BT-Drucksache 17/452

Dem Vorbild Großbritanniens und Frankreichs folgen - Boni-Steuer für die Finanzbranche einführen

Vom 19. Januar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/452
17. Wahlperiode 19. 01. 2010

Antrag
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Richard Pitterle, Eva Bulling-
Schröter, Harald Koch, Ralph Lenkert, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Dorothee
Menzner, Michael Schlecht, Dr. Herbert Schui, Sabine Stüber, Sahra Wagenknecht
und der Fraktion DIE LINKE.

Dem Vorbild Großbritanniens und Frankreichs folgen – Boni-Steuer für die
Finanzbranche einführen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Banken und sonstigen Unternehmen der Finanzbranche sind neben dem
Versagen der Politik in besonderer Weise verantwortlich für das Entstehen der
Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise und die damit verbundenen gesellschaft-
lichen Kosten. Dies betrifft sowohl die Kosten, die der Gesellschaft aus den
Stabilisierungsbemühungen für die Finanzbranche als auch den zunehmend
schwieriger werdenden Bedingungen der Refinanzierung der Realwirtschaft
entstehen.

II.Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine Sonderabgabe in Höhe von 50 Pro-
zent auf Boni in der Finanzbranche einzuführen. Die Sonderabgabe ist von den
Boni leistenden Unternehmen zu erheben. Sie greift, sobald die Summe der
Boni für einen Beschäftigten pro Jahr den Wert von 27 000 Euro überschreitet
und erfasst sowohl Geld- wie Sachleistungen. Als Finanzbranche in diesem
Sinne gilt die Aufzählung der Unternehmen in § 2 des Finanzmarktstabilisie-
rungsfondsgesetzes. Die Sonderabgabe ist befristet bis zur Umsetzung einer
wirksamen Regulierung der Vergütungssysteme für Vorstände der Finanz-
branche.

Berlin, den 19. Januar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung
Mit dem hier unterbreiteten Vorschlag wird dafür gesorgt, dass die Banken und
sonstigen Unternehmen der Finanzbranche ihre zunehmend bessere Ertrags-
situation nicht vorwiegend zur Besserstellung ihrer leitenden Angestellten ver-
wenden.

Drucksache 17/452 –2– Deutscher Bundestag –17. Wahlperiode

Die Sonderabgabe ist erforderlich, um die Verursacher der Finanz- und Wirt-
schaftskrise und Hauptnutznießer der staatlichen Rettungsprogramme an deren
Kosten zu beteiligen. Eine Sonderabgabe rechtfertigt sich dadurch, dass die mit
der Abgabe belastete Gruppe dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck
evident näher stehen muss als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Dies ist hier zweifellos gegeben.
Zugleich wird damit ein einheitlicheres europäisches Vorgehen zur Überwin-
dung der Finanzmarktkrise unterstützt und dem gegenseitigen Ausspielen der
nationalen Regierungen innerhalb der EU durch die Finanzmarktbranche ein
Riegelvorgeschoben.
Die vorgeschlagene Befristung ergibt sich daraus, dass eine Regulierung der
Vergütungssysteme für Vorstände in der Finanzbranche noch aussteht. Die bis-
herigen Versuche, beispielsweise im Finanzmarktstabilisierungsgesetz, beinhal-
ten keine verbindlichen Regelungen und beschränken sich zudem auf die fixen
Vergütungsbestandteile.

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