BT-Drucksache 17/3594

Einsetzung einer Regierungskommission für Konzepte gegen Altersarmut

Vom 1. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3594
17. Wahlperiode 01. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katrin Göring-Eckardt,
Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth,
Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einsetzung einer Regierungskommission für Konzepte gegen Altersarmut

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und FDP auf die Einsetzung einer
Regierungskommission für die Entwicklung von Konzepten gegen Altersar-
mut festgelegt. Auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wolfgang
Strengmann-Kuhn antwortete die Bundesregierung am 23. Februar dieses Jah-
res, dass die Vorarbeiten zur Einsetzung einer Regierungskommission noch
nicht abgeschlossen sind (Bundestagsdrucksache 17/840 zu den Schriftlichen
Fragen 28 und 29). Auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/1935) wurden die Fra-
gen nicht einzeln beantwortet, sondern nur auf die Vorbemerkung der Bundes-
regierung verwiesen. In der Antwort auf die darauf erfolgte Remonstration hat
der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Andreas
Storm, angeboten, sobald dies möglich ist, den Fragestellern Informationen zur
Einsetzung der Regierungskommission zukommen zu lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Sind die Vorarbeiten für die Einsetzung einer Kommission abgeschlossen?

Wenn nicht, wie ist der Stand der Vorarbeiten, welche Fragen sind schon
geklärt, und welche noch nicht?

2. Wann wird die Kommission einberufen, wann wird sie ihre Arbeit auf-
nehmen, wann soll sie einen Zwischenbericht, und wann einen abschließen-
den Bericht vorlegen?

3. Wer soll in die Kommission berufen werden?

Nach welchem Prozedere und nach welchen Kriterien werden diejenigen
ausgewählt, die in die Kommission berufen werden?

4. Welche Bundesministerien sind oder werden in der Kommission vertreten sein?
5. Werden der Kommission Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen an-
gehören?

Wenn ja, welchen Instituten gehören sie an, und wie wurden bzw. werden sie
ausgewählt?

Drucksache 17/3594 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

6. Sollen die Deutsche Rentenversicherung, die Wohlfahrtsverbände, die Kir-
chen, die Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen
in der Kommission vertreten sein, und wenn ja, welche, und wer soll diese
Organisationen vertreten?

7. Wie lautet der genaue Arbeitsauftrag der Kommission?

8. Worin genau liegen nach Ansicht der Bundesregierung die „veränderten
wirtschaftlichen und demographischen Strukturen“, die in Zukunft die
Gefahr einer ansteigenden Altersarmut mit sich bringen?

9. Soll die Kommission

a) nur Maßnahmen innerhalb der Rentenversicherung prüfen,

b) nur Maßnahmen innerhalb der Grundsicherung für Ältere und Erwerbs-
unfähige oder

c) beides und warum?

10. Wird sich die Kommission mit Maßnahmen zur Prävention und zum Um-
gang mit Altersarmut beschäftigen, die nicht in den Bereich der Renten-
versicherung oder der Grundsicherung fallen?

Wenn ja, mit welchen?

11. Welche Modelle für verbesserte Maßnahmen gegen Altersarmut soll die
Kommission prüfen?

12. Soll die Kommission auch das Alterssicherungs-Modell der katholischen
Verbände prüfen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

13. Welche Maßnahmen soll die Kommission prüfen, die sicherstellen sollen,
dass sich die private und betriebliche Altersvorsorge auch

a) für Geringverdiener und

b) für diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt ha-
ben,

lohnt?

14. Soll die Kommission auch Maßnahmen prüfen, die sicherstellen sollen,
dass sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lohnen?

Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

15. Welche Maßnahmen soll die Kommission prüfen, die sicherstellen sollen,
dass auch den spezifischen Erwerbsbiografien von Frauen Rechnung ge-
tragen wird?

16. Welche Maßnahmen soll die Kommission prüfen, die sicherstellen sollen,
dass auch

a) Geringverdiener und

b) diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben,

ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten?

17. Was versteht die Bundesregierung genau unter „ein Leben lang Vollzeit
gearbeitet zu haben“?

Wie lang ist aus Sicht der Bundesregierung ein „Leben lang“?
Sind damit nur

a) Vollzeiterwerbstätige,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3594

b) Vollzeit- und Teilzeiterwerbstätige oder

c) langjährig Versicherte

gemeint?

18. Was versteht die Bundesregierung unter „Alterseinkommen“?

Gehört dazu nur Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder
auch anderes Einkommen, und wenn Letzteres, welches?

19. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung eine faire Anpassungsregel,
und in welchem sozialen Sicherungssystem soll diese verankert werden?

20. Welche Verbindlichkeit haben die Empfehlungen der Kommission für die
Bundesregierung?

Gedenkt die Bundesregierung, die von der Kommission empfohlenen Maß-
nahmen umzusetzen?

Wenn ja, in welchem Zeitrahmen beabsichtigt sie dies zu tun?

21. Wird die Bundesregierung im Rahmen der Kommission auch prüfen, die
Rentenbeiträge für Arbeitslosengeld-II-Beziehende wieder einzuführen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

22. Wenn die Bundesregierung einige der vorgenannten Fragen nicht be-
antworten kann, zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung welche
Fragen vorausichtlich beantworten können?

23. Wenn sich die Bundesregierung nicht in der Lage sieht, die vorgenannte
Frage zu beantworten, aus welchen Gründen sieht sie sich bei welchen
Fragen dazu nicht in der Lage?

24. Wenn die Vorarbeiten für die Kommission noch nicht fortgeschritten bzw.
abgeschlossen sein sollten, warum kann die Bundesregierung dann schon
konkrete Kosten für die Arbeit der Kommission im Haushaltsgesetz be-
ziffern, und wie begründet sie diese?

25. Warum hält die Bundesregierung bei der Haushaltsaufstellung für 2011
bezüglich der Kosten der Kommission eine Anlehnung an die Kalkulation
für die im Jahr 2003 tagende Rürup-Kommission für adäquat?

Berlin, den 29. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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