BT-Drucksache 17/3649

Die Energieversorgung in kommunaler Hand

Vom 10. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3649
17. Wahlperiode 10. 11. 2010

Antrag
der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber,
Ingrid Arndt-Brauer, Doris Barnett, Sören Bartol, Dirk Becker, Gerd Bollmann,
Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Marco Bülow, Edelgard Bulmahn, Martin
Burkert, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Michael Groß, Petra Hinz
(Essen), Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Caren Marks, Thomas Oppermann,
Holger Ortel, Heinz Paula, Gerold Reichenbach, Bernd Scheelen, Frank
Schwabe, Dr. Martin Schwanholz, Dr. Carsten Sieling, Wolfgang Tiefensee,
Waltraud Wolff (Wolmirstedt), Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Die Energieversorgung in kommunaler Hand

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Energieversorgung in Deutschland und Europa hat in den letzten Jahren
ihre Struktur deutlich verändert. Strom und Gas werden schrittweise in den
Wettbewerb überführt, erneuerbare Energien ersetzen zunehmend fossile und
nukleare Brennstoffe. Preisanstieg und Klimawandel rücken Effizienz und Spa-
ren ins Zentrum aller Energiefragen.

Die Politik muss nun einen Weg zu einer Energiewende aufzeigen, damit die
Energieversorgung in Deutschland langfristig von fossilen und nuklearen Brenn-
stoffen hin zu einer Energieversorgung auf Basis von erneuerbaren Energien um-
gestellt wird.

Die Energiewende soll ohne Einschränkungen in der Lebensqualität realisiert
werden. Der konsequente und zügige Umstieg auf erneuerbare Energien ist so-
mit folgerichtig. Das Beharren auf einer vorrangig fossil und nuklear basierten
Energieversorgung und die Verzögerung des Übergangs auf erneuerbare Ener-
gien ist dagegen Ideologie und Lobbyinteressen geschuldet.

Eine folgerichtige Energiepolitik muss auf drei Säulen aufbauen: Die Energie
muss umweltverträglich und effizient erzeugt werden, sie muss als Teil der Da-
seinsvorsorge für Verbraucher bezahlbar und in ihrer Versorgung sicher sein.

Eine Energiepolitik auf diesen drei Säulen muss langfristig angelegt sein und
einen Pfad aufweisen, auf dem Wettbewerb und flankierendes staatliches Handeln
konsequent in eine neue Zeit der Energieversorgung überführen. Dazu zählen

insbesondere Investitionen für den Ausbau dezentraler Energieversorgungs-
strukturen wie flexibler Spitzen- und Mittellastkraftwerke bzw. Speichertechno-
logien sowie der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Nachhaltige Energieerzeu-
gung ist wettbewerblich orientiert und nutzt in zunehmendem Maße dezentrale
und kommunale Strukturen. Gerade Stadtwerke bieten sich mit ihrem überwie-
gend flexiblen Kraftwerkspark als idealer Partner für den Umbau des Energie-
systems an.

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Erneuerbare Energien mit Windkraft und Photovoltaik schaffen bereits heute
eine zunehmende Versorgungssituation, die nicht mehr nachfrageidentisch ist.
Daher muss regelmäßig auch Energie gespeichert werden, müssen die Einspei-
sung und der Endverbrauch gezielt gesteuert werden und müssen Einrichtungen
vorhanden sein, die diese Steuerung von Speichern und Geräten vornehmen
können.

Die Energieversorgung der Zukunft wird auf einem System umfassender Ener-
giedienstleistungen gründen. Ein neues Energieversorgungssystem begründet
ein Marktdesign, das nicht mehr auf dem reinen Verkauf von Kilowattstunden
basiert. Die Energiedienstleistung verbindet die Erzeugung mit der Verbrauchs-
kurve und steuert die Speicherung. Intelligente Zähler und Netze stehen am An-
fang eines Prozesses, der weg führt von der bloßen Kraftwerkssteuerung hin zu
einer kombinierten Erzeugungs- und Verbrauchssteuerung. Mit intelligenten
Netzen können Verbrauch und Speicherung der Versorgungssituation angepasst
werden.

Auch die Netz- und Marktintegration der erneuerbaren Energien wird mit intel-
ligentem Energiemanagement vorangebracht. Effizienzsteigerungen und Ener-
gieeinsparung sind ebenfalls Effekte der Systemsteuerung in einer Energiedienst-
leistungsgesellschaft mit einem Verbund von Erzeugern und Verbrauchern.

Grundlage und Voraussetzung für einen effizienten Umgang mit Energie ist zu-
mindest die Verdopplung der Energieproduktivität bis zum Jahr 2020 gegenüber
1990. Bis heute sind davon rund 40 Prozent erreicht. In den nächsten zehn Jahren
bedarf es einer durchschnittlichen Steigerung der Energieproduktivität um jähr-
lich 3 Prozent.

Obwohl die Steigerung der Energieeffizienz viele Vorteile für Verbraucher, Un-
ternehmen und die Gesellschaft insgesamt bietet, bleiben die Möglichkeiten zur
Energieeinsparung vielfach ungenutzt. Ursache hierfür sind fehlende Informa-
tionen, fehlendes Investitionskapital, ein zu kurzer Betrachtungszeitraum der
Investition, die fehlende oder unzureichende Anerkennung der Investitionen in
der Regulierung oder schlichte Fehleinschätzungen vorhandener Einsparpoten-
tiale.

Kraft-Wärme-Kopplung ist die effizienteste Form der Energieumwandlung. Sie
kann einen beachtlichen Beitrag zur Erreichung der Energieeffizienzziele lie-
fern. In der Regel ist der Ausbau der KWK in Blockheizkraftwerken, die in
eine regionale Konzeption aus Energieeinsparung und Nahwärmeversorgung
eingebettet sind, zu stärken, da sie aufgrund ihrer dezentralen und individuellen
Verfügbarkeit gerade auch für eine kleinteilige Versorgung interessant sind und
keine Investitionen in ein größeres Wärmeleitungsnetz erfordern. Stromerzeu-
gung aus hocheffizienten KWK-Anlagen kann dezentral die Stromnetze entlas-
ten und ausreichende Stromreserven bereitstellen.

Ein Schwerpunkt der künftigen KWK-Förderung muss auf der dezentralen
Stärkung insbesondere der Mikro- und Mini-KWK in der Nahwärme-, Objekt-
und Arealversorgung liegen.

Die bestehende Netzinfrastruktur kann weitaus effizienter genutzt werden. Das
gelingt über den Zusammenschluss von Anlagen zu virtuellen Kraftwerken,
Anforderungen an die Regelbarkeit von konventionellen und erneuerbaren An-
lagen, den notwendigen Einsatz und die Weiterentwicklung von Stromspei-
chern, die stärkere Einbindung von Großverbrauchern in das Lastmanagement
sowie über eine stärkere Vernetzung von Angebot und Nachfrage.

Bei der Aufrüstung der Netze zu einem Verbund intelligenter Steuerung kommt
der Ebene der Verteilnetze eine besondere Bedeutung zu. Um Erzeugung und
Verbrauch zu synchronisieren, Lastspitzen zu vermeiden und Verbrauch in last-

schwache Zeiten zu verlegen, muss in die Verteilnetze in erheblichem Umfang

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investiert werden. Zugleich sollen lokale Netzbetreiber in die Lage versetzt
werden, im Rahmen der Anreizregulierung Investitionen in Energieeffizienz
vorzunehmen, so dass der Bedarf beim Netzausbau sinkt und in doppelter Hin-
sicht Kosten spart: vermiedener Energieverbrauch und Netzausbau infolge von
Mehrverbrauch bzw. veränderter Einspeisungsstrukturen. Die Regulierung der
Netzentgelte muss diesen Investitionsbedarf anerkennen und die Anreize so
setzen, dass zukunftsorientierte Investitionen gefördert werden. Daher muss die
Anreizregulierung investitionsorientiert weiterentwickelt werden.

Ziel muss es sein, durch die Vermeidung von teuren Lastspitzen, durch Steige-
rung der Effizienz und durch Förderung der Energieeinsparung die Energie-
preise bezahlbar zu halten.

Eine so beschriebene Zukunft der Energieversorgung in Deutschland zeigt, dass
die kommunale Ebene der zentrale Ort ist, an dem die Maßnahmen zur Ge-
staltung der Energiewende gebündelt werden müssen. Ein bedarfsgerechter
Ausbau der Verteilnetze für Strom, Gas und Wärme kann nur in der regionalen
Planung sichergestellt werden.

Energie ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie sichert regionale Wert-
schöpfung, damit Arbeitsplätze und Investitionen in der Region. Sie stärkt
einen auf Expansion ausgelegten Wirtschaftsstandort und Lebensqualität. Da-
rüber hinaus können weitere positive Effekte für den kommunalen Finanzhaus-
halt durch die Zahlung von Gewerbesteuer sowie aus der Gewinnabführung
bzw. der Gewinnausschüttung aus den gesamten energiewirtschaftlichen Akti-
vitäten generiert werden.

Kommunalwirtschaftliche Unternehmen sind zur Zielerreichung ein unabding-
bares Element. Die Übernahme der Netze Gas/Strom bedeuten die Rückgewin-
nung der kommunalen Selbstbestimmung über die Entwicklung einer nachhal-
tigen, lokalen Energieversorgungsstruktur als einem wesentlichen Teil der kom-
munalen Daseinsvorsorge. Gemeinwohlinteressen werden wieder der Vorrang
vor Gewinnmaximierungsstrategien eingeräumt. Nicht Dividende für Aktio-
näre, sondern die nachhaltige Nutzung sollen die unternehmerische Grundlage
sein.

In diesem Prozess ergeben sich als wichtige und zukunftsorientierte Aufgaben
und Ziele eines kommunalwirtschaftlichen Unternehmens folgende Schwer-
punkte:

● aktiver Umbau der vorhandenen Netze zu einer effizienten und zukunfts-
offenen Netzinfrastruktur, unter den sich ändernden Nutzungsanforderungen
durch die dezentralen Erzeuger und Einspeiser;

● Entwicklung bzw. forcierter Ausbau einer dezentralen Strom- und Wärme-
erzeugungsstruktur unter vorrangigem Einsatz von erneuerbaren Energien
sowie KWK in eigener Regie und in der Verantwortung Dritter;

● Energiedienstleistungen als positiver Standortfaktor;

● Ausbau und Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe in Kooperation mit
mittelständischen Unternehmen des Handwerks, des verarbeitenden Gewer-
bes und der Dienstleistungsbrache;

● Umsetzung einer energieeffizienten Nutzung der öffentlichen Gebäude, der
Straßenbeleuchtungs- und Ampelanlagen als zusätzliche Aufgabe;

● Sicherung einer effizienten und preiswürdigen Versorgung mit Strom und
Gas für alle Haushalte, Dienstleistung, Handwerk, Gewerbe und Industrie;

● lokale Kapazitäten zur Ausbildung von Jugendlichen.
In Zeiten der Globalisierung wünschen sich viele Menschen überschaubare
Strukturen. So wird Rekommunalisierung zu einer Win-win-Situation.

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In einer zukunftsorientierten Energiewirtschaft hat der Netzbetrieb eine zen-
trale Stellung und Funktion. Einerseits stellt er die Infrastruktur für die Versor-
gung der Bürgerinnen und Bürger, von Handel, Dienstleistung, Kreativwirt-
schaft und des Gewerbes sicher, andererseits kann er den Strukturwandel zur
dezentralen, nachhaltigen und klimaneutralen Energieversorgung beschleuni-
gen. Ein örtlich ausgerichteter kommunaler Netzbetreiber kann die Entwick-
lung von smarten Zukunftstechnologien (Smart Grid, Smart Metering, Smart
Home) in erheblichem Maße proaktiv fördern.

Mit dem Auslaufen von Konzessionsverträgen der Verteilernetze für Gas und
Strom ergeben sich Chancen, die Kommunen nutzen können.

Eine Vielzahl von Konzessionsverträgen der Kommunen mit den Betreibern
der Verteilnetze laufen in den kommenden Jahren aus. Die ansässigen Energie-
unternehmen und Netzbetreiber sind nach Auslaufen der Konzessionsverträge
zur Überlassung der Netze an die Kommunen verpflichtet, falls dies angestrebt
wird.

Nach § 46 Absatz 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
(EnWG) ist das Vertragsende eines Konzessionsvertrages spätestens zwei
Jahre vorher im Bundesanzeiger/elektronischen Bundesanzeiger und zusätzlich
im Amtsblatt der EU bekannt zu machen. Dies beinhaltet für die Kommunen
auch die Verpflichtung, für eine neue Netzkonzession die kurz-, mittel- und
langfristigen wirtschafts-, energie- und gesellschaftspolitischen Ziele in einer
europaweiten Ausschreibung festzulegen und fristgerecht anzukündigen. In-
teressensbekundungen potentieller Bewerber sind unter Berücksichtigung der
Gesamtstrategie diskriminierungsfrei zu prüfen und mit der Option des eige-
nen kommunalen Unternehmens zu vergleichen.

Die Bundesnetzagentur hat die Eigenkapitalzinssätze für Neuinvestitionen in
Strom- und Gasnetze einheitlich auf 9,29 Prozent vor Steuern festgelegt. Alt-
anlagen werden vor Steuern mit 7,56 Prozent verzinst. Damit räumt sie dem
effizient arbeitenden kommunalen Netzbetreiber für die Bewirtschaftung seines
Verteilernetzes eine erzielbare Rendite – je nach individuellen Gegebenheiten –
zwischen 4 und 6 Prozent (vor Steuern) auf sein Eigenkapital ein. Aufgrund der
niedrigen kommunalen Zinsen lässt sich ein Netzkauf deshalb in einem über-
schaubaren Zeitraum refinanzieren. Eine Belastung des Haushalts durch den
Kauf der Netze ist somit weitgehend ausgeschlossen. Benötigt wird eine ange-
messene Eigenkapitalausstattung der Stadtwerke.

Die kommunalen Unternehmen haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie
kundenorientierte Energiedienstleistungen mit innovativen Konzepten voran-
bringen können. Damit schaffen sie die Voraussetzungen für mehr Energie-
effizienz auf der Angebots- und auf der Nachfrageseite.

Neben den unklaren Wechselregelungen in § 46 EnWG spielen auch andere
Aspekte eine den Wechsel behindernde Rolle. So fehlen kaufinteressierten
Kommunen oft maßgebliche Informationen über die technische und wirtschaft-
liche Situation des Netzes, Informationen, die für die Bewertung eines Netz-
kaufs oder Netzrückkaufs aber unbedingt erforderlich sind. Auch die in § 46
EnWG vorgegeben „wirtschaftliche angemessene Vergütung“ als Grundlage
zur Berechnung des Netzkaufpreises ist zu unbestimmt und unklar. Viel zu oft
bestehen Meinungsverschiedenheiten zwischen Käufer und Verkäufer darüber,
welches Entgelt für die Übernahme eines Netzes „tatsächlich angemessen“ ist.

Eine der Folgen ist, dass eine Vielzahl von Fällen vor Gericht geklärt werden
müssen. Das führt zu jahrelanger Rechtsunsicherheit auf Seiten der Kommunen
und nährt die Befürchtung, dass notwendige Investitionen in die betroffenen
Netzabschnitte ausbleiben.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3649

Um die Kostenanerkennung durch die Bundesnetzagentur zu sichern, muss – ge-
stützt durch mehrere Urteile der Oberlandesgerichte – zur Bestimmung des
Kaufpreises das Ertragswertverfahren vorgegeben werden. Um auszuschließen,
dass überalterte Netze zu überhöhten Preisen den Besitzer wechseln, muss als
Korrektiv – auch das schlagen die Oberlandesgerichte vor – der Tagesneuwert
berücksichtigt werden, also der tagesaktuelle Zustand des Netzes. Nur so ist ein
angemessener Kaufpreis sicherzustellen und der bisherige Eigentümer auch bei
einem anstehenden Konzessionswechsel motiviert, weiterhin notwendige Inves-
titionen vorzunehmen.

Ein weiterer Punkt, der einer pragmatischen Lösung bedarf, betrifft die zum
Teil jahrelange Dauer und die hohen Kosten der gerichtlichen Auseinander-
setzungen zwischen den Beteiligten. Die Einführung einer Verpflichtung, spä-
testens ab einem halben Jahr Verfahrensdauer und absehbaren erheblichen
Zeitverzögerungen eine Schlichtungsstelle anrufen zu müssen, muss Bestand-
teil einer neuen Regelung werden.

Für ein zukunftsfähiges Versorgungsdesign ist das verstärkte Engagement der
kommunalen Betreiber in den Netzausbau und auch in der Erzeugung unerläss-
lich. Diese Zielsetzung ergänzt sich auch mit dem von der Bundesregierung be-
schlossenen Ziel, die Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 auf 25 Prozent in der
Stromerzeugung anzuheben. Ebenso muss die Förderung der KWK-Anlagen
und Netze bis 2020 verlängert und die Ausweitung der Wärmenetze erleichtert
werden.

Die bestehende Marktstruktur im Regelenergiemarkt führt nicht zu einer kos-
teneffizienten Beschaffung von Regelenergie. Durch eine Verkleinerung der
Losgrößen können neue Anbieter in diesen Markt eintreten und somit mehr
Wettbewerb erzeugen. Auch Speicheranlagen ab einer bestimmten Größe sind
grundsätzlich zur Teilnahme am Regelenergiemarkt geeignet. Ihr Einsatz zur
Bereitstellung von Regelenergie wird auch den wirtschaftlichen Anreiz erhö-
hen, in diese Speicheranlagen zu investieren. Eine Erhöhung der Anzahl der zur
Teilnahme berechtigten Anlagen wird in der Folge auch zu einer Verbilligung
der Strompreise führen, da der Zukauf zur Deckung von Stromspitzen auf ein
wettbewerblich breiteres Angebot trifft.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen sowie Netzzu-
gangs- bzw. Netzentgeltverordnungen bei Strom und Gas so zu novellieren,
dass die folgenden Punkte umgesetzt werden:

Bereich Netze

● Die Überlassungsregelung von Netzen nach Auslaufen von Konzessionsver-
trägen so ändern, dass bei erklärtem Willen der Kommune oder eines Regie-
betriebs das jeweilige Netz zu veräußern ist.

● Eine Regelung einfügen, nach der kaufinteressierte Kommunen alle maß-
geblichen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation
der Netze erhalten.

● Die Grundlagen zur Berechnung des Netzkaufpreises so bestimmen, dass
ein tatsächlich angemessenes Entgelt über ein Ertragswertverfahren mit der
Berücksichtigung des Tagesneuwerts gerichtsfest bestimmt wird.

● Eine Verpflichtung einführen, bei verzögerter Verfahrensdauer eine Schlich-
tungsstelle anzurufen.

● Die Option von Investitionsbudgets für die Verteilernetze als investitions-

orientierte Weiterentwicklung der Anreizregulierung eröffnen.

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● Die Investition in Smart Grids und Investitionen in Energieeffizienz im Rah-
men der Regulierung ermöglichen.

● Freiwillige Investitionen der Strom- und Gasnetzbetreiber in Energieeffi-
zienzdienstleistungen für ihre Kunden als nicht beeinflussbare Kosten im
Rahmen der Anreizregulierung anerkennen.

Erzeugung

● Die Förderung der KWK-Anlagen analog zu den Regelungen für die Wär-
menetze bis zum Jahr 2020 verlängern.

● Die Ausweitung von Nahwärmenetzen erleichtern.

● Zur Sicherung des Lastfolgebetriebs Optionen eröffnen, um die erneuerbaren
Energien und KWK-Anlagen zu vernetzen.

Regelenergie

● Losgrößen verkleinern.

● Speicheranlagen ab einem Megawatt zulassen.

Berlin, den 9. November 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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