BT-Drucksache 17/4043

Den friedenspolitischen und krisenpräventiven Auftrag des Europäischen Auswärtigen Dienstes jetzt umsetzen

Vom 1. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4043
17. Wahlperiode 01. 12. 2010

Antrag
der Abgeordneten Katja Keul, Kerstin Müller (Köln), Manuel Sarrazin, Tom
Koenigs, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck
(Köln), Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Agnes Malczak, Omid
Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Den friedenspolitischen und krisenpräventiven Auftrag des Europäischen
Auswärtigen Dienstes jetzt umsetzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) stellt eine der wichtigsten institu-
tionellen Reformen des Vertrages von Lissabon dar. Mit der Einigung zwischen
Ministerrat und Europäischem Parlament im Oktober 2010 kann der neue Dienst
mit rund 3 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 135 Botschaften weltweit
zum 1. Dezember 2010 offiziell eingerichtet werden. Funktionen des Auswärti-
gen, die bisher auf den Rat, das Ratssekretariat und die EU-Kommission verteilt
waren, werden im EAD zusammengefasst. Doppelstrukturen sollen abgebaut
und die auswärtigen Beziehungen der EU unter einem Dach kohärenter verfolgt
und gestärkt werden. Der EAD tritt mit dem Anspruch an, dass Europa künftig
mit einer Stimme spricht und als ein starker Akteur auf der Weltbühne wahrge-
nommen wird. Es wird aber auch von den Mitgliedsländern abhängen, welche
Bedeutung und Rolle sie dem EAD beimessen wollen.

Mit der erfolgten Einigung auf die Strukturen, besteht nun die Notwendigkeit,
den Fokus auf die inhaltliche Ausgestaltung des Dienstes zu legen. Der selbst-
gewählte Name des EAD verpflichtet: „The EEAS: a service for conflict preven-
tion, security and stability“. In der Tat ergibt sich mit der Einrichtung des EAD
die einmalige Gelegenheit, dem häufig bekundeten und in zahlreichen Doku-
menten wie dem Göteborg-Programm niedergelegten Willen zur effektiven Prä-
vention von Krisen in der Praxis auch umzusetzen. Die EU ist eine Zivilmacht,
die Instrumente, die sie einsetzt und die Einsätze, die sie unternimmt, sind über-
wiegend zivil. Hier liegt ihr klarer strategischer Vorteil. Diesem Verhältnis von
zivilem und militärischem Engagement gilt es im neuen EAD die entsprechende
Gewichtung zu geben. Diese schlägt sich insbesondere auch in der Stellenbeset-
zung nieder. Das Übergewicht an zivilem Engagement im Vergleich zum militä-

rischen muss seine Entsprechung im Personal mit der notwendigen Expertise
wiederfinden. Hierzu zählt nicht nur Fachkenntnis in sämtlichen Bereichen des
zivilen Krisenmanagements, sondern auch der Entwicklungs-, Gender- und
Menschenrechtspolitik.

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine
Ashton, hat erst in einem Kompromiss mit dem Europäischen Parlament die

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Schaffung effektiver Strukturen für Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und
Peacebuilding sowie die Einstellung entsprechenden Personals zugesagt. Bisher
ist von den 118 neu geschaffen Stellen im EAD jedoch keine einzige explizit
hierfür vorgesehen.

Auch bei der Umsetzung des Grundprinzips zur Gleichstellung von Männern
und Frauen werden im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidi-
gungspolitik (GSVP) nur langsam Fortschritte gemacht. Bei der Neubesetzung
von rund einem Viertel der EU-Botschafterposten im September 2010 wurden
weniger als 20 Prozent der Stellen mit Frauen besetzt. Dieses Genderungleich-
gewicht setzt sich insbesondere auf höheren Dienstposten im EAD fort und fin-
det auch Niederschlag in der Ausgestaltung der EU-Einsätze. Das läuft der Idee
der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates zuwider. Dringend notwendige
Reformen zum Abbau von strukturellen Hürden für Frauen im diplomatischen
Alltag und proaktive Maßnahmen zur Reduzierung des Geschlechterungleich-
gewichts im EAD hat die Hohe Vertreterin erst auf Druck des Europäischen Par-
laments in Aussicht gestellt. Deren konkrete Ausgestaltung steht noch aus und
wird auch von der Haltung der Mitgliedstaaten, einschließlich der Bundesregie-
rung, abhängen. Bisher fehlt es mit Blick auf den EAD zudem an qualitativen
und quantitativen Zielen für Gender-Mainstreaming und an Instrumenten, um
die Umsetzung solcher Ziele zu messen.

Die Hohe Vertreterin hat sich dazu verpflichtet, den Menschenrechten besondere
Bedeutung beizumessen und in allen Fragen der Außenpolitik zu berücksichti-
gen.

Es gibt noch Ausgestaltungs- und Koordinierungsbedarf bei der Realisierung
des EAD. Er erzielt keinen Mehrwert, wenn er wie ein zusätzliches Außen-
ministerium agiert. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
24. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1204) forderte, eine kohärente, hand-
lungsfähige und moderne europäische Außenpolitik zu gestalten. Dazu bedarf es
des politischen Willens der Mitgliedsländer, also auch der Bundesregierung. Es
besteht jetzt die Chance, den EAD zu einem zentralen Instrument einer effekti-
ven Krisenprävention und umfassenden zivilen Konfliktbearbeitung zu machen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den Auftrag des EAD für Krisenprävention und Friedensförderung von Ar-
beitsbeginn an mit deutlich erkennbarem politischen Willen zu unterstützen
und zu begleiten und sich auch gegenüber den anderen Mitgliedstaaten für
das klare zivile Primat des EAD einzusetzen. Das Göteborg-Programm der
EU zur Konfliktprävention soll aktualisiert, zum zentralen Referenzdoku-
ment des EAD und von diesem umgesetzt werden;

2. dafür zu sorgen, dass die Stellenausschreibungen und Stellenbesetzung die
zivile und präventive Ausrichtung des EAD widerspiegelt. Das gilt sowohl
für die Gewichtung von zivilen zu militärischen Stellen als auch den konkre-
ten Kenntnissen in den relevanten Bereichen wie Konfliktanalyse, Friedens-
arbeit, Entwicklungspolitik und Genderfragen;

3. sich dafür einzusetzen, dass eine Evaluierung der bisherigen EU-Missionen
stattfindet und die entsprechenden Lehren gezogen werden, wie die Tatsache,
dass ein Großteil dieser Einsätze ziviler Natur war und die Notwendigkeit
von Kriterien zur Beendigung von Missionen sowie eines Gesamtkonzeptes
von vornherein;

4. darauf zu achten, dass die Arbeit des EAD und seine Mandats-, Strategie- und
Programmplanung für Maßnahmen grundsätzlich konfliktsensibel gestaltet
werden und den bekannten Ansprüchen von „do no harm“ gerecht werden;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4043

5. dafür zu sorgen, dass der EAD im Bereich der Konfliktbearbeitung von dem
Zeitpunkt der Konzeption von Maßnahmen an inklusive ihrer Umsetzung
eng mit der lokalen und internationalen Zivilgesellschaft und Nichtregie-
rungsorganisationen (NGOs) zusammenarbeitet und dem spezifischen Bei-
trag von örtlichen Frauenorganisationen am Friedensprozess besonders
Rechnung getragen und ihre Mitwirkung schon bei der Planung von GSVP-
Missionen berücksichtigt wird;

6. sich dafür einzusetzen, dass der EAD zu einem wirkungsvollen Instrument
für eine kohärente EU-Menschenrechtspolitik ausgestaltet wird und in die-
sem Sinne darauf hinzuwirken, dass die EU-Leitlinien zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigern eingehalten und angewandt werden;

7. sich für die Gründung einer Europäischen Akademie für Auswärtige An-
gelegenheiten einzusetzen und dem gemeinsamen Training der Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern des EAD, insbesondere auch in den Bereichen
Konfliktprävention, Friedensförderung und Mediation, hohen Stellenwert
einzuräumen. Auch die Bereitstellung weiterer Expertinnen und Experten
mit Unterstützung des Berliner Zentrums für Internationale Friedensein-
sätze (ZIF) voranzutreiben;

8. die Bereitstellung weiterer Expertinnen und Experten voranzutreiben, damit
die EU in Krisenfällen, bzw. davor, rechtzeitig und umfassend agieren kann.
Dazu bedarf es eines Pools an Expertinnen und Experten für Konflikt-
mediation, Versöhnungsarbeit, aber auch Polizeikräfte, Juristinnen und Ju-
risten, Staatsanwälte sowie Verwaltungsspezialisten. Dieser Pool sollte als
Europäisches Ziviles Friedenskorps eine Weiterentwicklung der im Juni
2006 gestarteten „Peacebuilding Partnership“ darstellen, in der bereits heute
europäische Nichtregierungsorganisationen aus der Friedensarbeit zusam-
mengeschlossen sind;

9. sich dafür einzusetzen, dass ausreichend Expertise für eine verantwortungs-
volle Strategie- und Programmplanung zur Umsetzung von friedensbilden-
den Maßnahmen im Rahmen des Stabilitätsinstruments (IFS) (60 Prozent
von bis zu 338 Mio. Euro im Jahr 2013) in den EAD überführt wird. Obwohl
bisher 18 Kommissionsbeamte ausschließlich hierfür zuständig waren, sind
im aktuellen Haushaltsentwurf des EAD bislang nur zwei Stellen für diese
Aufgabe vorgesehen;

10. sich für die Einrichtung einer hochrangigen und ausreichend ausgestatteten
Stelle für Mediation als Instrument der Konfliktbearbeitung im EAD einzu-
setzen;

11. sich dafür einzusetzen, dass bei der Besetzung hochrangiger Positionen im
EAD ein Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen hergestellt und
Frauen sowohl bei der Planung als auch bei der Durchführung von GSVP-
Missionen stärker beteiligt werden. Um auf die Verwirklichung dieser Ziele
konkret hinzuwirken, wird die Bundesregierung aufgefordert, bei ihren Vor-
schlägen für Kandidaten für freie Stellen im EAD für jede Position stets
mindestens auch eine Frau vorzuschlagen. Außerdem sollte in die Arbeit
des EAD und der GSVP-Missionen mehr genderspezifisches Fachwissen
einbezogen werden sowie systematische und solide Schulungen in Gleich-
stellungsfragen vor der Entsendung von Personal im Rahmen von Einsätzen
und Operationen durchgeführt werden;

12. dafür zu sorgen, dass dem EAD die für seine Arbeit relevante Fachexpertise
aus der Entwicklungszusammenarbeit, der Nachbarschaftspolitik sowie an-
derer Politikbereiche mit außenpolitischen Bezügen zur Verfügung gestellt
werden, damit der Dienst die Erwartungen an seinen Mehrwert durch eine

kohärente und effektive europäische Außen- und Sicherheitspolitik auch er-
zielen kann;

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13. dem Deutschen Bundestag detaillierte Pläne über die geplante Kooperation
mit dem EAD vorzulegen. Dies betrifft die Arbeitsteilung zwischen EAD
und Auswärtigen Amt (AA), die Frage wie deutsche Diplomatinnen und
Diplomaten für den EAD ausgewählt werden, die Kooperation in Dritt-
ländern und Möglichkeiten zur Einsparung zum Beispiel im Bereich Visa-
fragen und Konsularaufgaben.

Berlin, den 30. November 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Damit der EAD zur Vermeidung von Krisen effektiv beitragen kann, ist es not-
wendig, vom Arbeitsbeginn an die richtigen Akzente zu setzen. Die Mitglied-
staaten sind aufgefordert, die Kooperation mit dem EAD zu konkretisieren und
die nötige politische Unterstützung erkennen zu lassen. Die Bundesregierung,
die sich in den Strukturdebatten zur Gründung des EAD eher zurückgehalten
hat, muss jetzt umso mehr deutlich machen, wofür sie den EAD nutzen will und
wie der nationale Beitrag aussehen soll. Aus einer sinnvollen Kooperation mit
dem EAD können Synergieeffekte entstehen und auch Einsparungen.

Die Erfahrung beim Aushandeln der Strukturen und Aufgaben für den EAD hat
gezeigt, dass die Möglichkeiten für eine zivile Konfliktbearbeitung nicht konse-
quent angegangen worden sind. Ohne den Druck durch das Europäische Par-
lament und die Zivilgesellschaft wären wichtige Strukturentscheidungen nicht
getroffen und das Fehlen von Menschenrechts- und Genderaspekten im ersten
Entwurf der Hohen Vertreterin nicht beklagt worden. Jetzt bestehen Zusagen,
deren Einhaltung aber überprüft werden sollte.

Ein wichtiges Indiz ist daher die anstehende Stellenbesetzung. Bei der Anfang
2011 anstehenden Überführung von rund 1 530 Stellen der Europäischen Kom-
mission und des Ratssekretariats in den EAD wird entschieden, wie die einzel-
nen Arbeitsbereiche im EAD gewichtet werden.

Die vorrangig zivile Expertise der EU-Kommission sollte dabei so in die Krisen-
management-Strukturen des EAD integriert und nach Möglichkeit gestärkt wer-
den, dass ihr Fokus auf Krisenprävention erhalten bleibt. Die EU hat trotz des
Bekenntnisses zu Krisenprävention wie in Dokumenten zur Nachbarschafts-
politik, der Humanitären Hilfe, Entwicklungspolitik und nicht zuletzt des EU-
Vertrags selber diesen Anspruch nie konsequent genug in die Tat umgesetzt. Das
Göteborg-Programm zur Konfliktprävention aus dem Jahr 2001 ist das weitest-
gehende Dokument, das daher aktualisiert als Referenzdokument gelten sollte.
Darin macht die EU selbst deutlich, dass es für eine gewaltfreie Konfliktbearbei-
tung ausschlaggebend ist, mit langfristigen zivilen Instrumenten unter Einbin-
dung der Zivilgesellschaft frühzeitig Konfliktprävention zu betreiben. Es
besteht in Anbetracht einer Fülle von EU-Dokumenten mit der Verpflichtung zur
Krisenprävention kein Bedarf an neuen Papieren, stattdessen deren Umsetzung.
Hierzu zählt auch die Festlegung von entsprechenden Zuständigkeiten in den re-
levanten Strukturen des Crisis Management and Planning Directorate (CMPD),
der Civilian Planning and Conduct Capability (CPCC) und dem Situation Center
(SitCen) sowie deren personelle adäquate Ausstattung. Die Erfahrungen im
Konfliktmanagement beweisen, dass eine späte Krisenreaktion zumeist viel

menschliches Leid erzeugt und oft eine für die internationale Gemeinschaft
kostspielige langfristige Konfliktbearbeitung notwendig macht.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4043

Mindestens 60 Prozent des Personals des EAD werden Beamte der EU sein. Ein
Drittel wird von den nationalen Außenministerien für jeweils vier bis zehn Jahre
entsandt, um für eine enge Anbindung an die Politik der Hauptstädte und damit
die Kohärenz zwischen Brüssel und den nationalen Außenministerien zu för-
dern. Durch gemeinsames Training der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
EAD könnten auch entsprechende einheitliche Fähigkeiten zur Konfliktbearbei-
tung und Mediation vermittelt werden. Eine Stelle für Mediation im EAD
könnte einen wichtigen Beitrag leisten, um die notwendige Expertise auf EU-
Ebene aufzubauen und nationale Kapazitäten zu koordinieren.

Das EU-Personalstatut lässt allerdings nicht zu, dass die Mitgliedstaaten Exper-
tinnen und Experten in den EAD entsenden, die nicht aus ihrem „diplomatischen
Dienst“ kommen wie beispielsweise Entwicklungs- oder Innenpolitikexpertin-
nen und -experten. Diese im Rahmen der Herausforderungen des EAD im glo-
balen Sicherheitsumfeld wichtige Fachexpertise muss folglich aus den Bediens-
teten der EU rekrutiert werden.

Mit Blick auf die besondere Rolle von Frauen in Krisensituationen und Frie-
densprozessen wie sie anerkanntermaßen in der Resolution 1325 der UN veran-
kert ist, muss auch in diesem Bereich der EAD den Ansprüchen gerecht werden.
Im gemeinsamen Ansatz von EU-Ministerrat und Europäischer Kommission
wie 2008 festgelegt (Dok. 15782//3/08 REV 3) wird die Gleichstellung von
Frauen und Männern als eines der Grundprinzipien der Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen Sicherheits- und Verteidi-
gungspolitik (ESVP/GSVP) bezeichnet. Daran muss sich der EAD sowohl bei
der Ausgestaltung der Maßnahmen als auch bei der Politik im eigenen Haus hal-
ten. Statt einer bloßen „Berücksichtigung“ von Geschlechtergerechtigkeit, wie
anfangs vorgesehen, gilt es, weibliche Bewerberinnen aktiv zu fördern, struktu-
relle Hürden abzubauen und die Best Practices der nationalen Außenministerien
weltweit zu berücksichtigen. Erst durch Nachverhandlungen ist Catherine
Ashton jetzt gesetzlich dazu verpflichtet, im EAD ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen Männern und Frauen herzustellen.

Das Bekenntnis der Hohen Vertreterin, Menschenrechten eine „hohe Priorität“
beizumessen und ihr Anliegen in allen Bereichen der Außenpolitik zu „main-
streamen“ greift zu kurz. Der EAD muss zu einer kohärenten und wirkungsvol-
len Menschenrechtspolitik der EU beitragen und zu einem Vorreiter für den
weltweiten Menschenrechtsschutz werden. Dafür sind eine konsequente An-
wendung und Umsetzung der EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger und
darin enthaltene Maßnahmen im Bereich des Berichtswesen, der Förderung von
lokalen Menschenrechtsverteidigern, der Ausgestaltung von Kontaktstellen und
der Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit bezüglich Menschenrechte erforder-
lich. Bisher ist jedoch unklar, wie die Hohe Vertreterin ihre Selbstverpflichtung
in konkrete Politik und Strukturen umzusetzen gedenkt.

Das Potential des Europäischen Auswärtigen Dienstes für eine kohärente und
effektive europäische Außen- und Sicherheitspolitik muss von jetzt an aktiv
genutzt werden, damit er als Koordinierungsstelle der europäischen Außen-,
Sicherheits- und Verteidigungspolitik für die zivile Bearbeitung von Konflikten
und die Verhinderung ihrer gewaltsamen Eskalation einen Mehrwert entfalten
kann.

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