im November 2009 ein auf die Zivilgesellschaft
ausgerichtetes Seminar zur Medienfreiheit und zur Frage der Binnenvertriebenen abgehalten. Im
Dezember 2009 wurde der Menschenrechtsdialog mit Armenien eingeleitet. Mit Aserbaidschan
wird derzeit über die Modalitäten eines Unterausschusses "Recht, Freiheit und Sicherheit,
Menschenrechte und Demokratie" verhandelt. Ferner hat die EU einen Menschenrechtsdialog mit
Belarus eingerichtet; das erste Treffen fand im Juni 2009 in Prag statt.
In ihren am 23. April 2009 veröffentlichten jährlichen Fortschrittsberichten� zog die Europäische
Kommission Bilanz über die im Rahmen der ENP erreichten Reformen in zwölf Ländern und stellte
heraus, in welchen Bereichen weitere Anstrengungen gefordert sind. In einer Mitteilung zur
Umsetzung der ENP2 gab die Kommission einen Überblick über die Entwicklungen in allen
sechzehn ENP-Ländern.
1 http://ec.europa.eu/world/enp/documents_de.htm
2
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http://ec.europa.eu/world/enp/pdf/progress2009/com09_188_de.pdf
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/4522
Trotz des schwierigen politischen und wirtschaftlichen Umfelds im Jahr 2008, das von einem
nachlassenden Drang nach Reformen insbesondere im Bereich Staatsführung geprägt war, konnten
die Partnerländer einige Erfolge verzeichnen. Beträchtlich gestärkt wurden die Beziehungen auch
durch zwei neue regionale Rahmen, die die bilateralen Beziehungen ergänzen sollen: die Union für
den Mittelmeerraum und die Östliche Partnerschaft. Eine der vier multilateralen Plattformen der
Östlichen Partnerschaft ist dem Bereich "Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung und
Stabilität" gewidmet. Ein zivilgesellschaftliches Forum bereichert die Arbeit auf Regierungsebene,
indem sie der Zivilgesellschaft in der Region die Möglichkeit gibt, Empfehlungen auszusprechen.
2008 hat die EU die Unterstützung, die den ENP-Partnern im Rahmen des Europäischen
Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments gewährt wird, im Vergleich zum Vorjahr erhöht:
2008 wurden 1,71 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt; 2007 waren es 1,67 Mrd. EUR gewesen.
Darüber hinaus erhalten die einzelnen Länder im Rahmen des Europäischen Instruments für
Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), mit dem die Zivilgesellschaft vor Ort bei ihrer Arbeit
im im Bereich Menschenrechte unterstützt wird, spezielle Zuwendungen in Form länderspezifischer
Förderprogramme. Ferner werden durch das EIDHR gemeinsame Programme der Europäischen
Kommission und des Europarats unterstützt.
Fallbeispiel: Zivilgesellschaftliches Seminar zur Medienfreiheit in Georgien
Am 10./11. November 2009 veranstaltete die Europäische Kommission ein aus Mitteln des
EIDHR finanziertes Seminar zur Medienfreiheit für georgische und europäische Journalisten,
Geisteswissenschaftler, Menschenrechtsverteidiger und andere Vertreter der Zivilgesellschaft.
In fünf Diskussionsforen standen die elektronischen Medien im Mittelpunkt: Dabei ging es
um Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen, Pluralität, die Rolle der öffentlichen Rund-
funkanstalten, Zugang zu Informationen, professionelle Standards im Journalismus und
Medien als Unternehmen.
Die Teilnehmer des Seminars nahmen Empfehlungen im Hinblick auf den Menschenrechts-
dialog zwischen der EU und Georgien an, in denen sie mehr Transparenz bei den Eigentums-
verhältnissen im Medienbereich, die Gewährleistung der Unabhängigkeit der zuständigen
Regulierungsbehörde, eine angemessene Finanzierung des öffentlichen Rundfunks in
Georgien und dessen Unabhängigkeit, einen besseren Zugang der Öffentlichkeit zu
Informationen sowie bessere Ausbildungsmöglichkeiten für Journalisten forderten.
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2.8 Im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR) finanzierte Maßnahmen
Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)� ist ein unabhängiges
Finanzierungsinstrument der EU, mit dem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefördert und die
Menschenrechte und Grundfreiheiten weltweit gefördert und geschützt werden sollen. Es wurde
speziell dazu eingerichtet, die im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gewährte
Unterstützung der EU zu ergänzen. Während letztere auf die Zusammenarbeit mit Regierungen
ausgerichtet ist, sind EIDHR-Partner hauptsächlich internationale und lokale Organisationen der
Zivilgesellschaft (90 % der Beiträge), aber auch internationale zwischenstaatliche
Facheinrichtungen (10 % der Beiträge).
Mit dem EIDHR werden fünf Ziele verfolgt:
1. stärkere Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten in den Ländern und Regionen,
in denen sie am stärksten gefährdet sind;
2. Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte und
demokratischer Reformen, der Unterstützung der friedlichen Beilegung von Konflikten
zwischen Gruppeninteressen und der Konsolidierung der politischen Mitbestimmung und
Vertretung;
3. Unterstützung von Maßnahmen betreffend Themen, die unter die EU-Leitlinien fallen;
4. Unterstützung und Stärkung internationaler und regionaler Rahmenregelungen für den Schutz
der Menschenrechte, des Rechts und der Rechtsstaatlichkeit und für die Förderung der
Demokratie;
5. Vertrauensbildung in demokratische Wahlprozesse und Stärkung ihrer Zuverlässigkeit und
Transparenz, insbesondere durch Wahlbeobachtung.
2008-2009 wurden Mittel in Höhe von über 235 Mio. EUR für Menschenrechte und Demokratie
bereitgestellt und so die Finanzierung von 900 Projekten in ca. 100 Ländern ermöglicht. Nicht
enthalten sind in dieser Summe Mittel für Wahlbeobachtungsmissionen, die sich in den 18 Monaten
des Berichtszeitraums auf weitere (etwa) 50 Mio. EUR beliefen. In besonders großer Zahl wurden
insbesondere Projekte in Ländern finanziert, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen,
während die AKP-Länder den insgesamt höchsten Betrag erhielten.
1
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http://ec.europa.eu/europeaid/how/finance/eidhr_en.htm
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43 – Drucksache 17/4522
Das EIDHR zeichnet sich durch seine Arbeit mit der, für die und durch die Zivilgesellschaft aus. So
fördert das EIDHR eine offene Gesellschaft in der Gestalt, wie sie die Zivilgesellschaft braucht, um
sich zu entwicklen, und unterstützt die Zivilgesellschaft selbst dabei, zu einer wirksamen Kraft für
Dialog und Reformen zu werden. Eine der wichtigsten Stärken des EIDHR besteht darin, dass es
nicht auf das Wohlwollen der jeweiligen Regierung angewiesen ist. So schafft das EIDHR Möglich-
keiten, heikle politische Fragen anzugehen und innovative Ansätze zu verfolgen, und ist es in der
Lage, direkt mit zivilgesellschaftlichen Organisationen vor Ort, die ihre Unabhängigkeit gegenüber
den staatlichen Behörden wahren müssen, zusammenzuarbeiten.
Die Bemühungen um Freiheit und Menschenwürde haben in den letzten Jahren beträchtliche
Erfolge gezeitigt, doch werden grundlegende Rechte in vielen Ländern nach wie vor missachtet.
Das EIDHR kann in einem schwierigen Umfeld eingesetzt werden, wo grundlegende Freiheiten
systematisch stark bedroht sind. Die EU hat das EIDHR genutzt, um entstehenden Menschenrechts-
bedrohungen entgegenzutreten und Menschenrechtsverteidiger oder Opfer von Menschenrechts-
verletzungen zu unterstützen. Elf untereinander vernetzte, vom EIDHR finanzierte Organisationen
sind speziell damit beschäftigt, Menschenrechtsverteidiger zu schützen und in Notfällen rasch zu
reagieren. Noch flexibler ist das EIDHR dadurch geworden, dass Empfänger nunmehr die
Möglichkeit haben, andere Organisationen vor Ort oder einzelne Menschenrechtsverteidiger durch
kleine Beihilfen zu unterstützen.1
In Ländern, in denen die Zivilgesellschaft größeren Handlungsspielraum hat, oder wo eine
entsprechende EU-Politik ein solches Vorgehen rechtfertigt, wurden für kleinere länderspezifische
Projekte im Rahmen sogenannter länderspezifischer Förderprogramme beträchtliche Mittel aus dem
EIDHR bereitgestellt. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass ein Schlüssel für die Entwicklung
starker Stimmen, die sich für den Schutz der Demokratie und der Menschenrechte einsetzen, in der
Eigenverantwortung der Akteure vor Ort liegt. Damit wird Initiativen für Reform, Dialog und
politische Mitbestimmung Rechnung getragen, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen vor
Ort ausgehen. Die im Einzelfall gewährte Unterstützung kann zwischen 10 000 und 300 000 EUR
liegen. EIDHR-finanzierte, länderspezifische Projekte werden von den EU-Delegationen geleitet,
die angehalten sind, regelmäßige Kontakte mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen vor Ort
zu pflegen. 2008 und 2009 wurde für lokale Projekte in 77 Ländern ein Betrag von 101,7 Mio. EUR
zur Verfügung gestellt.
1 Weitere Informationen über Schutzmechanismen in Notfällen:
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 35
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http://ec.europa.eu/europeaid/what/human-rights/human-rights-defenders_en.htm
Drucksache 17/4522 – 44 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Beiträge und Reaktionen zivilgesellschaftlicher Organisationen sind wichtig, um das EIDHR, die
im Rahmen des EIDHR geplanten Programme und deren Umsetzung weiter zu entwickeln und noch
stärker auf die jeweiligen Bedürfnisse abzustimmen. Regelmäßig finden in Brüssel Treffen
zwischen Kommissionsbediensteten und Vertretern der Zivilgesellschaft statt; ferner werden von
der Kommission weltweit regionale Seminare organisiert, um den Dialog mit den Projektverant-
wortlichen vor Ort zu fördern. Einen Rahmen für diese Bemühungen bildet der so genannte
Palermo-Prozess.1 Seit 2002 hat er die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, die
EU-Mitgliedstaaten und zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengebracht und ihnen die
Möglichkeit gegeben, über die wichtigsten Herausforderungen bei der Einbeziehung der Zivil-
gesellschaft in die Umsetzung der Entwicklungshilfe zu beraten. 2010 soll der Bereich "Demokratie
und Menschenrechte" als neues Element hinzugefügt werden.
Das EIDHR deckt ein breites Themenspektrum ab.
Auf Länderebene stellen die EU-Delegationen in Absprache mit den zivilgesellschaftlichen
Organisationen vor Ort, den EU-Mitgliedstaaten und anderen Gebern Prioritäten auf. Die
Themen reichen von Governance, politischer Mitbestimmung und der Beilegung von Kon-
flikten zwischen Gruppeninteressen bis zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt, Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung.
Auf globaler Ebene fördert das EIDHR die in den Menschenrechtsleitlinien der EU hervor-
gehobenen Prioritäten, nämlich die Bekämpfung von Todesstrafe und Folter sowie den Schutz
von Menschenrechtsverteidigern, Frauen und Kindern.
Darüber hinaus werden aus Mitteln des EIDHR EU-Wahlbeobachtungsmissionen finanziert.
Im Dezember 2009 begingen die EU und die VN gemeinsam den Internationalen Tag der
Menschenrechte; weltweit organisierten die EU-Delegationen an diesem Tag besondere Veran-
staltungen, um die Öffentlichkeit auf EU-finanzierte Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen-
rechte aufmerksam zu machen.
Neben einer umfassenden Bewertung der Unterstützung des IStGH durch das EIDHR (siehe
Fallstudie) führten die EU-Delegationen in Kolumbien, Russland2 und Sri Lanka3 Bewertungen
ihrer jeweiligen Menschenrechtsprojekte durch.
1 http://ec.europa.eu/europeaid/who/partners/civil-society/structured-dialogue_en.htm
2 http://ec.europa.eu/europeaid/what/human-
rights/documents/revised_report_eidhr_russia_en.pdf
3 http://ec.europa.eu/europeaid/what/human-
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 36
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rights/documents/eidhr_sri_lanka_final_report_executive_summary_en.pdf
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45 – Drucksache 17/4522
Eine thematische Gliederung der im Rahmen des EIDHR finanzierten Projekte im Zeitraum Januar
2007 bis April 2009 ist in der neuesten Broschüre zu finden, die unter folgender Adresse abgerufen
werden kann:
http://ec.europa.eu/europeaid/what/human-rights/documents/eidhr_compendium_en.pdf).
Fallbeispiel: Regionale Masterprogramme
Das EIDHR unterstützt regionale Master-Studiengänge zum Thema Menschenrechte und Demo-
kratisierung in vier verschiedenen Regionen der Welt außerhalb der EU. In Anlehnung an den
Éuropäischen Master-Studiengang "Menschenrechte und Demokratisierung"1, der (mit Unterstüt-
zung der Europäischen Kommission seit 1997) in Venedig, Italien, angeboten wird, konzentrieren
sich diese Master-Studiengänge auf die Grundwerte der EU und Politiken zur weltweiten Förderung
der Menschenrechte und Demokratie.
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�de General San Martín (Argentinien)
Fallbeispiel: Menschenrechtsverteidiger in der Russischen Föderation
Das "Memorial Human Rights Centre", dem das Europäische Parlament 2009 den Sacharow-Preis
verlieh, erhielt im Rahmen eines länderspezifischen Förderprogramms Unterstützung aus Mitteln
des EIDHR. 2007 wurden zwei Projekte zur Umsetzung ausgewählt: die Einrichtung eines
regionalen Netzes für Minderheitenschutz und gegen ethnische Diskriminierung und ein Projekt zur
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Förderung demokratischer Reformen im Nordkaukasus. In
Anerkennung der Arbeit der Menschenrechtsorganisation "Memorial" vereinbarte die EU-Delega-
tion in Russland, ein zusätzliches Projekt zur Förderung der Konfliktverhütung und zur Verbesse-
rung der interethnischen Beziehungen in Nord-Ossetien durch wirtschaftliche Stabilisierung und
interethnische Toleranz fördernde Maßnahmen zu unterstützen.
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http://www.emahumanrights.org/
Drucksache 17/4522 – 46 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Die EU hat den Internationalen Strafgerichtshof seit 2002 (dem Jahr seiner Gründung) durch
Direktbeiträge an das "Visiting Professionals and Internship Programme" (Programm für
hochqualifizierte Berufsangehörige und Praktikanten) unterstützt. Seit 2009 umfasst die finanzielle
Unterstützung zudem ein jährlich stattfindendes Seminar und Ausbildungsmaßnahmen für alle
Anwälte auf der vom Kanzler des IStGH geführten Verteidigerliste. Ziel des Projekts ist es, die
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stärken.
Zugang zu Rechtsbeistand auf hohem Niveau ist von entscheidender Bedeutung dafür, dass der
IStGH seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Ebenso wichtig ist, dass der Gerichtshof
auf einen Pool gut ausgebildeter Juristen aus verschiedenen Ländern zurückgreifen kann, die die für
die Arbeit auf internationaler Ebene erforderlichen Voraussetzungen mitbringen. Dazu gehört, den
Austausch zwischen dem IStGH und den einzelstaatlichen Justizsystemen auszubauen. Hier leistet
das EIDHR einen Beitrag, indem es Programme finanziert, die bewusst global und umfassend
angelegt sind und Teilnehmern aus aller Welt o ������������ ����.�!�!���*"�(�"����������� ������
Länder Vertragspartner des Römischen Statuts sind oder nicht. Nach Abschluss der Programme
sollen die Teilnehmer ihr neu erworbenes Fachwissen weitergeben, wenn sie an ihren Arbeitsplatz
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Organisation.
Im Dezember 2008 wurde eine Evaluation durchgeführt, um ein Bild von der Unterstützung des
Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) durch das EIDHR bei seiner Etablierung und Arbeit zu
gewinnen.1 Dazu wurden 29 verschiedene Projekte in allen Teilen der Welt untersucht, die seit 2000
Unterstützung aus Mitteln des EIDHR erhalten hatten. Die Berichterstatter kamen zu dem Ergebnis,
dass die Unterstützung der EU beträchtlichen Einfluss auf Ratifikationen des Römischen Statuts
durch Staaten ausgeübt hat, wenngleich weniger auf die innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu
dessen Umsetzung und die Förderung der Komplementarität zwischen dem IStGH und nationalen
Justizsystemen. Insgesamt hat sich das EIDHR als wirksames Mittel erwiesen, Regierungen,
zivilgesellschaftliche Organisationen und Juristen beim Ausbau ihrer Kapazitäten im Hinblick auf
den IStGH zu unterstützen.
1 http://ec.europa.eu/europeaid/what/human-
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rights/documents/final_report__main__december_2008_en.pdf
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 47 – Drucksache 17/4522
2.9 Die konkrete Gestaltung der Menschenrechtspolitik der EU
Die Menschenrechtspolitik der EU ist fest in den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische
Union verankert; darüber hinaus bezieht sie Impulse aus den verfassungsrechtlichen Traditionen der
27 EU-Mitgliedstaaten. Im Laufe der Zeit ist aus der Zusammenarbeit zwischen den folgenden
wichtigen Akteuren eine umfassende Zahl vereinbarter Standpunkte zum Thema Menschenrechte
hervorgegangen:
Das Europäische Parlament hält regelmäßig Beratungen über Menschenrechtsfragen ab, nicht
zuletzt im dafür zuständigen Unterausschuss ("DROI") des Ausschusses für auswärtige
Angelegenheiten ("AFET").
Der Rat der EU bestimmt und koordiniert die EU-Menschenrechtspolitik; seine Beschlüsse
werden von der Expertengruppe ("COHOM") des Rates vorbereitet, die einmal im Monat zu
Beratungen zusammenkommt.
Die 27 Mitgliedstaaten beschließen einstimmig über die Politik des Rates; danach liegt es in
ihrer Verantwortung, der EU-Politik Geltung zu verschaffen und sie im Rahmen ihrer eigenen
Maßnahmen in die Praxis umzusetzen.
Die Europäische Kommission trägt einen Teil der Verantwortung für die Umsetzung der
EU-Politik, der sie auf unterschiedliche Weise nachkommt, so auch dadurch, dass sie
finanzielle Unterstützung aus dem EIDHR bereitstellt.
Von ihrem Wesen her ist die EU-Politik konsensorientiert, umfassend angelegt und einer ständigen
Überprüfung unterworfen. Dieses Vorgehen der EU wird sich auch dann nicht ändern, wenn der
Europäische Auswärtige Dienst seine Arbeit aufnimmt. Einzelpersonen oder Organisationen, die
ihre Anliegen zur Sprache bringen möchten, können sich schriftlich unter einer der folgenden
Adressen an die EU-Organe wenden:
Europäisches Parlament
Rue Wiertz
1047 Brüssel
Belgien
Rat der Europäischen Union
Rue de la Loi, 175
1048 Brüssel
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Belgien
Drucksache 17/4522 – 48 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Europäische Kommission
Rue de la Loi, 200
1049 Brüssel
Belgien
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 49 – Drucksache 17/4522
3. Tätigkeit des Europäischen Parlaments im Bereich der Menschenrechte
Die Stimme des Europäischen Parlaments hat großes Gewicht in Menschenrechts- und Demokratie-
fragen. Sein Ziel ist es zu gewährleisten, dass Rechte und Freiheiten innerhalb wie außerhalb der
EU verteidigt und gefördert werden. So stehen Menschenrechtsfragen immer wieder weit oben auf
der Tagesordnung des Parlaments.
Jedes Jahr verleiht das Parlament den Sacharow-Preis für geistige Freiheit, mit dem Persönlich-
keiten und Organisationen aus aller Welt für ihren Einsatz für die Menschenrechte, für Demokratie
und das Recht auf freie Meinungsäußerung und gegen Intoleranz und Unterdrückung geehrt
werden.
2009 wurde das Europäische Parlament neu gewählt. Beide Präsidenten, der scheidende, Hans-Gert
Pöttering, und der neu gewählte, Jerzy Buzek, haben deutlich erklärt, dass sie die Verteidigung der
Menschenrechte als eine wichtige Aufgabe des Europäischen Parlaments betrachten.
Gegen Ende der sechsten Legislaturperiode zog der Unterausschuss "Menschenrechte" Bilanz über
die fünf Jahre seiner Tätigkeit und den umfassenden Ansatz zur EU-Menschenrechtspolitik, den er
durch eine Überprüfung der vorhandenen Menschenrechtsinstrumente (Menschenrechtsdialog,
Sanktionen und Menschenrechtsklauseln in Übereinkünften) und Leitlinien gefördert hatte. Der
Unterausschuss ist mit neuem Schwung in die siebte Legislaturperiode gestartet und hat sich mit
gravierenden Entwicklungen wie den Krisen nach den stark risikobehafteten Wahlen in Afghanistan
und Iran, schwierigen humanitären Situationen wie in Sri Lanka und Myanmar, den Menschen-
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Menschenrechtslage in China beschäftigt.
Im Dezember 2009 verlieh das Europäische Parlament Oleg Orlow, Sergej Kowaljow und Ljudmila
Alexejewa im Namen der Menschenrechtsorganisation MEMORIAL, die sich für die Einhaltung
der Grundrechte in den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten einsetzt, und aller anderen
Menschenrechtsverteidiger in Russland den Sacharow-Preis.
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Drucksache 17/4522 – 50 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Das Europäische Parlament hat auch weiterhin eine führende Rolle in Menschenrechts- und Demokra-
tiefragen gespielt1. Während des Berichtszeitraums hat das Parlament mit seinen Entschließungen,
Berichten, Missionen in Drittländern, Menschenrechtsveranstaltungen, interparlamentarischen Delega-
tionen und Tagungen der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse mit Drittländern sowie mit münd-
lichen und schriftlichen Anfragen, besonderen Anhörungen zu bestimmten Fragen und dem von ihm
jährlich verliehenen Menschenrechtspreis, dem Sacharow-Preis für geistige Freiheit, zur Ausgestaltung,
Durchführung und Bewertung der Menschenrechtspolitik der EU beigetragen. Bei öffentlichen Diskus-
sionen im Plenum, in Ausschüssen, Unterausschüssen und Arbeitsgruppen fordert es die Kommission
auf, Rede und Antwort zu stehen. Daneben hat das Parlament einen Dialog mit dem Rat fest etabliert.
Menschenrechtsfragen werden außerdem vom Präsidenten des Europäischen Parlaments sowie von
Vorsitzenden der einzelnen Ausschüsse, Unterausschüsse und Delegationen in direkten Gesprächen mit
Vertretern von Drittländern oder im Schriftwechsel mit diesen regelmäßig angesprochen.
Der Unterausschuss Menschenrechte (DROI) des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten steht im
Mittelpunkt der Beratungen des Parlaments über Menschenrechtsfragen. Während des Berichtszeit-
raums wurde der Unterausschuss zunächst von Hélène Flautre geleitet; nach den Wahlen zum Euro-
päischen Parlament im Juli 2009 übernahm Heidi Hautala (FI, Greens/EFA) den Vorsitz dieses Unter-
ausschusses.
Während seiner sechsten Legislaturperiode nahm das Parlament eine Reihe von Berichten an, in denen
die Umsetzung der verschiedenen, auf EU- Ebene zur Verfügung stehenden Menschenrechtsinstrumente
analysiert wurden; dies geschah in der Absicht, einen umfassenden Ansatz zur EU-Menschenrechts-
politik zu entwickeln ("Die Menschenrechts- und Demokratieklausel in EU-Abkommen" mit
Drittländern2 von Vittorio Agnoletto, 2006; "Funktionsweise der Dialoge und Konsultationen mit
Drittstaaten zu Menschenrechtsfragen"3 von Elena Valenciano Martínez-Orozco, 2007; Bericht zur
Wirksamkeit von EU-Sanktionen4 von Hélène Flautre, 2008). Der Unterausschuss hat daher auch die
Legislaturperiode mit einem Gedankenaustausch mit dem Rat und der Kommission abgeschlossen, bei
dem es um die in den genannten Berichten enthaltenen Empfehlungen ging. Ein ähnlicher Gedanken-
austausch fand im Rahmen der ersten Plenarsitzung des Unterausschusses nach den Wahlen statt.
1 Ein Überblick über die wichtigsten Tätigkeiten des Europäischen Parlaments im Bereich der
Menschenrechte im Rahmen der Außenbeziehungen findet sich unter folgender
Internetadresse: http://www.europarl.europa.eu/DROI
2 P6_TA(2006)0056, 14. Februar 2006
3 P6_TA(2007)0381, 6. September 2007
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
P6_TA(2008)0405, 14. September 2008
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51 – Drucksache 17/4522
Im Berichtszeitraum konnte der Unterausschuss ferner einen regelmäßigen Gedankenaustausch mit
dem Vorsitz der Ratsgruppe "Menschenrechte" (COHOM) führen, der den Mitgliedern des Unter-
ausschusses das Arbeitsprogramm der Gruppe erläuterte und ihnen Bericht erstattete. Ferner wurde
die Vorsitzende des Unterausschusses jeweils aus gegebenem Anlass mehrfach zu einem Gedan-
kenaustausch mit Mitgliedern der Ratsgruppe COHOM eingeladen.
Initiativberichte sind eines der wirksamsten Mittel, über die das EP verfügt, um seinen Grundstand-
punkt darzulegen und die Aufmerksamkeit anderer Akteure auf dem Gebiet der Menschenrechte,
einschließlich des Rates und der Kommission, zu gewinnen. Der wichtigste Bericht in dieser Hin-
sicht ist der Jahresbericht des Europäischen Parlaments zur Menschenrechtslage in der Welt und zur
Menschenrechtspolitik der EU, in dem die einzelnen EU-Politikbereiche im Rahmen der Überprü-
fungsfunktion des Parlaments unter die Lupe genommen werden. Der jüngste Jahresbericht des
Parlaments wurde von Raimon Obiols i Germà (PSE) erarbeitet und am 7. Mai 2009 vom Plenum
angenommen. In der diesjährigen Entschließung1 werden als positive Entwicklungen verzeichnet,
dass die Todesstrafe weltweit allmählich auf dem Rückzug ist und dass Fortschritte bei den Rechten
von Frauen und Kindern erzielt worden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die EU
sichtbarer und wirksamer für die Menschenrechte einsetzen könnte. Die EU-Mitgliedstaaten werden
nachdrücklich aufgefordert, sämtliche Menschenrechtskonventionen der VN und des Europarats zu
ratifizieren; ferner wird die Frage aufgeworfen, ob die EU ihren eigenen Grundsätzen stets
Rechnung trägt, beispielsweise wenn es um Terrorismus und Einwanderung geht.
Während des Berichtszeitraums veranstaltete der Unterausschuss Menschenrechte eine Reihe von
Gesprächsrunden und Anhörungen, in denen die Menschenrechtslage in folgenden Ländern oder
Regionen erörtert wurde:
Kuba
Republik Moldau
Turkmenistan
von Indien verwalteter Teil Kaschmirs;
Kambodscha, Laos und Vietnam;
Marokko;
Russland;
Türkei;
Westliche Balkanstaaten;
China nach den Olympischen Spielen;
1
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P6_TA(2009)0385, 7. Mai 2009
Drucksache 17/4522 – 52 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Union für den Mittelmeerraum;
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Bei anderen Anhörungen standen thematische Menschenrechtsfragen im Mittelpunkt:
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einschließlich des Rechts auf Nahrung;
Wirtschaft und Menschenrechte;
die Menschenrechtseinrichtungen der Afrikanischen Union;
Kinder als besonderes Anliegen im außenpolitischen Handeln der EU;
die Rolle der EU bei der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen durch private Militär-
und Sicherheitsunternehmen;
die Politik der EU gegenüber Birma/Myanmar nach der neuerlichen Verhaftung Aung San Suu
Kyis;
Umsetzung der Erklärung über die Rechte der indigenen Völker mit dem Schwerpunkt "Auswir-
kungen des Klimawandels auf die Rechte indigener Völker" im Anschluss an eine vom Unter-
ausschuss Menschenrechte beauftragten Studie "Indigene Völker und Klimawandel".
Seit Beginn der neuen Legislaturperiode hat der Unterausschuss Menschenrechte Anhörungen zur
Menschenrechtslage in Russland, China und der Türkei organisiert, ebenso nach den Wahlen in
Afghanistan und nach dem Kriegsende in Sri Lanka.
Im Laufe des Jahres 2008 fanden anlässlich des 60. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte zahlreiche Gedenkveranstaltungen statt. Gemeinsam mit der Europäischen
Kommission und den VN organisierte das Parlament die Konferenz "60 Jahre Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte: die Verteidiger haben das Wort" 1. Auf der Konferenz sprachen neben der Hohen
Kommissarin der VN für Menschenrechte, Navanethem Pillay, Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der
Europäischen Kommission, und Hans-Gert Pöttering, Präsident des Europäischen Parlaments, sowie
zahlreiche Vertreter der Zivilgesellschaft.
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
http://www.defenderstakethefloor.org/
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 53 – Drucksache 17/4522
Ferner beging das Parlament im Dezember 2008 den 20. Jahrestag des Sacharow-Preises für
geistige Freiheit. Im Rahmen der Feiern wurden alle früheren Preisträger zu einer Konferenz mit
dem Titel "20 Jahre Einsatz für die Menschenrechte: Sacharow-Preisträger erzählen ihre
Geschichte" eingeladen. Dreizehn Preisträger folgten der Einladung nach Straßburg, ebenso Elena
Bonner, Andrej Sacharows Witwe. Einige der Geladenen konnten die Reise nicht antreten: So
bedauerte das Parlament die Abwesenheit Aung San Suu Kyis, des kubanischen Preisträgers
Oswaldo José Payá Sardiñas und der "Damas de Blanco" (Frauen in Weiß) sowie des inhaftierten
chinesischen Menschenrechtsverteidigers und Dissidenten Hu Jia, Sacharow-Preisträger des Jahres
2008. Der für ihn vorgesehene Platz im Plenarsaal blieb leer: Hu Jia befand sich (und befindet sich
immer noch) in Haft, nachdem er wegen "Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt " zu
dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. In seinem Namen wandte sich Hu Jias Frau Zeng
Jinyan mit einer aufgezeichneten Videobotschaft an das Parlament.
Im Dezember 2009 verlieh das EP den Sacharow-Preis an Oleg Orlow, Sergej Kowaljow und
Ljudmila Alexejewa als Vertreter der Menschenrechtsorganisation MEMORIAL, die sich für die
Einhaltung der Grundrechte in den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten einsetzt, und
aller anderen Menschenrechtsverteidiger in Russland.
Durch den Prozess der demokratischen Prüfung des EIDHR, der am 20. Dezember 2006 eingeführt
wurde, ist das Parlament aktiv an der Überwachung seiner Durchführung beteiligt. Innerhalb des
Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten wurde zu diesem Zweck eine spezielle Arbeitsgruppe
eingerichtet, die vom Vorsitzenden des Unterausschusses Menschenrechte geleitet wird. Die
Gruppe kommt regelmäßig mit den Kommissionsdienststellen zusammen, um über das Mehrjährige
Strategiepapier und die Jahres-Aktionspläne zu beraten und allgemein den aktuellen Stand der
Durchführung des Instruments zu verfolgen. Darüber hinaus fand im Rahmen der Sitzungen des
Unterausschusses Menschenrechte mehrfach ein Gedankenaustausch über die Durchführung und
Überprüfung des EIDHR statt.
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Drucksache 17/4522 – 54 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Was die Menschenrechtsdialoge und -konsultationen mit Drittländern betrifft, so wurde das
Parlament von den Vertretern der Kommission und des Rates immer in der Form aktuell auf dem
Laufenden gehalten, dass die erwähnten Vertreter vor und nach jeder Runde bestimmter Menschen-
rechtsdialoge und -konsultationen und ebenso bei Treffen einschlägiger, dem Dialog zu Menschen-
rechtsfragen gewidmeter Gremien ����%�������:/0������ ���������� �����������������"��������
Beratungen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und der Afrikanischen
���"���� �����, ����
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���&����mit Mitgliedern des Parlaments zusammenkamen.
Mehrmals organisierte der Unterausschuss Menschenrechte aus gegebenem Anlass spezielle
Anhörungen, so zur Lage der Menschenrechte in Russland und dem Ergebnis der Menschenrechts-
konsultationen zwischen der EU und Russland und zur Lage der Menschenrechte in China im
Hinblick auf den Menschenrechtsdialog zwischen der EU und China und den Gipfel EU-China.
Durch diese Treffen kann das Parlament über die entsprechenden Fragen auf dem Laufenden
bleiben, einen Beitrag zur Arbeit der Dialoge/Konsultationen/Unterausschüsse liefern und die in
diesen Foren erzielten Ergebnisse bewerten.
Ergänzt und unterstützt wird die Arbeit des Unterausschusses im Bereich Menschenrechte durch die
politische Abteilung für Außenbeziehungen des Parlaments, die Informationsvermerke und anderes
Hintergrundmaterial bereitstellt oder externe Studien in Auftrag gibt. Im Berichtszeitraum wurden
folgende Studien zum Thema Außenpolitik und Menschenrechte ausgearbeitet:
Unternehmen und Menschenrechte in den Außenbeziehungen der EU;
Gewaltfreie Bürgeraktionen zur Unterstützung der Menschenrechte und der Demokratie;
Durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte in den Außenbeziehungen der EU;
Religions- und Weltanschauungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung;
"Gender Mainstreaming" und das Ziel, Frauen Mitgestaltungsmacht zu verschaffen, in den
außenpolitischen Instrumenten der EU;
Stand der Umsetzung der Leitlinien der EU betreffend Folter und andere grausame,
unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe;
Anforderungen an die Achtung der Menschenrechte als Bestandteil bilateraler Handels-
abkommen der EU und anderer Handelsübereinkünfte mit Drittländern;
Indigene Völker und Klimawandel;
Konsularischer Beistand und Demarchen zur Unterstützung von EU-Staatsbürgern in
Drittstaaten.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 55 – Drucksache 17/4522
Ein wichtiges Gremium für die Zusammenarbeit im Menschenrechtsbereich ist der Menschen-
rechtsrat der Vereinten Nationen in Genf, dessen Arbeit vom Parlament auch weiterhin mit großem
Interesse verfolgt wurde. Laima Liucija Andrikiené (LT, PPE) verfasste einen Bericht1 über die
Entwicklung des Menschenrechtsausschusses einschließlich der Rolle der EU. In seiner Ent-
schließung forderte das Parlament die EU auf, sich entschiedener für eine klare Vision, eine
politische Agenda und eine langfristige Strategie des VN-Organs einzusetzen. Das Parlament
verfolgt die Entwicklungen im Menschenrechtsausschuss mit großer Aufmerksamkeit, nicht zuletzt
durch die Entsendung von Delegationen, die Einladung von Mandatsträgern der VN-Sonderver-
fahren, die Veranstaltung öffentlicher Anhörungen und den Gedankenaustausch mit Entscheidungs-
trägern. Im Berichtszeitraum führte der Unterausschuss einen Gedankenaustausch mit Professor
John Ruggie, dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der VN für die Frage der Menschen-
rechte und transnationaler Unternehmen sowie anderer Wirtschaftsunternehmen, sowie mit dem
amtierenden Vorsitzenden des Menschenrechtsrats der VN, Alex Van Meeuwen.
Ferner verfolgt das Europäische Parlament die Arbeit der Generalversammlung der Vereinten
Nationen. Am 24. März 2009 nahm es eine Empfehlung an den Rat zu den Prioritäten der EU für
die 64. Tagung der VN-Generalversammlung an, in der die "roten Linien" der EU aufgeführt und
die Mitgliedstaaten daraufhin deutlich aufgefordert werden, "ihre Beteiligung an der Durban-Über-
prüfungskonferenz in Genf im April 2009 zu überdenken, falls sich die Verletzung aller im Entwurf
des Ergebnisdokuments vom 20. Februar 2009 genannten 'roten Linien' in den nachfolgenden
Verhandlungen im Vorfeld der Konferenz bestätigt."
Im November 2009 waren in der Delegation, die der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
jedes Jahr zur VN-Generalversammlung entsendet, auch Mitglieder des Unterausschusses
Menschenrechte vertreten. Der Besuch orientierte sich an den drei Pfeilern der VN: Sicherheit,
Entwicklung und Recht, wobei Menschenrechtsfragen deutlich im Vordergrund standen; hierzu
zählten insbesondere die neue Gleichstellungsstruktur der VN, die Menschenrechtslage im Nahen
Osten und der Goldstone-Bericht, die Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon
und die Außenvertretung der EU in multilateralen Foren mit solidem Menschenrechtsmandat ins-
besondere in New York und Genf. Außerdem nahmen die Mitglieder die Einleitung der Beratungen
über die bevorstehende Überprüfung der Menschenrechtslage durch den Menschenrechtsrat zur
Kenntnis.
1
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P6-TA(2009)0021 vom 14. Januar 2009.
Drucksache 17/4522 – 56 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Der Unterausschuss steht in einem regelmäßigen Dialog mit internationalen und regionalen
Organisationen, u.a. mit der Parlamentarischen Versammlung der OSZE und dem Europarat. In
diesem Zusammenhang wurde auch ein ständiger Dialog mit dem Menschenrechtskommissar des
Europarats, Thomas Hammarberg, eingerichtet.
Ein Hauptziel des Unterausschusses besteht darin, die Verankerung eines menschenrechts-
politischen Ansatzes in allen Aspekten der Außenbeziehungen der EU zu fördern. Innerhalb des
Parlaments geschieht dies in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen im Bereich Außenbeziehungen,
mit interparlamentarischen Delegationen und Parlamentarischen Versammlungen, in denen
Menschenrechtsfragen mit Parlamentsmitgliedern in einer Reihe von Ländern regelmäßig erörtert
werden. Der Generalsekretär des Europäischen Parlaments hat eine Task Force eingerichtet, die aus
Mitarbeitern verschiedener Dienststellen des Parlaments besteht und dazu beitragen soll, die Arbeit
des Organs in diesem Bereich kohärenter zu gestalten.
Seit 2008 unterstützt das Büro zur Förderung der parlamentarischen Demokratie (Office for
Promotion of Parliamentary Democracy - OPPD) des Europäischen Parlaments die Parlamente
neuer und aufstrebender Demokratien durch den Ausbau ihrer Gesetzgebungskapazitäten, die
Weitergabe von Fachwissen und den Austausch bewährter Praktiken. Das OPPD gewährt regio-
nalen Parlamenten Unterstützung (so etwa seit 2004 dem Panafrikanischen Parlament), und
organisiert auf bestimmte Themen ausgerichtete Studienbesuche, wie es konkret für Mitglieder und
Bedienstete der Parlamente Chiles, Georgiens und der Kirgisischen Republik geschehen ist. Das
#��$������$�"!�����A���"&�����B�des OPPD zielt auf den institutionellen und administrativen
Kapazitätsaufbau der Parlamente ab und bietet den Stipendiaten ein maßgeschneidertes
Ausbildungsprogramm im Parlament.
In einer Entschließung zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen der EU1 betont das
Europäische Parlament, dass Demokratie nicht exportiert oder von außen aufgezwungen werden
kann, und dass eine erfolgreiche Strategie zur Förderung der Demokratie auf einem Dialog basieren
und umfassende Anstrengungen enthalten muss, die Zivilgesellschaft zu stärken.
1 P7_TA(2009)0056, 22. Oktober 2009
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 57 – Drucksache 17/4522
Die Parlamentarische Versammlung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft bietet Raum für einen
parlamentarischen Dialog mit den Mittelmeerländern über Fragen der Menschenrechte und der
Demokratie. Ihr Ausschuss für Politik, Sicherheit und Menschenrechte hat die Regel eingeführt, die
Frage der Menschenrechte zum festen Tagesordnungspunkt zu machen. Am 12./13. Oktober 2008
fand in Jordanien eine außerordentliche Plenartagung der Parlamentarischen Versammlung der
Europa-Mittelmeer-Partnerschaft statt, die sich mit dem erneuerten Rahmen des Barcelona-
Prozesses und des Friedensprozesses im Nahen Osten befasste. Anlässlich ihrer fünften Plenar-
tagung , die am 16./17. März 2009 beim Europäischen Parlament in Brüssel stattfand, nahm die
Parlamentarische Versammlung eine Empfehlung zur Lage in Gaza an, in der sie verurteilte, dass
die Zivilbevölkerung von Gaza und Südisrael unter Verletzung des Völkerrechts zur Zielscheibe
gemacht wurde.
Die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika (EUROLAT-Versammlung) bildet
weiterhin ein wichtiges Forum für den interparlamentarischen Dialog über Menschenrechte und
Demokratie mit Lateinamerika. Die EUROLAT-Versammlung hat einen Ausschuss für Politik,
Sicherheit und Menschenrechte eingerichtet: In seiner letzten Sitzung vom 29./30. Oktober 2009 in
Panama ging es um die politische Lage in Honduras und den Minderheitenschutz in Europa und
Lateinamerika. Auf ihrer dritten ordentlichen Plenartagung am 6. und 8. April 2009 in Madrid
billigte die EUROLAT-Versammlung eine Entschließung zum Recht auf Wasser und zu anderen
wasserbezogenen Fragen in den Beziehungen zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas.
Das wichtigste Forum für den politischen Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und
Parlamentariern aus den Ländern Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums ist die
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�!�,-/���)�, �������CD)�<�! �!(�����*"���E)�����
28. November 2008 in Port Moresby (Papua-Neuguinea) stattfand, nahm die Paritätische Parlamen-
tarische Versammlung AKP-EU eine gemeinsame Entschließung zum Schutz der Zivilbevölkerung
bei Friedenssicherungseinsätzen der VN und regionaler Organisationen an. Eine weitere gemein-
same Entschließung wurde zu den sozialen Auswirkungen und Strategien zur Bekämpfung von
Kinderarbeit angenommen. Ergänzend zur Arbeit der Paritätischen Parlamentarischen Versamm-
lung AKP-EU wurde ein gemeinsamer AKP-EU-Workshop zu Fragen der Gesundheit und zu
Krankheiten wie Malaria, Tuberkulose und HIV/AIDS abgehalten.
Die 17. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung fand vom 4. bis 9. April 2009 in
Prag (Tschechische Republik) statt; dabei wurde eine Entschließung zu den Herausforderungen im
Zusammenhang mit der demokratischen Berücksichtigung der ethnischen, kulturellen und
religiösen Vielfalt in den AKP- und EU-Staaten angenommen.
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Drucksache 17/4522 – 58 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Auf ihrer 18. Tagung, die vom 30. November bis 3. Dezember 2009 in Luanda (Angola) stattfand,
nahm die Paritätische Parlamentarische Versammlung eine Entschließung zur sozialen und
kulturellen Integration und Beteiligung junger Menschen an. Am 1. Dezember (Welt-AIDS-Tag)
forderten die beiden Präsidenten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
Louis Michel (Belgien) und Wilkie Rasmussen (Cookinseln), HIV/AIDS-Patienten müsse Zugang
zu antiretroviralen Medikamenten zu vernünftigen Preisen gewährt werden. Ferner gaben sie eine
Erklärung zur Lage in Niger ab. Die Paritätische Parlamentarische Versammlung nahm eine
Entschließung zur Lage in Madagaskar an. Am 29. November 2009 legte das Präsidium zudem
einen Bericht zum Recht auf Nahrung vor.
Mit einer unlängst getroffenen Vereinbarung wurde EURO-NEST eingerichtet, die Parlamenta-
rische Versammlung der östlichen Nachbarn der EU, und damit ein weiteres Forum für den inter-
parlamentarischen Dialog über Menschenrechtsfragen und Fragen der Demokratie geschaffen.
Der Entwicklungsausschuss befasst sich in regelmäßigen Sitzungen mit Fragen der Menschenrechte
und mit spezifischen Themen wie Gewalt gegen Frauen in Konflikt- und Post-Konfliktsituationen
oder den Auswirkungen der Präsidentschaftswahlen in Afghanistan auf die Zukunft des Landes.
Auch andere Ausschüsse, etwa der Handelsausschuss, befassen sich im Rahmen ihrer Tätigkeiten
mit Anliegen im Bereich Menschenrechte. Vor dem Hintergrund einer Untersuchung der Kommis-
sion, zu der ernste Besorgnis über die Menschenrechtslage in Sri Lanka Anlass gab, wurde das
Handelsanreizsystem der EU "APS+" (Allgemeines Präferenzsystem) in Bezug auf dieses Land im
Berichtszeitraum einer strengen Prüfung unterzogen.
Die Beobachtung von Wahlen ist einer der Beiträge der EU zur Stärkung der Menschenrechte und
der Demokratie in Drittländern. Durch die Entsendung einer - in den Rahmen langfristiger Wahl-
beobachtungsmissionen eingebundenen - Delegation zur kurzfristigen Beobachtung ist das Euro-
päische Parlament an Wahlbeobachtungsmissionen ebenso aktiv beteiligt wie durch die leitenden
Beobachter von Wahlbeobachtungsmissionen der EU, die üblicherweise Mitglieder des Euro-
päischen Parlaments sind. Am Wahltag beobachten die MEP die Abwicklung der Wahl und der
Stimmenauszählung. Im Berichtszeitraum entsandte das Parlament Delegationen zur kurzfristigen
Beobachtung in Länder Lateinamerikas (Ecuador, Bolivien und El Salvador), Afrikas (Ruanda,
Angola und Mosambik) und Asiens (Bangladesch und Kambodscha), nach Nahost (Libanon) und in
den OSZE-Raum (Republik Moldau und Aserbaidschan). Die Wahrung des geografischen Gleich-
gewichts ist hierbei ein wichtiges Auswahlkriterium für das Parlament.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 59 – Drucksache 17/4522
Ein wichtiges Element der Tätigkeit des Parlaments ist die Verabschiedung von Entschließungen zu
Menschenrechtsverletzungen in spezifischen Ländern und insbesondere zu Einzelfällen, die Anlass
zur Besorgnis geben und die im Rahmen der monatlichen Plenardebatten über dringliche Themen
behandelt werden. Der Rat, die Kommission und die betroffenen Regierungen werden zum Handeln
aufgefordert. Neben der Verabschiedung solcher Entschließungen unternehmen der Parlaments-
präsident, der Vorsitzende des Unterausschusses und die Leiter der parlamentarischen Delegationen
regelmäßig Demarchen. Aus der Reaktion der Regierungen lässt sich schließen, dass die Kritik aus
dem Europäischen Parlament sie häufig durchaus berührt.
Das Europäische Parlament nahm Entschließungen unter anderem zu Folgendem an:
Menschenrechte im indisch verwalteten Teil Kaschmirs (angebliche Existenz von
Massengräbern);
Tansania (Ermordungen von Albinos);
Birma/Myanmar;
Demokratische Republik Kongo (Zusammenstöße in den östlichen Grenzgebieten);
Venezuela (zivile und politische Rechte);
Somalia;
Israel und Palästinensische Gebiete (insbesondere der Fall der Familie al-Kurd);
Simbabwe;
Kenia (Pressefreiheit);
Guinea;
Thailand (Behandlung birmanischer Flüchtlinge);
Sri Lanka;
Sudan (Ausweisung der nichtstaatlichen Organisationen aus Darfur);
Philippinen;
Guinea-Bissau;
Irak (humanitäre Situation der Bewohner des Lagers Aschraf);
Afghanistan (Frauenrechte);
Madagaskar;
Iran;
Laos und Vietnam;
Nicaragua;
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Drucksache 17/4522 – 60 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Aserbaidschan (Pressefreiheit);
Uganda (sexuelle Diskriminierung);
Todesstrafe, insbesondere der Fall Troy Davis (USA) und Hinrichtungen in Iran, Nigeria und
China (mit Bezug auf die Rechte von Personen, die Minderheiten angehören);
Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder der politischen
Opposition in Russland ( und Ergebnis des Mordprozesses im Fall Anna Politkowskaja);
Nicaragua;
Iran (insbesondere die Fälle Schirin Ebadi und Roxana Saberi);
Syrien (der Fall Muhannad al-Hassani);
Kasachstan (der Fall Jewgeni Schowtis);
Venezuela (der Fall Manuel Rosales).
Menschenrechtsfragen in der EU fallen unter das Mandat des Ausschusses für bürgerliche Frei-
heiten, Justiz und Inneres, der sich mit dem Stand bei der Achtung der Grundrechte in der EU
befasst. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und dessen Unterausschuss für Menschen-
rechte arbeiten eng mit diesem Ausschuss zusammen, um zu beobachten, wie sich interne
Maßnahmen, insbesondere im Bereich Asyl und Migration, nach außen auswirken. Im Berichts-
zeitraum befasste sich der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit Menschen-
rechtsfragen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung in Europa, dem sexuellen Miss-
brauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie sowie der Verhütung
und Bekämpfung des Menschenhandels. In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für
bürgerliche Freiheiten hat sich der Unterausschuss unlängst mit dem Direktor der Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte über die Förderung und den Schutz der Grundrechte
ausgetauscht.
Beratungen und ein Gedankenaustausch über das Stockholm-Programm - das neue mehrjährige
Programm für die EU-weite Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Zoll, Rettungsdienste,
Straf- und Zivilrecht, Asyl, Migration und Visapolitik - standen häufiger auf der Tagesordnung des
Parlaments. In seiner Entschließung vom 25. November 20091 hob das Parlament hervor, dass die
gemeinsame Politik der EU bei der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität,
illegaler Einwanderung, Menschenhandel und sexueller Ausbeutung verstärkt und zugleich das
Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Achtung der Grundrechte gewährleistet werden muss.
1
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P7_TA(2009)0090 vom 25. November 2009
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61 – Drucksache 17/4522
4. Themenschwerpunkte
Die EU hat ihre konzeptionelle Arbeit im Bereich der Menschenrechte mit einem breiten Themen-
spektrum fortgeführt. Ihr Ansatz stellt darauf ab, positive Gesprächsbedingungen zu schaffen. Die
EU bemüht sich, Standards eher nach dem größten gemeinsamen Teiler als nach dem kleinsten
gemeinsamen Nenner festzulegen und diese dann zu erfüllen.
Bei ihrer thematischen Menschenrechtsarbeit stützt sich die EU auf vielfältige Hilfsmittel. Für
einige Themenschwerpunkte, die als besondere Prioritäten der Union eingestuft sind, verfügt die
EU über ein praktisches Instrumentarium, das den EU-Vertretungen vor Ort helfen soll, die
Menschenrechtspolitik der Union besser zu vertreten: die EU-Leitlinien zu den Menschenrechten.
Themenschwerpunkte in Verbindung mit den EU-Leitlinien zu den Menschenrechten
4.1 Todesstrafe
Die EU hat ihre Stellung als führender institutioneller Akteur im Kampf gegen die Todesstrafe
weltweit weiter ausgebaut. Da die Tätigkeit in diesem Bereich zu den wichtigsten Prioritäten ihrer
externen Menschenrechtspolitik zählt, hat die EU sich weiter mit allen ihr zur Verfügung stehenden
Mitteln der Diplomatie und der Zusammenarbeit für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt1.
Die EU stellt sich entschieden und grundsätzlich gegen die Todesstrafe. Sie betrachtet die Todes-
strafe als eine grausame und unmenschliche Strafe, die nicht zur Abschreckung vor strafbarem
Verhalten beiträgt und die menschliche Würde und Unantastbarkeit auf inakzeptable Weise
verleugnet. Justizirrtümer, die in jedem Rechtssystem unvermeidlich sind, können nicht korrigiert
werden. Länder, in denen die Todesstrafe noch besteht, ruft die EU auf, ihre Anwendung schritt-
weise einzuschränken, und sie drängt darauf, dass bei ihrer Vollstreckung die internationalen
Mindeststandards eingehalten werden.
1 Weitere Informationen über die Politik der EU hinsichtlich der Todesstrafe:
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http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/adp/index_en.htm
Drucksache 17/4522 – 62 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Leitlinien für die Politik der EU gegenüber Drittländern betreffend die Todesstrafe1, die 2008
überarbeitet wurden, bilden auch weiterhin das wichtigste Instrument für systematische Maßnah-
men. Auf dieser Grundlage begrüßt die EU, dass 2009 Burundi und Togo sowie der US-Bundesstaat
New Mexico die Abschaffung der Todesstrafe beschlossen haben, während andere Staaten Schritte
für ein Moratorium unternommen haben und damit den weltweiten Trend zur Abschaffung unter-
stützen.
Desgleichen hat die EU ihr Bedauern über die anhaltende übermäßige Anwendung der Todesstrafe
in einigen Ländern geäußert, zugleich aber ihre Absicht bekräftigt, sich weiter zu bemühen, wider-
strebende Staaten darin zu bestärken, die Todesstrafe abzuschaffen. Darüber hinaus unternahm die
EU in zahlreichen Ländern Demarchen auf der Grundlage der im Völkerrecht und in den EU-Leit-
linien zur Todesstrafe festgelegten Mindeststandards, auch in Fällen betreffend Minderjährige,
Menschen mit geistiger Behinderung, Steinigungsurteile sowie in Fällen, in denen gegen den
Grundsatz verstoßen wird, wonach die Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen verhängt werden
darf.
Die EU hat dieses Problem weiterhin in allen relevanten Gremien, insbesondere in den VN und der
OSZE, zur Sprache gebracht. So spielte sie eine entscheidende Rolle bei der Annahme der
Resolution 63/168 der VN-Generalversammlung (18. Dezember 2008), in der der Aufruf zu einem
Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe bekräftigt wurde. Die Resolution wurde mit
106 Stimmen angenommen, einer Zahl, die belegt, dass sich die weltweit vertretene Ansicht, dass
die Todesstrafe abzulehnen ist, allmählich konsolidiert. Wie in jedem Jahr beging die EU am
10. Oktober, dem Welttag gegen die Todesstrafe, zusammen mit dem Europarat den Europäischen
Tag gegen die Todesstrafe. EU-Delegationen überall in der Welt führten aus diesem Anlass zahl-
reiche Seminare, Pressekonferenzen, Ausstellungen und Veranstaltungen durch. Ferner hat die EU
2009 anlässlich des 20. Jahrestags des Zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe ihre Unterstützung für dieses
Protokoll betont, und sie wird weiterhin an die Staaten appellieren, es zu ratifizieren.
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http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/10015.de08.pdf
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 63 – Drucksache 17/4522
Die EU bleibt der größte Geldgeber für die Bemühungen von Organisationen der Zivilgesellschaft
auf der ganzen Welt um die Abschaffung der Todesstrafe. Tatsächlich zählt die Abschaffung der
Todesstrafe zu den thematischen Prioritäten im Rahmen des Finanzierungsinstruments für die
weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (EIDHR). Gestützt auf solide
Leistungen in den Vorjahren hat das EIDHR 2009 mehr als 8 Millionen EUR für 16 Projekte zur
Abschaffung der Todesstrafe überall auf der Welt bereitgestellt. Die Projekte dienen dazu, zu
beobachten, unter welchen Bedingungen die Todesstrafe angewandt wird und ob die internationalen
Mindeststandards beachtet werden. Sie stellen auch Hilfe für Gefangene bereit, unterstützen Rechts-
und Verfassungsreformen zur Einschränkung oder Abschaffung der Todesstrafe und fördern die
Unterzeichnung, Ratifizierung und Durchführung des zweiten Fakultativprotokolls zum Inter-
nationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (oder ähnlicher regionaler Instrumente).
Außerdem werden durch sie Ausbildungsmaßnahmen, Forschungs- und Studienarbeiten, Öffent-
lichkeitsarbeit und Sensibilisierungskampagnen sowie der Kapazitätsaufbau und die Entwicklung
wissenschaftlicher Ansätze für die Aufdeckung von Justizirrtümern gefördert.
4.2 Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder
Strafe
Gemäß den EU-Leitlinien betreffend Folter (2001 angenommen und 2008 aktualisiert)1 hat die EU
mit Initiativen in internationalen Gremien, mit bilateralen Demarchen in Drittländern und einer
umfangreichen Unterstützung von Projekten der Zivilgesellschaft vor Ort ihre Führungsrolle
behauptet und ihren weltweiten Einsatz für die Bekämpfung von Folter und anderen Formen der
Misshandlung fortgeführt2.
Auf der 63. und 64. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen haben die EU-Mit-
gliedstaaten eine Resolution zu Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe mit eingebracht, die einvernehmlich angenommen wurde3. In Erklärungen
auf der VN-Generalversammlung hat die EU erneut auf das absolute Verbot von Folter und anderen
Formen der Misshandlung im Völkerrecht hingewiesen. Außerdem haben die EU-Mitgliedstaaten
auf der Tagung des VN-Menschenrechtsrates im März 2009 eine Resolution zu Folter und Miss-
handlung miteingebracht, die auf die Rolle und die Verantwortung von Ärzten und sonstigem
medizinischen Personal im Hinblick auf den Schutz von Gefangenen und Häftlingen vor Folter und
anderen Formen der Misshandlung abstellt4
.
1 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/8590.de08.pdf
2 Weitere Informationen über die Politik der EU zur Verhütung von Folter und zur
Rehabilitation von Opfern:
http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/torture/index_en.htm
3 Siehe Resolution 63/166 der VN-Generalversammlung unter
http://www.un.org/ga/63/resolutions.shtml
4 Siehe Resolution 10/24 des Menschenrechtsrates unter
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http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/10session/resolutions.htm
Drucksache 17/4522 – 64 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die EU hat in ihrer jährlichen Erklärung zum Internationalen Tages der Vereinten Nationen zur
Unterstützung von Folteropfern1 am 26. Juni 2009 hervorgehoben, dass sie der weltweiten
Abschaffung der Folter sowie der vollständigen Rehabilitation von Folteropfern vorrangige
Bedeutung beimisst, wobei sie erneut darauf hinwies, dass sie alle Maßnahmen verurteilt, durch die
Folter und andere Formen der Misshandlung legalisiert oder zugelassen werden. Sie hat ferner die
herausragende Bedeutung unterstrichen, die sie der Rolle der Vereinten Nationen bei der
Bekämpfung von Folter und der Unterstützung der Opfer beimisst, und ihre Unterstützung für den
VN-Sonderberichterstatter über Folter, das OHCHR, den VN-Ausschuss gegen Folter, den
Unterausschuss zur Verhinderung von Folter, den Freiwilligen Fonds der VN für Opfer der Folter
und andere Mechanismen, die wertvolle Beiträge in diesem Bereich leisten, wie der Europäische
Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) des Europarates, bekräftigt2.
Sie begrüßte, dass das Fakultativprotokoll zum internationalen Übereinkommen gegen Folter und
andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) im
vergangenen Jahr von Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Chile, Kasachstan, der
Kirgisischen Republik, Libanon, Montenegro, Nicaragua und der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien ratifiziert wurde, und rief alle Staaten auf, das OPCAT zu unterzeichnen und
zu ratifizieren. Derzeit hat das OPCAT 64 Unterzeichnerstaaten und 50 Vertragsstaaten, wobei
13 EU-Mitgliedstaaten zu den Vertragsstaaten zählen und 8 weitere Mitgliedstaaten nunmehr das
Protokoll unterzeichnet haben3. Im ersten Halbjahr 2009 hat die EU eine Kampagne von
Demarchen gegenüber den Staaten der Östlichen Partnerschaft, Russland und Zentralasien durch-
geführt, um sie darin zu bestärken, sich dem OPCAT anzuschließen und das Protokoll wirksam
umzusetzen.
1 http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/hr/news215.pdf
2 Für VN-Gremien siehe unter http://www2.ohchr.org/english/bodys/cat/ ; für den CPT siehe
unter: http://www.cpt.coe.int/
3 http://www2.ohchr.org/english/bodys/ratification/9.htm
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 65 – Drucksache 17/4522
Im Einklang mit den EU-Leitlinien betreffend Folter hat die EU im Rahmen des politischen Dialogs
und mittels Demarchen gegenüber Drittländern weiterhin aktiv ihre Besorgnis über Folter zum
Ausdruck gebracht. Bei solchen Kontakten, die je nach Fall vertraulich oder öffentlich stattfinden,
werden sowohl das Thema Folter als auch landesbezogene Einzelfälle sowie allgemeinere Fragen
erörtert. Im Berichtszeitraum hat die EU weiter in einer Reihe von Ländern, darunter Iran, Irak,
Simbabwe, China, Bangladesch und Sudan, Einzelfälle aufgegriffen. Sie brachte die Lage in Bezug
auf Folter und Misshandlung in allen ihren regelmäßigen Menschrechtsdialogen mit Drittländern
immer wieder zur Sprache. Das Thema Folter und Misshandlung wurde auch in einer Reihe von
Seminaren der Zivilgesellschaft, die ergänzend zu diesen Menschenrechtsdialogen stattfanden, und
in mehreren ENP-Unterausschüssen für Menschenrechte behandelt. So stand im Mittelpunkt des
ersten Menschenrechtsseminars der Zivilgesellschaft der EU und der Afrikanischen Union am 16.
und 17. April 2009 in Brüssel der Kampf gegen Folter in Afrika und in der EU auf der Grundlage
afrikanischer und europäischer Menschenrechtsinstrumente und -institutionen; hierzu wurde eine
Reihe von Empfehlungen unterbreitet1. Im Hinblick auf einen fundierten Dialog hat die EU ihr
System der regelmäßigen vertraulichen Berichterstattung durch ihre Missionschefs in Drittländern
über die Menschenrechte, einschließlich Folter, fortgeführt. Ferner gab sie u. a. in multilateralen
Gremien wie den VN und der OSZE eine Reihe von Erklärungen zu Folter ab.
2009 hat die EU mit internen Überlegungen dazu begonnen, wie der VN-Unterausschuss zur Ver-
hütung von Folter gestärkt werden kann. In diesen Prozess wurden der Vorsitzende und Mitglieder
dieses Unterausschusses sowie das OHCHR einbezogen. Im Dezember 2009 hat die EU die erste
Phase der Initiative zur verstärkten lokalen Umsetzung der EU-Leitlinien betreffend Folter
eingeleitet.
4.3 Rechte des Kindes
Das Hauptziel der externen Menschenrechtspolitik der EU hinsichtlich der Kinderrechte besteht
darin, der Förderung und dem Schutz aller Rechte des Kindes in den Außenbeziehungen der EU auf
der Grundlage eines kontinuierlichen und systematischen Handelns vorrangige Beachtung
zukommen zu lassen.
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http://africa-eu-partnership.org/pdf/090511_joint_press_release_version_finale.pdf
Drucksache 17/4522 – 66 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die EU hat zahlreiche politische Instrumente zur Förderung und zum Schutz der Kinderrechte in
ihren Außenbeziehungen entwickelt1. Mit der Mitteilung der Kommission im Hinblick auf eine
EU-Kinderrechtsstrategie2 (2006) wurde eine langfristige EU-Strategie zur Förderung und zum
Schutz der Kinderrechte in den inneren und äußeren Beziehungen der EU eingeführt. 2008-2009 hat
die Europäische Kommission die Entwicklung der Strategie vorangetrieben, indem sie vorrangige
Bereiche für künftige Maßnahmen der EU prüfte. Außerdem wurde UNICEF beauftragt, EU-Fach-
leuten ein Instrumentarium für die wirksame Integration der Kinderrechte in politische, rechtliche
und haushaltspolitische Maßnahmen sowie in die Programmplanung an die Hand zu geben.
Die EU-Leitlinien für die Rechte des Kindes3 (2007) dienen der weltweiten Förderung der Rechte
des Kindes, indem das VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die zugehörigen
Fakultativprotokolle umgesetzt werden und dafür gesorgt wird, dass die Rechte des Kindes in allen
Politikbereichen und bei allen Maßnahmen der EU berücksichtigt werden. Als erster Schwerpunkt-
bereich für die Umsetzung der Leitlinien wurde die Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder ausge-
wählt. In enger Zusammenarbeit mit UNICEF und der Zivilgesellschaft wurden folgende zehn
Pilotländer ausgewählt: Armenien, Barbados, Brasilien, Ghana, Indien, Iran, Jordanien, Kenia,
Marokko und die Russische Föderation. Unter tschechischem Vorsitz wurden spezielle, auf die
besonderen Bedürfnisse der Pilotländer zugeschnittene Durchführungsstrategien fertiggestellt, mit
deren Umsetzung im zweiten Halbjahr 2009 begonnen wurde.
In der Kommissionsmitteilung "Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder"4
(2008) und dem zugehörigen Aktionsplan werden der politische Rahmen, die Programmplanungs-
instrumente und Leitprinzipien festgelegt, um die Kinderrechte in ausgewählten vorrangigen
Bereichen zu fördern. Im Anschluss an die Mitteilung hat der Rat der EU Schlussfolgerungen zur
Bekämpfung von Kinderarbeit (Mai 2008) angenommen, nach denen die EU-weite Außenpolitik in
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)�, �!������von diesen Schlussfolgerungen hat der Rat die
Kommission aufgefordert, 2010 eine Studie über Maßnahmen, einschließlich handelsbezogener
Maßnahmen, zur Bekämpfung der Kinderarbeit auszuarbeiten.
1 Weitere Informationen über die Kinderrechte in den Außenbeziehungen der EU unter
http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/child/index_en.htm
2 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2006:0367:FIN:DE:PDF
3 http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/07/st16/st16031.de07.pdf
4
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0055:FIN:DE:PDF
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 67 – Drucksache 17/4522
Die EU verfügt über eine Reihe von Instrumenten für ihre Kinderrechtspolitik. Der politische
Dialog bietet die Möglichkeit, die Ratifizierung und die effektive Durchführung der einschlägigen
internationalen Übereinkünfte über die Rechte des Kindes zu fördern. 2008-2009 standen die
Rechte des Kindes regelmäßig auf der Tagesordnung des politischen Dialogs mit Drittländern,
insbesondere bei Menschenrechtsdialogen und Konsultationen.
Auch bei der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit müssen die Rechte des Kindes umfas-
send berücksichtigt werden. Die EU hat in verschiedenen VN-Gremien aktiv an der Förderung der
Kinderrechte mitgewirkt. Sie legte auf der 10. Tagung des Menschenrechtsrates im März 2009
(zusammen mit der Gruppe Lateinamerika und Karibik) eine thematische Resolution zur Teilhabe
der Kinder vor und brachte auf der 63. und 64. Tagung der VN-Generalversammlung Global-
resolutionen ein. Die letzte davon wurde erstmals ohne Abstimmung angenommen. Außerdem
nahm die EU während der 10. Tagung des VN-Menschenrechtsrates an einer ganztätigen Veran-
staltung zu den Rechten des Kindes teil. Darüber hinaus unterstützte sie die Arbeit von Marta
Santos Pais, die 2009 zur neuen VN-Sonderbeauftragten des Generalsekretärs über Gewalt gegen
Kinder ernannt worden war.
Die Koordinierung mit internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft wurde weiterent-
wickelt. Die Europäische Kommission organisierte zwei Veranstaltungsreihen, um verschiedene
Interessenvertreter zu politischen Prioritäten und zur Politikumsetzung zu konsultieren. Insbeson-
dere fanden zwei hochrangige Veranstaltungen statt: das Europäische Forum für die Rechte des
Kindes zum Thema "Kinderarbeit", in dessen Mittelpunkt erstmals die Außenbeziehungen der EU
standen (Brüssel, Juni 2009), und das zusammen mit dem schwedischen Vorsitz veranstaltete
11. EU-Menschenrechtsforum mit NRO1 über die Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder
(Stockholm, Juli 2009).
Außerdem unternahm die EU verschiedene Initiativen, um für die Förderung und den Schutz der
Kinderrechte zu sensibilisieren und für eine angemessene Bekanntheit der EU-Maßnahmen in
diesem Bereich zu sorgen. Beispiele für diese Initiativen sind: die Menschenrechtserziehung
hinsichtlich der Kinderrechte in der Grundschule (März 2009); eine Konferenz über die Kinder-
rechte in der Informationsstelle von EuropAid in Brüssel (April 2009); die Beiträge des Vize-
präsidenten der Kommission Barrot und der Kommissionsmitglieder Ferrero-Waldner und Michel
zum UNICEF-Jahresbericht "Zur Situation der Kinder in der Welt" (Mai 2009); Schulungen zu den
Kinderrechten für Personal der EU-Organe und aus den Mitgliedstaaten (Juni 2008, März 2009).
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http://www.humanrightsngoforum.eu/
Drucksache 17/4522 – 68 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlässlich des 20. Jahrestages des VN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes (20. Novem-
ber 2009) organisierte die Europäische Kommission verschiedene Aktivitäten in Brüssel sowie im
Rahmen einer weltweiten Kampagne zusammen mit UNICEF und dem Regionalen Informations-
zentrum der VN für Westeuropa (UNRIC). Die Feierlichkeiten und Aktivitäten umfassten eine
Fotoausstellung unter der Schirmherrschaft von Kommissionsmitglied Ferrero-Waldner, eine
Filmvorführung, eine Tagesveranstaltung für die Öffentlichkeit, eine gemeinsame Erklärung des
Vizepräsidenten der Kommission Barrot und der Kommissionsmitglieder Ferrero-Waldner und
de Gucht sowie lokale Veranstaltungen, die von den Delegationen weltweit ausgerichtet wurden.
Zu den EU-Veranstaltungen, die auf lokaler Ebene in Drittländern organisiert wurden, zählen
hochrangige Konferenzen mit Staatspräsidenten, First Ladies und Ministern, Konferenzen mit
spezialisierten NRO, öffentliche Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen mit umfangreicher
Beteiligung von Kindern, Pressekonferenzen, umfangreiche Medienberichterstattung, Start von
kinderfreundlichen Websites, umfassende Verbreitung von Werbematerial, Eröffnung von lokalen
Ausschreibungen des EIDHR.
Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein weiteres leistungsstarkes Instrument, das zur Förderung
und zum Schutz der Kinderrechte eingesetzt wird. Im Rahmen des EIDHR wurden fünf Projekte
ausgewählt, die verschiedene Aspekte von Gewalt gegen Kinder bei der Umsetzung der EU-Leit-
linien für die Rechte des Kindes 2009 behandeln1. Im Rahmen des thematischen Programms
"In Menschen investieren" hat die Kommission im Oktober 2009 eine Ausschreibung
(11 Millionen EUR) eingeleitet, in deren Mittelpunkt die Teilhabe von Kindern steht. Außerdem
unterstützte die Kommission weitere Projekte durch verschiedene geografische Zuweisungen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69 – Drucksache 17/4522
4.4 Kinder und bewaffnete Konflikte
Die EU räumt der Hilfe für von bewaffneten Konflikten betroffene Kinder hohe Priorität ein. Mit
den Leitlinien der EU zu Kindern und bewaffneten Konflikten (2003 angenommen und 2008 über-
arbeitet) verpflichtet sich die EU, die Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Kinder umfassend
anzugehen. Dies geschieht mittels Beobachtung und Berichterstattung durch die Missionsleiter,
militärischen Befehlshaber und Sonderbeauftragten der EU sowie im Rahmen diplomatischer
Initiativen, des politischen Dialogs, der multilateralen Zusammenarbeit und der Krisenbewältigung.
Die EU konzentriert sich bei der Umsetzung der Leitlinien auf die folgenden 19 vorrangigen Länder
oder Gebiete: Afghanistan, Burundi, Côte d'Ivoire, Haiti, Irak, Israel, Kolumbien, DR Kongo,
Libanon, Liberia, Myanmar, Nepal, die besetzten Palästinensischen Gebiete, Philippinen, Somalia,
Sri Lanka, Sudan, Tschad und Uganda.
Die Liste der für die EU vorrangigen Länder steht im Einklang mit der Prioritätenliste des VN-
Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte. 2009 hat der tschechische EU-Vorsitz mit
der Bewertung der einzelnen Durchführungsstrategien für die vorrangigen Länder begonnen, um
gestützt auf bewährte Praktiken und Erfahrungen Empfehlungen für künftige Maßnahmen auszu-
arbeiten. Die Umsetzung der Leitlinien ging mit konkreten Projekten einher. Die ersten dieser
Projekte zur Umsetzung der Leitlinien wurden 2008 im Rahmen des thematischen Programms "In
Menschen investieren" ausgewählt. Außerdem wurde 2009 eine speziell auf die 19 vorrangigen
Länder ausgerichtete Ausschreibung im Rahmen des EIDHR eingeleitet. Dabei wurden fünf Pro-
jekte ausgewählt, um den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten, die Rehabilitation und
soziale Reintegration von Konflikten betroffener Kinder zu unterstützen und die Kapazitäten zur
Beobachtung der Verletzung von Kinderrechten in Konflikten und zur Berichterstattung darüber zu
verstärken, damit die Schuldigen vor Gericht gestellt werden können.
Die EU bemühte sich um eine immer engere Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und ins-
besondere mit dem Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Kon-
flikte und der Arbeitsgruppe des VN-Sicherheitsrates für Kinder und bewaffnete Konflikte sowie im
Rahmen des Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus nach Resolution 1612. Darüber
hinaus hat die EU die neue Resolution 1882 (2009) des VN-Sicherheitsrates begrüßt und unter-
stützt, durch die der Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten durch die Ausweitung des
Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus auf die Tötung, Verstümmelung und Verge-
waltigung von Kindern sowie sonstige sexuelle Gewalthandlungen gegen Kinder weiter verstärkt
wird.
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Drucksache 17/4522 – 70 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4.5 Menschenrechtsverteidiger
Die Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger ist seit langem fester Bestandteil der Menschen-
rechtspolitik der EU; sie beruht auf der VN-Erklärung zu Menschenrechtsverteidigern von 1998.
Während des Berichtszeitraums wuchs die Besorgnis angesichts zunehmender Schikanierung von
Menschenrechtsverteidigern, der öffentlichen Verurteilung ihrer Arbeit, der Schließung ihrer Büros,
willkürlicher Verhaftungen und der Tatsache, dass keine fairen Verfahren stattfinden, der Einfüh-
rung von Gesetzen, die den NRO die Arbeit erschweren sollen, sowie von Angriffen auf das Recht
auf freie Meinungsäußerung und des Einsatzes neuer Technologien, um gegen Menschenrechts-
verteidiger vorzugehen. Als Reaktion darauf hat die EU die Frauen und Männer, die sich für den
Schutz und die Förderung der universellen Menschenrechte einsetzen, weiter geschützt. Während
des Berichtszeitraums gab die EU 46 öffentliche Erklärungen ab, insbesondere zur Ermordung von
Stanislaw Markelow und Anastasia Baburowa in Russland, zu der willkürlichen Verhaftung von
Roxana Saberi und Abdolfattah Soltani in Iran und zu dem Verfahren gegen Liu Xiaobo in China.
Die EU hat im Rahmen des Menschenrechtsdialogs und Dutzender Demarchen oder informeller
Untersuchungen der EU-Vertreter vor Ort die Fälle von Hunderten von Menschenrechtsverteidigern
weiter unterstützt.
Eine bedeutende Leistung während des Berichtszeitraums war die Überarbeitung der Leitlinien zu
Menschenrechtsverteidigern1. Im Anschluss an die unter slowenischem Vorsitz begonnene
Halbzeitüberprüfung kam der Rat der EU im Dezember 2008 überein, den ursprünglichen Text zu
überarbeiten und dabei eine Reihe von Vorschlägen zu berücksichtigen, die auf eine Verbesserung
der konkreten Wirkung der Leitlinien und bessere Ergebnisse abstellten. Bei diesem Prozess fanden
die Ansichten der Zivilgesellschaft Berücksichtigung, die als wichtiger Partner für die erfolgreiche
Umsetzung der Leitlinien eingehend konsultiert worden war.
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http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/GuidelinesDefenders.pdf
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 71 – Drucksache 17/4522
Die wichtigsten Verbesserungen der überarbeiteten Leitlinien betreffen die Ausarbeitung lokaler
Durchführungsstrategien, von denen über 60 entwickelt wurden. Gemäß den überarbeiteten Leit-
linien sollten lokale Strategien von den EU-Missionen unter Beteiligung von Menschenrechts-
verteidigern ausgearbeitet werden. Einmal jährlich sollte ein Treffen von Menschenrechtsver-
teidigern und Diplomaten organisiert werden, die Abstimmung und der Informationsaustausch
sollten verbessert werden und es sollte bei Bedarf ein Verbindungsbeamter für Menschenrechts-
verteidiger ernannt werden. In einer Reihe von Ländern ist dies bereits geschehen, aber es sind noch
weitere Anstrengungen erforderlich. Darüber hat die EU ihr Versprechen, inhaftierte oder unter
Hausarrest stehende Menschenrechtsverteidiger zu besuchen, bekräftigt; sie sorgte weiterhin für
sichtbare Anerkennung für Menschenrechtsverteidiger und deren Arbeit, und EU-Diplomaten
nahmen als Beobachter an ihren Verfahren teil. Die Schulungsmaßnahmen für das Personal von
EU-Missionen wurden fortgesetzt, um für das Thema zu sensibilisieren und dafür zu sorgen, dass
die Leitlinien angewandt werden, wo immer dies angezeigt ist. Darüber hinaus einigten sich die
Mitgliedstaaten über die Möglichkeit, gefährdeten Menschenrechtsverteidigern Notvisa zu erteilen,
und über die Erleichterung ihrer vorläufigen Aufnahme in EU-Mitgliedstaaten; dies wurde in die
überarbeiteten Leitlinien aufgenommen.
Die Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern bildeten weiterhin einen zentralen Bezugspunkt bei
Kontakten mit Drittländern auf allen Ebenen, insbesondere bei allen Menschenrechtsdialogen,
sowie in multilateralen Menschenrechtsgremien, um das Recht auf Verteidigung der Menschen-
rechte zu stärken. Die EU hat die Fälle von Menschenrechtsverteidigern weiterhin in ihren
politischen Dialogen mit Drittländern zur Sprache gebracht und Erklärungen zur Unterstützung
ihrer Arbeit abgegeben, unter anderem in Fällen, in denen Menschenrechtsverteidiger inhaftiert,
schikaniert oder ermordet worden waren.
Die EU hat nachdrückliche öffentliche Unterstützung für die besonderen Verfahren des Menschen-
rechtsrates der Vereinten Nationen, insbesondere für den VN-Sonderberichterstatter für Menschen-
rechtsverteidiger und entsprechende regionale Mechanismen zum Schutz von Menschenrechts-
verteidigern geleistet. Die EU nimmt auch an Koordinierungssitzungen mit anderen internationalen
Organisationen und Mandatsträgern, die sich mit dem Thema Menschenrechtsverteidiger befassen,
teil, um die internationale Unterstützung für deren Arbeit zu verstärken.
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Drucksache 17/4522 – 72 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die EU hat speziell im Rahmen des EIDHR ihre finanzielle Unterstützung für eine Reihe von
Organisationen, die Menschenrechtsverteidiger schützen oder unterstützen, ausgebaut. Im Berichts-
zeitraum wurden mit elf auf die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern auf regionaler oder
globaler Ebene spezialisierten NRO Verträge über mehr als 10 Millionen EUR zur Finanzierung
von Projekten abgeschlossen. Zu den Maßnahmen zählten die Durchführung von Schulungen zu
Rechts- und Sicherheitsfragen, dringende Interventionen und Feldmissionen, um die Isolation von
schikanierten Menschenrechtsverteidigern zu durchbrechen und ihre Handlungsfähigkeit zu unter-
stützen, Hotlines zur Unterstützung unmittelbar gefährdeter Menschenrechtsverteidiger und direkte
Hilfe für bedürftige Menschenrechtsverteidiger (Bereitstellung von kugelsicheren Westen und
Helmen, Übersiedlung in andere Länder, Rechtsberatung, medizinische Hilfe usw.)
4.6 Menschenrechte von Frauen
Der Rat der EU hat im Dezember 2008 weitere Leitlinien betreffend die Gewalt gegen Frauen und
die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen angenommen1. Mit diesen neuen
Leitlinien wird die Frage der Frauenrechte als eine Priorität der externen Menschenrechtspolitik der
EU herausgestellt und eine langfristige Strategie für diesen Bereich festgelegt. In Anwendung
dieser Leitlinien pflegt die EU systematische Kontakte mit Partnerländern und regionalen Partner-
organisationen, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie die Diskriminierung von Frauen im
Allgemeinen zu bekämpfen2.
Während des Berichtszeitraums wurden die Frauenrechte im Rahmen verschiedener Menschen-
rechtsdialoge und Konsultationen mit Ägypten, Libanon, Marokko, der Palästinensischen Behörde
und der Russischen Föderation erörtert. Ein Beispiel für Gespräche auf Ministerebene über die
Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft ist die Ministerkonferenz im Rahmen der Union für
den Mittelmeerraum vom 11. und 12. November 2009 in Marrakesch3.
1 http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cmsUpload/16173cor.en08.pdf
2 Weitere Informationen über die Frauenrechte in der Außenpolitik der EU:
http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/women/index_en.htm
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http://ec.europa.eu/external_relations/euromed/women/index_en.htm
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 73 – Drucksache 17/4522
Bei der Umsetzung dieser Leitlinien kommt den EU-Delegationen und den Botschaften der Mit-
gliedstaaten in Drittländern eine wichtige Rolle zu. EU-Vertreter in 88 Drittländern haben bereits
die Lage der Frauenrechte vor Ort analysiert und Maßnahmen der EU im Rahmen politischer und
finanzieller Instrumente für den Zeitraum 2009-2010 vorgeschlagen. Diese Analysen der Lage der
Frauenrechte vor Ort beruhen auf Kontakten mit Partnerregierungen ebenso wie Organisationen der
Zivilgesellschaft, örtlichen Vertretern des VN-Entwicklungsfonds für die Frau (UNIFEM) und des
Bevölkerungsfonds der VN (UNFPA) sowie auf der unmittelbaren Teilnahme von EU-Beamten an
Verfahren gegen Menschenrechtsverteidiger. Ferner berücksichtigt die EU Berichte über die Lage
der Frauenrechte wie die abschließenden Bemerkungen des CEDAW, die Ergebnisse einzelner
Mitteilungen im Rahmen des Fakultativprotokolls zu CEDAW und Berichte über Länderbesuche
des VN-Sonderberichterstatters über Gewalt gegen Frauen.
Im Rahmen der Umsetzung ihrer Leitlinien zu den Frauenrechten hat die EU - besonders über das
EIDHR - verschiedene Maßnahmen von Organisationen der Zivilgesellschaft zur Kontrolle der
Durchführung und zur Sensibilisierung für das CEDAW unterstützt. 2008-2009 leistete das EIDHR
stetige Unterstützung für den Einsatz der Zivilgesellschaft für die Beseitigung von Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt. Dies geschah durch zwei
Arten von Maßnahmen: Zum einen wurde gewährleistet, dass bei allen Ausschreibungen und bei
ausgewählten Projekten die Geschlechterperspektive ordnungsgemäß berücksichtigt wird (d.h. sys-
tematisches Gender Mainstreaming bei der Konzipierung, Durchführung und Überwachung von
Projekten), und zum anderen wurden konkrete Maßnahmen unterstützt, die auf die Frauenrechte
und die Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen abzielen, insbesondere
im Rahmen der länderspezifischen Förderprogramme (CBSS). Bis April 2009 wurden 33 vom
EIDHR mit insgesamt 4,4 Millionen EUR finanzierte Projekte zu den Frauenrechten eingeleitet.
Das 10. Jährliche EU-Menschenrechtsforum mit NRO1 fand am 10. und 11. Dezember 2008 in
Paris (Frankreich) zum Thema "Gleichstellung in Aktion - die Diskriminierung von Frauen
beenden" statt.
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http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/docs/10th_eungo_forum_report_en.pdf
Drucksache 17/4522 – 74 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Im Rahmen der Vereinten Nationen hat sich die EU weiter dafür eingesetzt, dass die Fähigkeit der
VN zur Förderung der Gleichstellung und der Teilhabe von Frauen gestärkt wird; so hat sie die
Fertigstellung einer Vereinbarung über die Einrichtung einer neuen ständigen Stelle für Gleichstel-
lungsfragen begrüßt. Die EU unterstützte im Menschenrechtsrat aktiv eine Resolution zur Verhü-
tung von Gewalt gegen Frauen. Darüber hinaus nahm sie aktiv an der 53. Tagung der Kommission
für die Rechtsstellung der Frau teil, in deren Mittelpunkt die "Gleichberechtigte Teilung von Ver-
antwortung zwischen Männern und Frauen, einschließlich der Pflege im Zusammenhang mit
HIV/AIDS", stand.
Am 18. Dezember 2009 hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Catherine Ashton, eine Erklärung zum 30. Jahrestag des Übereinkommens zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) abgegeben.
Fallstudien: Maßnahmen des EIDHR für Frauenrechte und Gleichstellung
In Pakistan widmet sich das 2008 eingeleitete Projekt "War against Rape" (WAR) der sensiblen
Frage von sexueller Gewalt in der Stadt Karachi, das einem umfassenden Konzept folgt: Neben
einer Rechtsberatung für Vergewaltigungsopfer und dem Einsatz für eine zügige strafrechtliche
Verfolgung befasst es sich auch mit der Unterstützung von Opfern durch staatliche Stellen, ein-
schließlich (weiblichen) Polizeikräften und medizinischen Diensten, und der Sensibilisierung in den
verschiedenen Bevölkerungsgruppen und in den Medien. Die Ergebnisse dieses dreijährigen Pro-
jekts werden sich auf die Bereiche Rehabilitation, Justiz, Prävention und Sensibilisierung sowie
Forschung im Hinblick auf eine wirksamere Lobbyarbeit in dieser erstrecken.
In Mexiko hat das EIDHR das Zentrum "Fray Julián Garcés" und seinen Partner
"Colectivo Mujer y Utopía" bei ihrem 18-monatigen Projekt zur Beendigung der Gewalt gegen
Frauen und Mädchen und zur Bekämpfung des Frauenhandels im Bundesstaat Tlaxcala unterstützt.
Um zu erreichen, dass mehr Fälle von Gewalt gegen Frauen in diesem Bundesstaat strafrechtlich
verfolgt werden, zielt dieses Projekt auf eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit dafür ab,
dass derartige Fälle von Frauen und Männern zur Anzeige gebracht werden müssen. Das Projekt ist
bestrebt, über öffentliche Kampagnen und Workshops zum Kapazitätsaufbau in den verschiedenen
Bevölkerungsgruppen die Angst und die Zurückhaltung zu überwinden, die als Hauptgründe dafür
gelten, dass Gewaltopfer sich nicht um Rechtshilfe bemühen. Außerdem sollen die für den Umgang
mit Opfern sexueller Gewalt verantwortlichen staatlichen Stellen sensibilisiert werden. Ergänzt
wird dieses ganzheitliche Konzept des Projekts für diese sensible Frage durch Lobby-Aktivitäten
gegenüber den Behörden und eine Unterschriftensammlung, mit der die Annahme eines nationalen
Gesetztes gegen Menschenhandel gefördert werden soll.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 75 – Drucksache 17/4522
In Ruanda zählte die Förderung der Frauenrechte zu den Prioritäten des EIDHR. Entsprechend
erhielt die NRO "Solidarité Feminine Contre la Pauvreté (Solifem)" seit 2008 Mittel für die
Bekämpfung von schädlichen Traditionen und Stammespraktiken, die die Frauenrechte unter-
graben. Dieses Ziel soll durch eine Zusammenarbeit mit traditionellen Instanzen, Richtern,
Sittenwächtern und Frauen-NRO in ländlichen Gebieten durch Schulungen und Sensibilisierung der
Gemeinschaften erreicht werden.
4.7 Frauen, Frieden und Sicherheit
Die EU hat immer wieder die umfassende Umsetzung der zweiteiligen Agenda gefordert, die in der
Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Frauen und Frieden und
Sicherheit dargelegt wird, d.h. die Verhütung von Gewalt gegen Frauen in Krisensituationen und die
Förderung der Beteiligung der Frauen an der Friedenskonsolidierung. Um die EU-weiten Maßnahmen in
diesem Bereich zu verstärken, hat der Rat der EU am 8. Dezember 2008 den "Umfassenden Ansatz der
EU zum Thema 'Frauen, Frieden und Sicherheit'" angenommen. Mit diesem Umfassenden Ansatz sollen
die auf der gesamten Skala der Konfliktbearbeitung angesiedelten Maßnahmen der EU von der Kon-
fliktverhütung bis hin zur Krisenbewältigung, Friedenskonsolidierung und dem langfristigen Wiederauf-
bau erfasst werden. Zum einen zielt dieses Strategiepapier darauf ab, eine bessere Antwort auf die
Resolution 1325 und die Folgeresolutionen zum Thema "Frauen, Frieden und Sicherheit" zu geben,
beispielsweise durch verbesserte Ausbildungsmöglichkeiten für die vor Ort tätigen EU-Beamten, oder
für die Hauptquartiere und das Personal von Missionen und Operationen im Rahmen der GSVP. Zum
anderen verpflichtet der Umfassende Ansatz die EU dazu, sich auch weiterhin auf internationaler Ebene
für die Umsetzung der Agenda zum Thema "Frauen, Frieden und Sicherheit" einzusetzen. Insbesondere
war es die EU, von der der Vorschlag ausging, die Vereinten Nationen sollten 2010 eine Überprüfungs-
konferenz der Resolution 1325 auf Ministerebene ausrichten.
Um eine Übersicht über die Umsetzung des Umfassenden Ansatzes zu gewinnen, beteiligen sich EU-
Beamte und Experten der EU-Mitgliedstaaten regelmäßig an den Arbeiten einer Ad-hoc-Task Force der
EU zum Thema "Frauen, Frieden und Sicherheit". Im Februar 2009 leitete diese Task Force einen
Prozess ein, mit dem ein Mechanismus der Rechenschaftspflicht sowie Indikatoren für die Politik der
EU betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit anhand von Konsultationen mit der Zivilgesellschaft
entwickelt werden sollen.
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Drucksache 17/4522 – 76 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Im Berichtszeitraum hat die EU entsprechend den Vorgaben des Umfassenden Ansatzes der EU zum
Thema "Frauen, Frieden und Sicherheit" am 2. Oktober 2009 den ersten jährlichen Informations-
austausch zum Thema "Frauen, Frieden und Sicherheit" zwischen den EU-Mitgliedstaaten organisiert;
dabei ging es um die Ausarbeitung und Umsetzung der nationalen Aktionspläne und der politischen
Strategien zur Resolution 1325. Dem Treffen wohnten auch Vertreter der Afrikanischen Union sowie
Liberias, Bosnien und Herzegowinas und Nepals bei.
Der schwedische EU-Vorsitz hat eine breit angelegte Studie über alle EU-Mitgliedstaaten erstellt, in der
untersucht wird, wie Schulungen in Gleichstellungsfragen des GSVP-Personals durchgeführt werden.
Im Anschluss an diese Initiative ist die EU nunmehr damit befasst, die Grundanforderungen für ein
Standardausbildungsmodul für GSVP-Personal festzulegen. Die EU hat am 9. November 2009 in
Brüssel ein erstes Treffen von GSVP-Gleichstellungsberatern organisiert, um bewährte Vorgehens-
weisen auszutauschen und ähnliche Probleme zu erörtern. Die Europäische Kommission hat Ende
September 2009 eine dreitägige Schulung über die wesentliche Rolle der Entwicklungszusammenarbeit
der EU bei der Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1325 veranstaltet.
Der Themenbereich "Frauen, Frieden und Sicherheit" ist Gegenstand eines intensiven Austauschs
und einer engen Zusammenarbeit zwischen der EU und der Afrikanischen Union. Die EU und die
Afrikanische Union haben am 27. Februar 2009 in New York gemeinsam die Veranstaltung
"Verstärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und regio-
nalen Organisationen für eine verbesserte Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen" ausgerichtet. Dieser Initiative schloss sich am 25. September
2009 ein Frühstückstreffen hochrangiger Vertreter an, das von der EU, den VN und der Afrika-
nischen Union am Rande der "Ministerwoche" im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten
Nationen organisiert wurde; dabei standen die Bemühungen der regionalen Organisationen zur
Umsetzung der Resolution 1325 im Mittelpunkt.
Die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft ist ein Schlüsselfaktor für die EU-
Politik im Bereich Frauen, Frieden und Sicherheit. Die EU hat auch weiterhin insbesondere über
das EIDHR, das thematische Programm "In Menschen investieren" und das Stabilitätsinstrument
mit seiner "Initiative zur Friedenskonsolidierung" Unterstützung für spezialisierte Organisationen
im Bereich Frauen, Frieden und Sicherheit bereitgestellt.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77 – Drucksache 17/4522
Andere thematische Fragen
4.8 Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und die Bekämpfung der Straflosigkeit
Die Bekämpfung der Straflosigkeit für "schwere internationale Verbrechen" wie Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einschließlich Folter, und Kriegsverbrechen ist einer der
Ecksteine des Konzepts der EU für die Schaffung und Wahrung von dauerhaftem Frieden, inter-
nationaler Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Die EU hat daher %���������!�"�����$"
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�� �������������������������� �!� �����ne effiziente Arbeit des Internationalen Straf-
gerichtshofs (IStGH) und anderer AD-hoc-Strafgerichtshöfe wie beispielsweise der Internationalen
Strafgerichtshöfe für Ruanda und für das ehemalige Jugoslawien, des Sondergerichtshofs für Sierra
Leone, des so genannten Rote-Khmer-Tribunals und des Sondergerichtshofs für Libanon geleistet.
Die EU bot auch beim Wiederaufbau und bei der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit auf nationaler
Ebene weiterhin Hilfestellung.
Die Unterstützung der EU für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erfolgte mit
unverminderter Intensität und Entschlossenheit und kam in allen Bereichen des außenpolitischen
Handelns der EU zum Tragen, und zwar sowohl im Rahmen der GASP als auch im Rahmen der
GSVP. Die Nichtregierungsorganisationen waren dabei weiterhin wertvolle Mitstreiter. Am
10. Jahrestag des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (17. Juli 2008) hat die
Union ihre Unterstützung für den IStGH bekräftigt und darauf hingewiesen, dass sich dauerhafter
Frieden nicht erreichen lässt, ohne dass die schwersten internationalen Verbrechen geahndet
werden.
In Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt der EU1 von 2003 stand der IStGH im Berichts-
zeitraum auf der Tagesordnung wichtiger Gipfeltreffen und Treffen im Rahmen des politischen
Dialogs mit Drittländern. Mit ihren Erklärungen hat die EU dazu aufgerufen, der Straflosigkeit
derer ein Ende zu setzen, die in den betroffenen Ländern die entsetzlichsten Verbrechen begangen
haben, und alle Staaten aufgefordert, die Personen, gegen die Haftbefehl ausgestellt worden ist,
auszuliefern, damit die Gerechtigkeit ihren Lauf nehmen kann. Der IStGH stand besonders häufig
auf der Tagesordnung der Beratungen mit der Afrikanischen Union.
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Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 16. Juni 2003 (ABl. L 150 vom 18.6.2003, S. 67).
Drucksache 17/4522 – 78 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Ein effizientes internationales Justizwesen stützt sich auf eine größtmögliche Beteiligung von
Staaten am Römischen Statut. Mit der Ratifizierung durch Chile und die Tschechische Republik ist
die Zahl der Vertragsstaaten auf 110 angestiegen. Die EU, die fest zum Gerichtshof steht, ist auch
weiterhin entschlossen, die Universalität des Statuts zu fördern, und tut dies durch diplomatische
Demarchen, die Aufnahme von Klauseln in Übereinkommen der EU mit Drittländern sowie durch
Unterstützung des Gerichtshofs und der Zivilgesellschaft.
Länder, in denen die EU im Berichtszeitraum Demarchen zur Förderung der Universalität und
Integrität des Römischen Statuts unternommen hat:
Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesh, Chile, El Salvador, Guatemala, Haiti,
Indonesien, Jamaika, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Kuwait, die Kirgisische Republik, Laos,
Libanon, Malaysia, Monaco, Moldau, Marokko, Mosambik, Nicaragua, Nepal, die Philippinen,
Singapur, St. Lucia, die Ukraine, die Vereinigten Arabischen Emirate, Vietnam.
Bislang war das überarbeitete Cotonou-Abkommen von 2005, das auf 751 Länder Afrikas, der
Karibik und des Pazifischen Raums sowie die EU Anwendung findet, das einzige verbindliche
Rechtsinstrument mit einer Klausel zum IStGH2. Es wurde jedoch eine IStGH-Klausel in anderen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA), Abkommen über Handel, Entwicklung und
Zusammenarbeit und Assoziationsabkommen mit Indonesien, Südkorea, Südafrika, der Ukraine und
Irak eingearbeitet. Derzeit werden Verhandlungen über die Aufnahme von Klauseln zum IStGH in
die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sowie die Assoziationsabkommen mit Singapur,
Thailand, Malaysia, den Philippinen, Brunei Darussalam, Vietnam, China, Libyen, Russland und
Zentralamerika sowie in das Rahmenabkommen mit Lybien geführt. Das Abkommen über Handel,
Entwicklung und Zusammenarbeit mit Südafrika wurde im September 2009 und das Partnerschafts-
und Kooperationsabkommen mit Indonesien im November 2009 unterzeichnet.
1 Äquatorialguinea, Südafrika und Sudan haben das Abkommen nicht ratifiziert. Der Rat hat
am 8. Dezember 2009 den Entwurf eines Schreibens an die Gruppe der AKP-Staaten gebilligt,
in dem dargelegt wird, welche Folgen es haben wird, falls das geänderte AKP-EG-
Partnerschaftsabkommen (Cotonou-Abkommen) nicht ratifiziert wird. Kuba hat das
Abkommen nicht unterzeichnet.
2 Artikel 11 des Cotonou-Abkommens (ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3-353),
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geändert durch ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27-64).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 79 – Drucksache 17/4522
Im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts der EU und ihres Aktionsplans von 20041 hat die EU
damit begonnen, gemeinsame oder koordinierte Bemühungen mit Drittländern zu unternehmen, um
die Universalität des IStGH zu verbessern und dessen Integrität zu schützen2. Angesichts des
besonderen Kooperationsrahmens betreffend den IStGH, der mit Kanada, Japan, Australien,
Brasilien besteht, und einer seit November 2008 bestehenden Klausel zum IStGH mit Südafrika hat
die EU eine Partnerschaft zur wirksamen Förderung des Gerichtshofs mit diesen Ländern
entwickelt.
Die EU schenkt auch der Arbeit Aufmerksamkeit, die intern geleistet werden muss, um das
Römische Statut umzusetzen. Der Europäische Rat hat im Dezember 20093 das neue Mehrjahres-
programm, das als Stockholmer Programm4 bekannt ist, für den Zeitraum 2010-2014 angenommen.
In dem Programm werden die EU-Organe aufgerufen, die Maßnahmen der Union und der Mitglied-
staaten zur Bekämpfung von Straflosigkeit und von Verbrechen des Völkermords, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu unterstützen und zu fördern, und in diesem
Zusammenhang die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und dem Internationalen Straf-
gerichtshof zu verstärken. Die Mitgliedstaaten werden dazu angehalten, den Informationsaustausch
zwischen Justizbehörden und den Austausch bewährter Vorgehensweisen im Zusammenhang mit
der Verfolgung derartiger Verbrechen über das Europäische Netz von Anlaufstellen betreffend
Personen, die für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen
verantwortlich sind, auszubauen.
1 Action Plan to follow-up on the Common Position on the International Criminal Court doc.
5742/04 (nur EN).
2 Action Plan(�$���!��$���E�5B#������/���������"
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3 Dok. EUCO 6/09.
4
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17024/09
Drucksache 17/4522 – 80 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Das Europäische Netz von Anlaufstellen1 betreffend Personen, die für Völkermord, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (das sogenannte "Genocide Network") verantwort-
lich sind, ist ein Netz von nationalen Staatsanwälten, die auf die Bekämpfung dieser Verbrechen
spezialisiert sind. Es tritt einmal alle sechs Monate in den Räumlichkeiten von Eurojust, der EU-
Stelle für justizielle Zusammenarbeit mit Sitz in Den Haag, zusammen Bei ihrem Treffen tauschen
die Staatsanwälte bewährte Vorgehensweisen und praktische Informationen aus und erhalten die
neuesten Informationen von Eurojust und aus anderen Quellen wie beispielsweise dem IStGH. Das
7. Treffen (Dezember 2009) war der Rolle und den Aufgaben des "Genocide Network" im Rahmen
des neuen Eurojust-Beschlusses2 gewidmet, der vorsieht, dass das Netz über ein ständiges
Sekretariat innerhalb von Eurojust verfügt. Gegenstand des vorherigen Treffens (April 2009) war
die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass die des Völkermords in
Ruanda Verdächtigen zur Rechenschaft gezogen werden, sowie die Zusammenarbeit mit inter-
nationalen Gerichten im Hinblick auf deren Abschlussstrategie.
Fallstudien: Unterstützung der EU für Kampagnen der Zivilgesellschaft zur Unterstützung des
IStGH
Die Koalition für den Internationalen Strafgerichtshof ist ein globales Netz, in dem weltweit
2.500 Organisationen zusammengeschlossen sind und die partnerschaftlich kooperieren, um
die internationale Zusammenarbeit mit dem IStGH zu verstärken. Die Aktivitäten umfassen
die Koordinierung nationaler, regionaler und globaler Beratungskampagnen zur Ratifizierung
des Römischen Statuts, die Beobachtung und Berichterstattung über die Tätigkeiten des
IStGH und die Bereitstellung technischer Hilfe sowie den Aufbau von Kapazitäten.
"Parliamentarians for Global Action" ist eine Vereinigung von Mitgliedern nationaler (oder
regionaler) Parlamente weltweit, die bereit sind, zu einer gemeinsamen auf den Menschen-
rechten aufbauenden Agenda beizutragen. Eine der wichtigsten Aktivitäten der "Parliamen-
tarians for Global Action" besteht darin, die Mitgliedschaft nationaler Parlamentarier zu
nutzen, um für eine Ratifizierung des Römischen Statuts, ergänzende Rechtsvorschriften und
die Umsetzung der internationalen Verpflichtungen, die die Regierungen im Justizbereich
eingegangen sind, zu werben.
Spezifische Unterstützungsmaßnahmen für die Errichtung und die Aufnahme der Tätigkeit der
Gerichte mit internationalem Charakter wurden insbesondere im Rahmen des Stabilitätsinstruments
ins Auge gefasst, um zur Aufrechterhaltung der Rechenschaftspflicht in der Welt und zur Aus-
söhnung von Gesellschaften beizutragen.
1 Beschluss 2002/494/JI des Rates.
2 Beschluss 2009/426/JI des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Stärkung von Eurojust und zur
Änderung des Beschlusses 2002/187/JI über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der
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Bekämpfung der schweren Kriminalität.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 81 – Drucksache 17/4522
Ein weiteres nationales Instrument im Kampf gegen die Straflosigkeit ist die Ausübung der univer-
sellen Gerichtsbarkeit. Aufgrund von Behauptungen der AU über einen Missbrauch dieses Instru-
ments vereinbarten die EU und die AU1 im November 2009, eine Expertengruppe einzusetzen, die
die jeweiligen Auffassungen auf der afrikanischen und der EU-Seite zum Grundsatz der universel-
len Gerichtsbarkeit klären soll. Die Arbeit der Gruppe wurde im Rahmen des Stabilitätsinstruments
unterstützt und ihr Bericht wurde im April 2009 vorgelegt2.
Bestimmte Projekte im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds und des Stabilitätsinstru-
ments befassten sich unmittelbar mit der Strafjustiz und der Übergangsjustiz in Ruanda, der DRK,
Sierra Leone, Somalia, Simbabwe, Sudan, Senegal, den Salomonen, Timor-Leste und der Zentral-
afrikanischen Republik. Sie umfassten eine breite Palette von Aktivitäten, wie beispielsweise in
Ruanda, wo solche Aktivitäten von einem kleineren Projekt, mit dem die Zivilgesellschaft bei der
Beobachtung und Förderung der traditionellen Gacaca-Rechtsprechungen unterstützt wird, bis zu
einer sektoriellen Haushaltsunterstützung für die ruandische Sektorenstrategie für Justiz, Aussöh-
nung und öffentliche Sicherheit reichten. Auf den Salomonen hat die EU die Einrichtung einer
Kommission für Wahrheit und Aussöhnung unterstützt, die glaubwürdig vergangene Menschen-
rechtsverletzungen ahndet; die Arbeit dieser Kommission gelangt nunmehr in den Genuss einer
international koordinierten Reaktion. Die EU hat sich als wichtiger Akteur für die Unterstützung
der Justizreform in der DRK auch weiterhin gegen die Straflosigkeit von sexueller Gewalt im Osten
der DRK eingesetzt. Sie hat auch die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem IStGH in dieser
Frage geprüft.
4.9 Menschenrechte und Terrorismus
Bei der Terrorismusbekämpfung misst die EU der Gewährleistung eines umfassenden und wirk-
samen Schutzes der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowohl in Europa als auch in der übrigen
Welt große Bedeutung bei. Wirksame Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen und der Schutz der
Menschenrechte sind nicht einander ausschließende, sondern sich ergänzende und gegenseitig
verstärkende Ziele. Das strategische Engagement der Europäischen Union, wie es in ihrer Strategie
zur Terrorismusbekämpfung definiert ist, fasst das Ziel in klare Worte: "Terrorismus weltweit
bekämpfen und dabei die Menschenrechte achten, Europa sicherer machen und es seinen Bürgern
ermöglichen, in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu leben".
1 Troika-Treffen EU-AU.
2
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Dok. 8672/1/09.
Drucksache 17/4522 – 82 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
In ihren Erklärungen in verschiedenen Foren der Vereinten Nationen hat die EU die Bedeutung der
Achtung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung bekräftigt. Die EU hat auf der
6. Tagung des Ausschusses der VN-Generalversammlung für Maßnahmen zur Bekämpfung des
internationalen Terrorismus am 6. Oktober 2009 erklärt, dass alle gegen den Terrorismus gerich-
teten Maßnahmen im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich der internationalen Menschen-
rechtsnormen, dem internationalen Flüchtlingsrecht und dem humanitären Völkerrecht erfolgen
müssen. Wenn sie sich den Herausforderungen des Terrorismus stellen müssen, sollten die
Demokratien niemals ihre Grundwerte aufs Spiel setzen. Der Ausschussvorsitz stellte fest, dass die
EU sich für eine tiefer greifende Einbeziehung von Menschenrechtselementen in die Arbeit des
Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus und des VN-Exekutivdirektoriums zur Bekämpfung
des Terrorismus bei den VN-Mitgliedstaaten einsetzt.
Der EU-Vorsitz hat am 23. Januar 2009 eine Erklärung abgegeben, in der die Entscheidung
Präsident Obamas begrüßt wird, Dekrete zur Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay
binnen eines Jahres und zur Beendigung der harten Vernehmungspraktiken gegenüber Terrorismus-
verdächtigen zu unterzeichnen. Die Mitgliedstaaten der EU arbeiteten anschließend mit den Ver-
einigten Staaten zusammen, um einen Rahmen zur Unterstützung der Schließung von Guantánamo
zu schaffen. Der Rat der EU hat am 4. Juni 2009 Schlussfolgerungen angenommen, in denen die
Entscheidung von Präsident Obama begrüßt wird, das Gefangenenlager Guantánamo Bay zu
schließen und eine Überprüfung der Haft-, Prozess-, Überführungs- und Vernehmungsverfahren im
Rahmen der Terrorismusbekämpfung anzuordnen. In den Schlussfolgerungen wird das Ersuchen
der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Kenntnis genommen, ihr bei der Suche
nach Aufenthaltsorten für diejenigen "zur Haftentlassung freigegebenen" Personen behilflich zu
sein, die aus zwingenden Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, aber den
Wunsch geäußert haben, von einem EU-Mitgliedstaat oder assoziierten Schengen-Land aufge-
nommen zu werden. In den Schlussfolgerungen wurden die Mitgliedstaaten, die zur Aufnahme
ehemaliger Häftlinge bereit wären, ersucht, die Frage der Aufnahme dieser Personen zu prüfen und
dazu einen Mechanismus für den Austausch von Informationen über diese ehemaligen Häftlinge
zwischen den Mitgliedstaaten einzurichten.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83 – Drucksache 17/4522
Die EU und ihre Mitgliedstaaten und die Vereinigten Staaten haben am 15. Juni 2009 eine Gemein-
same Erklärung zur Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay und zur künftigen Zusam-
menarbeit bei der Terrorismusbekämpfung angenommen. In der Erklärung wurde die Entschlossen-
heit der Vereinigten Staaten, Guantánamo zu schließen, begrüßt, und die darüber hinaus eingeleite-
ten Maßnahmen, darunter die gründliche Überprüfung der Haft-, Überführungs-, Prozess-, und
Vernehmungsverfahren im Rahmen der Terrorismusbekämpfung, größere Transparenz hinsichtlich
der praktischen Handhabung dieser Verfahren in der Vergangenheit und die Auflösung geheimer
Gefangenenlager. In der Gemeinsamen Erklärung wurde bekräftigt, dass die Hauptverantwortung
für die Schließung von Guantánamo Bay und die Suche nach Aufenthaltsorten für die ehemaligen
Häftlinge weiterhin bei den USA liege. Auch wurde in der Erklärung an das Ersuchen der Verei-
nigten Staaten erinnert, ihr bei der Suche nach Aufenthaltsorten für diejenigen zur Entlassung aus
dem Gefangenenlager Guantánamo Bay freigegebenen Personen behilflich zu sein; zudem wurde
darin festgestellt, dass in der Erwartung, dass die zugrunde liegenden politischen Fragen ange-
gangen werden, die EU und ihre Mitgliedstaaten den Vereinigten Staaten helfen möchten, ein neues
Kapitel aufzuschlagen. Einige Mitgliedstaaten hatten in diesem Zusammenhang ihre Bereitschaft
erklärt, auf Einzelfallbasis bestimmte ehemalige Guantánamo-Häftlinge aufzunehmen. Die Erklä-
rung umfasste die Rahmenbedingungen, die für die Aufnahme bestimmter ehemaliger Guantánamo-
Häftlinge durch die Mitgliedstaaten vereinbart worden war.
Die EU-Mitgliedstaaten haben den Dialog mit dem Rechtsberater des US-Außenministeriums über
völkerrechtliche und sonstige Aspekte der Terrorismusbekämpfung fortgesetzt. In der Gemein-
samen Erklärung der EU und der Vereinigten Staaten wurde die Notwendigkeit einer Vertiefung
des Dialogs über internationale Rechtsgrundsätze hervorgehoben, die für die Terrorismus-
bekämpfung von Bedeutung sind. In der Erklärung wurde festgehalten, dass der Dialog mit dem
Rechtsberater des US-Außenministeriums fortgesetzt werden soll.
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Drucksache 17/4522 – 84 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4.10 Freiheit der Meinungsäußerung einschließlich der "neuen Medien"
Aufgrund der zentralen Bedeutung, die die EU der Meinungsfreiheit beimisst, wurde dem Bereich
der Verknüpfung von Meinungsfreiheit und neuen Technologien noch größere Aufmerksamkeit
gewidmet. Das Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst das Recht, Informationen und Ideen
durch jegliches Medium zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben. Meinungsfreiheit und freie
Meinungsäußerung gelten auch für das Internet. Diese Auffassung wird allgemein geteilt und ist bei
verschiedenen Gelegenheiten von einer Reihe von Gremien ausdrücklich vertreten worden, nicht
zuletzt dem Menschenrechtsausschuss als Vertragsorgan des Internationalen Pakts über bürgerliche
und politische Rechte. Gemäß diesem Pakt ist jedoch die Ausübung von Rechten mit besonderen
Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden. Die freie Meinungsäußerung im Internet
und in anderen Medien ist daher im Lichte der Garantien zum Schutze von Kindern gegen
Ausbeutung und der Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Aufstachelung zu Hassverbrechen zu
sehen.
Im Oktober 2009 hat der Menschenrechtsrat der VN auf seiner zwölften ordentlichenTagung
einstimmig eine Entschließung zum Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung
angenommen (A/HRC/RES/12/16), in der die Bedeutung des Internets für die Ausübung dieser
Rechte, ihre Förderung und ihren Schutz anerkannt und der Besorgnis über die Zensur der Internet-
Nutzung Ausdruck verliehen wird. In der Entschließung wird auch im Sinne des Artikels 19 des
IPBPR die Verantwortung anerkannt, die mit der Freiheit der Meinungsäußerung einhergeht.
Neue Technologien bieten Einzelnen zuvor ungekannten Zugang zu Informationen über Menschen-
rechte und geben ihnen die Möglichkeit, Verletzungen in der ganzen Welt bekannt zu machen. Das
Internet fördert die Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Zudem bietet es Möglichkeiten,
andere Menschenrechte wie Bildung und die Beteiligung an demokratischen Prozessen zu fördern.
Als wichtigste Herausforderungen für die Achtung der Menschenrechte haben sich bedauerlicher-
weise Beschränkungen der Nutzung solcher Technologien erwiesen, die das Potenzial dieser Tech-
nologien zur Förderung der Meinungsfreiheit untergraben. Die Beschränkungen sind vielfältiger
Art: Überwachung der Internetnutzung und des E-Mail-Verkehrs; Zensur von Webseiten, indem
bestimmte Seiten entfernt oder Inhalte gefiltert werden, sowie Schikanierung, Verfolgung oder
sogar Festnahme und Inhaftierung von Personen, die das Internet nutzen, um das Recht auf Mei-
nungsfreiheit und freie Meinungsäußerung auszuüben.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 85 – Drucksache 17/4522
Zugleich ist die EU besorgt, dass einige Staaten immer ausgefeiltere Techniken zur Überwachung
der Internet-Nutzung einsetzen und Blogger teilweise festgenommen und sogar inhaftiert worden
sind. Ein solches Vorgehen verstößt gegen das Briefgeheimnis und damit gegen ein Menschenrecht.
Im vergangenen Jahr hat die EU ihre Bemühungen auf diesem Gebiet verstärkt und in internatio-
nalen Foren auf das geschilderte Problem aufmerksam gemacht; dabei hat sie den Standpunkt der
EU gegenüber Staaten deutlich gemacht, in denen die Nutzung des Internets und anderer neuer
Technologien unangemessen eingeschränkt ist. Besondere Aufmerksamkeit galt dem Bereich der
"Internet-Governance"; hier hat die EU gezielte Anstrengungen zur Einbindung einer Menschen-
rechtsperspektive unternommen; nicht zuletzt durch entsprechende Erklärungen der EU anlässlich
des "Internet Governance Forum"1, das im November 2009 stattfand, und ihre Bemühungen um
eine Fortsetzung des Forums.
4.11 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Die Menschenrechtspolitik der EU erstreckt sich auch auf die Gedanken-, Gewissens-, Religions-
oder Glaubensfreiheit, die in verschiedenen internationalen Menschenrechtsübereinkünften veran-
kert ist. In seinen Schlussfolgerungen vom November 2009 unterstrich der Rat die strategische
Bedeutung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und des Widerstands gegen religiöse Intole-
ranz und bekräftigte, dass er diesen Fragen als Teil der Menschenrechtspolitik der Union auch wei-
terhin Vorrang einräumen wird. Auf der Grundlage einer laufende Bewertung bestehender Initia-
tiven wird die EU weitere praktische Maßnahmen zur Bekämpfung religiöser Intoleranz und zur
Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit weltweit in Betracht ziehen.
Bilateral wird die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit auf verschiedenen Ebenen des poli-
tischen Dialogsgegenüber einer ganzen Reihe von Ländern zur Sprache gebracht; nicht zuletzt im
Rahmen der Menschenrechtsdialoge und -konsultationen. Die EU verleiht ihren Anliegen in Bezug
auf die Religionsfreiheit und damit verbundene Intoleranz und Diskriminierung - etwa im Fall Irans
und Iraks - durch Demarchen, öffentliche Erklärungen und Schlussfolgerungen des Rates Ausdruck.
Dabei plädiert sie für die uneingeschränkte Achtung der Gedanken- und Gewissensfreiheit im Ein-
klang mit internationalen Standards.
1
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http://www.intgovforum.org/cms/
Drucksache 17/4522 – 86 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Insbesondere in den Foren der VN und der OSZE setzt sich die EU aktiv gegen Intoleranz und Dis-
kriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung ein. Bei der OSZE hat die EU zu einer
genaueren Festlegung der Verpflichtungen in Bezug auf die Religions- oder Glaubensfreiheit bei-
getragen. Als Legislativvorschläge mehrerer zentralasiatischer Staaten den Standards der OSZE in
Bezug auf die Religions- oder Glaubensfreiheit nicht genügten, hat sie den Ständigen Rat der OSZE
auf ihre Besorgnis darüber hingewiesen.
Die EU brachte auf der 63. und 64. Tagung der VN-Generalversammlung ihre traditionelle Resolu-
tion über die Beseitigung aller Formen der Intoleranz aufgrund der Religion oder der Überzeugung
ein (63/181; 64/L.39), die ohne Abstimmung verabschiedet wurde. Beim Menschenrechtsrat unter-
stützte sie das verlängerte Mandat des VN-Sonderberichterstatters über Religions- und Glaubens-
freiheit. Auf der Grundlage des Berichts des Sonderberichterstatters brachte die EU eine Entschlie-
ßung (10/25) zur Diskriminierung auf Grund der Religion oder der Weltanschauung und deren
Auswirkung auf den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ein.
Wie in den Vorjahren stimmte die EU gegen die Resolution der VN-Generalversammlung über die
Bekämpfung der Diffamierung von Religionen (63/171 und 64/L.27) und begründete dies mit
Bedenken zu dem allgemeinen Ansatz, dem Rahmenkonzept und der Terminologie der Resolution.
Die EU vertritt die Auffassung, dass der Begriff "Diffamierung von Religion" das Recht auf freie
Meinungsäußerung in gravierender Weise einschränkt und eine Bedrohung für genau die Offenheit
und Toleranz darstellt, die Menschen unterschiedlicher Glaubensrichtung ermöglicht, zusammen-
zuleben und ohne Angst ihren Glauben zu praktizieren. Entscheidend ist, Religions- oder Glaubens-
kritik nicht mit Aufstachelung zu religiösem Hass zu gleichzusetzen. Die EU ist zutiefst der Über-
zeugung, dass der Begriff "Diffamierung von Religion" mit den Menschenrechtsnormen unverein-
bar ist. Die internationalen Menschenrechtsnormen schützen den Einzelnen bei der Ausübung seiner
Freiheiten; weder schützen sie Religionen oder auf bestimmte Überzeugungen gegründete Systeme,
noch sollten sie dies tun.
Darüber hinaus setzt sich die EU im Rahmen verschiedener Initiativen für die Förderung religiöser
Toleranz und interkultureller Verständigung ein. So lautet ein erklärtes Ziel des ASEM-Prozesses
(Asien-Europa-Treffen), den Dialog zu fördern und Harmonie zwischen verschiedenen Religionen
und Glaubensrichtungen herzustellen. Die Republik Korea und Finnland waren gemeinsame Gast-
geber des fünften interreligiösen Dialogs im ASEM-Rahmen "Bridging Divides through Interfaith
Dialogue"1, der vom 23. bis 25. September 2009 in Seoul stattfand. Seit 2005 wurden diese Dialo-
gen verschiedenen Religionen, Glaubensrichtungen und Gesellschaften gewidmet, um Differenzen
zu überwinden und einen allgemeinen Konsens über kulturenübergreifende gegenseitige Achtung
und Verständigung herzustellen.
1
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5. interreligiöser Dialog im ASEM-Rahmen: http://ifd2009korea.com/
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 87 – Drucksache 17/4522
Im Rahmen des EIDHR unterstützt die EU zivilgesellschaftliche Projekte in der ganzen Welt zur
Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung aus verschiedensten Grün-
den einschließlich Religion oder Überzeugung. So wurden in Serbien Verantwortliche vor Ort
unterstützt, soziale, politische und religiöse Differenzen zu überwinden. In Sri Lanka wurde mit
Unterstützung des EIDHR die Beteiligung von Angehörigen aller ethnischen und religiösen Min-
derheiten gefördert, um ein den Menschenrechten zuträgliches Umfeld zu schaffen.
4.12 Menschenrechte und Wirtschaft
In diesem Berichtszeitraum waren bei der EU-Politik im Bereich der sozialen Verantwortung der
Unternehmen (CSR) einige bedeutende Entwicklungen zu verzeichnen. Die Kommission berief im
März 2009 eine Plenartagung des "Europäischen Stakeholderforums zur sozialen Verantwortung
der Unternehmen" ein, um Erfahrungen zwischen der EU und den anderen Akteuren und
Betroffenen auszutauschen. Der schwedische Vorsitz veranstaltete im November 2009 eine
Multistakeholder-Konferenz, um die Reaktion der EU auf die Empfehlungen des VN-Sonder-
beauftragten für die Frage der Menschenrechte und transnationaler Unternehmen sowie anderer
Wirtschaftsunternehmen, Professor John Ruggie, zu erörtern. Der Rat der EU hob hervor, dass der
Wirtschaft eine bedeutende und zunehmende Rolle dabei zukommt, die uneingeschränkte Achtung
der Menschenrechte zu erreichen, und er brachte seine volle Unterstützung für die Arbeit von
Professor Ruggie zum Ausdruck. Dies ist auch im Zusammenhang mit der Umsetzung einer nach-
haltigen Strategie für die Überwindung der jüngsten internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise
von Bedeutung. Der Rat hat insbesondere damit begonnen zu prüfen, welche Konsequenzen sich
aus der Arbeit von Professor Ruggie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU ergeben.
Die Europäische Kommission leitete im Dezember 2009 eine Studie darüber ein, welchen Rechts-
rahmen außerhalb der EU tätige europäische Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte und
Umweltbelange unterliegen. Gleichzeitig gab sie auch eine ergänzende Studie zu praktischen
Beispielen dafür, wie Unternehmen ihre Beziehungen innerhalb ihrer Lieferketten und ihre CSR-
Berichterstattung handhaben, sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse in Bezug auf die sozialen
Erwägungen im öffentliche Beschaffungswesen in Auftrag. Die Kommission unterstützte weiterhin
aktiv den Kimberly-Prozess betreffend den unerlaubten Handel mit Diamanten und nahm die
Arbeiten im Rahmen des Prozesses zur Überprüfung der OECD-Leitlinien für multinationale
Unternehmen auf. Im Rahmen der am 8. September 2009 unterzeichneten Energiepartnerschaft EU-
Afrika rief die EU dazu auf, dass sich immer mehr Länder der Initiative für die Transparenz in der
Rohstoffwirtschaft (EITI) anschließen und ihre eigenen Transparenzleitlinien für Unternehmen der
Rohstoffindustrie ausarbeiten.
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Drucksache 17/4522 – 88 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4.13 Unterstützung der Demokratie
Die Förderung der Demokratie ist ein Grundpfeiler der externen Strategien und Maßnahmen der
EU. Die Konsolidierung der demokratischen Verfahren und Institutionen und die Förderung der
Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sind Hauptziele der Partnerschaft der EU mit
Drittländern.
Der Rat nahm am 17. November 2009 Schlussfolgerungen zur Unterstützung der Demokratie in den
Außenbeziehungen der EU an1. Darin wurden die Kommission und das Ratssekretariat aufgefor-
dert, im Rahmen eines Pilotprojekts die in dem Gemeinsamen Papier der Kommission und des
Generalsekretariats des Rates über Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen der EU2
enthaltenen Empfehlungen umzusetzen.
In diesen Empfehlungen wird vorgeschlagen, ausgehend von der besonderen Lage jedes Landes,
seiner Geschichte, Geografie und Kultur, einen auf das betreffende Land jeweils genau zugeschnit-
tenen Ansatz zu verfolgen. Die jeweiligen Zielsetzungen werden unter Berücksichtigung der allge-
meinen Strategie der EU für die betreffende Region, der Bereitschaft und des Engagements der
politischen Führung des Landes, weitere Fortschritte bei der Demokratisierung zu erreichen, sowie
der Erwartungen der Zivilgesellschaft und der politischen Kreise festgelegt. Sodann wird eine ange-
messene Kombination von Instrumenten zusammengestellt, die sich nach der speziellen Lage in
jedem Land richtet und davon abhängt, welche Fortschritte das Land bei der Demokratisierung
bereits erzielt hat oder ob es diese ablehnt.
Die Leitprinzipien lauten Dialog und Partnerschaft, gestützt auf die Erkenntnis, dass eine echte, auf
Dialog und Konsultation basierende Partnerschaft gewährleistet, dass der Demokratisierungsprozess
eigenverantwortlich durchgeführt wird. Dies bedeutet selbstverständlich nicht, dass die EU von
ihren Grundsätzen und Zielen abrückt oder bereit wäre, über diese zu verhandeln, sondern vielmehr,
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keiten für weitere Fortschritte sind und wie die Erfüllung der internationalen Verpflichtungen (VN-
Konventionen, Pakte, usw.), die diese Länder selbst als souveräne Staaten eingegangen sind, am
besten unterstützt werden kann, auch durch Austausch bewährter regionaler Verfahren.
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2
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SEK(2009) 1095 endg. vom 27. Juli 2009.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 89 – Drucksache 17/4522
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��1����������������1� ��*"�� ����� �!(� ������1� ���.����*"��/����� ���,����1 zu ver-
wirklichen, Überschneidungen zwischen den Gebern zu vermeiden und eine größtmögliche Wir-
kung zugunsten der gesamten Bevölkerung zu erzielen.
4.14 Wahlunterstützung
Wahlen sind ein Musterbeispiel für angewandte Menschenrechte. Ein demokratischer Wahlprozess
ist Teil der Einrichtung eines Regierungssystems, das die Achtung der Menschenrechte und die
Rechtsstaatlichkeit sicherstellen und dadurch auch zur Verhütung gewaltsamer Konflikte beitragen
kann. Wahlen allein geben den Menschen nicht in jedem Fall eine echte Gelegenheit, ihre Vertreter
frei zu wählen. Der Übergang zur Demokratie ist ein hochkomplexer Prozess, der eng mit sozialen,
wirtschaftlichen, kulturellen und sicherheitspolitischen Entwicklungen verknüpft ist. Die EU hat
daher in zahlreichen Partnerländern Wahlunterstützung geleistet, um die Abhaltung echter
demokratischer Wahlen zu fördern.
Im Bereich der Wahlunterstützung ist die EU einer der führenden global auftretenden Akteure; sie
folgt dabei dem in der Mitteilung der Kommission aus dem Jahre 2000 über Wahlunterstützung und
Wahlbeobachtung beschriebenen Konzept2. Die wichtigsten Wahlförderungsinstrumente der EU
sind die Wahlunterstützung und Wahlbeobachtungsmissionen. Die Zielsetzungen dieser beiden
Elemente ergänzen sich weitgehend, da die Ergebnisse der Wahlunterstützungsprojekte und die
Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen in künftige Wahlförderungsmaßnahmen und die
umfassendere Unterstützung der Demokratie einfließen.
Wahlbeobachtung
Die Wahlbeobachtung durch die EU, insbesondere über einen längeren Zeitraum, bietet die beson-
dere Gelegenheit, einen Wahlprozess entsprechend den internationalen Standards und bewährten
Verfahren für echte demokratische Wahlen zu bewerten. Die internationalen Standards aus inter-
nationalen und regionalen Übereinkünften und politischen Verpflichtungen, an die das beobachtete
Land sich gebunden erklärt hat, umfassen universelle Grundsätze für die Abhaltung von Wahlen
wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte dargelegt sind.
1 http://www.oecd.org/document/18/0,2340,en_2649_3236398_35401554_1_1_1_1,00.html
2
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
KOM(2000) 191 endg.; 2001 vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt.
Drucksache 17/4522 – 90 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Internationale Standards für demokratische Wahlen umfassen zuallererst das Recht, an der
Staatsführung teilzunehmen durch:
regelmäßige Wahlen
echte Wahlen
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 82
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 91 – Drucksache 17/4522
allgemeine Wahlen
gleiche Wahlen
Ausübung des passiven Wahlrechts
Ausübung des aktiven Wahlrechts
geheime Wahlen
freie Wahlen.
Ferner liegen den internationalen Standards die Meinungs-, die Vereinigungs-, die Versammlungs-
und die Bewegungsfreiheit sowie das Recht auf nichtdiskriminierende Behandlung und das Recht
auf wirksame rechtliche Beschwerde zugrunde.
Bei den Wahlbeobachtungsmissionen der EU wird ferner bewertet, ob die Wahlen im Einklang mit
bewährten Verfahren für demokratische Wahlen durchgeführt wurden, wie etwa Transparenz des
Wahlprozesses, unparteiisches Verhalten der Wahlbehörden und unparteiische Verwendung staat-
licher Ressourcen, fairer Zugang zu den öffentlichen Medien und ausgewogene Berichterstattung
durch diese.
Die EU ist ständig bestrebt, bei ihrer Wahlbeobachtung den höchsten Anforderungen gerecht zu
werden. Im Berichtszeitraum hat die Europäische Kommission für die weit reichende Verbreitung
der neuen EU-Handbücher gesorgt, in denen detailliert dargelegt wird, wie die internationalen
Standards und bewährten Verfahren im Rahmen der EU-Wahlbeobachtung gehandhabt werden
sollten.
Das "Handbook for EU Election Observation"1 (Handbuch für die EU-Wahlbeobachtung) bietet
einen umfassenden Überblick über die Verfahrensweise der EU bei Wahlbeobachtungsmissionen,
wobei der Anwendung internationaler Standards bei der Bewertung und Berichterstattung beson-
dere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Es beschreibt zudem die Planung, Entsendung und Durch-
führung von EU-Wahlbeobachtungsmissionen.
Im "Compendium of International Standards for Elections"2 (Kompendium internationaler Wahl-
standards) sind die Verpflichtungen und Zusagen dargelegt, die die einzelnen Staaten mit der Unter-
zeichnung internationaler und regionaler Übereinkünfte eingegangen sind bzw. gegeben haben. Mit
diesem Dokument werden sowohl die Evaluierungen und Berichte der EU-Wahlbeobachtungsmis-
sionen als auch die anderen internationalen und nationalen Beobachter und die an Wahlvorbereitung
und -durchführung Beteiligten bei ihrer Arbeit konsequenter auf internationale Wahlstandards
Bezug nehmen.
1 http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/
election_observation/docs/handbook_en.pdf
2 http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 83
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
election_observation/docs/compendium_en.pdf
Drucksache 17/4522 – 92 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die EU betrachtet die Konsolidierung eines europaweiten Wahlbeobachtungskonzepts auf EU-
Expertenebene und mit den Partnerländern der EU als Priorität. Im Berichtszeitraum wurde das
NEEDS-Projekt eingeleitet, das neben einem umfassenden Schulungsprogramm für Angehörige des
Kernteams von EU-Wahlbeobachtungsmissionen und für Langzeitbeobachter auch vorsieht, dass
regionale Tagungen für einheimische Wahlbeobachter veranstaltet werden und ihnen technische
Unterstützung gewährt wird. Im Rahmen des NEEDS-Projekts wurden über 100 Wahlbeobachter
und -experten ausgebildet und vier Veranstaltungen zur regionalen Vernetzung von einheimischen
Wahlbeobachtern in Johannesburg, Bangkok, Costa Rica und Bukarest abgehalten.
Die Europäische Kommission hielt ferner am 1./2. Dezember 2009 in Brüssel eine Nachbespre-
chung für alle Wahlbeobachter und -experten ab, die 2009 in diesem Bereich für die EU tätig
waren, damit sie Erfahrungen austauschen und Lehren für die Zukunft ziehen können.
EU-Wahlbeobachtungsmissionen
Seit dem Jahr 2000 hat die EU etwa 80 Wahlbeobachtungsmissionen und 15 Wahlexpertenmissio-
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asien führte die EU keine Wahlbeobachtungsmissionen durch, da in diesen Regionen gegenwärtig
eine glaubwürdige Wahlbeobachtung durch das Büro für demokratische Institutionen und Men-
schenrechte (BDIMR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
erfolgt; es wird hierbei durch von den Mitgliedstaaten der EU entsandte Beobachter, Delegationen
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Rahmen des Stabilitätsinstruments und des EIDHR unterstützt.
Zwischen Juli 2008 und Dezember 2009 wurden 16 durch EIDHR-Mittel finanzierte EU-Wahl-
beobachtungsmissionen entsandt. Alle Missionen erfolgten nach Maßgabe der Grundsatzerklärung
über internationale Wahlbeobachtungsmissionen, die im Oktober 2005 von den Vereinten Nationen
feierlich angenommen worden ist, und der sich sowohl die Europäische Kommission als auch das
Europäische Parlament angeschlossen haben1.
1
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
http://ec.europa.eu/europeaid/observer/declaration_of_principles_code_of_conduct_en.pdf.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 93 – Drucksache 17/4522
Die EU hat sich verstärkt darum bemüht, den Ergebnissen und Empfehlungen der EU-Wahlbeob-
achtungsmissionen geeignete Maßnahmen folgen zu lassen, und insbesondere diese Ergebnisse und
Empfehlungen in ihre Erklärungen, den politischen Dialog und die Kooperationsprogramme ein-
schließlich der EIDHR-Programmplanung einfließen zu lassen. Als Teil dieser Bemühungen sind
allen leitenden Beobachter der EU-Wahlbeobachtungsmissionen gehalten, den Abschlussbericht der
Mission einem breiten Spektrum von Gesprächspartnern in dem Land vorzulegen, in dem die Wahl-
beobachtung stattgefunden hat.
Das Ziel von EU-Wahlbeobachtungsmissionen ist es,
zu beurteilen, inwieweit die Durchführung einer Wahl den internationalen Standards und
bewährten Verfahren für demokratische Wahlen entspricht;
eine abschreckende/eindämmende Wirkung im Hinblick auf Wahlbetrug und Unregelmäßig-
keiten zu entfalten;
eine abschreckende/eindämmende Wirkung im Hinblick auf Gewalt und Einschüchterung zu
entfalten;
das Vertrauen der Kandidaten, der Zivilgesellschaft und der Wähler im Hinblick auf die Wahl-
teilnahme zu stärken;
eine Momentaufnahme hinsichtlich einer Reihe von Demokratisierungsaspekten zu liefern (z.B.
Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der Justiz sowie allgemeine Achtung der Menschen-
rechte) und
Empfehlungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wahlen und des demokratischen
Umfelds zu formulieren.
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 85
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Drucksache 17/4522 – 94 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Zwischen Juli 2008 und Dezember 2009 entsandte EU-Wahlbeobachtungsmissionen
(16 Missionen)1
Kambodscha Parlamentswahlen 27. Juli 2008
Angola Parlamentswahlen 5. September 2008
Ruanda Parlamentswahlen 15. September 2008
Ecuador Verfassungsreferendum 28. September 2008
Guinea-Bissau Parlamentswahlen 16. November 2008
Ghana Präsidentschaftswahlen
Parlamentswahlen
7. Dezember 2008
28. Dezember 2008
Bangladesch Parlamentswahlen 29. Dezember 2008
El Salvador Präsidentschaftswahlen
Parlamentswahlen
18. Januar
15. März 2009
Bolivien Verfassungsreferendum 25. Januar 2009
Ecuador Allgemeine Wahlen 26. April 2009
Malawi Präsidentschaftswahlen
Parlamentswahlen
19. Mai 2009
Libanon Präsidentschaftswahlen
Parlamentswahlen
7. Juni 2009
Guinea-Bissau Präsidentschaftswahlen 28. Juni 2009
26. Juli 2009
Afghanistan Präsidentschaftswahlen
Wahlen zu den Provinzräten
20. August 2009
Mosambik Präsidentschaftswahlen
Parlamentswahlen
Wahlen zu den Provinzversammlungen
28. Oktober 2009
Bolivien Präsidentschaftswahlen
Parlamentswahlen
Autonomie-Referenden
6. Dezember 2009
1 Weitere Informationen zu den EU-Wahlbeobachtungsmissionen unter:
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/election_observation/index_en.htm
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 95 – Drucksache 17/4522
Wahlexpertenmissionen
Die Kommission entsandte im Berichtszeitraum 2008-2009 neun Wahlexpertenmissionen in sieben
Länder. Diese Missionen bestanden üblicherweise aus einem oder bis zu drei Experten, die vor
einer anstehenden Wahl für einige Wochen abgestellt wurden. Das Mandat der Wahlexperten sieht
Beiträge zu vertrauensfördernden Maßnahmen während und nach den Wahlen vor. Sie analysieren
den Wahlablauf im Einzelnen und erstatten den einschlägigen Wahlakteuren in dem Land sowie
den Organen der EU Bericht. Die Wahlexpertenmissionen sind keine Wahlbeobachter und geben
daher keine öffentlichen Erklärungen zu einem Wahlprozess ab.
Wahlunterstützung
Im Zeitraum 2000-2009 hat die EU über 620 Mio. EUR für rund 120 Wahlunterstützungsprojekte
bereitgestellt, darunter in Ländern wie Tschad, Sierra Leone und Haiti, in denen es Konfliktfolgen
zu bewältigen gilt.
Begünstigtes
Land
Jahr Projekt Quelle ����������
Côte d'Ivoire 2008 Unterstützung des Wahlprozesses 18 000 000
Malawi 2008 Unterstützung der Wahlrechtsreform und der Wahlen 1 500 000
Tansania 2008 Vertiefung des Demokratieprogramms 2 440 000
Sambia 2008 Unterstützung für die Nachwahlen zur
Präsidentschaftswahl 2008
Stabilitäts-
instrument
1 000 000
Libanon 2008 Förderung der politischen Stabilität und der
nationalen Aussöhnung durch Stärkung der
demokratischen Legitimität des Parlaments
Stabilitäts-
instrument
4 000 000
Besetzte palästinen-
sische Gebiete &
Timor-Leste
2009 Unterstützung der Wahlzyklen 2010 - 2013 10. EEF 6 100 000
Togo 2009 Unterstützung des Wahlprozesses 10. EEF 9 000 000
Komoren 2009 Unterstützung der Parlamentswahlen 2009 Stabilitäts-
instrument
1 000 000
Guinea-Bissau 2009 Projekt zur Unterstützung der Präsidentschaftswahlen
2009
9. EEF 1 500 000
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Drucksache 17/4522 – 96 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
In den vergangenen zwei Jahren hat die Europäische Kommission zudem ihren Ansatz neu konzi-
piert und dabei Arten und Formen von Wahlunterstützung überdacht und bei den Bemühungen um
langfristige Unterstützungsstrategien eine führende Rolle übernommen. In den letzten zehn Jahren
wurden Projekte zur Wählerregistrierung und Übermittlung von Wählerdaten mit Hilfe umfassender
informations- und kommunikationstechnologischer Komponenten (IKT-Komponenten) finanziert
und durchgeführt, ohne dass die Frage ihre dauerhaften Aufrechterhaltung gestellt worden wäre.
Mit der Studie über die Nutzung von IKT in Wahlprozessen sollen nun Bedürfnisse und Strategien
angemessen festgestellt und eine Analyse der damit einhergehenden Risiken und Zwänge beim Lie-
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�dies sind Fragen, die im Vorfeld von Wahlunter-
stützungsprojekten, bei denen IKT eingesetzt werden, zu planen sind.
Die Kommission hat im Rahmen von Train4Dev (UNDP) und gemeinsam mit International IDEA
einen eLearning-Kurs über wirksame Wahlunterstützung entwickelt, damit die Gebergemeinschaft
ihre Wahlunterstützung im Einklang mit den wichtigsten Grundsätzen der Pariser Erklärung von
2005 und des Aktionsplans von Accra von 2008 effektiver gestalten kann.
4.15 Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Im Bewusstsein der 1993 in Wien auf der Weltkonferenz über Menschenrechte bekräftigten Allge-
meingültigkeit, Unteilbarkeit, wechselseitigen Abhängigkeit und Verknüpfung aller Menschen-
rechte misst die EU den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten die gleiche Bedeutung
bei wie den bürgerlichen und politischen Rechten. Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurde am 24. September 2009 zur Unterzeich-
nung aufgelegt.
Innerhalb des VN-Menschenrechtsrates unterstützt die EU weiterhin öffentlich eine Reihe von Son-
derverfahren zu den wirtschaftlichen, sozialen un��&
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dung, Wohnen, geistige und körperliche Gesundheit, Nahrung, toxische und gefährliche Produkte
und Abfälle, Binnenflüchtlinge, indigene Völker, extreme Armut und Zugang zu Wasserversorgung
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 97 – Drucksache 17/4522
Außerdem setzte sich die EU weiterhin für die Verstärkung des Überwachungssystems der Inter-
nationalen Arbeitsorganisation (IAO) ein und wurde bei größeren Verstößen gegen Kernarbeitsnor-
men wieder regelmäßig auf IAO-Ebene in der Internationalen Arbeitskonferenz und im Verwal-
tungsrat der Organisation tätig, so jüngst in Bezug auf Belarus, Birma und Kolumbien. Die EU
unterstützt die IAO weiterhin, beispielsweise in den Bereichen Handel und Beschäftigung, Statistik-
systeme, Sozialschutz und Beschäftigungspolitik sowie Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
In ihren Beziehungen zu Drittländern förderte und erleichterte die EU weiterhin die Ratifizierung
und Anwendung der IAO-Übereinkommen über Kernarbeitsnormen, unter anderem durch tech-
nische Zusammenarbeit und enge Kooperation mit der IAO. In einigen Fällen brachte die EU in
ihren bilateralen Expertendialogen mit Brasilien, China, Indien und Mexiko auch Fragen im Zusam-
menhang mit Beschäftigung, Arbeitsrecht und Sozialschutz zur Sprache. Aussprachen über wirt-
schaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden ebenfalls im Rahmen der EU-Menschenrechtsdia-
loge und Konsultationen sowie bei den entsprechenden Treffen mit Vertretern der Zivilgesellschaft
geführt.
Die EU setzt sich im Rahmen ihrer Handelspolitik nachdrücklich dafür ein, dass Kernarbeitsnormen
und menschenwürdige Arbeit für alle Menschen gefördert werden, und Initiativen für die Zusam-
menarbeit sowie Anreize für bessere Arbeitsbedingungen sind fester Bestandteil der von ihr ausge-
handelten Handelsabkommen. Die Entwürfe dieser Abkommen der EU mit anderen Ländern und
Regionen werden im Hinblick auf ihre potenziellen Auswirkungen auf die gesellschaftliche Ent-
wicklung, darunter die Arbeitsnormen, sorgfältig geprüft. Nach dem Allgemeinen Präferenzsystem
der EU können Entwicklungsländern, die die Kernarbeitsnormen der IAO ratifiziert und eingeführt
haben, für ihre Ausfuhren in die EU spezielle Abschläge auf die Zollsätze gewährt werden. Die EU
setzt sich außerdem sowohl auf Ebene der Union wie auch auf internationaler Ebene (wobei ein
besonderer Schwerpunkt auf dem "Global Compact" der VN und den OECD-Leitsätzen für
multinationale Unternehmen liegt) für die stärkere soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)
als einen zentralen Beitrag der Wirtschaft zu nachhaltiger Entwicklung ein. Die EU ist der
Überzeugung, dass eine über die gesetzlichen Verpflichtungen der Unternehmen hinausgehende
freiwillige Verpflichtung auf soziale und ökologische Belange, staatliche Maßnahmen zugunsten
einer nachhaltigen Entwicklung und zur Förderung der Kernarbeitsnormen ergänzen und
unterstützen kann.
Die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ist eng an eine integrative und
gerechte Entwicklung gekoppelt; es ist bezeichnend, dass sechs der acht Millenniums-Entwick-
lungsziele (MDG) der Vereinten Nationen die Entwicklung von Mensch und Gesellschaft in den
Vordergrund stellen.
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Drucksache 17/4522 – 98 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4.16 Asyl, Migration, Flüchtlinge und Vertriebene
Migrations-, Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten zählen mit zu den vorrangigen Politiken der EU
im Inneren und in ihren auswärtigen Beziehungen.
Die EU hat im Berichtszeitraum das Haager Programm zum Bereich Justiz und Inneres weiter
durchgeführt und über Folgemaßnahmen beraten, um die innere Sicherheit Europas ebenso wie die
Grundfreiheiten und Grundrechte der Bürger weiter zu stärken.
In dem im Dezember 2009 verabschiedeten Stockholmer Programm wurde bestätigt, dass die Ent-
wicklung einer vorausschauenden und umfassenden europäischen Migrationspolitik, die auf Soli-
darität und Verantwortlichkeit beruht, weiterhin eines der politischen Hauptziele der EU ist, und
betont, dass die langfristigen Auswirkungen von Migration, beispielsweise auf die Arbeitsmärkte
und die soziale Lage von Migranten, berücksichtigt werden müssen und dass die Verknüpfung von
Migration und Integration nach wie vor von großer Bedeutung ist, und zwar unter anderem in Anbe-
tracht der Grundwerte der Union.
Seitdem der Gesamtansatz zur Migrationsfrage 2005 vom Europäischen Rat angenommen wurde,
hat die EU eine internationale Vorreiterrolle bei der Förderung eines umfassenden und ausgewoge-
nen Ansatzes für die Behandlung von Migrationsfragen in Partnerschaft mit Drittländern
übernommen. Der Gesamtansatz zur Migrationsfrage soll dazu dienen, eine umfassende und kohä-
rente Politik festzulegen, die auf das breite Spektrum von Fragen im Zusammenhang mit der Migra-
tion eingeht, unterschiedliche po
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ung, soziale Angelegenheiten und
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tige Maßnahmen ergreift als auch eine längerfristige Vision entwickelt, um gegen die eigentlichen
Ursachen der Migration und der erzwungenen Migration anzugehen. Der Gesamtansatz legt einen
Schwerpunkt auf die partnerschaftliche Arbeit mit den Herkunfts- und Transitländern; die Schlüs-
selkonzepte dieses Ansatzes sind Partnerschaft, Solidarität und gemeinsame Verantwortung.
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 90
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 99 – Drucksache 17/4522
Seit Juli 2008 arbeitet die EU an einer umfassenden Partnerschaft mit den Herkunfts- und Transit-
ländern, um die Synergie zwischen Migration und Entwicklung durch verschiedene Initiativen, wie
die laufenden Mobilitätspartnerschaften mit der Republik Moldau und Kap Verde, zu fördern. Sie
unterzeichnete ferner am 30. November 2009 eine Mobilitätspartnerschaft mit Georgien. Die Kom-
mission veröffentlichte im September 2009 ein Arbeitsdokument ihrer Dienststellen zur Bewertung
der Pilot-Mobilitätspartnerschaften. In 10 westafrikanischen Ländern und in 17 ost- und südosteuro-
päischen Ländern wurde die Erstellung von Migrationsprofilen finanziert und bei der Kooperations-
plattform in Äthiopien waren weitere Fortschritte zu verzeichnen.
Die EU unternahm im Zuge der Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates vom Juni 2009 erhebliche Anstrengungen im Mittelmeerraum; dies gilt insbesondere für den
Dialog und die Zusammenarbeit mit der Türkei, aber auch in Hinblick auf die Festlegung eines
EU-Konzepts für Libyen.
In Bezug auf Afrika unterstützte die EU eine Reihe von Maßnahmen in den von der EU-Afrika-
Partnerschaft für Migration, Mobilität und Beschäftigung und dem in Rabat/Paris beschlossenen
Kooperationsprogramm erfassten Bereichen. Diese Maßnahmen enthielten Komponenten, mit
denen die administrative Begleitung dieser Prozesse erleichtert werden soll.
Was Osteuropa anbelangt, so unterstützte die EU die Prager Ministerkonferenz vom April 2009 und
das Projekt "Schaffung von Migrationspartnerschaften", das der Nachbereitung dieser Konferenz
dienen soll.
Der strukturierte Dialog über Migrationsfragen zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas
wurde am 30. Juni 2009 aufgenommen. Das erste hochrangige Treffen zu Migrationsfragen war den
Themen Migration und Entwicklung gewidmet und fand am 25. September 2009 statt; die von
Brüssel aus tätige Arbeitsgruppe EU-Lateinamerika trat am 14. Dezember 2009 zusammen.
Was Asien anbelangt, so wurde am 1./2. Dezember 2009 das Jahrestreffen der ASEM auf Ebene der
Generaldirektoren für Migrationsfragen in Goa abgehalten; außerdem fand am 3. Dezember 2009
ein bilaterales Treffen mit den indischen Behörden statt, um einen bilateralen Dialog über Migra-
ionsfragen einzuleiten.
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 91
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Drucksache 17/4522 – 100 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Kommission veröffentlichte im September 2009 eine Mitteilung über Politikkohärenz im Inte-
esse der Entwicklung, die ein Kapitel über die Kohärenz von Migrationspolitik und Entwicklungs-
olitik enthält.
Was die Beteiligung der EU an der Debatte zur Migration auf globaler Ebene anbelangt, so haben
die Kommission und die Mitgliedstaaten sich engagiert an den Vorbereitungen des von Griechen-
and im November 2009 in Athen organisierten dritten Globalen Forums über internationale Migra-
ion und Entwicklung beteiligt und daran teilgenommen. Das Forum geht auf eine staatliche Initia-
tive zurück und ist ein nützliches Instrument zum Meinungs- und Gedankenaustausch über die Her-
ausforderungen im Zusammenhang mit der Verknüpfung von Migration und Entwicklung. Es bietet
den Ländern die Möglichkeit, den Dialog über Migration und Entwicklung fortzuführen und zur
Erarbeitung ganzheitlicher Ansätze in dieser Frage beizutragen. Das vierte Globale Forum über
internationale Migration und Entwicklung soll 2010 in Mexiko City stattfinden.
Im Bereich Asylfragen legte die Kommission entsprechend ihrer Asylstrategie vom Juni 2008 und
dem vom Europäischen Rat im Oktober 2008 gebilligten Europäischen Pakt zu Einwanderung und
Asyl eine Reihe von Initiativen vor, um bei der Schaffung eines Gemeinsamen Europäischen Asyl-
systems, das mehr Schutz, mehr Gerechtigkeit und eine höhere Wirksamkeit bieten soll, weitere
Fortschritte zu erzielen.
Die Kommission legte im Dezember 2008 erste Gesetzgebungsvorschläge zur Änderung der drei
geltenden Rechtsinstrumente vor, nämlich der Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die
Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten, der Dublin-Verordnung, die den Mitglied-
staat festlegt, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, sowie der EURODAC-Verord-
nung über die Datenbank, in der die Fingerabdrücke von Asylbewerbern gespeichert sind und mit
der die Anwendung der Dublin-Verordnung erleichtert wird. Mit diesen Vorschlägen soll in erster
Linie die faire und gleiche Behandlung aller Asylbewerber sichergestellt werden, ungeachtet des
Orts, an dem sie ihren Antrag auf Asyl in der EU stellen, und die Effizienz des Asylsystems der EU
verbessert werden.
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 101 – Drucksache 17/4522
Die Kommission hat im Oktober 2009 Vorschläge zur Änderung der Richtlinie über die Anerken-
nung (in der die Bedingungen für die Anerkennung als Flüchtling oder als Person mit Anspruch auf
subsidiären Schutz aufgrund von Verfolgung oder ernsthaftem Schaden im Herkunftsland) sowie
der Asylverfahrensrichtlinie (die eine Reihe von Verfahrensgarantien und -rechten für echte Flücht-
linge vorsieht, die in den Mitgliedstaaten Schutz suchen) vorgelegt. Die geplanten Maßnahmen sol-
len die Kohärenz zwischen den Asylrechtsakten der EU verbessern, die materiell- und verfahrens-
rechtlichen Schutznormen in der EU vereinfachen, angleichen und konsolidieren und zu weniger
anfechtbaren erstinstanzlichen Entscheidungen führen, um so Missbrauch zu verhindern und ein
effizienteres Asylverfahren zu erreichen.
Der Rat und das Europäische Parlament sind im Dezember 2009 zu einer Einigung über die Ein-
richtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) in Malta gelangt. Dieses
Büro wird als operative Stelle der EU die Zusammenarbeit in Asylfragen zwischen den
Mitgliedstaaten koordinieren und intensivieren und diese in ihren Bemühungen zur Verwirklichung
einer kohärenteren und gerechteren Asylpolitik unterstützen.
Die EU hat ferner Maßnahmen zur Weiterentwicklung der externen Dimension von Asyl ergriffen.
Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahmen ist ein verstärkter Schutz für Flüchtlinge nicht nur inner-
halb der EU, sondern auch in Drittländern, die weltweit die große Mehrheit der Flüchtlinge aufneh-
men. Im September 2009 legte die Kommission einen Vorschlag zur Einrichtung eines gemeinsa-
men Neuansiedlungsprogramms der EU vor, mit dem die Neuansiedlung in der EU weiter ausge-
baut und damit die Solidarität gegenüber Drittländern, die eine Vielzahl von Flüchtlingen auf-
nehmen, vergrößert werden soll.
Im Stockholmer Programm wurde erneut das Ziel bekräftigt, dass einen gemeinsamen Raum des
Schutzes und der Solidarität zu schaffen, der auf einem einheitlichen Asylverfahren und einem
einheitlichen Status für Personen, denen internationaler Schutz gewährt wird, beruht. Ferner wurde
das politische Ziel bestätigt, das Gemeinsame Europäische Asylsystem bis 2012 fertigzustellen,
durch die weitere Angleichung der Rechtsvorschriften und die Intensivierung der praktischen
Zusammenarbeit einen höheren Grad an Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen
und die Solidarität und die Teilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern.
Außerdem ruft das Programm zu mehr Solidarität mit Drittländern auf, um diese Länder dazu zu
bewegen, Kapazitäten für die Bewältigung von Migrationsströmen und lang andauernden Flücht-
lingssituationen aufzubauen und ihnen dabei behilflich zu sein.
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Drucksache 17/4522 – 102 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die EU hat im Rahmen ihres themengebundenen Programms für die Zusammenarbeit in den Berei-
chen Migration und Asyl 2007-20131, das mit einem Gesamtbudget von 70 Mio. EUR für die Jahre
2009-2010 ausgestattet ist, weiterhin Finanzhilfen an Drittländer geleistet. Dieses Programm deckt
eine große Bandbreite von Tätigkeiten im Zusammenhang mit Migration und Entwicklung,
Arbeitsmigration, Asyl und Flüchtlingsschutz, Menschenschmuggel und Menschenhandel sowie
illegaler Einwanderung ab.
Die EU unterstützte in diesem Rahmen verschiedene Projekte, um die Abwanderung von Fachkräf-
ten zu verhindern (durch Förderung der zirkulären Migration in Ghana), von illegaler Einwande-
rung abzuschrecken oder diese zu bekämpfen (Kooperationszentren des SEAHORSE-Projekts zur
Förderung der interregionalen Zusammenarbeit in Westafrika; Vernetzung von Migrationsbehör-
den; technische Unterstützung im Rahmen des Programms "Migration EU Expertise (MIEUX)",
Drittländern dabei zu helfen, illegale Einwanderung zu verhindern oder zu bekämpfen), Maß-
nahmen der Ko-Entwicklung zu fördern (unter anderem eine gemeinsame Initiative der EU und der
VN im Bereich Migration und Entwicklung, Errichtung von Unternehmen in Marokko durch die
marokkanische Diaspora in Europa und die Unterstützung der Investitionstätigkeit von nach Italien
immigrierten Senegalesen in ihrem Herkunftsland) und Migranten dabei zu unterstützen, ihre
Ersparnisse sicher und kostengünstiger in ihre Herkunftsländer zu überweisen (verschiedene
Projekte zur Verbesserung der Fähigkeiten von Migrantenvereinigungen in den Ländern der
Subsahara-Region, damit sie die Entwicklung ihrer Herkunftsländer aktiv fördern und dafür sorgen
können, dass die Überweisung von Ersparnissen von Migranten durch Mikrofinanzinstitute
erleichtert wird). Darüber hinaus wurden im Rahmen von geografischen Instrumenten umfangreiche
Mittel für künftige migrationsbezogene Tätigkeiten eingeplant.
4.17 Menschenhandel
Den Rahmen für die EU-Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels bilden die Mitteilung der
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einen Aktionsplan" (Oktober 2005) und der sich daran anschließende Aktionsplan der EU über
bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des
Menschenhandels (Dezember 2005)2, den der Rat in Einklang mit dem Haager Programm zur
Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union angenommen hat. Mit dem
Nachfolgeprogramm, dem Stockholmer Programm, werden die Maßnahmen der EU im Bereich des
Menschenhandels weiter gebündelt, unter anderem durch die Einsetzung eines Koordinators für die
Bekämpfung des Menschenhandels.
1 http://ec.europa.eu/europeaid/how/finance/dci/migration_en.htm
2
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 94
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2006:0367:FIN:DE:PDF
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 103 – Drucksache 17/4522
Zur Modernisierung des EU-Rechtsrahmens im Bereich des Menschenhandels legte die Kommis-
sion im März 2009 einen neuen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Men-
schenhandels sowie für den Schutz der Opfer vor.
Im EU-Politikrahmen wird ein multidisziplinärer Ansatz im Hinblick auf den Menschenhandel
befürwortet, der sowohl Strafverfolgungsstrategien als auch ein breites Spektrum von Maßnahmen
zur Prävention und zur Unterstützung der Opfer umfasst. Der Strategie liegt ein menschenrechts-
gestützter Ansatz zugrunde, bei dem die Rechte der Opfer im Mittelpunkt stehen und die zusätz-
lichen Probleme bestimmter Gruppen berücksichtigt werden, wie etwa Frauen und Kinder sowie
Personen, die aus welchen Gründen auch immer diskriminiert werden, beispielsweise Angehörige
von Minderheiten oder indigenen Völkern. Außerdem ist die Bekämpfung des Frauen- und Kinder-
handels eine Priorität der EU-Politik in den Bereichen Gleichstellung und Rechte der Kinder.
Die Bekämpfung des Menschenhandels ist Bestandteil mehrerer bilateraler ENP-Aktionspläne
sowie der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den Staaten des westlichen Balkans.
Das Thema kommt auch in den politischen Dialogen mit Drittländern, insbesondere den
Menschenrechtsdialogen und Konsultationen, zur Sprache.
Die EU unterstützt internationale Bemühungen in verschiedenen VN-Foren, in denen sie für die
Prävention, den Schutz und die Unterstützung der Opfer, die Schaffung eines Rechtsrahmens, die
Politikentwicklung und Strafverfolgung sowie die internationale Zusammenarbeit und Koordinie-
rung bei der Bekämpfung des Menschenhandels eintritt. Ein wichtiger Bezugspunkt ist in diesem
Zusammenhang das im Jahr 2000 in Palermo unterzeichnete erste Zusatzprotokoll zum
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.
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Drucksache 17/4522 – 104 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2009 wurde der Stärkung der externen Dimension des Menschenhandels besondere Aufmerksam-
keit gewidmet1. Im Dezember 2009 nahm der Rat der EU ein "Maßnahmenorientiertes Papier zur
Stärkung der externen Dimension der EU in Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Men-
schenhandels: Auf dem Weg zu globalen Maßnahmen der EU gegen den Menschenhandel"2 an. In
diesem Dokument spiegelt sich das Ziel der Union wider, ihre Außenbeziehungen weiterzuent-
wickeln, um ihre Rolle und Handlungsfähigkeit in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit
Drittländern, Regionen und Organisationen auf internationaler Ebene zur Bewältigung gemeinsamer
Probleme und zur Verwirklichung gemeinsamer politischer Ziele zu stärken. In dem Papier werden
ferner verschiedene Empfehlungen für Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Förderung
der Zusammenarbeit und der Koordinierung der EU-Maßnahmen in Bezug auf Drittländer und zur
Bildung von Partnerschaften auf internationaler Ebene zur Bekämpfung des Menschenhandels
formuliert.
Die bisherigen Arbeiten auf der Grundlage dieses Dokuments dienten als Inspirationsquelle für die
Schlussfolgerungen einer Ministerkonferenz anlässlich des dritten EU-Tages zur Bekämpfung des
Menschenhandels (am 17. Oktober 2009). Auf dieser von der EU veranstalteten Ministerkonferenz
kamen annähernd 600 Teilnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten, den Bewerberländern, den Ländern
mit einer EU-Perspektive sowie aus zahlreichen anderen Drittländern, regionalen und inter-
nationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie Organen und Einrichtungen der
EU zusammen. Die Konferenz wurde vom schwedischen Vorsitz, der Europäischen Kommission,
der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und anderen Partnern gemeinsam organisiert.
In ihrem Vordergrund standen die Beziehungen und die Zusammenarbeit mit Ausgangs- und
Durchgangsländern für den Menschenhandel. In der Abschlusserklärung wurden die Bedeutung der
Bekämpfung des Menschenhandels hervorgehoben und Empfehlungen für künftige Maßnahmen
ausgesprochen.
Die Bekämpfung des Menschenhandels in Europa zählt zu den Prioritäten des neuen Förderpro-
gramms "Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung", das Teil des Rahmenprogramms
"Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte" (2007-2013) ist. Eine gezielte Ausschreibung für Pro-
jekte (4 Mio. EUR) zur Bekämpfung des Menschenhandels wird in der ersten Jahreshälfte 2010
durchgeführt.
1 Weitere Informationen zur EU-Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels unter:
http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/traffic/index.htm .
2
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http://www.se2009.eu/en/the_presidency/about_the_eu/justice_and_home_affairs/ .
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 105 – Drucksache 17/4522
Die Bekämpfung des Menschenhandels ist auch eine Priorität der geografischen und thematischen
Zusammenarbeit der EU mit Drittländern. Sie wird konsequent in die Länderstrategiepapiere und in
nationale und regionale Richtprogramme einbezogen, beispielsweise bei den süd- und süd-
ostasiatischen Ländern, in denen dieses Problem sowohl auf nationaler wie auch auf regionaler
Ebene hartnäckig weiterbesteht. Mittel werden im Rahmen von Finanzierungsinstrumenten wie dem
themengebundenen Programm für die Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Asyl, dem
Stabilitätsinstrument, dem Programm "In Menschen investieren" und dem EIDHR bereitgestellt.
Anfang 2008 wurden Projekte der Zivilgesellschaft im Bereich der Prävention und Bekämpfung des
Kinderhandels zur Finanzierung im Rahmen des Programms "In Menschen investieren" ausgewählt
und Mittel in Höhe von 15,2 Mio. EUR bereitgestellt. Im Sommer 2009 wurde eine Ausschreibung
im Rahmen des themengebundenen Programms für die Zusammenarbeit in den Bereichen Migra-
tion und Asyl durchgeführt, zu dessen prioritären Bereichen die Bekämpfung des Menschenhandels
gehört (die im Rahmen dieser Ausschreibung bereitgestellten Mittel beliefen sich auf insgesamt 70
Mio. EUR).
4.18 Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Nichtdiskriminierung und Achtung der Vielfalt
Die EU hat weiterhin entscheidend zur weltweiten Bekämpfung von Diskriminierung, Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit beigetragen. Die EU brachte die Themen Rassismus und Fremdenfeind-
lichkeit in ihren politischen Dialogen mit Drittländern, wie Russland und China, zur Sprache. Diese
Fragen wurden auch in den Kooperationsstrategien weiterhin berücksichtigt; so verpflichten sich
die Partnerländer etwa im Rahmen der ENP-Aktionspläne dazu, alle Formen von Diskriminierung,
religiöser Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen.
Die EU schloss sich auch weiter mit regionalen Gremien wie der Europäischen Kommission gegen
Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarats zusammen. Im Rahmen der OSZE sorgte sie für
eine enge Koordinierung, damit die 56 OSZE-Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen in den Berei-
chen Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Nichtdiskriminierung und Achtung
der Vielfalt zügiger erfüllen können.
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Drucksache 17/4522 – 106 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die EU arbeitete bei der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung auch intensiv mit den
VN zusammen. Sie unterstützte das Mandat des Sonderberichterstatters der VN über moderne For-
men von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz, Herrn Githu
Muigai. Darüber hinaus unterstützte sie über das EIDHR auch die Hohe Kommissarin der Vereinten
Nationen für Menschenrechte (OHCHR) bei der Umsetzung bestehender internationaler Standards
für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, insbesondere durch die Erklärung und das Aktions-
programm von Durban und das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung von Rassendiskri-
minierung. Durch die Programme PROGRESS sowie "Grundrechte und Unionsbürgerschaft" unter-
stützte sie europäische Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure in deren Tätigkeit zur
Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung.
Die Durban-Überprüfungskonferenz fand im April 2009 in Genf statt. Die EU leistete einen kon-
struktiven und soliden Beitrag zur Vorbereitung der Konferenz, insbesondere bei der Ausarbeitung
des Entwurfs des Ergebnisdokuments. Die Annahme des Ergebnisdokuments im Konsens durch die
182 Länder, die an der Überprüfungskonferenz teilnahmen, bekräftigte erneut, dass die
internationale Gemeinschaft der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung verpflichtet ist.
Dies ist als entschiedene Reaktion auf die bedauerlichen Versuche einiger zu sehen, die Ziele der
Konferenz zu verfälschen, auf die die EU entschlossen reagierte und die einige EU-Mitgliedstaaten
dazu veranlassten, sich von der Konferenz zurückzuziehen.
Die Kommission veranstaltete am 14. Oktober 2009 in Brüssel gemeinsam mit dem Amt des Hohen
Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) ein Expertenseminar zum
Thema "Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen EU und VN im Kampf gegen jegliche Form
von Diskriminierung", bei dem Formen und konkrete Anzeichen der Diskriminierung und deren
Auswirkungen auf das Leben des Einzelnen erkundet und Beispiele für bewährte Verfahren bei der
Bekämpfung der Diskriminierung und für Rechtsvorschriften zwischen den Regionen ausgetauscht
wurden.
Der internationale Tag der Menschenrechte (10. Dezember 2009) war insbesondere der Nichtdis-
kriminierung gewidmet und stand unter dem Motto "Vielfalt annehmen, Diskriminierung beenden".
Im Rahmen einer neuen Kommunikationsinitiative der EU und der VN "Partnership for a better
world" (Partnerschaft für eine bessere Welt) begingen die EU-Delegationen und die Büros der VN
den Tag mit Seminaren, Veranstaltungen, Wandplakaten, Ausstellungen und Filmvorführungen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 107 – Drucksache 17/4522
4.19 Minderheitenrechte
In allen Teilen der Welt sind Personen, die Minderheiten angehören, nach wie vor ernsten Bedro-
hungen, Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt und häufig von der uneingeschränkten Teil-
nahme am wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen,
das der Mehrheit der Bevölkerung des Landes oder der Gesellschaft, in dem/der sie leben, offen-
steht. Im Vertrag über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon ist aus-
drücklich festgelegt, dass die Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, zu den Werten
gehören, auf denen die EU gründet und zu deren Förderung sie sich in ihren Beziehungen zur übri-
gen Welt verpflichtet hat.
Auf internationaler Ebene ist die Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder eth-
nischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören1, das wichtigste Referenzdokument
über die Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Auf europäischer Ebene hat der Euro-
parat das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten2 und die Europäische Charta
der Regional- oder Minderheitensprachen3 angenommen.
Die Roma sind nunmehr die größte ethnische Minderheit der EU. Maßnahmen zur Förderung der
Gleichbehandlung der Roma sind der EU, die die Bevölkerungsgruppe der Roma und Fahrenden in
ganz Europa aktiv unterstützt, daher ein besonderes Anliegen4. Auf Antrag des Rates, richtete die
Kommission 2009 gemeinsam mit den EU-Vorsitzen das europäische Forum für die Einbeziehung
der Roma als neuen Steuerungsmechanismus ein. In diesem Forum tauschen sich die wichtigsten
Akteure, wie die EU-Organe, die nationalen Regierungen, internationale Organisationen, Nicht-
regierungsorganisationen und Experten untereinander aus und beraten Entscheidungsträger in stra-
tegischen Fragen zur effektiven Einbeziehung von Belangen der Roma in die europäische und die
nationale Politik. Auf dem ersten Treffen des Forums im April 2009 in Prag wurden 10 gemeinsame
Grundprinzipien vorgelegt, die bei der Formulierung einer wirksamen Politik zur Einbeziehung der
Roma zu berücksichtigen sind. Auf dem zweiten Treffen des Forums in Brüssel im September 2009
stand die Frage der Bildung für Roma im Vordergrund.
1 http://www.ohchr.org/Documents/Publications/GuideMinoritiesDeclarationen.pdf
2 http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/157.htm.
3 http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/148.htm.
4
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Die EU und die Roma: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=518&langId=de .
Drucksache 17/4522 – 108 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Auch in zahlreichen Nachbarländern der EU sind Personen, die Minderheiten angehören, als der mit
am stärksten gefährdete Personenkreis anzusehen. Aus diesem Grund werden die Ergebnisse der
Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer in Minderheitenfragen in den länderspezifischen
Fortschrittsberichten der Europäischen Kommission weiterhin genau geprüft. Im Gegenzug hat die
EU den Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern eine gezielte Heranführungsfinanzhilfe
gewährt, um sie bei der Durchführung der erforderlichen politischen, wirtschaftlichen und institu-
tionellen Reformen im Einklang mit den EU-Normen zu unterstützen. Die geförderten Projekte für
Minderheitenangehörige zielen vorrangig darauf ab, die sozialen Unterschiede zu verringern und
die Lebensqualität zu verbessern. Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts in
diesen Ländern erstrecken sich auf die Eingliederung benachteiligter Personen, die Bekämpfung der
Diskriminierung und die Stärkung des Humankapitals, insbesondere durch eine Reform der Bil-
dungssysteme.
Minderheitenfragen sind auch weiterhin ein wichtiger Aspekt der Beziehungen der EU zur übrigen
Welt. Die EU hat im Berichtszeitraum im Rahmen ihrer politischen Dialoge mit Drittländern, etwa
mit Georgien, der Republik Moldau und der Russischen Föderation, Minderheitenfragen zur
Sprache gebracht. Diese Fragen wurden auch in die Kooperationsstrategien und Aktionspläne inte-
griert. Beispielsweise werden in dem Länderstrategiepapier der EU für Kolumbien 2007-2013 die
humanitäre und die Menschenrechtssituation von Personen, die Minderheiten angehören, behandelt
und unter den wichtigsten Prioritäten werden Friedenskonsolidierung durch die Beteiligung von
marginalisierten Bevölkerungsgruppen an der lokalen Verwaltung und der Mitbestimmung des
Wirtschaftslebens sowie die Förderung der Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung
und die Bekämpfung der Straflosigkeit genannt. Ein weiteres Beispiel ist die ausdrückliche Bezug-
nahme auf die Achtung der Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören, im ENP-
Aktionsplan für die Ukraine.
Die EU arbeitet zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Personen, die Minderheiten angehö-
ren, auch engagiert mit den Partnern in den VN-Foren zusammen. Zu den Prozessen im Rahmen der
VN gehören die Arbeiten des Forums für Minderheitenfragen und der unabhängigen Expertin für
Minderheitenfragen. Ferner schloss sie sich mit anderen in diesem Bereich tätigen internationalen
Organisationen und multilateralen Gremien zusammen, etwa der OSZE und insbesondere deren
Büro des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten, dem Europarat und der Weltbank.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 109 – Drucksache 17/4522
Darüber hinaus hat die EU weiterhin eine Vielzahl verschiedener Instrumente für die finanzielle
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rung und dem Schutz der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, ergänzen und zusam-
menwirken. Zu diesem Zweck hat die EU laufend durch bilaterale Zusammenarbeit Regierungspro-
gramme und Politiken unterstützt, die auf Minderheiten abzielen oder zumindest potenzielle Aus-
wirkungen in diesem Bereich haben. Beispielsweise hat die EU in Bangladesch langfristige Lösun-
gen für das seit langem andauernde Problem der muslimischen Minderheiten angehörenden Flücht-
linge aus Myanmar (Bundesstaat Nord-Rakhine) und die Förderung des sozialen Zusammenhalts
der gefährdeten Bevölkerung des Distrikts Cox's Bazar unterstützt.
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die sich für den Schutz und die Förderung der Rechte von Minderheitenangehörigen einsetzen, und
verfolgte damit vorrangig das Ziel, zur Bekämpfung der Diskriminierung beizutragen sowie den
Schutz und eine ausgewogene Beteiligung von Männern und Frauen aus Minderheitengemeinschaf-
ten am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben im umfassenderen Kontext der
Stärkung der Menschenrechte, des politischen Pluralismus und der demokratischen politischen
Beteiligung zu fördern. Beispielsweise wurde über das EIDHR in der Kirgisischen Republik ein
Projekt zur Stärkung der Interaktion zwischen Minderheitengruppen, staatlichen Stellen und Nicht-
regierungsorganisationen, der politischen Vertretung und Teilnahme auf lokaler und nationaler
Ebene sowie der Beteiligung an demokratischen Reformen finanziert. Ein weiteres Beispiel ist das
Gemeinsame Programm der EU und des Europarats mit dem Titel "Nationale Minderheiten in Russ-
land: Entwicklung der Sprachen, der Kultur, der Massenmedien und der Zivilgesellschaft", mit dem
der Prozess der Ratifizierung der Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
durch die Russischen Föderation vorangebracht werden soll.
4.20 Rechte von Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen machen schätzungsweise 10 % der Weltbevölkerung aus und stellen
eine inhomogene Personengruppe dar. Sie umfasst Personen, die durch schwere Menschenrechts-
verletzungen gefährdet sind, wie auch Personen, die von der allgemeinen Gesellschaft ausgeschlos-
sen sind. Die EU hat im Berichtszeitraum ihre Bemühungen fortgesetzt, die Rechte von Menschen
mit Behinderungen zu schützen und zu fördern.
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Drucksache 17/4522 – 110 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Der Grundsatz, wonach die Rechte von Menschen mit Behinderungen Menschenrechte sind, wurde
in der VN-Resolution 48/96 niedergelegt und in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006 bestätigt. Dieses Übereinkommen ist das
erste verbindliche internationale Rechtsinstrument, das Mindeststandards für den Schutz und Erhalt
sämtlicher zivilen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte von Personen mit
Behinderungen auf der ganzen Welt festlegt. Inhaltlich betrachtet, stellt das Übereinkommen über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Ergänzung der geltenden internationalen Men-
schenrechtsverträge dar. Es werden darin keine neuen Menschenrechte von Personen mit Behinde-
rungen anerkannt, vielmehr werden die Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen von Staaten und
Organisationen der regionalen Integration genau festgelegt, um den gleichberechtigten Genuss
sämtlicher Menschenrechte durch alle Menschen mit Behinderungen zu wahren und sicherzustellen.
Dennoch stellt dieses Übereinkommen eine große Wende dar, denn Behinderungen werden fortan
nicht nur als eine Frage des sozialen Wohlergehens, sondern als rechtliche Angelegenheit einge-
stuft, wobei anerkannt wird, dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt
und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und
der Einstellung und dem Umfeld entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten
Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Das Übereinkommen legt eine Vielzahl von politischen
Zielen und Verpflichtungen der Vertragsstaaten fest, die gewährleisten sollen, dass Personen mit
Behinderungen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen.
Das Übereinkommen wird durch ein Fakultativprotokoll ergänzt, das es Einzelpersonen oder einer
Gruppe von Personen ermöglicht, vor dem Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen Beschwerde in Bezug auf eine festgestellte Verletzung des Übereinkommens durch einen
Vertragsstaat einzulegen. Das J�&
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schwerwiegende und systematische Verletzungen des Übereinkommens durch eine Vertragspartei
��&�����%������������������ �� �!sverfahren einleiten kann.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten unterzeichneten dieses Übereinkommen geschlossen, und einige
von ihnen haben es bereits ratifiziert, während andere dabei sind, dies zu tun. Die Europäische
Kommission nahm die erforderlichen Vorschläge hierzu am 29. August 2008 an. Das Parlament
billigte beide Vorschläge am 24. April 2009. Der Rat gab am 26. November 2009 seine
Zustimmung zum Beitritt der EU zu dem Übereinkommen. Diesem Beschluss des Rates wird später
die Hinterlegung der Urkunde zur förmlichen Bestätigung bei den VN folgen. Die internen
Verfahren der EU für ihren Beitritt zum Fakultativprotokoll sind noch im Gange. Der Abschluss
dieses Übereinkommens stellt für die EU einen Meilenstein dar, da sie erstmals Vertragspartei einer
umfassenden Menschenrechtskonvention der VN wird.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 111 – Drucksache 17/4522
Die EU setzte ihre Bemühungen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit
Behinderungen außerhalb der EU fort, indem sie diese Frage systematisch in ihre Entwicklungs-
zusammenarbeit integrierte. Die Kommission hat seit dem Jahr 2000 über 280 Projekte finanziert
(dies entspricht einem Betrag von über 145 Mio. EUR), die speziell die Belange von Personen mit
Behinderungen in 69 Ländern zum Gegenstand hatten. Die wichtigsten unterstützten Tätigkeiten
betrafen unter anderem den Aufbau von Kapazitäten, die Politikgestaltung, Rehabilitation in der
Gemeinschaft, Förderung der Menschenrechte, Enthospitalisierung, soziale Eingliederung und
Verbesserung der Datenerhebung. Im Zusammenhang mit diesem Übereinkommen verpflichtete
sich die Kommission in ihrer Mitteilung zum Europäischen Aktionsplan für Menschen mit
Behinderungen 2008-2009 dafür zu sorgen, dass sich die EU in ihren Politiken und Programmen im
Rahmen der Außenbeziehungen auch weiterhin effektiv mit den Menschenrechten von Personen
mit Behinderungen befasst.
4.21 Indigene Völker
Die Grundsätze des Eintretens der EU für indigene Völker kommen im Rahmen der VN-Erklärung
über die Rechte der indigenen Völker von 2007 zur Anwendung, die deren Rechte stärkt und die
kontinuierliche Entwicklung indigener Völker auf der ganzen Welt gewährleistet. Ein interner
Mechanismus in der Europäischen Kommission stellt die Koordinierung der Tätigkeiten der
verschiedenen Kommissionsdienststellen in diesem Bereich sicher und gewährleistet außerdem,
dass die Belange indigener Völker in der Entwicklungspolitik der EU insgesamt1 mehr Gewicht
erhalten.
Seit der Einführung des internationalen Tages der indigenen Bevölkerungen der Welt im Jahr 1994
gab das für Außenbeziehungen und die Europäische Nachbarschaftspolitik zuständige
Kommissionsmitglied nahezu jedes Jahr anlässlich dieses Tages am 9. August eine Erklärung ab.
Darüber hinaus organisierten EU-Delegationen auf der ganzen Welt am oder um den 9. August
zahlreiche Veranstaltungen, darunter Treffen mit indigenen Führern, Pressekonferenzen, Presse-
artikel, Teilnahme an Seminaren und Besuche bei EU-finanzierten Projekten.
1 Weitere Informationen zur EU-Poltik gegenüber indigenen Völkern unter:
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http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/ip/index_en.htm
Drucksache 17/4522 – 112 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die EU beteiligte sich weiterhin engagiert an den VN-Foren, die sich mit indigenen Angelegen-
heiten befassen, und trug auch zur Zusammenarbeit der für indigene Völker zuständigen VN-
Einrichtungen bei. Zu den internationalen Prozessen gehört das Ständige Forum über indigene
Angelegenheiten der Vereinten Nationen, der Expertenmechanismus für die Rechte der indigenen
Völker, der Sonderberichterstatter über die Lage der Menschenrechte und Grundfreiheiten indigener
Völker, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, die Afrikanische Menschen- und
Völkerrechtskommission sowie der Arktische Rat.
Die Belange indigener Völker wurden in den Strategien der EU für Entwicklungszusammenarbeit
weiterhin konsequent berücksichtigt und das Bewusstsein für diese Fragen hat sich dadurch erhöht.
Die Europäische Kommission schloss 2008 eine Studie über die Einbeziehung der Unterstützung
zur Förderung der Rechte und Belange indigener Völker in die Zusammenarbeit der EU mit den
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# ������� ���-������(������ ���$��K��"�����������Empfehlungen an die EU-Delegationen umfasst,
wie die Belange indigener Völker in die Entwicklungszusammenarbeit integriert werden können.
Die operativen Schlussfolgerungen dieser Studie führten dazu, dass ein Entwurf eines Instruments
für die Zusammenarbeit der EU mit indigenen Völkern im den AKP-Staaten ausgearbeitet wurde,
das zur Beratung und Unterstützung der EU-Delegationen in Ländern, in denen die Kooperations-
maßnahmen die indigenen Völker oder deren Territorien oder Rechte berühren könnten, dienen soll.
Im September 2009 leitete die Europäische Kommission eine Studie mit dem Titel "Civil society
mapping in Asia" (Karthografie der Zivilgesellschaft Asiens) mit dem besonderen Schwerpunkt
Nepal ein. In dieser Studie wird die Rolle der Organisationen indigener Völker in der Zivilgesell-
schaft untersucht und werden Empfehlungen an die EU-Delegation in Nepal gerichtet, wie diese
Organisationen in den politischen Dialog der EU und den Programmzyklus einbezogen werden
können.
Im Rahmen des EIDHR besteht ein beträchtlicher Spielraum für spezielle Maßnahmen zugunsten
indigener Völker auf einzelstaatlicher, grenzüberschreitender und regionaler Ebene. Die im
Berichtszeitraum finanzierten Projekte waren auf internationale Organisationen, NRO und indigene
Organisationen ausgerichtet und dienten folgenden Zielen:
(a) Unterstützung indigener Völker und ihrer Vertreter bei der Beteiligung an den einschlägigen, sie
betreffenden VN-Prozessen und deren Verfolgung, sowie
(b) Unterstützung der Aktivitäten der Zivilgesellschaft zur Förderung des IAO-
Übereinkommens 169 und seiner Grundsätze.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 113 – Drucksache 17/4522
Als konkretes Beispiel ist hier das über das EIDHR unterstützte Projekt zum Aufbau von
Kapazitäten für indigene Völker bei den VN zu nennen. Die indigenen Völker können selbst am
besten für ihre eigenen Rechte eintreten, vorausgesetzt sie verfügen über die entsprechende
Logistik, Dokumentation und Information. Aus diesem Verständnis heraus unterstützt das
EIDHR die Aktivitäten von doCIP, dem Dokumentations-, Forschungs- und Informations-
zentrum für indigene Völker in Genf. Dieses Projekt mit einer Laufzeit von drei Jahren soll die
Effizienz verschiedener VN-Prozesse im Zusammenhang mit den Rechten indigener Völker
verbessern.
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Drucksache 17/4522 – 114 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Tätigkeit der EU in internationalen Gremien
5.1 63. und 64. Tagung der VN-Generalversammlung1
Der Dritte Ausschuss (Soziale, humanitäre und kulturelle Fragen) der 63. VN-Generalversammlung
trat vom 8. Oktober bis 26. November 2008 zusammen. Insgesamt beriet der Ausschuss über
58 Resolutionsentwürfe und damit über etwas weniger als im Jahr zuvor (63). Davon wurden
37 Resolutionen einvernehmlich angenommen. Wie bereits 2007 gelangten 21 Resolutionen zur
Abstimmung und machten erneut die fortbestehenden Divergenzen in bestimmten Fragen und somit
die tiefgreifenden Meinungsunterschiede zwischen den geografischen Gruppen deutlich.
Die Ergebnisse der Arbeiten des Dritten Ausschusses sind insgesamt als Erfolg für die EU und ihre
Mitgliedstaaten zu werten. Ihre Initiativen waren ausnahmslos erfolgreich. Die EU spielte bei den
Verhandlungen und Debatten eine zentrale, entscheidende und sichtbare Rolle. Der französische
Vorsitz brachte im Namen der EU fünf Resolutionsentwürfe ein. Verschiedene Mitgliedstaaten
reichten separat 10 weitere Vorschläge ein. Die EU konnte mit zwei Ausn������������;��"
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über das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
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Standpunkt in den meisten Fragen wahren.
Die EU legte zwei der drei Länderresolutionen vor, in denen Menschenrechtsverletzungen in der
Demokratischen Volksrepublik Korea (gemeinsam mit Japan eingebracht) und in Birma verurteilt
wurden. Außerdem unterstützte sie aktiv den von Kanada vorgelegten Resolutionsentwurf zur
Menschenrechtslage in Iran. Die von der EU initiierte Kampagne gegen Nichtbefassungsanträge
und zur Unterstützung dieser drei Resolutionen trug Früchte: Die drei Resolutionen wurden ange-
nommen. Die von der EU eingebrachten Entwürfe wurden auf der Plenartagung mit großer Mehr-
heit verabschiedet (Birma: 80/25/45, DVRK: 94/22/63).
1 Weitere Informationen über die Tätigkeit der EU im Rahmen der VN finden sich unter
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 106
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http://www.eu-un.europa.eu/.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 115 – Drucksache 17/4522
Im Laufe der Tagung bekräftigte die EU ihr Engagement für die Verteidigung von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen und Transgendern (LSBT). Eine von Ländern aller Kontinente (Argentinien,
Brasilien, Gabun, Japan, Kroatien, Niederlande und Norwegen) unterstützte Erklärung zu
Menschenrechten, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität, in der die weltweite Ent-
kriminalisierung der Homosexualität gefordert wird, wurde erstmals im Namen von 66 Staaten auf
der VN-Generalversammlung vom 18. Dezember 2008 abgegeben. Zur Unterstützung dieses histo-
rischen Textes fand in New York unter dem gemeinsamen Vorsitz der französischen Staatssekre-
tärin für auswärtige Angelegenheiten und Menschenrechte, Rama Yade, und des Außenministers
der Niederlande, Maxime Verhagen, eine Veranstaltung statt, an der zahlreiche NRO und
prominente Persönlichkeiten teilnahmen.
Auf Initiative der EU wurde durch eine regionenübergreifende Allianz eine Resolution zur
Todesstrafe angenommen und wurden somit die bis dahin unerschütterlichen Positionen der geo-
grafischen Gruppen überwunden und das historische Votum von 2007 gestärkt, wobei ein beacht-
licher Rückgang der Zahl der Gegner der Initiative (neun Staaten weniger) zu verzeichnen war. Das
Ergebnis der Abstimmung (106 dafür / 46 dagegen / 31 Enthaltungen) verdeutlichte neben der
zunehmenden Unterstützung für die Einführung eines Moratoriums für die Anwendung der Todes-
strafe auch die wachsende Akzeptanz, die der Grundsatz findet, diese Frage regelmäßig von der
VN-Generalversammlung erneut behandeln zu lassen. Das von der EU gewählte offene Heran-
gehensweise ermöglichte es, dass sich die anderen Befürworter mit dem Verfahren wirklich
identifizieren konnten. Allerdings führte sie nicht zu einer nachgiebigeren Haltung bei den der
Resolution ablehnend gegenüberstehenden Ländern, die sich wie 2007 auf eine Blockadetaktik
verlegten.
Die 63. Tagung der VN-Generalversammlung bestätigte die zunehmende Beachtung, die die
Debatte über Religion und Menschenrechte findet. Die Organisation der Islamischen Konferenz
(OIC) erhielt auch diesmal ihren Vorschlag bezüglich der Diffamierung von Religionen aufrecht.
Die von der EU eingebrachte Resolution zur Beseitigung aller Formen von Intoleranz und
Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung wurde einhellig angenommen.
Während der Verhandlungen schaffte es die EU, Staaten für einen Kompromisstext zu gewinnen,
der dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Verbot der Anstachelung zum religiösen Hass
auf ausgewogene Weise Rechnung trägt.
Die gemeinsam mit der GRULAC vorgelegte Globalresolution zu den Rechten des Kindes war ein
großer Erfolg. Der Text enthielt wichtige Passagen zur Kinderarbeit. Mit der Resolution wurde
zudem das Mandat des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Kinder in bewaffneten
Konflikten erneuert.
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Drucksache 17/4522 – 116 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Annahme des Berichts des Menschenrechtsrats gab Anstoß zu schwierigen Verhandlungen.
Nach langwierigen Aussprachen entschied der Präsidialausschuss, lediglich den Bericht zur
Beratung an die Generalversammlung zu verweisen, während die damit verbundenen Empfeh-
lungen nur im Dritten Ausschuss erörtert würden. Diese provisorische institutionelle Lösung ist
unbefriedigend. Sie verdeutlicht, dass ein Riss durch die Beziehungen zwischen der General-
versammlung und dem Dritten Ausschuss geht. Insbesondere für die EU ist dies eine Frage, die es
bei der Reform des Menschenrechtsrats zu klären gilt.
Die Annahme des Beschlusses über das Programm 19 war ein Erfolg für die EU, der es mit der
Unterstützung Gleichgesinnter gelang, die Unabhängigkeit des Amtes des Hohen Kommissars für
Menschenrechte und seine Tätigkeiten vor Ort zu verteidigen. Die in der Endfassung des Textes
erwähnte Überprüfung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban sorgte für Probleme,
da kein Konsens darüber bestand, ob das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte die
Überprüfungskonferenz und die entsprechenden Folgemaßnahmen unterstützen sollte. Da der Text
erst mit seiner Annahme gemeinsam eingebracht werden konnte, wurde er auf Seiten der EU nur
von Frankreich (damaliger Vorsitz der EU) und Belgien (Vorsitz der EU im zweiten Halbjahr 2010,
wenn das Programm 19 erneut auf der Tagesordnung des Dritten Ausschusses stehen wird)
mitgetragen.
Die Resolution zum Schutz der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus löste zähe
Verhandlungen aus, insbesondere im Hinblick auf die Verfahren für die Erstellung der vom Sicher-
heitsrat angenommenen Listen. Die Resolution zum Schutz von Migrante�������������/��"���.��������
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Die Tagung war gekennzeichnet von der Verbesserung des Dialogs mit der G77 und den nicht-
gebundenen Ländern über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie von der Annahme
des von Portugal vorgelegten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte, durch das ein Individualbeschwerdeverfahren eingeführt wurde. Die
EU konnte die Resolutionen zum Recht auf Entwicklung und zum Recht auf Nahrung unterstützen.
Bei den Verhandlungen über die Weiterverfolgung der Erklärung und des Aktionsprogramms von
Durban wurden einige Fortschritte erzielt. Allerdings konnte sich die EU nicht auf einen gemein-
samen Standpunkt hinsichtlich der Endfassung des Resolutionsentwurfs verständigen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 117 – Drucksache 17/4522
Der Dritte Ausschuss (soziale, humanitäre und kulturelle Fragen) der 64. Tagung der VN-
Generalversammlung tagte zudem vom 5. Oktober bis 24. November 2009. Er prüfte insgesamt
65 Resolutionen.
Im Dritten Ausschuss konzentrierten sich die Prioritäten der EU auf zwei thematische Resolutionen
5� �����;�����������-��������!�����������������lateinamerikanischen und karibischen Staaten
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�!�'����I��"leranz) sowie zwei Resolutionen zur Menschenrechtssituation in
bestimmten Ländern (Birma/Myanmar und Demokratische Volksrepublik Korea). Außerdem setzte
sich die EU nachdrücklich für die Annahme der von Kanada eingebrachten Resolution zur
Menschenrechtslage in Iran ein und nahm aktiv an der "Lobby Taskforce" teil. All diese Resolu-
tionen wurden mit Erfolg zur Abstimmung gebracht.
Das Ergebnis der Verhandlungen über die Globalresolution zu den Rechten des Kindes wurde
besonders begrüßt. Die Resolution wurde erstmals seit 2001 einhellig angenommen, wobei die Zahl
von 138 die Resolution gemeinsam tragenden Staaten einen Rekord darstellte. Auch die ohne
Abstimmung angenommene Resolution zur Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Dis-
kriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung wurde von einer Rekordzahl von
82 Staaten gemeinsam getragen. Die länderspezifischen Resolutionen erhielten mehr Stimmen als
im vorangegangenen Jahr. Nichtbefassungsanträge wurden 2009 nicht eingebracht.
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����Mitgliedstaaten und einiger Reso-
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vorgelegt, wovon 3 zur Abstimmung gelangten und angenommen wurden. Alle Einzelinitiativen
von EU-Mitgliedstaaten waren erfolgreich, so auch zu den Themen Verbrechensverhütung (IT),
Gewalt gegen Frauen (NL/FR), Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
der Frau (FI), Folter (DK), internationale Pakte über Menschenrechte (FI), Übereinkommen zum
Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (FR/Argentinien) sowie nationale Menschen-
rechtsinstitutionen (DE). Es wurde der Versuch unternommen, die Resolution zu Gewalt gegen
Frauen zu ändern, was jedoch erfolgreich verhindert werden konnte; anschließend wurde die
Resolution ohne Abstimmung angenommen. Die Resolution zu den internationalen Pakten wurde
jedoch sowohl im Ausschuss als auch auf der Plenartagung abgeändert und zur Abstimmung
gebracht.
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Drucksache 17/4522 – 118 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wie in den Jahren zuvor sprach sich die EU gegen die Resolution zur Diffamierung von Religionen
aus. Die EU verwies darauf, dass der Begriff der Diffamierung von Religionen für die Menschen-
rechtsdebatten nicht relevant ist, da durch die Menschenrechtsnormen Personen geschützt werden,
nicht aber Konzepte. Die EU begrüßte daher die allmählich abnehmende Zahl der für die Resolution
abgegebenen Stimmen. Bei der Annahme der Resolution zum Dialog zwischen den Kulturen und
den Religionen machte die EU in einer gemeinsamen Erläuterung ihres Standpunkts deutlich, dass
Dialog für sie eine Sache von Individuen, nicht von Konzepten oder Staaten ist und der Dialog
zwischen den Religionen Teil eines viel umfassenderen Dialogs zwischen den Kulturen ist, da
Religion und Glaube nicht die einzigen Identitätsquellen sind. Darüber hinaus erklärte die EU ihre
Unterstützung für die Unabhängigkeit der besonderen Verfahren des Menschenrechtsrats und
reagierte damit auf die Versuche einiger VN-Mitglieder, die entsprechenden Tätigkeiten einzu-
schränken und zu unterlaufen, indem sie etwa Verweise auf den Bericht des Sonderberichterstatters
über die Förderung und den Schutz der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus einer
Abstimmung unterziehen wollten.
5.2 Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Die 9. ordentliche Tagung des Menschenrechtsrates wurde im September 2008 abgehalten. Im
Laufe der Tagung wurden 24 Resolutionen angenommen, über drei davon wurde abgestimmt. Auf
der Tagung herrschte in hohem Maße Einmütigkeit, zur Abstimmung kamen die von Kuba traditio-
nell eingebrachten Resolutionen zu internationaler Solidarität und Zwangsmaßnahmen sowie die
von Pakistan im Namen der OIC und der Gruppe der afrikanischen Staaten vorgelegte Resolution
zu Menschenrechtsverletzungen im Zuge des Eindringens des israelischen Militärs in das besetzte
palästinensische Gebiet. Diese Resolutionen wurden gegen die Stimmen der EU-Mitgliedstaaten
angenommen.
Die Tagung wurde geprägt von den Aussprachen über die Verlängerung der besonderen Verfahren
für die Behandlung von Menschenrechtsfragen in bestimmten Ländern. Vier der betreffenden fünf
Mandate wurden verlängert. Das Mandat für Liberia konnte aufgrund des Widerstands des Landes
nicht verlängert werden. Auf Vorschlag des französischen EU-Vorsitzes wurde eine kurze Reso-
lution verabschiedet, die ein Follow-up durch das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte
vorsah, das im September 2009 einen Bericht vorlegen sollte. Folgende Mandate wurden verlängert:
Burundi, Kambodscha, Haiti (ausnahmsweise um zwei Jahre) und Sudan (um sechs Monate). In den
Aussprachen bestätigte sich, dass einige Länder (insbesondere die Gruppe der afrikanischen
Staaten) einer Fortsetzung der Ländermandate ablehnend gegenüberstehen. Die Weiterführung von
vier Ländermandaten ist somit ein Erfolg für die EU, die eine entscheidende Rolle bei den Ver-
handlungen vor allem mit den Gastländern spielte.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 119 – Drucksache 17/4522
Im Laufe der Tagung führte der interaktive Dialog mit dem Sonderberichterstatter über zeit-
genössische Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und
damit zusammenhängender Intoleranz zu einer lebhaften Debatte, und zwar insbesondere im
Zusammenhang mit einem Vorschlag der OIC und der Gruppe afrikanischer Staaten, zur Bekämp-
fung der Diffamierung von Religionen zusätzliche Normen einzuführen. Frankreich (im Namen der
EU) und Chile (im Namen der GRULAC) begrüßten gemeinsam den Versuch des neuen Sonder-
berichterstatters, den Schwerpunkt der Problematik auf die Frage der Anstachelung zum Hass auf-
grund von Volks-, Rassen- oder Religionszugehörigkeit zu verlagern. Allerdings konnte bei den
Erörterungen kein Konsens über diese Frage erzielt werden, weshalb die EU die weitere Entwick-
lung aufmerksam verfolgen muss. Ungeachtet der schwierigen Rahmenbedingungen tat der franzö-
sische EU-Vorsitz sein Bestes, um sicherzustellen, dass gute Voraussetzungen für die Über-
prüfungskonferenz von Durban geschaffen werden.
Im Mittelpunkt der 8. Sondertagung des Menschenrechtsrates (28. November bis 1. Dezember
2008) stand die Menschenrechtssituation im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Nach
schwierigen Verhandlungen endete die Sondertagung mit der Annahme einer Resolution mit wich-
tigen konkreten Aussagen; so wurden u. a. mehrere Sonderberichterstatter eingesetzt, die dem
Menschenrechtsrat im März 2009 ihren Bericht über die Region vorlegen sollten.
Für den 12. Dezember 2008 berief der Menschenrechtsrat eine Gedenkveranstaltung anlässlich des
60. Jahrestags der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein, an der neben dem
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bekräftigten angesichts von Relativierungsversuchen die allgemeine Gültigkeit der Menschenrechte.
Der Delegierte der Europäischen Kommission verwies auf die Instrumente, die die EU zur welt-
weiten Unterstützung der Menschenrechte geschaffen hat.
Auf der 42. Tagung des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Dezem-
ber 2008 wurde die Frage aufgeworfen, ob unter dem Dach des Menschenrechtsrates ein neuer
Mechanismus geschaffen werde sollte, der bei Frauen diskriminierenden Rechtsvorschriften zur
Anwendung käme; dies wurde von mehreren Staaten wie den EU-Mitgliedstaaten im Grundsatz
befürwortet.
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Drucksache 17/4522 – 120 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die 9. Sondertagung des Menschenrechtsrates fand am 9. Januar 2009 statt und befasste sich mit
den Ereignissen vom Dezember 2008 im Gazastreifen. Der Menschenrechtsrat verabschiedete eine
Resolution, mit der eine Mission zur Untersuchung der Vorkommnisse unter dem Aspekt der
Menschenrechte eingesetzt wurde. In Anbetracht des unausgewogenen Auftrags dieser Mission ent-
hielt sich die EU jedoch der Stimme. Die EU unterstützte das Vorgehen von Richter Richard
Goldstone, der die Mission leitete, das Mandat zu erweitern und das Verhalten aller Konflikt-
parteien zu untersuchen.
Die 10. Sondertagung des Menschenrechtsrates zum Thema "Die Auswirkungen der weltweiten
Wirtschafts- und Finanzkrise auf die allgemeine Verwirklichung und effektive Ausübung der
Menschenrechte" fand am 20. Februar 2009 statt. Die EU setzte sich das ganze Jahr über in etlichen
internationalen Foren für die Bekämpfung der Krise und ihrer Folgen ein. Da es jedoch wichtig ist,
dass sich der Menschenrechtsrat auf seine Kernaufgaben konzentrieren kann, entschied die EU, sich
bei der abschließenden Resolution der Stimme zu enthalten.
Die 10. ordentliche Tagung des Menschrechtsrates wurde im März 2009 abgehalten. Der Minister
für auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik, Karel Schwarzenberg, vertrat die EU
im Tagungsteil auf hoher Ebene. Der Menschenrechtsrat verabschiedete 36 Resolutionen. Das
Hauptaugenmerk der EU galt dem Schutz der Arbeiten im Rahmen der besonderen Verfahren des
Menschenrechtsrats und der Unterstützung der Unabhängigkeit des Hohen Kommissars für Men-
schenrechte. Die EU erreichte eine Verlängerung der Mandate für Birma/Myanmar und die DVRK;
die nachdrücklichen Bemühungen der EU um eine Verlängerung des Mandats für die DR Kongo
wurden jedoch von anderen blockiert. Das Mandat für Somalia wurde allerdings vorläufig um sechs
Monate verlängert. Angenommen wurden gegen den Widerstand der EU eine Resolution, der
zufolge die Unabhängigkeit des Amts des Hohen Kommissars für Menschenrechte eingeschränkt
werden soll, sowie weitere Reso
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Konzepte befürwortet werden, die den Menschenrechten entgegenwirken. Eine Resolution zum
Status des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und seiner Fakultativprotokolle wurde
problemlos angenommen; dabei handelte es sich um die erste thematische Initiative, nachdem sich
die EU und die GRULAC darauf verständigt hatten, Globalresolutionen erst nach vier Jahren (statt
nach einem Jahr) wieder einzubringen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 121 – Drucksache 17/4522
Angesichts der beunruhigenden Entwicklungen im Frühjahr 2009 in Sri Lanka setzte sich die EU
aktiv für die Abhaltung einer 11. Sondertagung des Menschenrechtsrates (26./27. Mai 2009) über
die Menschenrechtslage in dem Land ein. Leider enthielt der während der Sondertagung erarbeitete
Resolutionstext keine Bewertung der Menschenrechtslage noch Folgemaßnahmen, die eine Unter-
stützung durch die EU gerechtfertigt hätten.
Die 11. ordentliche Tagung des Menschrechtsrates wurde vom 2. bis 18. Juni 2009 abgehalten.
Dabei wurden 11 Resolutionen und ein Beschluss angenommen. Hauptziel der EU während dieser
Tagung war es sicherzustellen, dass der Menschenrechtslage in Sudan kontinuierlich Beachtung
geschenkt wird. Der Menschenrechtsrat verabschiedete eine Resolution, mit der das Mandat des
Unabhängigen Experten für die Menschenrechtssituation in Sudan festgelegt und das Mandat des
Sonderberichterstatters ersetzt wurde. Gegen den Widerstand der EU wurden mehrere Resolutionen
zu Konzepten angenommen, die die EU nicht anerkennt. Dies betraf erstens die kubanische Ini-
tiative zum Recht auf Frieden und zweitens zu den Auswirkungen der Auslandsverschuldung auf
die Ausübung der grundlegenden Menschenrechte. Kontroverse Texte über die Stärkung der beson-
deren Verfahren und eine russische Initiative zu traditionellen Werten wurden an die September-
tagung des Menschenrechtsrates verwiesen.
Auf der Organisationstagung des Menschenrechtsrates am 19. Juni 2009 wurden der neue Präsident
des Menschenrechtsrates für den dritten Arbeitszyklus, der belgische Botschafter Alex Van
Meeuwen, und ein neues Präsidium bestehend aus Vertretern Sloweniens (Gruppe der osteuro-
päischen Staaten), Ägyptens (Gruppe der afrikanischen Staaten), Chiles (GRULAG) und Indo-
nesiens (Gruppe der asiatischen Staaten) ernannt.
Auf der 12. ordentlichen Tagung des Menschenrechtsrates (14. September bis 2. Oktober 2009)
wurden 28 Resolutionen angenommen. Die Tagung brachte für die EU eine Reihe positiver Ergeb-
nisse. Die von der EU eingebrachte Resolution zu Aung San Suu Kyi und anderen politischen
Gefangenen in Birma/Myanmar wurde einhellig angenommen. Außerdem wurden die Mandate
betreffend die besonderen Verfahren für Somalia und Kambodscha verlängert, und das Mandat für
Burundi wurde aufrechterhalten. Eine Resolution zur Meinungsfreiheit wurde einvernehmlich ver-
abschiedet, und die EU unterstützte die angenommenen Resolutionen zur Unrechtsaufarbeitung und
zur Unabhängigkeit der Richterschaft.
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Drucksache 17/4522 – 122 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Das Konzept der traditionellen Werte wurde im Menschenrechtsrat mit der Annahme einer
diesbezüglichen Resolution aufgegriffen, wobei sich zahlreiche Staaten aus der Gruppe der west-
europäischen und anderen Staaten sowie aus der Gruppe der afrikanischen Staaten den Vorbehalten
der EU anschlossen. Die EU betonte ihre Befürchtung, dass die Resolution und das ihr zugrunde
liegende Konzept benutzt werden könnten, um die allgemeine Gültigkeit der Menschenrechte zu
unterminieren.
Die Aussprache zum Nahen Osten wurde geprägt von der Vorstellung des Berichts der Ermittlungs-
kommission zur Gaza-Offensive ("Goldstone-Bericht") und den Verhandlungen über etwaige
Maßnahmen im Anschluss an diesen Bericht. Die EU knüpfte konstruktive Kontakte zur Palästinen-
sischen Behörde, um darauf hinzuwirken, dass die Tagung zu einem positiven Abschluss gebracht
wird, doch wurde der Resolutionsentwurf zurückgezogen, um kurze Zeit später auf einer Sonder-
tagung erneut eingebracht zu werden.
Die 12. Sondertagung des Menschenrechtsrates wurde auf Initiative der palästinensischen Dele-
gation für den 15./16. Oktober 2009 einberufen. Im Mittelpunkt dieser Tagung zum Thema "Die
Menschenrechtssituation in den besetzten palästinensischen Gebieten und in Ostjerusalem" standen
der Bericht und die Empfehlungen der von Richter Goldstone geleiteten Ermittlungskommission zu
den Geschehnissen im Gazastreifen. Die EU beteiligte sich aktiv an den Verhandlungen über die
Tagungsergebnisse, konnte jedoch die Resolution nicht unterstützen, da die von ihr vorgeschlage-
nen Änderungen nicht berücksichtigt wurden.
Die EU unterstützte weiterhin die Tätigkeit des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten
Nationen für Menschenrechten, und zwar sowohl durch regelmäßige Zusammenkünfte als auch
durch die Bekräftigung ihres Engagements für die Wahrung der Unabhängigkeit der Hohen
Kommissarin und ihres Amtes.
Allgemeine regelmäßige Überprüfung
Die EU bemüht sich unablässig darum, den Prozess der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung vor
Versuchen, seine Glaubwürdigkeit zu unterminieren, zu bewahren und dafür zu sorgen, dass die
Mitwirkung von NRO an diesem Prozess nicht eingeschränkt wird.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 123 – Drucksache 17/4522
Die dritte Tagung der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (1. bis 15. Dezember 2008) bot
Gelegenheit zur Überprüfung von 16 Ländern, darunter Burundi, Israel, die Vereinigten Arabischen
Emirate, Usbekistan, Turkmenistan und Luxemburg. Bemerkenswert an der Tagung waren die
größere Teilnahme von Staaten, die genaueren und zielgerichteteren Empfehlungen und die
Anwesenheit hochrangig besetzter Delegationen aus den überprüften Staaten, die ausnahmslos die
Ernsthaftigkeit an den Tag legten, mit der die meisten Länder der Überprüfung begegnen. Aller-
dings warf die Annahme einiger Berichte Schwierigkeiten auf, insbesondere im Falle Burundis und
Usbekistans, die versuchten, die übliche Struktur des Empfehlungsteils des Berichts zu ändern; dies
hätte zu Verwirrungen und Unklarheiten hinsichtlich der Positionen der betreffenden Länder
geführt. Für die EU-Mitgliedstaaten bestätigte die Tagung die Gültigkeit der allgemeinen regel-
mäßigen Überprüfung.
Zwei Tagungen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung fanden im Februar und März 2009
statt. Die Februartagung, auf der unter anderem Kuba, Saudi Arabien, China, die Russische
Föderation und Nigeria überprüft wurden, wurde durch Behinderungen des Verfahrens und
Manipulationsversuche in ihren Arbeiten erheblich beeinträchtigt. Der Präsident des Menschen-
rechtsrates konnte die Staaten nicht dazu bewegen, sich auf eine Lösung zu verständigen.
5.3 Europarat
Bei der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat setzte sich der positive Trend fort; so
wurden der Austausch intensiviert und die Bezie� �!�����������
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������ Bereich der Menschen-
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Vierertreffen zwischen dem Vorsitz der EU, der Kommission, dem Generalsekretär des Europarats
und dem Vorsitzenden des Ministerkomitees des Europarats fanden am 11. Mai 2009 und am
27. Oktober 2009 statt. Die Teilnehmer begrüßten die erfolgreiche Umsetzung der 2007 unter-
zeichneten Vereinbarung zwischen der EU und dem Europarat und erörterten Aspekte der Zusam-
menarbeit in den Bereichen Demokratisierung, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.
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http://ec.europa.eu/external_relations/organisations/coe/index_en.htm
Drucksache 17/4522 – 124 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Hohe Beamte des Europarats, einschließlich des Europaratskommissars für Menschenrechte und
des Kanzlers des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wurden auch weiterhin regel-
mäßig eingeladen, an den Arbeiten am Rande von Sitzungen der EU-Ratsarbeitsgruppen teilzu-
nehmen. Im Februar 2009 trafen der Europaratskommissar für Menschenrechte und der damalige
Hohe Vertreter Javier Solana zusammen, um Menschenrechtsfragen zu erörtern. Der neu gewählte
Generalsekretär des Europarats stattete im Oktober 2009 Brüssel einen Besuch ab und traf den
Präsidenten der Kommission. Mehrere hochrangige Beamte der EU-Kommission informierten bei
einem Besuch in Straßburg über die EU-Politik in verschiedenen Bereichen, darunter auch über die
Initiative der Östlichen Partnerschaft.
Einer der wichtigsten Punkte auf der EU/Europarat-Tagesordnung ist der Beitritt der EU zur Euro-
päischen Menschenrechtskonvention. Die Vorbereitungen dafür laufen seit der Ratifizierung des
Vertrags von Lissabon. Die EU unterstützt nachdrücklich die Bemühungen um eine Stärkung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und ist bestrebt, zu seiner Effizienz beizutragen. In
diesem Zusammenhang unterstützt die EU vorbehaltlos den Interlaken-Prozess im Rahmen der
hochrangig besetzten Konferenz über die Zukunft des Europäischen Gerichtshofs für Menschen-
rechte.
Die EU weiß die Arbeit der Venedig-Kommission des Europarats sehr zu schätzen und begrüßt
deren Rolle, die Mitgliedstaaten des Europarats hinsichtlich der Vereinbarkeit ihrer Rechts-
vorschriften mit europäischen Standards und Normen auf dem Gebiet der Grundrechte und
-freiheiten zu beraten.
Die EU hatte eine gute Zusammenarbeit mit dem Europaratskommissar für Menschenrechte, ins-
besondere in Bezug auf die Lage nach dem Konflikt in Georgien und die Situation nach den Wahlen
in der Republik Moldau. Der Europarat hat zudem Schulungen in Menschenrechtsfragen für die
EU-Beobachtermission in Georgien veranstaltet.
Die EU und der Europarat arbeiteten auch weiterhin eng bei ihren Bemühungen um eine weltweite
Abschaffung der Todesstrafe zusammen, was mit der Veröffentlichung einer gemeinsamen Erklä-
rung anlässlich des Internationalen und des Europäischen Tags gegen die Todesstrafe am
10. Oktober 2008 und 2009 deutlich wurde.
Die EU leistet nach wie vor den größten Beitrag zu den Tätigkeiten des Europarats, indem sie
gemeinsame Programme und Aktivitäten finanziert. Die EU wird ihre enge Zusammenarbeit mit
dem Europarat in den beide Seiten interessierenden Bereichen entsprechend der Vereinbarung
zwischen dem Europarat und der EU fortsetzen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 125 – Drucksache 17/4522
5.4 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Die EU unterstützte weiterhin die Bemühungen der OSZE, die Sicherheit in ihren drei sogenannten
Dimensionen zu erhöhen:
der politisch-militärischen,
der wirtschaftlichen und ökologischen sowie
der menschlichen Dimension.
Die EU hat sich im gesamten Berichtszeitraum konstruktiv und substanziell im Rahmen der OSZE
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eingebracht.1 Die EU leistete dem griechischen Vorsitz hilfreiche Unterstützung, so dass dieser auf
dem überhaupt ersten informellen Ministertreffen der OSZE den Korfu-Prozess zur Stärkung und
Neubelebung der OSZE erfolgreich ins Leben rufen konnte. Dadurch sollte das durch den
bewaffneten Konflikt zwischen Russland und Georgien im August 2008 geschwächte Vertrauen
zwischen den OSZE-Mitgliedstaaten wiederhergestellt werden. Auf der Tagung des Ministerrats in
Athen (1./2. Dezember 2009) konnten übereinstimmend mit den Zielen der EU eine Erklärung und
ein Beschluss zum Korfu-Prozess erfolgreich verabschiedet werden; darin bekundeten die Minister
ihren festen Willen, einen weitgefassten Sicherheitsdialog im Rahmen der OSZE voranzubringen,
während zugleich ein substanzieller Zeitplan für Fortschritte unter dem kasachischen Vorsitz (2010)
und darüber hinaus aufgestellt wurde.
Besondere Priorität galt seitens der EU der Prävention und Beilegung von Konflikten unter anderem
durch die Arbeit des Hohen Kommissars für nationale Minderheiten oder die von OSZE-Feld-
missionen durchgeführten Maßnahmen zu Vertrauensbildung und Demokratisierung. Die EU setzte
ihre aktiven Bemühungen um einen Konsens für die Erneuerung einer sinnvollen OSZE-Präsenz in
Georgien fort.
Hinsichtlich der menschlichen Dimension wies die EU beständig darauf hin, wie wichtig es ist,
die Unabhängigkeit der OSZE-Institutionen, insbesondere des BDIMR, zu wahren. Die EU
sprach sich wiederholt für Maßnahmen aus, um negativen Entwicklungen bei der Medienfreiheit
im OSZE-Raum sowie Angriffen auf Journalisten und andere Menschenrechtsverteidiger
entgegenzuwirken.
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
http://ec.europa.eu/external_relations/organisations/osce/index_en.htm
Drucksache 17/4522 – 126 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Auf Minister- und Botschafterebene, durch das Treffen des OSZE-Generalsekretärs mit dem
Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee sowie durch die Teilnahme von Vertretern der
OSZE-Institutionen an Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen wurde der regelmäßige politische Dialog
mit der OSZE fortgeführt. Im September 2009 stattete der Persönliche Beauftragte des Hohen
Vertreters Javier Solana der OSZE einen Besuch ab, um über die Entwicklungen der Politik und der
Instrumente der EU im Bereich Menschenrechte zu informieren.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 127 – Drucksache 17/4522
6. Länder, Regionen und Gebiete
6.1. EU-Bewerberländer und andere
Türkei
Die EU beobachtet weiterhin die Situation im Rahmen des Verhandlungsprozesses wie auch im
Rahmen des regelmäßigen Politikdialogs auf Ebene der Minister und Politischen Direktoren. Die
letzte Lagebeurteilung der EU beruht auf dem jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission vom
14. Oktober 2009, in dem zwar einige Fortschritte festgestellt, aber auch eine Reihe von Bereichen
aufgezeigt wurden, in denen noch Reformen notwendig sind.
Die türkische Regierung startete 2009 eine Demokratieinitiative, die auch eine Öffnung in der
Kurdenfrage einschloss. In seinen Schlussfolgerungen vom 8. Dezember 2009 begrüßte der Rat der
EU diese Initiative und führte aus, dass sie zu konkreten Maßnahmen führen sollte, die die Lage im
Südosten des Landes erheblich verbessern würden, indem sie den Schutz der Vielfalt unter den
türkischen Bürgern gewährleisten.
Die EU ersuchte die Türkei, das Reformtempo zu erhöhen, damit das Land die "Kopenhagener
Kriterien" uneingeschränkt erfüllen kann. Es wurde auf verschiedene Bereiche hingewiesen, in
denen Fortschritte nötig sind; dazu zählen Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Religionsfreiheit,
Achtung von Eigentumsrechten, Gewerkschaftsrechte, Rechte von Personen, die Minderheiten
angehören, zivile Kontrolle des Militärs, Rechte der Frauen und des Kindes, Nichtdiskriminierung
und Gleichberechtigung. Die EU begrüßte die Absicht der Regierung, ihre Bemühungen im Kampf
gegen Folter und Misshandlung und auch in der Frage der Straflosigkeit zu intensivieren.
, �����<�! �!�����,��"�����"����������<��&���vom 19. Mai 2009 hatte die EU eine Reihe ähn-
licher Fragen angesprochen, darunter die Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen
sowie die Unterstützung und Durchsetzung von Menschen- und Gewerkschaftsrechten. Zudem sah
die EU den lang erwarteten Verfassungsänderungen und der daran geknüpften weiteren Demo-
kratisierung in vielen Bereichen sowie damit verbundenen besseren Garantien für Grundfreiheiten
im Einklang mit dem EU-Recht hoffnungsvoll entgegen.
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Drucksache 17/4522 – 128 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Was den Osten und Südosten des Landes anbelangt, so begrüßte die EU die Entscheidung, das Süd-
ostanatolien-Projekt fertigzustellen und betonte, wie wichtig ein umfassender Ansatz für die Lösung
der wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Region und für die Schaffung der Voraussetzungen
dafür ist, dass die hauptsächlich kurdische Bevölkerung dieser Gebiete alle Rechte und Freiheiten in
Anspruch nehmen kann. Einige Fortschritte wurden im Bereich der kulturellen Rechte erzielt,
insbesondere durch die Einrichtung eines nationalen Fernsehsenders in kurdischer Sprache, aber es
sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich.
Für die Türkei wurde für 2009 die Bereitstellung von finanzieller Heranführungshilfe in Höhe von
insgesamt 567 Mio. EUR aus dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) vorgesehen. Darüber
hinaus bezog die Türkei Hilfen aus den regionalen und horizontalen Programmen des IPA, womit
die Entwicklung der Zivilgesellschaft unterstützt wurde.
Staaten des westlichen Balkans
Mit dem angestrebten Beitritt zur EU schließen sich diese Länder der EU-Menschenrechtspolitik
an. Bis zu ihrem Beitritt leitet sich der politische Rahmen für die Staaten des westlichen Balkans
vom Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) ab, in dem die Voraussetzungen festgelegt
sind, darunter die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschen-
rechte und der Rechte der Angehörigen von Minderheiten, der Grundfreiheiten sowie der Grund-
sätze des Völkerrechts und der regionalen Zusammenarbeit. Herzstück des SAP sind die "Stabili-
sierungs- und Assoziierungsabkommen" und die "Interimsabkommen". Demokratische Grundsätze
und der Schutz der Menschenrechte sind wesentliche Bestandteile eines jeden Abkommens.
Die letzte Lagebeurteilung der EU beruht auf den jährlichen Fortschrittsberichten der Kommission
vom 14. Oktober 2009, in denen Fortschritte in verschiedenen Bereichen festgestellt wurden. Den
Berichten zufolge sind die Rechtsstaatlichkeit und insbesondere die Bekämpfung von Korruption
und organisierter Kriminalität, aber auch der Ausbau der Verwaltungskapazitäten wichtige Heraus-
forderungen in den westlichen Balkanstaaten. Probleme im Zusammenhang mit der Meinungs-
freiheit und den Medien müssten dringend angegangen werden.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 129 – Drucksache 17/4522
Die EU führt mit den Ländern der Region regelmäßig Gespräche über Menschenrechtsfragen. Die
Hilfe der EU wird über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA)1 geleistet und orientiert sich an
den kurz- und mittelfristigen Prioritäten für die weitere europäische Integration. Die EU führt in der
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und unterhält drei Büros von EU-Sonderbeauftragten. In den Mandaten der einzelnen Operationen
wird die Bedeutung von Menschenrechtsfragen und Fragen der Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben.
Mehrere dem Regionalen Kooperationsrat angeschlossene regionale Initiativen zur Bekämpfung
von grenzüberschreitender Kriminalität und Korruption, zur Strafverfolgung und zur polizeilichen
Zusammenarbeit sind darauf gerichtet, die Achtung der Menschenrechte zu verbessern. Die Voraus-
setzungen gemäß dem SAP umfassen die uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internatio-
nalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ), damit durch die Aufarbeitung von
Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit die Aussöhnung gefördert wird. Die EU unterstützt
die Arbeit des Gerichtshofs durch Einfrieren der Vermögenswerte von Personen, die der IStGHJ
angeklagt hat und die flüchtig sind, sowie durch ein Einreiseverbot für Personen, die vor dem
IStGHJ Angeklagte dabei unterstützen, sich der Justiz zu entziehen.
Der Rat der EU betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 7. Dezember 2009, wie wichtig der
Schutz aller Minderheiten ist, und hielt die Regierungen der Länder der Region dazu an, die zur
Lösung dieser Fragen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Minderheit der Roma ist allge-
mein nach wie vor sehr schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierung ausgesetzt.
Kroatien
Die EU hat im Rahmen der Beitrittsverhandlungen und des Stabilisierungs- und Assoziierungs-
prozesses die Einhaltung der Menschenrechte weiterhin aufmerksam beobachtet. Die letzte Lage-
beurteilung der EU beruht auf dem jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission von 2009. Darin
wurden Fortschritte in verschiedenen Bereichen bescheinigt, doch wurde darauf hingewiesen, dass
die Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte häufig durch allgemeine Defizite im Justiz-
wesen beeinträchtigt wurde.
1 ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82. Insgesamt sind 6,3 Mrd. EUR dafür veranschlagt, die
westlichen Balkanstaaten bei ihren Beitrittsvorbereitungen zu unterstützen, davon 903 Mio.
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EUR für 2010.
Drucksache 17/4522 – 130 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Auf seiner Tagung vom 7. Dezember 2009 stellte der Rat der EU fest, dass Kroatien seine Reform-
bestrebungen im Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Rechte der
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verbrecherprozesse vorantreiben müsse, um in diesen Bereichen überzeugende Ergebnisse vor-
weisen zu können. Der Rat stellte klar, dass die rechtzeitige Durchführung dieser Reformen und das
rechtzeitige Erreichen aller Benchmarks und damit die Erfüllung aller Voraussetzungen für die
Mitgliedschaft, insbesondere in den Bereichen Justiz und Grundrechte, entscheidend dafür sein
werden, dass Kroatien sein Ziel, die Verhandlungen 2010 abzuschließen, erreichen kann.
, �����M)�<�! �!�����,��"�����"����������-�"atien am 28. April 2009 sowie auf der 5. Tagung
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liche Aussagen und betonte, dass in rechtlicher Hinsicht der Schutz der Menschenrechte weitgehend
gewährleistet ist, dass jedoch in Bezug auf die praktische Umsetzung weiterhin erhebliche Heraus-
forderungen bestehen.
Die im Rahmen der IPA-Programme geleistete Finanzhilfe belief sich 2009 auf 151 Mio. EUR. Zu
den geförderten Bereichen gehörte auch der Institutionenaufbau. Zusätzlich erhielt Kroatien weiter-
hin Mittel aus regionalen und horizontalen Programmen. Ein mit 2,5 Mio. EUR ausgestattetes
Zuschussprogramm wurde im Rahmen von IPA 2009 für die Entwicklung der Zivilgesellschaft auf-
gelegt.
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Das im April 2001 unterzeichnete Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen wird reibungslos
umgesetzt. In ihrem Strategiepapier zur Erweiterung und dem Fortschrittsbericht für das Land von
2009 kam die Kommission zu dem Schluss, dass sie aufgrund der Fortschritte, die das Land bezüg-
lich der Kriterien für die Mitgliedschaft erreicht hat, die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen
empfehlen kann. Auf seiner Tagung vom 7./8. Dezember 2009 beschloss der Rat, sich im ersten
Halbjahr 2010 erneut mit der Angelegenheit zu befassen.
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat alle grundlegenden VN-Übereinkommen
und internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert, wenngleich bei
deren Umsetzung weiterhin Verbesserungen erforderlich sind. Sozial schwache Personen und Min-
derheiten werden durch einen lückenhaften Rechts- und Finanzrahmen benachteiligt. Insbesondere
Roma sind nach wie vor sehr schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen ausgesetzt.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 131 – Drucksache 17/4522
Die EU betonte, dass die Reformagenda fortgesetzt werden muss. Insbesondere bedarf es weiterer
Anstrengungen, um die Korruption zu bekämpfen und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des
Justizwesens sicherzustellen. Die EU unterstrich ferner die Bedeutung gutnachbarlicher
Beziehungen zwischen den Gemeinschaften.
Die EU wird die Lage daher im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und des
politischen Dialogs auch weiterhin auf der Grundlage der Beitrittspartnerschaft und anhand der
jährlichen Fortschrittsberichte der Kommission genau verfolgen.
Auf der 6. Tagung des Stabilitäts- und Assoziationsrats vom 27. Juli 2009 in Brüssel wurden die
wesentlichen Entwicklungen in Bezug auf die Einhaltung der politischen Kriterien für eine
EU-Mitgliedschaft geprüft. Die EU begrüßte das Fazit des Büros für demokratische Institutionen
und Menschenrechte (BDIMR), dem zufolge die Präsidentschafts- und Kommunalwahlen
(März/April 2009) den meisten internationalen Standards gerecht wurden, und sprach sich dafür
aus, dass alle Empfehlungen des BDIMR baldmöglichst und uneingeschränkt umgesetzt werden.
Die EU begrüßte die Fortschritte bei der Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid, das einen
festen Bestandteil der Verfassungs- und Rechtsordnung in der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien darstellt. Sie betonte, dass bei der Integration und Repräsentation ethnischer
Gemeinschaften weitere Fortschritte erzielt werden müssen. Gleichzeitig begrüßte sie die Einrich-
tung einer speziellen Behörde für den Schutz ethnischer Minderheiten. Ferner forderte die EU
zusätzliche Anstrengungen, damit das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich in den
Medien in der Praxis tatsächlich gewährleistet wird.
Die nationalen IPA-Zuweisungen beliefen sich 2009 auf 81 Mio. EUR. Die Hilfen konzentrierten
sich u.a. auf die Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid und den Ausbau der Verwaltungs-
kapazitäten, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit. Umfangreiche EU-Finanzhilfen
wurden der Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellt, darunter für den Aufbau des nationalen zivil-
gesellschaftlichen Forums, für den Kapazitätsaufbau für Organisationen der Zivilgesellschaft sowie
für die Einrichtung von regionalen NRO-Unterstützungsstellen.
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Drucksache 17/4522 – 132 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Albanien
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit Albanien wurde am 12. Juni 2006
unterzeichnet und trat im April 2009 in Kraft. Der Stabilitäts- und Assoziationsrat trat daher erst-
mals am 18. Mai 2009 zusammen. Hauptzweck der Tagung war die Prüfung der Fortschritte des
Landes auf seinem Weg in die EU. Was die Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten
anbelangt, ermunterte die EU Albanien, seinen Rechtsrahmen auszuschöpfen, um seinen Ver-
pflichtungen nachzukommen.
Albanien stellte im April 2009 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft. Nach einem entsprechenden
Beschluss des Rates der EU begann die Kommission im November 2009 mit den Vorbereitungen
für eine Stellungnahme zu dem albanischen Antrag.
Im Anschluss an die Parlamentswahlen vom 28. Juni 2009 stellte die EU fest, dass diese dem Groß-
teil der Verpflichtungen im Rahmen der OSZE genügten, wenngleich weitere Anstrengungen not-
wendig seien, um die festgestellten Mängel zu beheben. Die wichtigste Oppositionspartei beschloss,
das neue Parlament von seiner ersten Sitzung am 7. September an zu boykottieren. Die EU hat die
Lage seither weiter beobachtet.
Die EU setzt die Überwachung der Menschenrechtssituation in Albanien fort, insbesondere im Hin-
blick auf die Lage der sozial schwachen Gruppen und Minderheiten. Dies geschieht im Rahmen des
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses auf der Grundlage der Europäischen Partnerschaft und
anhand der jährlichen Fortschrittsberichte. Albanien hat die meisten internationalen Übereinkom-
men zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert, bei deren Umsetzung sind jedoch weiterhin Ver-
besserungen erforderlich. Die Meinungsfreiheit wird durch die Verfassung garantiert; dennoch
unterliegen viele Medien dem Druck politischer Interessen. Sozial schwache Personen und Minder-
heiten werden durch einen lückenhaften Rechts- und Finanzrahmen benachteiligt. Insbesondere
Roma sind nach wie vor sehr schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierungen ausgesetzt.
In einer Erklärung vom 13. Februar 2009 äußerte die EU ihre Besorgnis angesichts des albanischen
"Lustrationsgesetzes" und seiner Folgen für die Unabhängigkeit der Justiz. Sie appellierte an die
Regierung Albaniens, die Unabhängigkeit der Verfassungsorgane zu wahren.
Die Albanien im Rahmen des IPA geleistete Unterstützung belief sich 2009 auf insgesamt
81,2 Mio. EUR. Sie konzentrierte sich im Wesentlichen auf die Bereiche Justiz und Inneres, Aufbau
der Verwaltungskapazitäten und demokratische Stabilisierung.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 133 – Drucksache 17/4522
Bosnien und Herzegowina
Die EU hat am 16. Juni 2008 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und
Herzegowina unterzeichnet. Allerdings hat sich seither die politische Lage angesichts einer zuneh-
menden nationalistischen Rhetorik, des Vorwahlkampfs für die Wahlen im Oktober 2010 und der
wiederholten Blockierung der staatlichen Organe verschlechtert. Im Herbst 2009 starteten die EU
und die Vereinigten Staaten gemeinsam auf hoher Ebene eine Initiative, um zu einer politischen
Einigung über die Reform der Verfassung zu gelangen, wozu unter anderem gehören würde, die
derzeitigen Verfassungsregelungen mit der EMRK in Einklang zu bringen, dies ist auch Bestandteil
der Verpflichtungen gemäß dem SAA und dem Interimsabkommen. Aufgrund des Zeitplans für die
erforderlichen rechtlichen Schritte für eine Verfassungsänderung ist es jedoch unwahrscheinlich,
dass die Änderungen rechtzeitig vorgenommen werden, um die Wahlen 2010 EMRK-konform
abhalten zu können.
Die EU beobachtete auch weiterhin�������������������
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���%������1� $$��� ���������������������;���en des Stabilisierungs- und Assoziierungs-
prozesses, auf der Grundlage der Europäischen Partnerschaft und anhand der jährlichen Fort-
schrittsberichte der Kommission. Die EU forderte auch weiterhin mehr Fortschritte bei der wirk-
samen Überwachung der Menschenrechte durch die innerstaatlichen Stellen sowie die Umsetzung
entsprechender Gerichtsurteile. Die EU stellte außerdem fest, dass die Minderheit der Roma nach
wie vor sehr schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierung ausgesetzt ist, obwohl die
Finanzmittel für die Umsetzung der Strategie für die Roma aufgestockt wurden.
Der EU-Sonderbeauftragte in Bosnien und Herzegowina förderte auch weiterhin einen kohärenten
und konsequenten Ansatz für die durchgängige Berücksichtigung der Menschenrechte. In
Abstimmung mit anderen internationalen Akteuren unterstützte er die staatlichen Stellen aktiv bei
der Ausarbeitung eines Gesetzes zum Verbot von Diskriminierungen. Ebenso spielte er eine zen-
trale Rolle bei der Förderung von Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit.
Beide GSVP-Missionen in Bosnien und Herzegowina, d.h. die EU-Polizeimission (EUPM) und die
Operation ALTHEA (EU-geführte Kräfte seit 2007), leisteten einen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit
und zu einem sicheren Umfeld.
Die EU stellte über das IPA-Programm 2009 89,1 Mio. EUR bereit. Die Hilfen konzentrierten sich
hauptsächlich auf die Bereiche öffentliche Verwaltung, Verfassungsreform und Rechtsstaatlichkeit.
Für die Entwicklung der Zivilgesellschaft wurden 3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.
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Drucksache 17/4522 – 134 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Montenegro
Die EU unterzeichnete im Oktober 2007 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit
Montenegro, das voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2010 in Kraft tritt. Montenegro bean-
tragte dann am 15. Dezember 2008 die EU-Mitgliedschaft; eine Stellungnahme zu diesem Antrag
wird derzeit von der Kommission erarbeitet.
Entsprechend den an die Kopenhagener Kriterien und den Stabilisierungs- und Assoziierungs-
prozess geknüpften Bedingungen beobachtete die EU weiterhin die Menschenrechtssituation in
Montenegro, insbesondere die Lage der sozial schwachen Gruppen und Minderheiten.
Die EU stellte 2009 weitere Fortschritte in diesem Bereich fest, so dass Montenegro weitgehend die
EU-Normen erfüllt. Die Verfassung vom Oktober 2007 sieht ein hohes Maß an Schutz der Men-
schenrechte und Grundfreiheiten vor, darunter auch der Rechte der Angehörigen von Minderheiten,
doch sind bei der Umsetzung weiterhin Verbesserungen erforderlich. Insbesondere das Gesetz über
die Rechte und Freiheiten von Minderheiten wurde bislang nicht an die Verfassung angepasst.
Wenngleich einige Maßnahmen ergriffen wurden, gibt die wirtschaftliche und soziale Lage von
Vertriebenen wie auch der Gemeinschaften der Roma, Aschkali und Ägypter weiterhin Anlass zu
großer Sorge, da sie nach wie vor sehr schwierigen Lebensbedingungen und Diskriminierung
ausgesetzt sind.
Die EU hat Montenegro dazu aufgerufen, die R����������
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Kriminalität und Korruption vorzuweisen. Insbesondere drang sie auf zusätzliche Anstrengungen
zur besseren Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Folter und Misshandlung, Straf-
vollzugssystem und Zugang zur Justiz. Angesprochen wurde von ihr zudem, dass mehr für die
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Am 26. Juni 2009 veröffentlichte die EU eine Erklärung, in der sie die Ratifizierung des Internatio-
nalen Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende
Behandlung oder Strafe und des dazugehörigen Fakultativprotokolls durch Montenegro (und meh-
rere andere Staaten) begrüßte.
Die Parlamentswahlen vom März 2009 genügten nahezu allen internationalen Standards.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 135 – Drucksache 17/4522
Im Rahmen des IPA wurden 2009 insgesamt 33,3 Mio. EUR bereitgestellt. Die Hilfen konzen-
trierten sich hauptsächlich auf den Bereich Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Justiz- und Poli-
zeireform. Insgesamt 2,2 Mio. EUR wurden für Projekte vorgesehen, die auf einen größeren Beitrag
zivilgesellschaftlicher Organisationen in bestimmten Bereichen abzielten; dazu zählten soziales
Wohlergehen, Sonderpädagogik, Gesundheitsvorsorge, interkultureller Dialog sowie Transparenz
und Rechenschaftspflicht von öffentlicher Verwaltung, Justiz und Parlament.
Serbien
Serbien unterzeichnete am 29. April 2008 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA)
mit der EU. Nachdem der Chefankläger des IStGHJ die Zusammenarbeit mit Serbien positiv bewer-
tet hatte, beschloss der Rat der EU am 7. Dezember 2009, die Blockade des Interimsabkommens
des SAA (das daraufhin am 1. Februar 2010 in Kraft trat) aufzuheben und wird sich nach sechs
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Serbien den Beitritt zur EU.
Die EU beobachtete auch weiterhin die Menschenrechtslage in Se��������������
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ation der sozial schwachen Gruppen und Minderheite�������;����������#����
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ziierungsprozesses, auf der Grundlage der Europäischen Partnerschaft und anhand der jährlichen
Fortschrittsberichte der Kommission. Außerdem verfolgte die EU-Delegation in Belgrad aufmerk-
sam die Situation der Menschenrechte in Serbien, einschließlich der Rechte der Angehörigen von
Minderheiten, anhand mehrerer Mittel wie Feldmissionen, sowie durch den regelmäßigen Dialog
mit maßgeblichen Interessenvertretern wie zivilgesellschaftlichen und internationalen Organisa-
tionen.
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26. Januar 2009 in Brüssel statt. Die EU und Serbien erörterten die politische Lage in Serbien, die
Beziehungen zwischen der EU und Serbien, die politische Entwicklung in der Region sowie Fragen
der Energieversorgungssicherheit in den Staaten des westlichen Balkans. Die EU sprach Themen
wie die Reform der Geschäftsordnung des Parlaments, allgemeine demokratische Reformen, die
Justizreform sowie die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität an. Die EU
betonte, dass bei der Durchführung aller Reformen die europäischen Normen eingehalten werden
müssen.
Im Februar 2009 ernannte der Hohe Vertreter einen persönlichen Beauftragten mit Sitz in Belgrad,
der mit der serbischen Regierung in allen politischen Fragen und Fragen der Rechtsstaatlichkeit eng
zusammenarbeitet.
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Drucksache 17/4522 – 136 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die für Serbien im Rahmen des IPA bereitgestellten Mittel beliefen sich 2009 auf insgesamt
194,8 Mio. EUR. Zu den finanziell geförderten Bereichen zählten die Stärkung der Rechtsstaatlich-
keit, Menschenrechte und Bildung. Eine Reihe zivilgesellschaftlicher Initiativen wird im Rahmen
der nationalen und regionalen IPA-Programme mit Hilfe der Fazilität zur Förderung der Zivilgesell-
schaft sowie durch themengebundene Finanzierungsinstrumente wie die Europäische Initiative für
Demokratie und Menschenrechte unterstützt.
Kosovo
Mit dem Start der Mission EULEX Kosovo am 9. Dezember 2008 leistete die EU einen entschei-
denden Beitrag zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und wichtigen Grundrechten im Kosovo; dies
gilt insbesondere für das Recht auf ein faires Verfahren, den Schlüssel für eine Reform des Rechts-
systems. Im Rahmen von EULEX Kosovo unternimmt die EU nie dagewesene Anstrengungen zur
Förderung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Kosovo. Die Aktivitäten der Mission
reichen von der Mitarbeit in sämtlichen Phasen der Strafrechtspflege sowie in Fragen der Zivil-
gerichtsbarkeit und des Eigentumsrechts bis hin zur Unterstützung von Familien mit vermissten
Angehörigen. Die Mission leistet zudem Hilfe, wenn die lokale Polizei nicht in der Lage ist,
Störungen der öffentlichen Ordnung zu unterbinden.
EULEX Kosovo hat mit der Einrichtung einer Kommission für die Überwachung der Achtung der
Menschenrechte begonnen, die die Beschwerden sämtlicher (nicht zum Missionspersonal gehören-
der) Personen prüfen soll, die mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch EURLEX Kosovo
seit dem Beginn des Mandats anzeigen. Die Arbeit der Kommission ist an die Dauer des Exekutiv-
mandats von EULEX Kosovo geknüpft.
Der EU-Sonderbeauftragte im Kosovo hat den ��*"�������&��*�%���!��"���������, ���!(�����
Schutz der Menschenrechte und der Rechte der Angehörigen von Minderheiten (einschließlich
Dezentralisierung, Bildung, Kulturerbe, Eigentumsrechte und freiwillige Rückkehr) zu fördern. Der
EU-Sonderbeauftragte hat die Menschenrechtslage der im Kosovo lebenden Minderheiten, ein-
schließlich der Roma, aufmerksam überwacht.
Das Kosovo nimmt mit den sich daraus ergebenden Vorteilen am Stabilisierungs- und Asso-
ziierungsprozess der EU teil, doch wird die Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechts-
gremien zwangsläufig dadurch eingeschränkt, dass es weder Mitglied der Vereinen Nationen noch
des Europarats ist. Die EU hat es daher zur besonderen Priorität erhoben, die uneingeschränkte
Achtung der Menschenrechte im Kosovo zu gewährleisten.
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 137 – Drucksache 17/4522
Das Kosovo empfängt EU-Hilfen über das IPA, die makrofinanzielle Hilfe, die Gemeinschaftshilfe
für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung (CARDS), das Stabilitätsinstrument sowie
andere Finanzierungsquellen. Im Rahmen des IPA-Jahresprogramms 2009 wurden mehr als
103 Mio. EUR bereitgestellt, einschließlich für die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit.
6.2 In die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) einbezogene Länder
Europäische Nachbarschaftspolitik
Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) wurde 2004 eingeführt, um das Entstehen neuer
Trennlinien zwischen der erweiterten EU und ihren Nachbarn zu verhindern. Im Rahmen ihrer
jeweiligen ENP-Aktionspläne verpflichten sich die Partnerländer zu einer engeren politischen
Zusammenarbeit und einem engeren Dialog auf Grundlage gemeinsamer Werte, d.h. Achtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolles
Regieren und Völkerrecht. Im April 2009 hat die Kommission eine Bestandsaufnahme1 der Fort-
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1 Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zur Mitteilung der Kommission an das
Parlament und den Rat "Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2008"
(siehe länderspezifische Fortschrittsberichte
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http://ec.europa.eu/world/enp/documents_de.htm).
Drucksache 17/4522 – 138 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Östliche Partnerschaft
Die Östliche Partnerschaft wurde am 7. Mai 2009 in Prag ins Leben gerufen. Sie dient dem Aufbau
engerer Beziehungen zwischen der EU und Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Belarus, der
Republik Moldau sowie der Ukraine. Sie beruht auf dem Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völ-
kerrechts und den Grundwerten, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der
Menschenrechte und der Grundfreiheiten. Darüber hinaus soll die Östliche Partnerschaft verant-
wortungsvolles Regieren fördern, Reformen im öffentlichen Sektor vorantreiben und Kontakte
zwischen Menschen aus der EU und aus den sechs Partnerländern erleichtern. Am 5. Juni und am
7. Oktober 2009 fanden Treffen der "thematischen Plattform" für Demokratie, verantwortungsvolles
Regieren und Stabilität statt. Außerdem hat das zivilgesellschaftliche Forum der Östlichen Partner-
schaft (am 16./17. November 2009) Empfehlungen, insbesondere zu den Themen Menschenrechte
und verantwortungsvolles Regieren, abgegeben, die den Außenministern der Partnerländer auf ihrer
jährlichen Tagung am 8. Dezember 2009 übermittelt wurden.
Südkaukasus
Die EU hat 2008/2009 ihren regelmäßigen Menschenrechtsdialog mit Armenien, Aserbaidschan
und Georgien fortgesetzt. Die Beratungen fanden auf der Tagung der Kooperationsausschüsse
EU-Armenien, EU-Aserbaidschan und EU-Georgien im September 2009 und auf der Tagung der
drei Kooperationsräte am 26. Oktober 2009 statt. Auch während der Südkaukasus-Reise der
EU-Außenminister vom 16. bis 20. Juli 2009 wurde über Menschenrechte gesprochen. Die EU hat
einen speziellen Menschenrechtsdialog mit Georgien und Armenien aufgenommen; im Rahmen
dieses Dialogs haben bislang zwei Treffen mit Georgien und ein erstes Treffen mit Armenien
stattgefunden.
Die im November 2006 angenommenen ENP-Aktionspläne mit den drei Staaten des Südkaukasus
waren weiterhin maßgeblich für die operativen Prioritäten. Diese Pläne enthalten jeweils einen
eigenen Abschnitt über die Menschenrechte und Grundfreiheiten, der konkrete Maßnahmen
vorsieht.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 139 – Drucksache 17/4522
Die Konsolidierung der demokratischen Staatsführung und die Durchsetzung der Achtung von
Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit schreiten im Südkaukasus weiterhin nur zögerlich voran.
Anlass zur Sorge geben der EU mehr oder weniger in allen drei Ländern der Mangel an politischem
Pluralismus und Medienfreiheit, die allgemein schwach ausgeprägte Rechtsstaatlichkeit sowie der
unzureichende Dialog. Im Berichtszeitraum hat die EU daher die Menschenrechtslage in allen drei
Ländern aufmerksam verfolgt. Dabei hat sie unablässig an die Regierungen dieser Länder appelliert,
alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Demokratie weiter zu festigen, indem sie die staat-
lichen Institutionen reformieren und einen konstruktiven Dialog mit der Opposition führen, damit
der Aufbau der Institutionen auf breite Unterstützung stößt.
Das Mandat des EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus Peter Semneby umfasst spezielle Be-
stimmungen zu den Menschenrechten. Er und der EU-Sonderbeauftragte für die Krise in Georgien
Pierre Morel haben mit ihren Ansprechpartnern regelmäßig Menschenrechtsfragen erörtert.
Armenien
Die EU hat weiter an die armenische Regierung appelliert, zusätzliche Schritte zu unternehmen,
damit nach den Vorfällen, die sich am 1./2. März 2008 im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen
ereignet haben, ein Schlussstrich gezogen werden kann. Im Zuge der von der Nationalversammlung
am 19. Juni 2009 gebilligten Amnestie wurden die meisten inhaftierten Personen freigelassen, doch
werden einige von ihnen immer noch wegen ihrer politischen Betätigung festgehalten.
Die EU hat gegenüber der armenischen Regierung weiterhin nachdrücklich darauf bestanden, dass
die Vorkommnisse vom März 2008 in unabhängiger, transparenter und glaubwürdiger Weise unter-
sucht werden. Die parlamentarische Ad-hoc-Kommission, die im Juni 2008 beauftragt wurde, die
Märzereignisse zu untersuchen und zu prüfen, ob das Vorgehen der Polizei rechtmäßig und ange-
messen war, hat ihre Arbeit im September 2009 abgeschlossen. Ihrem Abschlussbereicht zufolge
kam es damals lediglich vereinzelt zu übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei. Zum
Bedauern der EU waren weder die Oppositionsparteien noch der Bürgerbeauftragte in der Kom-
mission vertreten. Eine breit angelegte "Ermittlungsgruppe", die Fakten für die parlamentarische
Ad-hoc-Kommission zusammentragen sollte, wurde nach internen Rivalitäten im Juni 2009 aufge-
löst, so dass die außerparlamentarische Opposition und andere Experten nicht mehr an den Unter-
suchungen mitwirken konnten. Die EU hat die Regierung weiter mit Nachdruck aufgefordert, mehr
Anstrengungen zu unternehmen, damit die Personen, die für die zehn Todesfälle verantwortlich
sind, ermittelt und vor Gericht gebracht werden.
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Drucksache 17/4522 – 140 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Aus Sicht der EU wurde bei den ersten Kommunalwahlen am 31. Mai 2009 in Eriwan wieder ein-
mal eine Chance zur Wiederherstellung des Vertrauens in der polarisierten Gesellschaft Armeniens
vertan.
Die geplante Entsendung einer EU-Beratergruppe in die Republik Armenien erfolgte im März 2009;
diese Gruppe unterstützt Armenien seither bei seinen Reformbemühungen, auch im Bereich der
Menschenrechte und der verantwortungsvollen Staatsführung. Das erste Treffen im Rahmen des
Menschenrechtsdialogs EU-Armenien fand am 9. Dezember 2009 in Eriwan statt. Die Gespräche
verliefen freimütig und offen, wobei die armenische Seite Bereitschaft zur Zusammenarbeit
erkennen ließ.
Aserbaidschan
Nach Erkenntnissen der EU sind die demokratischen Reformen in Aserbaidschan im Berichts-
zeitraum nur wenig oder gar nicht vorangekommen, obwohl mehrere nationale Strategien für
Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verabschiedet wurden. Die EU hat sich sehr eingehend mit
Menschenrechtsverstößen befasst; so hat sie häufig öffentliche Erklärungen abgegeben und die
betreffenden Fälle in Gesprächen mit Vertretern der aserbaidschanischen Regierung erörtert.
Am 15. Oktober 2008 hat die EU eine Erklärung zu den Präsidentschaftswahlen in Aserbaidschan
veröffentlicht. Darin wies sie darauf hin, dass bei den Wahlen zwar Anstrengungen unternommen
worden seien, um den Empfehlungen des BDIMR (OSZE) und der Venedig-Kommission (Europa-
rat) Rechnung zu tragen; dennoch seien die internationalen Normen, insbesondere in Bezug auf die
Organisation der öffentlichen Debatte, den Ablauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung,
nicht erfüllt worden. Die EU hat deshalb die aserbaidschanische Regierung nachdrücklich aufge-
fordert, ihre Bemühungen fortzusetzen und ihren internationalen Verpflichtungen in Bezug auf
demokratischen Pluralismus und Medienfreiheit nachzukommen.
Die Verfassungsänderungen, die im März 2009 im Wege eines Referendums angenommen wurden,
haben die Stellung des Präsidenten und der regierenden Partei weiter gestärkt. Anlass zur Sorge
geben zudem Änderungen an mehreren wichtigen Gesetzen, auch wenn die Beschränkungen für
NRO nach mehreren Interventionen der EU schließlich nicht verabschiedet wurden. Die Medien-
freiheit ist allerdings immer noch eingeschränkt.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 141 – Drucksache 17/4522
Es gibt nach wie vor einige besorgniserregende Einzelfälle. Hierzu zählen die Verhaftung von zwei
jungen Bloggern Anfang Juli 2009 und ihre Verurt��
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Fall, den die EU aufmerksam verfolgt und mehrfach zur Sprache gebracht hat. Im Oktober 2009
wurden fünf Journalisten wegen Verleumdung verurteilt, einer davon zu einer Gefängnisstrafe.
Mehrere Journalisten werden noch in aserbaidschanischen Gefängnissen festgehalten. Positiv ist,
dass mehrere Verfahren gegen Menschenrechtsverteidiger und Vertreter der Zivilgesellschaft mit
einem Freispruch endeten.
Anders als Armenien und Georgien hat Aserbaidschan einen speziellen Menschenrechtsdialog mit
der EU abgelehnt und sich stattdessen für die Einsetzung eines Unterausschusses für Freiheit,
Sicherheit und Recht, Demokratie und Menschenrechte entschieden; ein Beschluss der EU hierzu
steht noch aus.
Georgien
Das erste Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs der EU mit Georgien hat am 28. April
2009 in Tiflis stattgefunden, das zweite am 16. Dezember 2009 in Brüssel. Bei beiden Gelegen-
heiten zeigte sich die georgische Seite offen und zur Zusammenarbeit bereit. Der Unterausschuss
für Freiheit, Sicherheit und Recht in Tiflis ist am 3. Juni 2009 in Tiflis zu seiner zweiten Sitzung
zusammengetreten. Dabei wurden auch Fragen erörtert, die sich im Hinblick auf die Binnen-
vertriebenen, die Rechtsstaatlichkeit und die Reform des Justizwesens stellen.
Die EU hat sich nach den anhaltenden, von der Opposition angeführten Straßenprotesten im Früh-
jahr und Frühsommer 2009 weiterhin stark engagiert. So versuchte sie, über ihren Sonderbeauf-
tragten für den Südkaukasus dazu beizutragen, dass die Straßenproteste in einen sinnvollen Dialog
zwischen der Regierungspartei und den Parteien der außerparlamentarischen Opposition münden.
Ferner hat sie die georgische Regierung unablässig ermahnt, ihre Gespräche mit der Opposition, der
Zivilgesellschaft und den NRO fortzusetzen und sich an ihre Zusagen zu halten, insbesondere bei
den Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lage der Menschenrechte und der
Rechtsstaatlichkeit im Lande stehen.
Die EU hat sich an den Bemühungen zur Konfliktlösung in Georgien aktiv beteiligt und mit Hilfe
ihrer Beobachtermission (EUMM) einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung und Normalisierung
geleistet. Das Mandat der EUMM erstreckt sich auch auf humanitäre Aspekte, insbesondere auf die
Beobachtung der Lage der Binnenvertriebenen und der Bevölkerung in den Konfliktgebieten.
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Drucksache 17/4522 – 142 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Gemeinsam mit der OSZE und den VN führt die EU den Vorsitz bei den Genfer Gesprächen. Zwi-
schen dem 15. Oktober 2008 und Ende 2009 haben acht Treffen im Rahmen der Genfer Gespräche
stattgefunden. Parallel zu den Beratungen in Arbeitsgruppe I (Sicherheitsfragen) wurden in Arbeits-
gruppe II humanitäre Fragen erörtert, und zwar insbesondere welche praktischen Maßnahmen für
die Rückkehr der Binnenvertriebenen und Flüchtlinge erforderlich sind und was getan werden
muss, um die Lage der Bevölkerung in den Konfliktgebieten zu verbessern (Gas- und Wasser-
versorgung).
Belarus
Die Menschenrechtslage in Belarus bereitet der EU seit langem Sorge. Im Oktober 2008, im
Anschluss an die Parlamentswahlen vom 28. September, hat der Rat der EU Schlussfolgerungen
angenommen, in denen er eine schrittweise Wiederaufnahme der Beziehungen ankündigte. Anlass
hierfür war die Freilassung von politischen Gefangenen und eine gewisse Lockerung der Beschrän-
kungen für die Opposition. Dies eröffnete die Möglichkeit zum Dialog über mehr Demokratie und
eine stärkere Achtung der Menschenrechte in Belarus.
Im November 2008 erklärte sich die belarussische Regierung in einem Non-Paper zu folgenden
Zugeständnissen bereit:
Erstens: Aufnahme von Konsultationen auf Sachverständigenebene mit dem BDIMR über
eine Verbesserung des Wahlgesetzes. Im Rahmen dieser Konsultationen hat im Februar 2009
ein erstes Treffen von Sachverständigen des OSZE/BDIMR und der Gesetzgebungsabteilung
der Präsidialverwaltung stattgefunden. Entgegen einer entsprechenden Vereinbarung hat
Belarus jedoch nicht das OSZE/BDIMR konsultiert, bevor es seine Änderungsvorschläge dem
Parlament vorgelegt hat. Zwar wurde mit den angenommen Änderungen einigen Bedenken
Rechnung getragen, doch sind sie insgesamt enttäuschend, da eine wesentliche Bestimmung
(Einreisegenehmigung für Beobachter) wieder gestrichen wurde.
Zweitens: Zulassung des Drucks und des freien Vertriebs der unabhängigen oppositionellen
Tageszeitungen "Narodnaja Wolja" and "Nascha Niwa" in Belarus, und zwar auch ihrer Auf-
nahme in die Belposchta-Kataloge der abonnierbaren Veröffentlichungen. Dies ist inzwischen
geschehen.
Drittens: Veranstaltung eines runden Tischs über Internet-Veröffentlichungen und
-Regulierung in Zusammenarbeit mit dem OSZE-Büro in Minsk und den für Medienfreiheit
zuständigen OSZE-Vertretern. Diese Veranstaltung fand am 24. November 2009 in Minsk
statt.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 143 – Drucksache 17/4522
Am 17. November 2008 ist die Bewegung "Für Freiheit" des früheren Präsidentschaftskandidaten
Aljaksandr Milinkewitsch zugelassen worden. Weitere positive Schritte waren die Bildung von
Beratenden Ausschüssen, darunter eines Ausschusses für Menschenrechte, die sich aus Vertretern
der Zivilgesellschaft und sogar der Opposition zusammensetzen. Bislang haben sie allerdings
keinen echten Einfluss ausgeübt.
Einige wichtige NRO sind zugelassen worden, über andere wurde jedoch noch keine Entscheidung
getroffen oder ihnen wurde die Zulassung (wiederholt) verweigert (wie z.B. der Menschenrechts-
organisation "Wiosna"). Zwar dürfen zwei unabhängige Tageszeitungen gedruckt und vertrieben
werden, doch wurde dies elf anderen Tageszeitungen untersagt. Probleme gibt es auch bei der
Akkreditierung bestimmter unabhängiger Medien, wobei eine Extremismus-Klausel als Vorwand
dient, um unabhängige Zeitungen zu schließen. Am 8. Februar 2009 trat ein umstrittenes Medien-
gesetz in Kraft, das die Kontrolle über das Internet verstärken kann. Belarus hat einige Bestimmun-
gen seines Strafgesetzbuchs (vor allem über die Verleumdung des Präsidenten), die benutzt werden,
um gegen die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien vorzugehen, immer noch nicht
aufgehoben.
Unabhängige Analysten und moderate Oppositionelle räumen ein, dass Vertreter der Zivilgesell-
schaft/Opposition inzwischen weniger drangsaliert werden, doch werden nach wie vor Personen
kurzfristig inhaftiert. Nach Aussagen der Opposition kommt es immer häufiger zu Zwangsrekru-
tierungen zur Armee. Die EU beobachtet den laufenden Awtukowitsch-Prozess und das Berufungs-
verfahren im Fall Dubski sehr genau. Die Drangsalierungen haben im Vorfeld der Wahlen wieder
zugenommen.
Im November 2009 hat die EU angesichts der Tatsache, dass bei den Menschenrechten trotz einiger
ermutigender Ansätze keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen sind, beschlossen, die
restriktiven Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger bis Oktober 2010 zu verlängern.
Gleichzeitig wurden die Reisebeschränkungen für belarussische Amtsträger für denselben Zeitraum
aufgehoben, um Fortschritte zu fördern.
Die EU brachte 2009 ferner ihr tiefes Bedauern angesichts der gegen Vasily Yuzepchuk und
Andrei Zhuk verhängten Todesurteile zum Ausdruck. Diese Fälle standen im Widerspruch zu den
Erklärungen der belarussischen Behörden über die Beschränkung der Anwendung der Todesstrafe.
Die EU forderte die belarussischen Behörden auf, ein Moratorium zur Todesstrafe im Hinblick auf
deren Abschaffung einzuführen.
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Drucksache 17/4522 – 144 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Entsprechend der Vereinbarung zwischen dem damaligen Hohen Vertreter Solana und Außen-
minister Martynow vom 19. Februar 2009 hat die EU einen Menschenrechtsdialog mit Belarus
begonnen. Nach mehreren vorbereitenden Gesprächen fand die erste Konsultationsrunde am
16./17. Juni 2009 in Prag statt. Bislang hat es jedoch keine weiteren Treffen gegeben, vor allem
weil man sich nicht über den Tagungsort einigen kann, denn Belarus lehnt es ab, den Menschen-
rechtsdialog in Minsk zu führen.
Belarus gehört zu den sechs gleichberechtigten Teilnehmern der Östlichen Partnerschaft und hat
sich an den ersten Treffen der Plattformen rege beteiligt, insbesondere an der Plattform 1 für
Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung und Stabilität, die sich auch mit Problemen im
Zusammenhang mit den Menschenrechten befasst. Wesentlich weniger unterstützt die belarussische
Regierung dagegen das zivilgesellschaftliche Forum der Östlichen Partnerschaft. So wurde Taciana
Schaputka ungerechterweise vom Studium an der Rechtsfakultät der Belarussischen Staatlichen
Universität ausgeschlossen, nachdem sie an der Eröffnungstagung des Forums teilgenommen hatte.
Die EU wird die belarussische Zivilgesellschaft weiterhin unterstützen, um die Entwicklung eines
demokratischen und pluralistischen Umfelds zu begünstigen.
Insgesamt gibt die Menschenrechtslage in Belarus weiterhin Anlass zur Sorge. Die EU hat erklärt,
dass sie bereit ist, Belarus im Falle positiver Entwicklungen entgegenzukommen.
Republik Moldau
2009 erlebte die Republik Moldau nach den Parlamentswahlen im April eine politische Krise.
Obwohl die internationale Wahlbeobachtungsmission zu der Auffassung gelangt war, dass die
meisten Anforderungen erfüllt wurden, sprach die Opposition von Betrug und kam es zu Protesten,
die rasch in Gewalt umschlugen. Die Strafverfolgungsbehörden reagierten mit Gewalt, wobei sie
vielfach gegen Menschenrechte verstießen und beispielsweise festgenommene Personen
misshandelten.
Nach Wiederholung der Parlamentswahlen am 29. Juli kam im September schließlich eine Regie-
rungskoalition zustande, wobei die vier Oppositionsparteien knapp gewannen. Die EU begrüßte
dies mit einer Erklärung, in der sie eine Vertiefung und Intensivierung ihrer Beziehungen zur
Republik Moldau sowie ein neues Assoziierungsabkommen in Aussicht stellte (die Verhandlungen
wurden am 12. Januar 2010 in Chisinau aufgenommen).
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 145 – Drucksache 17/4522
Der Kooperationsrat EU-Moldau hat am 21. Dezember 2009 in Brüssel Einvernehmen darüber
erzielt, dass Menschenrechtsstandards, demokratische Grundsätze und Rechtsstaatlichkeit in der
Republik Moldau durchgesetzt werden müssen, wobei er die Rolle der Zivilgesellschaft hervorhob.
Die EU begrüßte die Zusage der Republik Moldau, die noch bestehenden Menschenrechtsprobleme
zu beheben und die Empfehlungen des BDIMR bei künftigen Wahlen zu berücksichtigen.
Der Kooperationsrat vereinbarte zudem die Aufnahme eines regelmäßigen Menschenrechtsdialogs.
(Das erste Treffen hat bereits im März 2010 stattgefunden.) Ferner hat sich die EU bereit erklärt, bei
der Entwicklung eines umfassenden Programms für den Aufbau von Institutionen im Rahmen der
Östlichen Partnerschaft eng mit der Republik Moldau zusammenzuarbeiten. Beide Seiten waren
sich einig, dass die Republik Moldau ihre Reformen im Einklang mit dem Aktionsplan EU-Moldau
fortsetzen muss.
Während des gesamten Berichtszeitraums unterhielt der EU-Sonderbeauftragte für Moldau enge
Kontakte zur moldauischen Regierung und Zivilgesellschaft und zu internationalen Organisationen
mit Blick auf die Menschenrechtslage im Lande einschließlich der Region Transnistrien. Einer
seiner Berater in Chisinau diente anschließend noch weiter als Anlaufstelle für Menschenrechts-
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men. Er hat außerdem bestimmte Fälle gegenüber der moldauischen Regierung und den Behörden
in Tiraspol zur Sprache gebracht.
Ukraine
Die Ukraine hat 2009 ihren Konsolidierungskurs bei vielen wichtigen Aspekten der Demokratie,
darunter politische Freiheit und Pluralität, Medienfreiheit und Zivilgesellschaft, fortgesetzt. Sorge
bereiten der EU allerdings nach wie vor die Korruption, die mangelnde Unabhängigkeit und Unpar-
teilichkeit der Justiz sowie die unzureichende Effizienz der Gerichte. Zudem traten immer noch
Probleme auf, wie Misshandlungen von Häftlingen durch Strafverfolgungsbehörden, die unzu-
reichende Durchsetzung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung von Asylbewerbern und Flücht-
lingen sowie Gewalttaten aus rassistischen und fremdenfeindlichen Beweggründen. Die politische
Instabilität in der Ukraine behinderte weitere politische Reformen und Bemühungen um eine Besei-
tigung dieser Missstände.
Am 3. Juni 2009 hat in Luxemburg ein Treffen von Vertretern der EU und der Ukraine zum Thema
"Freiheit, Sicherheit und Recht" stattgefunden. Dabei bekräftigten beide Seiten nachdrücklich ihr
Engagement für eine Partnerschaft, die auf gemeinsamen Werten, wie Demokratie, Menschen-
rechte, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit, beruht.
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Drucksache 17/4522 – 146 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Auf der Tagung des Kooperationsrates am 16. Juni 2009 in Luxemburg wies die EU erneut darauf
hin, dass die Verfassungsreform transparent und unter Beteiligung aller Bevölkerungskreise durch-
geführt werden müsse. Sie riet der Ukraine, weiterhin die Venedig-Kommission zu konsultieren.
Zudem forderte sie die Ukraine nachdrücklich auf, dem Kampf gegen die Korruption und der
Unabhängigkeit der Justiz besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Der im Februar 2005 in die Wege geleitete Aktionsplan EU-Ukraine wurde im November 2009
durch ein neues Instrument, die Assoziierungsagenda, ersetzt. Wie bereits der Aktionsplan umfasst
sie einen Abschnitt über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Das Gipfeltreffen EU-Ukraine hat am 4. Dezember 2009 in Kiew stattgefunden. Dabei wurde die
Umsetzung der derzeitigen ukrainischen Reformagenda erörtert und festgestellt, dass im Bereich
Justiz und Inneres weitere Fortschritte erzielt worden sind. Die Gipfelteilnehmer unterstrichen, dass
Reformen gefördert und die gemeinsamen Werte zur Geltung gebracht werden müssten, vor allem
was die Achtung der Menschenrechte, Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit betrifft, denn diese
seien das Fundament der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine.
Union für den Mittelmeerraum
Die Union für den Mittelmeerraum wurde auf dem Gipfeltreffen am 13. Juli 2008 in Paris ins Leben
gerufen; dabei bekräftigten die Teilnehmer ihr Bekenntnis zur Stärkung der Demokratie und des
politischen Pluralismus durch den Ausbau der Teilhabe am politischen Leben und die Achtung aller
Menschenrechte und Grundfreiheiten. Sie bekräftigten ferner ihr Bestreben, eine gemeinsame
Zukunft auf der Grundlage der uneingeschränkten Achtung der in internationalen Menschenrechts-
instrumenten verankerten demokratischen Grundsätze, Menschenrechte und Grundfreiheiten wie
Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und politischen Rechte, Stärkung
der Rolle der Frauen, Achtung von Minderheiten, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeind-
lichkeit und Förderung des kulturellen Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses zu schaffen.
Ägypten
Der Unterausschuss EU-Ägypten für politische Fragen (der sich auch mit Menschenrechten und
Demokratie befasst) ist am 7./8. Juli 2009 in Kairo zu seiner zweiten Sitzung zusammengetreten.
Während dieser Sitzung brachte die EU ihre Bedenken bezüglich der Achtung der Menschenrechte
in mehreren Bereichen vor.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 147 – Drucksache 17/4522
Auf der Tagung des Assoziationsrates im April 2009 begrüßte die EU, dass Ayman Nour, einer der
wichtigsten Kandidaten der Präsidentschaftswahlen von 2005, einige Monate vor Ende seiner fünf-
jährigen Haftstrafe aus medizinischen Gründen freigelassen worden ist. Sie hatte bei mehreren
Gelegenheiten ihre Besorgnis über diesen Fall zum Ausdruck gebracht und das Gerichts- und
Inhaftierungsverfahren aufmerksam verfolgt. Die EU forderte Ägypten auf, seine Bemühungen in
Bezug auf die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, wozu auch die Freilassung aller aus
Gesinnungsgründen inhaftierten Personen und politischen Dissidenten gehört, fortzusetzen. Sie
ermahnte Ägypten zudem, verstärkt Schritte zu unternehmen, um die Meinungs- und Pressefreiheit
gemäß den internationalen Standards zu verbessern und insbesondere die Einschränkungen für die
Berichterstattung in den Medien aufzuheben und die Praxis der Verhaftungen für Pressedelikte
einzustellen, sowie Gefängnisstrafen für Veröffentlichungsdelikte abzuschaffen. Diesbezüglich
brachte sie auch ihr Bedauern über die anhaltende Behinderung und willkürliche Inhaftierung von
Journalisten und Internet-Bloggern zum Ausdruck.
Beim zweiten Treffen des Assoziationsausschusses EU-Ägypten am 14. Dezember 2009 hat die EU
die Verbesserungsbemühungen Ägyptens in Bezug auf die Rechte und den Status von Frauen, die
Bürgerrechte und die Bedingungen in den Gefängnissen gewürdigt. Sie äußerte auch ihre Aner-
kennung für die Ansätze einer Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Rahmen der allgemei-
nen regelmäßigen Überprüfung 2010. In Bezug auf die Verfassungsreformen, die 2007 eingeleitet
worden waren, um Ägypten mehr politische Freiheit zu bringen und die politischen und bürger-
lichen Rechte seiner Einwohner zu stärken, erklärte die EU, dass Ägypten mit ihrer Unterstützung
rechnen könne. Im Hinblick auf die anstehenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen bekräf-
tigte die EU, dass sie großen Wert auf freie und faire Wahlen lege und bereit sei, Ägypten zu hel-
fen, die Rahmenbedingungen für die Wahlen an die internationalen Standards anzupassen. Ferner
erklärte sie, dass sie äußerst besorgt sei über den andauernden Ausnahmezustand.
Israel
Wie bereits in den vorausgehenden Jahren hat die EU bei den einschlägigen Treffen, die entspre-
chend dem Assoziationsabkommen mit Israel stattgefunden haben, ihre großen Bedenken hinsicht-
lich der Menschenrechte zum Ausdruck gebracht. Diese Treffen boten die Gelegenheit, unter ande-
rem folgende Fragen zu erörtern: Achtung der Menschenrechte in Bezug auf alle Bevölkerungs-
gruppen, einschließlich der Religions- und Glaubensfreiheit, Siedlungsbau, Verwaltungshaft (unter
Bezugnahme auf konkrete Fälle) sowie internationales Völkerrecht und internationale Menschen-
rechtsnormen.
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Drucksache 17/4522 – 148 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die informelle europäisch-israelische Arbeitsgruppe für Menschenrechte hat sich bei ihrem vierten
Treffen am 3. September 2009 eingehend mit einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der
Lage in Israel befasst. Hierzu zählen die Rechtsstellung und die wirtschaftliche Lage von Minder-
heiten in Israel und die Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen. Zudem wurden meh-
rere Gesetzgebungsvorschläge, die der Knesset vorliegen und die sich auf die Gleichbehandlung
israelischer Staatbürger auswirken könnten, erörtert. Den Rechten von Kindern, insbesondere von
Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind (CAAC), wurde während der Beratungen
besondere Aufmerksamkeit geschenkt; Gleiches gilt für Fragen im Zusammenhang mit den Sied-
lungen, wie beispielsweise gewalttätige Übergriffe von Siedlern und Zerstörung von Häusern.
Darüber hinaus wurden von der israelischen Seite unter "Fragen von gemeinsamem Interesse"
mehrere Punkte zur Sprache gebracht, darunter die Lage der Menschenrechte in Ländern außerhalb
der EU. Ferner bekräftigte die EU, dass die in den vorhergegangenen Sitzungen erörterten Themen
angemessen weiterverfolgt werden müssen.
Vor dem Treffen der informellen Arbeitsgruppe hatte im März 2009 das dritte europäisch-
israelische Seminar gegen Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stattgefunden, auf
dem diese Fragen von gemeinsamem Interesse ausgiebig erörtert worden waren.
Die Konsolidierung des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Israel trägt wesentlich zur
Weiterentwicklung der beiderseitigen Beziehungen bei. Die EU beabsichtigt deshalb, im Rahmen
des Assoziationsabkommens einen Unterausschuss für Menschenrechte einzusetzen, der an die
Stelle der bestehenden informellen Arbeitsgruppe treten soll.
Besetzte palästinensische Gebiete
Obwohl die besetzten palästinensischen Gebiete einen Sonderstatus haben, wendet die EU auf sie
dieselben Standards an wie auf die anderen in die Europäische Nachbarschaftspolitik einbezogenen
Länder. Am 2. Dezember 2008 fand in Ramallah die erste Sitzung des Unterausschusses für Men-
schenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit mit Vertretern der
Palästinensischen Behörde statt; bei dieser Gelegenheit gab die Unabhängige Kommission für
Menschenrechte einen Überblick über die Menschenrechtslage.
Die EU hat immer wieder betont, dass sie grundsätzlich die Todesstrafe unter allen Umständen
strikt ablehnt. Sie hat der Palästinensischen Behörde ihre Anerkennung für das De-facto-
Moratorium ausgesprochen und die Hoffnung geäußert, dass dieses in ein De-Jure-Moratorium
umgewandelt wird.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 149 – Drucksache 17/4522
Insgesamt gab es, was die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere des
Rechts auf Leben und persönliche Sicherheit, betrifft, weitere Rückschritte, denn sowohl von den
israelischen Streitkräften als auch von den palästinensischen Gruppierungen wurden Verstöße
begangen.
Die EU hat sich wiederholt zur Lage in den besetzten palästinensischen Gebieten geäußert. So hat
sie am 31. Oktober 2008 eine Erklärung zur Zunahme "illegaler Gewalttaten" gegen palästinen-
sische Zivilisten abgegeben. Darin verurteilte sie mit größtem Nachdruck die von israelischen
Siedlern im Westjordanland gegen palästinensische Zivilisten verübten Gewalttaten und Übergriffe.
Ferner betonte sie, dass die israelische Regierung Maßnahmen ergreifen müsse, um diese unver-
züglich zu beenden.
In seinen Schlussfolgerungen vom 26. Januar 2009 zum Nahost-Friedensprozess hat der Rat der EU
den Verlust von Menschenleben während des Gaza-Konflikts beklagt. Die EU hat an alle Konflikt-
parteien appelliert, die Menschenrechte uneingeschränkt zu achten und sich an das humanitäre Völ-
kerrecht zu halten.
Im November 2009 gab die EU erneut eine Erklärung heraus, in der sie ihre tiefe Besorgnis ange-
sichts der humanitären Lage im Gaza-Streifen zum Ausdruck brachte und die Verantwortlichen auf-
rief, unverzüglich konkrete Maßnahmen einzuleiten, um der humanitären Krise im Gaza-Streifen,
unter der die Zivilbevölkerung, die zur Hälfte aus Kindern besteht, besonders zu leiden hat, ein
Ende zu setzen.
In seinen Schlussfolgerungen vom 8. Dezember 2009 zum Nahost-Friedensprozess hat der Rat der
EU seine große Sorge über die Lage im Gaza-Streifen zum Ausdruck gebracht und die uneinge-
schränkte Achtung des humanitären Völkerrechts eingefordert.
Darüber hinaus setzte die EU ihre Polizeimission für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL
COPPS) fort; diese unterstützt die Palästinensische Behörde beim Aufbau tragfähiger und effektiver
Polizeistrukturen. In das Team wurden inzwischen auch Menschenrechtsexperten aufgenommen,
die das palästinensische Justizwesen untersuchen sollen, sowie Rechtsexperten, Staatsanwälte und
Strafverteidiger.
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Drucksache 17/4522 – 150 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Jordanien
In Jordanien waren auf dem Gebiet der Menschenrechte, demokratischen Staatsführung und Rechts-
staatlichkeit gewisse Verbesserungen zu verzeichnen. Allerdings gibt es nach wie vor eine Reihe
von Problemen, wie die EU auf den Tagungen des Assoziationsrates EU-Jordanien im Juli 2008
und November 2009 bekräftigt hat.
Die EU hat die von der Regierung angekündigte ehrgeizige Reformagenda begrüßt. Diese sieht
unter anderem die Modernisierung des geltenden Wahlrechts sowie eine stärkere Unabhängigkeit
der Justiz vor, wobei die Abhängigkeit der Justizverwaltung von der Regierung verringert werden
soll. Die EU ermahnte Jordanien, die Umsetzung des Gesetzes über öffentliche Versammlungen
(entsprechend den einschlägigen Empfehlungen, die sie im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen
Überprüfung ausgesprochen hatte) voranzutreiben. Zudem begrüßte sie das 2009 überarbeitete Ver-
einigungsgesetz als ersten Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig forderte sie Jordanien auf,
für einen transparenten Rechts- und Verwaltungsrahmen für NRO zu sorgen. Die EU würdigte, dass
es beim Schutz vor häuslicher Gewalt und bei der Gleichstellung von Frauen sowie beim Schutz der
Rechte des Kindes einige Fortschritte gegeben hat. Sie begrüßte auch, dass in Jordanien (seit 2006)
ein De-facto-Moratorium für Hinrichtungen besteht, und forderte Jordanien auf, die Todesstrafe
sowohl de jure als auch de facto abzuschaffen. Was die Bekämpfung der Folter betrifft, so würdigte
die EU, dass Jordanien die internationalen Übereinkommen mittlerweile einhält und die Lage in den
Gefängnissen überwacht.
Die EU hob ferner positive Entwicklungen hervor, wie etwa die Einsetzung des ersten jordanischen
Bürgerbeauftragten oder die Einleitung des Dezentralisierungsprogramms im März 2009. Die EU
ermahnte Jordanien nachdrücklich zur uneingeschränkten Umsetzung der Empfehlungen, denen es
beim Abschluss der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung, der es im Februar 2009 unterzogen
wurde, zugestimmt hat.
Libanon
In der zweiten Sitzung des EU-Libanon-Unterausschusses für Menschenrechte, Staatsführung und
Demokratie am 17. November 2008 in Brüssel wurde geprüft, welche Fortschritte bei den
diesbezüglichen Verpflichtungen im Rahmen des ENP-Aktionsplans erreicht worden sind.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 151 – Drucksache 17/4522
Auf der Tagung des Assoziationsrates im Februar 2009 stellte die EU fest, dass die schwierige
politische Lage in Libanon die politischen Reformen bedeutend verlangsamt und in einigen
Bereichen sogar zum Stillstand gebracht hat.
Libanon gilt als vorrangiges Land, was die Umsetzung der EU-Leitlinien über Kinder und
bewaffnete Konflikte betrifft. Die EU betonte daher, dass die Rechte des Kindes geschützt und
gefördert werden müssen, insbesondere durch die Entwicklung einer Strategie für das Wohlergehen
der Kinder und entsprechender nationaler Aktionspläne, die Ausarbeitung einer Kinderschutzpolitik
und die Intensivierung der Bemühungen um eine schrittweise Abschaffung der Kinderarbeit.
Die EU hat Libanon wiederholt aufgefordert, die Todesstrafe abzuschaffen. Der Justizminister hat
dem Ministerrat bereits im August 2008 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe
unterbreitet, doch wurden auf dem Weg zur Verabschiedung des Gesetzes kaum Fortschritte erzielt.
Inzwischen hat das Justizministerium 2009 eine Kampagne ins Leben gerufen, um um Unter-
stützung für das Gesetz zu werben.
Die EU hat die Befürchtung geäußert, dass die libanesischen Rechtsvorschriften und die libane-
sische Politik eine diskriminierende Wirkung auf die Ausübung grundlegender wirtschaftlicher und
sozialer Rechte der Flüchtlinge haben. Sie forderte Libanon deshalb auf, Maßnahmen zu ergreifen,
gegebenenfalls auch die Gesetzgebung zu ändern, um die Lage der palästinensischen Flüchtlinge,
insbesondere in Bezug auf ihr Recht auf Arbeit und die Eintragung von Eigentum, zu verbessern.
Überdies mahnte sie weitere Schritte zum Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern an.
Eine EU-Wahlbeobachtungsmission wurde zur Beobachtung der Parlamentswahlen am 7. Juni 2009
entsandt. Sie gelangte zu dem Schluss, dass die fünften Parlamentswahlen seit Ende des libane-
sischen Bürgerkriegs in einem polarisierten, aber allgemein friedlichen Umfeld stattgefunden
haben, wobei jedoch eine Reihe von internationalen Standards nicht erfüllt wurden.
Die EU hat den Sondergerichtshof für Libanon in seiner Anfangsphase unterstützt, damit rasch
Maßnahmen zur Entschädigung der Opfer ergriffen werden und die Bevölkerung sensibilisiert wird,
was Voraussetzung für die Legitimität des Gerichtshofs ist.
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Syrien
Die EU hat sich weiter um engere Beziehungen zu Syrien bemüht und ist der Unterzeichnung eines
Assoziationsabkommens mit Syrien, das seit 2004 auf Eis liegt, ein Stück näher gekommen. Der
Entwurf wurde Ende 2008 aktualisiert und am 14. Dezember 2008 paraphiert. Die EU hat der
Unterzeichnung des Assoziationsabkommens am 27. Oktober 2009 förmlich zugestimmt. Syriens
Einwilligung steht noch aus. Nach Abschluss des Assoziationsabkommens könnten Syrien und die
EU bei einer breiten Palette von Themen den Dialog und die Zusammenarbeit aufnehmen.
Die EU hat wiederholt ihre Sorge über die Menschenrechtslage in Syrien, vor allem mit Blick auf
die Menschenrechtsverteidiger, klar zum Ausdruck gebracht. Darin äußerte sie sich sowohl zur
allgemeinen Lage (19. September 2009) als auch zu einzelnen Fällen, wie etwa zur Verurteilung
von zwölf Unterzeichnern der Erklärung von Damaskus für die nationale und demokratische
Umwälzung (5. November 2008), zur Inhaftierung von Michel Kilo und Mahmud Issa (Dezember
2008), sowie zur Verhängung einer Haftstrafe gegen Habib Saleh (20. März 2009) und gegen
Meschal Tammo (14. Mai 2009). Auch andere Fälle wurden gegenüber der Regierung zur Sprache
gebracht.
Die syrische Regierung war wenig geneigt, Menschenrechtsfragen mit Dritten, namentlich der EU,
zu erörtern, und berief sich auf ihre nationale Souveränität. Die EU-Vertreter haben weiterhin
Kontakt zu Menschenrechtsverteidigern gehalten und Prozesse beobachtet. Die Regierung hat sig-
nalisiert, dass sie bereit ist, mit der Europäischen Kommission über das Gesetz für NRO, das derzeit
vorbereitet wird, zu sprechen. Was die Rechte von Frauen und Kindern betrifft, so bemüht sie sich
inzwischen zunehmend, die Umsetzung der diesbezüglichen VN-Übereinkommen voranzutreiben.
Seit Beginn des Irak-Krieges hat Syrien einen massiven Zustrom von Flüchtlingen zu bewältigen.
Um dem Land dabei zu helfen, haben die EU und ihre Mitgliedstaaten humanitäre Hilfe geleistet
und die Behörden beim Ausbau der inländischen Kapazitäten unterstützt, damit der dringendste
Bedarf im Gesundheits- und Bildungswesen gedeckt werden kann. Die Haltung Syriens gegenüber
den irakischen Flüchtlingen, insbesondere seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der EU in
dieser Angelegenheit sowie die Tatsache, dass es NRO, die mehr auf die soziale und wirtschaftliche
Entwicklung ausgerichtet sind, eine Zulassung erteilt hat (14 internationale NRO wurden eigens
zugelassen, um irakischen Flüchtlingen zu helfen), ist ein erster Schritt zur Verbesserung der bei-
derseitigen Beziehungen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 153 – Drucksache 17/4522
Tunesien
Die Förderung der Achtung der Menschenrechte ist das Hauptziel des strukturierten Dialogs zwi-
schen der EU und Tunesien. Auf der siebten Tagung des Assoziationsrates EU-Tunesien am
11. November 2008 in Brüssel wurden die politischen Entwicklungen in Tunesien sowie Fragen im
Zusammenhang mit den Menschenrechten erörtert. Der Unterausschuss für Menschenrechte und
Demokratie trat am 17. Oktober 2008 zu seiner zweiten Sitzung zusammen; die ursprünglich im
Dezember 2009 vorgesehene dritte Sitzung fand schließlich am 25. Februar 2010 statt.
Zwar würdigte die EU die Schritte, die Tunesien hinsichtlich der Menschenrechte ergriffen hat,
nutzte aber ihren Dialog, um spezielle Fragen im Zusammenhang mit Vorwürfen, was die
Anwendung der Rechts- und Verfahrensvorschriften für Prozesse, Haftbedingungen und die
Behandlung von Gefangenen betrifft, zur Sprache zu bringen. Sie hat zudem die tunesische
Regierung aufgefordert, mitzuteilen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Misshandlungen in
Gefängnissen zu verhindern oder zu bestrafen.
Zudem hat die EU Berichte zur Kenntnis genommen, die sich skeptisch in Bezug auf die Achtung
der Meinungs- und Medienfreiheit und der Vereinigungsfreiheit äußern. Bei den jüngsten Wahlen
sind erhebliche Mängel zutage getreten, was die Gewährleistung gleicher Bedingungen für die
verschiedenen Kandidaten und Parteien betrifft. Es gab Berichte über angebliche Drangsalierungen
von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern im Vorfeld der Wahlen. Auch wurden häufig
NRO, die sich für Menschenrechte engagieren, in vielfältiger Weise in ihrer Arbeit behindert.
Im Allgemeinen hat sich die politische Lage in Tunesien nach den Präsidentschafts- und Parla-
mentswahlen vom 25. Oktober 2009 nicht verändert. Präsident Ben Ali, der seit 22 Jahren regiert,
wurde mit 89,62 % der abgegebenen Stimmen für eine fünfte Amtszeit wiedergewählt. Nach offi-
ziellen Meldungen betrug die Wahlbeteiligung 89,4 %. Bei den Parlamentswahlen erhielt der RCD
(Rassemblement Constitutionnel Démocratique), der seit der Unabhängigkeit im Jahr 1956 an der
Macht ist, 85 % der abgegebenen Stimmen und 161 der insgesamt 214 Parlamentssitze.
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Drucksache 17/4522 – 154 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Algerien
Seit seinem Inkrafttreten im September 2005 bildet das Assoziationsabkommen EU-Algerien den
Rahmen für den Dialog über Fragen der Menschenrechte und Demokratie. Die EU nahm die vierte
Tagung des Assoziationsrates EU-Algerien am 16. Juni 2009 in Luxemburg zum Anlass, eine Ver-
tiefung dieses Dialogs vorzuschlagen. Dabei äußerte sie den Wunsch, einen besonderen Unteraus-
schuss für Menschenrechte einzurichten, wie dies auch bei den Beziehungen zu anderen Ländern
üblich ist. Algerien sagte zu, einen Vorschlag für die Einrichtung eines algerisch-europäischen
Unterausschusses für politischen Dialog, Sicherheit und Menschenrechte vorzulegen. Die EU
forderte zudem die algerische Regierung auf, die Unabhängigkeit der Nationalen Beratenden Kom-
mission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte (Commission Nationale Consultative
de Promotion et de Protection des Droits de l'Homme) zu stärken.
Die EU hat anerkannt, dass sich Algerien im Rahmen der nationalen Aussöhnung mit besonderen
Problemen konfrontiert sieht und dass die Sicherheitslage angespannt ist. Algerien setzt seinen
Kampf gegen terroristische Handlungen der Al Qaida im Islamischen Maghreb (AQIM), die sich
Al-Qaida angeschlossen hat, fort. Der Ausnahmezustand ist nach wie vor in Kraft, und es gibt
Berichte über mutmaßliche Folterungen, geheime Haftanstalten und das gewaltsame Verschwinden
von Menschen. Die EU hat die Auffassung vertreten, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht zu einer
Beschneidung der Grundrechte führen dürfen. Sie beobachtet die Lage in Bezug auf die Religions-
und Gewissensfreiheit aufmerksam.
Die Präsidentschaftswahlen vom 9. April 2009 haben keine Änderung der politischen Lage im
Lande herbeigeführt. Präsident Bouteflika wurde mit 90,24 % der Stimmen für eine dritte Amtszeit
wiedergewählt. Ermöglicht wurde dies durch eine Verfassungsänderung, die ihm gestattete, sich für
eine dritte Amtszeit zu bewerben. Die Wahlbeteiligung lag bei 74,54 %. Obwohl inzwischen die
grundlegenden Institutionen und verfassungsmäßigen Verfahren eingeführt wurden, muss das poli-
tische System noch erheblich weiterentwickelt werden, so dass eine echte Teilhabe der Bürger und
der Zivilgesellschaft gefördert wird.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 155 – Drucksache 17/4522
Marokko
Die vierte Sitzung des EU-Marokko-Unterausschusses für Menschenrechte, Demokratisierung und
Staatsführung hat am 24. Juli 2009 in Brüssel stattgefunden. Es handelte sich um die letzte Runde
der ausführlichen Gespräche über Fragen der Rechtsstaatlichkeit. Dabei wurden auch die Arbeit des
Justizwesens sowie die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten erörtert.
Die achte Tagung des Assoziationsrates EU-Marokko hat am 7. Dezember 2009 in Brüssel statt-
gefunden. Die EU würdigte bei dieser Gelegenheit die Reformen, die Marokko in den letzten Jahren
durchgeführt hat, um die Menschenrechte zu festigen und die persönlichen Freiheiten zu erweitern.
Sie unterstützt Marokko bei der Ausarbeitung einer nationalen Strategie und eines Aktionsplans in
diesen Bereichen.
Die EU hat zudem die Arbeit der Kommission für Gerechtigkeit und Versöhnung (Instance Equité
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unterstützt. Sie hat Marokko darin bestärkt, die konsequente Reform des Justizwesens fortzusetzen.
Was die Kommunalwahlen vom 12. Juni 2009 betrifft, so hat die EU die Reformen (z.B. die Ein-
führung eines neuen Wahlgesetzes), die den Erfolg des gesamten Vorhabens sicherstellen sollten,
begrüßt. Sie äußerte sich auch erfreut darüber, dass sich unter anderem aufgrund einer Änderung
der Gesetzgebung die Zahl der Frauen, die dieses Mal gewählt wurden, beträchtlich erhöht hat.
Sie begrüßte ferner die Reform des Familiengesetzes, durch die die Rolle der Frau in der Gesell-
schaft gestärkt werden soll. Es wurden große Anstrengungen unternommen, um die Gewalt gegen
Frauen zu bekämpfen; insbesondere wurde ein Informationssystem eingerichtet und es wurden Sen-
sibilisierungskampagnen veranstaltet.
Sorgen bereiten der EU in erster Linie die erheblichen Missstände in Bezug auf die Vereinigungs-
und Meinungsfreiheit. Überdies war in jüngster Zeit festzustellen, dass sich die Lage der Menschen-
rechtsverteidiger, vor allem derjenigen, die aus der Westsahara stammen, verschlechtert hat.
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Drucksache 17/4522 – 156 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Westsahara
�������������������������0J��!����������"����� die mit diesem Konflikt einhergehenden huma-
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"!��mit Marokko und mit Algerien weiter im Auge
behalten. Sie legt großen Wert auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Westsahara,
wo es nach wie vor Probleme hinsichtlich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gibt. Sie unter-
stützt uneingeschränkt das Eintreten des VN-Generalsekretärs und seines persönlichen Gesandten
für die Westsahara-Frage, und sie hat die Parteien aufgerufen, die Verhandlungen unter der
Schirmherrschaft der VN fortzuführen, um eine gerechte, dauerhafte und für alle Beteiligten
akzeptable politische Lösung herbeizuführen. Im August 2009 haben informelle Gespräche in
Dürnstein (Österreich) stattgefunden, um den Prozess wieder in Gang zu bringen.
Libyen
Im November 2008 hat die EU mit Libyen Verhandlungen über ein Rahmenabkommen aufge-
nommen. Bis Ende 2009 fanden fünf Verhandlungsrunden statt, denen 2010 weitere folgen sollen.
Mit dem Abkommen soll ein geeigneter Rahmen für den politischen Dialog geschaffen werden. Die
Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze werden wesentliche Elemente
des Abkommens sein. Darüber hinaus soll darin vereinbart werden, dass die Parteien in Bezug auf
die Achtung und Förderung der Menschenrechte, die Entwicklung und Festigung der demokra-
tischen Institutionen, die verantwortungsvolle Staatsführung und die Rechtsstaatlichkeit zusammen-
arbeiten. 2009 wurden bei den Verhandlungen über die politischen Aspekte des Abkommens
Fortschritte erzielt.
6.3 Russland und Zentralasien
Russland
Die EU und Russland haben die Menschenrechte im Rahmen ihres politischen Dialogs auf allen
Ebenen weiter erörtert. Entsprechend ihrem stetigen und konsequenten Eintreten für die Menschen-
rechte nutzte die EU jede Gelegenheit, um gegenüber ihren russischen Gesprächspartnern deutlich
zu machen, dass sie der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit als Grundpfeiler
der beiderseitigen Beziehungen große Bedeutung beimisst. Sie unterstrich zudem, dass die mit der
Mitgliedschaft im Europarat und in der OSZE verbundenen Verpflichtungen eingehalten werden
müssen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 157 – Drucksache 17/4522
Präsident Medwedew verwies seinerseits auf die Fülle von Problemen, denen sich die Russische
Föderation gegenübersieht. Hierzu zählen eine schlecht funktionierende Zivilgesellschaft, Ein-
schränkungen der Grundfreiheiten (beispielsweise der Meinungs-, Versammlungs- und Vereini-
gungsfreiheit), Korruption sowie das generelle Unvermögen der Justiz- und Strafverfolgungs-
behörden, die Straffreiheit zu bekämpfen. Dies alles stellt eine gewaltige Herausforderung dar, die
bewältigt werden muss, um den Wohlstand und das Wohlergehen der russischen Bürger auf lange
Sicht zu sichern. Die EU hat wiederholt erklärt, dass sie bereit ist, gemeinsam mit der russischen
Regierung festzulegen, welche konkreten Schritte unternommen werden sollen, um die Menschen-
rechtslage zu verbessern und den demokratischen Grundsätzen Geltung zu verschaffen.
Die Bedeutung der Achtung der demokratischen Grundsätze und der Grundrechte kommt auch in
den Richtlinien für das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und
Russland zum Ausdruck, über das derzeit verhandelt wird.
Die speziellen Menschenrechtskonsultationen, die auf dem Gipfeltreffen EU-Russland im
November 2004 in Den Haag vereinbart worden waren, haben im Berichtszeitraum drei Mal stattge-
funden, nämlich am 21. Oktober 2008 in Paris, am 26. Mai 2009 in Brüssel und am
5. November 2009 in Stockholm.
Alle drei Treffen verliefen ähnlich. Zum Teil wurden Fragen von gemeinsamem Interesse erörtert.
Hierzu zählen das Funktionieren der Zivilgesellschaft, die Rechtsstaatlichkeit und die Justizreform,
der Schutz der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung sowie der Kampf gegen Rassis-
mus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung. Zudem brachte die EU weiterhin ihre Bedenken in
Bezug auf bestimmte Menschenrechtsprobleme in der Russischen Föderation vor. Hierzu zählen die
Medien-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Rechte der Angehörigen von Minderheiten
sowie die Lage der Menschenrechtsverteidiger unter Einschluss von Einzelfällen. Die Gespräche
erstreckten sich auch auf die Anliegen Russlands in Bezug auf die Menschenrechte in der EU.
Entsprechend ihrer Gewohnheit, bei ihren Gesprächen mit Drittstaaten über die Menschenrechte
auch die Zivilgesellschaft zu Wort kommen zu lassen, traf die EU vor den Konsultationen mit
Vertretern russischer und internationaler NRO zusammen. Leider wurde dabei festgestellt, dass die
Menschenrechtskonsultationen bislang ihr Ziel nicht erreicht haben.
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Drucksache 17/4522 – 158 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Menschenrechte wurden auch bei den Gipfeltreffen EU-Russland und bei den zahlreichen
Ministertagungen angesprochen, auf denen üblicherweise die Fortschritte bei den sog. "vier
Räumen" überprüft werden. Die Menschenrechte werden im Zusammenhang mit dem "Gemein-
samen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" erörtert, ebenso wie die Themen
Terrorismus, illegale Einwanderung und grenzüberschreitende Kriminalität einschließlich des
Schmuggels. Diese Themen kamen auf den drei Gipfeltreffen im Berichtszeitraum, nämlich in
Nizza (4. November 2008), in Khabarowsk (21./22. Mai 2009) und in Stockholm (18. November
2009) zur Sprache.
Abgesehen von diesen regelmäßigen Konsultationen äußerte sich die EU zu einigen konkreten
Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und NRO-Vertreter. Sie appellierte an die
russische Regierung, die Täter vor Gericht zu bringen und durch wirksame Maßnahmen für
Rahmenbedingungen zu sorgen, unter denen sich Menschenrechtsverteidiger frei und ohne Furcht
vor Gewalt, Verfolgung und sonstigem unzulässigem Druck betätigen können.
Im September 2008 forderte die EU die russische Regierung in einer öffentlichen Erklärung auf, die
genauen Umstände des Todes von Magomed Jewlojew in Nasran (Inguschetien) aufzuklären.
Jewlojew war der Betreiber der unabhängigen Website "ingushetiya.ru", auf der Nachrichten über
die Kaukasusregion verbreitet werden.
Im Dezember 2008 brachte die EU in einer Erklärung ihre große Betroffenheit über die Polizei-
razzia im St. Petersburger Büro der Organisation Memorial zum Ausdruck. Die Organisation ist
bekannt dafür, dass sie Dokumentationen über die Opfer politischer Verfolgung anlegt und sich für
die Zivilgesellschaft, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in den Ländern der
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten einsetzt. Am 15. Juli 2009 verurteilte die EU den Mord an
Natalja Estemirowa, einer führenden Menschenrechtsverteidigerin von Memorial, die an diesem
Tag in Inguschetien tot aufgefunden wurde. Im Oktober 2009 begrüßte sie die Entscheidung des
Europäischen Parlaments, der Organisation Memorial den Sacharow-Preis für Gedankenfreiheit zu
verleihen.
Am 21. Januar 2009 brachte sie ihre Betroffenheit über die Ermordung des Menschenrechtsanwalts
Stanislaw Markelow und der Journalistin der Tageszeitung "Nowaja Gazeta" Anastasja Baburowa
zum Ausdruck.
Überdies erklärte die EU am 12. August 2009, dass sie den Mord an der Menschenrechtsaktivistin
Sarema Sadulajewa und ihrem Ehemann Alik Dschabrailow verurteilt.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 159 – Drucksache 17/4522
Zentralasien
Die EU-Strategie für eine neue Partnerschaft mit Zentralasien bildet seit ihrer Annahme durch den
Europäischen Rat am 21./22. Juni 2007 den allgemeinen Rahmen für die Beziehungen der EU zu
Zentralasien. In der Strategie wird festgestellt, dass Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, verant-
wortungsvolle Staatsführung und Demokratisierung die langfristige politische Stabilität und wirt-
schaftliche Entwicklung Zentralasiens stützen. Daher wurden Menschenrechtsfragen gegenüber
jedem einzelnen zentralasiatischen Staat auf unterschiedlichem Wege zur Sprache gebracht, unter
anderem auf der Tagung der Nationalen Koordinatoren am 30. April 2009 in Brüssel, auf der
Ministertagung EU-Zentralasien am 29./30. April 2009 in Duschanbe sowie auf der offenen
Ministerkonferenz EU-Zentralasien am 15./16. September 2009 in Brüssel.
Ihrer Strategie entsprechend hat die EU strukturierte Menschenrechtsdialoge mit allen Ländern der
Region aufgenommen. Bis zum November 2009 haben im Rahmen dieser Dialoge zwei Sitzungen
mit allen fünf zentralasiatischen Ländern stattgefunden. Wegen der bekannten heiklen Fragen
verliefen die Gespräche zwar zeitweise mühsam, waren jedoch offen und freimütig, so dass alle
wichtigen Fragen und insbesondere auch Einzelfälle zur Sprache kamen. Generell bestand Interesse
daran, zu sondieren, inwieweit eine praktische Zusammenarbeit, bei der die EU ihre Erfahrungen
mit der Behandlung von Menschenrechts- und Demokratisierungsfragen weitergibt, möglich ist.
Diese Dialoge wurden in enger Konsultation mit der lokalen und internationalen Zivilgesellschaft
vorbereitet. Die Zivilgesellschaft wurde auch über eine Reihe von Seminaren, die die Europäische
Kommission mit vier der zentralasiatischen Länder veranstaltet hat, eingebunden. In lebendigen und
konstruktiven Diskussionen erörterten die Seminarteilnehmer internationale Standards, vorbildliche
europäische Vorgehensweisen sowie einzelstaatliche Gesetze und ihre praktische Anwendung.
Zudem bestand Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch zwischen europäischen und zentral-
asiatischen Vertretern der Zivilgesellschaft, Akademikern und staatlichen Beamten. Dabei wurden
in der Regel abschließend ausführliche Empfehlungen darüber ausgearbeitet, welche Gesetzes-
änderungen und praktischen Änderungen vorgenommen werden müssen, um eine uneingeschränkte
Einhaltung der internationalen und nationalen Standards zu gewährleisten; diese Empfehlungen
wurden anschließend während der offiziellen Veranstaltung vorgelegt.
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Drucksache 17/4522 – 160 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Im Anschluss an die Dialoge und Seminare gab es Kontakte zwischen den nationalen Regierungen
und den EU-Delegationen; zudem wurden Projekte im Rahmen des Europäischen Instruments für
Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) finanziert. Überdies wurden mit den zentralasiatischen
Staaten auf nationaler Ebene bilaterale Kooperationsprogramme und -vorhaben entwickelt. Die EU
hat in vielen Bereichen Unterstützung gewährt, so unter anderem bei Reformen der Justiz- und
Strafverfolgungssysteme und beim Aufbau von Menschenrechtsbewusstsein.
Im Einklang mit der Strategie wurde eine regionale Rechtsstaatlichkeitsinitiative für Zentralasien
ins Leben gerufen, die von Deutschland und Frankreich federführend koordiniert wird. Die erste
Ministerkonferenz EU-Zentralasien zum Thema "Rechtsstaatlichke�����1� ��$ ��
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lung" fand am 27./28. November 2008 in Brüssel statt. An ihr nahmen Minister, hochrangige
Beamte und Sachverständige der EU-Mitgliedstaaten und der zentralasiatischen Länder teil.
Ferner wurden im Rahmen dieser Initiative zwei regionale Seminare über juristische Ausbildung
und Strafverfahren veranstaltet, an denen Sachverständige aus Zentralasien und der EU teilnahmen
und an deren Ende gemeinsame Schlussfolgerungen verabschiedet wurden, die in die Zusammen-
arbeit einfließen werden. Des Weiteren wird derzeit mit der Venedig-Kommission des Europarates
ein neues Projekt durchgeführt, das von der Kommission und Deutschland gemeinsam finanziert
wird und die Rolle des Europarates bei der Förderung von der Rechtsstaatlichkeit dienenden
Reformen in der Region stärken soll. Überdies zählen die Rechtsstaatlichkeit und die Reform des
Justizwesens zu den vereinbarten Schwerpunkten der bilateralen Hilfe, die die EU mehreren
zentralasiatischen Ländern gewährt.
Außerdem hat die EU gegenüber den Ländern der Region auf den Tagungen der Kooperationsräte
und -ausschüsse und in den Fällen, in denen es keine entsprechenden Abkommen gibt, auch bei
sonstigen Treffen immer wieder Menschenrechtsfragen angesprochen. Ferner wurden in den
Ländern der Region eine Reihe von bilateralen Demarchen wegen besorgniserregender Angelegen-
heiten unternommen.
Zur Umsetzung der Menschenrechtspolitik der EU beizutragen, ist Teil des Mandats des EU-Son-
derbeauftragten für Zentralasien, Pierre Morel, der bei seinen Besuchen in der Region und seinen
bilateralen Kontakten immer wieder Menschenrechtsfragen angesprochen hat.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 161 – Drucksache 17/4522
Im Wege des Dialogs und gemeinsamer Projekte hat die EU eng mit der OSZE, dem Europarat, den
VN und dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, insbesondere mit
seinem regionalen Büro in Bischkek, zusammengearbeitet.
Kasachstan
Da Kasachstan 2010 den Vorsitz der OSZE übernimmt, hat die EU fortgesetzt an die Regierung des
Landes appelliert, weitere politische Reformen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die
Versammlungsfreiheit, Weltanschauungsfreiheit, die Rolle der Zivilgesellschaft und der NRO, die
Situation der politischen Opposition sowie die Medienfreiheit. Das zweite Treffen im Rahmen des
Menschenrechtsdialogs EU-Kasachstan fand am 21. Oktober 2009 in Brüssel statt. Auf der elften
Tagung des Kooperationsrates EU-Kasachstan am 17. November 2009 wurde hervorgehoben, dass
engere bilaterale Verbindungen auf den gemeinsamen Werten der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit
und Achtung der Menschenrechte beruhen müssen. Außerdem hat die EU-Delegation in Kasachstan
jeden Monat dreiseitige Treffen ausgerichtet, an denen die nationalen Behörden und örtliche NRO
teilnahmen. Ein Seminar mit Vertretern der Zivilgesellschaft zum Thema Justizreform und Haft-
anstalten fand am 29./30 Juni 2009 in Almaty statt. Die EU hat begrüßt, dass Kasachstan das
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der VN gegen Folter und andere grausame, unmensch-
liche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifiziert hat.
Kirgisistan
Die EU hat die zehnte Tagung des Kooperationsrates am 22. Juli 2008 zum Anlass genommen, ihre
Sorge über die Entwicklungen in der Kirgisischen Republik, insbesondere im Bereich der Medien-
und Versammlungsfreiheit, zum Ausdruck zu bringen. Sie forderte die kirgisische Regierung auf,
die Lage in Bezug auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten entsprechend ihren internationalen
Verpflichtungen zu verbessern. Diesen Appell wiederholte sie bei den beiden Sitzungen, die im
Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit der Kirgisischen Republik in Bischkek (28. Oktober 2008)
und in Brüssel (13. Oktober 2009) stattfanden. Seither hat die EU nochmals ihre Besorgnis über die
Zahl der Angriffe auf politisch aktive kirgisische Journalisten zum Ausdruck gebracht. Die Europä-
ische Kommission hat in Zusammenarbeit mit dem kirgisischen Außenminister (am 5./6.März 2009
in Bischkek) ein Seminar für Vertreter der Zivilgesellschaft zum Thema Kinderrechte und
Gefangenenrechte veranstaltet. Ferner hat die EU begrüßt, dass die Kirgisische Republik das
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der VN gegen Folter und andere grausame, unmensch-
liche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifiziert hat.
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Drucksache 17/4522 – 162 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Tadschikistan
Die ersten beiden Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs EU-Tadschikistan haben am
31. Oktober 2008 und am 23. September 2009 in Duschanbe stattgefunden. Dabei brachte die EU
die Rückschläge, die Tadschikistan bei seinen Stabilisierungsbemühungen erlebt hat, zur Sprache;
die wirtschaftliche Lage der Bevölkerung ist nach wie vor prekär, die Medienfreiheit eingeschränkt,
es gibt Missstände bei der Durchführung von Wahlen, und die Zivilgesellschaft kann sich kaum
entwickeln. Die EU äußerte ferner ihre Bedenken hinsichtlich der schwierigen Bedingungen, unter
denen die NRO in Tadschikistan arbeiten, und der zunehmenden Beschränkung der Religions-
freiheit. Das erste Seminar für Vertreter des Zivilgesellschaft aus der EU und Tadschikistan zum
Thema "Recht auf einen fairen Prozess und Unabhängigkeit der Justiz" hat am 10./11. Juli 2009 in
Duschanbe stattgefunden.
Turkmenistan
Am 30. Juni 2009 trafen Vertreter der EU und Turkmenistans zu einer zweiten Sitzung im Rahmen
des Menschenrechtsdialogs zusammen. Dabei nahm die EU die Verabschiedung einer neuen
Verfassung und die allgemeine regelmäßige Überprüfung Turkmenistans durch den VN-Menschen-
rechtsrat im Dezember 2008 zum Anlass, die Menschenrechtslage in Turkmenistan zur Sprache zu
bringen, wobei sie besonders das Funktionieren der Zivilgesellschaft, die Medien-, Meinungs- und
Religionsfreiheit sowie die Bewegungsfreiheit bzw. Zwangsumsiedlung und die Justizreform in den
Mittelpunkt stellte. Sie äußerte insbesondere Bedenken, was die Unabhängigkeit der Justiz, die freie
Meinungsäußerung, die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie die Bedingungen in den
Gefängnissen und Folter betrifft. Bei dem Dialog im Juni 2009 hat die turkmenische Seite erneut
eine Liste einzelner Menschenrechtsfälle entgegengenommen und eine schriftliche Antwort
zugesagt; zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts war diese jedoch noch nicht eingegangen.
Usbekistan
Während des Berichtszeitraums hat die EU die restriktiven Maßnahmen, die sie nach den Vorfällen
in Andidschan im Mai 2005 gegen Usbekistan verhängt hatte, schrittweise zurückgenommen.
Zunächst beschloss sie im November 2008, die für bestimmte Personen geltenden Reisebeschrän-
kungen aufzuheben. Nach Prüfung der Lage entschied sie dann im Oktober 2009, das Embargo für
die Lieferung von Waffen und dazugehörigen Ausrüstungen nicht zu verlängern.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 163 – Drucksache 17/4522
Die EU bekräftigte, dass sie bereit ist, mit Usbekistan auf der Grundlage der positiven Schritte, die
von der Regierung bereits unternommen wurden, zusammenarbeiten. Dazu gehören die Freilassung
einiger Menschenrechtsverteidiger, die Wiederaufnahme der Besuche des Internationalen Komitees
vom Roten Kreuz in den Gefängnissen, die Abschaffung der Todesstrafe, verbesserte Haftbedin-
gungen, die Einführung des Habeas-Corpus-Grundsatzes, die Ratifizierung von Übereinkünften
gegen Kinderarbeit, Fortschritte bei der Erfüllung bestimmter OSZE-Verpflichtungen, die Fort-
setzung der Justizreform sowie die aktive Beteiligung Usbekistans an der EU-Initiative für Rechts-
staatlichkeit in Zentralasien.
Allerdings erklärte sie, dass die Menschenrechtslage in Usbekistan weiterhin besorgniserregend sei,
und forderte Usbekistan auf, alle inhaftierten Menschenrechtsverteidiger und Gewissensgefangenen
freizulassen, die Nichtregierungsorganisationen überall im Lande ungehindert arbeiten zu lassen,
uneingeschränkt mit allen VN-Sonderberichterstattern zusammenzuarbeiten, Meinungs- und
Medienfreiheit zu gewährleisten und die Übereinkünfte gegen Kinderarbeit umzusetzen.
Die EU hat sich verpflichtet, die Menschenrechtslage in Usbekistan ständig genau zu beobachten
und die Fortschritte in einem Jahr zu erörtern und zu bewerten. Der Rat hat auch festgestellt, dass
Tiefe und Qualität des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Usbekistan von den
Reformen und Fortschritten Usbekistans auf den obengenannten Gebieten abhängen werden.
Die dritte Runde des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Usbekistan fand am 9. Juni 2009
im Rahmen des Unterausschusses für Justiz und Inneres, Menschenrechte und verwandte Fragen
statt. Dabei brachte die EU verschiedene Einzelfälle sowie ein breites Spektrum von Anliegen in
Bezug auf die Menschenrechtslage in Usbekistan zur Sprache, darunter die Meinungsfreiheit, die
Haftbedingungen und den Zugang zu den Gefängnissen, die Entwicklung der Zivilgesellschaft und
die Justizreform.
Das erste Seminar mit Vertretern der Zivilgesellschaft der EU und Usbekistans zum Thema
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schaft" fand am 2./3. Oktober 2008 in Taschkent statt; allerdings wurden dort keine gemeinsamen
Empfehlungen verabschiedet.
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6.4 Afrika
Afrikanische Union (AU)
Der 2008 eingerichtete Menschenrechtsdialog zwischen EU und AU, der zweimal im Jahr
stattfindet, ist zu einem wichtigen Instrument geworden, in dessen Rahmen die Umsetzung der
Verpflichtungen der EU und der AU in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie erörtert wird.
Er dient ferner einer besseren Koordinierung zwischen den beiden Organisationen in internationalen
Foren, einschließlich des VN-Menschenrechtsrates, bei Frauen-, Friedens- und Sicherheitsfragen.
Nicht zuletzt hat er es der EU ermöglicht, eine Reihe von Menschenrechtsanliegen auf dem
afrikanischen Kontinent, einschließlich landesspezifischer Situationen, vorzubringen.
Vor der Tagung im Rahmen des Menschenrechtsdialogs im April 2009 wurde das erste Seminar mit
Vertretern der Zivilgesellschaft in Brüssel veranstaltet, an dem sowohl europäische als auch afrika-
nische NRO teilnahmen und das die Gesetze über die Zivilgesellschaft und den Kampf gegen die
Folter zum Thema hatte. Die Empfehlungen des Seminars wurden auf der Dialog-Tagung erörtert
und sie werden in anschließenden Seminaren weiterverfolgt.
Die Afrika-EU-Partnerschaft für demokratische Staatsführung und Menschenrechte ist ein Instru-
ment zur Förderung der Menschenrechte in Afrika, wozu auch die Unterstützung der afrikanischen
Menschenrechtsmechanismen wie des Afrikanischen Peer-Review-Mechanismus (APRM) gehört.
Neben den Beziehungen zwischen der EU und der AU bieten auch die Dialoge gemäß Artikel 8 des
Cotonou-Abkommens die Gelegenheit, Menschenrechtsanliegen direkt bei den nationalen Behörden
der afrikanischen Partnerländer vorzubringen, wie dies beispielsweise im März 2009 in Eritrea
geschehen ist. Spezifische Menschenrechtsdialoge fanden im Dezember 2009 mit Nigeria und
Südafrika statt.
Angola
In Angola fanden am 5. September 2008 nach Jahren des Krieges und ziviler Konflikte die ersten
Parlamentswahlen seit 16 Jahren statt. Eine Wahlbeobachtungsmission der EU berichtete von hoher
Wahlbeteiligung und einem großen Maß an politischer Toleranz, auch wenn es Probleme in Bezug
auf den Zugang zu den Medien und die Berichterstattung sowie die Organisation der Wahlen gab.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 165 – Drucksache 17/4522
In Abstimmung mit anderen Gebern unterstützte die EU die Durchführung der zweiten und dritten
nationalen Konferenz (November 2008 bzw. 2009), während die örtliche thematische Gruppe der
EU "verantwortungsvolle Staatsführung und Menschenrechte" die Menschenrechtslage insgesamt
überprüfte. Die EU-Missionsleiter empfahlen im Dezember 2008, die Frage der verantwortungs-
vollen Staatsführung und der Menschenrechte im Rahmen des politischen Dialogs gemäß Artikel 8
des Cotonou-Abkommens anzusprechen, der Dialog in diesem Bereich wurde bisher jedoch nur auf
informeller Ebene geführt. Gleichzeitig hat sich die EU bereit erklärt, den politischen Dialog und
die Zusammenarbeit durch die (vom schwedischen Vorsitz im November 2009 eingeleitete)
Initiative "Angola-EU Joint Way Forward", die auf der Achtung der Menschenrechte, der verant-
wortungsvollen Staatsführung, demokratischen Grundsätzen und der Rechtsstaatlichkeit aufbaut.
Burundi
Auch wenn sich die politische Lage in Burundi im Laufe des Jahres 2009 deutlich verbessert hat, so
bleibt die EU besorgt in Bezug auf die Wahrung der Menschenrechte in diesem Land. Die Themen
Menschenrechte, Wahlen und Rolle der Zivilgesellschaft erschienen an herausragender Stelle auf
der Tagesordnung für den Dialog gemäß Artikel 8 mit diesem Land. Im Berichtszeitraum unter-
nahm die EU mehrere Demarchen und gab verschiedene Erklärungen ab, unter anderem in Bezug
auf die Behandlung von Albinos (Dezember 2008), die Kriminalisierung von homosexuellem
Verhalten (April und Mai 2009), die Inhaftierung von Gewerkschaftsaktivisten und Journalisten
sowie die Straflosigkeit von Verbrechen. Die EU begrüßte die Abschaffung der Todesstrafe in
Burundi am 22. April 2009. Die EU finanziert mehrere Projekte in Burundi über das Europäische
Instrument für Demokratie und Menschenrechte.
Tschad
Die EU hat im Rahmen ihrer Sicherheits- und Verteidigungspolitik am 28. Januar 2008 die Opera-
tion EUFOR Tchad/RCA als militärische Überbrückungsoperation im Osten Tschads und im
Nordosten der Zentralafrikanischen Republik eingeleitet. Dies geschah im Einklang mit der Reso-
lution 1778 (2007) des VN-Sicherheitsrates, mit der die Errichtung einer multidimensionalen Prä-
senz in Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik genehmigt wurde. Die Operation wurde
zwischen dem 15. März 2008 und dem 15. März 2009 durchgeführt; die EUFOR wurde dann von
der VN-Mission MINURCAT abgelöst.
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Drucksache 17/4522 – 166 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Entsendung von EUFOR TCHAD/RCA war konkreter Ausdruck des Engagements der EU, die
sich aktiv für die Verbesserung der Sicherheitslage in der Region, insbesondere im Osten Tschads
und im Nordosten der Zentralafrikanischen Republik, einsetzt. Die Operation trug zum Schutz von
Flüchtlingen und Binnenvertriebenen bei, erleichterte die Bereitstellung humanitärer Hilfe und
unterstützte die Schaffung der Voraussetzungen für eine freiwillige Rückkehr der Vertriebenen in
ihre Herkunftsorte (mit Hilfe des Programms der Kommission zur Stabilisierung des östlichen
Tschads) und trug dazu bei, die Sicherheit und Operationsfreiheit von MINURCAT zu gewähr-
leisten.
In den Konflikten zwischen Rebellengruppen und der tschadischen Armee kommt es immer wieder
zu Menschenrechtsverletzungen (wie willkürliche Inhaftierung von Oppositionellen während der
Rebellenangriffe, sexuelle Gewalt, Einschränkung der Meinungsfreiheit und Verfolgung von
Menschenrechtsverteidigern). Das Mandat der EUFOR enthielt diesbezüglich wichtige Vorgaben:
Beitrag zur Überwachung, zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, mit beson-
derem Augenmerk auf sexueller und geschlechtsbedingter Gewalt, sowie Empfehlungen für
Maßnahmen der zuständigen Behörden zur Bekämpfung der Straflosigkeit;
im Rahmen ihrer Fähigkeiten Unterstützung der Bemühungen zur Verstärkung der Kapazi-
täten der Regierungen von Tschad bzw. der Zentralafrikanischen Republik und der Zivil-
gesellschaft durch Ausbildungsmaßnahmen in Bezug auf internationale Menschenrechts-
normen sowie der Bemühungen um Beendigung der Rekrutierung und des Einsatzes von
Kindern durch bewaffnete Gruppen;
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Regierung der Zentralafrikanischen Republik bei der Förderung der Rechtsstaatlichkeit, unter
anderem durch Unterstützung für eine unabhängige Justiz und ein stärkeres Rechtssystem, in
enger Zusammenarbeit mit den Sonderorganisationen der Vereinten Nationen.
Die EU brachte diese Fragen regelmäßig bei den zuständigen Stellen zur Sprache. Im Hinblick auf
die anstehenden Parlamentswahlen 2010 engagierte sich die EU weiterhin in dem politischen Pro-
zess, der zu einer nachhaltigen Reform des politischen Lebens in Tschad führen soll. Trotz lang-
samer Fortschritte wurde ein Rechtsrahmen geschaffen, der freie und transparente Wahlen
garantiert.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 167 – Drucksache 17/4522
Im Zusammenhang mit der Verbesserung des allgemeinen politischen Umfelds forderte die EU die
Behörden des Landes auf, die umfassende politische Übereinkunft vom 13. August 2007 zwischen
den verschiedenen politischen Oppositionsparteien und der Regierung umzusetzen. Im ganzen
Berichtszeitraum förderte die EU aktiv einen echten politischen Dialog und wies nachdrücklich
darauf hin, dass die Übereinkunft eine Chance für die bewaffneten Gruppen darstellt, sofern sie ihr
Ziel, einen Regimewechsel mit Gewalt herbeizuführen, aufgeben.
Die EU hob hervor, wie wichtig Sicherheit, Gerechtigkeit, Bekämpfung von Straflosigkeit sowie
Pressefreiheit sind, um das Gefühl der Sicherheit in der Bevölkerung zu erhöhen. Die EU wies
nochmals darauf hin, wie wichtig angemessene Folgemaßnahmen im Anschluss an die Empfeh-
lungen der Untersuchungskommission sind, die nach den Vorfällen vom Februar 2008, bei denen
auch ein prominenter Oppositionsführer verschwand, eingesetzt wurde.
Die Stabilisierung von Tschad ist für die Lösung der Krise in der Region von entscheidender
Bedeutung. Die Auswirkungen der Darfur-Krise haben zu der Verschärfung der inneren Krise und
der Unsicherheit in Tschad beigetragen. Interethnische Spannungen und Feindseligkeiten zwischen
Tschad und Sudan, die stellvertretend von Rebellengruppen ausgetragen werden, müssen im
Rahmen eines regionalen Ansatzes gelöst werden. Die EU hat zu internationalen und regionalen
Bemühungen beigetragen (insbesondere zu den Abkommen von Dakar und Doha), die zu einem
nachhaltigen Abbau dieser Spannungen, die eine Bedrohung für die ganze Region darstellen, führen
sollen.
Côte d'Ivoire
Aufgrund der schleppenden Durchführung der Maßnahmen, die der VN-Sicherheitsrat am
18. November 2008 gegen Côte d'Ivoire verhängt hat, beschloss die EU eine Verlängerung und
Ausweitung der restriktiven Maßnahmen, die erstmalig im Dezember 2004 gegen Personen
verhängt wurden, "die eine Bedrohung des Friedensprozesses und des nationalen Aussöhnungs-
prozesses in Côte d'Ivoire darstellen" oder "die als verantwortlich für schwere Verletzungen der
Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts" in Côte d'Ivoire gelten. Die EU führt im
Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) zahlreiche
Projekte in Côte d'Ivoire durch. Im Berichtszeitraum entsandte die Kommission ferner im Vorfeld
der Präsidentschaftswahlen, die voraussichtlich Mitte 2010 stattfinden werden, eine Wahlexperten-
mission nach Côte d'Ivoire.
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Drucksache 17/4522 – 168 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Demokratische Republik Kongo
Die EU verurteilte die Menschenrechtsverletzungen in der DRK ���� ���� ���. ��������� ������
direkten Kontakten mit kongolesischen Staatsbeamt������������� �����"�!���)���������������
brachte sie ihre Besorgnis über das Ausmaß an sexueller Gewalt, sonstige Gräueltaten gegen die
Zivilbevölkerung und die Lage der Binnenvertriebenen zum Ausdruck. Sie appellierte an die
Regierung der DRK, dafür zu sorgen, dass die Personen, die Verstöße gegen das Völkerrecht,
insbesondere gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, begangen haben, ohne
Ausnahme zur Verantwortung gezogen werden, und forderte eine frühzeitige Überprüfung der
FARDC-Befehlshaber und -Soldaten. Darüber hinaus wurden so oft wie nötig Demarchen
gegenüber den zuständigen Behörden zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern oder in
anderen dringlichen Fragen unternommen.
Die EU unterstützte auch weiterhin eine verantwortungsvolle Staatsführung einschließlich der
Festigung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Reform des Sicherheitssektors.
Die Mandate von EUSEC RD Congo und EUPOL RD Congo laufen im September 2010 bzw. Juni
2010 ab. Die EU führt derzeit Verhandlungen über eine Mandatsverlängerung in dem Bestreben,
die beiden Mandate zeitlich aufeinander abzustimmen, womit die EU zeigt, dass sie neben ihren
bereits etablierten Maßnahmen in den Bereichen Justiz und Polizei die Reform der Armee und der
Polizeikräfte weiterhin prioritär unterstützt.
Im Rahmen der (ursprünglich am 8. Juni 2005 ins Leben gerufenen) EUSEC-Mission werden die
für Sicherheitsstrukturen verantwortlichen kongolesischen Behörden unterstützt und beraten;
gleichzeitig dient sie der Förderung von Grundsätzen, die mit Menschenrechten, humanitärem
Völkerrecht, Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte und Schutz von Kindern in
bewaffneten Konflikten, demokratischen Standards, Prinzipien guter öffentlichen Verwaltung,
Transparenz und Rechtsstaatlichkeit in Einklang stehen. Seit November 2009 wurde der
Schwerpunkt bei der EUSEC RD Congo verstärkt auf die Unterstützung von Bemühungen zur
Bekämpfung der Straflosigkeit von Verbrechen, insbesondere von sexueller und geschlechts-
spezifischer Gewalt, und des Einsatzes von Kindersoldaten gelegt. Die EUSEC RD Congo hat in
erster Linie eine beratende Funktion im Kontext der Armeereform, die sie aber ergänzt, indem sie
auch Projekte in Bereichen wie Gleichstellung, Menschenrechte, Gesundheit und Infrastruktur, die
von der EU oder ihren Mitgliedstaaten finanziert oder initiiert werden, durchführt oder überwacht.
In diesem Zusammenhang unterstützte die EUSEC RD Congo auch den EU-Sonderbeauftragten für
die afrikanische Region der Großen Seen in seinen Bemühungen um die Umsetzung des Friedens-
abkommens für die Kivu-Provinzen. Im Einklang mit seinem Mandat förderte der EU-Sonderbeauf-
tragte die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit unter besonderer Berück-
sichtigung von Frauen und Kindern.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 169 – Drucksache 17/4522
Im Anschluss an die vorherige (am 30. Juni 2007 beendete) Mission EUPOL Kinshasa leitete die
EU die Mission EUPOL RD Congo ein (am 1. Juli 2007), um die Polizeikomponente des Sicher-
heitssektors wie auch deren Schnittstelle zur Justiz zu unterstützen. Das derzeitige Mandat der
EUPOL RD Congo, die im Osten der DRK (Goma und Bukavu) präsent ist, läuft bis Juni 2010. Die
Mission EUPOL RD Congo belegt das Engagement der EU für Stabilität und Demokratie in der
DRK; zu ihrem Mandat gehört ferner, den Menschenrechten im Rahmen der kongolesischen
Polizeireform Geltung zu verschaffen. Die EUPOL verfügt über spezielles Fachwissen (das sie mit
der EUSEC teilt) im Bereich Gleichstellungsfragen und Menschenrechte und verfolgt eine aktive
Koordinierung mit der internationalen Gemeinschaft und örtlichen Akteuren in diesem Bereich. Im
Oktober 2009 erhielt die Mission mit einer neuen Gemeinsamen Aktion einen besonderen Schwer-
punkt, der auf sexueller Gewalt und Straflosigkeit liegt; diese Fragen sind insbesondere im Osten
des Landes von vordringlicher Bedeutung. Um diese Notsituation besser in den Griff zu bekommen,
ist vorgesehen, multidisziplinäre Teams mit Erfahrung in strafrechtlichen Ermittlungen,
insbesondere in der Bekämpfung von sexueller Gewalt, nach Goma und Bukavu zu entsenden. Ihr
Zuständigkeitsbereich wird sich jedoch auf das gesamte Hoheitsgebiet der DRK erstrecken.
Die EU wird den laufenden politischen Prozess weiterhin unterstützen, da ihrer Auffassung nach
der Dialog mit der Regierung der DRK und anderen Ländern in der Region und die Umsetzung der
politischen und sicherheitsspezifischen Zusagen von wesentlicher Bedeutung im Hinblick auf eine
Verringerung der Menschenrechtsverletzungen und die Erreichung eines dauerhaften Friedens sind.
Die EU unterstützt mit Nachdruck den Grundsatz, dass Personen, die die Menschenrechte von
Zivilisten verletzen, zur Verantwortung gezogen werden müssen. In diesem Zusammenhang
bekräftigte die EU ihre Unterstützung für die Bemühungen des Internationalen Strafgerichtshofs
(IStGH) um die Aufklärung früherer und gegenwärtiger Menschenrechtsverletzungen in der Region
der Großen Seen und forderte die Regierung der DRK auf, mit dem Strafgerichtshof zusammen-
zuarbeiten und Bosco Ntanganda festzunehmen und dem IStGH zu übergeben.
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Drucksache 17/4522 – 170 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Eritrea
Besorgt über die andauernde Verletzung der Menschenrechtsverpflichtungen nach innerstaatlichem
und internationalem Recht drängte die EU die Regierung des Staates Eritrea, alle politischen
Gefangenen bedingungslos freizulassen. Die EU gab im September 2008 und im September 2009
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hochrangige Regierungsbeamte, die seit 2001 willkürlich inhaftiert sind, ohne dass sie ihre Rechte
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auf inhaftierte Journalisten und Personen, die wegen ihrer politischen Überzeugungen und
religiösen Anschauungen in Haft sind. Im Berichtszeitraum wurde ein politischer Dialog über
Menschenrechte gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkommens geführt (Asmara, 5. März 2009 und
19. November 2009). Die EU unterstützte ferner mehrere Projektaktivitäten zur Förderung der
Menschenrechte, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Informationen über die Menschenrechte
und die Rechte von Arbeitnehmern.
Äthiopien
Im Dezember 2009 gab die EU eine Erklärung ab, in der sie an die Regierung von Äthiopien
appellierte, die freie Meinungsäußerung zu achten und zu fördern. Grund hierfür waren anhaltende
internationale Besorgnisse angesichts von Meldungen über die Drangsalierung und Einschüch-
terung von Medien in Äthiopien. Die EU gab ihrer Besorgnis immer wieder bei anderen Kontakten
mit den Behörden Ausdruck. Im Januar 2009 gab die EU eine Erklärung ab, in der sie sich über die
Annahme der "Charities and Societies Proclamation" besorgt zeigte. Die EU appellierte an die
äthiopischen Behörden, dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz in keiner Weise Projekte der Zivil-
gesellschaft von beiderseitigem Interesse behindert. Während des im Gesetz vorgesehenen Über-
gangszeitraums unterstützte die EU weiterhin Menschenrechtsprojekte von Organisationen der
Zivilgesellschaft. Die EU beobachtet ferner, wie sich die im Jahr 2009 verabschiedeten
Antiterrorgesetze auf die Menschenrechtslage im Land auswirken. Die Menschenrechtslage wurde
außerdem im Rahmen des Dialogs mit Äthiopien nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens erörtert.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 171 – Drucksache 17/4522
Gambia
Menschenrechtsfragen, insbesondere die freie Meinungsäußerung, geben in Gambia weiterhin
Anlass zur Sorge. Die EU äußerte zwischen Juni und August 2009 gegenüber den Behörden ihre
Besorgnis angesichts der Verhaftung von sechs Journalisten, denen aufrührerische und diffamie-
rende Veröffentlichungen zur Last gelegt wurden. Die EU gab zwei öffentliche Erklärungen zu den
hohen Strafen ab, zu denen sie verurteilt wurden. Die EU brachte ihre Besorgnis wegen der
negativen Auswirkungen dieser Verfahren auf die Freiheit der Meinungsäußerung zum Ausdruck
und erinnerte die Regierung Gambias an ihre im Rahmen internationaler Übereinkommen einge-
gangenen Verpflichtungen. Auch wenn die Journalisten später begnadigt wurden, so ist die EU
doch weiterhin besorgt angesichts der Bereitschaft der Regierung, das Rechtssystem gegen
Menschenrechtsverteidiger einzusetzen. Es gibt jedoch Anzeichen für eine gewisse Bereitschaft der
gambischen Behörden, Menschenrechtsanliegen mit der EU im Rahmen des 2009 aufgenommenen
politischen Dialogs gemäß Artikel 8 des Cotonou-Abkommens zu erörtern.
Ghana
Zur Beobachtung der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen am 7. Dezember 2008 wurde eine
Wahlbeobachtungsmission der EU entsandt. Diese beobachtete auch die zweite Runde der
Präsidentschaftswahlen, die am 28. Dezember 2008 stattfand. Nach Ansicht der Wahlbeo-
bachtungsmission der EU war das Umfeld für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen offen
und transparent und ließ einen freien Wettbewerb zu. Auch seien die wichtigsten internationalen
und regionalen Standards für Wahlen im Allgemeinen eingehalten und die Grundfreiheiten gewahrt
worden. Die EU begrüßte das Ergebnis in einer Erklärung im Januar 2009. Im Oktober 2009,
begrüßte die EU in einer Erklärung, dass in Ghana sämtliche Todesurteile umgewandelt wurden.
Gemäß ihren Leitlinien zur Gewalt gegen Frauen und Mädchen entwickelte die EU ferner eine
Strategie, mit der das Problem der häuslichen Gewalt angegangen und Ghana darin unterstützt
werden soll, seine diesbezüglichen Rechtsvorschriften, insbesondere das Gesetz gegen häusliche
Gewalt, umzusetzen.
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Drucksache 17/4522 – 172 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Guinea
Als Antwort auf die Verschlechterung der Lage in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
im Jahr 2009 setzte die EU alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente ein, um Druck auf die
Junta auszuüben, die nach dem Staatsstreich von Dezember 2008 an die Macht gelangt war. Die EU
verfolgt aufmerksam die Entwicklungen im Rahmen der Internationalen Kontaktgruppe für Guinea
und der Monitoringmissionen nach Artikel 96.
Im Juli 2009 beschloss die EU, die Konsultationen mit der Republik Guinea gemäß Artikel 96 des
Abkommens von Cotonou aufgrund der Verletzungen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit
abzuschließen.
Im Oktober 2009 verhängte die EU restriktive Maßnahmen (gezielte Sanktionen, Visumsperre,
Einfrieren von Vermögenswerten sowie Waffenembargo) gegen die Republik Guinea als Reaktion
auf das gewaltsame Vorgehen gegen politische Demonstranten und die schweren Menschenrechts-
verletzungen durch die Sicherheitskräfte. Der Rat der EU brachte seine Besorgnis wiederholt in
öffentlichen Erklärungen zum Ausdruck. Die restriktiven Maßnahmen wurden im Dezember 2009
nach einem Bericht der VN-Untersuchungskommission, in dem die Führer der Junta für Verbrechen
gegen die Menschlichkeit verantwortlich gemacht wurden, weiter verschärft.
Die EU zog einen Vorschlag für ein Fischereiabkommen zurück und setzte verschiedene Zahlungen
aus.
Guinea-Bissau
Im Februar 2008 beschloss die EU eine GSVP-Mission zur Unterstützung der Reform des
Sicherheitssektors in Guinea-Bissau (EU SSR GUINEA-BISSAU) . Die Mission unterstützt und
berät bei der Reform von Militär, Polizei und Justiz in Guinea-Bissau, um zur Schaffung der
Voraussetzungen für die Umsetzung der nationalen Strategie zur Reform des Sicherheitssektors
beizutragen, der für den allgemeinen Reformprozess in Guinea-Bissau generell eine entscheidende
Bedeutung zugesprochen wird. Das Mandat der Mission wurde im November 2009 verlängert.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 173 – Drucksache 17/4522
Zur Beobachtung der Parlamentswahlen am 16. November 2008 wurde eine Wahlbeobachtungs-
mission der EU entsandt. Die Wahlbeobachtungsmission stellte eine hohe Beteiligung der Wähler
fest; die Wähler konnten ihr Wahlrecht frei ausüben. Die Durchführung der Wahlen und die
Stimmenauszählung in den Wahllokalen seien gut organisiert gewesen, Probleme aufgrund
fehlender Wahlunterlagen hatten jedoch zu Verzögerungen in mehr als fünf Prozent der von der
EU-Wahlbeobachtungsmission kontrollierten Wahllokale in mindestens sechs der neun Regionen
des Landes geführt.
Eine weitere EU-Wahlbeobachtungskommission wurde zur Beobachtung der Präsidentschafts- und
Parlamentswahlen am 28. Juni 2009 und der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen am 26. Juli
2009 entsandt. Trotz einiger Unregelmäßigkeiten kam die EU-Wahlbeobachtungsmission zu dem
Schluss, dass die Präsidentschaftswahlen im Allgemeinen gut durchgeführt wurden und transparent
organisiert waren. Auch hier verliefen die Wahlen in einem zufriedenstellenden Rechtsrahmen, der
garantierte, dass Bürger und Kandidaten ihre Grundfreiheiten und umfassenden politischen Rechte
wahrnehmen konnten. Die EU-Wahlbeobachtungsmission sprach eine Reihe von Empfehlungen für
Verbesserungen in der Zukunft aus, insbesondere in Bezug auf die Registrierung der Wähler und
den Wahlkampf.
Kenia
Die EU war zutiefst besorgt angesichts der Berichte über Drohungen gegen Menschenrechts-
verteidiger und gegen Zeugen der Gewalttätigkeiten nach den Wahlen in Kenia sowie angesichts
der Berichte über außergerichtliche Hinrichtungen in Kenia, auf die der VN-Sonderberichterstatter
über außergerichtliche Hinrichtungen bei seinem Besuch und in seinem Bericht im Februar 2009
hingewiesen hat. In einer Erklärung im Oktober 2009 forderte die EU die Regierung auf, alle
Urheber von ungesetzlichen Hinrichtungen zur Rechenschaft zu ziehen, auch wenn sie den Sicher-
heitskräften angehören. Die EU forderte die Einsetzung eines glaubwürdigen, unabhängigen und
verfassungsmäßigen Sondergerichts vor Ort, um der Straffreiheit für die Urheber der Gewalttaten
nach den Wahlen ein Ende zu bereiten. Das Parlament wird diese Möglichkeit wahrscheinlich nicht
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schreitet - nur gegen einige wenige führende Persönlichkeiten, die zu der Gewalt angestiftet und sie
finanziert hatten, ermittelt wird und diejenigen, die die Gewalt ausgeübt haben, unbehelligt bleiben.
Die EU ist besorgt über den Umstand, dass Kenia mit der Nichteinhaltung der Frist, die im
September 2009 für die Berichterstattung an den Internationalen Strafgerichtshof ablief, nach dem
gleichen Muster vorgegangen ist wie bereits zuvor, als es Fristen im Zusammenhang mit der
Bekämpfung der Straflosigkeit, zu der die Waki-Untersuchungskommission und die Regierung in
ihren eigenen Erklärungen aufgerufen hatten, missachtet hat. Die EU hat die Erklärung der
kenianischen Behörden zur Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof begrüßt.
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Drucksache 17/4522 – 174 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Liberia
In ihrer Erklärung von Juli 2008 äußerte sich die EU besorgt über den Erlass eines Gesetzes, mit
dem in Liberia für bestimmte Straftaten die Todesstrafe wieder eingeführt wird. Die EU forderte die
Behörden Liberias auf, an der 2005 beschlossenen vollständigen Abschaffung der Todesstrafe fest-
zuhalten, und erinnerte daran, dass sich Liberia dazu im Rahmen des zweiten Fakultativprotokolls
zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet hatte. Die EU forderte
daher die Regierung und das Parlament Liberias nachdrücklich auf, die Todesstrafe de jure und de
facto abzuschaffen. Im Berichtszeitraum wurden im Rahmen des Europäischen Instruments für
Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) verschiedene Projekte weitergeführt.
Madagaskar
Im Anschluss an den Staatsstreich in Madagaskar am 17. März 2009 verurteilte die EU jeglichen
Versuch einer undemokratischen Machtergreifung. Im Einklang mit den Bestimmungen des
Cotonou-Abkommens leitete die EU am 6. Juli 2009 Konsultationen nach Artikel 96 mit der
Regierung Madagaskars ein, um die Lage und mögliche Optionen für die zügige Wiederherstellung
der Verfassungsordnung zu prüfen. In der Eröffnungssitzung dieser Konsultationen musste die EU
feststellen, dass seitens Madagaskars keine zufriedenstellenden Vorschläge gemacht wurden.
Im Jahr 2009 wurde in zahlreichen Verhandlungen unter der Leitung eines gemeinsamen interna-
tionalen Vermittlerteams versucht, einen Konsens zwischen allen politischen Parteien herbei-
zuführen. Im Ergebnis unterzeichneten die vier führenden Politiker Madagaskars am 9. August
2009 in Maputo eine Übergangscharta, in der Übergangsinstitutionen vorgesehen sind, die den Weg
für eine Rückkehr zur Demokratie ebnen und binnen 15 Monaten Präsidentschafts- und
Parlamentswahlen organisieren sollen. Diese Vereinbarung wurde um eine Zusatzakte ergänzt, die
am 6. November 2009 in Addis Abeba unterzeichnet wurde. Seither herrscht Stillstand, da keine
Durchführungsmaßnahmen ergriffen wurden, um die Stellen in den Übergangsinstitutionen zu
besetzen, damit der einvernehmliche und alle Seiten einbeziehende Übergangsprozess, den alle
Parteien Madagaskars vereinbart haben, tatsächlich durchgeführt werden kann.
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 175 – Drucksache 17/4522
Malawi
Die EU engagierte sich sehr stark für die Unterstützung der Menschenrechte in Malawi, und zwar
durch die Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung und des Aufbaus institutioneller
Kapazitäten. Eine EU-Walbeobachtungsmission wurde zur Beobachtung der am 19. Mai 2009
abgehaltenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen entsandt. Die Wahlbeobachtungsmission
stellte fest, dass die Grundfreiheiten und die Versammlungs-, Meinungs- und Bewegungsfreiheit im
Allgemeinen geachtet wurden. Allerdings hätten die Wahlen die Zusagen Malawis, internationale
und regionale Standards einzuhalten, nicht vollständig erfüllt, vor allem da im Wahlkampf nicht die
gleichen Bedingungen galten.
Mauretanien
Der Sturz von Präsident Abdellahi und die Machtübernahme durch General Mohamed Ould Abdel
Aziz am 6. August 2008 wurde von der EU und anderen internationalen Akteuren verurteilt. Da der
Staatsstreich eine offensichtliche Verletzung wesentlicher Elemente des AKP-EG-Partnerschafts-
abkommens darstellt, beschloss die EU, die Zusammenarbeit mit der Islamischen Republik
Mauretanien einzufrieren und Konsultationen nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens
einzuleiten.
Der Beschluss des Rates vom 6. April 2009 enthält einen Fahrplan, nach dem die Zusammenarbeit
schrittweise wieder aufgenommen werden kann, sofern eine einvernehmliche Lösung zur Über-
windung der Krise und zur Wiederherstellung der Verfassungsordnung, einschließlich transparenter
und glaubhafter Präsidentschaftswahlen, verwirklicht wird. Es wurde eine Internationale Kontakt-
gruppe eingesetzt, die Mauretanien helfen sollte, einvernehmlich einen Weg aus der Krise zu
finden. Die einvernehmliche Lösung bestand konkret in der Unterzeichnung des Abkommens von
Dakar durch die verschiedenen Konfliktparteien Mauretaniens und in der Durchführung von
Präsidentschaftswahlen am 18. Juli 2009. Aufgrund der Wiederherstellung der Verfassungsordnung
konnte die internationale Zusammenarbeit, unter anderem mit der EU, wieder aufgenommen
werden.
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Drucksache 17/4522 – 176 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Mosambik
Die EU unterstützte die Menschenrechte in Mosambik in einer Vielzahl von Projekten, unter
anderem zu Pressefreiheit, Aufklärung der Wähler und staatsbürgerliche Erziehung, Stärkung von
Basisorganisationen der Zivilgesellschaft, Unterstützung der lokalen Verwaltung, Arbeitnehmer-
rechte und Unterstützung von Blinden. Zur Beobachtung der Präsidentschafts- und Parlaments-
wahlen sowie der Wahlen für die Provinzversammlungen am 28. Oktober 2009 wurde eine
Wahlbeobachtungsmission der EU entsandt. Die Wahlbeobachtungsmission stellte fest, dass
erstmals in der Geschichte Mosambiks drei Wahlen mit Erfolg gleichzeitig abgehalten wurden. Der
Wahltag selbst verlief gut organisiert und die Teilnahme war friedlich und ruhig. Die Wahlbeo-
bachtungsmission stellte jedoch eine Reihe von Unregelmäßigkeiten bei der Feststellung der
Wahlergebnisse fest. Diese beeinflussten die Ergebnisse der Präsidentschafts- und Parlaments-
wahlen sowie der Wahlen für die Provinzversammlungen zwar nur unerheblich, stellten jedoch
einen gravierenden Mangel dar.
Niger
Die internationale Gemeinschaft reagierte mit Entschlossenheit auf die Entwicklungen in Niger im
Jahr 2009, die von vielen Beobachtern als "Verfassungscoup" eingestuft wurden. Die EU gab im
Juli 2009 zwei getrennte Erklärungen ab, in denen sie die Verletzung demokratischer Grundwerte
und rechtsstaatlicher Grundsätze verurteilt und vor schweren Folgen für die Zusammenarbeit mit
Niger warnt. Im Dezember 2009 leitete die EU politische Konsultationen mit der Regierung im
Rahmen von Artikel 96 des Cotonou-Abkommens ein. Eine neue Konsultationsrunde ist für April
2010 anberaumt, bei der unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung und die politische
Freiheit im Mittelpunkt stehen sollen und die Regierung ihre Zusage, Pressedelikte nicht mehr unter
Strafe zu stellen, bekräftigen wollte.
Nigeria
Am 9. Juni 2009 fand in Prag eine Ministertagung zwischen Nigeria und der EU statt, auf der ein
Papier "EU-Nigeria Joint Way Forward" vereinbart wurde, das auf der Achtung der Menschen-
rechte, der verantwortungsvollen Staatsführung, demokratischer Grundsätze und der Rechts-
staatlichkeit aufbaut. Dieses soll der Intensivierung des politischen Dialogs und der Zusammen-
arbeit im Rahmen der gemeinsamen Strategischen Partnerschaft Afrika-EU dienen. Auf Ersuchen
der nigerianischen Regierung wurde im Rahmen des Papiers "EU-Nigeria Joint Way Forward" ein
lokaler Dialog über Menschenrechte eingerichtet, dessen erste Runde am 9. Dezember 2009
stattfand.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 177 – Drucksache 17/4522
Im Juli 2009 gab die EU eine Erklärung ab, in der sie ihre Besorgnis über die gewaltsamen
Ausschreitungen und den Verlust von Menschenleben im Norden Nigerias zum Ausdruck brachte.
In der Erklärung wird an die nigerianische Regierung appelliert, bei ihren Bemühung um Erhalt von
Frieden und Sicherheit in ihrem Hoheitsgebiet Zurückhaltung bei der Anwendung von Gewalt zu
üben und die Menschenrechte zu achten.
Ruanda
Die EU brachte im Rahmen ihres politischen Dialogs mit Ruanda verschiedene Menschen-
rechtsfragen zur Sprache, unter anderem: Anwendung des Gesetzes über Genozid-Ideologie,
Auslieferung und Gesetz über die Verweisung von Fällen, Mediengesetz und Gacaca-Gerichte
(traditionelle Laiengerichte für Genozidfälle). Der EU-Sonderbeauftragte für die afrikanische
Region der Großen Seen richtete sein Augenmerk bei seinem Besuch in Ruanda im Juli 2009
insbesondere auf die justizielle Zusammenarbeit zwischen Ruanda und der EU.
Was die Demokratieaspekte anbelangt, so wurde eine EU-Wahlbeobachtungsmission zur
Beobachtung der Parlamentswahlen am 15. September 2008 entsandt. Die Wahlbeobachtungs-
mission kam zu dem Schluss, dass die Wahlen friedlich und ordnungsgemäß verliefen und
gegenüber den Wahlen von 2003 Verbesserungen zeigten, insbesondere da die Vereinigungs- und
Versammlungsfreiheit auf lokaler Ebene gewährleistet war. Verfahrensrechtliche Schutzmaß-
nahmen und die Transparenz der Stimmenauszählung und des Konsolidierungsprozesses seien
jedoch noch wesentlich zu verbessern, damit internationale Standards erfüllt würden. Der Oppo-
sition in Ruanda wird immer noch wenig Raum gelassen; die politischen Parteien, die an den
Präsidentschaftswahlen 2010 teilnehmen möchten, stoßen bei der Registrierung auf Schwierigkeiten
und ihre Parteiführer sind Einschüchterungsversuchen und gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Es
ist vorgesehen, dass die EU eine kleine Wahlbeobachtungsmission von Juni bis August 2010 nach
Ruanda entsendet, um die Wahlen zu beobachten.
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Drucksache 17/4522 – 178 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Senegal
Im Mittelpunkt der Maßnahmen der EU in Bezug auf die Menschenrechte in Senegal stand
insbesondere die Unterstützung der Übergangsjustiz. Insbesondere drängte die EU die Behörden
weiterhin, das Mandat der Afrikanischen Union von 2006 auszuüben und den ehemaligen Diktator
Tschads, Hissène Habré, dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden und der
seit seiner Absetzung in Senegal lebt, vor Gericht zu stellen. Auf Ersuchen der Regierung Senegals
wurde in Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union ein Expertenteam entsandt, das bei der
Vorbereitung des Gerichtsverfahrens helfen soll. Die EU ist ferner bei der senegalesischen
Regierung in Bezug auf den Internationalen Strafgerichtshof (Vollstreckung von Haftbefehlen) und
Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung vorstellig geworden. Die EU hat der
Regierung Rahmenbedingungen für einen förmlichen politischen Dialog nach Artikel 8 des
Cotonou-Abkommens vorgeschlagen, bislang haben aber noch keine Treffen stattgefunden.
Sierra Leone
Vertreter der EU beteiligten sich aktiv an den Zwei-Parteien-Gesprächen nach dem Ausbruch von
Gewalttätigkeiten zwischen politischen Parteien im März 2009, bei denen es auch zu Plünderungen
und Brandstiftungen, Gewalt gegen Frauen (auch angeblichen Vergewaltigungen) und Krawallen
gekommen war. In dem anschließenden Kommuniqué wurde unter anderem eine eingehende
Untersuchung der Gewalt, die Einhaltung demokratischer Normen und die Unterstützung von
Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit, Recht auf friedliche Demonstrationen und Unparteilichkeit
der wichtigsten Institutionen zugesagt.
Die EU leistete im Rahmen des EIDHR weitere Unterstützung für das Outreach-Programm des
Sondergerichtshofs für Sierra Leone. Finanziell unterstützt wurde das "Communicating Justice and
Capacity Building project" des Sondergerichts, das zum Ziel hat, über die Bedeutung der Arbeit des
Gerichts zu informieren und im weiteren Sinne die Rechtsstaatlichkeit, das humanitäre Völkerrecht
und die Menschenrechte in Sierra Leone und der Subregion zu fördern. Im Sommer 2008 wurde
über das Stabilitätsinstrument eine Soforthilfe zur Deckung der laufenden Kosten des Sonder-
gerichts geleistet, um eine Unterbrechung der Tätigkeiten des Gerichts zu verhindern.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 179 – Drucksache 17/4522
Somalia
Im Berichtszeitraum äußerte sich die EU besorgt darüber, dass sich die Menschenrechtslage in
Somalia, auch in den Gebieten unter der Kontrolle der Übergangs-Bundesregierung, aufgrund des
anhaltenden Konflikts verschlechtert. Diesbezüglich brachte die EU in den Schlussfolgerungen des
Rates vom Juli 2009 ihre tiefe Besorgnis über die Verletzungen der Menschenrechte und des
humanitären Völkerrechts zum Ausdruck. Sie zeigte sich bestürzt über schwerste Menschenrechts-
verletzungen in Gebieten unter der Kontrolle der bewaffneten Opposition, unter anderem Steini-
gungen und Hinrichtungen. Die EU verurteilte in ihrer Erklärung vom November 2009 Hinrich-
tungen durch Steinigung in den von der Al Shabab kontrollierten Gebieten des Landes und
appellierte an die Beteiligten, diese Praxis abzuschaffen und die Menschenrechte und das
humanitäre Völkerrecht zu achten.
Die EU unterstützte Menschenrechtsverteidiger in Somalia und ist bereit, bei der Einrichtung eines
Mechanismus zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen aller Seiten zu helfen. Die EU ist
ferner bereit, ihre Unterstützung für Somalia, insbesondere für den Ausbau von Kapazitäten auf der
Ebene der öffentlichen Institutionen und Stellen, auszuweiten, was positive Auswirkungen auf die
Menschenrechtslage hätte.
Seit 8. Dezember 2008 führt die EU die Operation EU NAVFOR ATALANTA, ihre erste
Marineoperation, durch, um einen Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von
seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias zu leisten.
Diese Operation wurde im Dezember 2008 zur Unterstützung der vom Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen im Jahr 2008 verabschiedeten Resolutionen 1814, 1816, 1838 und 1846 eingeleitet. Ziel
der EU-Operation ist ein Beitrag zum Schutz von Schiffen, die im Rahmen des Welternährungs-
programms Nahrungsmittelhilfe für vertriebene somalische Bevölkerungsgruppen liefern, und zum
Schutz gefährdeter Schiffe auf den Seewegen im Golf von Aden und vor der Küste Somalias.
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Drucksache 17/4522 – 180 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Südafrika
Die EU und Südafrika handelten 2008 auf VN-Ebene gemeinsam bei Resolutionen, die sexuelle
Gewalt in Konflikten bekämpfen und einen besseren Schutz der Zivilbevölkerung fordern. Im
September 2009 fand in Kleinmond der zweite Gipfel EU-Südafrika statt, bei dem beide Seiten ihr
Engagement für eine strategische Partnerschaft bekräftigten, die auf gemeinsamen Werten, unter
anderem Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, beruht. Sie brachten auch ihre
Entschlossenheit zum Ausdruck, in internationalen Gremien in Menschenrechtsfragen zusammen-
zuarbeiten. Im Dezember 2009 führte die EU auf lokaler Ebene informelle Beratungen mit
Südafrika über Menschenrechte, in deren Mittelpunkt internationale Fragen standen.
Im Berichtszeitraum entsandte die Kommission �����2"� �
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Wahlen zu den Provinzversammlungen am 22. ,$��
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Südafrika. Im Jahr 2009 wurde mit der Durchführung eines neuen EU-Programms (15 Mio. EUR)
zur Unterstützung der Gesetzgeber in Südafrika begonnen. Im Mittelpunkt des Programms steht
eine weitere Verbesserung der Effizienz des nationalen Parlaments und der Provinzversammlungen
bei gleichzeitiger Stärkung der Aufsichtsfunktion des Parlaments.
Sudan
Menschenrechtsverletzungen und harsche Repressionen gegen Menschenrechtsverteidiger ereignen
sich nach wie vor in verschiedenen Teilen Sudans. Die fortgesetzte Anwendung der Todesstrafe,
einschließlich Todesurteile gegen Minderjährige, ist besonders erschütternd. Die EU hat die
Regierung Sudans aufgerufen, weiter daran zu arbeiten, ein Umfeld zu schaffen, das den Wahlen im
April 2010 förderlich ist. Sie rief die sudanesische Führung auf, Beschränkungen der Freiheit der
Meinungsäußerung und anderer politischer Freiheiten wie der Versammlungs- und Vereinigungs-
freiheit aufzuheben. Die EU rief die Regierung Sudans darüber hinaus auf, diejenigen vor Gericht
zu stellen, die für Entführungen, Vergewaltigungen oder sexuelle Sklaverei und sonstige
Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.
Die EU bekräftigte, dass die Umsetzung des Umfassenden Friedensabkommens von strategischer
Bedeutung ist, und bekundete erneut ihre Überzeugung, dass die Unterzeichner des Abkommens,
die Nationale Kongresspartei und die Sudanesische Volksbefreiungsbewegung, ihrer gemeinsamen
Verantwortung gerecht werden müssen, auf dem Weg hin zu einem friedlichen und demokratischen
Sudan weiter voranzuschreiten.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 181 – Drucksache 17/4522
Eine markante Entwicklung im Berichtszeitraum waren die Verfahren des Internationalen Straf-
gerichtshofs, die zu dem Haftbefehl gegen Präsident Al-Bashir im März 2009 führten. Die EU hat
nach der Entscheidung des IStGH eine Erklärung abgegeben, in der sie bekräftigt hat, dass sie den
Internationalen Strafgerichtshof und seine Schlüsselrolle bei der Förderung der internationalen
Justiz uneingeschränkt unterstützt und achtet. Die Verschlechterung der humanitären Lage, die auch
durch die Ausweisung einer Reihe humanitärer Hilfsorganisationen ausgelöst wurde, stellte die
internationale Gemeinschaft vor eine große Herausforderung. Die EU appellierte an die Regierung,
an die lokalen Behörden sowie an die Rebellenbewegungen in Darfur, den humanitären
Organisationen den Zugang zu erleichtern und das humanitäre Völkerrecht und die humanitären
Grundsätze zu achten.
Die EU verurteilte nachdrücklich die fortdauernde Gewalt gegen Zivilpersonen und gegen das
Personal humanitärer Organisationen unter anderem auch die Entführung von Helfern in Darfur und
die regelmäßigen Angriffe gegen die Streitkräfte der UNAMID. Sie unterstrich, dass Straflosigkeit
bei schwerwiegenden internationalen Straftaten niemals hingenommen werden kann, und
bekräftigte ihre Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof. Bei mehreren Gelegenheiten
forderte die EU die Regierung zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen
Strafgerichtshof entsprechend ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen auf.
Die EU hielt über ihren Sonderbeauftragten und die Missionsleiter vor Ort im gesamten Berichts-
zeitraum den Dialog über Menschenrechte mit den sudanesischen Behörden, Nichtregierungs-
organisationen, der Zivilgesellschaft und einzelnen Aktivisten aufrecht. Parallel hierzu wurden
Dialoge und Konsultationen mit der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der Menschen-
rechtsbüros von UNMIS und UNAMID, und mit VN-Organisationen, die im Bereich Schutz und
Menschenrechte tätig sind, geführt. Bei den Vereinten Nationen unterstützte die EU die
Verlängerung des Mandats des Unabhängigen Experten für die Menschenrechtssituation in Sudan.
Die EU betonte immer wieder, dass Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration der
bewaffneten Gruppen unerlässlich sind, und rief die Parteien des Umfassenden Friedensabkommens
dazu auf, die Fähigkeiten und die Integrität der Gemeinsamen Integrierten Einheiten zu stärken, um
dadurch die Sicherheitslage in den betroffenen Gebieten zu verbessern. Dies ist insbesondere im
Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit, den Zugang zu humanitärer Hilfe und das Recht auf Rückkehr
auf freiwilliger Basis erforderlich.
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Drucksache 17/4522 – 182 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
In Darfur unterstützte die EU die internationalen Bemühungen, greifbare Ergebnisse im Rahmen
des Friedensprozesses von Doha durch die gemeinsame Vermittlung von AU und VN zu erzielen.
Insbesondere forderte die EU die Regierung und die Rebellenbewegungen in Darfur nachdrücklich
auf, sich ernsthaft an den Friedensgesprächen zu beteiligen, und hob hervor, wie wichtig es ist, der
Zivilgesellschaft in Darfur Möglichkeiten zu bieten, zur Konfliktlösung und zur Aussöhnung
beizutragen.
Togo
Im Berichtzeitraum verfolgte die EU weiterhin aufmerksam die Achtung der Gewaltentrennung, der
bürgerlichen Freiheiten und der Verteidigungsrechte in Togo. Verschiedene Projekte wurden im
Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) durchgeführt.
Im Juli 2009 gab die EU eine Erklärung ab, in der sie den einstimmigen Beschluss der
Nationalversammlung Togos begrüßt, die Todesstrafe für alle Straftaten abzuschaffen und die
bestehenden Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umzuwandeln.
Uganda
In den Schlussfolgerungen des Rates zur Region der Großen Seen vom Oktober 2009 wurde die
ugandische Regierung aufgefordert, politische Auseinandersetzungen im Wege der demokratischen
Institutionen zu lösen; ferner wurde an die Regierung appelliert, vor den allgemeinen Wahlen im
Jahr 2011 gleiche Bedingungen für die Kandidaten zu schaffen und dafür zu sorgen, dass diese
Wahlen frei, fair und transparent sein werden. Gegen Ende des Jahres 2009 brachte die EU ihre
Besorgnis angesichts der Beratungen über eine ugandische Gesetzesvorlage gegen Homosexualität
zum Ausdruck. Vertreter der EU unternahmen gemeinsame Anstrengungen, um die ugandischen
Behörden an ihre internationalen Verpflichtungen, unter anderem nach den wesentlichen Elementen
des Cotonou-Abkommens, zu erinnern.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 183 – Drucksache 17/4522
Simbabwe
Im Januar 2009 verlängerte die EU ihre geeigneten Maßnahmen nach Artikel 96 des Cotonou-
Abkommens und ihre restriktiven Maßnahmen gegen die führenden Persönlichkeiten, die für die
Staatsführungskrise und die Menschenrechtsverletzungen in Simbabwe verantwortlich sind. Zu
diesen Maßnahmen zählen das Verbot der Einreise in die EU und das Einfrieren der Vermögens-
werte der Personen und Unternehmen, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und
die Rechtsstaatlichkeit in Simbabwe ernsthaft untergraben. Ferner ist ein Embargo für die Lieferung
von Waffen und Material für militärische Operationen in Kraft. Diese Maßnahmen schaden nicht
der Bevölkerung Simbabwes und behindern nicht die wirtschaftliche Entwicklung Simbabwes. Sie
fördern die SADC und die Reformkräfte in Simbabwe, indem die Hardliner zu Reformen gedrängt
werden. Die EU hat deutlich gemacht, dass sie bereit ist, ihre Maßnahmen als Reaktion auf etwaige
Reformen anzupassen.
Zum Zeitpunkt der Annahme dieser Maßnahmen stellte die EU eine beträchtliche Verschlechterung
der Lage in Simbabwe fest und forderte alle Seiten nachdrücklich auf, das Umfassende Politische
Abkommen einzuhalten. Die EU verurteilte ferner die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen,
insbesondere die Entführung und Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern. Sie brachte darüber
hinaus ihre Besorgnis angesichts von Berichten über unbegründete rechtliche Maßnahmen gegen
Mitglieder des Parlaments zum Ausdruck. Die EU rief die Regierung dazu auf, eine Reform der
Medien durchzuführen, dafür zu sorgen, dass alle staatlichen Stellen die Versammlungsfreiheit und
die Freiheit der Meinungsäußerung achten, und alle Formen von Folter und Isolationshaft zu
beenden.
Die EU begrüßte die neue Regierung der Nationalen Einheit, die im Februar 2009 auf der
Grundlage des im September 2008 vereinbarten und von der SADC vermittelten Umfassenden
Politischen Abkommens gebildet wurde. Im Juni 2009 nahm Premierminister Tsvangirai an einer
Ministertagung in Brüssel teil, auf der ein Rahmen für einen politischen Dialog mit der Regierung
nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens vereinbart wurde. Bei dem zu diesem Zeitpunkt
vereinbarten Ansatz wurde davon ausgegangen, dass die Regierung Simbabwes einen Fahrplan
aufstellen und darin die zur Umsetzung des Umfassenden Politischen Abkommens beabsichtigten
Maßnahmen darlegen würde und dass die EU ihrerseits einen Fahrplan für eine schrittweise
Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit dem Ziel einer Normalisierung der Beziehungen
zwischen der EU und Simbabwe vorlegen würde. Im September 2009 besuchte eine Delegation von
EU-Ministern Simbabwe, um Spitzenpolitiker aller drei Parteien zu treffen. Erneut wurde die
Bedeutung der Fortsetzung des Dialogs hervorgehoben.
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Drucksache 17/4522 – 184 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Seit der Annahme des Umfassenden Politischen Abkommens hat die EU die Menschenrechtslage in
Simbabwe weiterhin aufmerksam beobachtet. Sie hat die baldige Freilassung inhaftierter Mitglieder
der Zivilgesellschaft (Gewerkschaftsdachverband "Zimbabwe Congress for Trade Unions") sowie
die Beendigung aller gewaltsamen Übergriffe und Einschüchterungen seitens des Staates gefordert.
Darüber hinaus wurde eine Demarche vor Ort unternommen, nachdem dem VN-Sonderbericht-
erstatter über Folter die Einreise verweigert worden war. Simbabwe wurde ferner in die EU-
Initiative zur verstärkten lokalen Umsetzung der EU-Leitlinien betreffend Folter einbezogen. Die
EU-Missionsleiter in Harare wurden gebeten, im Juni 2010 über die entsprechende Umsetzung zu
berichten.
Die EU finanziert eine große Bandbreite von Maßnahmen in Simbabwe, die dazu beitragen sollen,
ein offenes politisches Umfeld, in dem die Menschenrechte und Freiheiten geachtet werden, zu
schaffen und aufrechtzuerhalten und das Land auf den Weg zu glaubwürdigen Wahlen zu bringen.
Die EU hat eine kurzfristige Strategie zur Finanzierung der im Umfassenden Politischen Abkom-
����*"�!���������;� "�������������"�������� den Bereichen Verfassung, Wahlen und Ver-
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e der EU belief sich 2009 auf insgesamt 274 Mio. EUR, und die
EU möchte nach wie vor in einen substantiellen Dialog mit Simbabwe eintreten.
6.5. Naher und Mittlerer Osten und Arabische Halbinsel
Iran
Der Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Iran blieb in den Jahren 2008 und 2009 weiterhin
ausgesetzt; jeglicher Austausch über Menschenrechtsfragen mit der EU wurde von den iranischen
Behörden vermieden. Der EU war weiterhin daran gelegen, den Dialog wieder aufzunehmen, sofern
Iran seine Bereitschaft bestätigen würde, sich ernsthaft dafür zu engagieren. Der Menschenrechts-
dialog ist seit Dezember 2006 unterbrochen, als Iran die fünfte Runde des Dialogs absagte.
Insbesondere im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009 war in Iran die
gravierendste Verschlechterung der Menschenrechtslage zu beobachten, die das Land seit 1979
erlebt hat. Es ist weiterhin zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen gekommen und in
keinem der von der EU mit Sorge betrachteten Bereiche sind Fortschritte zu verzeichnen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 185 – Drucksache 17/4522
Im Laufe des Jahres 2009 hat die EU Iran immer wieder dazu aufgerufen, seinen Menschenrechts-
verpflichtungen nachzukommen. Diese Botschaft wurde in direkten Kontakten mit den iranischen
Behörden in Teheran ebenso wie mit Vertretern Irans in den Hauptstädten der EU vermittelt. Der
Europäische Rat und der Rat der EU haben ihrer tiefen Sorge über die anhaltenden Verletzungen
der Menschenrechtsverpflichtungen durch Iran Ausdruck verliehen. Auf der Tagung des Euro-
päischen Rates vom 11. Dezember 2009 haben die europäischen Staatschefs ihre tiefe Besorgnis
über die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in Iran wiederholt und Iran an seine inter-
nationalen Verpflichtungen gemahnt. Die EU hat mehrere Erklärungen zu den Menschenrechten in
Iran abgegeben, unter anderem zu Massenhinrichtungen, Steinigungen und Verletzungen der
Religionsfreiheit.
Besonders besorgniserregend war die Reaktion der iranischen Behörden auf die Unruhen nach den
Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009. Unmittelbar nach den Wahlen wurden im ganzen Land
mindestens 4000 Menschen willkürlich festgenommen; knapp 100 von ihnen befanden sich Ende
2009 immer noch in Haft. Nicht selten gingen die Festnahmen mit brutaler Gewalt einher. Berichten
zufolge wurden bei den Massendemonstrationen, deren Teilnehmer die Legitimität des Wahl-
prozesses und das Ergebnis der Wahl in Frage stellten, etwa 40 Personen getötet. Die EU hat sich
zutiefst besorgt über die Massenprozesse nach den Wahlen gezeigt, in denen sich rund
150 Personen mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen die nationale Sicherheit konfrontiert sahen.
Damit einher gingen Berichte über Folter und Misshandlungen. Die EU hat ihrer Besorgnis über die
Urteile Ausdruck verliehen, die im Zuge von Massenprozessen verhängt wurden, bei denen die
Beschuldigten nicht über die ihnen zur Last gelegten Anklagepuntke informiert wurden und keinen
Zugang zu unabhängigen Rechtsberatern hatten. Dieses Vorgehen entsprach nicht den inter-
nationalen Standards, zu denen sich Iran zuvor verpflichtet hatte, und verletzte zudem in vielen
Fällen auf eklatante Weise Rechte, die in der Verfassung und den Rechtsvorschriften Irans
verankert sind. Die EU ist ferner besorgt über die fünf Todesurteile gewesen, die bei den Massen-
prozessen verhängt wurden und die mindestens vier Personen betrafen, die offenbar bereits vor den
Wahlen im Juni 2009 festgenommen worden waren.
Die EU hat die Anwendung der Todesstrafe verurteilt, die eine Verletzung internationaler
Menschenrechtsstandards darstellt, nicht zuletzt wenn sie für politische Straftaten verhängt wird.
Die EU hat nicht nachgelassen, die iranischen Behörden dazu aufzurufen, die Todesstrafe abzu-
schaffen und bis dahin ein Moratorium für Hinrichtungen auszusprechen. Die Anzahl der bekannt-
gewordenen Hinrichtungen ist im Jahr 2009 mit 368 Hinrichtungen im Vergleich zum Vorjahr
(insgesamt 318 Hinrichtungen) gestiegen.
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Drucksache 17/4522 – 186 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die EU bedauerte die Verletzungen der Meinungs- ���/����� ����������� ���tionaler wie auch auf
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��������������H ���������!�������n Ereignissen nach der Wahl. Die Nutzung der
Medien war weiter eingeschränkt. Zeitweise wurde die Abschaltung und Verzögerung von Internet-
und Mobilfunkverbindungen als Mittel genutzt, einen freien Meinungs- und Informationsaustausch
zu verhindern. Zeitungen wurden geschlossen, Redakteure festgenommen oder verhört und
ausländische Journalisten daran gehindert, außerhalb ihrer Büros über die Ereignisse zu berichten.
Die meisten Websites der Opposition wurden abgeschaltet.
Die politische Opposition wurde weiterhin unterdrückt. Die ehemaligen Präsidentschaftskandidaten
Mehdi Karroubi und Mir Hossein Moussavi wurden in ihrem Handlungsspielraum stark einge-
schränkt. Vorübergehend wurden die Nobelpreis-Medaille und das Diplom der Menschenrechts-
anwältin und Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi aus ihrem Bankdepot in Teheran beschlagnahmt; das
Büro ihrer Menschenrechtsorganisation wurde geschlossen.
Irak
Verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit stehen
bei den Beziehungen der EU zu Irak und bei der Unterstützung des Landes durch die EU im
Mittelpunkt. Die EU spricht sich für eine Konsolidierung der Sicherheitslage durch die Stützung des
Rechtsstaatssystems und die Förderung einer Kultur der Achtung der Menschenrechte aus und
befürwortet ein demokratisches Regierungsmodell, mit dem Spaltungen überwunden werden; ferner
unterstützt sie die Umsetzung der von Irak übernommenen Verpflichtungen zur Rechtsstaatlichkeit
und Achtung der Menschenrechte. Im Rahmen ihrer integrierten Rechtsstaatlichkeitsmission für
Irak (EUJUST LEX) hat die EU weiterhin in den EU-Mitgliedstatten Ausbildungsmaßnahmen für
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gehört unter anderem, irakischen Beamten die Möglichkeit zu geben, in den Mitgliedstaaten Berufs-
erfahrungen zu sammeln. Seit 2008 hat die EU auf Ersuchen Iraks ferner Ausbildungsmaßnahmen
für hochrangige Beamte der irakischen Polizei-, Gerichts- und Strafvollzugsbehörden durchgeführt.
Die EU war ferner im Rahmen anderer Projekte an der Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der
Menschenrechte beteiligt, so durch die Unterstützung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 187 – Drucksache 17/4522
Die EU hat den politischen Dialog mit Irak benutzt, um der Verwirklichung von Zielen im
Menschenrechtsbereich näher zu kommen und ihre Bedenken zu Menschenrechtsfragen in Irak
vorzubringen. Die EU hat ihre Enttäuschung über die Wiederaufnahme der Todesstrafe in Irak im
Mai 2009 deutlich gemacht und seitdem wiederholt deren Abschaffung gefordert, so zuletzt in ihrer
Erklärung vom 11. November 2009, in der die EU ihrer tiefen Besorgnis über die Menschenrechts-
lage in Irak Ausdruck verliehen und die Wiedereinführung von Hinrichtungen in Irak bedauert hat.
Mit dem Abschluss der Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
(PKA) erhielten die Beziehungen im November 2009 eine neue Grundlage. Das Abkommen enthält
eine Menschenrechtsklausel und schafft einen Rahmen für die Zusammenarbeit in Menschenrechts-
fragen und den Umgang mit verschiedenen anderen Fragen einschließlich der Rechtsstaatlichkeit.
Die EU hat ihre Besorgnis über die Menschenrechtslage in Irak hinsichtlich einer Reihe von Fragen
zum Ausdruck gebracht. Sie bedauerte, dass die Todesstrafe im Jahr 2009 wieder eingeführt wurde,
und äußerte ihre Besorgnis darüber, dass es an fairen Gerichtsverfahren mangelt und dass Geständ-
nisse glaubwürdigen Aussagen zufolge unter Folter erzwungen werden. Die EU betonte, dass
staatliche Strukturen gestärkt werden müssen, damit die Bevölkerung vor Menschenrechtsverstößen
geschützt werden kann, und war beunruhigt darüber, welche Schwierigkeiten es den irakischen
Behörden bereitet, die schreckliche und willkürliche Gewalt gegen schutzbedürftige Gruppen der
irakischen Gesellschaft zu verhindern, etwa die tödlichen Angriffe auf ethnische und religiöse
Minderheiten und homosexuelle Männer und die Gewalt gegen Kinder. Die EU ist nach wie vor
besorgt über die Situation von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und Gewerkschaftlern in
Irak.
Die EU entsandte im Berichtszeitraum Wahlexpertenmissionen nach Irak zu den Provinzwahlen
(31. Januar 2009) und den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der Region Kurdistan-Irak
(25. Juli 2009).
Saudi-Arabien
Die EU hat die Menschenrechte im Rahmen ihrer Beziehungen zu Saudi-Arabien weiter erörtert.
Die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien gibt nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis, sowohl
im Hinblick auf einzelne Fälle als auch auf Fragen von allgemeinem Interesse wie die Todesstrafe,
die Situation der Frauen und die Pressefreiheit. Die EU hat ihre entsprechenden Bedenken weiterhin
bei den saudischen Behörden angesprochen, und zwar sowohl auf bilateraler Ebene als auch bei
Treffen mit dem Golf-Kooperationsrat sowie durch Erklärungen.
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Drucksache 17/4522 – 188 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die jüngste Demarche der EU ist im November 2009 in Riad erfolgt. Die EU legte Saudi-Arabien
nahe, seine Vorbehalte gegenüber dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes aufzuheben
und die rechtliche Volljährigkeit mit 18 Jahren sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Ange-
legenheiten einzuführen. Ferner forderte die EU die Regierung nachdrücklich auf, unverzüglich alle
Todesurteile gegen Personen aufzuheben, die zum Zeitpunkt der Straftat noch keine 18 Jahre alt
waren, und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Urteile in Strafen umzuwandeln, die mit
internationalen Standards in Einklang stehen.
Die EU hat weiterhin dafür plädiert, die Todesstrafe, solange sie in Saudi-Arabien nach wie vor
angewandt wird, nur für schwerste Verbrechen zu verhängen. Die EU hat Saudi-Arabien nahe-
gelegt, die Praxis öffentlicher Hinrichtungen und anderer Hinrichtungen, die unter Missachtung
international anerkannter Schutzvorschriften vorgenommen werden, abzuschaffen. Die Hinrichtung
ausländischer Staatsbürger war ein weiterer Punkt, der von europäischer Seite oft zur Sprache
gebracht wurde. Zuletzt am 9. November 2009 hat die EU eine Erklärung zur Hinrichtung dreier
ausländischer Staatsbürger in Saudi-Arabien abgegeben.
Eine weitere von der EU angesprochene Frage war die anhaltende Praxis der Verlobung und
Verheiratung im Kindesalter.
Jemen
Jemen hat sich im Grundsatz weitgehend zu den internationalen Menschenrechtsübereinkünften
bekannt, doch blieb deren Umsetzung unzureichend. Besonderen Anlass zur Sorge geben die Lage
der Frauen und der sozialen Gruppen am Rande der Gesellschaft, Justiz und Rechtsstaatlichkeit, die
rechtswidrige Inhaftierung durch Sicherheitsbehörden sowie Verletzungen des Rechts auf freie
Meinungsäußerung.
Die EU hat die bisherigen Bemühungen anerkannt, jedoch die Verantwortung der Regierung
Jemens hervorgehoben, zu gewährleisten, dass alle Bürger in seinem Hoheitsgebiet in Frieden und
Sicherheit leben können. Insofern ist die EU besorgt über die Verschlechterung der Menschen-
rechtslage in Sa'dah in Nordjemen. Der Konflikt hat in zunehmendem Maße zivile Opfer und
Binnenflüchtlinge gefordert, deren Zahl Angaben zufolge mittlerweile bei 250 000 liegt.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 189 – Drucksache 17/4522
Die EU hat den Waffenstillstand in Sa'dah begrüßt. Die EU ist der Überzeugung, dass es keine
militärische Lösung für die Krise gibt, und fordert die Regierung Jemens auf, einen Dialog mit allen
Konfliktparteien einzuleiten. In diesem Zusammenhang hat die EU wiederholt mit Nachdruck auf
die Verpflichtung aller am Konflikt Beteiligten hingewiesen, die Menschenrechte und das
humanitäre Völkerrecht zu achten. Insbesondere hat sie daran erinnert, dass alles Notwendige getan
werden muss, um die Zivilbevölkerung zu schützen und Zivilpersonen, die aus den Konfliktzonen
in sichere Gebiete flüchten möchten, dies auch zu ermöglichen, ferner den VN und den NRO den
Zugang zu den Gebieten, in denen sich Gruppen von Binnenvertriebenen aufhalten, zu erleichtern
und dringend zu gestatten, dass die Vertriebenen unverzüglich medizinische und humanitäre
Nothilfe erhalten.
Die EU erwartet, dass sich die Regierungspartei und die Opposition über die Durchführung von
Wahlen im Jahr 2011 einigen. Die EU hat alle politischen Parteien aufgefordert, sich an ihre
Vereinbarungen über die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Wahlsystems und zur
Vertiefung der Demokratie durch eine Stärkung der Rolle des Parlaments und der Parlaments-
fraktionen zu halten. In diesem Zusammenhang hat die EU an alle politischen Parteien appelliert,
ernsthaft auf die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission einzugehen, insbesondere ihre
Empfehlungen zum Wahlrecht.
Die EU hat nach der Berichterstattung der Medien über die Ereignisse im Süden ihre Besorgnis
über zunehmende Beschränkungen der Freiheit der Medien in Jemen zum Ausdruck gebracht. Sie
hat die Regierung aufgerufen, der Freiheit der Medien und dem Zugang zu Informationen als
wichtigen Grundrechten Geltung zu verschaffen.
6.6 Asien und Ozeanien
Afghanistan
Trotz einiger wesentlicher Fortschritte seit dem Fall der Taliban hat Afghanistan weiterhin große
Herausforderungen zu bewältigen: Prozess der Übergangsjustiz für die Bearbeitung der vor dem
Fall der Taliban begangenen Menschenrechtsverletzungen und ferner der Themen Rechte der Frau,
Rechte des Kindes (Afghanistan ist ein prioritär in Frage kommendes Land, wenn es um die Durch-
führung der EU-Leitlinien über Kinder in bewaffneten Konflikten geht), unzuverlässiges Justiz-
system, Todesstrafe, willkürliche Inhaftierungen, Freiheit der Meinungsäußerung, Menschenrechts-
verteidiger, Straflosigkeit und zivile Opfer des Konflikts.
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Drucksache 17/4522 – 190 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die EU äußerte 2009 ausdrücklich ihre Besorgnis angesichts der Unvereinbarkeit des geplanten
neuen schiitischen Personenstandsgesetzes mit den verfassungsmäßigen und internationalen
Verpflichtungen Afghanistans. Die EU erkannte die Souveränität des Gesetzgebungsverfahrens der
Islamischen Republik Afghanistan und die Möglichkeit nach Artikel 131 der afghanischen Ver-
fassung, ein spezifisches Gesetz für die schiitische Gemeinschaft zu persönlichen Angelegenheiten
zu erstellen, uneingeschränkt an. Sie begrüßte Änderungen von Bestimmungen im Gesetz über
"Persönliche Angelegenheiten der Anhänger des Shia-Rechts", aber sie ist nach wie vor besorgt
über einige Artikel des Gesetzes, die im Widerspruch zu den Verpflichtungen der Islamischen
Republik Afghanistan im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte,
dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und dem Überein-
kommen über die Rechte des Kindes stehen. Die EU hat jedoch erfreut zur Kenntnis genommen,
dass das Gesetz zur Unterbindung der Gewalt gegen Frauen am 7. Oktober 2009 amtlich veröf-
fentlicht wurde. Dies war ein begrüßenswerter Schritt nach vorn, um den Rechten der Frau in
Afghanistan Geltung zu verschaffen.
Gemäß den EU-Leitlinien zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen und zur Bekämpfung jeder Form
ihrer Diskriminierung hat die EU die Regierung Afghanistans weiterhin ermutigt, ihren internatio-
nalen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen. Damit sollte die Achtung der Menschen-
rechte aller Bürger Afghanistans, einschließlich Frauen und Kindern, sichergestellt werden.
Zusätzlich hat sich die EU für die Erstellung eines Aktionsplans zur Durchführung der Empfeh-
lungen der Resolutionen 1325 und 1820 des VN-Sicherheitsrates über Frauen und Frieden und
Sicherheit eingesetzt. Dies sind die zentralen Botschaften mehrerer Demarchen bei der
afghanischen Regierung gewesen.
Die EU war nach wie vor einer der wichtigsten Geber im Bereich der Menschenrechte in
Afghanistan. Das von der Europäischen Kommission verwaltete Wiederaufbauprogramm wurde
weitergeführt, um die Zusage der Bereitstellung von 700 Mio. EUR an Wiederaufbaufinanzierung
im Zeitraum 2007-2010 zu erfüllen. Dieses Programm enthält eine bedeutende Komponente
Menschenrechte/Zivilgesellschaft, einschließlich Unterstützung von Sozialschutz für die am
meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen (21 Mio. EUR).
Außerdem unterstützt die EU mit dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschen-
rechte (EIDHR) die Achtung der Menschenrechte. Projekte, die seit 2007 im Rahmen des länder-
spezifischen Förderprogramms für Afghanistan finanziert werden, reichten von der Förderung von
Transparenz und Rechenschaftspflicht der Regierung über Sensibilisierung für Menschenrechte bis
hin zu Schulungen in Menschenrechtsfragen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 191 – Drucksache 17/4522
Die Unterstützung von afghanischen Organisationen der Zivilgesellschaft und NRO wird zudem
durch das Themenprogramm "Nichtstaatliche Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit"
gefördert. Eine Ausschreibung wurde im Februar 2009 eingeleitet. Es handelt sich hierbei um ein
"Akteur-orientiertes" Programm, dessen Ziel die Stärkung der Kapazität von Organisationen der
Zivilgesellschaft als Vorbedingung für eine gerechtere, offenere und demokratischere Gesellschaft
durch Unterstützung ihrer eigenen Initiativen ist. Ein spezifisches Ziel dieser Ausschreibung war es,
einen Beitrag zu den Bemühungen um Frieden und Aussöhnung durch Vermittlung, Rechenschafts-
pflicht und Förderung der Menschenrechte zu leisten, wobei die Bedeutung des Dialogs auf Ebene
der lokalen Gemeinschaften umfassend gewürdigt wurde.
Eine EU-Wahlbeobachtungsmission (EOM) wurde für die am 20. August 2009 abgehaltenen
Präsidentschafts- und Provinzratswahlen eingesetzt. Die EOM kam zu dem Schluss, dass diese
ersten Wahlen seit Jahrzehnten unter afghanischer Führung durch sich verschlechternde Sicher-
heitsbedingungen gekennzeichnet waren, die den Ablauf der Wahlen zwangsläufig beeinträchtigt
haben, trotz der besten Bemühungen der afghanischen Behörden, insbesondere der Unabhängigen
Wahlkommission. Der Aufruf der Taliban zum Boykott der Wahlen ging einher mit einer
zunehmenden Zahl von Anschlägen mit Toten und Verletzten unter der Zivilbevölkerung; daher ist
es als großer Erfolg zu betrachten, dass die Wahlen überhaupt stattfanden. Der Wahltag wurde
getrübt durch eine Reihe gewaltsamer Vorfälle, einschließlich Raketenangriffen und Sprengstoff-
anschlägen, die Wahllokale und Regierungseinrichtungen im ganzen Land zum Ziel hatten. Indes
stellte die EOM umfassende Wahlfälschung auf Ebene der Wahllokale fest, und trotz der Rechts-
vorschriften über die Aufdeckung von Betrug und der von der Unabhängigen Wahlkommission
getroffenen Abhilfemaßnahmen wurden hunderttausende falsche Stimmen im Auszählungszentrum
akzeptiert und in das vorläufige amtliche Wahlergebnis aufgenommen.
Bangladesch
Nach zwei Jahren militärgestützter Führung durch eine technokratische Übergangsregierung wurde
der Ausnahmezustand im Dezember 2008 vollständig aufgehoben. Eine EU-Wahlbeobachtungs-
mission (EOM) wurde zur Beobachtung der am 29. Dezember 2008 abgehaltenen Parlaments-
wahlen eingesetzt, aus denen die Awami League (AL) als Sieger hervorging. Die EOM bezeichnete
die Wahlen als professionell, transparent und gl� �%����!����
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herstellung einer demokratischen Führung des Landes.
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Drucksache 17/4522 – 192 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Eine zentrale Herausforderung für die neue Regierung war nach wie vor die Umsetzung der
Menschenrechtsverträge und der Übereinkünfte im Hinblick auf eine weitere Verbesserung der
einschlägigen Normen. Dazu gehörte auch die Einbeziehung wichtiger von der Übergangsregierung
eingeleiteter Reformen, wie z. B. die Errichtung der Nationalen Menschenrechtskommission
(NHRC) und die Verstärkung der Betrugsbekämpfungskommission (ACC).
Eine Delegation ranghoher Vertreter der EU stattete Bangladesch vom 7. bis 9. Juni 2009 einen
Besuch ab. Dies war der dritte Besuch dieser Ar���������+������ ���������ste auf Ebene der stell-
vertretenden Minister. Die Delegation betonte die Bedeutung starker und unabhängiger staatlicher
Institutionen, insbesondere der NHRC und der ACC, für die Gewährleistung der verantwortungs-
vollen Staatsführung und den Schutz der Menschenrechte. Sie rief ferner zu Maßnahmen zur
Bewältigung der anhaltenden Menschenrechtsprobleme, insbesondere außergerichtliche Tötungen
und Folter durch Sicherheitskräfte, auf. Die Delegation äußerte starke Besorgnis angesichts der
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Bangladesh Rifles, die der Revolte angeklagt sind) und forderte nachdrücklich, dass alle diese
Todesfälle eingehend untersucht und die Verantwortlichen bestraft werden.
Im Anschluss daran besuchte vom 11. bis 15. Oktober 2009 auch eine Delegation von Menschen-
rechtsbotschaftern aus drei EU-Mitgliedstaaten Bangladesch.
Birma/Myanmar
Die EU trat weiterhin für die unmittelbare Umsetzung ihrer Menschenrechtsagenda ein, trotz der
damit verbundenen enormen Schwierigkeiten. In den Berichten von Tómas Ojea Quintana, VN-
Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Myanmar, wurden die anhaltenden
schwerwiegenden und systematischen Verletzungen der Grundfreiheiten in dem Land heraus-
gestellt. Die EU hat sich kontinuierlich für die Verlängerung seines Mandats eingesetzt. Sie hat sich
ferner für die Verabschiedung von Resolutionen des VN-Menschenrechtsrates im März und
September 2009 und auf der Tagung des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung im
Oktober 2009 eingesetzt, in denen die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen und die
Diskriminierungen ethnischer Gruppen verurteilt werden.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 193 – Drucksache 17/4522
Die Militärregierung reagierte nicht auf wiederholte Aufrufe der internationalen Gemeinschaft unter
Federführung der VN, alle politischen Gefangenen, einschließlich Aung San Suu Kyi, freizulassen.
Den meisten Schätzungen zufolge stieg die Zahl der politischen Gefangenen im Berichtszeitraum
auf über 2 100. An den Grenzen zu China und Thailand dauerten Zermürbungskonflikte mit
mehreren ethnischen Minderheiten an, die zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen
führten und unter denen die lokale Bevölkerung erheblich zu leiden hatte. Der Druck auf die
Rohingya-Minderheit wurde verstärkt, um sie dazu zu bewegen, das Land zu verlassen.
Die sozioökonomischen Bedingungen verschlechterten sich weiter. Obwohl schätzungsweise 80 %
der Bevölkerung auf dem Land leben, hat es nach wie vor ernsthafte Probleme in der Landwirt-
schaft und bei der Nahrungsmittelerzeugung gegeben.
Vor diesem Hintergrund bemühte die EU sich aktiv darum, die Situation anzugehen und die
Regierung dazu zu drängen, Ermittlungen bei Menschenrechtsverletzungen anzustellen und
sicherzustellen, dass Menschenrechtsverletzer zur Rechenschaft gezogen werden. Die EU brachte
das Thema Birma/Myanmar weiterhin systematisch in allen einschlägigen Foren zur Sprache,
sowohl auf multilateraler Ebene (VN, ASEAN, ARF usw.) als auch auf bilateraler Ebene
(Zusammenkünfte im Rahmen des politischen Dialogs bis zur höchsten Ebene mit allen Haupt-
akteuren (China, Indien, ASEAN-Länder, Kanada, Australien, Vereinigte Staaten usw.). Der 2007
ernannte Sondergesandte der EU, Piero Fassino, war weiterhin in Kontakt mit den Partnern der EU,
um ein gemeinsames Konzept für eine Verbesserung der Menschenrechtslage zu erarbeiten.
Die EU verurteilte in ihren Erklärungen wiederholt die Menschenrechtsverletzungen in Birma/
Myanmar und verschärfte die restriktiven Maßnahmen nach dem im August 2009 verhängten Urteil
gegen Daw Aung San Suu Kyi. Daneben forderte �����������:��������������*"�������8�9��������
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wobei in mehreren Fällen gute Resultate erzielt wurden. Diese Politik führte zu Schwierigkeiten für
die Militärregierung, wenngleich bislang keine grundlegende Änderung in ihrem Verhalten
eingetreten ist.
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Drucksache 17/4522 – 194 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Militärregierung versprach für 2010 Wahlen als Teil ihres "Fahrplans" auf dem Weg zu einer
"disziplinierten Demokratie". Die Wahlgesetze wurden am 8. März 2010 veröffentlicht, obwohl der
Wahltermin noch nicht feststeht. Die Gesetze räumen den Behörden offenbar umfassende Befug-
nisse bei der Durchführung der Wahlen und des Wahlkampfes ein, annullieren die Ergebnisse der
Wahlen von 1990, bei denen die NLD eine überwältigende Mehrheit gewonnen hatte, und machen
es erforderlich, dass die NLD ihre Führerin Aung San Suu Kyi ausschließt. Aufgrund dieser restrik-
tiven und ungerechten Gesetze hat die NLD am 29. März 2010 angekündigt, dass sie nicht an den
Wahlen teilnehmen kann. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts war bei anderen Opposi-
tionsparteien und ethnischen Gruppen noch nicht endgültig entschieden, ob sie sich für die Wahl
registrieren lassen. Die EU übt weiterhin Druck auf die Regierung aus, damit diese Bedingungen für
freie und faire Wahlen schafft; zu diesen Bedingungen zählen auch die bedingungslose Freilassung
aller politischen Gefangenen und ein integrativer politischer Prozess unter Einbeziehung der
Opposition und der ethnischen Gruppen. Die EU ist weiterhin bereit, auf einen positiven Wandel in
Birma zu reagieren. Die EU wies darauf hin, dass die Wahlen nur wenig Legitimität haben werden,
wenn sich nicht auch die ethnischen Gruppen, die 45 % der Bevölkerung des Landes darstellen, und
die Oppositionsparteien daran beteiligen.
Die EU war darum bemüht, Birma/Myanmar nicht zu isolieren, und war daher der größte Geber von
humanitärer und damit verbundener Hilfe für das Land. Aber auch nach der erheblichen Auf-
stockung betrug die Geberunterstützung pro Kopf im Jahr 2008 nur etwa 9 EUR gegenüber etwa
65 EUR für Laos. Während sehr viel EU-Unterstützung an Regionen ging, die noch unter den
Folgen des Wirbelsturms Nargis litten, kommen alle Landesteile in den Genuss von EU-Program-
men. Ein Teil der Hilfe ging auch an Flüchtlingslager auf der thailändischen Seite der Grenze.
Direkte Menschenrechtsaktivitäten in Birma/Myanmar waren kaum möglich. Die EU musste daher
auf indirekte Maßnahmen zurückgreifen, indem sie Menschenrechtsaspekte in sämtliche EU-Hilfs-
programme integrierte. Die EU bemühte sich, Verbindungen zur Zivilgesellschaft und Teilen des
Verwaltungsapparats aufzunehmen, und sie forderte die Regierung auf, ihrer Verantwortung zur
Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele nachzukommen.
Kambodscha
Eine EU-Wahlbeobachtungsmission (EOM) wurde zur Beobachtung der am 27. Juli 2008 abgehal-
tenen Parlamentswahlen entsandt. Die EOM stellte ein friedlicheres und offeneres Umfeld als bei
vorigen Wahlen fest, wies jedoch auf Probleme in Bezug auf die Wählerregistrierung, die Verwen-
dung staatlicher Ressourcen und einen Mangel an Vertrauen in die Wahlbehörden hin.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 195 – Drucksache 17/4522
Die EU ist im Jahr 2009 den Bedenken angesichts von Einschränkungen der Freiheit der Meinungs-
äußerung für Oppositionspolitiker wie den Oppositionsführer Sam Rainsy, die oppositionellen
Abgeordneten Frau Mu Sochua und Herr Ho Vann, Journalisten und NRO nachgegangen. Ein oft
verwendetes Instrument war bei diesen Einschränkungen der Missbrauch der Verleumdungsgesetze
sowie Desinformation. Landenteignungen und mangelnde Anerkennung der Rechte bestimmter
Volksgruppen gaben Anlass zu großer Besorgnis. Die EU gab im August 2009 eine Erklärung ab
und brachte diese Fälle auf der letzten Tagung des Gemischten Ausschusses mit der Regierung im
März 2009 und auf der Tagung der Untergruppe für institutionelle Reformen, Staatsführung und
Menschenrechte im November 2008 zur Sprache.
Gleichzeitig mit der letztgenannten Tagung fand eine Konferenz über verschiedene Menschen-
rechtsfragen statt, an der zahlreiche Organisationen der Zivilgesellschaft und Regierungsvertreter
teilnahmen. Auf diese Konferenz folgte eine Studienreise für kambodschanische NRO nach Europa
(Brüssel und Straßburg) zur Erörterung von Menschenrechtsfragen mit den Vertretern der Euro-
päischen Kommission, des Europäischen Parlaments (einschließlich eines Besuchs des Unter-
ausschusses für Menschenrechte DROI), des Europarates sowie europäischer NRO und mit
Wissenschaftlern.
Im Dezember 2009 äußerte die EU Besorgnis wegen der Entscheidung der kambodschanischen
Regierung, eine Gruppe von Asylbewerbern, die der Volksgruppe der Uiguren angehören, nach
China zwangsrückzuführen, noch bevor ihr Status nach dem internationalen Flüchtlingsrecht
geprüft worden war. Die EU forderte die kambodschanische Regierung nachdrücklich auf, ihre
Verfahren für die Bearbeitung von Asylanträgen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die
Verfahren mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Kambodschas in Einklang stehen.
Derzeit werden 14 Projekte in Kambodscha im Rahmen des europäischen Instruments für Demo-
kratie und Menschenrechte durchgeführt; sie behandeln Fragen wie z. B. indigene Bevölkerungs-
gruppen, Rechte der Frau, Rechte des Kindes, Zivilgesellschaft, Medien und Menschenhandel.
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Drucksache 17/4522 – 196 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
China
Die EU begrüßte die Fortschritte, die China im Berichtszeitraum dabei erzielt hat, den wirtschaft-
lichen Rechten seiner Bürger Wirkung zu verleihen, sowie die von China eingegangene Verpflich-
tung, sein Strafjustizsystem zu reformieren. Die EU hegte jedoch nach wie vor ernsthafte Bedenken
bezüglich der Menschenrechtslage in China und bedauerte die nur geringen Fortschritte auf einigen
Gebieten, darunter Rechtsstaatlichkeit, Regulierung der Rechtsberufe, Freiheit der Meinungs-
äußerung, Vereinigungsfreiheit und Freiheit der Religion oder der Überzeugung, Rechte von
Angehörigen von Minderheiten und fortgesetzte umfassende Anwendung der Todesstrafe.
China wurde angesichts der zahlreichen Großveranstaltungen und Jubiläen in den Jahren 2008 und
2009 weiterhin sehr aufmerksam von der internationalen Gemeinschaft beobachtet. Die EU bekräf-
tigte in diesem Zusammenhang die große Bedeutung, die sie ihrem Dialog mit China über die
Menschenrechte beimisst.
Im Berichtszeitraum gab es drei weitere Runden des Menschenrechtsdialogs EU-China: Die
26. Runde fand am 28. November 2008 in Beijing statt, die 27. am 13. Mai 2009 in Prag und die
28. am 20. November 2009 in Beijing. Wie üblich waren dabei jeweils Besuche vor Ort bzw. am
Rande stattfindende Zusammenkünfte mit einschlägigen Behörden fester Bestandteil des
Programms.
Vor jeder Dialogrunde überreichte die EU eine Liste mit einzelnen Problempunkten. Im Anschluss
an jede Dialogrunde fanden jeweils Seminare von Rechtsexperten zu spezifischen Themen statt, an
denen namhafte Wissenschaftler teilnahmen.
Die EU leitete in enger Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft
eine interne Bewertung des Dialogs ein. Empfehlungen für eine Verbesserung der Auswirkungen
des Dialogs werden mit China erörtert werden.
Der Dialog ermöglichte einen regelmäßigen Gedankenaustausch über die jüngsten Entwicklungen
in China und in der EU im Bereich der Menschenrechte. Die EU begrüßte den ersten Menschen-
rechts-Aktionsplan Chinas für den Zeitraum 2009-2010. Die EU appellierte weiterhin an China, den
IPBPR, den das Land 1998 unterzeichnet hat, zu ratifizieren und einen raschen Beitritt zum
Römischen Statut in Erwägung zu ziehen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 197 – Drucksache 17/4522
Bei der Freiheit der Meinungsäußerung und der Vereinigung� ����������������"���re mithilfe neuer
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�!����� China. Im Dezember 2008 wurden mehrere
Aktivisten, darunter der bekannte Aktivist Liu Xiaobo, festgehalten und weiterhin Gerichts-
verfahren oder Haftmaßnahmen wegen ihrer Beteiligung an der Initiative "Charta 08" unterzogen.
Die EU äußerte erneut ihre Besorgnis angesichts der Situation des Sacharow-Preisträgers Hu Jia
und forderte China nachdrücklich auf, die für ausländische Journalisten geltenden Bestimmungen
auf die chinesische Presse auszuweiten, da der Druck auf Journalisten und Blogger weiter zunahm.
Die EU legte den Schwerpunkt auf die Rechtsstaatlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Regulie-
rung der Rechtsberufe und der Fähigkeit von Rechtsanwälten, ihre beruflichen Pflichten ohne
Störung auszuüben. Die EU äußerte zudem Bedenken bezüglich der Handhabung des Petitions-
rechts und der systematischen Schikanierung von Petitionsführern. Die EU äußerte ferner ihre
Sorge über die Situation des Rechtsanwalts Gao Zhisheng, der seit Februar 2009 vermisst wird. Sie
rief China auf, das System der Rehabilitation durch Arbeit abzuschaffen und alle Formen willkür-
licher Inhaftierung zu beseitigen. Die EU forderte China auf, seine Bemühungen zur Reduzierung
von Folter und Misshandlung von Inhaftierten fortzusetzen.
Die häufige Anwendung der Todesstrafe gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Die EU rief China
auf, die Zahl der Straftatbestände, für die die Todesstrafe verhängt wird, zu verringern und die
Transparenz der Gerichts- und Überprüfungsverfahren zu steigern. Die EU gab im Einklang mit
ihren Leitlinien zur Todesstrafe mehrere öffentliche Erklärungen ab, in denen sie zahlreiche
Hinrichtungen in China verurteilte.
Die EU beobachtete weiterhin die Auswirkungen der Ereignisse vom 14. März 2008 in Lhasa und
der anschließenden Unruhen in Teilen Tibets; ferner verfolgte sie aufmerksam die Unruhen in
Ürümqi und im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang im Juli 2009 sowie die weiteren
Entwicklungen.
Außerdem verfolgte die EU aufmerksam die erste regelmäßige allgemeine Überprüfung zu China,
die im Februar 2009 im Menschenrechtsrat stattfand und bei der China aufgefordert wurde, die
Empfehlungen, die das Land im Zuge des Überprüfungsverfahrens akzeptiert hatte, umzusetzen.
Während der Tagungen des Dialogs erörterten die EU und China eingehend ihre Zusammenarbeit
mit den VN-Gremien, wobei die EU China aufrief, eine ständige Einladung für Sonderverfahren der
VN auszusprechen und weiter mit dem OHCHR zusammenzuarbeiten.
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Drucksache 17/4522 – 198 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Bemühungen der EU, einen konstruktiven Dialog mit China auf dem Gebiet der Menschen-
rechte zu führen, werden auch im Rahmen der Verhandlungen über den Abschluss eines Partner-
schafts- und Kooperationsabkommens fortgesetzt; diese bieten eine hervorragende Gelegenheit,
China zu ermutigen, weitere rechtliche Verpflichtungen auf diesem Gebiet zu übernehmen.
Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)
Die EU war nach wie vor sehr besorgt über die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in
der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK). Immer wieder verlieh sie ihrer Besorgnis in
internationalen Foren Ausdruck und forderte sie die Regierung in Pjöngjang nachdrücklich auf, die
Situation zu verbessern. So nahm der Menschenrechtsrat der VN im März 2009 auf der Grundlage
einer gemeinsamen Initiative der EU und Japans eine Resolution an, mit der er das Mandat des
VN-Sonderberichterstatters über die Menschenrechtslage in der DVRK um ein Jahr verlängerte.
Darüber hinaus nahm der Dritte Ausschuss der VN-Generalversammlung am 19. November 2009
eine von der EU und Japan initiierte Resolution zur Menschenrechtslage in der DVRK an.
Bedenken bezüglich der Menschenrechte wurden auch im direkten Kontakt mit den Behörden der
DVRK durch die ansässigen Botschafter der EU-Mitgliedstaaten in Pjöngjang, bei Zusammen-
künften mit Vertretern der DVRK in Brüssel oder in anderen EU-Mitgliedstaaten zur Sprache
gebracht.
Bei den regelmäßigen offiziellen EU-Besuchen in Pjöngjang auf Ebene der Regionaldirektoren im
März und Oktober 2009 forderte die EU die DVRK nachdrücklich auf, alle Menschenrechte und
Grundfreiheiten uneingeschränkt zu achten und den Empfehlungen der einschlägigen Resolutionen,
einschließlich der Resolution von November 2008 zur Menschenrechtslage in der DVRK, nach-
zukommen. Die EU rief Pjöngjang auf, als vertrauensbildende Maßnahme umfassend mit dem
Menschenrechtsmechanismus der VN zusammenzuarbeiten und dem Sonderberichterstatter dabei
uneingeschränkten, freien und ungehinderten Zugang zur DVRK zu gewähren. Die EU hielt
Pjöngjang ferner dazu an, in einen ernsthaften Menschenrechtsdialog mit der EU und ihren
Mitgliedstaaten einzutreten. Die EU bekräftigte ihre Bereitschaft, den bilateralen Menschenrechts-
dialog mit der DVRK wiederaufzunehmen; dabei bot sie Fachkenntnis und konstruktive Zusam-
menarbeit in spezifischen Menschenrechtsbereichen an und erklärte, sie werde versuchen, diesen
spezifischen Dialog getrennt von den von ihr bei den VN initiierten Menschenrechtsresolutionen zu
führen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 199 – Drucksache 17/4522
Die EU äußerte ihre tiefe Besorgnis darüber, dass Menschen in der DVRK immer noch zum Tode
verurteilt und hingerichtet werden. Sie appellierte eindringlich an Pjöngjang, den systematischen,
umfassenden und schweren Verletzungen der zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechte unverzüglich ein Ende zu setzen, die eigenen Bürger zu schützen, das Problem
der Straffreiheit anzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass die Urheber von Menschenrechts-
verletzungen vor einem unabhängigen Gericht zur Verantwortung gezogen werden, ferner den
uneingeschränkten, sicheren und ungehinderten Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewährleisten und
den humanitären Organisationen die unparteiliche Verteilung dieser Hilfe zu ermöglichen. Die EU
forderte die DVRK nachdrücklich auf, die Ursachen der Flüchtlingsproblematik anzugehen und
dafür zu sorgen, dass die Flüchtlinge in Sicherheit und Würde zurückkehren können. Die EU hat
Beijing in gesonderten Demarchen auf verschiedenen Ebenen beständig gebeten, sich milde gegen-
über Bürgern der DVRK zu zeigen, die bei der Suche nach Nahrungsmitteln die Grenze nach China
überqueren, und seine Politik gegenüber diesen Flüchtlingen, denen bei einer Rückführung in die
DVRK die Todesstrafe droht, zu überdenken.
Die EU stellte eine konstruktivere Haltung der DVRK bezüglich der regelmäßigen allgemeinen
L���$�� �!� �������;����������-�������"%�������!��$"����*��#�����������"%ohl auf rechtlicher als
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��������;���te von Menschen mit Behinderungen fest. Die EU
hat die Lebensmittelknappheit in der DVRK weiterhin aufmerksam beobachtet und ist nach wie vor
bereit gewesen, im Krisenfall Lebensmittelhilfe zur Verfügung zu stellen.
Fidschi
Im Zuge der Konsolidierung seiner Macht hat das Militärregime von Commodore Bainimarama alle
Vermittlungsbemühungen der internationalen Gemeinschaft, u. a. der VN, des Pacific Islands
Forum, des Commonwealth und der EU, zurückgewiesen. Die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit
gab zunehmend Anlass zu Zweifeln und die Freiheit der Meinungsäußerung wurde durch neue
Gesetze streng begrenzt. Die EU reagierte, indem sie ihre Beiträge im Rahmen des Cotonou-
Abkommens (Zuckerfonds) aussetzte, gleichzeitig aber das Regime aufforderte, sich aus seiner
Isolation zu befreien und erste Schritte hin zu einem ernsthaften Dialog einzuleiten.
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Drucksache 17/4522 – 200 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Das Militärregime von Commodore Bainimarama hat seine Herrschaft durch eine Reihe von
Maßnahmen im Jahr 2009 gefestigt. Im April wurde die Verfassung aufgehoben und die Arbeit der
Justiz ausgesetzt. Notstandsverordnungen wurden erlassen, um die Versammlungs- und Medien-
freiheit einzuschränken; ein Jahr später waren diese immer noch in Kraft. Es stellt sich weiterhin die
Frage, ob die wiederhergestellte Justiz unabhängig ist. Das Versprechen eines politischen Dialogs
muss noch eingelöst werden, und von der Regierung eingesetzte Zensoren überwachen die Bericht-
erstattung der Medien. Das Pacific Islands Forum und der Commonwealth haben die Mitgliedschaft
Fidschis ausgesetzt. Die EU setzte ihre Beiträge im Rahmen des Cotonou-Abkommens (Zucker-
fonds) aus, forderte aber gleichzeitig das Regime auf, sich aus seiner Isolation zu befreien, indem es
erste Schritte hin zu einem ernsthaften Dialog einleitet und rasch die Demokratie in Fidschi
wiederherstellt.
Indien
Die EU-Missionen in Delhi legten zunehmend ihr Augenmerk auf Menschenrechtsfragen und
bemühten sich darum, die EU-Menschenrechtsleitlinien, insbesondere in Bezug auf Menschen-
rechtsverteidiger, Frauen und Kinder, erfolgreich umzusetzen. Zu den Tätigkeiten gehörten eine
Erkundungsmission nach Orissa im Dezember 2008 zur Untersuchung der Lage der religiösen
Minderheiten sowie die Beobachtung des Gerichtsverfahrens gegen einen bekannten Menschen-
rechtsverteidiger in Chhattisgarh.
Der letzte jährliche Menschenrechtsdialog zwischen Indien und der EU, der am 27. Februar 2009
stattfand, stellte einen weiteren Schritt bei der Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien im
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Die EU finanziert mehrere Projekte in Indien zu einer Reihe von Menschenrechtsfragen, u. a.
Beseitigung von Kinderarbeit, Menschenhandel, Vorbeugung von Folter, Rechte von Menschen mit
Behinderungen, Rechte von Randgruppen und Zugang zur Justiz für schutzbedürftige
Bevölkerungsgruppen.
Die EU beging den internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2009 mit einem
Seminar und startete gleichzeitig einen "Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen" für Indien im
Rahmen des EIDHR. Gemäß dem Bestreben der EU, zum Aufbau nationaler Menschenrechts-
institutionen beizutragen, können sich auch indische Institutionen im Rahmen dieses Aufrufs um
Fördermittel bewerben.
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Die EU nahm ferner im Oktober 2008 an einer Konferenz über die Rolle der nationalen Institutio-
nen für die Rechte der indigenen Völker teil, die vom "Asian Indigenous and Tribal Peoples
Network" (Netzwerk indigener Völker Asiens) organisiert wurde und an der Vertreter von Orga-
nisationen indigener Völker aus Süd- und Südostasien teilnahmen sowie der VN-Sonderbericht-
erstatter über die Lage der Menschenrechte und Grundfreiheiten indigener Völker, der ehemalige
VN-Sonderberichterstatter über das Recht auf angemessene Unterkunft und die indische nationale
Kommission für den Schutz der Rechte des Kindes. Da Asien nicht über einen regionalen
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� regionale Plattform dar.
Indonesien
Das Abkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit, das die EU und Indonesien
am 9. November 2009 unterzeichnet haben, wird den künftigen Rahmen für eine stärker struk-
turierte Erörterung der Menschenrechte bilden. Die Wahrung der Grundsätze der Demokratie und
die Achtung der Menschenrechte sind wesentliches Element des Abkommens (Artikel 1 Absatz 1).
Beide Seiten bekräftigten ihre gemeinsamen Wertvorstellungen, wie sie in der VN-Charta zum
Ausdruck kommen (Artikel 1 Absatz 2), bestätigten ihr Eintreten für die Grundsätze verantwort-
lichen staatlichen Handelns, Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, und
die Bekämpfung der Korruption (Artikel 1 Absatz 5) und kamen überein, im Bereich der
Menschenrechte und Rechtsfragen zusammenzuarbeiten (Artikel 2 Buchstabe f). Artikel 26 sieht
ausdrücklich die Zusammenarbeit bei der Förderung und beim Schutz der Menschenrechte vor. In
einer gemeinsamen Erklärung vom 9. November 2009 bezeichneten Indonesien und die EU
Menschenrechte und Demokratie als eine der Prioritäten für unverzügliche Maßnahmen, die 2010 in
Erwartung der Ratifizierung des Abkommens getroffen werden sollen.
Gemäß der Grundsatzentscheidung von 2007 über die Einrichtung eines bilateralen Menschen-
rechtsdialogs zum Austausch von Ansichten und Verfahren über Menschenrechte von globaler,
regionaler und lokaler Bedeutung und im Anschluss an die Einigung auf der Tagung hochrangiger
Beamter der EU und Indonesiens vom 13./14. Juli 2009 in Yogyakarta über die entsprechenden
Vorgaben, wurde der Dialog am 9. November 2009 auf der Tagung der Außenminister der EU und
Indonesiens in Jakarta offiziell eingeleitet. Die erste Zusammenkunft im Rahmen des Dialogs soll
im ersten Halbjahr 2010 in Jakarta stattfinden. Die Entscheidung über die Einrichtung eines
Menschenrechtsdialogs mit der EU ist ein erster konkreter Schritt und ein positives Zeichen des
Engagements Indonesiens für die Menschenrechte. Das Land hat alle wesentlichen Menschen-
rechtsübereinkünfte mit Ausnahme der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller
Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ratifiziert, und seine nationale Menschen-
rechtsinstitution, Komnas HAM, spielt eine wichtige Rolle beim Schutz und bei der Förderung der
Menschenrechte.
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Drucksache 17/4522 – 202 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Indonesien wirkte ferner entscheidend an der Errichtung der neuen zwischenstaatlichen Menschen-
rechtskommission des ASEAN mit. Um innerhalb des ASEAN mit gutem Beispiel voranzugehen,
ernannte es ein unabhängiges Mitglied einer führenden indonesischen NRO zu seinem Vertreter in
der Kommission.
Das Jahr 2009 war ein Wahljahr in Indonesien; im April fanden Parlamentswahlen und im Juli
Präsidentschaftswahlen statt; die EU führte in diesem Zusammenhang eine Wahlexpertenmission
für die Parlamentswahlen mit Schwerpunkt auf Aceh durch, in deren Rahmen sie den Wahlprozess
beobachtete und politische Analysen erstellte.
Die EU-Missionen in Jakarta errichteten eine eigene Task Force für Menschenrechte, die sich aus
den politischen Referenten der EU-Delegation und der Botschaften der Mitgliedstaaten zusammen-
setzt. Die EU brachte eine Reihe von Menschenrechtsfragen bei Zusammenkünften mit der Regie-
rung Indonesiens förmlich zur Sprache, darunter im November 2008 die Todesstrafe und den
Internationalen Strafgerichtshof. Derzeit werden im Rahmen des EIDHR neun Menschenrechts-
projekte in Bereichen wie Rechte der Frau, Rechte des Kindes und Folter unterstützt. Auf einem
großen Seminar auf hoher Ebene zur Unterzeichnung des Abkommens über Partnerschaft und
Zusammenarbeit zwischen Indonesien und der EU im November 2009 waren Menschenrechte eines
der Hauptthemen. Die EU-Menschenrechtsleitlinien wurden ins Indonesische (Bahasa Indonesia)
übersetzt und werden jetzt umfassend verbreitet. Im Rahmen regelmäßiger Missionen überwacht die
EU aufmerksam die Menschenrechtslage in besonders empfindlichen Gebieten wie Aceh und
Papua, die Anlass zu Besorgnis in spezifischen Bereichen wie Wahrheit und Aussöhnung sowie in
Fragen im Zusammenhang mit der Sonderautonomie, die diesen Provinzen gewährt wurde, geben.
Japan
Die EU hat mit Sorge verfolgt, dass in Japan im Berichtszeitraum die Todesstrafe nach wie vor
verhängt wurde und ein starker Anstieg der Hinrichtungen zu verzeichnen war. Die Missionschefs
in Tokyo organisierten mehrere Sitzungen mit Mitgliedern der japanischen Regierung, mit Parla-
mentsabgeordneten und mit NRO, um die Botschaft der EU zu übermitteln, dass die Todesstrafe
unannehmbar ist. Die EU nahm daher mit besonderem Interesse die Ernennung eines neuen Justiz-
ministers im September 2009 zur Kenntnis, der vormals ein Mitglied der parlamentarischen Liga
gegen die Todesstrafe war. Die EU und Japan setzten ihre Beratungen zu den Menschenrechten fort,
die alle sechs Monate in Genf oder Brüssel stattfinden.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 203 – Drucksache 17/4522
Laos
Die EU setzte ihren Dialog mit Laos über Staatsführung und Menschenrechte fort und intensivierte
ihn. Sie beobachtete weiterhin das Schicksal der vom UNHCR anerkannten Hmong-Flüchtlinge, die
im Dezember 2009 aus Thailand ausgewiesen wurden. (Die laotische Regierung war nicht bereit,
den von den VN geforderten uneingeschränkten Zugang zu ihnen zu gewähren). Die EU bemühte
sich weiterhin aktiv um ihre Aufspürung und gegebenenfalls ihre Aufnahme (Asyl) in anderen
Ländern. Ferner wurden im Berichtszeitraum im Rahmen des EIDHR vier Projekte in Laos umge-
setzt, mit denen die Stärkung der Zivilgesellschaft, der Rechte des Kindes und die Menschenrechts-
erziehung unterstützt werden sollen.
Malaysia
Bis zu einer besseren Strukturie� �!����������� �!�����
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Menschenrechtsfragen einstweilen ad hoc behandelt, wenngleich es von malaysischer Seite eine
gewisse Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zur Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses
gibt.
Malaysia begrüßte ferner die engere Zusammenarbeit zwischen der EU und dem ASEAN, u. a. mit
der neu errichteten zwischenstaatlichen Menschenrechtskommission des ASEAN.
Die EU hegt gewisse Bedenken bezüglich der Anwendung des Gesetzes über die innere Sicherheit
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�#�� ���9�,�����I#,6(����������I��� ���� �!�"���� 'rmliche Anklage oder Verfahren
während bis zu zwei Jahren ermöglicht. Sie unternahm am 24. September 2008 eine Demarche im
Anschluss an die Verhaftung eines Parlamentsabgeordneten und zweier Journalisten unter dem ISA.
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Drucksache 17/4522 – 204 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die EU verfolgte außerdem aufmerksam das neue Gerichtsverfahren, das gegen den Oppositions-
führer Anwar Ibrahim angestrengt wurde. Er war bereits 1998 zu neun Jahren Haft wegen Sodomie
und Korruption verurteilt worden. Er wurde 2004 freigelassen, nachdem die Anklage der Sodomie
durch das höchste Berufungsgericht aufgehoben wurde, aber es war ihm weiterhin verboten, sich
um ein öffentliches Amt zu bewerben. Nachdem dieses Verbot 2008 abgelaufen war, ließ er sich bei
den Wahlen aufstellen und gewann einen Parlamentssitz, wurde jedoch verhaftet, bevor er sein Amt
antreten konnte. Die EU unternahm eine Demarche am 29. August 2008, kurz nach seiner Fest-
nahme, und eine weitere am 3. Juli 2009. Sie bekundete ihre ernsten Bedenken bezüglich der
ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens, insbesondere hinsichtlich des Rechts auf
Verteidigung und auf ein faires Gerichtsverfahren.
Nepal
Das Jahr 2008 war gekennzeichnet durch den Übergang Nepals zur Demokratie und den Beginn
eines Friedensprozesses, der aber noch nicht die Ergebnisse hervorgebracht hat, die erforderlich
sind, um die Probleme des Landes zu lösen. Eine Delegation von EU-Beamten stattete Nepal am
8./9. Oktober 2009 einen Besuch ab. Die Delegation machte deutlich, dass durch ein Nichtein-
greifen gegen Menschenrechtsverletzungen die Achtung der Rechtsstaatlichkeit untergraben wird,
womit wiederum ein dauerhafter Frieden unterminiert wird. Sie war insbesondere besorgt ange-
sichts des Verschwindens von Personen, angesichts der allgemein verbreiteten Straffreiheit und
angesichts Berichten über Menschenhandel. Die Delegation hob die Arbeit der Menschenrechts-
verteidiger hervor, die wichtig dafür ist, den Weg nach vorne zu beschreiten und die Wunden der
Vergangenheit zu heilen. Die EU rief Nepal auf, den VN-Sonderbeauftragten für Menschenrechts-
verteidiger zu einem Besuch des Landes einzuladen. Bislang wurde allerdings noch keine offizielle
Einladung ausgesprochen.
Pakistan
Das Kooperationsabkommen der dritten Generation (2004) bildet den Rahmen für die Beziehungen
zwischen der EU und Pakistan. Artikel 1 dieses Abkommens enthält eine zentrale Formulierung:
"Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrung der Grundsätze der Demokratie, wie sie in der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegt sind und von denen sich sowohl die
Gemeinschaft als auch die Islamische Republik Pakistan in ihrer Innen- und Außenpolitik leiten
lassen, sind wesentlicher Bestandteil dieses Abkommens."
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 205 – Drucksache 17/4522
Die EU wies besonders nachdrücklich darauf hin, dass die pakistanische Regierung den Schutz der
Rechte aller Menschen, die schutzbedürftigen Gruppen angehören (darunter Frauen, Kinder und
Minderheiten), gewährleisten und das Aufflammen von Gewalt wirksam verhindern muss. Die EU
äußerte Besorgnis über die jüngsten Angriffe gegen Mitglieder religiöser Minderheiten und forderte
die pakistanische Regierung nachdrücklich auf, diejenigen, die für diese Angriffe verantwortlich
sind, rasch vor Gericht zu stellen.
Die zweite Tagung des Gemischten Ausschusses EU-Pakistan fand am 18. März 2009 in Brüssel
statt; dabei wurden politische Fragen (einschließlich Sicherheit, verantwortungsvolle Staatsführung
und Menschenrechte) sowie Fragen bezüglich wirtschaftlicher Entwicklung, Handel und Zusam-
menarbeit erörtert. Eine Zusammenkunft der "Untergruppe für Staatsführung, Menschenrechte und
Migration" (der Gemischte Ausschuss verfügt außerdem über Untergruppen für Handel und für
Zusammenarbeit) fand am 16. März 2009 statt. Beim Thema Schutz der Menschenrechte beriet die
Untergruppe über die dringend erforderliche Unterzeichnung und Ratifizierung einiger internatio-
naler Menschenrechtsübereinkünfte, die Unterstützung in diesem Bereich und die Bedenken in
Bezug auf die Todesstrafe, die rechtliche Situation von Frauen, den Schutz religiöser Minderheiten
und den interreligiösen Dialog, einschließlich der Behandlung des Islam in den europäischen
Medien. Das Ergebnis der Zusammenkunft bereitete den Boden für einen verbesserten Dialog über
Menschenrechte.
Am 17. Juni 2009 fand in Brüssel ein Ad-hoc-Gipfeltreffen zwischen der EU und Pakistan statt.
Die EU begrüßte die wesentlichen Fortschritte Pakistans beim Übergang zu einer demokratischen
zivilen Staatsführung nach den Parlamentswahlen vom Februar 2008 und wies erneut auf die
Bedeutung der Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission hin. Die EU würdigte die von
Pakistan unternommenen Anstrengungen für die Integration von Frauen und Minderheiten in die
sozialen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen und rief zur Fortsetzung der Bemühungen in
diesem Bereich auf. Beide Seiten betonten, wie wichtig ein konstruktiver Dialog zwischen der EU
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wurde hervorgehoben, dass die Ratifizierung und Umsetzung der einschlägigen internationalen
Menschenrechtsübereinkünfte von großer Bedeutung ist.
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Drucksache 17/4522 – 206 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Menschenrechte sind auch Teil der Handelsgespräche zwischen der EU und Pakistan. Eines der
Kriterien, die Länder erfüllen müssen, um für das Allgemeine Präferenzsystem APS+ in Frage zu
kommen, ist, dass sie 27 VN-Übereinkommen bzw. internationale Übereinkünfte, darunter die
Menschenrechtsübereinkünfte, ratifiziert und wirksam umgesetzt haben. Pakistan muss noch zwei
Übereinkünfte ratifizieren: das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und den Internationalen Pakt über bürgerliche und
politische Rechte (IPBPR).
Die EU-Hilfe für Pakistan wird für den Zeitraum 2007-2010 auf 200 Mio. EUR und für den Zeit-
raum 2011-2013 auf 225 Mio. EUR veranschlagt. Nicht darin enthalten ist die themenbezogene
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(0,6 Mio. EUR im Jahr 2009), nichtstaatliche Akteure und Lokalbehörden (2,55 Mio. EUR im Jahr
2009), humanitäre Hilfe durch ECHO (71,75 Mio. EUR im Jahr 2009) und das Instrument für
Stabilität (17,5 Mio. EUR im Jahr 2009).
Die EU unternahm 2008 vier Demarchen vor Ort und zwei weitere im Juni und im Dezember 2009.
Die pakistanische Regierung hat bislang auf keine dieser Demarchen reagiert. Bei der jüngsten
Demarche der EU im Dezember 2009 unter schwedischem Vorsitz wurde die Regierung Pakistans
aufgefordert, Toleranz zu fördern, die Glaubensfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung
wirksam zu fördern und diskriminierende Rechtsvorschriften wie die Gesetze über Gotteslästerung
zu reformieren. Mit der Demarche vom Juni 2009 unter tschechischem Vorsitz wurde aufgerufen
zur Ratifizierung des IPBPR sowie des Übereinkommens gegen Folter, zur Einrichtung einer
unabhängigen Menschenrechtskommission, zu Bemühungen für die Umsetzung der Empfehlungen
der EU-Wahlbeobachtungsmission von 2008, zur Unabhängigkeit der Justiz, zum Schutz von
Minderheiten und zur Reform des Gotteslästerungsgesetzes, zum Schutz vor dem Verschwinden-
lassen, zum Schutz der Rechte von Frauen, zur Verpflichtung zur Umwandlung von Todesstrafen in
lebenslange Haftstrafen und zur Unterstützung der Binnenvertriebenen. Mit der Demarche vom
Dezember 2008 unter französischem Vorsitz wurde die Fortsetzung der zivilen Staatsführung in
Pakistan und das Eintreten der EU für eine Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit im
Bereich der Menschenrechte auf allen Ebenen begrüßt und Pakistan dazu aufgerufen, die Umset-
zung internationaler Übereinkünfte und den rechtlichen Schutz der Minderheiten fortzusetzen, die
Demokratie, die Rechte der Frau, die Minderheiten und die religiösen Freiheiten sowie die Rechte
des Kindes zu stärken und ein Moratorium zur Anwendung der Todesstrafe im Hinblick auf ihre
Abschaffung anzunehmen.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 207 – Drucksache 17/4522
Die Menschenrechte waren auch ein Hauptthema beim jüngsten Treffen der politischen Direktoren
der EU und Pakistans, wobei die pakistanische Seite die Sensibilitäten der EU in diesen Fragen,
insbesondere bezüglich der Rechte von Frauen und Angehörigen von Minderheiten, anerkannte und
Fortschritte durch die Annahme eigens auf die Verbesserung ihrer Situation ausgerichteter
Maßnahmen erkennen ließ.
Philippinen
Die EU verfolgte weiterhin aufmerksam die Menschenrechtslage auf den Philippinen, die trotz
gewisser Fortschritte nach wie vor Anlass zu Besorgnis gibt. Die EU begrüßte die Bemühungen der
Regierung um die Förderung der Menschenrechte in multilateralen Foren wie der zwischenstaat-
lichen Menschenrechtskommission des ASEAN, und sie begrüßte, dass die Philippinen ihre
Verpflichtung auf das VN-Übereinkommen gegen Folter unlängst durch die Annahme des Anti-
Folter-Gesetzes (von 2009) untermauert haben.
Die EU begrüßte den Rückgang der außergerichtlichen Hinrichtungen und würdigte die Bemühun-
gen der Regierung um deren Bekämpfung. Sie reagierte positiv auf einen Antrag der Regierung auf
Bereitstellung technischer Hilfe, um die Philippinen bei der Bewältigung des Problems der außer-
gerichtlichen Hinrichtungen zu unterstützen. Die EU unterzeichnete im Oktober 2009 ein Finanzie-
rungsabkommen für das EU-Philippinen-Programm zur Unterstützung der Justiz (EPJUST), mit
dem 3,9 Mio. EUR für die Durchführung des Programms bereitgestellt werden.
Die EU hat den Mindanao-Friedensprozess aufmerksam beobachtet. Sie äußerte Bedenken
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Anschluss an die Aussetzung der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Land der Vorfahren
(Memorandum of Understanding on Ancenstral Domain) eskalierte. Die EU stellte 7 Mio. EUR an
humanitärer Hilfe für Vertriebene im Rahmen des Konflikts und 1 Mio. EUR zur Unterstützung des
Friedensprozesses in Mindanao durch die Förderung von Dialog und Maßnahmen zur Vertrauens-
bildung bei den Akteuren bereit. Die EU begrüßte im November 2009, dass der Friedensprozess
durch die Wiederaufnahme der formellen Friedensgespräche zwischen der Regierung und der MILF
eine neue Dynamik erhielt. Die EU wird die Situation weiterhin aufmerksam verfolgen und sich die
Möglichkeit eines künftigen direkteren Engagements und einer direkteren Hilfe offenhalten.
Die EU befasste sich ferner mit einzelnen Fällen von Menschenrechtsverletzungen. Sie verurteilte
auf das Schärfste die barbarischen Tötungen vom 23. November 2009 in Mindanao, die auf poli-
tische Rivalitäten im Vorfeld der Wahlen zurückzuführen waren. Die Menschenrechtsthematik wird
auch weiterhin bei den Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
zwischen der EU und den Philippinen eine zentrale Rolle spielen.
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Drucksache 17/4522 – 208 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Sri Lanka
Von Januar 2008 bis zum Beginn des Berichtszeitraums war Sri Lanka Nutznießer der "APS+"-
Regelung, die durch die Verordnung (EG) Nr. 732/2008 über ein Schema allgemeiner Zollpräfe-
renzen errichtet worden war. Dabei werden denjenigen Ländern Handelsanreize gewährt, die
wichtige VN-Übereinkommen bzw. internationale Übereinkünfte, darunter die Menschenrechts-
übereinkünfte, ratifizieren und wirksam umsetzen. Im Oktober 2008 leitete die Europäische
Kommission jedoch eine förmliche Untersuchung ein, da zahlreiche Berichte vorlagen, nach denen
Sri Lanka den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), das Überein-
kommen gegen Folter und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes nicht wirksam umsetze.
Nachdem schwere Kämpfe zwischen Regierungskräften und den LTTE stattgefunden hatten,
äußerte die EU im Mai 2009 ihre Bestürzung über die zahlreichen unschuldigen Opfer dieses
Konflikts. Die EU appellierte eindringlich an alle Konfliktparteien, ihren Verpflichtungen aus dem
humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen nachzukommen. Die EU
forderte ferner eine unabhängige Untersuchung der behaupteten Verletzungen dieser Normen, damit
die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können. Zudem appellierte die EU an die
Regierung, humanitären Zugang zu den Binnenvertriebenen in den Lagern zu gewähren und für
eine zivile Organisation dieser Lager zu sorgen.
Am 19. Oktober 2009 berichtete die Kommission nach eingehenden Untersuchungen, dass Sri
Lanka den IPBPR sowie die Übereinkommen gegen Folter und über die Rechte des Kindes nicht
wirksam umsetze. Aus dem Bericht ging hervor, dass der rechtliche und institutionelle Rahmen in
Sri Lanka, der diesen Übereinkommen Wirkung verleihen solle, nicht ausreiche, um eine wirksame
Durchführung aller einschlägigen Verpflichtungen zu gewährleisten. Dies umso mehr, als Not-
standsgesetze andere Rechtsvorschriften außer Kraft setzten und Beschränkungen der Menschen-
rechte verhängten, die mit den Übereinkommen unvereinbar seien. Auf der Grundlage dieses
Berichts nahm der Rat der EU am 15. Februar 2010 einen Beschluss an, mit dem Sri Lanka mit
Wirkung vom 15. August 2010 von der APS+-Regelung ausgenommen wird.
Die EU ist weiterhin besorgt über den Zustand der Meinungsfreiheit, u.a. aufgrund von Angriffen
gegen Medien und der Drangsalierung einzelner Journalisten, was dazu geführt hat, dass einige
bekannte Journalisten Sri Lanka verlassen haben. Die EU hat ihrer Besorgnis in einer Erklärung
vom 27. Oktober 2009 Ausdruck verliehen; darin wurde gefordert, dass der Straflosigkeit und allen
Menschenrechtsverletzungen ein Ende gesetzt wird.
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 209 – Drucksache 17/4522
In Sri Lanka gelten weiterhin Notstandsverordnungen, die die Regierung im März 2010 verlängert
hat. Die EU forderte die Regierung nachdrücklich auf, darauf hinzuwirken, das die Notstandsver-
ordnungen aufgehoben und die Sonderbefugnisse nach dem Gesetz über die Terrorismusverhütung
begrenzt werden, was Teil des Prozesses sein sollte, mit dem ein Klima geschaffen wird, in dem das
Volk von Sri Lanka im Geiste von Frieden und Kooperation zusammenleben kann.
Thailand
Die Aufstandsbewegungen im Süden des Landes dauerten im Berichtszeitraum unvermindert an; sie
führten zu wiederholten schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen sowohl durch die Aufstän-
dischen als auch durch den Staat, einschließlich Armee und Polizei. Die Regierung schien jedoch
größere Bereitschaft als zuvor zu zeigen, mit der internationalen Ge�������� ����������
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EU setzte den politischen Dialog im Hinblick auf eine effiziente Ausrichtung ihrer Hilfe fort.
Der Schlüssel für die Überwindung der Gewalt im Süden ist ein wirksames Justizwesen. Daher
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Möglichkeit, die Errichtung eines Rechtsinstituts im Süden Thailands zu unterstützen. Ferner war
die EU weiterhin bestrebt, in den Bereichen Bildung und Kultur mit der Regierung zusammen-
zuarbeiten, mit Schwerpunkt auf einem zweisprachigen Bildungswesen und der Schaffung eines
"kulturellen Raums" für die malaiischen Muslime.
Die EU arbeitete weiter mit der Regierung zusammen, um zu versuchen, die Rechte von Flücht-
lingen in Thailand zu garantieren, einschließlich jener, die in großer Zahl in Lagern entlang der
birmanischen Grenze angesiedelt sind. Thailand hat die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951
nicht unterzeichnet und erkennt keine "Flüchtlinge" als solche an, sondern betrachtet sie als illegale
Einwanderer. Die Lage der Flüchtlinge hat sich im Berichtszeitraum verschlechtert, was bei der EU
und der gesamten internationalen Gemeinschaft Besorgnis verursacht. Dabei sind insbesondere drei
Fälle hervorzuheben: Im Januar 2009 wurden angeblich birmanische Rohingya-Bootsflüchtlinge
durch die Armee auf die See zurückgeschickt, im Dezember 2009 wurden Hmong-Flüchtlinge nach
Laos ausgewiesen, und es gibt anhaltende Drohungen der Abschiebung von Karen-Flüchtlingen
nach Birma/Myanmar, wo sie in einer minenverseuchten Konfliktzone siedeln müssten. Die EU
nahm daher einen politischen Dialog mit den thailändischen Behörden auf, um eine langfristige,
dauerhafte Lösung für die Flüchtlinge zu finden, die seit mehr als 30 Jahren in den Lagern leben.
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Drucksache 17/4522 – 210 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Timor-Leste
Die EU begrüßte die Fortschritte in Timor-Leste bei der Stärkung von Demokratie und Menschen-
rechten. Sie würdigte insbesondere die wesentlichen Fortschritte bei der Wiedereingliederung von
Binnenvertriebenen in die Gemeinschaft und der Reintegration der "Petitioners" (meuternde
Soldaten) in das Zivilleben. Die EU war besorgt hinsichtlich der Menschenrechtsverletzungen durch
Angehörige der Sicherheitsdienste und betonte, dass der institutionelle Rahmen gestärkt werden
müsse, u. a. durch Reformen des Sicherheitssektors, die der Schlüssel für die Konsolidierung von
Frieden und Stabilität im Land seien. Die EU rief Timor-Leste ferner auf, den Empfehlungen der
"Kommission für Wahrheit und Freundschaft" und der "Kommission für Aufnahme, Wahrheit und
Aussöhnung" bei der Bewältigung der vergangenen Ungerechtigkeiten und Gewaltakte gegen die
Bevölkerung Folge zu leisten.
Vietnam
Die Unterdrückung friedlicher Pro-Demokratie-Aktivisten nahm im Berichtszeitraum zu. Die EU
entsandte Vertreter zu verschiedenen Gerichtsverfahren und äußerte wiederholt ihre ernsthafte
Besorgnis gegenüber der Regierung. EU-Diplomaten führten eine Erkundungsmission zur Bewer-
tung der angeblichen Schikanierung von Mitgliedern der buddhistischen Plum-Village-Gemein-
schaft durch. Internet-Nutzern wurden weitere Einschränkungen auferlegt und der Zugang zu
Facebook wurde von Internet-Diensteanbietern blockiert. Die EU versuchte im Rahmen ihres
regelmäßigen Menschenrechtsdialogs und ihrer technischen Hilfe dafür Sorge zu tragen, dass die
geplanten Rechtsvorschriften über Medien und Vereinigungen nicht bewirken, dass die freie
Meinungsäußerung und die Vereinigungsfreiheit zusätzlich eingeschränkt werden, womit Vietnam
gegen seine Verpflichtungen im Rahmen des IPBPR verstoßen würde.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 211 – Drucksache 17/4522
6.7 Amerika
Kanada
Sowohl die EU als auch Kanada engagieren sich intensiv für die Agenda "Frauen, Frieden und
Sicherheit", zu der sie regelmäßig Informationen austauschen. Kanada ist ein wichtiger Partner bei
der jährlichen Vorlage der Länderresolution der VN-Generalversammlung zur Menschenrechtslage
in Iran, die von der EU mit eingebracht und unterstützt wird. Auch bei der durchgängigen Einbe-
ziehung der Menschenrechte in Krisenbewältigungsoperationen wird mit Kanada zusammenge-
arbeitet. Die EU hat sich um nähere Auskünfte zur Politik der gegenwärtigen Regierung Kanadas
im Hinblick auf Gnadenappelle für kanadische Staatsangehörige, denen in Nicht-EU-Staaten die
Todesstrafe droht, bemüht. Die EU führte wie bisher zweimal pro Jahr Konsultationen über
Menschenrechte mit Kanada. Diese Treffen wurden für einen offenen und konstruktiven Austausch
genutzt.
Vereinigte Staaten von Amerika
Die EU hat es begrüßt, dass sich die Vereinigten Staaten im Jahr 2009 dafür entschieden haben, die
Mitgliedschaft im VN-Menschenrechtsrat zu beantragen und mit dem IStGH zusammenzuarbeiten.
Bei den zweimal im Jahr zwischen der EU und den Vereinigten Staaten abgehaltenen Konsulta-
tionen über Menschenrechte wurde vor allem die Koordinierung in multilateralen Foren erörtert;
allerdings sprach die EU auch weiterhin Themen an, die besonderen Anlass zur Sorge geben, so
auch die Todesstrafe und Wege zur Wahrung der Menschenrechte bei der Bekämpfung des
Terrorismus.
Seit 2006 bietet ein speziell auf Terrorismusbekämpfung und Völkerrecht bezogener Dialog mit
dem Rechtsberater des US-Außenministeriums ein Forum für die Behandlung komplexer recht-
licher Fragen, die sich bei der Bekämpfung des Terrorismus in einem rechtsstaatlichen Rahmen
stellen. Die EU hat stets verlangt, dass das Gefangenenlager Guantánamo Bay geschlossen wird und
die grundlegenden politischen Fragen, insbesondere die Problematik der unbefristeten Haft ohne
Gerichtsverfahren, einer umfassenderen rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Daher begrüßte
die EU die in diese Richtung gehenden Schritte und sie beschloss, die Unterstützungsmaßnahmen
zu koordinieren, indem sie durch Schaffung "günstiger Rahmenbedingungen" den einzelnen EU-
Mitgliedstaaten die Aufnahme von Häftlingen des Gefangenenlagers Guantánamo Bay ermöglicht.
In einer am 15. Juni 2009 veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung der EU und der Vereinigten
Staaten wurde der transatlantische Rahmen festgelegt und in Betracht gezogen, eine Reihe von
Grundsätzen auszuarbeiten, die als Bezugspunkt für die gemeinsamen Bemühungen zur
Terrorismusbekämpfung dienen könnten.
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Drucksache 17/4522 – 212 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Entsprechend den EU-Leitlinien zur Todesstrafe griff die EU im Laufe der Konsultationen mit den
Vereinigten Staaten auch weiterhin die Frage der Todesstrafe auf. Sie bekräftigte nicht nur ihre
Ablehnung der Todesstrafe, sondern sprach auch Einzelfälle an, darunter die Fälle José Medellin
und Troy Davis. Die EU unternahm zudem allgemeine Demarchen sowie Demarchen in Einzel-
fällen, fasste Schreiben ab und gab sowohl zu positiven als auch zu negativen Entwicklungen
öffentliche Erklärungen ab, in denen sie z.B. ihr Bedauern über die tausendste Hinrichtung mit der
Todesspritze in den Vereinigten Staaten (Ohio) im Juli 2009 äußerte oder das Gesetz zur Abschaf-
fung der Todesstrafe im US-Bundesstaat New Mexico im März 2009 begrüßte.
Die EU setzte ihre zweimal pro Jahr vorgesehenen Konsultationen mit den Vereinigten Staaten zu
Menschenrechtsfragen fort. Diese Treffen boten die Möglichkeit, einen offenen und konstruktiven
Austausch über länderbezogene und thematische Prioritäten für den Dritten Ausschuss der VN-
Generalversammlung und den Menschenrechtsrat zu führen und spezifische Fragen aufzugreifen.
Lateinamerika und Karibischer Raum
Die Partnerschaft zwischen der EU und den lateinamerikanischen und karibischen Ländern (LAC)
stützt sich auf gemeinsame Werte und Interessen, die auch den Schutz und die Förderung der
Menschenrechte und die Stärkung der Bürgerbeteiligung und der Demokratie umfassen1. Beide
Regionen teilen das starke Engagement für einen wirksamen Multilateralismus und arbeiten eng in
den multilateralen Menschenrechtsforen zusammen. Die EU und die Gruppe der lateinamerika-
nischen und karibischen Staaten (GRULAC) sind beispielsweise die Hauptinitiatoren einer jähr-
lichen Globalresolution der VN-Generalversammlung zu den Rechten des Kindes. Zudem haben
viele mittelamerikanische Länder gemeinsam mit der EU die Resolution der VN-Generalversamm-
lung über ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe aktiv unterstützt. Leider wird dies
von den meisten karibischen Staaten aktiv abgelehnt, und mit der Hinrichtung von Charles Elroy
Laplace in St. Kitts und Nevis im Dezember 2008 wurde ein regionales De-facto-Moratorium
beendet.
1 Siehe Schlussfolgerungen des Rates zu der Mitteilung der Kommission über die Beziehungen
zwischen der EU und Lateinamerika, die der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am
8. Dezember 2009 angenommen hat (Dok. 17341/09) und die Erklärung zum Gipfeltreffen in
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Lima (http://ec.europa.eu/external_relations/lac/docs/declaration_en.pdf).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 213 – Drucksache 17/4522
Die EU beobachtete die Menschenrechtslage in Zentralamerika mit großer Aufmerksamkeit und rief
dabei zu Anstrengungen in der Region auf, die Herausforderungen demokratischer Sicherheit zu
bewältigen. Auf der Ministertagung der EU und der Länder des San-José-Dialogs (Prag, 14. Mai
2009) sagte die EU zu, die Regionale Sicherheitsstrategie für Zentralamerika (Central American
Regional Security Strategy) zu unterstützen. Im Rahmen der regionalen Richtprogramme wurden
über 12 Mio. EUR für die regionale Sicherheit und Grenzsicherung in Zentralamerika angesetzt.
Auch in den nationalen Richtprogrammen der zentralamerikanischen Länder sind erhebliche
Mittelzuweisungen vorgesehen.
Aus unterschiedlichen Gründen sind die Verhandlungen über Assoziierungsabkommen oder
Rahmenabkommen mit den Mercosur-Ländern "auf Eis gelegt". In den Verhandlungen mit den
zentralamerikanischen Ländern und der Andengemeinschaft (multilaterales Übereinkommen) sind
im Jahr 2009 einige Schwierigkeiten aufgetreten (allerdings kam es mit Beginn des Jahres 2010 zu
einer erheblichen Beschleunigung). Bolivien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala,
Honduras, Kolumbien, Nicaragua, Paraguay, Peru und Venezuela (bis zum 10. August 2009)
zählten im Berichtszeitraum zu den Begünstigten des Allgemeinen Präferenzsystems APS+.
Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte wurden ebenso
wie die Situation der Menschenrechtsverteidiger bei den Treffen im Rahmen des politischen
Dialogs mit den lateinamerikanischen Staaten systematisch erörtert. Im Jahr 2008 nahm die EU
neue lokale Menschenrechtsdialoge mit Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien und Mexiko auf.
2009 fanden die ersten Treffen im Rahmen dieser Dialoge mit allen genannten Staaten außer mit
Mexiko statt, mit dem dieses Treffen für Mai 2010 anberaumt ist1 Darüber hinaus sind in Genf und
New York Konsultationen mit Argentinien, Brasil���(�?��
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Unterstützung der Zusammenarbeit im Vorfeld der Tagungen des Menschenrechtsrates und des
Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung.
1 Siehe Schlussfolgerungen des Rates über die Menschenrechtskonsultationen mit Argentinien,
Brasilien, Chile, Kolumbien und Mexiko, angenommen am 27. November 2008. Der
politische Dialog mit Chile und mit Mexiko umfasste bereits regelmäßige Beratungen über
Menschenrechtsfragen auf Ebene hoher Beamter, so dass der Rat in Bezug auf diese beiden
Staaten von einer "Intensivierung" der Menschenrechtskonsultationen anstatt von deren
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Aufnahme sprach.
Drucksache 17/4522 – 214 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Argentinien
Die Förderung der Menschenrechte war weiterhin ein grundlegendes beiderseitiges Anliegen der
EU und Argentiniens und galt als einer der Kernpunkte der bilateralen Agenda. Das erste Treffen
des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Argentinien fand am 15. Oktober 2009 in Buenos
Aires statt. Bei diesem Treffen wurde eine Vielfalt von Themen erörtert, zu denen beide Seiten
Informationen und Erfahrungen austauschten: Sachstand der Kooperationsprojekte, Situation des
Strafvollzugssystems, Vorgehen gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung,
Gleichstellungsfragen, Lage der indigenen Bevölkerungsgruppen, Migration und Asyl, Menschen-
rechtsverteidiger, Pressefreiheit, Recht des Kindes, Gedenkstätten, gemeinsame Förderung inter-
nationaler Initiativen und die Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen der allgemeinen regel-
mäßigen Überprüfung (UPR) in Argentinien.
Bolivien
Eine EU-Wahlbeobachtungsmission (EOM) wurde zur Beobachtung des am 25. Januar 2009
abgehaltenen Verfassungsreferendums entsandt. Die EU-Wahlbeobachtungsmission gelangte zu
dem Schluss, dass das Referendum trotz eines schwierigen Verfassungsgebungsprozesses und einer
die Polarisierung des Landes verschärfenden Wahlkampagne ordnungsgemäß abgehalten worden
war. Allerdings erforderte die Verhärtung der politischen Fronten eine Wiederbelebung des Dialogs
über die Schwächung der demokratischen Institutionen. Die hohe Wahlbeteiligung und die generell
positive Atmosphäre zeugten vom Engagement der Menschen Boliviens für eine partizipatorische
Demokratie. Obgleich vereinzelt Zwischenfälle gemeldet wurden, konnten die Wähler im Allge-
meinen ihr Wahlrecht frei ausüben und unmittelbar am demokratischen Geschehen teilhaben.
Eine EU-Wahlbeobachtungsmission wurde für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen und die
Autonomie-Referenden vom 6. Dezember 2009 eingesetzt. Die EU-Wahlbeobachtungsmission
gelangte zu dem Schluss, dass die Wahlen vom D)�����������������������������
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Annahme einer neuen bolivianischen Verfassung ����M)���� ��������! ��"�!���������%����� ���
im Allgemeinen friedlich verliefen. Von besonderem Vorteil für die Wahlen war die Nutzung eines
aktualisierten und allumfassenden Wählerregisters, das einer bisher unerreichten Zahl von
Bolivianern die Teilnahme am demokratischen Prozess ermöglichte. Allerdings berichtete die
Wahlbeobachtungsmission auch, dass der Wahlprozess in Bolivien durch eine unzureichende
Struktur der Justiz und durch eine polarisierte�������
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bevorzugten in ihrer Berichterstattung den amtierenden Präsidenten und seine politische
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 215 – Drucksache 17/4522
Brasilien
Die im Juli 2007 gegründete strategische Partnerschaft EU-Brasilien beruht auf gemeinsamen
Werten und Grundsätzen, einschließlich Demokratie und soziale Eingliederung, Rechtsstaatlichkeit,
Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle. Auf dieser Grundlage wurde im Juni
2009 ein spezieller Menschenrechtsdialog aufgenommen. Ziele dieses Dialogs waren ein offener
Gedankenaustausch über die Menschenrechtslage in der EU und in Brasilien, der Austausch
bewährter Praktiken und eine engere Zusammenarbeit in wichtigen Angelegenheiten. Was die
Situation in Brasilien anbelangt, so wurden im bilateralen Dialog Themen wie beispielsweise die
Situation der Menschenrechtsverteidiger, indigene Bevölkerungsgruppen, die Rechte inhaftierter
Personen und die jüngsten Empfehlungen im Rahmen der Sonderverfahren der Vereinten Nationen
im Bereich Menschenrechte erörtert.
Die EU verfolgt die Entwicklungen bei den Menschenrechten aufmerksam und trifft regelmäßig mit
den brasilianischen Behörden sowie mit Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen Interes-
senkreisen zusammen. Die strategische Partnerschaft sieht auch vor, dass die EU und Brasilien ein
zivilgesellschaftliches Forum für den Schutz der Menschenrechte und die Wahrung der demokra-
tischen Grundsätze einrichten, das zu einem besseren Verständnis der beiderseitigen Anliegen auf
Ebene der nichtstaatlichen Akteure beitragen soll. Darüber hinaus fanden am Rande der Tagung des
Menschenrechtsrates in Genf bzw. der VN-Generalversammlung in New York Konsultationen
zwischen Brasilien und der EU statt.
Chile
Das umfassende Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Chile untermauert eine allgemein
hervorragende Beziehung, und Chile und die EU haben bei der Förderung der Menschenrechte
wirksam zusammengearbeitet. Im Laufe des ersten Menschenrechtsdialogs EU-Chile, der im April
2009 in Santiago stattfand, berieten Experten der EU und der chilenischen Regierung unter anderem
über die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen, die Rechte der Frauen, Migration, den IStGH,
Rechtssachen aus der Zeit der Militärdiktatur, die Reform des Militärgesetzbuchs und die
Koordinierung in multilateralen Foren. Nahezu zeitgleich fand ein Austausch mit Vertretern der
Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen statt.
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Drucksache 17/4522 – 216 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Kolumbien
Die EU hat die Menschenrechtslage in Kolumbien aufmerksam auf der Grundlage der im Jahr 2007
angenommenen Schlussfolgerungen des Rates1 verfolgt und regelmäßige Kontakte mit den
kolumbianischen Behörden auf unterschiedlichen Ebenen unterhalten. 2009 wurde ein regelmäßiger
bilateraler Menschenrechtsdialog auf örtlicher Ebene in die Wege geleitet. Bei den bisherigen
Treffen berieten die beiden Seiten über Fragen und Anliegen in Bezug auf das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit, Entführungen, das Gesetz für Gerechtigkeit und Frieden, indigene
Bevölkerungsgruppen und die Rolle der Zivilgesellschaft im Bereich Menschenrechte. Mit ihrer
Außenhilfe unterstützte die EU den Aufbau von Kapazitäten bei der Bekämpfung der Straflosigkeit,
und sie half den Opfern der inneren Konflikte Kolumbiens bei ihren Bemühungen um Zugang zur
Justiz, insbesondere im Rahmen des Gesetzes für Gerechtigkeit und Frieden. Diese Arbeiten fallen
in den Schwerpunktbereich "Gerechtigkeit und Menschenrechte" des Länderstrategiepapiers (20 %
des Gesamthaushalts) und stellen einen Beitrag zur vollständigen Umsetzung der internationalen
Verpflichtungen Kolumbiens im Bereich der Menschenrechte sowie der Empfehlungen im Rahmen
der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (UPR) dar.
Ecuador
Eine EU-Wahlbeobachtungsmission wurde zur Verfolgung des am 28. September 2008 abgehalte-
nen Verfassungsreferendums entsandt. Diese Mission gelangte zu dem Schluss, dass das Verfas-
sungsreferendum allgemein gut organisiert war und den Bürgern die Möglichkeit gab, die Zukunft
von Ecuador zu bestimmen. Zum ersten Mal wurde ein Partizipationsmechanismus zur Änderung
der Verfassung eingeführt. Insgesamt entsprach das Referendum den allgemeinen und regionalen
Standards für demokratische Wahlprozesse. Der Wahlprozess beinhaltete im Vergleich zu den
Wahlen von 2007 zur verfassungsgebenden Versammlung einige Verbesserungen, insbesondere
hinsichtlich der Eintragung der Wähler in Verzeichnisse sowie der Benennung von Wahlhelfern und
-koordinatoren; allerdings wurden öffentliche Mittel zu Wahlkampfzwecken missbraucht.
1
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Schlussfolgerungen des Rates (Dok. 15040/07).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 217 – Drucksache 17/4522
Eine EU-Wahlbeobachtungsmission wurde zur Verfolgung der am 26. April 2009 abgehaltenen
allgemeinen Wahlen entsandt. Diese Mission gelangte zu dem Schluss, dass die Wahlen vom
26. April 2009 den internationalen Standards entsprachen. Sie wurden in einem sehr engen
Zeitrahmen und unter schwierigen Rahmenbedingunge���� �� �*���������������
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Ausnahmen verliefen die Wahlen friedlich. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurde im
Allgemeinen gewahrt. Allerdings trug die mediale Überpräsenz des amtierenden Präsidenten
während des Wahlkampfes nicht dazu bei, gleiche Ausgangsbedingungen für alle Kandidaten zu
schaffen.
El Salvador
Eine EU-Wahlbeobachtungsmission wurde zur Verfolgung der am 18. Januar bzw. 15. März 2009
abgehaltenen Parlaments- bzw. Präsidentschaftswahlen entsandt. Die Mission gelangte zu dem
Schluss, dass diese Wahlen friedlich und geordnet verliefen. Die Wahlbeteiligung überstieg die der
vorherigen Wahlen, zumal zahlreiche Vertreter der Parteien bei diesen Wahlen zugegen waren, was
dazu beitrug, die Transparenz des Wahlprozesses und der Stimmenauszählung zu gewährleisten.
Der Wahlkampf gestaltete sich zwar pluralistisch, wurde aber etwas getrübt durch vereinzelte
Konfrontationen zwischen Anhängern der verschiedenen Parteien sowie durch zu viele Schmutz-
kampagnen der beiden größten Parteien. Wahlkampf und Wahlprozess wurden durch einen
unzulänglichen Rechtsrahmen etwas behindert, der keine gleichen Ausgangsbedingungen für alle
politischen Gruppierungen gewährleistet hat. Zudem verwies die EU-Wahlbeobachtungsmission
darauf, dass es zweckmäßig wäre, eine noch professioneller und unpolitischer vorgehende Wahl-
behörde zu fördern, und dass deren administrative und justizielle Aufgaben getrennt werden
müssten.
Zur Unterstützung der Wahlreform wurde ein kleines technisches Hilfsprojekt (1. Mio. EUR)
angeboten, das durch die verbesserte Möglichkeit der Wahl am Wohnsitzort ("residential vote") die
soziale Einbindung eines größeren Teils der Bevölkerung vorantreiben soll.
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Drucksache 17/4522 – 218 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Guatemala
Was Guatemala anbelangt, so zählen Konfliktverhütung und Konfliktlösung zu den wesentlichen
Bestandteilen der allgemeinen Politik der EU zur Förderung der Menschenrechte und der Demo-
kratisierung. Obgleich Guatemala einige Fortschritte bei der Förderung der Menschenrechte und der
demokratischen Entwicklung erzielt hat, geben die soziale Ausgrenzung, die Straflosigkeit und die
Lage der Menschenrechtsverteidiger weiterhin ernsthaft Anlass zu Besorgnis. Die Regierung
Guatemalas war nicht in der Lage, dem wachsenden Ausmaß an Gewalt im Land Einhalt zu
gebieten oder die Fähigkeit unter Beweis zu stellen, die eigenen Bürger zu schützen. Die EU hat die
Verlängerung des Mandats der Internationalen Kommission zur Bekämpfung der Straffreiheit in
Guatemala (CICIG) aktiv unterstützt. Diese Verlängerung ist ein positiver Schritt im Hinblick auf
die weitere Verstärkung der Rolle der CICIG bei der Zerschlagung von im Untergrund tätigen
Gruppen und bei der Förderung von Gesetzesänderungen im Kongress. Nach der Ermordung des
bekannten Anwalts Rodrigo Rosenberg gab die EU eine Erklärung ab, in der sie ihre Besorgnis zum
Ausdruck brachte, eine unparteiische und unabhängige Untersuchung forderte, die Rolle der CICIG
unterstützte und erneut die Notwendigkeit hervorhob, die Unabhängigkeit und Wirksamkeit des
Justizsystems in Guatemala zu gewährleisten. Die sogenannte "Filtergruppe Menschenrechte" der
EU tritt einmal im Monat zusammen, um Fälle von Bedrohungen und Übergriffen gegen
Menschenrechtsverteidiger zu prüfen.
Honduras
Der Zusammenbruch der verfassungsrechtlichen Ordnung in Honduras nach der Amtsenthebung
des Präsidenten Zelaya am 28. Juni 2009 bewirkte eine Reihe von Erklärungen der EU, einschließ-
lich Schlussfolgerungen des Rates, in denen die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen und
demokratischen Ordnung und die Einhaltung der Menschenrechte gefordert wurde. Die EU hat die
Lage der Menschenrechtsverteidiger in diesem Land aufmerksam verfolgt und hat nach dem Mord
an dem LSBT-Aktivisten Walter Trochez ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht.
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 219 – Drucksache 17/4522
Im Berichtszeitraum entsandte die Kommission eine Wahlexpertenmission nach Honduras, ver-
zichtete jedoch aufgrund des politischen Kontextes und im Einklang mit der internationalen
Gemeinschaft, einschließlich der Organisation amerikanischer Staaten (OAS), auf die Entsendung
einer richtiggehenden Wahlbeobachtungsmission. Die technischen Experten unterstützten die
diplomatischen Missionen der EU vor Ort durch Beratung und strategische Analyse. Obgleich sich
die Beziehungen zu Honduras nach der Bildung der Regierung Lobo verbessert haben, ist die
Kommission nach wie vor besorgt über die Menschenrechtslage und bemüht sich um Unter-
stützung des Prozesses der nationalen Aussöhnung.
Mexiko
Die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Mexiko beruht auf gemeinsamen Werten und
Grundsätzen, einschließlich Demokratie und soziale Eingliederung, Rechtsstaatlichkeit, Förderung
der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle. Die EU verfolgt die Menschenrechtslage in
Mexiko aufmerksam. Zu bestimmten Anlässen hat sie ihre Besorgnis über die mit der sich ver-
schlechternden Sicherheitslage einhergehenden Folgen für die Menschenrechte und über die
zunehmende Gewalt in Teilen des Landes zum Ausdruck gebracht. Indes begrüßt die EU die
Anstrengungen Mexikos bei der Förderung und Verteidigung der Menschenrechte auf multilateraler
Ebene, insbesondere im Menschenrechtsrat.
Obgleich die EU anerkennt, dass Mexiko einige bedeutende Fortschritte bei der Bereinigung seiner
Menschenrechtssituation verbuchen konnte, hat sie im Rahmen des regelmäßigen politischen
Dialogs, einschließlich auf Ministerebene, auch weiterhin Menschenrechts- und Sicherheitsfragen
(z.B. Femizide (Frauenmorde), Schutz der Menschenrechtsverteidiger, einschließlich Journalisten)
erörtert. Themen wie die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und die Rechenschaftspflicht der
Strafverfolgungsbeamten gehören in vollem Umfang zur Zusammenarbeit zwischen der EU und
Mexiko und werden durch Maßnahmen zum Ausbau der Kapazitäten im Rahmen des Menschen-
rechtsprogramms EU-Mexiko umgesetzt. Die EU-Delegation beteiligte sich aktiv an einem am
23./24. November 2009 in Mexiko-City veranstalteten Schulungs-Workshop zur Lage der
Menschenrechtsverteidiger.
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Drucksache 17/4522 – 220 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Nicaragua
Die Lage in Nicaragua wird von der EU weiterhin aufmerksam verfolgt. Die EU-Missionsleiter
haben die Verschlechterung im demokratischen Leben des Landes analysiert, insbesondere die vor
den Kommunalwahlen vom November 2008 inszenierten Aktionen, den seitdem weit verbreiteten
Wahlbetrug und die Erosion der Rechte der Frauen. Daraufhin wurde die finanzielle Unterstützung
der EU zunächst eingestellt, doch sind inzwischen in begrenztem Umfang Mittel freigegeben
worden, mit denen der Bildungsbereich unterstützt wird.
Die EU hat die Entwicklungen im Vorfeld der Regionalwahlen (März 2010) genau verfolgt und
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von den nicaraguanischen Behörden erhaltenen förmlichen Einladung zur Begleitung beider
Wahlprozesse. Im Rahmen einer Demarche vom Oktober 2009 brachte die EU ihre Besorgnis über
die rechtswidrige Entscheidung der Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofs Nicaraguas zum
Ausdruck, die Wiederwahl nicaraguanischer Amtsträger, einschließlich des Präsidenten der
Republik, zu gestatten.
Peru
Die EU hat die Lage der Menschenrechte in Peru aufmerksam verfolgt. Nach den tragischen
Ereignissen im peruanischen Amazonasgebiet im Juni 2009 hat die EU engen Kontakt sowohl zu
den peruanischen Behörden als auch zur Zivilgesellschaft gehalten, um sich ein Gesamtbild von
diesen Ereignissen machen zu können. Die EU setzte sich für eine Wiederaufnahme des Dialogs
zwischen der Regierung und den indigenen Bevölkerungsgruppen ein. Die EU förderte auch
weiterhin im Wege ihrer Außenhilfe die Menschenrechte und die soziale Eingliederung in Peru.
Zudem förderte sie im Rahmen des Stabilitätsinstruments den sozialen Frieden und die Stabilität in
Landesteilen, in denen sich Krisen abzeichnen.
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 221 – Drucksache 17/4522
Venezuela
Die EU hat in ihren Kontakten mit den venezolanischen Behörden und unterschiedlichen Gruppen
der venezolanischen Gesellschaft weiterhin hervorgehoben, dass die internationalen Verpflich-
tungen und Zusagen hinsichtlich der Menschenrechte, einschließlich der Meinungs- und Presse-
freiheit, die den Grundpfeiler der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit darstellen, unbedingt
eingehalten werden müssen. Die EU förderte die Tätigkeiten von Organisationen der Zivil-
gesellschaft insbesondere über das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte
(EIDHR). Im August 2009 unternahm sie eine Demarche, um ihre Besorgnis über bestimmte
Entwicklungen im Bereich der Meinungs- und Pressefreiheit in Venezuela, nämlich die Annullie-
rung von 34 Lizenzen für private Radiosender, zum Ausdruck zu bringen.
Paraguay
Die EU hat die Situation der indigenen Bevölkerungsgruppen in Paraguay und deren Forderung an
die Regierung, gegen die anhaltende Diskriminierung und Armut vorzugehen und sich mit ihren
Ansprüchen auf angestammte Gebiete zu befassen, aufmerksam verfolgt. Es gibt spezielle zivil-
gesellschaftliche Projekte der EU, mit denen die indigene Problematik angegangen wird, und dieser
Frage sind auch mehrere andere Maßnahmen zur Unterstützung von Initiativen in den Bereichen
Bildung und sozialer Zusammenhalt, Gleichstellung sowie Jugend- und Kinderschutz gewidmet.
Die EU förderte über das EIDHR die Verbreitung des Schlussberichts der "Kommission für
Wahrheit und Gerechtigkeit" über die unter der Stroessner-Diktatur begangenen
Menschenrechtsverletzungen.
Karibischer Raum
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Drucksache 17/4522 – 222 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Kuba
Die EU ist nach wie vor besorgt über die andauernde Vorenthaltung von Menschenrechten und
Grundfreiheiten in Kuba. In seinen Schlussfolgerungen zu Kuba vom Juni 20091 hat der Rat der EU
die kubanische Regierung nachdrücklich aufgefordert, die Menschenrechtslage unter anderem durch
die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen, einschließlich der im Jahr 2003
festgenommenen und verurteilten Personen, wirksam zu verbessern. Dies ist auch weiterhin ein
vorrangiges Anliegen der EU, die nicht nachgelassen hat, bei ihren Treffen auf Ministerebene mit
Kuba Listen politischer Häftlinge vorzulegen, deren Gesundheitszustand bedenklich ist. Generell
wurden in jeder Sitzung des politischen Dialogs Menschenrechtsfragen angesprochen.
Die EU rief die kubanische Führung auf, den (von dieser unlängst unterzeichneten) Internationalen
Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte zu ratifizieren und umzusetzen und ihre aus den Pakten resultierenden
Verpflichtungen in vollem Umfang zu erfüllen. Mit der Verlängerung des Gemeinsamen Stand-
punkts zu Kuba bekräftigte der Rat der EU den zweigleisigen Ansatz, dem zufolge er den
Menschenrechtsdialog mit der Regierung und mit der friedlichen Zivilgesellschaft fortsetzt.
Nach der offiziellen Wiederaufnahme der Zusammenarbeit im Oktober 2008 hat die EU Projekte
mit unmittelbarem Nutzen für die kubanische Bevölkerung unterstützt, beispielsweise im Bereich
der Ernährungssicherheit, der Anpassung an den Klimawandel und der Unterstützung nicht-
staatlicher Akteure.
1
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Schlussfolgerungen des Rates (Dok. 10920/09).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 223 – Drucksache 17/4522
Haiti
Durch Unterstützung der Friedensmission des VN-Sicherheitsrates in Haiti (MINUSTAH), deren
Mandat erneut generell gebilligt wurde, damit es im Oktober 2009 um einen weiteren wiederum
verlängerbaren Einjahreszeitraum verlängert werden konnte, hat die EU weiterhin zur Wieder-
herstellung der Demokratie in Haiti beigetragen. Die EU hat den Wahlprozess unterstützt.
Insgesamt verbesserte sich die Sicherheitslage, und so konnten auch aufgrund des erheblichen und
kontinuierlichen Rückgangs der Entführungsfälle Schritte zur Konsolidierung des empfindlichen
Gleichgewichts eingeleitet werden. Die EU hat die Regierung weiter in ihren Bemühungen
unterstützt, die schwierige Situation der Justiz- und Strafvollzugssysteme in Haiti zu verbessern.
Die Menschenrechte speziell im Hinblick auf die Lage der Kinder und die Ernährungssicherheit
werden im politischen Dialog zwischen der EU und der Regierung Haitis im Rahmen der EU-
Initiative für Länder in prekärer Lage weiter zur Sprache gebracht. Die Ernährungssicherheit ist
eine besonders empfindliche Frage, da Haiti für Naturkatastrophen wie Orkane anfällig ist, wie dies
während der Orkansaison 2008 zu beobachten war, als vier Orkane nacheinander die gesamte Ernte
eines Jahres zerstörten.
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ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Drucksache 17/4522 – 224 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 216
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
Annex: Legal Acts adopted between July 2008 and December 2009.
LISTE THÉMATIQUE
DATE OBJET BASE JURIDIQUE RÉFÉRENCE
J.O.
I. MESURES RESTRICTIVES
I.1 BALKANS OCCIDENTAUX
24.09.2009 Prorogation de la position commune 2004/694/PESC concernant de nouvelles mesures définies à
l'appui d'une mise en oeuvre effective du mandat du Tribunal pénal international pour l'ex-
Yougoslavie (TPIY)
art. 15 2009/717/PESC
L 253 (25.09.2009)
26.02.2009 Renouvellement des mesures définies à l'appui d'une mise en oeuvre effective du mandat du
Tribunal pénal international pour l'ex-Yougoslavie (TPIY)
art. 15 2009/164/PESC
L 55 (27.02.2009)
10.02.2009 Prorogation et modification de la position commune 2004/133/PESC concernant des mesures
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(ARYM)
art. 15 2009/116/PESC
L 40 (11.02.2009)
29.09.2008 Prorogation de la position commune 2004/694/PESC concernant de nouvelles mesures définies à
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P�K0
Yougoslavie (TPIY)
art. 15 2008/761/PESC
L 260 (30.09.2008)
15.09.2008 Mise en oeuvre de la position commune 2004/694/PESC concernant de nouvelles mesures définies
à l'appui d'une mise en oeuvre effective du mandat du Tribunal pénal international pour l'ex-
Yougoslavie (TPIY)
position commune
2004/694/PESC
art. 2;
art. 23(2) deuxième
tiret
2008/733/PESC
L 247 (16.09.2008)
15.09.2008 Mise en oeuvre de la position commune 2004/293/PESC concernant le renouvellement des
mesures définies à l'appui d'une mise en oeuvre effective du mandat du Tribunal pénal
international pour l'ex-Yougoslavie (TPIY)
position commune
2004/293/PESC
art. 2;
art. 23(2)
2008/732/PESC
L 247 (16.09.2008)
24.07.2008 Mise en oeuvre de la position commune 2004/293/PESC concernant le renouvellement des
mesures définies à l'appui d'une mise en oeuvre effective du mandat du Tribunal pénal
international pour l'ex-Yougoslavie (TPIY)
position commune
2004/293/PESC
art. 2;
art. 23(2)
2008/614/PESC
L 197 (25.07.2008)
24.07.2008 Mise en oeuvre de la position commune 2004/694/PESC concernant de nouvelles mesures définies
à l'appui d'une mise en oeuvre effective du mandat du Tribunal pénal international pour l'ex-
Yougoslavie (TPIY)
position commune
2004/694/PESC
art. 2;
art. 23(2)
2008/613/PESC
L 197 (25.07.2008)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 225 – Drucksache 17/4522
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 217
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
CÔTE D'IVOIRE
18.11.2008 Renouvellement des mesures restrictives ������ N���O�
P���"��������
��?R��0�PI*"����
art. 15 2008/873/PESC
L 308 (19.11.2008)
REPUBLIQUE DÉMOCRATIQUE DU CONGO
27.04.2009 Application de la position commune 2008/369/PESC concernant l'adoption de mesures restrictives
à l'encontre de la République démocratique du Congo
position commune
2008/369/PESC
art. 6;
art. 23 (2)
2009/349/PESC
L 106 (28.04.2009)
26.01.2009 Modification de la pos���"���"�� �����8SD�8/�#?��"���������
P��"$��"�������� ����
���������*���O�
P���"��������
��;N$ �
�Q ���N�"�����Q ��� �?"�!"�
art. 15 2009/66/PESC
L 23 (27.01.2009)
RÉPUBLIQUE DE GUINÉE
22.12.2009 Modification de la position commune 2009/788/PESC concernant des mesures restrictives à
l'encontre de la République de Guinée
art. 29 2009/1003/PESC
L 346 (23.12.2009)
22.12.2009 Institution des certaines mesures restrictives spécifiques à l'encontre de la République de
Guinée
art. 215 §1 et 2 2009/1284/UE
L 346 (23.12.2009)
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P���"��������
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�Q �����1 ��N�� ���)�CM� ��8T��8/�#?�
L 281 (28.10.2009) )
+ rectificatif L 282
(29.10.2009)
SOMALIE
16.02.2009 Mesures restrictives à l'encontre de la Somalie et abrogation de la position commune
2002/960/PESC
art. 15 2009/138/PESC
L 46 (17.02.2009)
UNION DES COMORES
24.07.2008 Abrogation de la position commune 2008/187/PESC concernant des mesures restrictives à
P���"������ �!" *����������
N!�
��P,�7" ��������
P���"������?"�"����
art. 15 2008/611/PESC
L 197 (25.07.2008)
ZIMBABWE
26.01.2009 Renouvellement des mesures restrictives à l'encontre du Zimbabwe art. 15 2009/68/PESC
L 23 (27.01.2009)
08.12.2008 Mise en oeuvre de la position commune 2004/161/PESC renouvelant les mesures restrictives
à l'encontre du Zimbabwe
position commune
2004/161/PESC
art. 6;
art. 23§2
2008/922/PESC
L 331 (10.12.2008)
31.07.2008 Modification de la position commune 2004/161/PESC renouvelant les mesures restrictives à
l'encontre du Zimbabwe
art. 15 2008/632/PESC
L 205 (01.08.2008)
22.07.2008 Mise en oeuvre de la position commune 2004/161/PESC renouvelant les mesures restrictives
à l'encontre du Zimbabwe
position commune
2004/161/PESC
art. 6;
art. 23§2
2008/605/PESC
L 194 (23.07.2008)
Drucksache 17/4522 – 226 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 218
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
BIRMANIE / MYANMAR
18.12.2009 Modification de la position commune 2006/318/PESC renouvelant les mesures restrictives à
l'encontre de la Birmanie/du Myanmar
art. 29 2009/981/PESC
L 338 (19.12.2009)
13.08.2009 Modification de la position commune 2006/318/PESC renouvelant les mesures restrictives à
P���"��������
����������8� ��9������
art. 15 2009/615/PESC
L 210 (14.08.2009)
27.04.2009 Renouvellement des mesures restrictives à l'encontre de la Birmanie/du Myanmar art. 15 2009/351/PESC
L 108 (29.04.2009)
RÉPUBLIQUE POPULAIRE DÉMOCRATIQUE DE CORÉE
22.12.2009 Modification de la position commune 2006/795/PESC concernant l'adoption de mesures
restrictives à l'encontre de la République populaire démocratique de Corée
art. 29 2009/1002/PESC
L 346 (23.12.2009)
22.12.2009 Modification du règlement (CE) n o 329/2007 concernant des mesures restrictives à l'encontre
de la République populaire démocratique de Corée
art. 215 §1 et 2 2009/1283/UE
L 346 (23.12.2009)
04.08.2009 Mise en oeuvre de la position commune �D8T�M8/�#?��"���������
P��"$��"�������� ����
���������*���O�
P���"��������
��;N$ �
�Q ��$"$
������N�"�����Q �����?"�N��
position commune
2006/795/PESC art.
6(1)
art. 23(2)
2009/599/PESC
L 203 (05.08.2009)
27.07.2009 Modification de la pos���"���"�� ����D8T�M8/�#?��"���������
P��"$��"�������� ����
���������*���O�
P���"��������
��;N$ �
�Q ��$"$
������N�"�����Q �����?"�N��
art. 15 2009/573/PESC
L 197 (29.07.2009)
IRAN
15.12.2009 Modification du règlement (CE) n o 423/2007 concernant l'adoption de mesures restrictives à
l'encontre de l'Iran
art. 215 §1 et 2 2009/1228/UE
L 330 (16.12.2009)
CT)CC)��� ��������"� *������
P�����
��T(�$���!��$����(�� ��U!
������5?�6���"�E�S8�T��"���������
P��"$��"�������� �������������*���O�
P���"��������
PI����������"!�����
���N����"����8ETM8?��
règlement (CE) no
423/2007 art. 15 (2)
2009/1100/CE
L 303 (18.11.2009)
17.11.2009 Mise en oeuvre de la position commune �T8CE8/�#?��"���������
P��"$��"�������� ����
���������*���O�
P���"��������
PI����
position commune
2007/140/PESC
art. 7 (2)
art. 23 (2)
2009/840/PESC
L 303 (18.11.2009)
10.11.2008 Modification des annexes III et IV de la position commune 2007/140/PESC concernant
l'adoption de mesures restrictives à l'encontre de l'Iran
position commune
2007/140/PESC
art. 7 (2)
2008/842/PESC
L 300 (11.11.2008)
07.08.2008 Modification de la position commune 2007/140/PESC concernant l'adoption de mesures
restrictives à l'encontre de l'Iran
art. 15 2008/652/PESC
L 213 (08.08.2008)
+ rectificatif L 285
(29.10.2008)
IRAQ
05.03.2009 Modification de la position commune 2003/495/PESC sur l'Iraq art. 15 2009/175/PESC
L 62 (06.03.2009)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227 – Drucksache 17/4522
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 219
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
BIÉLORUSSIE
15.12.2009 /�"�"!���"��������� �������������*���O�
P���"����������������� "����"�������������N
"� �����
prévues dans la position commune 2006/276/PESC et abrogeant la position commune
2009/314/PESC
art. 29 2009/969/PESC
L 332 (17.12.2009)
06.04.2009 Modification de la position commune 2006/276/PESC concernant des mesures restrictives à
l'encontre de certains fonctionnaires de Biélorussie et abrogeant la position commune
2008/844/PESC
art. 15 2009/314/PESC
L 93 (07.04.2009)
10.11.2008 Modification de la position commune 2006/276/PESC concernant des mesures restrictives à
l'encontre de certains fonctionnaires de Biélorussie
art. 15 2008/844/PESC
L 300 (11.11.2008)
RÉPUBLIQUE DE MOLDAVIE
16.02.2009 Renouvellement des mesures restrictives à l'encontre des dirigeants de la région de
Transnistrie de la République de Moldova
art. 15 2009/139/PESC
L 46 (17.02.2009)
OUZBÉKISTAN
15.12.2009 Abrogation du règlement (CE) n o 1859/2005 instituant certaines mesures restrictives à
l'encontre de l'Ouzbékistan
art. 215 §1, art. 301 2009/1227/UE
L 330 (16.12.2009)
10.11.2008 Modification et prorogation de la position commune 2007/734/PESC concernant des mesures
restrictives à l'encontre de l'Ouzbékistan
art. 15 2008/843/PESC
L 300 (11.11.2008)
II. PESD
II.1 BALKANS OCCIDENTAUX
15.12.2009 Prorogation du mandat du chef de la Mission de police de l'Union européenne
(MPUE) en Bosnie-Herzégovine
art. 38, troisième
alinéa
décision
2009/906/PESC
art. 10 §1
2009/958/PESC
MPUE/1/2009
L 330 (16.12.2009)
�)C�)��� �����"�����$"
�������
P���"��� �"$N�����5�/��6�����"����0��0=���N!"*���� ���)���(����)�ES�V�� ��8�D8/�#?�
L 322 (09.12.2009)
11.11.2009 Nomination du commandant de la� "�������
P���"��� �"$N�����$" ��
P"$N����"����
����������
P���"��� �"$N���������"����0��0=���N!"*����
art. 25, troisième
alinéa;
action commune
2004/570/PESC
art. 6
2009/836/PESC
BiH/15/2009
L 299 (14.11.2009)
Drucksache 17/4522 – 228 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 220
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
�)D)��� �"�� �����"�����
P����"���"�� �����8C�E8/�#?���
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P���"��� �"$N������ �-"�"*"(���+�Z�-3#323�
art. 14 2009/445/PESC
L 148 (11.06.2009)
�T)CC)��� ��������[ *������
P����"���"�� �� 2007/749/PESC concernant la Mission de
$"
�������
P���"��� �"$N�����5�/��6�����"����0��0=���N!"*����
action commune
2007/749/PESC
art. 12 §1
art. 23 §2, deuxième
tiret
2008/890/PESC
L 318 (28.11.2008)
21.11.2008 Nomination du commandant de la� "�������
P���"��� �"$N�����$" ��
P"$N����"����
����������
P���"��� �"$N���������"����0��0=���N!"*����
art. 25, troisième
alinéa;
action commune
2004/570/PESC
art. 6
2008/895/PESC
BiH/14/2008
L 319 (29.11.2008)
24.10.2008 Nomination du chef de mission/commissaire de police de la Mission de police
���
P���"��� �"$N�����5�/��6�����"����0��0=���N!"*����
art. 25(3),
action commune
2007/749/PESC
art. 10(1)
2008/835/PESC
L 298 (07.11.2008)
CS)C)��� ?"��
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P���"��� �"$N��������
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P���"��� �"$N���� au Kosovo, EULEX KOSOVO
art. 24 2008/814/PESC
L 282 (25.10.2008)
�M)�)��� ?"��
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P���"��� �"$N��������
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relatif à la participation de la République de Croatie à la mission «État de
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P���"��� �"$N������ �-"�"*"(���+�Z�-3#323�
art. 24 2008/887/PESC
L 317 (27.11.2008)
29.07.2008 Modificati"�����
���N����"����=8C8�E���
���*��O�
P����$����"�����
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Bosnie-et-Herzégovine et la décision BiH/3/2004 établissant le comité des
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P"$N����"����
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P���"��� �"$N���������"����0��0
Herzégovine
art. 25, troisième
alinéa
2008/712/PESC
BiH/13/2008
L 237 (04.09.2008)
�E)T)��� ?"��
��"���P �����"���������
P���"��� �"$N��������
��?"� N�N����"��� �����
relatif à la participation de la Confédération suisse à la mission «État de droit»
���N��$���
P���"��� �"$N���� au Kosovo, EULEX KOSOVO
art. 24 2008/666/PESC
L 217 (13.08.2008)
II.2 AFRIQUE
CM)�)�C� �����"����
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P���"��� �"$N�����*������O��"����� ���O�
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forces de sécurité somaliennes
art. 28, art. 43 §2 2010/96/PESC
L 44 (19.02.2010)
04.12.2009 Nomination du commandant de la� "�������
P���"��� �"$N�����$" ��
P"$N����"����
����������
P���"��� �"$N��������* ���P ����"����� ��"��O�
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dissuasion, à la prévention et à la répression des actes de piraterie et de vols à
main armée au large des côtes de la Somalie (Atalanta)
art. 38
action commune
2008/851/PESC
art. 6
2009/946/PESC
ATALANTA/8/2009
L 327 (12.12.2009)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 229 – Drucksache 17/4522
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 221
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
08.12.2009 Modification de l'action commune 2008/851/PESC concernant l'opération
militaire de l'Union européenne en vue d'une contribution à la dissuasion, à la
prévention et à la répression des actes de piraterie et de vols à main armée au
large des côtes de la Somalie
art. 28, art. 43 §2 2009/907/PESC
L 322 (09.12.2009)
17.11.2009 Modification et prolongation de
P����"���"�� �����8CC�8/�#?���
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P���"��� �"$N�����*������O��" ������
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sécurité en République de Guinée- Bissau (UE RSS GUINÉE-BISSAU)
art. 14 2009/841/PESC
L 303 (18.11.2009)
23.10.2009 Signature et conclusi"�����
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art. 24 2009/916/PESC
L 323 (10.12.2009)
23.10.2009 Signature et application provisoir�����
PN����!�����
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européenne et la République des Seychelles sur les conditions et les modalités
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leur traitement après un tel transfert
art. 24 2009/877/PESC
L 315 (02.12.2009)
C�)C)��� ,��"!���"�����
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centrafricaine
art. 14 2009/795/PESC
L 283 (30.10.2009)
C�)C)��� �"�� �����"�����
P����"���"�� ����T8EM8/�#?���
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P���"��� �"$N��������N�������
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la sécurité (RSS) et son interface avec la justice en République démocratique
du Congo (EUPOL RD Congo)
art. 14 2009/769/PESC
L 274 (20.10.2009)
02.10.2009 Modification de la décision Atalanta/2/2009 du Comité politique et de sécurité
��
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P����$����"������"����� ��"����PX�����������O�
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et à la répression des actes de piraterie et de vols à main armée au large des
côtes de la Somalie (Atalanta), ainsi que la décision Atalanta/3/2009 du
Comité politique et de sécurité établissant le Comité des contributeurs pour
P"$N����"����
����������
P���"��� �"$N��������* ���P ����"����� ��"��O�
��
dissuasion, à la prévention et à la répression des actes de piraterie et de vols à
main armée au large des côtes de la Somalie (Atalanta)
art. 25 troisième
alinéa
action commune
2008/851/PESC
art. 10
décision
ATALANTA/2/2009
décision
ATALANTA/3/2009
+ addendum
2009/758/PESC
ATALANTA/7/2009
L 270 (15.10.2009)
Drucksache 17/4522 – 230 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 222
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
25.09.2009 Nomination du chef de la mission de conseil et d'assistance de l'Union
européenne en matière de réforme du secteur de la sécurité en République
démocratique du Congo (EUSEC RD Congo)
art. 25 troisième
alinéa
action commune
2009/709/PESC
art. 8
2009/723/PESC
EUSEC/1/2009
L 257 (30.09.2009)
CM)�)��� �����"������"����
�����P��������������
P���"��� �"$N������������U������
réforme du secteur de la sécurité en République démocratique du Congo
(EUSEC RD Congo)
art. 14, art. 25
troisième alinéa,
art. 28 §3 premier
alinéa
2009/709/PESC
L 246 (18.09.2009)
27.07.2009 Signature et applica��"��$�"*��"�������
P���"���������
P���"��� �"$N��������
��
République de Croatie sur la participation de la République de Croatie à
P"$N����"����
����������
P���"��� �"$N��������* ���P ����"����� ��"��O�
��
dissuasion, à la prévention et à la répression des actes de piraterie et de vols à
main armée au large des côtes de la Somalie (opération Atalanta)
art. 24 2009/597/PESC
L 202 (04.08.2009)
22.07.2009 Nomination du commandant de la� "�������
P���"��� �"$N�����$" ��
P"$N����"����
����������
P���"��� �"$N��������* ���P ����"����� ��"��O�
��
dissuasion, à la prévention et à la répression des actes de piraterie et de vols à
main armée au large des côtes de la Somalie (Atalanta)
art. 25 troisième
alinéa
action commune
2008/851/PESC
art. 6 §1
2009/559/PESC
ATALANTA/6/2009
L 192 (24.07.2009)
�M)D)��� �"�� �����"�����$�"�"!���"�����
P����"���"�� ����T8ED8/�#?���
���*��O�
��
�����"������"����
�����P��������������
P���"��� �"$N������������U������
réforme du secteur de la sécurité en République démocratique du Congo
(EUSEC RD Congo)
art. 14 2009/509/PESC
L 172 (02.07.2009)
CM)D)��� �"�� �����"�����$�"�"!���"�����
P����"���"�� ����T8EM8/�#?���
���*��O�
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�����"�����$"
�������
P���"��� �"$N��������N�������
�����������
���N "����� �
secteur de la sécurité (RSS) et son interface avec la justice en République
démocratique du Congo (EUPOL RD Congo)
art. 14 2009/466/PESC
L 151 (16.06.2009)
10.06.2009 Modification de la décision Atalanta/2/2009 du Comité politique et de sécurité
��
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et à la répression des actes de piraterie et de vols à main armée au large des
côtes de la Somalie (Atalanta), ainsi que la décision Atalanta/3/2009 du
Comité politique et de sécurité établissant le Comité des contributeurs pour
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����������
P���"��� �"$N��������* ���P ����"����� ��"��O�
��
dissuasion, à la prévention et à la répression des actes de piraterie et de vols à
main armée au large des côtes de la Somalie (Atalanta)
art. 25 troisième
alinéa
action commune
2008/851/PESC
art. 10 §2
décision
ATALANTA/2/2009
décision
ATALANTA/3/2009
+ addendum
2009/446/PESC
ATALANTA/5/2009
L 148 (11.06.2009)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 231 – Drucksache 17/4522
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 223
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
�T)M)��� :"������"���P ���"������������
P"$N����"�����
P���"��� �"$N�����$" ��
P"$N����"����
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P���"��� �"$N��������* ���P ����"����� ��"��O�
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dissuasion, à la prévention et à la répression des actes de piraterie et de vols à
main armée au large des côtes de la Somalie (Atalanta)
art. 25 troisième
alinéa
2009/413/PESC
ATALANTA/4/2009
L 132 (29.05.2009)
C�)M)��� �"�� �����"�����
P����"���"�� �����8CC�8/�#?���
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République de Guinée-Bissau (UE RSS GUINÉE- BISSAU)
art. 14 2009/405/PESC
L 128 (27.05.2009)
�C)E)��� X���
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et à la répression des actes de piraterie et de vols à main armée au large des
côtes de la Somalie (Atalanta)
art. 25 troisième
alinéa
action commune
2008/851/PESC
art. 10 §5
2009/369/PESC
ATALANTA/3/2009
L 112 (06.05.2009)
+ addendum L 119
(14.05.2009)
21.04.2009 Acceptation de contributions d'États tiers à l'opération militaire de l'Union
européenne en vue d'une contribution à la dissuasion, à la prévention et à la
répression des actes de piraterie et de vols à main armée au large des côtes de
la Somalie (Atalanta)
art. 25 troisième
alinéa
action commune
2008/851/PESC
art. 10 §2
2009/356/PESC
ATALANTA/2/2009
L 109 (30.04.2009)
26.02.2009 Échange de lettres entre l'Union européenne et le gouvernement du Kenya sur
les conditions et les modalités régissant le transfert, de la force navale placée
sous la direction de l'Union européenne (EUNAVFOR) au Kenya, des
personnes soupçonnées d'avoir commis des actes de piraterie qui sont retenues
par l'EUNAVFOR et de leurs biens saisis en possession de cette dernière, ainsi
que leur traitement après un tel transfert
art. 24 2009/293/PESC
L 79 (25.03.2009)
17.03.2009 Nomination du commandant de la force de l'Union européenne pour
l'opération militaire de l'Union européenne en vue d'une contribution à la
dissuasion, à la prévention et à la répression des actes de piraterie et de vols à
main armée au large des côtes de la Somalie (Atalanta)
action commune
2008/851/PESC
art. 6 §1
2009/288/PESC
ATALANTA/1/2009
L 76 (24.03.2009)
��)C�)��� ?"��
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P���"��� �"$N��������
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art. 24 2009/88/PESC
L 33 (03.02.2009)
��)C�)��� ?"��
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P���"���������
P���"��� �"$N��������
��;N$ �
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��(������
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P"$N����"����
�������
���
P���"��� �"$N�����,��
�����
art. 24 2009/29/PESC
L 10 (15.01.2009)
Drucksache 17/4522 – 232 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 224
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
08.12.2008 Lancement de
P"$N����"����
����������
P���"��� �"$N��������* ���P ���
contribution à la dissuasion, à la prévention et à la répression des actes de
piraterie et de vols à main armée au large des côtes de la Somalie (Atalanta)
art. 17, §2;
action commune
2008/851/PESC
art. 5
2008/918/PESC
L 330 (09.12.2008)
18.11.2008 Nomination du commandant de la� "�������
P���"��� �"$N�����$" ��
P"$N����"����
����������
P���"��� �"$N��������* ���P ����"����� ��"��O�
��
dissuasion, à la prévention et à la répression des actes de piraterie et de vols à
main armée au large des côtes de la Somalie (Atalanta)
art. 25, troisième
alinéa
action commune
2008/851/PESC
art. 6
2008/888/PESC
ATALANTA/1/2008
L 317 (27.11.2008)
CS)C)��� ?"��
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P���"���������
P���"��� �"$N��������
��JN�N����"�����; �����
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P"$N����"����
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P���"��� �"$N��������;N$ �
�Q ��� �<�����������;N$ �
�Q �������� ��������
(opération EUFOR Tchad/RCA)
art. 24 2008/868/PESC
L 307 (18.11.2008)
C)CC)��� 3$N����"����
����������
P���"��� �"$N��������* ���P ����"����� ��"��O�
��
dissuasion, à la prévention et à la répression des actes de piraterie et de vols à
main armée au large des côtes de la Somalie
art. 14, art. 25
troisième alinéa,
art. 28 §3
2008/851/PESC
L 301 (12.11.2008)
CM)�)��� ?"��
��"�����
P���"���������
P���"��� �"$N��������
��;N$ �
�Q �����?�"�����
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P"$N����"����
����������
P���"��� �"$N��������;N$ �
�Q ��� �<�����������;N$ �
�Q �������� ��������
(opération EUFOR Tchad/RCA)
art. 24 2008/783/PESC
L 268 (09.10.2008)
19.09.2008 Action de c""�������"����
����������
P���"��� �"$N�����O�
P�$$ �����
��
résolution 1816(2008) du Conseil de sécurité des Nations unies (EU NAVCO)
art. 14, art. 25
troisième alinéa,
art. 28 §3
2008/749/PESC
L 252 (20.09.2008)
02.09.2008 Modification de la décision CHAD/1/2008 du Comité politique et de sécurité
relative à l'acceptation de contributions d'États tiers à l'opération militaire de
l'Union européenne en République du Tchad et en République centrafricaine et
la décision CHAD/2/2008 du Comité politique et de sécurité établissant le
comité des contributeurs pour l'opération militaire de l'Union européenne en
République du Tchad et en République centrafricaine
action commune
2007/677/PESC
art. 10(2)
2008/731/PESC
CHAD/4/2008
L 247 (16.09.2008)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 233 – Drucksache 17/4522
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 225
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
II.3 ASIE / OCÉANIE
17.11.2009 Modification de l'action commune 2007/369/PESC relative à l'établissement de la Mission de
police de l'Union européenne en Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN)
art. 14 2009/842/PESC
L 303 (18.11.2009)
�C)CC)��� ��������"� *������
P����"���"�� ����T8SD�8/�#?���
���*��O�
PN���
�ssement de la Mission
���$"
�������
P���"��� �"$N������� Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN)
art. 23 § 2, premier
alinéa, 2ième tiret
action commune
2007/369/PESC
art. 13 § 2
2008/884/PESC
L 316 (26.11.2008)
03.10.2008 Nomination du chef de la mission de police ���
P���"��� �"$N��������, !���������5��/3+�
AFGHANISTAN)
art. 25 troisième
alinéa;
action commune
2007/369/PESC
art. 10 § 1
2008/821/PESC
EUPOL
AFGHANISTAN/1/2008
L 285 (29.10.2008)
04.08.2008 Modification de l'action commune 2007/369/PESC relative à l'établissement de la Mission de
police de l'Union européenne en Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN
art. 14 2008/643/PESC
L 207 (05.08.2008)
II.4 MOYEN-ORIENT / GOLFE
15.12.2009 Nomination du chef de la mission intégrée «État de droit» de l'Union européenne pour l'Iraq,
EUJUST LEX
art. 38
action commune
2009/475/PESC
art. 9 §2
2009/982/PESC
EUJUST LEX/2/2009
L 338 (19.12.2009)
15.12.2009 Nomination du chef de la mission de police de l'Union européenne pour les territoires
palestiniens
art. 38, troisième
alinéa
action commune
2005/797/PESC
art. 11 §1
2009/957/PESC
EUPOL COPPS/2/2009
L 330 (16.12.2009)
15.12.2009 Modification de l'action commune 2005/797/PESC concernant la mission de police de l'Union
européenne pour les territoires palestiniens
art. 28, art. 43 §2 2009/955/PESC
L 330 (16.12.2009)
�)CC)��� �"�� �����"�����
P����"���"�� ����M8���8/�#?�N���
������� ��������"�����
P���"��
� �"$N������P�����������O�
�� �"���U���� �point de passage de Rafah (EU BAM Rafah)
art. 14 2009/854/PESC
L 312 (27.11.2009)
03.07.2009 Nomination du chef ���
�������"�����N!�N��WX���������"��Y����
P���"��� �"$N�����$" ��
PI��Q(�
EUJUST LEX
art. 25 troisième
alinéa
action commune
2009/475/PESC
art. 9(2)
2009/596/PESC
L 202 (04.08.2009)
Drucksache 17/4522 – 234 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 226
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
CC)D)��� �����"�����N!�N��WX���������"��Y����
P���"��� �"$N�����$" ��
PI��Q(�����#<�+�X art. 14 2009/475/PESC
L 156 (19.06.2009)
�T)M)��� X���
����������] ��?"���N������"����� �� ���$" ��
�������"�����$"
�������
P���"��� �"$N�����
pour les territoires palestiniens (EUPOL COPPS)
art. 25 troisième
alinéa
action commune
2005/797/PESC
art. 12(3);
2009/412/PESC
EUPOL COPPS/1/2009
L 132 (29.05.2009)
16.12.2008 Nomination du chef de la mission de police de l'Union européenne pour les territoires
palestiniens
art. 25 troisième
alinéa
action commune
2005/797/PESC
art. 11(2);
2008/970/PESC
L 344 (20.12.2008)
CD)C�)��� �"�� �����"�����
P����"���"mmune 2005/797/PESC concernant
�������"�����$"
�������
P���"��
européenne pour les territoires palestiniens
art. 14 2008/958/PESC
L 338 (17.12.2008)
CC)CC)��� :"������"��� ���� ����
�������"���P�����������O�
�� �"���U���� �$"��� de passage de Rafah
(EUBAM Rafah)
action commune
2005/889/PESC
art. 10, paragraphe 2
2008/863/PESC
L 306 (15.11.2008)
EUBAM Rafah/1/2008
10.11.2008 Modification de l'action commune 2005/889/PESC établissant une mission de l'Union
européenne d'assistance à la frontière au point de passage de Rafah (EUBAM Rafah)
art. 14 2008/862/PESC
L 306 (15.11.2008)
II.5 EUROPE ORIENTALE ET ASIE CENTRALE
31.07.2009 Prorogation du mandat du chef de la mission d'observation de l'Union européenne en Géorgie,
EUMM Georgia
art. 25 troisième
alinéa;
action commune
2008/736/PESC
art. 10 §1
2009/619/PESC
EUMM
GEORGIA/1/2009
L 214 (19.08.2009)
27.07.2009 Modification et prorogation de l'action commune 2008/736/PESC concernant la mission
d'observation de l'Union européenne en Géorgie, EUMM Georgia
art. 14 2009/572/PESC
L 197 (29.07.2009)
27.07.2009 Modification et prorogation de
���N����"����8�C8/�#?���
���*��O� ��������"���P��Q ^���
internationale indépendante sur le conflit en Géorgie
art. 13 §3, art. 23 §1 2009/570/PESC
L 197 (29.07.2009)
23.03.2009 �"�� �����"�����
P����"���"�� �����8TSD8/�#?��"���������
�������"���P"����*���"�����
P���"��� �"$N��������1N"�!��(������1�"�!���
art. 14 2009/294/PESC
L 79 (25.03.2009)
02.12.2008 �����"���P��Q ^������������"��
�����N$��������� ��
���"�
������1N"�!��� art. 13 §3, art. 23 §1 2008/901/PESC
L 323 (03.12.2008)
24.10.2008 ?"��
��"�����
P���"���������
P���"��� �"$N��������
��1N"�!���relatif au statut de la mission
�P"����*���"�����
P���"��� �"$N��������1N"�!���
art. 24 2008/877/PESC
L 310 (21.11.2008)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 235 – Drucksache 17/4522
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 227
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
25.09.2008 Modification de l'action commune 2008/736/PESC concernant la mission d'observation de
l'Union européenne en Géorgie, EUMM Georgia
art. 14 2008/759/PESC
L 259 (27.09.2008)
16.09.2008 Nomination du chef de la mission d'observation de l'Union européenne en Géorgie, EUMM
Georgia
art. 25 troisième
alinéa;
action commune
2008/736/PESC
art. 10 §1
2008/894/PESC
EUMM/1/2008
L 319 (29.11.2008)
15.09.2008 �����"���P"����*���"�����
P���"��� �"$N��������1N"�!��(������1�"�!��� art. 14,
art. 25 troisième
alinéa
2008/736/PESC
L 248 (17.09.2008)
IV. REPRÉSENTANTS SPÉCIAUX DE L'UNION EUROPÉENNE
IV.1 AFGHANISTAN
15.06.
2009
:"������"��� ���$�N���������$N���
����
P���"��� �"$N�����$" ��
P, !�������� et le Pakistan et
���"!�����
P����"���"�� �����8CSM8/�#?�
art. 14, art. 18(5),
art. 23(2)
2009/467/PESC
L 151 (16.06.2009)
16.02.
2009
/�"�"!���"��� ��������� ���$�N���������$N���
����
P���"��� �"$N��������, !��������� ���)�CE(����)�C�5M6(�
art. 23(2)
2009/135/PESC
L 46 (17.02.2009)
24.07.
2008
Nomination du représentant spécial de l'Union européenne pour l'Afghanistan art. 14, art. 18(5),
art. 23(2)
2008/612/PESC
L 197 (25.07.2008)
IV.2 ANCIENNE RÉPUBLIQUE YOUGOSLAVE DE MACÉDOINE (ARYM)
15.09.
2009
/�"�"!���"��� ��������� ���$�N���������$N���
����
P���"��� �"$N����������
P���������
République yougoslave de Macédoine (ARYM)
art. 14, art. 18(5),
art. 23(2)
2009/706/PESC
L 244 (16.09.2009)
16.02.
2009
/�"�"!���"��� ��������� ���$�N���������$N���
����
P���"��� �"$N����������
P���������
République yougoslave de Macédoine (ARYM)
art. 14, art. 18(5),
art. 23(2)
2009/129/PESC
L 46 (17.02.2009)
IV.3 ASIE CENTRALE
CD)�)��� /�"�"!���"��� ��������� ���$�N���������$N���
����
P���"��� �"$N�����$" ��
P,����������
�� ���)�CE(����)�C�5M6(�
art. 23(2)
2009/130/PESC
L 46 (17.02.2009)
02.12.2008 Modification de l'action commune 2008/107/PESC prorogeant le mandat du représentant spécial
de l'Union européenne pour l'Asie centrale
art. 14, art. 18(5),
art. 23(2)
2008/900/PESC
L 323 (03.12.2008)
IV.4 BOSNIE-HERZÉGOVINE
11.03.2009 Nomination du représentant spécial de l'Union européenne en Bosnie-et-Herzégovine art. 14, art. 18(5),
art. 23(2)
2009/181/PESC
L 67 (12.03.2009)
IV.5 CAUCASE DU SUD
16.02.
2009
/�"�"!���"��� ��������� ���$�N���������$N���
����
P���"��� �"$N�����$" ��
��?� ������ �# �� art. 14, art. 18(5),
art. 23(2)
2009/133/PESC
L 46 (17.02.2009)
13.10.
2008
�"�� �����"��� ��������� ���$�N���������$N���
����
P���"��� �"$N�����$" ��
��?� ������ �# �� art. 14, art. 18(5),
art. 23(2)
2008/796/PESC
L 272 (14.10.2008)
Drucksache 17/4522 – 236 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 228
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
IV.6 GÉORGIE
15.12.
2009
Modification de l'action commune 2009/131/PESC prorogeant le mandat du représentant spécial
de l'Union européenne pour la crise en Géorgie
art. 28, art. 31(2),
art. 33
2009/956/PESC
L 330 (16.12.2009)
27.07.
2009
/�"�"!���"��� ��������� ���$�N���������$N���
����
P���"��� �"$N�����$" ��
�����������1N"�!��� ���)�CE(����)�C�5M6(�
art. 23(2)
2009/571/PESC
L 197 (29.07.2009)
16.02.
2009
/�"�"!���"��� ��������� ���$�N���������$N���
����
P���"��� �"$N�����$" ��
�����������1N"�!��� ���)�CE(����)�C�5M6(�
art. 23(2)
2009/131/PESC
L 46 (17.02.2009)
25.09.
2008
Nomination du représentant spécial de l'Union européenne pour la crise en Géorgie art. 14, art. 18(5),
art. 23(2)
2008/760/PESC
L 259 (27.09.2008)
IV.7 KOSOVO
07.08.
2009
�"�� �����"�����
P����"���"�� �����8CST8/�#?�$�"�"!�����
���������� ���$�N���������$N���
�
���
P���"��� �"$N������ �-"�"*"�
art. 14, art. 18(5),
art. 23(2)
2009/605/PESC
L 206 (08.08.2009)
16.02.
2009
/�"�"!���"��� ��������� ���$�N���������$N���
����
P���"��� �"$N������ �-"�"*"� ���)�CE(����)�C�5M6(�
art. 23(2)
2009/137/PESC
L 46 (17.02.2009) +
Rectificatif L 91
(03.04.2009)
IV.8 PROCESSUS DE PAIX AU MOYEN-ORIENT
16.02.
2009
Prorogation du mandat du représentant spécial de l'Union européenne pour le processus de paix
au Moyen-Orient
art. 14, art. 18(5),
art. 23(2
2009/136/PESC
L 46 (17.02.2009)
IV.9 RÉGION DES GRANDS LACS AFRICAINS
CD)�)��� /�"�"!���"��� ��������� ���$�N���������$N���
����
P���"��� �"$N�����$" ��
���N!�"������1������+����
africains
art. 14, art. 18(5), art.
23(2)
2009/128/PESC
L 46
(17.02.2009)
IV.10 RÉPUBLIQUE DE MOLDAVIE
CD)�)��� /�"�"!���"��� ��������� ���$�N���������$N���
����
P���"��� �"$N��������;N$ �
�Q �����
Moldavie
art. 14, art. 18(5),
art. 23(2)
2009/132/PESC
L 46 (17.02.2009)
IV.12 SOUDAN
16.02.2009 Prorogation du mandat du représentant spécial de l'Union européenne pour le Soudan art. 14, art. 18(5),
art. 23(2)
2009/134/PESC
L 46 (17.02.2009)
IV.13 UNION AFRICAINE
01.12.2008 Prorogation du mandat du représentant spécial de l'Union européenne auprès de l'Union africa art. 14, art. 18(5),
art. 23(2)
2008/898/PESC
L 322 (02.12.2008)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 237 – Drucksache 17/4522
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 229
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
PROCESSUS DE PAIX AU MOYEN-ORIENT
27.10.2009 Accueil temporaire de certains Palestiniens par des États membres de l'UE art. 15 2009/787/PESC
L 281 (28.10.2009)
27.10.2008 Accueil temporaire de certains Palestiniens�$�������X����������������
P��� ���)�CM� ��8���8/�#?�
L 285 (29.10.2008)
Drucksache 17/4522 – 238 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 230
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
List of abbreviations
ACHPR African Commission on Human and Peoples Rights
ACP African, Caribbean and Pacific
AIHRC Afghanistan Independent Human Rights Commission
ALDE Alliance of Liberals and Democrats for Europe
AMIS African Union Mission in the Darfur region of Sudan
ANP Afghan National Police
ASEAN Association of Southeast Asian Nations
ASEF Asia Europe Foundation
ASEM Asia-Europe Meeting
AU African Union
BiH Bosnia and Herzegovina
CAAC Children affected by armed conflict
CBM Confidence-building measures
CBSS Country-Based Support Schemes under the EIDHR
CEAS Common European Asylum System
CEDAW Committee on the Elimination of Discrimination against Women
CFSP Common Foreign Security Policy
CICIG International Commission against Impunity in Guatemala
CMI Crisis Management Initiative
COAFR EU Council's Working Party on Africa
COASI EU Council's Working Party on Asia-Oceania
CoE Council of Europe
COHOM Council Human Rights Working Party
CONOPS Concept of operations
CPA Comprehensive Peace Agreement
CPT European Committee for the Prevention of Torture
CSDP Common Security and Defence Policy
CSP Comprehensive Status Proposal
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 239 – Drucksache 17/4522
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 231
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
CSR Corporate Social Responsibility
DCCA Development and Cooperation in Central Asia
DCI Development Cooperation Instrument
DDPA Durban Declaration and Programme of Action
DDR disarmament, demobilisation and reintegration
DRC Durban Review Conference
ECCC Extraordinary Chambers in the Constitutional Court of Cambodia
ECHR European Court of Human Rights
ECOSOC Economic and Social Council
ECRI European Commission against Racism and Intolerance
EEG Eastern European Group
EFA European Free Alliance, European Parliament political group
EIDHR European Instrument for Democracy and Human Rights
EIUC European Inter University Centre for Human Rights and
Democratisation
ELIAMEP Hellenic Foundation for European and Foreign Policy
ENP European Neighbourhood Policy
ENPI European Neighbourhood and Partnership Instrument
EOM Election Observation Mission
EP European Parliament
EPAs Economic Partnership Agreements
EPD Enhanced Permanent Dialogue
EPLO European Peacebuilding Liaison Office
ESDP European Security and Defence Policy
EU European Union
EUBAM European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine
EUFOR European Military Force
EUFOR Tchad/RCA Bridging military operation in Eastern Chad and North Eastern
Central African Republic
Drucksache 17/4522 – 240 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 232
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
EUJUST LEX Integrated Rule of Law Mission for Iraq
EULEX Kosovo European Union Rule of Law Mission in Kosovo
EUPM European Union Police Mission
EUPOL Afghanistan EU Police mission in Afghanistan
EUPOL COPPS European Union Police Mission for the Palestinian Territories
EUPOL RD Congo European Union Police Mission in the Democratic Republic of Congo
EUPT Kosovo EU Planning Team Kosovo
EUSEC RD Congo EU mission to provide advice and assistance for security sector
reform in the Democratic Republic of Congo
EUSR EU Special Representative
FAO Food and Agriculture Organisation
FDLR Forces démocratiques de libération du Rwanda
FIDH Fédération Internationale des Droits de l'Homme
FRA Fundamental Rights Agency
FRIDE Fundación para las Relaciones Internacionales y el Diálogo Exterior
FYROM former Yugoslav Republic of Macedonia
GAERC General Affairs and External Relations Council
GFMD Global Forum on International Migration and Development
GRULAC Group of Latin American and Caribbean countries
GSP EU's Generalised System of Preferences
GSP+ Special Incentive Arrangement for Sustainable Development and
Good Governance
GSPC Salafist Group for Preaching and Combat
HDIM Human Dimension Implementation Meeting
HoMs Heads of Mission
HQ Headquarters
HRC Human Rights Council
HRDs Human Rights Defenders
IA International Alert
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 241 – Drucksache 17/4522
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 233
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
ICC International Criminal Court
ICCPR International Covenant on Civil and Political Rights
ICESCR International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights
ICTJ International Center for Transitional Justice
ICTY International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia
IDPS Institut de Développement de Produits de Santé
IER Fairness and Reconciliation Commission
IfP Initiative for Peace building
IHL International humanitarian law
IIGEP Independent International Group of Eminent Persons
ILO International Labour Organisation
IOM International Organisation for Migration
IPA Instrument on Pre-Accession Assistance
IPA Instrument on Pre-Accession Assistance
IWGIA International Work Group for Indigenous Affairs
JMA Joint Military Affairs
JPA Joint Parliamentary Assembly
JPL Justice and Peace Law
LAC Latin American and Caribbean countries
LIBE Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs
LRA Lord's Resistance Army
LTTE Liberation Tigers of Tamil Eelam
MDC Movement for Democratic Change
MDG Millennium Development Goal
MEP Member of the European Parliament
Mercosur Common market of the south
MINUSTAH Mission des Nations Unies pour la stabilisation en Haiti
MLC Mouvement de Libération du Congo
MoI Ministry of the Interior
Drucksache 17/4522 – 242 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 234
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
NATO North Atlantic Treaty Organisation
NCCM National Council for Childhood and Motherhood
NCHR National Council for Human Rights
NGOs Non-governmental organisations
ODIHR Office for Democratic Institutions and Human Rights
OECD Organisation for Economic Cooperation and Development
OJ Official Journal of the European Union
OP Optional Protocol
OPCAT Optional Protocol to the International Convention against Torture and
Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment
OSCE Organisation for Security and Cooperation in Europe
PACE Parliamentary Assembly of the Council of Europe
PCP Palestinian Civil Police
PDCI Partners for Democratic Change International
PSC Political and Security Committee
RCP Rafah Crossing Point
RPM Reform Process Monitoring
RRI Review, rationalisation and improvement
SA Stabilisation and Association
SAA Stabilisation and Association Agreement
SADC Southern African Development Community
SAp Stabilisation and Association process
SG/HR Secretary General/High Representative for the Common Foreign and
Security Policy
SSR Security sector reform
STM SAp Tracking Mechanism
SuR State under Review
SW Saferworld
TAIEX Technical Assistance and Information Exchange
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 243 – Drucksache 17/4522
8363/10 aka,kw,hba,gt,gha,ajs,trcf/DK,KW,HBA,GT,CF/fr 235
ANLAGE DG E/HR LIMITE DE
TEU Treaty of European Union
UK United Kingdom
UN United Nations
UNAMA United Nations Assistance Mission in Afghanistan
UNAMID UN/AU Hybrid Operation in Darfur
UNDP United Nations Development Programme
UNESCO United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation
UNGA United Nations General Assembly
UNHCR United Nations High Commissioner for Refugees
UNHRC UN Human Rights Council
UNICEF United Nations Children's Fund
UNODC United Nations Office on Drugs and Crime
UNPFII UN Permanent Forum on Indigenous Issues
UNSC United Nations Security Council
UNSCR United Nations Security Council Resolution
UNSG United Nations Secretary-General
UNSRSG Special Representative of the UN Secretary General
UPR Universal Periodic Review
U.S. United States of America
WEOG Western European and Others Group
WG Working Group
WTO World Trade Organisation
ZANU-PF Zimbabwe African Nati"��
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