BT-Drucksache 17/3726

CCS-Forschungsprojekt CLEAN in der Altmark

Vom 10. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3726
17. Wahlperiode 10. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll, Roland Claus,
Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Rosemarie Hein, Dorothee Menzner, Harald Koch,
Jan Korte, Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte, Sabine Stüber, Ralph Lenkert und der
Fraktion DIE LINKE.

CCS-Forschungsprojekt CLEAN in der Altmark

In der Altmark (Sachsen-Anhalt) läuft im Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum
30. Juni 2011 das Forschungsprojekt „CLEAN – CO2 Large-Scale Enhanced
Gas Recovery in the Altmark Natural Gas Field“ von Gaz de France (GdF)
Suez E&P Deutschland, dem Deutschen GeoForschungZentrum (GFZ) Potsdam
und Vattenfall Europe. Zum Projekt gehört ein begleitendes Verbundforschungs-
programm, welches von 16 Institutionen der deutschen Wissenschaft und Wirt-
schaft durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) im Rahmen des Geotechnologienprogramms seit Juli 2008 mit
ca. 15 Mio. Euro gefördert wird.

Im Rahmen von CLEAN soll im Erdgasfeld „Altmark“ südlich der Stadt
Salzwedel in ca. 3 000 Metern Tiefe in einem Pilotprojekt die unterirdische
Speicherung von etwa 100 000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) erprobt werden,
das aus der von Vattenfall am Kraftwerk „Schwarze Pumpe“ betriebenen CCS-
Oxyfuel-Pilotanlage geliefert werden soll. Gleichzeitig will das Vorhaben die
Förderung des dort vorhandenen konventionell nicht förderbaren Resterdgases
durch das Einpressen von CO2 erforschen.

Das Forschungsvorhaben löste, seit es bekannt wurde, erhebliche Sorgen in der
Bevölkerung aus. Im März dieses Jahres hat sich eine Bürgerinitiative (BI)
„Kein CO2-Endlager Altmark“ gebildet, die in der Region eine intensive
Recherche- und Informationstätigkeit wahrnimmt (siehe www.kein-co2-
endlager-altmark.de). Dies hat mit dazu beigetragen, dass der Kreistag des Alt-
markkreises Salzwedel, der Stadtrat Salzwedel (mit klarer Mehrheit) und die
Räte sämtlicher übriger Städte mit ihren Verbandsgemeinden (bis auf Beetzen-
dorf-Diesdorf, wo die Gemeinden einzeln abstimmen und was noch nicht ab-
geschlossen ist) sich aus Sorge um die Umwelt und die Gesundheit jeweils ein-
stimmig oder mit überwältigender Mehrheit in Resolutionen sowohl gegen die
CO2-Verpressung als Risikotechnologie als auch gegen den geplanten
Forschungsspeicher bei Salzwedel/Maxdorf ausgesprochen haben.

Die Information der Öffentlichkeit durch das GFZ als einer der Projektkoordi-
natoren des Vorhabens hat nach Angaben der BI zu einer zusätzlichen Ver-
unsicherung der altmärkischen und angrenzenden Bevölkerung geführt. So er-
klärte laut „Salzwedeler Volksstimme“ vom 22. Mai 2010 der für die Öffent-
lichkeitsarbeit von CLEAN verantwortliche Mitarbeiter des GFZ vor Abgeord-
neten des Kreistages des Altmarkkreises die Erdgaslagerstätte als trocken,
obwohl nach Angaben der Zeitung Wasser von den Randbereichen eindringe
und gefördertes Lagerstättenwasser im Jahr 40 der Erdgasförderung eine nor-

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male Erscheinung sei, welches seit 1984 bei Salzwedel/Maxdorf verpresst
werde. Nach Angaben der BI werde zudem bei Veranstaltungen immer wieder
von Verantwortlichen des CLEAN-Projekts die Reaktion von CO2 mit Wasser
zu kohlensaurem Wasser inklusive enthaltenen Schwermetallen, Säuren und
sonstigen Beimengungen aus der Kohleverbrennung mit der Zusammensetzung
von Bier verglichen, was nach Meinung der BI verharmlosend sei und ebenso
wie weitere Aussagen wenig für Aufklärung sorge.

Insbesondere das Argument der Sprecher des CLEAN-Projekts, dort wo Erdgas
über Millionen von Jahren eingeschlossen war, würde auch CO2 sicher zurück-
gehalten, zeige, dass diese nicht eine wirklich umfassende Aufklärung leisten
wollten, so die BI. Es sei bislang der BI vorbehalten gewesen, darauf hinzuwei-
sen, dass nach der Gasausbeute das Gestein von Hunderten von Bohrungen
durchlöchert sowie aufgrund geologischer Erkundungssprengungen im Unter-
grund und dadurch verursachte seismische Erschütterungen von Brüchen und
Störungen durchsetzt sei und somit der ursprüngliche Zustand der Formation
wesentlich verändert sein müsse.

Weiterhin wirke es nach Auffassung der BI wenig überzeugend, dass seitens
des CLEAN-Projekts die angebliche Ergebnisoffenheit seiner Forschung stets
behauptet, die Sinnhaftigkeit der CCS-Technologie aber niemals in Frage ge-
stellt werde.

Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort werden zudem durch den Sach-
verhalt genährt, dass im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung von
Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid (Koh-
lendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG) die Betreiber von Forschungsspeichern
auf Antrag im Einzelfall über dessen § 37 von der Erfüllung von Voraussetzun-
gen für die Speicherung befreit werden können, die im § 13 Absatz 1 Satz 1
Nummer 2, 4 bis 6 festgelegt sind. Somit könnten sie unter anderem von der
Gewährleistung der Langzeitsicherheit, von der erforderlichen Vorsorge gegen
Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt nach dem Stand von Wissenschaft
und Technik sowie von den Anforderungen an den Kohlendioxidstrom nach
§ 24 des Gesetzentwurfs befreit werden.

Die kritische Stimmung in der Bevölkerung kommt auch darin zum Ausdruck,
dass am 13. Oktober 2010 etwa 80 Prozent der in der Altmark ansässigen Ärzte
eine Resolution gegen die geplante CO2-Verpressung namentlich unterzeichnet
und veröffentlicht haben. Darin sehen die 87 Ärzte in der CO2-Verpressung un-
kontrollierbare Gesundheitsrisiken für die Menschen der Region. Sollte es zu
einer Freisetzung von CO2 kommen, drohten schwere gesundheitliche Schäden
bis hin zum Tod. In einem solchen Fall sei es aus Gründen des Selbstschutzes
nicht möglich, den Menschen in dieser Notlage schnelle und angemessene ärzt-
liche Hilfe zukommen zu lassen, so die Resolution.

Zusätzliche Beunruhigung löste die Bekanntmachung der Förderrichtlinien
Geologische CO2-Speicherung durch das BMBF am 15. Juli 2010 aus. Im Mit-
telpunkt der Nummer 2.3 Systematische Risikoanalyse und Risikominderung
sollen hiernach „Kontrolle und Steuerung“ u. a. von „CO2-Emissionen in die
Atmosphäre“ sowie „Interventionsstrategien z. B. gegen Undichtigkeiten bei
alten oder neuen Bohrlöchern bei Kontaminationen im Grundwasser und im
Falle einer Reaktivierung von Störungen durch die CO2-Injektion“ stehen.

In Verbindung mit dem Entwurf des KSpG könnten die Richtlinien des BMBF
die Finanzierung von Experimenten ermöglichen, um gemäß der Nummer 3.3.2
der Anlage 1 des Gesetzentwurfs (Bundestagsdrucksache 16/12782) Erkennt-
nisse zu erhalten für die „Bewertung der Gefährdung – ausgehend von den Um-
weltmerkmalen und der Verteilung und den Aktivitäten der über dem Speicher-
komplex lebenden Bevölkerung sowie vom möglichen Verhalten und Verbleib
von Kohlendioxid, das über die nach Nummer 3.3.1 ermittelten potenziellen
Leckagewege austritt.“ Dies trifft ebenfalls auf Nummer 3.3.3 zu, worin es um

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die Folgenabschätzung der CCS-Technologie geht: „Die Folgenabschätzung
umfasst darüber hinaus eine Bewertung der Auswirkungen anderer Stoffe, die
bei Leckagen aus dem Speicherkomplex austreten können (im Injektionsstrom
enthaltene Verunreinigungen oder im Zuge der Kohlendioxidspeicherung ent-
standene neue Stoffe)“.

Da im Gesetzentwurf im Falle von Leckagen und „erheblichen Unregelmäßig-
keiten“ zu deren Beseitigung oder Verhinderung immer nur „geeignete Maß-
nahmen“ verlangt werden – ohne anzudeuten, worin diese konkret bestehen
könnten – liegt bei den Bürgerinnen und Bürgern die Vermutung nahe, dass die
BMBF-Richtlinien Experimente anregen und zulassen wollen, bei denen die
Bevölkerung und ihr Lebensraum ungefragt als Probanden fungieren könnten.

Laut Presse teilte der Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner
Haseloff, im April 2010 mit, dass die weitere technische Vorbereitung des
CLEAN-Projekts vom Betreiber des Gasfeldes, in das das CO2 verpresst werden
soll, wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen gestoppt sei (Salzwedeler Volks-
stimme, 26. April 2010). Zudem habe der Minister die bergrechtliche Erlaubnis
für das Projekt verweigert, so die Zeitung. Neben der Frage, wie sich dieser
Stopp auf die Zahlung der Fördergelder auswirkt, erhebt sich die Frage, ob die
bereits 2008 errichtete Anlage zur Verpressung von CO2 – die das technische
Herzstück des Projekts darstellt – rechtens errichtet wurde und ob ihr Bau mit
Steuermitteln gefördert wurde, obwohl es keine gesetzliche Grundlage für die
CO2-Verpressung gab.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hält die Bundesregierung die Ergebnisoffenheit der Forschung im CLEAN-
Projekt für gewährleistet, nachdem dieses in seiner Internetpräsentation zur
Untergrundspeicherung von CO2 bereits a priori – also bevor eine Forschung
stattgefunden hat – feststellt: „diese Technologie kann künftig einen maß-
geblichen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen im globalen
Maßstab leisten“?

2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde bzw. wird das CLEAN-Projekt
entwickelt und durchgeführt, und welche zur Durchführung notwendigen
Genehmigungen liegen gegenwärtig vor und welche nicht?

3. Wie viele öffentliche Mittel flossen bislang in das CLEAN-Projekt, wie
viele davon in den Bau der eigentlichen CO2-Verpressungsanlage?

4. Wurde, nachdem das Unternehmen Gaz de France im April 2010 die Unter-
brechung der technischen Vorbereitungen des CLEAN-Projekts wegen feh-
lender gesetzlicher Grundlage bekannt gab, und zudem das Wirtschafts-
ministerium des Landes die bergrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben ver-
weigerte, die Bereitstellung der öffentlichen Fördergelder unterbrochen?

Falls sie nicht unterbrochen wurde, wurde sie eingeschränkt, und welche
Aktivitäten des Projekts wurden in dem Fall weiterhin in welcher Höhe und
auf welcher gesetzlichen Grundlage gefördert?

5. Wie begründet die Bundesregierung die im Referentenentwurf des KSpG in
§ 37 gemachten sicherheitsrelevanten Ausnahmen für Forschungsspeicher?

6. Wie geht die Bundesregierung mit dem Umstand um, dass das Einbringen
von CO2 in den Untergrund über das raumgreifende Feldforschungsprojekt
in der Altmark sich möglicherweise als nicht umweltverträglich und nicht
sicher herausstellt – die Auswirkung der CO2-Verpressung auf Umwelt und
Gesundheit sollen ja erst erforscht werden –, also nicht auszuschließen ist,
dass die Lebensbedingungen und die Gesundheit der ansässigen Bevölke-
rung geschädigt werden könnten und die Bürgerinnen und Bürger sowie die
Umwelt mithin ebenfalls als Testobjekte fungieren?

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7. Wurde die Einbeziehung der Bevölkerung in das CCS-Experiment hin-
sichtlich ihrer Grundgesetzkonformität überprüft?

8. Was ist unter „Kontrolle und Steuerung von CO2-Emissionen in die
Atmosphäre“ (Förderrichtlinien des BMBF, Nummer 2.3) konkret zu ver-
stehen?

9. Was ist unter „Interventionsstrategien z. B. gegen Undichtigkeiten bei alten
und neuen Bohrlöchern bei Kontaminationen im Grundwasser und im Falle
einer Reaktivierung von Störungen durch die CO2-Injektion“ (Förderricht-
linien des BMBF, Nummer 2.3) konkret zu verstehen?

10. Wann und wo wurden zur geologischen Erkundung der Altmark-Lager-
stätte unterirdische Sprengungen durchgeführt?

11. Führten diese zu seismischen Ereignissen, Brüchen und Störungen, und
wenn ja, wo, und wo sind diese dokumentiert?

12. Wie kommt das GFZ vorab zu der Erkenntnis, das Teilfeld Altensalzwedel
sei hydraulisch und strukturell isoliert (siehe www.clean-altmark.org)?

13. Liegen Kenntnisse über Senkungen der Erdoberfläche infolge der Erdgas-
förderung im Gebiet der Altmark-Lagerstätte vor, und wenn ja, wo, und um
wie viele Zentimeter?

14. Wie viele derzeit aktive Bohrlöcher, wie viele ehemals aktive und wie viele
sonstige Bohrungen gibt es im Erdgasfeld Altmark, und wo genau befinden
sie sich?

15. Sind mit Sicherheit alle alten Bohrungen (also auch solche, durch die nie-
mals Erdgas gefördert wurde) sowie die Art und Qualität ihrer Verschlüsse
erfasst, und wo befindet sich das entsprechende Kataster?

16. Ist dieses Kataster öffentlich zugänglich?

17. Wie schätzt die Bundesregierung die Qualität der Verschlüsse ehemaliger
Bohrlöcher in der Altmark ein hinsichtlich

a) der momentanen Dichtigkeit,

b) der Langzeitsicherheit und

c) ggf. der Fähigkeit zu ihrer Sanierung?

18. Gibt es Pläne zur Sanierung der Verschlüsse ehemaliger Bohrlöcher, wer
würde diese durchführen, und wer müsste dafür die Finanzierung überneh-
men?

19. Welche Erkenntnisse adäquat zu den Fragen 14 bis 18 hat die Bundesregie-
rung zu alten Bohrlöchern in anderen Gebieten der Bundesrepublik
Deutschland, die für die CO2-Verpressung im Gespräch sind?

20. Welche Beimengungen aus der Kohleverbrennung sollen im Flüssig-CO2
mit verpresst werden, und welchen maximalen Anteil hätten diese Verun-
reinigungen am zu verpressenden CO2-Strom?

21. Gibt es eine regelmäßige Überwachung darüber, ob das Projekt gemäß der
Beantragung sowie den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchge-
führt wird, und wenn ja, wie, wie oft, und von wem?

22. Wie wurde bei der Erarbeitung des Projekts der 5. Themenverbund Öffent-
lichkeitsarbeit gegenüber dem BMBF definiert?

23. Hält es die Bundesregierung für hilfreich, mit Säuren, Salzen und Schwer-
metallen versetztes CO2 mit CO2 im Bierglas zu vergleichen, wie es in der
Öffentlichkeitsarbeit des Projekts immer wieder geschehen ist?

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24. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung akzeptabel für die Außen-
darstellung des Projekts, wenn dessen Koordinator öffentlich (SPIEGEL
ONLINE, 20. August 2010) lachend feststellt, dass man auch dann stirbt,
wenn man den Kopf lang genug unter Wasser hält?

25. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass seit Jahrzehnten in die zur
CO2-Verpressung des CLEAN-Projekts vorgesehene Erdgaslagerstätte aus
den Randbereichen Wasser eindringt und als Lagerstättenwasser gefördert
wird?

26. Ist es für die Bundesregierung akzeptabel, wenn der Koordinator des öffent-
lich geförderten Projekts im Umweltausschuss des Kreistags bezüglich des
Wasserzutritts in das Erdgaslager offensichtlich Unzutreffendes aussagt und
dies erst dann revidiert, nachdem die Presse es von sich aus richtiggestellt
hat?

27. Soll es sich – angesichts der eingangs erläuterten und von der Bevölkerung
vor Ort kritisierten Öffentlichkeitsarbeit des CLEAN-Projekts – beim
5. Themenverbund Öffentlichkeitsarbeit des Vorhabens um eine umfas-
sende, kritische, auch die Risiken sowie klimapolitische Fragen einschlie-
ßende Information handeln oder besteht ihr Zweck vor allem in der Beru-
higung der Bevölkerung?

28. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „öffentliche Akzeptanz“ in
Bezug auf das CLEAN-Projekt, und hat sie dafür Kriterien?

29. Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Resolution der Ärzteschaft
gegen die geplante CO2-Verpressung in der Altmark?

30. Welche Meinung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der in der
Resolution vertretenen Auffassung der Ärzte, dass – sollte es zu einer Frei-
setzung von CO2 kommen – es aus Gründen des Selbstschutzes nicht mög-
lich sei, den Menschen in dieser Notlage schnelle und angemessene ärzt-
liche Hilfe zukommen zu lassen?

31. Ist bei der Verabschiedung des KSpG der Bundesrat zustimmungspflichtig?

32. Spricht sich die Bundesregierung auch weiterhin für die Realisierung und
Finanzierung des CLEAN-Projekts aus, obwohl sich die große Mehrheit
der Städte und Gemeinden des betroffenen Altmarkkreises dagegen ausge-
sprochen hat?

Berlin, den 10. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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