BT-Drucksache 17/4109

Unterstützung eines zivil-militärischen Projekts in Kolumbien

Vom 2. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4109
17. Wahlperiode 02. 12. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Ute Koczy, Uwe Kekeritz,
Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel,
Ulrike Höfken, Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln),
Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Unterstützung eines zivil-militärischen Projekts in Kolumbien

Die Bundesregierung plant, im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusam-
menarbeit mit Kolumbien das zivil-militärische Projekt „Plan de Consolidación
Integral de la Macarena“ (PCIM) über zwei Jahre mit 500 000 Euro zu unter-
stützen. Dies ist insofern ein Novum, als dass Deutschland sich bisher bewusst
nicht in Projekten engagiert hat, die in Verbindung mit dem bewaffneten Kon-
flikt in Kolumbien stehen und nicht rein ziviler Natur sind. Grund hierfür war
auch die desolate Menschenrechtsbilanz der kolumbianischen Sicherheits-
kräfte.

Die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH hat
im Auftrag der Bundesregierung eine Unterstützung für das PCIM durch die
deutsche technische Zusammenarbeit geprüft. Dabei ist sie nicht nur zu dem
Ergebnis gekommen, dass durch das Projekt erhebliche Risiken für die beteilig-
ten Personen und die Arbeit der GTZ in Kolumbien entstehen. Der Prüfbericht
stellt auch die entwicklungspolitische Nachhaltigkeit des PCIM in Frage. Daher
stellt sich die Frage, aus welchen Gründen die Bundesregierung das PCIM
unterstützen will.

Das deutsche entwicklungspolitische Engagement in Kolumbien genießt ein
hohes Ansehen in Kolumbien und darüber hinaus. Mit der Unterstützung in den
Bereichen Friedensentwicklung und Konfliktprävention leistet Deutschland
einen sinnvollen Beitrag zur Konsolidierung der kolumbianischen Demokratie.
Die Unterstützung des PCIM könnte diese Arbeit in Verruf bringen und das
Personal deutscher Entwicklungsorganisationen in Kolumbien sowie die Men-
schen vor Ort gefährden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wurde zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Republik Ko-
lumbien bereits im Rahmen eines Regierungsabkommens beschlossen, dass

Deutschland sich im Rahmen des „Plan de Consolidación Integral de la
Macarena“ (PCIM) mit 500 000 Euro für die Jahre 2011 und 2012 engagieren
wird?

Wenn ja, wann wurde dieses Abkommen unterzeichnet?

Drucksache 17/4109 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Welche Rolle hat das Bundeskanzleramt bei der Anbahnung der deutschen
Unterstützung des PCIM gespielt, und welche Bedeutung kam hierbei den
Besuchen des ehemaligen Präsidenten Álvaro Uribe Vélez im Januar 2009
und des gewählten Präsidenten Dr. Juan Manuel Santos Caleron im Juli 2010
bei der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu?

3. Inwiefern bedeutet die ausdrückliche Befürwortung der Unterstützung des
PCIM durch das Bundeskanzleramt und die Deutsche Botschaft in Bogotá,
dass entwicklungspolitische Gründe nicht allein ausschlaggebend für die
Förderung sind?

4. Aus welchen Gründen will die Bundesregierung trotz der erheblichen
Risiken, die mit dem PCIM-Projekt verbunden sind, und trotz der fehlen-
den Nachhaltigkeit, dieses Projekt fördern?

5. Welche Rolle haben die von deutscher zivilgesellschaftlicher Seite im
Rahmen des Berichts „Humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte und
lokale Entwicklungen in der Region La Macarena unter besonderer Be-
rücksichtigung des ‚Plan de Consolidación Integral de La Macarena‘
(PCIM)“ vom 3. November 2010 dargelegten Bedenken bei der Ent-
scheidung gespielt, das Projekt zu unterstützen?

6. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Risikoanalyse, die von zivilgesell-
schaftlicher Seite im Rahmen des Berichts „Humanitäres Völkerrecht,
Menschenrechte und lokale Entwicklungen in der Region La Macarena
unter besonderer Berücksichtigung des ‚Plan de Consolidación Integral de
La Macarena‘ (PCIM)“ vom 3. November 2010 vorgelegt wurde?

7. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich bei der
Region La Macarena um ein Gebiet mit offenen Kampfhandlungen und
einer höchst volatilen Sicherheitslage handelt, in dem von staatlichen und
nichtstaatlichen bewaffneten Akteuren Menschenrechte verletzt werden?

8. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass soziale Maßnah-
men im Rahmen des PCIM ohne ausreichende Koordination mit den lokalen
Autoritäten durchgeführt werden, wodurch diese geschwächt werden?

9. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es in der Region
La Macarena eine gut organisierte Zivilgesellschaft gibt, die an einer
gewaltfreien Konfliktlösung interessiert ist und erste Interaktionsräume
hierfür bestehen (Interinstitutioneller Tisch der Nationalparkverwaltung;
vom Friedenslabor III/EU unterstützter Politischer Tisch von Cordepaz; die
Arbeitgruppe „Land“ des von United Nations Development Programme ge-
leiteten Humanitären Tisches)?

10. Warum unterstützt die Bundesregierung nicht verstärkt zivilgesellschaft-
liche Akteure, um zur Konsolidierung der Region La Macarena beizutra-
gen, anstatt ein riskantes zivil-militärisches Projekt zu unterstützen, dessen
entwicklungspolitische Nachhaltigkeit in Frage gestellt wird?

11. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Risikoanalyse der GTZ, die im
Bericht „Prüfung einer Unterstützung aus deutscher TZ zum ‚Plan de
Consolidacion Integral de la Macarena‘ (PCIM) – Kolumbien“ vom August
2010 dargelegt wurde?

a) Inwiefern ist die Bundesregierung der Meinung, dass ein hohes ent-
wicklungspolitisches Risiko einer fehlenden Nachhaltigkeit des PCIM
besteht, und wie gedenkt sie dieses Risiko zu minimieren?

b) Inwiefern ist die Bundesregierung der Meinung, dass die deutsche Maß-
nahme trotz der regelmäßigen Kampfhandlungen zwischen staatlichen
und nichtstaatlichen Konfliktparteien durchgeführt werden kann, und

wie gedenkt sie, das durch die Kampfhandlungen entstehende Risiko zu
minimieren?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4109

c) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Partner
und Partnerinnen vor Ort sowie die Zielgruppe der Maßnahme aufgrund
ihrer bloßen Mitarbeit zum Ziel von bewaffneten Akteuren werden
könnten, und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu minimieren?

d) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass das Projekt
zum Ziel illegaler Akteure im Projektgebiet werden kann, und wie ge-
denkt sie, dieses Risiko zu minimieren?

e) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die gesamte
Arbeit der GTZ in Kolumbien zum Ziel illegaler Akteure werden kann,
und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu minimieren?

f) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Arbeit
anderer deutscher staatlicher Durchführungsorganisationen und Nicht-
regierungsorganisationen im Projektgebiet oder in der umliegenden
Region zum Ziel illegaler Akteure werden kann, und wie gedenkt sie,
dieses Risiko zu minimieren?

g) Welche Rolle hat bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Maß-
nahme durchzuführen, der Mord an zwei in der Region Macarena tätigen
kolumbianischen Menschenrechtsaktivistinnen/Menschenrechtsaktivisten
im August 2010 gespielt, darunter eine Aktivistin, die an der Untersuchung
eines vermeintlichen Massengrabes mit bis zu 2 000 vom kolumbiani-
schen Militär seit 2002 in der Region getöteten Zivilisten beteiligt war?

h) Inwiefern entsprechen die Maßnahmen der Drogenpolitik der kolumbia-
nischen Regierung in der Region La Macarena nicht den internationalen
Standards für nachhaltige Projekte alternativer Entwicklung (u. a.
Grundsatz der Freiwilligkeit und Grundsatz, dass keine Drogenpflanzen
vernichtet werden, bevor es Alternativen gibt)?

i) Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung gespielt,
dass die lokale Bevölkerung das PCIM eher als militärisches denn als
ziviles Programm wahrnimmt?

j) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Maß-
nahme die für die Projektarbeit unabdingliche Glaubwürdigkeit und
Unabhängigkeit verlieren kann, wenn die Maßnahme durch die Dar-
stellungsweise der kolumbianischen Regierung als bloßer Handlanger
des PCIM erscheint, und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu minimieren?

k) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die kolumbia-
nischen Projektpartner versuchen könnten, das Projekt für ihre eigene
Agenda auszunutzen, und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu minimieren?

12. Inwieweit ist die Bundesregierung auch nach der Prüfung einer Unter-
stützung des PCIM durch die GTZ der Meinung, dass die Voraussetzung
für den Einsatz der Entwicklungszusammenarbeit erfüllt wird, wonach
„weder die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der vor Ort arbeitenden
deutschen Institutionen, noch die im Projektgebiet lebende Bevölkerung
durch die Maßnahme gefährdet werden“ (Bundestagsdrucksache 17/2805,
Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b)?

13. Durch wen wurde die „do-no-harm“-Analyse durchgeführt, zu welchem
Ergebnis kam sie, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der
„do-no-harm“-Ansatz bei der Durchführung des Projekts eingehalten wird?

14. Warum ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein „do-no-harm“-
Ansatz in der Konfliktregion La Macarena konsistenter und konsequenter
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/2805, Antwort der Bundesregierung zu
Frage 6i) durch die Unterstützung eines Projekts verfolgt werden kann, das
die Zivilbevölkerung als Teil einer militärischen Strategie wahrnimmt, als

durch die Unterstützung kolumbianischer und internationaler Nichtregie-
rungsorganisationen?

Drucksache 17/4109 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

15. Welche Gründe haben zur Entscheidung der Bundesregierung geführt, die
Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu
fördern und nicht einen anderen Teil des PCIM, wie zum Beispiel Maß-
nahmen der technischen Zusammenarbeit im Bereich der Landtitelvergabe,
der Rechtssicherheit oder die punktuelle Stärkung der Staatsanwaltschaft
und der Ombudsbehörde auf lokaler Ebene?

16. Warum hat die Bundesregierung von vornherein ausgeschlossen, im Rah-
men der Förderung Maßnahmen zum Capacity Development von lokalen
Akteuren und Bürgermeistern der Region durchzuführen?

17. Welche Rolle hat es bei Entscheidung der Bundesregierung, die Erstellung
eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern,
gespielt, dass es sich bei der Region La Macarena um ein Schutzgebiet
handelt, das jedoch primär zu landwirtschaftlichen Zwecken, u. a. auch
zum Kokaanbau, genutzt wird?

18. Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Erstel-
lung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern,
gespielt, dass in der letzten Zeit in der Region La Macarena bedeutende
Mineral- und Ölreserven entdeckt wurden?

19. Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Erstel-
lung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern,
gespielt, dass in der Region La Macarena neben einer kleinbäuerlichen
Bewirtschaftung des Landes auch Agrar-Großprojekte – vor allem der
Anbau der afrikanischen Palmpflanze – existieren, bei denen die Herkunft
des Landbesitzes und der Mittel zum Landkauf großer Flächen intranspa-
rent sind und eine Tendenz besteht, dass illegale Gruppen Land über Stroh-
männer kaufen, und könnte das deutsche Engagement hier zu einer Ver-
besserung führen?

Wenn ja, worin würde diese Verbesserung bestehen?

20. Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Erstel-
lung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern,
gespielt, dass die Region La Macarena trotz massiver Präsenz der Streit-
kräfte eine der landesweit höchsten Mordraten, eine der höchsten Ver-
treibungsraten sowie eine überdurchschnittlich hohe Minenopferrate auf-
weist?

21. Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Erstel-
lung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern,
gespielt, dass die staatlichen Politiken zur Rückgabe von Land an Ver-
triebene und zum Schutz vor erzwungenem Landverkauf kaum umgesetzt
werden, und könnte das deutsche Engagement hier zu einer Verbesserung
führen?

22. Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Erstel-
lung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern,
gespielt, dass wegen der andauernden Präsenz der Fuerzas Armadas Revo-
lucionarias de Colombia (FARC) in weiten Teilen der Region La Macarena
die Möglichkeit, über Land in die Gemeinden zu gelangen, für Personen,
die nicht aus der Gegend sind, sehr eingeschränkt sind?

23. Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Erstel-
lung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern,
gespielt, dass es sich bei der Region La Macarena um ein Zentrum des
Kokaanbaus handelt, und dass für die Vernichtung der illegalen Anpflan-
zungen Zivilisten unter Vertrag genommen werden, die beim Ausreißen der

Kokapflanzen von Militär und Polizei begleitet werden, und dass die FARC
die Kokafelder oft vermint und die Drogenausreißer gezielt angreift?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4109

24. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass trotz der prekären
Sicherheitslage die Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rah-
men des PCIM partizipativ gestaltet werden kann, und wie soll eine Partizi-
pation konkret gestaltet werden?

25. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Unterstützung der Erstellung
eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM einen Modell-
charakter für die Arbeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in
aktiven Kampfgebieten?

26. Inwiefern ist die Bundesregierung der Meinung, dass Kolumbien trotz der
Verstöße der kolumbianischen Streitkräfte gegen das humanitäre Völker-
recht und die Menschenrechte ein sinnvoller Partner ist, um Erfahrungen
für die Arbeit im Umfeld oder im Rahmen von zivil-militärischen Koopera-
tionen in anderen Partnerländern zu machen?

27. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, warum
andere Geber (Europäische Kommission, Kanada, Spanien, Schweden)
zwar in der Region La Macarena aktiv sind, ihre Aktivitäten aber bewusst
parallel zum PCIM halten?

28. Wie soll trotz der bestehenden Risiken eine konfliktsensible Durchführung
des Vorhabens garantiert werden?

29. Welchen Beitrag leistet das PCIM zur Verbesserung der Menschenrechts-
lage in der Projektregion?

30. Inwiefern war der Respekt und der Schutz der Menschenrechte durch
kolumbianische staatliche Stellen eine Voraussetzung für die Förderung
des PCIM?

Inwiefern war dieser Aspekt Teil der Vorprüfung, und anhand welcher
Kriterien wurde genau geprüft?

31. Inwiefern ist eine Verletzung von Menschenrechten durch kolumbianische
staatliche Stellen ein Grund für den Ausstieg aus der Förderung, und an-
hand welcher Kriterien wird über einen Ausstieg entschieden?

32. Inwiefern hat die Bundesregierung überprüft, ob im Rahmen des PCIM
Informantinnen und Informanten aus der Zivilbevölkerung angeworben
werden?

33. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Anwerbung von Infor-
mantinnen und Informanten aus der Zivilbevölkerung gegen eine Förde-
rung des PCIM spricht?

34. Inwiefern hat die Bundesregierung überprüft, ob die Unterstützung des
PCIM wegen der Gefährdung der Zivilbevölkerung durch das Militär,
welches am PCIM beteiligt ist, gegen Menschenrechte verstößt?

35. Inwiefern plant die Bundesregierung, vor der Förderung des PCIM eine
Bestandsaufnahme der Situation der Zivilbevölkerung und der staatlichen
Maßnahmen zum Respekt, zum Schutz und zur Gewährleistung der Men-
schenrechte der Bevölkerung durchzuführen?

Berlin, den 2. Dezember 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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