BT-Drucksache 17/3580

Großspenden an die NPD

Vom 28. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3580
17. Wahlperiode 28. 10. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Roland Claus, Dr. Dietmar Bartsch, Ulla Jelpke, Caren Lay,
Sabine Leidig, Michael Leutert, Thomas Lutze, Kornelia Möller, Petra Pau, Jens
Petermann, Raju Sharma, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann,
Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Großspenden an die NPD

Laut Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages,
Dr. Norbert Lammert, erhielt die NPD im September 2010 eine Spende in Höhe
von 150 225,84 Euro von einem „Verein zur Pflege nationaler Politik e.V.“,
der in Nürtingen ansässig ist. Nach Recherchen von „SPIEGEL ONLINE“ und
der „Berliner Zeitung“ (20. Oktober 2010) sind mit dieser Spende einige
Ungereimtheiten verbunden. Laut Presseberichten besteht die Vermutung, die
NPD habe angesichts von Rückzahlungsforderungen seitens der Bundestags-
verwaltung aufgrund falscher Rechenschaftsberichte der NPD Gelder beiseite-
geschafft. Ein möglicher Empfänger solcher Gelder könnte auch der jetzige
Großspender sein. Daraus ergeben sich Fragen nach der rechtlichen und politi-
schen Bewertung des Vorgangs.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Über welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse verfügt die Bundes-
regierung in Bezug auf den „Verein zur Pflege nationaler Politik e. V.“, wie
schätzt sie sein politisches Wirken ein, und wird der Verein in Verfassungs-
schutzberichten des Bundes bzw. der Länder erwähnt?

2. Hat der „Verein zur Pflege nationaler Politik e. V.“ nach Kenntnissen der
Bundesregierung eine Anerkennung als gemeinnützig?

3. Welche steuerlichen Konsequenzen hat eine Spende in genannter Höhe für
den Verein, und kann er diese Spende steuerlich geltend machen?

4. Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür vor, dass die NPD in der
Vergangenheit aufgrund von Rückzahlungsforderungen des Deutschen Bun-
destages Gelder vor dem Zugriff verschoben hat, hat es hierzu Ermittlungen
gegeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung rechtlich korrekt, Parteigelder
an einen Verein zu spenden und diese später in Form von Spenden zurück-
zubekommen?

6. Wie würde sich die rechtliche Situation darstellen, wenn Parteispenden eines
Dritten von Seiten der NPD an den Verein gespendet würden und von dort
später als Spende zurückflössen?

7. Wird die Bundesregierung im angeführten Fall eine rechtliche Prüfung ein-
leiten, und bis wann rechnet sie gegebenenfalls mit einem Ergebnis?

Drucksache 17/3580 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Welche Verdachtsmomente auf Unkorrektheit bestanden nach Kenntnissen
der Bundesregierung bei der Großspende von Robert W. aus Thüringen in
Höhe von 140 500 Euro (vgl. Berliner Zeitung vom 20. Oktober 2010), und
welches Ergebnis brachte eine rechtliche Untersuchung?

Berlin, den 28. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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