Vom 15. Dezember 2010
Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke,
Dr. Gesine Lötzsch und Alexander Bonde
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, den Gesetzesvoll-
zug und – unter Berücksichtigung der klimapolitischen
Ziele der Bundesregierung – die Wirkung der Energie- und
der Stromsteuer zu verbessern sowie die bestehenden Vor-
schriften an das sich ständig ändernde Marktumfeld für
Energieerzeugnisse anzupassen. Außerdem ist vorgesehen,
Beeinträchtigungen des Wettbewerbs in der Landwirtschaft
durch die unterschiedliche Besteuerung von Agrardiesel in
der EU abzumildern.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Finanzausschuss
beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte
stellen sich wie folgt dar:
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahreswirkung*
(Steuermehr- (+)/-mindereinnahmen (–)
in Mio. Euro)
2011 2012 2013 2014 2015
Stromsteuergesetzes
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/3055, 17/3307, 17/4234 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4235
17. Wahlperiode 15. 12. 2010
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
* Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten.
Insgesamt –375 –384 –375 –375 –375 –375
Bund –375 –384 –375 –375 –375 –375
Länder – – – – – –
Gemeinden – – – – – –
Der Haushaltsausschuss
Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende
Norbert Barthle
Berichterstatter
Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter
Otto Fricke
Berichterstatter
Dr. Gesine Lötzsch
Berichterstatterin
Alexander Bonde
Berichterstatter
Drucksache 17/4235 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Ausweitung der Agrardieselsteuervergütung führt zu
zusätzlichen Steuermindereinnahmen des Bundes in Höhe
von rund 260 Mio. Euro p. a. und wird im Wesentlichen im
Einzelplan 10 (Bundesministerium für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz) gegenfinanziert.
2. Vollzugsaufwand
2.1 Bund
Ein Teil der Änderungen führt zu einer höheren Zahl von
Anträgen, die durch die Zollverwaltung zu bearbeiten sind,
während andere der vorgeschlagenen Maßnahmen wie-
derum zu einer Reduzierung der Antrags- und Erlaubnisver-
fahren führen. Insgesamt betrachtet ist keine Erhöhung des
Vollzugsaufwands zu verzeichnen.
2.2 Länder und Kommunen
Keiner.
Sonstige Kosten
Unmittelbare Auswirkungen auf die Einzelpreise, das allge-
meine Preisniveau oder das Verbraucherpreisniveau sind
nicht zu erwarten. Durch die in dem Gesetzentwurf vorgese-
henen Kostenentlastungen werden Unternehmen und Be-
triebe der Forst- und Landwirtschaft im Wettbewerb ge-
stärkt. Dies gilt auch für mittelständische Unternehmen.
Bürokratiekosten
Es werden Informationspflichten für
a) Unternehmen geändert/abgeschafft
Anzahl: 5/1
betroffene Unternehmen: 102 361/20
Häufigkeit/Periodizität: 1–12
erwartete Mehrkosten: 1 232 980 Euro
erwartete Kostenreduzierung: 650 Euro,
b) die Verwaltung geändert
Anzahl: 6
Häufigkeit/Periodizität: 1–12
erwartete Mehrkosten: 4 185 700 Euro
erwartete Kostenreduzierung: 8 150 Euro.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 15. Dezember 2010
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