BT-Drucksache 17/4411

Leiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden im Jahr 2010

Vom 17. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4411
17. Wahlperiode 17. 01. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze,
Matthias W. Birkwald, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Cornelia
Möhring, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der Fraktion
DIE LINKE.

Leiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden
im Jahr 2010

Seit dem Fall Schlecker vor einem Jahr äußerte sich die Bundesregierung, ins-
besondere die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, wiederholt öffentlich
kritisch gegenüber Fehlentwicklungen und Missbräuchen bei der Leiharbeit.
Die Frage ist, welche Konsequenzen das für die Beschäftigungspolitik im eige-
nen Haus hatte. Denn seit Jahren steigt kontinuierlich die Zahl der in den
Bundesministerien und nachgelagerten Ämtern und Behörden beschäftigten
Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Die zunehmende Beschäftigung von Leih-
arbeitskräften beim Bund setzte mit dem Jahr 2005 ein. Davor war dieses pre-
käre Arbeitsverhältnis noch eine Randerscheinung. Mit 1 343 lag die Zahl der
beschäftigten Leiharbeitskräfte im Jahr 2010 erstmals im vierstelligen Bereich
und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt (vergleiche die Ergeb-
nisse der Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 16/11546, 17/736).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter wurden im Jahr 2010 in den
Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden einge-
setzt (bitte aufschlüsseln nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit
den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden)?

2. Wie viele der im Jahr 2010 beschäftigten Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter
sind in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten Dienststellen
übernommen worden?

Welchem Anteil an allen im Jahr 2010 beschäftigten Leiharbeitern und Leih-
arbeiterinnen entspricht dies?

3. Wie hoch war im Jahr 2010 der Anteil von Leiharbeiterinnen und Leiharbei-
tern an allen Beschäftigten, die in oben genannten Bundesministerien bzw.

Ämtern/Behörden arbeiten?

4. Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2010 Leiharbeitskräfte eingesetzt
(bitte die drei häufigsten Gründe mit Fallzahlen auflisten)?

Drucksache 17/4411 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Für welche Tätigkeiten wurden im Jahr 2010 die Leiharbeiterinnen und
Leiharbeiter hauptsächlich eingesetzt (bitte die zehn meist ausgeübten
Tätigkeiten mit entsprechenden Fallzahlen auflisten)?

6. Wie lange war im Jahr 2010 die durchschnittliche Beschäftigungsdauer
von den eingesetzten Leiharbeitskräften?

7. Zu welchem Anteil arbeiteten diese Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter
Vollzeit bzw. Teilzeit?

8. Wie setzen sich die Leiharbeitskräfte nach Geschlecht, Alter und Staats-
bürgerschaft zusammen?

9. Erhalten die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter weniger Lohn als die regu-
lär Beschäftigten?

Wenn ja, wie viel?

Wenn nein, welche tarifvertraglichen Regelungen zur Gleichbezahlung gibt
es?

10. Wie hoch ist der Stundenlohn, den die Beschäftigten erhalten, und wie viel
Geld erhalten die entsprechenden Leiharbeitsfirmen pro Stunde?

Für den Fall, dass die Bundesregierung wiederholt die Aussage darüber
verweigert und auf Datenschutz und Vertraulichkeit verweist (vgl. Antwort
der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 17/736), wie
begründet sie diese Vorrangstellung gegenüber dem öffentlichen Interesse,
und welche rechtlichen Auseinandersetzungen hat es zu diesem Problem,
mit welchem Ausgang, gegeben?

11. Kann die Bundesregierung weiterhin nicht ausschließen, dass unter den be-
schäftigten Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern in den oben genannten
Dienststellen des Bundes auch so genannte Aufstocker sind, also Arbeit-
nehmer und Arbeitnehmerinnen, deren niedriges Arbeitseinkommen durch
Arbeitslosengeld II aufgestockt werden muss?

Kann sie ausschließen, dass es solche Fälle auch für Bedarfsgemeinschaf-
ten mit nur einem Mitglied gibt, welches Vollzeit tätig ist?

12. Mit wie vielen Firmen gab es im Jahr 2010 Verträge zur Arbeitnehmerüber-
lassung?

13. Befinden oder befanden sich unter den Tarifverträgen, nach denen die Leih-
arbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bezahlt wurden, auch Verträge
mit der Scheingewerkschaft CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Ge-
werkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen)?

Wie viele Leiharbeitskräfte waren bzw. sind davon betroffen, und nach
welchen Tarifverträgen werden bzw. sollen diese künftig bezahlt werden?

Nimmt die Bundesregierung, ausgehend vom jüngsten Urteil des Bundes-
arbeitsgerichts zur Nichttariffähigkeit der CGZP, Rückstellungen für die
Sozialversicherungsbeiträge vor?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie hoch sind diese für die zurückliegenden Jahre?

14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass vormals bei den Bundes-
ministerien und nachgelagerten Ämtern und Behörden befristet Beschäf-
tigte nach Auslaufen ihres Vertrages für gleiche oder ähnliche Tätigkeiten
als Leiharbeiterinnen bzw. Leiharbeiter beschäftigt werden bzw. wurden?

Wie hoch ist gegebenfalls die Zahl dieser Fälle, und wo sind diese aufge-

treten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4411

15. In welchem Ausmaß und für welche Arbeiten will die Bundesregierung
künftig auf Leiharbeit im eigenen Haus zurückgreifen, und wie begründet
sie ihre Antwort?

Berlin, den 17. Januar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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