BT-Drucksache 17/3716

Rücknahme Verlust bringender US-Hypothekenverbriefungen

Vom 10. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3716
17. Wahlperiode 10. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle,
Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Rücknahme Verlust bringender US-Hypothekenverbriefungen

Nach Zeitungsberichten des „Handelsblattes“ vom 26. Oktober 2010 und der
„WirtschaftsWoche“ vom 25. Oktober 2010 wollen mehrere Investoren die
Deutsche Bank AG und die Bank of America gerichtlich zur Rücknahme soge-
nannter toxischer Finanzprodukte des US-Hypothekenmarktes zwingen. Anlass
für die beabsichtigten Klagen sind demnach Unregelmäßigkeiten bei der Ver-
gabe und Verwaltung der zugrunde liegenden Immobilienkredite sowie fehler-
hafte und unzureichende Informationen gegenüber den Käufern dieser Wert-
papiere.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchem Umfang halten jene Institutionen, die durch die Bundesanstalt
für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet bzw. überwacht werden
(SoFFin-gestützte Unternehmen der Finanzbranche, Abwicklungsanstalten),
Wertpapiere, deren Entstehung vom US-Immobilienmarkt herrührt (bitte auf
Basis der Preise zum Zeitpunkt des Erwerbs durch die gestützten Banken)?

2. Welcher Erlös ist für die in Frage 1 bezeichneten Wertpapiere derzeit nach
Einschätzung der Bundesregierung zu erzielen?

3. Sind von den unter Verwaltung bzw. Überwachung der FMSA stehenden
Einrichtungen bereits US-Hypothekenverbriefungen (und davon abgeleitete
Wertpapiere) veräußert worden, und welche Gewinne bzw. Verluste wurden
damit erzielt?

Falls es solche Verkäufe gegeben haben sollte und damit Verluste verbunden
waren, warum wurden diese Papiere dann nicht weiter gehalten?

4. Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die FMSA ihrerseits dafür
Sorge trägt, dass Rechtsansprüche gegenüber den Verkäufern von US-Sub-
prime-Produkten geltend gemacht werden?

Wenn ja, wie wird dies sichergestellt?

Wenn nein, warum nicht?
5. Wirken Bundesregierung und FMSA in jenen Fällen, bei denen ein Mindest-
quorum von Anlegern bzw. gezeichneten Papieren erforderlich ist, um
Investorenrechte gegenüber Originatoren und Treuhändern geltend machen
zu können, aktiv am Zustandekommen solcher Quoren mit?

Wenn ja, welche Aktivitäten sind das?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/3716 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Von welchen der in Frage 1 bezeichneten Wertpapiere ist der Bundes-
regierung bekannt, dass andere Investoren oder Notenbanken Forderungen
auf Rücknahme erhoben haben?

Schließt sich die Bundesregierung diesen Forderungen ggf. an?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Art und Umfang des
Engagements der Deutschen Bank AG als Finanzdienstleister am US-Immo-
bilienmarkt?

8. Welche finanziellen Belastungen drohen der Deutschen Bank AG aus der
gegen sie gerichteten Klagewelle im Zusammenhang mit ihrem Engagement
am US-Immobilienmarkt?

Kann hieraus schlimmstenfalls eine Bestandsgefährdung für die Deutsche
Bank AG erwachsen (bitte mit Begründung)?

9. Hat sich die Bundesregierung darum bemüht, aufzuklären, in welchem
Umfang die Deutsche Bank AG daran mitgewirkt hat, deutschen Banken mit
öffentlicher Beteiligung an US-Hypothekenverbriefungen und davon abge-
leitete Wertpapiere zu übertragen, obwohl die Deutsche Bank AG vom baldi-
gen Wertverfall dieser Papiere ausgehen musste?

Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen ist sie dabei gelangt?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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