BT-Drucksache 17/3852

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3522, 17/3524, 17/3525- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)

Vom 22. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3852
17. Wahlperiode 22. 11. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn,
Roland Claus, Michael Leutert, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3524, 17/3525 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011)

Der Bundestag wolle beschließen:

1. § 13 wird wie folgt gefasst:

㤠13
Entlastung der Exekutive von Lobbydruck

Für sämtliche Personaltitel des Bundeshaushalts gilt: Den Bundesbehörden
ist es untersagt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender und/oder
Vorgesetztenfunktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder
ruhenden Arbeits- und/oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Per-
sonen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben.“

2. Die bisherigen §§ 13 bis 24 werden die neuen §§ 14 bis 25.

Berlin, den 22. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

In Ministerien und im Kanzleramt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig,
die gleichzeitig vertraglich an Unternehmen und Verbände gebunden sind. Die
Abgesandten wirken zum Teil direkt an der Erstellung von Gesetzentwürfen mit.
Lobbygruppen können so ihre Interessen unmittelbar durchsetzen. Sich darüber
öffentlich empört zu zeigen reicht nicht aus. Die Exekutive kann nur durch ein-
deutige Regeln von Lobbydruck entlastet werden.

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