BT-Drucksache 17/4121

zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Josef Philip Winkler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/2424 - Das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit stärken

Vom 6. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4121
17. Wahlperiode 06. 12. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Josef Philip
Winkler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2424 –

Das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit stärken

A. Problem

In dem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundes-
regierung auf, die rechtliche Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften in
Deutschland, Europa und weltweit zum Schutz des Menschenrechts auf Religi-
ons- und Glaubensfreiheit mit Nachdruck in allen Politikbereichen zu verfolgen.
Sie soll den bestehenden Schutz des Menschenrechts auf Religions- und Glau-
bensfreiheit umsetzen, ohne einzelne religiöse Gruppen zu privilegieren und
dieses Menschenrecht gleichermaßen in individueller, kollektiver und negativer
Hinsicht in Deutschland, Europa und weltweit zur Geltung verhelfen. Dabei sol-
le die Bundesregierung nach dem Willen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auch nichtstaatliche Akteure weltweit in den Blick nehmen und Gewalt im
Namen des Glaubens und der Religion zurückdrängen. Bei der Aufnahme von
Angehörigen verfolgter religiöser Minderheiten aus dem Ausland soll sie einzig
nach deren Schutzbedürftigkeit und nicht primär nach ihrer Religionszugehörig-
keit entscheiden. Zudem soll die Bundesregierung ein Konzept zur rechtlichen
Gleichstellung des Islam in Deutschland entwickeln.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten

Keine.

Drucksache 17/4121 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/2424 abzulehnen.

Berlin, den 10. November 2010

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender

Ute Granold
Berichterstatterin

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

Berlin, den 10. November 2010

Ute Granold Christoph Strässer Marina Schuster Annette Groth Ingrid Hönlinger
I. Überweisung und Mitberatung

Der Antrag auf Drucksache 17/2424 wurde in der 55. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2010 dem Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur feder-
führenden Beratung sowie dem Auswärtigen Ausschuss,
dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss und dem Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur
Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In dem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Bundesregierung auf, die rechtliche Gleich-
stellung aller Religionsgemeinschaften in Deutschland,
Europa und weltweit zum Schutz des Menschenrechts auf
Religions- und Glaubensfreiheit mit Nachdruck in allen
Politikbereichen zu verfolgen. Sie soll den bestehenden
Schutz des Menschenrechts auf Religions- und Glaubens-
freiheit umsetzen, ohne einzelne religiöse Gruppen zu privi-
legieren und dieses Menschenrecht gleichermaßen in indivi-
dueller, kollektiver und negativer Hinsicht in Deutschland,
Europa und weltweit zur Geltung verhelfen. Dabei solle die
Bundesregierung nach dem Willen von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auch nichtstaatliche Akteure weltweit in den
Blick nehmen und Gewalt im Namen des Glaubens und der
Religion zurückdrängen. Bei der Aufnahme von Angehöri-
gen verfolgter religiöser Minderheiten aus dem Ausland soll
sie einzig nach deren Schutzbedürftigkeit und nicht primär
nach ihrer Religionszugehörigkeit entscheiden. Zudem soll
die Bundesregierung ein Konzept zur rechtlichen Gleichstel-
lung des Islam in Deutschland entwickeln.

In ihrem Antrag verweist die Fraktion u. a. auf Artikel 4 des
Grundgesetzes, mit dem die Glaubensfreiheit gewährt wird.
Die Basis des Menschenrechts auf Religions- und Glaubens-
freiheit, so die Fraktion, sei die religiös weltanschauliche
Neutralität der Staaten. Die Religions- und Glaubensfreiheit
diene den Individuen als Freiheits- und Abwehrrecht gegen-
über der staatlichen Gewalt, die daher stets verpflichtet sei,
allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als
unparteiischer Verwalter neutral gegenüberzustehen. Wichtig
sei auch, das Menschenrecht auf Religions- und Glaubens-
freiheit weltweit zu schützen. Dramatisch sei etwa die Lage
der religiösen Minderheiten im Irak, und sehr schwer-
wiegend die Einschränkungen der Religions- und Glaubens-
freiheit in den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens, in
Nordafrika, Zentralasien, Nord Korea und China. In islami-
schen Ländern werde das Recht auf Religionsfreiheit nicht
uneingeschränkt gewährt, insbesondere das Recht, seinen

Glauben zu wechseln, für seinen Glauben öffentlich zu wer-
ben und das Recht, seinen Glauben öffentlich zu bekennen.
Aber auch in der Schweiz widerspreche das per Volksab-
stimmung beschlossene Verbot des Baus von Minaretten
dem Menschenrecht auf kollektive Religions- und Glaubens-
freiheit.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/2424 am 10. November 2010 in seiner 22. Sitzung bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfoh-
len.

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/2424
am 10. November 2010 in seiner 26. Sitzung beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/2424
am 10. November 2010 in seiner 27. Sitzung beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag auf Drucksache 17/2424 am 10. No-
vember 2010 in seiner 24. Sitzung beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die
Ablehnung empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag am 10. November 2010 in seiner 24. Sitzung
beraten.

Als Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe beschlossen zu empfehlen, den
Antrag auf Drucksache 17/2424 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD abzulehnen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4121

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Christoph Strässer, Marina Schuster,
Annette Groth und Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatterin Berichterstatterin

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