BT-Drucksache 17/4314

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Maßstab für die Inhalte von Gesetzen und Verordnungen

Vom 17. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4314
17. Wahlperiode 17. 12. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Kathrin
Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Maßstab
für die Inhalte von Gesetzen und Verordnungen

Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen (BRK) geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es dazu im Punkt 7.4.
Menschen mit Behinderungen: „Wir treten für eine tatsächliche Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ein. Unser Ziel ist,
die Rahmenbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen positiv zu
gestalten. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Barrierefreiheit in allen Bereichen
von Schule über Ausbildung bis zum Beruf sowie von Verkehr über Medien und
Kommunikationstechnik bis hin zum Städtebau. Politische Entscheidungen, die
Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den
Inhalten der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen
messen lassen.“

Wichtig ist dabei die Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen und ihrer
Interessenvertretungen selbst (siehe BRK, Artikel 4 Absatz 3 „Allgemeine Ver-
pflichtungen“).

Auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Men-
schen sollte eine wichtige Rolle spielen (siehe § 14 des Gesetzes zur Gleichstel-
lung behinderter Menschen – BGG).

Grundlage für die Tätigkeit vom Bundesbeauftragten für die Belange behinder-
ter Menschen ist die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
(GGO). Das schließt die Beteiligung an allen Gesetzes-, Verordnungs- und sons-
tigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Belange von Menschen mit Behinderun-
gen berühren, ein.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Gesetzentwürfe und Verordnungen hat die Bundesregierung seit
Beginn der 17. Wahlperiode beschlossen, die Menschen mit Behinderung
direkt oder indirekt betreffen (bitte jeweiliges Gesetz bzw. jeweilige Verord-

nung und zuständige Bundesbehörde nennen)?

2. Zu welchen dieser Gesetzentwürfe oder Verordnungen wurden vom jeweils
federführenden Bundesministerium Stellungnahmen des Bundesbeauftrag-
ten für die Belange behinderter Menschen angefordert?

Drucksache 17/4314 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Zu welchen dieser Gesetzentwürfe oder Verordnungen gab der Beauftragte
der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen fristgemäß
Stellungnahmen ab?

4. Bei welchen dieser Gesetzentwürfe und Verordnungen war der Beauftragte
der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen nicht einbezo-
gen bzw. beteiligt?

Warum nicht?

5. Bei welchen dieser Gesetzentwürfe und Verordnungen gab es Einwendun-
gen seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behin-
derter Menschen, die im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt wurden?

6. Bei welchen der in Frage 1 genannten Gesetzentwürfe und Verordnungen
waren Menschen mit Behinderung und ihre Interessenvertretungen einbe-
zogen?

Wer war (wie) einbezogen?

7. Welche der eingereichten Stellungnahmen forderte Veränderungen an den
Gesetzentwürfen, und welche der diesbezüglichen Vorschläge wurden be-
rücksichtigt?

8. Inwieweit flossen Anregungen von betroffenen Bürgerinnen und Bür-
gern – seien sie in Briefform an das entsprechende Bundesministerium
oder als Petition an das Parlament eingereicht worden – in die Gesetzent-
würfe bzw. Verordnungen ein?

9. Inwieweit hält die Bundesregierung die gegenwärtigen Verfahren und
Regelungen für die Beteiligung von Menschen mit Behinderung sowie des
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
für ausreichend?

Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen zur Verbesserung ihrer
Beteiligung, und wenn ja, welche?

10. Welche Gesetzentwürfe und Verordnungen hat die Bundesregierung seit
Beginn der 17. Wahlperiode beschlossen, die nach Auffassung der Bundes-
regierung Menschen mit Behinderung nicht zumindest indirekt betreffen
(bitte jeweiliges Gesetz bzw. jeweilige Verordnung und zuständige Bun-
desbehörde nennen)?

Berlin, den 17. Dezember 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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