BT-Drucksache 17/3525

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/2500, 17/2502 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011(Haushaltsgesetz 2011)

Vom 19. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3525
17. Wahlperiode 19. 11. 2010
Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke, Roland
Claus und Alexander Bonde

A. Allgemeine Bemerkungen

Die Bundesregierung hat am 13. August 2010 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2011 – Haushaltsgesetz 2011 –
dem Deutschen Bundestag vorgelegt.

Nach der Einbringungsrede des Bundesministers der Finan-
zen debattierte der Deutsche Bundestag den Regierungs-
entwurf in erster Lesung in seiner 57. und 58. Sitzung am
14. und 15. September 2010 sowie in seiner 59. und 60. Sit-
zung am 16. und 17. September 2010. Der Gesetzentwurf
wurde zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss
überwiesen.

Zur Vorbereitung seiner Beratungen hatte der Haushaltsaus-
schuss, wie in den vorangegangenen Jahren, einen Zeitplan

auf, um ihr Beratungsergebnis bereits in die vor den Bera-
tungen des Haushaltsausschusses stattfindenden sogenann-
ten Berichterstattergespräche einfließen zu lassen. Das Er-
gebnis der Berichterstattergespräche zu den Einzelplänen
war Grundlage für die Beratungen im Haushaltsausschuss.

Der Haushaltsausschuss nahm in seiner 28. Sitzung am
29. September 2010 die Beratungen zu dem Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2011 auf und schloss diese nach acht
überwiegend ganztägigen Sitzungen am 11./12. November
2010 mit der sogenannten Bereinigungssitzung ab.

Der Umfang der zu beratenden Positionen des Bundeshaus-
halts und die nach dem Sitzungsplan des Deutschen Bun-
destages zur Verfügung stehende Beratungszeit erforderten
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011)
Bericht*
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/2500, 17/2502 –

Entwurf eines Gesetzes
aufgestellt, der auch den Fachausschüssen des Deutschen
Bundestages bekannt gegeben worden war. Zum Teil nah-
men die gutachtlich beteiligten Ausschüsse mit den vom
Haushaltsausschuss benannten Berichterstattern für die je-
weiligen Einzelpläne des Bundeshaushaltsplans Verbindung

eine am engen Zeitrahmen orientierte, straffe Erörterung im
Ausschuss. Hierzu wurde dem Haushaltsausschuss vom
Präsidenten des Deutschen Bundestages die Genehmigung
zur Durchführung von Ausschusssitzungen auch an Plenar-
sitzungstagen erteilt. In Anbetracht des Erfordernisses einer

* Die Beschlussempfehlung wurde mit Drucksache 17/3524 gesondert verteilt.

Drucksache 17/3525 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

möglichst baldigen Verabschiedung des Etats konnte dem
Beratungsbedürfnis des Haushaltsausschusses auch bei die-
sen Etatberatungen so in angemessener und ausreichender
Weise Rechnung getragen werden.

B. Stellungnahmen gutachtlich beteiligter
Ausschüsse

Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich beteilig-
ten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung nach
§ 95 Absatz 1 GO-BT beim Aufruf der jeweiligen Einzel-
pläne in die Beratung einbezogen:

3. Ausschuss (Auswärtiger Ausschuss)

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 19. Sitzung am
5. Oktober 2010 den Entwurf eines Gesetzes über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2011 (Haushaltsgesetz 2011) – Einzelplan 05 – Auswärtiges
Amt – gutachtlich beraten und empfiehlt mit der Maßgabe
der nachfolgenden Änderung die Annahme:

„Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im Auswärtigen Ausschuss

Künstlerakademie Tarabya

Der Haushaltsansatz im Kapitel 05 04 Titel 711 31 (Kleine
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) wird unter Berücksich-
tigung der bereits abgeflossenen Mittel und angelehnt an
den Soll-Stand 2010 (2,24 Mio. Euro) entsprechend ange-
hoben.

Der Haushaltsansatz im Kapitel 05 04 Tgr. 01 Titel 681 41
(Stipendien) wird auf den Soll-Stand 2010 (0,23 Mio. Euro)
wieder angehoben.

B e g r ü n d u n g

Der Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspoli-
tik hat ohne Gegenstimme die Bundesregierung aufgefor-
dert, zum bisherigen Konzept einer Künstlerakademie für
das Gelände Tarabya zurückzukehren und den Beschluss
des Haushaltsausschusses vom 1. Juli 2009 (Ausschuss-
drucksache 16/6061) umgehend umzusetzen. Mit einer
Künstlerakademie wird eine nachhaltige Verbindung, ein
Netzwerk in den meinungsbildenden Milieus beider Gesell-
schaften geschaffen. Die hierfür im verabschiedeten Haus-
haltsplan 2010 vorgesehenen Mittel bilden weiterhin die
Grundlage für die Projektplanung.“

Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

Der Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspoli-
tik des Auswärtigen Ausschusses hat in seiner Sitzung am
8. November 2010 abschließend den Entwurf eines Geset-
zes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) – Einzelplan 05
– Auswärtiges Amt – hier: Auswärtige Kultur- und Bil-
dungspolitik – gutachtlich beraten und empfiehlt einstim-
mig, die dort vorgesehenen Kürzungen nicht vorzunehmen.

4. Ausschuss (Innenausschuss)

lung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011) – Einzelplan 06 – Bundesministe-
rium des Innern – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN seine Annahme.

5. Ausschuss (Sportausschuss)

Der Sportausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 29. Sep-
tember 2010 die Sportförderungsmittel für das Haushalts-
jahr 2011 gutachtlich beraten und über die nachfolgend auf-
geführten Einzelpläne abgestimmt:

● Einzelplan 15 – Bundesministerium für Gesundheit

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE.

● Einzelplan 16 – Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 17 – Bundesministerium für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Darüber hinaus hat der Sportausschuss in seiner 15. Sitzung
am 6. Oktober 2010 erneut die Sportförderungsmittel für
das Haushaltsjahr 2011 beraten und über die nachfolgend
aufgeführten Einzelpläne abgestimmt:

● Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Abwesenheit der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 06 – Bundesministerium des Innern

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

● Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/

Der Innenausschuss hat in seiner 26. Sitzung am 10. No-
vember 2010 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststel-

CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3525

● Einzelplan 30 – Bundesministerium für Bildung und
Forschung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Schließlich hat der Sportausschuss in der gleichen Sitzung
den von allen im Ausschuss vertretenen Fraktionen einge-
brachten und beschlossenen Antrag zum Einzelplan 12 an-
genommen:

„Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sportausschuss

Kap. 12 03 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes – Bundeswasserstrassen –

Titel 124 01 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung
und Nutzung

Antrag: Der Haushaltsvermerk Nr. 3 ist wie folgt zu
ändern:

Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit
§ 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen,
dass mit In-Kraft-Treten der ‚W-WSV
2604 Nutzungsentgelte‘ bundeseigene
Land-und Wasserflächen an eingetragene
Vereine der Sport- und Freizeitschifffahrt,
die einem vom Deutschen Olympischen
Sportbund (DOSB) anerkannten Spitzen-
verband des Sports angehören, bzw. deren
Gemeinnützigkeit anerkannt und nachge-
wiesen ist, gegen ein um drei Viertel ermä-
ßigtes Entgelt überlassen werden.

B e g r ü n d u n g

Die deutschen Wassersportvereine, die einem vom Deut-
schen Olympischen Sportbund (DOSB) anerkannten Spit-
zenverband des Sports angehören, bzw. deren Gemeinnüt-
zigkeit anerkannt und nachgewiesen ist, sollten im Sinne
des Sports künftig mit einer höheren Ermäßigung bundesei-
gene Wasserflächen nutzen können. Im Jahre 2009 wurde
ein Kompromiss zwischen dem Deutschen Olympischen
Sportbund (DOSB) und dem Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung für die Pachtgebühren bei
den dem DOSB angeschlossenen wassersporttreibenden
Vereinen erreicht Die damals gefundene Lösung sah eine
Ermäßigung von 75 Prozent für gemeinnützige Wasser-
sportvereine vor. Diese soll nun Eingang in den Bundes-
haushalt finden.“

Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

6. Ausschuss (Rechtsausschuss)

Der Rechtsausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 29. Sep-
tember 2010 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststel-
lung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011) gutachtlich beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und

9. Ausschuss (Ausschuss für Wirtschaft und Technologie)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in seiner
25. Sitzung am 6. Oktober 2010 den Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) – Einzelplan 09
– Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – gut-
achtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs.

10. Ausschuss (Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz)

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz hat in seiner 25. Sitzung am 10. November 2010
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsge-
setz 2011) – Einzelplan 10 – Bundesministerium für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – gutachtlich
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs.

11. Ausschuss (Ausschuss für Arbeit und Soziales)

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 37. Sit-
zung am 27. Oktober 2010 den Entwurf eines Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus-
haltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) gutachtlich beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Annahme.

12. Ausschuss (Verteidigungsausschuss)

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 57. Sitzung am
27. Oktober 2010 den Entwurf eines Gesetzes über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2011 (Haushaltsgesetz 2011) – Einzelplan 02 – Deutscher
Bundestag – Kapitel 02 03 – Der Wehrbeauftragte des Deut-
schen Bundestages – gutachtlich beraten und empfiehlt ein-
vernehmlich seine Annahme.

Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss in der glei-
chen Sitzung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststel-
lung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011) – Einzelplan 08 – Bundesministe-
rium der Finanzen – Kapitel 08 14 – Lasten im Zusammen-
hang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug ausländischer Streit-
kräfte – ebenfalls gutachtlich beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine
Annahme.

Des Weiteren hat der Verteidigungsausschuss in dieser Sitzung
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundes-
haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz
2011) – Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung
– gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzent-
wurfs.

tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme.

Drucksache 17/3525 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss dem Haus-
haltsausschuss seine beim Bundesministerium der Verteidi-
gung angeforderten Berichte bzw. die gefassten Entschlie-
ßungen zur Kenntnis gegeben:

I. „Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Der Verteidigungsausschuss fordert das Bundesministe-
rium der Verteidigung auf, dem Verteidigungsausschuss
und seinen Mitgliedern zeitnah darzulegen, wie die
künftige Wehrerfassung mit dem Beginn der Ausset-
zung der Wehrpflicht künftig konkret ausgestaltet wer-
den soll.

B e g r ü n d u n g

Die Bundeswehr steht vor der größten Reform in ihrer
bisherigen Geschichte. Sie ist auf die Aufgaben weder
von heute noch morgen vorbereitet; Strukturen und Pro-
zesse sind häufig ineffizient und orientieren sich an si-
cherheitspolitischen Aufgaben aus der Zeit der Block-
konfrontation.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat zu Beginn
dieses Jahres eine Kommission zur Überprüfung der
wesentlichen Strukturen und Prozesse des Bundes-
ministeriums der Verteidigung unter der Leitung von
Dr. Frank-Jürgen Weise eingerichtet, die umfangreiche
Vorschläge zur Reform der Bundeswehr und des Bun-
desministeriums der Verteidigung erarbeitet hat.

Die Bundeswehr in ihrer jetzigen Gesamtsollstärke von
252.000 Soldat/innen ist weder sicherheitspolitisch be-
gründbar noch fiskalisch zu verantworten. Eine deutli-
che Reduzierung der Gesamtstärke und die Reform der
Bundeswehr hin zu einer modernen, einsatzorientierten
Freiwilligenarmee sind daher geboten.

Der Bundesminister der Verteidigung hat eine Reduk-
tion der Gesamtgröße der Bundeswehr um bis zu
40.000 Berufssoldat/innen durch sein Haus prüfen las-
sen und sich zwischenzeitlich für die Aussetzung der
Wehrpflicht ausgesprochen.

In diesem Zusammenhang hat der der Bundesminister
der Verteidigung bekräftigt, dass aus seiner Sicht die
Wehrpflicht entsprechend Art. 12a GG nicht aus dem
Grundgesetz gestrichen sondern lediglich bis auf weite-
res ausgesetzt werden und die Wehrerfassung beibehal-
ten werden solle. Die de facto Ausrichtung der Bundes-
wehr auf eine Freiwilligenarmee wirft daher Fragen
nach der Sinnhaftigkeit und konkreten Ausgestaltung
der künftigen Wehrerfassung ab dem Zeitpunkt der
Aussetzung der Wehrpflicht auf.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. angenom-
men.

II. „Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

und seinen Mitgliedern zeitnah darzulegen, welche kon-
kreten Maßnahmen und Möglichkeiten – im Rahmen
der Umgestaltung der Bundeswehr zu einer Freiwilli-
genarmee – aus Sicht des Bundesministeriums der Ver-
teidigung bestehen und nötig sind, um für ein hinrei-
chendes Maß an Attraktivität für den Dienst in der Bun-
deswehr zu sorgen.

B e g r ü n d u n g

Die Bundeswehr steht vor der größten Reform in ihrer
bisherigen Geschichte. Sie ist auf die Aufgaben weder
von heute noch morgen vorbereitet; Strukturen und Pro-
zesse sind häufig ineffizient und orientieren sich an si-
cherheitspolitischen Aufgaben aus der Zeit der Block-
konfrontation.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat zu Beginn
dieses Jahres eine Kommission zur Überprüfung der
wesentlichen Strukturen und Prozesse des Bundes-
ministeriums der Verteidigung unter der Leitung von
Dr. Frank-Jürgen Weise eingerichtet, die umfangreiche
Vorschläge zur Reform der Bundeswehr und des Bun-
desministeriums der Verteidigung erarbeitet hat.

Die Bundeswehr in ihrer jetzigen Gesamtsollstärke von
252.000 Soldat/innen ist weder sicherheitspolitisch be-
gründbar noch fiskalisch zu verantworten. Eine deutli-
che Reduzierung der Gesamtstärke und die Reform der
Bundeswehr hin zu einer modernen, einsatzorientierten
Freiwilligenarmee sind daher geboten.

Der Bundesminister der Verteidigung hat eine Reduk-
tion der Gesamtgröße der Bundeswehr um bis zu
40.000 Berufssoldat/innen durch sein Haus prüfen las-
sen und sich zwischenzeitlich für die Aussetzung der
Wehrpflicht ausgesprochen.

Die Umstellung der Bundeswehr auf eine Freiwilligen-
armee erhöht die Notwendigkeit, den Dienst in der Bun-
deswehr derart auszugestalten, dass ein hinreichendes
Maß an Freiwilligen gewährleistet wird. Die Anstren-
gungen, die in diesem Zusammenhang unternommen
werden müssen, können sich nicht auf bestehende Pro-
gramme und Maßnahmen zur attraktiven Ausgestaltung
des Dienstes in der Bundeswehr beschränken.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP an-
genommen.

III. „Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Der Verteidigungsausschuss fordert das Bundesministe-
rium der Verteidigung auf, eine Analyse und Kritik der
Aufgaben der Bundeswehr durchzuführen und Poten-
tiale der Europäisierung von Fähigkeiten sowie ver-
stärkte europäische Synergiepotentiale zu identifizieren
und eine konsequente Kooperation mit europäischen
Streitkräften voranzutreiben.

B e g r ü n d u n g

Die Bundeswehr muss sich einer Aufgabenkritik unter-

Der Verteidigungsausschuss fordert das Bundesministe-
rium der Verteidigung auf, dem Verteidigungsausschuss

ziehen und zukünftige Einsatzszenarien müssen analy-
siert werden. Nur nach einer solchen Analysekönnen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3525

notwendige Reformen begonnen werden. Die Bundes-
wehr wird nur multilateral in Auslandseinsätzen operie-
ren, daher muss sie für derartige Einsätze befähigt und
aufgabenorientiert aufgestellt sein. Durch komplemen-
täre Nutzung auf europäischer Ebene können nationale
Fähigkeiten abgebaut werden. Hierzu muss jedoch ein
Gesamtkonzept für das zukünftige Fähigkeitenspektrum
der Bundeswehr erarbeitet werden. Das Konzept soll
darlegen, welche Fähigkeiten national und welche ge-
eigneter in einem europäischen Fähigkeitenpool vorge-
halten werden können. Hierzu ist eine enge Koordina-
tion mit den europäischen Partnern und den jeweiligen
Transformationsprozessen der europäischen Streitkräfte
notwendig. Zu einer Bündelung von Fähigkeiten, Aus-
rüstung und Ausbildung (pooling & sharing) auf euro-
päischer Ebene besteht keine Alternative. Ausbildung-
und Ausrüstungsstandards müssen angeglichen werden.
Im Rahmen der VN und in Bündnissen wie EU und
NATO wird eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung
und eine funktionale Arbeitsteilung benötigt. Hierdurch
würden Effizienzpotentiale ausgeschöpft und Spar-
zwänge gewinnbringend genutzt werden.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

IV. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Das Bundesministerium der Verteidigung wird aufge-
fordert, die sich im Zuge der Bundeswehrreform ab-
zeichnenden notwendigen Maßnahmen zur Personalan-
passung zu benennen, zu bewerten und den voraussicht-
lichen Finanzbedarf dieser Maßnahmen zu beziffern.
Darüber hinaus ist baldmöglichst ein Konzept vorzule-
gen, das folgende Aspekte berücksichtigt und den ge-
setzlichen Regelungsbedarf aufzeigt, um entspre-
chende Lösungsmöglichkeiten zu schaffen:

1. Verbesserung der Voraussetzungen zur Weiterbe-
schäftigung von Soldaten im öffentlichen Dienst und
zum Transfer von Zivilbeschäftigten in andere Res-
sorts/öffentliche Verwaltungen.

2. Sicherstellung der Mitnahme von Versorgungsan-
wartschaften bei einem Wechsel in zivile/privatwirt-
schaftliche Arbeitsverhältnisse als Anreiz für Be-
rufssoldaten und Beamte, das aktive Dienstverhält-
nis zu beenden („Portabilität“).

3. Einführung von Prämien als Anreiz zur Gewinnung
und Bindung von Personal (zivil/militärisch), um bei
Bedarf auch kurzfristig auf kritische Personaleng-
pässe in Mangelverwendungen reagieren zu können
(z. B. Ärzte, IT-Personal).

4. Änderung der Hinzuverdienstregelungen als Anreiz
für Berufssoldaten und Beamte, das aktive Dienst-
verhältnis vorzeitig zu beenden.

5. Anhebung von Stellen- und Erschwerniszulagen, die
seit bis zu 20 Jahren nicht mehr angepasst wurden
und daher im Verhältnis zu Verantwortung und Be-

6. Rückumwandlung des Dienstverhältnisses von Be-
rufssoldaten in das Dienstverhältnis von Soldaten
auf Zeit durch Anreize in Form von Prämien, höhe-
ren Übergangsbeihilfen oder weitergehender Berufs-
förderung (z. B. durch Gewährung von Darlehen für
Existenzgründungen).

7. Moderate und befristete Reduzierung der dienst-
gradbezogenen Altersgrenzen für bestimmte Jahr-
gänge in Verbindung mit einem temporären Ausset-
zen der Regelungen zur Verlängerung der Lebensar-
beitszeit zur frühzeitigen Freisetzung von Berufssol-
daten.

8. Anpassung und Verlängerung des am 31. Dezember
2011 auslaufenden Personalanpassungsgesetzes zur
gesteuerten, einvernehmlichen Ausgliederung von
Berufssoldaten.

9. Schaffung von Voraussetzungen und Anreizen zur
Ausgliederung von Beamten, die nicht mehr weiter-
beschäftigt werden können.

B e g r ü n d u n g

Die Streitkräfte sollen bei gleichzeitiger Einsparung
von Mitteln im Verteidigungshaushalt konsequent an
den Erfordernissen des Einsatzes ausgerichtet werden.
Die mit dieser Strukturreform der Bundeswehr einher-
gehende deutliche Reduzierung der Streitkräfte und die
mögliche Änderung der Wehrform hin zu einer Frei-
willigen- und Berufsarmee werden einen tiefgreifenden
Umbau des Personalkörpers der Bundeswehr erfordern.
So ist insbesondere der Anteil der Berufssoldaten deut-
lich zu verringern und der Anteil der Soldaten auf
Zeit, insbesondere der Mannschaftsdienstgrade, aufzu-
stocken. Dabei muss die Bundeswehr attraktiv bleiben,
um junge Menschen für einen Dienst in den Streitkräf-
ten zu gewinnen.

Die dazu erforderlichen Maßnahmen und der daraus er-
wachsende Finanzbedarf werden einen erheblichen Ein-
fluss auf die finanziellen Spielräume der Reform und
die zukünftige Finanzierung der Streitkräfte haben. Die-
ser Umstand bildet sich in dem aktuell vorgelegten Ein-
zelplan 14 für den Haushalt 2011 und den bisher vorge-
legten Planungen jedoch nicht ab, wird aber in den be-
vorstehenden Haushaltsberatungen und in der Diskus-
sion um die zukünftige Struktur der Bundeswehr als
wichtige Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage für
den Deutschen Bundestag dringend benötigt.

Soll die Reform gelingen, sind die laufenden Initiativen
(z. B. die Bemühungen zur Verlängerung des 2010 aus-
laufenden Tarifvertrages für den Umbau der Bundes-
wehr) konsequent weiter zu verfolgen, vorhandene Ge-
staltungsmöglichkeiten zu nutzen und weitere Instru-
mente einzusetzen. Dazu kann ein Reformbegleitgesetz
den erforderlichen Spielraum schaffen, um die Anpas-
sung des Personalkörpers und die Ausgliederung von
Personal sozialverträglich zu bewältigen und die zu-
künftige Personalgewinnung unter neuen Rahmenbe-
dingungen zu gewährleisten.“
lastung in vielen Funktionen nicht mehr angemessen
sind.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der

Drucksache 17/3525 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

V. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 14 20 Wehrforschung, wehrtechnische und
sonstige militärische Entwicklung
und Erprobung

Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefordert
zu prüfen, ob das bisher im Haushalt ausgewiesene Vor-
haben Entwicklung CSAR-Hubschrauber wieder in den
Haushalt eingestellt und schnellstmöglich realisiert
werden könnte.

B e g r ü n d u n g

Das Vorhaben wurde wegen der Entwicklungsprobleme
beim NH 90 zunächst zurückgestellt, um Alternativen
zur ursprünglichen Planung zu prüfen mit dem Ziel
einer schnelleren Verfügbarkeit des künftigen CSAR-
Systems.

Die Streichung des Vorhabens aus dem Haushalt be-
wirkt jedoch indirekt eine Verschiebung der Lösung des
Problems. Weitere Verzögerungen des Programms
können jedoch kaum mehr hingenommen werden.
Deutschland kann nicht davon ausgehen, dass verbün-
dete Streitkräfte künftig im Bedarfsfall ihre Einsatzmit-
tel zur Verfügung stellen, um deutsche Luftfahrzeug-
Besatzungen bzw. Soldaten aus umkämpften, feindbe-
setzten Regionen zu retten. Aus diesem Grunde sollte
das Vorhaben CSAR-Hubschrauber wieder in den Ein-
zelplan 14 eingestellt werden, um nach Prüfung der Al-
ternativen gegebenenfalls zeitnah mögliche Anpass-
Entwicklungen durchführen zu können.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

VI. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 14 20 Wehrforschung, wehrtechnische und
sonstige militärische Entwicklung
und Erprobung

Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefordert
zu prüfen, ob die Entwicklung eines konvoifähigen Ro-
botikfahrzeugs (UGV – Unmanned Ground Vehicle) im
Hinblick auf eine Verwendung in Krisenreaktionsein-
sätzen wie in Afghanistan forciert und bis 2012 mög-
lichst zur Einsatzreife gebracht werden kann.

B e g r ü n d u n g

1. Der technische Fortschritt ermöglicht den Einsatz
unbemannter, fern- bzw. satellitengesteuerter Land-
fahrzeuge (UGV) als Konvoi-Begleitfahrzeuge.

2. Angesichts der z. B. in Afghanistan vorliegenden
erheblichen Gefährdungen für unsere Soldatinnen/
Soldaten bei Patrouillen- und sonstigen Konvoi-

fährdung unserer Soldaten durch IEDs – unabhän-
gig von deren Zündtechnik – bedeutend zu reduzie-
ren.

3. Bisher gibt es im BMVg weder nennenswerte Akti-
vitäten für ein abgestimmtes Konzept für UGV
noch die entsprechenden Phasendokumente. Diese
ungeklärte Situation steht im Verhältnis zu den
Strategien anderer Länder, zum Beispiel den USA,
wo in den nächsten Jahren ein Drittel aller in Ein-
satzgebieten wie Afghanistan eingesetzten Fahr-
zeuge durch UGVs ersetzt werden sollen. Deutsch-
land hat bis jetzt noch einen technologischen Vor-
sprung, der allerdings verloren ginge, wenn in den
nächsten Jahren kein Entwicklungsvorhaben für ein
konvoifähiges UGV gestartet wird.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

VII. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Das Bundesministerium der Verteidigung wird aufge-
fordert, das im Koalitionsvertrag beschlossene Maß-
nahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des
Dienstes in der Bundeswehr so schnell wie möglich
vorzulegen und die damit verbundenen Kosten zu be-
nennen.

B e g r ü n d u n g

Die mit der Strukturreform der Bundeswehr einherge-
hende deutliche Reduzierung der Streitkräfte und die
mögliche Änderung der Wehrform hin zu einer Freiwil-
ligen und Berufsarmee bekräftigen nochmals die bereits
existierende Notwendigkeit, die Attraktivität der Bun-
deswehr als Arbeitgeber deutlich zu steigern. Bereits im
Koalitionsvertrag war die Vorlage eines Maßnahmen-
paketes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes
vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und
der personellen Einsatzfähigkeit bis Ende 2010 verein-
bart worden, um diesen Herausforderungen Rechnung
zu tragen.

Da die Einsparvorgaben für die Bundeswehr bisher un-
verändert bestehen, ist der mit diesem Paket verbun-
dene Finanzbedarf von sehr hoher Bedeutung für die
gesamten Strukturüberlegungen, die auf einer soliden
Finanzplanung beruhen müssen. Dieses Paket bildet
sich in dem aktuell vorgelegten Einzelplan 14 für den
Haushalt 2011 jedoch nicht ab, wird aber in den bevor-
stehenden Haushaltsberatungen und in der Diskussion
um die zukünftige Struktur der Bundeswehr als wich-
tige Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage für das
Parlament dringend benötigt.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. angenommen.

VIII. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Fahrten bietet es sich an, ein UGV oder mehrere im
Rahmen eines Konvois einzusetzen und so die Ge-

Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3525

Das BMVg wird aufgefordert, so rasch wie möglich
eine abschließende Übersicht vorzulegen, in der die zu
beschaffende Ausrüstung der Bundeswehr priorisiert
wird und aus der hervorgeht, welche Rüstungsprojekte
zukünftig entwickelt und beschafft werden sollen.

B e g r ü n d u n g

Sowohl die mit der Strukturreform der Bundeswehr
einhergehende Reduzierung der Streitkräfte als auch
die weiterhin bestehende Finanzlinie haben unmittel-
bare Auswirkungen auf die Ausrüstungs- und Be-
schaffungsplanung der Bundeswehr. Des Weiteren er-
füllen viele Rüstungsprojekte oftmals weder die funk-
tionellen Forderungen noch liegen sie in den Zeit-
bzw. Kostenrahmen. Insbesondere ist bei diesen Pro-
jekten die Fortführung kritisch zu hinterfragen. Mit
der so genannten „Priorisierungsliste“ soll dem Deut-
schen Bundestag eine verlässliche und nachvollzieh-
bare Grundlage für die zukünftige Ausrüstungspla-
nung der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. angenommen.

IX. „Antrag der Fraktion der SPD im Verteidigungsaus-
schuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 14 12 Unterbringung

Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-
dert, einen Bericht über die Einführung des Einheit-
lichen Liegenschaftsmanagement in der Bundeswehr
vorzulegen.

In dem Bericht ist aufzuzeigen:

– Zu welchem Zeitpunkt die inländischen Dienstlie-
genschaften in das Eigentum der BImA übergehen.

– Welche Kosten durch die Mietverträge zwischen
Bundeswehr und BImA anfallen.

– Welche Liegenschaften im Besitz der Bundeswehr
bleiben.

– Welche Kosten für nichtmilitärische Baumaßnah-
men durch die BImA übernommen werden.

– Welche Kosten für Bauunterhaltung durch die
BImA bzw. durch die Bundeswehr zu übernehmen
sind.

In dem Bericht ist ebenfalls aufzuzeigen, ob die Über-
gabe der Liegenschaften Süd, Ost und West bis 2013
in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt
wurden.

B e g r ü n d u n g

In 2011 sollen in einem ersten Schritt rund 500 Lie-
genschaften im Wehrbereich Nord an die BImA über-
geben werden. Die Höhe der zu entrichtenden Miete
beläuft sich 900 Mio. Euro. Die Liegenschaften der
Wehrbereiche Süd und Ost sollen in 2012 und die Lie-
genschaften des Wehrbereichs West in 2013 an die

enthalten. Für eine substantielle Bewertung des Vertei-
digungshaushaltes in der mittelfristigen Finanzpla-
nung sind die geforderten Angaben unabdingbar.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ange-
nommen.

X. „Antrag der Fraktion der SPD im Verteidigungsaus-
schuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen, So-
zialversicherungsbeiträge und Fürsor-
gemaßnahmen für Soldatinnen und
Soldaten

Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-
dert, einen Bericht vorzulegen, ob und wie durch eine
angemessene finanzielle Vergütung der Sonderdienste
(Anwesenheits- und Rufbereitschaftsdienste) in Bun-
deswehrkrankenhäusern, die durch diese Sonder-
dienste aufgelaufenen und noch nicht ausgeglichenen
Ansprüche auf Dienstzeitausgleich abzubauen bzw.
erst gar nicht entstehen zu lassen.

B e g r ü n d u n g

Die durch sogenannte ‚Sonderdienste‘ beim ärztlichen
Personal in Bundeswehrkrankenhäusern entstehenden
Ansprüche auf Dienstzeitausgleich können nur zu
einem Teil auch tatsächlich ausgeglichen werden. Am
BwKrhs Berlin z. B. im ersten Halbjahr 2010 nur zu
81 %. Eine angemessene finanzielle Vergütung könnte
hier für eine Entspannung der Situation sowie bei
gleichbleibender hoher Verfügbarkeit des ärztlichen
Personals zu einer Motivationssteigerung durch er-
höhte Attraktivität führen.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen ange-
nommen.

XI. „Antrag der Fraktion der SPD im Verteidigungsaus-
schuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen, So-
zialversicherungsbeiträge und Fürsor-
gemaßnahmen für Soldatinnen und
Soldaten

Kapitel 14 16 Militärische Beschaffungen

Titel 554 01 Beschaffung von Sanitätsgerät

Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-
dert, die Leistungsfähigkeit der Rehabilitationszentren
für posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS)
deutlich auszubauen.

B e g r ü n d u n g

Auf Antragsbeschluss des Verteidigungsausschusses
hat das Bundesministerium der Verteidigung die Be-
handlung und die Betreuung von PTBS-erkrankten
Soldatinnen und Soldaten deutlich verbessert. Dies
wird ausdrücklich begrüßt.
BImA übergeben werden. Angaben zu den Mieten
sind im Haushaltsentwurf Einzelplan 14 für 2011 nicht

Durch die Verschärfung der Einsatzbedingungen – spe-
ziell in Afghanistan – hat sich die Zahl der Soldatin-

Drucksache 17/3525 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nen und Soldaten mit PTBS deutlich erhöht. Dadurch
sind die Rehabilitationszentren personell und materiell
an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gelangt. Zur
bestmöglichen Behandlung der erkrankten Soldatin-
nen und Soldaten muss unverzüglich – ggf. auch mit
deutlichen Strukturverbesserungen – nachgesteuert
werden.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ange-
nommen.

XII. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages

Einzelplan 14 Bundesministerium der Verteidigung

Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen, So-
zialversicherungsbeiträge und Fürsor-
gemaßnahmen für Soldatinnen und
Soldaten

Das BMVg wird gebeten zu prüfen, ob im Sinne einer
Steigerung der Attraktivität des Dienstes folgende
Stellenanhebungen möglich sind:

152 Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 mA
(OStFw)

15 Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 (StFw)

325 Planstellen der Besoldungsgruppe A 8 mA
(HptFw)

1 000 Planstellen der Besoldungsgruppe A 7 (Fw)

bei gleichzeitiger Kompensation durch Rückgabe von

1 000 Planstellen der Besoldungsgruppe A 7 mA
(OFw)

505 Planstellen der Besoldungsgruppe A 6 (StUffz)

260 Planstellen der Besoldungsgruppe A 5 (Uffz)

Für Offiziere des Militärfachlichen Dienstes wird fol-
gende Forderung erhoben:

15 Planstellen der Besoldungsgruppe A 12

bei gleichzeitiger Kompensation durch

15 Planstellen der Besoldungsgruppe A 10

Für Offiziere (alle Laufbahnen) werden folgende Ver-
besserungen gefordert:

5 Planstellen der Besoldungsgruppe B 3

10 Planstellen der Besoldungsgruppe A 16

17 Planstellen der Besoldungsgruppe A 15

40 Planstellen der Besoldungsgruppe A 14

bei gleichzeitiger Kompensation durch Rückgabe von

72 Planstellen der Besoldungsgruppe A 13

Für Mannschaften werden folgende Forderungen er-
hoben:

1 294 Planstellen der Besoldungsgruppe A 5 mA

41 Planstellen der Besoldungsgruppe A 5 mA (StGefr)

bei gleichzeitiger Kompensation durch Rückgabe von

B e g r ü n d u n g

Die Soldat/innen und Soldaten sind das wichtigste Ka-
pital der Streitkräfte. Herausragende Aus- und Weiter-
bildung des Personals, verbunden mit einer hohen
Wertschätzung des eigenen Engagements, sichern der
Bundeswehr einen langfristigen Erfolg. Um dieses En-
gagement zu erhalten, ist eine zeitgemäße Entlohnung
unumgänglich. War eine flächendeckende Verbesse-
rung der Besoldung durch das Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 nicht mög-
lich, wird durch diese Stellenanhebung ein angemes-
sener Ausgleich geschaffen. Mittelfristig muss jedoch
geprüft werden, ob durch eine eigene, beim Bundes-
ministerium der Verteidigung angesiedelte Besol-
dungsordnung für die Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehrmehr Gerechtigkeit geschaffen werden
kann.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. angenom-
men.

13. Ausschuss (Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 20. Sitzung am 29. September 2010 den Ent-
wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaus-
haltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz
2011) – Einzelplan 17 – Bundesministerium für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend – gutachtlich beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Annahme.

14. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit)

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 20. Sitzung am
6. Oktober 2010 den Entwurf eines Gesetzes über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2011 (Haushaltsgesetz 2011) gutachtlich beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine Kenntnisnahme.

15. Ausschuss (Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung)

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsge-
setz 2011) in seiner 17. Sitzung am 6. Oktober 2010 gutacht-
lich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme mit den sich aus den nachfolgend aufgeführten
Änderungsanträgen ergebenden Abweichungen:

I. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Kap. 12 02 Allgemeine Bewilligungen

1 335 Planstellen der Besoldungsgruppe A 6 (StUffz)

Kosten: 1,014 Mio. Euro
Titelgruppe 08 (neu) Innovationen für eine nachhal-

tige Mobilität, Elektromobilität

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3525

Antrag: Aufnahme einer neuen Titel-
gruppe zur Elektromobilität mit
einem Finanzvolumen von
18,8 Mio. Euro eingerichtet.

B e g r ü n d u n g

Zur Fortführung des bislang aus dem Konjunkturpaket II
finanzierten Förderprogramms Modellregionen Elektro-
mobilität des BMVBS ist es erforderlich, die benötigte
Anschlussfinanzierung im Einzelplan 12 sicherzustel-
len. Schwerpunkt der Aktivitäten ab 2011 soll der be-
darfsgerechte, systematische Ausbau und die Vernet-
zung der bereits vorhandenen Modellregionen Elektro-
mobilität zu Pilotregionen sein. Daneben ist die Finan-
zierung der Gemeinsamen Geschäftsstelle
Elektromobilität (GGEMO) von BMVBS und BMWi
sicherzustellen Hierzu ist im Haushalt 2011 eine neue
Titelgruppe mit einem Gesamtvolumen von 18,8 Mio.
Euro einschließlich der erforderlichen Verpflichtungser-
mächtigungen auszubringen, aus der entsprechende Zu-
wendungen und Modellvorhaben sowie ggf. erforderli-
che Studien und Gutachten finanziert werden können.
Die Gegenfinanzierung der erforderlichen Ausgaben
und Verpflichtungsermächtigungen soll durch Um-
schichtung aus den im Rahmen des 12 Mrd. Euro-Pro-
gramm für Bildung und Forschung aufgestockten Titeln
erfolgen.“

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE. an-
genommen.

II. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Kap. 12 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 686 07 Zuschüsse für Aufklärungs- und Erzie-
hungsmaßnahmen zur Bekämpfung der
Verkehrsunfälle

Reg.-ansatz 5,320 Mio. Euro

Antrag: Aufstockung des Ansatzes um 4,680
Mio. Euro auf 10 Mio. Euro

B e g r ü n d u n g

Die Haushaltsmittel für Aufklärungs- und Erziehungs-
maßnahmen zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen
wurden im Regierungsentwurf zur Erfüllung der Anfor-
derungen aus dem Sparpaket der Bundesregierung von
10,770 Mio. Euro auf 5,320 Mio. Euro gekürzt. Damit
die aus diesem Titel finanzierten wichtigen Maßnahmen
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im bisherigen Um-
fang fortgesetzt werden können, sind die Ausgaben
wieder auf das Niveau der Vorjahre anzuheben. Die
Einsparung in Höhe von 4,680 Mio. Euro erfolgt bei
Kapitel 12 02 Titel 683 04 Aufbau und Einführung
eines deutschlandweiten interoperativen Fahrgeld-
managements (e- ticketing).“

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei

III. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Kap. 12 25 Wohnungswesen und Städtebau

Titel 632 01 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
wolle beschließen:

Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2011 sieht
für Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz 491 Mio.
Euro vor. Die Veranschlagung beruhte auf der An-
nahme, dass neben der mit dem Sparpaket der Bundes-
regierung beschlossenen Streichung des Heizkostenzu-
schusses weitergehende Leistungskürzungen im Wohn-
geldgesetz vorgenommen werden. Nach Anhörung der
Länder und der Verbände im Gesetzgebungsverfahren
wurde von diesem Vorhaben jedoch wieder Abstand ge-
nommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
fordert die Bundesregierung auf, den für das Wohngeld
erforderlichen Mittelbedarf unter Berücksichtigung der
Veränderungen durch das laufende Gesetzgebungsver-
fahren zum SGB II und aktuellen konjunkturellen Ent-
wicklungen zu ermitteln. Spätestens zur Bereinigungs-
sitzung des Haushaltsausschusses wird sie gebeten,
einen Vorschlag für eine bedarfsgerechte Dotierung zu
unterbreiten. Eine Deckung von Mehrausgaben im Ein-
zelplan 12, insbesondere im investiven Bereich, ist da-
bei auszuschließen.“

Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen.

IV. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Kap. 12 25 Wohnungswesen und Städtebau

Titel 632 01 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

Antrag: Der Titel wird in den Einzelplan 11
(Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales) umgesetzt.

B e g r ü n d u n g

Die Höhe der für das Wohngeld benötigten Haushalts-
mittel steht in einer unmittelbaren Wechselwirkung zu
den beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
veranschlagten Ausgaben für andere Sozialleistungen
(u. a. SGB II, Elterngeldgesetz) und ist zudem stark von
der konjunkturellen Entwicklung abhängig.

Daher ist eine Zusammenführung des Wohngelds nach
dem Wohngeldgesetz mit den sonstigen Sozialausgaben
des Bundes im Einzelplan 11 des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales sachgerecht.“

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
angenommen.

V. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE. an-
genommen.

Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Kapitel 12 25 Wohnungswesen und Städtebau

Drucksache 17/3525 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Tgr. 01 Förderung des Städtebaus

Titel 882 11 Zuweisungen an die Länder zur Förde-
rung städtebaulicher Maßnahmen

Antrag: 1. Erhöhung des Baransatzes um
7,5 Mio. Euro auf 22,75 Mio. Euro
und der Verpflichtungsermächti-
gung um 142,5 Mio. Euro auf
432,25 Mio. Euro:

Baransatz von 15,250 TEuro auf
22,750 Mio. Euro

Verpflichtungsermächtigung von
289 750 TEuro auf 432 250 TEuro

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2012 bis zu von
76 250 TEuro auf 113 750 TEuro

im Haushaltsjahr 2013 bis zu von
91 500 TEuro auf 136 500 TEuro

im Haushaltsjahr 2014 bis zu von
76 250 TEuro auf 113 750 TEuro

im Haushaltsjahr 2015 bis zu von
45 750 TEuro auf 68 250 TEuro

2. In den Erläuterungen werden in
Satz zwei die Wörter ‚in den Gebie-
ten der Sozialen Stadt und dann
auch für Zwecke wie Erwerb der
deutschen Sprache, Verbesserung
von Bildungsabschlüssen, Betreu-
ung von Jugendlichen sowie im Be-
reich der lokalen Ökonomie‘ gestri-
chen.

B e g r ü n d u n g

Zu 1. Programmvolumen

Das Programmvolumen im Jahr 2011 wird mit den
vorgeschlagen Änderungen um 150 Mio. Euro auf
455 Mio. Euro aufgestockt.

Bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, sozialen und
demographischen Wandels leistet die Städtebauförde-
rung den Kommunen eine bedeutende Hilfe. Sie unter-
stützt die Kommunen bei kommunalen Investitionen,
bei der Erhaltung und Entwicklung der öffentlichen In-
frastruktur und fördert das bürgerschaftliche Engage-
ment vor Ort durch Bürgerbeteiligung und Einbezug bei
der Erarbeitung von Entwicklungskonzepten. Auch der
soziale Zusammenhalt, insbesondere durch Investitio-
nen in benachteiligten Quartieren, wird gestärkt. Dabei
lösen die Bundesmittel zur Städtebauförderung erhebli-
che Folgeinvestitionen im Verhältnis 1:8 aus, die über-
wiegend von lokalen Handwerksbetrieben und Firmen
ausgeführt werden. Darauf haben u. a. die Bauminister-
konferenz am 03. September 2010, der Bundesrat in sei-
ner Stellungnahme zum Bundeshaushalt 2011 vom
24. September 2010 sowie eine Vielzahl von Kommu-
nen und Verbänden hingewiesen.

Der Koalitionsvertrag betont, die Städtebauförderung
auf hohem Niveau fortzuführen. Eine Absenkung der
Mittel 2010 von rd. 535 Mio. Euro auf 305 Mio. Euro

den. Die Erhöhung der Fördermittel des Bundes um
150 Mio. Euro löst insgesamt weitere Investitionen von
bis zu 1,2 Mrd. Euro aus.

Das Programm ‚Städtebauförderung‘ ist ein Erfolgs-
modell auch im Kulturbereich. Der Städtebauliche
Denkmalschutz ist als Instrument zur Entwicklung der
historischen Stadt- und Ortskernen gerade in den ländli-
chen Regionen Deutschlands ein wichtiger Wirtschaft-
und Beschäftigungsfaktor.

Aufgrund der Anrechnung der an die ostdeutschen Län-
der vergebenen Städtebaufördermittel im Rahmen des
Solidarpakts II, Korb II bewirkt die Erhöhung der Bun-
desmittel zur Städtebauförderung höhere Leistungen an
die ostdeutschen Länder. Damit unterstützt die Städte-
bauförderung die Erfüllung der Bundesverpflichtung
zum Solidarpakt II, Korb II und damit die Entwicklung
gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepu-
blik.

Zu 2. Erläuterung zu Modellvorhaben

Das Programm Soziale Stadt soll auf die investiven
Aufgaben konzentriert werden.“

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
angenommen.

16. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit)

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat in seiner 20. Sitzung am 29. September 2010 den
Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011) gutachtlich beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzent-
wurfs.

17. Ausschuss (Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe)

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 20. Sitzung am 6. Oktober 2010 die Haushalts-
ansätze für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Ent-
wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaus-
haltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz
2011) – Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt – gutachtlich be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme mit folgender Maßgabe:

I. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Menschrechte und humanitäre Hilfe des
Deutschen Bundestages

Einzelplan 05 Auswärtiges Amt

Kapitel 05 02 Allgemeine Bewilligungen
würde dem widersprechen; viele kommunale städtebau-
lichen Projekte müssten gestreckt oder ausgesetzt wer-

Titelgruppe 06 Leistungen an die Vereinten Nationen
und im internationalen Bereich

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3525

Titel 687 64 Beitrag an Organisationen und Einrich-
tungen im internationalen Bereich

23. Erweiterung des NATO-Haupt-
quartiers

Reg.-ansatz 17,5 Mio. Euro

Antrag: Absenkung des Regierungsansatzes
auf 16,5 Mio. Euro

B e g r ü n d u n g

Der Haushaltsansatz für die Erweiterung des NATO-
Hauptquartiers wird um 1 Mio. Euro gesenkt. Die da-
durch freiwerdenden Mittel fließen dem Titel 687 73
(Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe, Maßnah-
men zur Förderung der Menschenrechte) zu.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der SPD angenommen.

II. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Menschrechte und humanitäre Hilfe des
Deutschen Bundestages

Einzelplan 05 Auswärtiges Amt

Kapitel 05 02 Allgemeine Bewilligungen

Titelgruppe 07 Maßnahmen und Leistungen zur Siche-
rung von Frieden und Stabilität ein-
schließlich humanitärer Hilfsmaßnah-
men

Titel 687 73 Demokratisierungs- und Ausstattungs-
hilfe, Maßnahmen zur Förderung der
Menschenrechte

Reg.-ansatz 10,237 Mio. Euro

Antrag: Erhöhung des Regierungsansatzes auf
11,237 Mio. Euro

B e g r ü n d u n g

Aus diesen Mitteln des Titels 687 73 werden unter an-
derem kleinere Projekte der Menschenrechtsarbeit vor
Ort im Ausland finanziert, die trotz des individuell ge-
ringen Mittelansatzes (einschließlich Vorbereitung, Mo-
nitoring und Evaluierung) in Krisen- und Konfliktge-
bieten wirkungsvoll Menschenrechtsarbeit leisten. Die
neu hinzufließenden Haushaltsmittel sollen die Kürzun-
gen, von denen der Titel im Rahmen der globalen Spar-
anstrengungen betroffen ist, abmildern.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der SPD angenommen.

18. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung)

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat in seiner 21. Sitzung am 6. Oktober 2010
den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststel-
lung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011) – Einzelplan 30 – Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – gut-
achtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-

GRÜNEN die Annahme mit den sich aus den nachfolgend
aufgeführten Änderungsanträgen ergebenden Abweichun-
gen. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Änderungsanträge der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP mehrheitlich angenommen.

I. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung

Kapitel 30 02 Leistungsfähigkeit des Bildungswe-
sens, Nachwuchsförderung

Titelgruppe 10 Begabtenförderung

Titel 681 10 Zuschüsse an Begabtenförderungs-
werke

Reg.-ansatz 136,69 Mio. Euro

Antrag: Änderung der Erläuterung:

Aufhebung des Verteilungsschlüssels
mit Blick auf Studien- und Promo-
tionsförderung.

B e g r ü n d u n g

Die Begabtenförderungswerke sollen wieder eigenver-
antwortlich darüber entscheiden dürfen, zu welchem
Anteil sie den wissenschaftlichen Nachwuchs über eine
Studien- oder Promotionsförderung unterstützen. Da-
durch wird es ihnen ermöglicht, flexibel auf die Nach-
frage unter Wahrung möglichst hoher Leistungsansprü-
che reagieren zu können.“

II. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung

Kapitel 30 02 Leistungsfähigkeit des Bildungswe-
sens, Nachwuchsförderung

Titelgruppe 20 Modernisierung und Stärkung der be-
ruflichen Bildung

Titel 685 20 Innovationen und Strukturentwicklun-
gen in der beruflichen Bildung

Reg.-ansatz 68,184 Mio. Euro

Antrag: Ergänzung der Erläuterungen zu Nr. 2.
‚Programm zur Umschulung von Män-
nern zu Erziehern in Kindertagesstät-
ten – 4 Mio. Euro‘

B e g r ü n d u n g

Männer sollen gezielt für den Beruf des Erziehers ge-
wonnen werden, um den Mangel an männlichen Fach-
kräften im Bereich der frühkindlichen Betreuung in
Kindertagesstätten abzubauen.

Durch gezielte Ausbildung oder Umschulung von Män-
nern zu Erziehern würde die erzieherische Gestaltung
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE

um die Kompetenzen und Rollenbilder des männlichen
Personals bereichert werden.

Drucksache 17/3525 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Darüber hinaus könnten durch den fördernden und stär-
kenden Einfluss männlicher Erziehungskräfte positive
Effekte auch für den weiteren Bildungsweg erzielt wer-
den. Unter anderem trägt der geringe Anteil des männli-
chen Erziehungspersonals zu schlechteren schulischen
Leistungen von Jungen bei.

Die Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen könn-
ten sich letztlich auch auf den Arbeitsmarkt positiv aus-
wirken. Für spezielle Berufsgruppen mit schlechten Er-
werbsaussichten bestünde die Chance eines Querein-
stiegs in ein neues Berufsfeld, in dem Bedarf besteht.

Durch die Einfügung werden die aufgeführten Maßnah-
men zur Innovationsförderung in der beruflichen Bil-
dung um ein weiteres wichtiges Programm ergänzt.“

III. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung

Kapitel 30 02 Leistungsfähigkeit des Bildungswe-
sens, Nachwuchsförderung

Titelgruppe 20 Modernisierung und Stärkung der be-
ruflichen Bildung

Titel 893 20 Überbetriebliche Berufsbildungsstätten

Reg.-ansatz 29 Mio. Euro

Antrag: Aufnahme einer neuen Ziffer 4 der Er-
läuterungen: ‚Bedarfsanalyse Lehr-
lingswohnheime – 100 TEuro‘

B e g r ü n d u n g

Wohnheimplätze für – vor allem minderjährige – Aus-
zubildende gewinnen auch durch wachsende Mobili-
tätsanforderungen stark an Bedeutung. Ist die Ausbil-
dungsstelle nicht vom Wohnsitz der Eltern aus für eine
tägliche Anfahrt zu erreichen, bedarf es geeigneter Un-
terbringungskapazitäten am Standort der Ausbildungs-
stätte. Zahlreiche Träger betreiben derartige Unter-
künfte. Diese Unterkünfte sind zu großen Teilen nicht
mehr in einem adäquaten Zustand und hier besteht ein
Sanierungsstau. Es gibt ein erhebliches öffentliches In-
teresse, diesen Stau zu beseitigen, um so minderjähri-
gen Auszubildenden auch fern von zuhause eine geeig-
nete Unterkunft zur Verfügung stellen zu können. Vor
dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels
darf das Fehlen einer Unterkunft kein Grund dafür sein,
das eine Ausbildung nicht angetreten werden kann. Da
derzeit der tatsächliche Bedarf solcher Wohnheimplätze
noch nicht ermittelt ist, Bedarf es vor den notwendigen
Sanierungsanstrengungen zunächst einer sorgfältigen
Ermittlung des Bedarfes, damit hier knappe öffentliche
Mittel optimal eingesetzt werden können.“

IV. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung

Titelgruppe 30 Bundesinstitut für Berufsbildung
(BIBB)

Titel 685 30 BIBB – Betrieb

Reg.-ansatz 29,042 Mio. Euro

Antrag: Erhöhung der Betriebsmittel um
1,88 Mio. Euro auf 30,922 Mio. Euro
(Erhöhung der mittelfristigen Finanz-
planung (2010–2014) für die Jahre
2012–2014 von 28,517 Mio. Euro auf
30,397 Mio. Euro)

B e g r ü n d u n g

Durch Stärkung der anwendungsbezogenen Forschung
soll die praktische Umsetzung der Modernisierung der
Berufsbilder beschleunigt werden. Die beantragten Mit-
tel dienen der Einrichtung eines Gastwissenschaftler-
programms, dem Erhalt von sechs befristeten Promo-
tionsstellen, der Erhöhung des Etats für Forschungspro-
jekte sowie der sachgerechten Durchführung von Neu-
ordnungsverfahren von Aus- und Fortbildungsberufen
im Auftrag der Bundesregierung.“

V. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung

Kapitel 30 02 Leistungsfähigkeit des Bildungswe-
sens, Nachwuchsförderung

Titelgruppe 40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf

Titel 685 41 Stärkung der Leistungsfähigkeit des
Bildungswesens

Reg.-ansatz 58,561 Mio. Euro

Antrag: Unter Erläuterungen zu 4. wird einge-
fügt:
‚Begleitforschung zum Haus der klei-
nen Forscher – 300 TEuro‘

B e g r ü n d u n g

Die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ hat mit ihren
Aktivitäten bis 2010 bereits 165 regionale Netzwerke
mit mehr als 12.500 Kitas errichtet. 25.000 Erzieher/in-
nen wurden qualifiziert. Das BMBF unterstützt diese
Aktivitäten mit 1,2 bis 1,5 Mio. Euro p. a. Eine Auswei-
tung auf den Grundschulbereich ist mit einer Finanzie-
rung von weiteren 2 Mio. Euro p. a. geplant. Diese
Aktivitäten bedürfen zur Bestimmung der Wirksamkeit
– etwa ob die Interessenlagen der Kinder durch diese
Aktivitäten gefördert werden, und ob sich die Haltung
der pädagogischen Fachkräfte verändert, einer sorgfälti-
gen Begleitforschung.“

VI. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschät-
zung
Kapitel 30 02 Leistungsfähigkeit des Bildungswe-
sens, Nachwuchsförderung

Kapitel 30 02 Leistungsfähigkeit des Bildungswe-
sens, Nachwuchsförderung

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/3525

Titelgruppe 40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf

Titel 685 41 Stärkung der Leistungsfähigkeit des
Bildungswesens

Reg.-ansatz 58,561 Mio. Euro

Antrag: Ergänzung der Erläuterungen zu 4.
‚Interkulturelle Sprachförderung im
bilingualen Zusammenhang – 2 Mio.
Euro‘

B e g r ü n d u n g

Kinder mit Migrationshintergrund in Kindertagesstät-
ten und Schulen haben besondere sprachliche Heraus-
forderungen zu bewältigen. In Einrichtungen mit ho-
hem Migrationsanteil gestaltet sich die Sprachlernför-
derung als besonders schwierig. Dies liegt zum einen
in den Defiziten des Lernens durch Hören und Nach-
ahmung, wenn Vorbilder fehlen oder Spielkameraden
über ebenfalls unzureichende Deutschkenntnisse ver-
fügen. Zum anderen fehlen dem pädagogischen Perso-
nal die erforderlichen Kenntnisse der Herkunftsspra-
che, um auf die linguistischen Besonderheiten einzu-
gehen.

Eine spezielle linguistische Ausbildung der Erziehe-
rinnen und Erzieher ist deshalb unabdingbar. Denkbar
wäre, das pädagogische Personal durch entsprechende
Weiterbildungen zu befähigen, sprachliche Besonder-
heiten zu identifizieren und die daraus resultierenden
Interferenzfehler zu berücksichtigen.

Im Rahmen eines Modellversuchs soll untersucht wer-
den, inwiefern eine stärkere Berücksichtigung der
muttersprachlichen Besonderheiten bei Kindern mit
Migrationshintergrund zur Verbesserung des Erwerbs
der deutschen Sprache beitragen kann.“

VII. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschät-
zung

Kapitel 30 03 Wettbewerbsfähigkeit des Wissen-
schafts- und Innovationssystems

Titelgruppe 01 Entwicklung des Hochschul- und
Wissenschaftssystems

Titel 685 16 Weiterentwicklung des Bologna-Pro-
zesses

Reg.-ansatz 34,580 Mio. Euro

Antrag: 1) Erhöhung um 3 Mio. Euro auf
37,58 Mio. Euro

2) Ergänzung der Erläuterungen
zu 2.:
‚Maßnahmen der Qualitätssiche-
rung, des Benchmarkings und des
Monitorings im Rahmen des
Bologna-Prozesses – 3 Mio. Euro‘

B e g r ü n d u n g

Im Vorfeld des im Juni 2010 abgehaltenen Bologna-
Gipfel hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der

der Gestaltung von Studiengängen und Curricula, bei
der Ausgestaltung des Akkreditierungssystems sowie
beim Abbau von Mobilitätshindernissen weiterhin
Handlungsbedarf besteht. Um die Studienstrukturen an
deutschen Hochschulen und die Mobilität von Studie-
renden nachhaltig verbessern zu können, sind zusätzli-
che Anstrengungen notwendig. Insbesondere muss der
Stand der Umsetzung der Bologna-Ziele einer kriti-
schen Überprüfung unterzogen werden auf deren
Grundlage Lösungsvorschläge zum Abbau der Defizite
erarbeitet werden. Die zusätzlich zur Verfügung gestell-
ten Mittel sollen für Maßnahmen der Qualitätssiche-
rung, des Benchmarkings und des Monitorings im Rah-
men des Bologna-Prozesses eingesetzt werden.“

VIII. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschät-
zung

Kapitel 30 04 Forschung für Innovationen, High-
tech-Strategie

Titelgruppe 10 Neue Konzepte und regionale Förde-
rung

Titel 685 10 Innovationsförderung in den neuen
Ländern

Reg.-ansatz 143 Mio. Euro

Antrag: Erhöhung des Barmittelansatzes um 3
Mio. Euro auf 146 Mio. Euro sowie
der Verpflichtungsermächtigung für
die Jahre 2012 und 2013 um jeweils 5
Mio. Euro

B e g r ü n d u n g

Die Innovationsförderung des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung ist eine Erfolgsgeschichte. Sie
hat maßgeblich dazu beigetragen, dass innovationsba-
sierte und marktfähige Potenziale insbesondere in den
Spitzentechnologien erschlossen und hochwertige Ar-
beitsplätze geschaffen werden konnten. Auch 20 Jahre
nach Vollendung der deutschen Einheit ist die ostdeut-
sche Wirtschafts- und Forschungsstruktur vorrangig
durch kleine und mittelständische Unternehmen ge-
prägt. Um die damit verbundenen strukturellen Nach-
teile auszugleichen und gleichzeitig die weitere Ver-
netzung von Wissenspotenzialen in Wirtschaft und
Wissenschaft sowie Forschung und Entwicklung in
KMU voranzutreiben, ist ein Ausbau der Innovations-
förderung unabdingbar. Zur Fortführung und Weiter-
entwicklung des Programms Unternehmen Region auf
hohem Niveau und anlässlich des Jubiläums ‚20 Jahre
Deutsche Einheit‘ ist eine Erhöhung des Mittelansat-
zes unumgänglich.“

IX. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-

Bologna-Erklärung in Deutschland gut vorangeschrit-
ten ist. Deutlich ist allerdings auch geworden, dass bei

schung und Technikfolgenabschät-
zung

Drucksache 17/3525 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Kapitel 30 04 Forschung für Innovationen, High-
tech-Strategie

Titelgruppe 30 Innovation durch Lebenswissenschaf-
ten

Titel 685 30 Gesundheit und Medizin

Reg.-ansatz 175,032 Mio. Euro

Antrag: Erhöhung um 2 Mio. Euro auf
177,032 Mio. Euro zur Stärkung der
Fördermaßnahme für Produktent-
wicklungspartnerschaften (PDPs)

B e g r ü n d u n g

Derzeit wird ein Konzept zur Förderung der For-
schung gegen vernachlässigte Krankheiten inklusive
einer Fördermaßnahme für Produktentwicklungspart-
nerschaften (PDPs) ausgearbeitet. Für die Förderung
der PDPs sollen im Rahmen des Gesundheitsfor-
schungsprogramms zunächst 20 Mio. Euro für die
Jahre 2011 bis einschließlich 2014 zur Verfügung ge-
stellt werden. Diese vom BMBF initiierte Förderung
ist grundsätzlich zu begrüßen, da damit ein weiterer
wichtiger Schritt hin zur besseren Erforschung neuer
Technologien gegen Krankheiten in Entwicklungslän-
dern auf den Weg gebracht wird. Durch die finanzielle
Unterstützung von Seiten des Staates können PDPs
weitere Partnerschaften ins Leben rufen, um neue Ge-
sundheitstechnologien zu entwickeln. Um diesen Pro-
zess nachhaltig zu unterstützen ist eine ausreichende
finanzielle Unterstützung notwendig, dahingehend
sollte die Förderung für PDPs auf 7 Mio. Euro jährlich
für den vorgesehen Zeitraum erhöht werden.“

X. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschät-
zung

Kapitel 30 04 Forschung für Innovationen, High-
tech-Strategie

Titelgruppe 40 Klima, Energie und Umwelt

Titel 685 41 Energietechnologien und effiziente
Nutzung – Forschungs- und Entwick-
lungsvorhaben

Reg.-ansatz 58 Mio. Euro

Antrag: Erhöhung um 3 Mio. Euro auf
61,0 Mio. Euro zur Unterstützung der
deutschen Forschungsinstitute in der
Fusionsforschung (Erläuterung Ziff. 4
von 11 Mio. Euro auf 14 Mio. Euro)

B e g r ü n d u n g

Die deutschen Fusionsforschungsinstitute stehen mit
an der Spitze der europäischen Forschung und sind ex-
zellent aufgestellt, um die treibende Kraft bei der Ent-
wicklung des Demonstrationskraftwerkes DEMO zu
bilden.

Um ein Demonstrationskraftwerk innerhalb der nächs-
ten 30 Jahre fertig stellen zu können, muss zügig mit

ter der großen Neutronen-Belastung nicht verspröden,
begonnen werden.

Die deutsche Fusionsforschung ist am Entwurf von
IFMIF und an der Entwicklung der notwendigen Tech-
nologien bereits maßgeblich beteiligt; daher ist auch
eine starke Beteiligung an Bau und Nutzung sowie
idealerweise ein Standort in Deutschland anzustreben.

Derzeit werden in Deutschland für die Forschung an
Fusion und erneuerbaren Energien jeweils weniger als
150 Mio. Euro pro Jahr aufgebracht (für Subventionen
für Kohle und Abgaben für das EEG insgesamt rund
10 Mrd. Euro). Der steigende Energiebedarf in der
zweiten Hälfte des Jahrhunderts auch in den Entwick-
lungs- und Schwellenländern, die Lösung des Trink-
wasserproblems, das zusätzliche Energie benötigt und
der drohende Klimawandel erfordern innovative Lö-
sungen. Fusionskraftwerke sind eine der wenigen
möglichen.

Die Fusion holt den Vorgang der Energieerzeugung
der Sonne auf die Erde. Fusion hat den großen Vorteil,
dass Energie nahezu unerschöpflich, CO2-frei und
sehr wirtschaftlich geliefert werden kann. Für die Fu-
sion werden spezielle Materialien mit niedrigem Akti-
vierungspotential entwickelt. Damit beträgt die Halb-
wertzeit der wesentlichen Fusionsrückstände ein bis
fünf Jahre gegenüber 100 bis 10.000 Jahren im Fall
der Kernspaltung. Das biologische Gefährdungspoten-
tial der Fusionsabfälle klingt rasch ab und ist im Ver-
gleich zu Spaltabfall nach hundert Jahren mehr als
zehntausendfach geringer und die Hälfte kann – je
nach Materialauswahl – unbeschränkt freigegeben
werden. Das übrige könnte fernbedient rezykliert und
in neuen Kraftwerken wieder verwendet werden. Eine
Endlagerung würde so überflüssig.

Aufbauend auf den Erfahrungen mit dem bisherigen
Engagement in der Entwicklung von Konzepten und
Komponenten für DEMO und angesichts der plasma-
physikalischen und technologischen Kompetenz in
den Fusionszentren liegt hier eine große Chance für
Deutschland, voranzugehen und im eigenen Land eine
DEMO-Planungsgruppe als Kern einer europäischen
und später internationalen Aktivität zur strategischen
Positionierung der deutschen Forschung aufzubauen,
was auch der deutschen Industrie erhebliche Aussich-
ten böte. Deutschland als größter Beitragszahler der
EU könnte somit eine wesentlich besser sichtbare
Rolle bei der Fusionsenergie spielen.“

XI. „Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP im
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung des Deutschen Bundestages

Einzelplan 30 Bundesministerium für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschät-
zung

Kapitel 30 04 Forschung für Innovationen, High-
tech-Strategie

Titelgruppe 40 Klima, Energie und Umwelt

Titel 685 41 Energietechnologien und effiziente

der Entwicklung und dem Test niedrig aktivierbarer
Strukturmaterialien, insbesondere von Stählen, die un-

Nutzung – Forschungs- und Entwick-
lungsvorhaben

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/3525

Reg.-ansatz 58 Mio. Euro

Antrag: Ergänzung der Erläuterung:

neue Ziffer 2: Kohlenstoffforschung –
4 Mio. Euro.

Die bisherigen Ziffern 2, 3; 4 und 5
werden zu Ziffern 3, 4; 5 und 6.

In der Erläuterung wird nach dem ers-
ten Absatz ein weiterer Absatz einge-
fügt:

‚Für die Kohlenstoffforschung wird
eine Förderinitiative gegründet, die
die gesamte Breite der stofflichen
Nutzung der Kohle innerhalb der
Energie-, Werkstoff- und Rohstoff-
konzepte untersucht.‘

B e g r ü n d u n g

Die gesamtstoffliche Nutzung der Kohle wird in Zu-
kunft, wenn Erdöl- und Erdgasreserven sich zuneh-
mend verknappen, weiter an Bedeutung gewinnen.
Der Erforschung der Potenziale der Kohle für neue
Zukunftstechnologien im Energie-, Werkstoff- und
Rohstoffbereich muss daher eine hohe Priorität einge-
räumt werden.

Die zweckgebundenen Mittel sollen der Förderinitia-
tive Kohlenstoffforschung dienen, mit deren Hilfe Zu-
kunftstechnologien zur Ausschöpfung aller Potenziale
zur stofflichen und energetischen Nutzung der Kohle
entwickelt werden.“

19. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung)

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 18. Sitzung am 6. Oktober 2010
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsge-
setz 2011) – Einzelplan 23 – Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – gutachtlich
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme mit folgenden Maßgaben:

I. „Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 687 01 Beiträge an die Vereinten Nationen,
ihre Sonderorganisationen sowie an-
dere internationale Einrichtungen und
internationale Nichtregierungsorgani-
sationen

Antrag: 1) Erhöhung des Baransatzes um
2,0 Mio. Euro sowie

2) Ausbringung einer Zweckbindung

Zu 1)

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu 2)

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

II. „Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 687 04 Förderung entwicklungswichtiger Vor-
haben der politischen Stiftungen

Antrag: Erhöhung des Baransatzes um 12,0 Mio.
Euro und der Verpflichtungsermächti-
gung um 12 Mio. Euro für die Förde-
rung entwicklungspolitischer Vorhaben
der politischen Stiftungen.“

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

III. „Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 836 03 Beteiligung am Kapital der Asiatischen
Entwicklungsbank, am Asiatischen
Entwicklungsfonds sowie am Sonder-
fonds für Technische Hilfe

Antrag: Erhöhung der Verpflichtungsermächti-
gung um 97,655 Mio. Euro für die Be-
teiligung am Kapital der Asiatischen
Entwicklungsbank.“

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE.

IV. „Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 866 01 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit

Antrag: Erhöhung der Verpflichtungsermächti-
gung um 200 Mio. Euro für die bilate-
rale finanzielle Zusammenarbeit.“

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

V. „Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 896 03 Bilaterale Technische Zusammenarbeit

Antrag: Erhöhung der Verpflichtungsermächti-
gung um 100 Mio. Euro für die bilate-
rale technische Zusammenarbeit.“

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

VI. „Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 896 07 Beitrag an den Globalen Fonds zur Be-

Haushaltsvermerk, lfd. Nr. 13
(GAVI).“

kämpfung von AIDS, Tuberkulose und
Malaria (GFAMT)

Drucksache 17/3525 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Antrag: Erhöhung der Verpflichtungsermäch-
tigung um 400 Mio. Euro für den
Globalen Fonds zur Bekämpfung von
AIDS, Tuberkulose und Malaria
(GFAMT).“

Angenommen mit den Stimmen aller Fraktionen.

VII. „Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 896 09 Entwicklungswichtige multilaterale
Hilfen zum weltweiten Umwelt-
schutz, zur Erhaltung der Biodiversi-
tät und zum Klimaschutz

Antrag: Erhöhung der Verpflichtungsermäch-
tigung um 396,131 Mio. Euro für ent-
wicklungswichtige multilaterale Hil-
fen zum weltweiten Umweltschutz.“

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

VIII. „Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen

neuer Titel German Green Technology Initiative

Antrag: Erhöhung der Verpflichtungsermäch-
tigung um 200 Mio. Euro für die Ger-
man Green Technology Initiative.“

Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

20. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus)

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 15. Sitzung am
29. September 2010 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushalts-
jahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) – Einzelplan 09 – Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Technologie – gutachtlich
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine
Annahme.

22. Ausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien)

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 21. Sit-
zung am 29. September 2010 den Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) – Einzelplan 04
– Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt – das Kapitel
04 05 – Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien – beraten und empfiehlt Zustimmung mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Darüber hinaus hat der Ausschuss für Kultur und Medien
in der gleichen Sitzung die kultur- und medienpolitischen
Aspekte des Einzelplans 09 – Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie – gutachtlich beraten und emp-
fiehlt Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion

Schließlich hat der Ausschuss für Kultur und Medien in sei-
ner 22. Sitzung am 6. Oktober 2010 erneut den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)
und dabei konkret die kultur- und medienpolitischen As-
pekte des Einzelplans 05 – Auswärtiges Amt – beraten und
empfiehlt mit der Maßgabe der nachfolgenden Änderungen
mit den Stimmern aller im Ausschuss vertretenen Fraktio-
nen Zustimmung:

„Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur und Me-
dien

Künstlerakademie Tarabya

Der Haushaltsansatz im Kapitel 05 04 Titel 711 31 (Kleine
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) wird unter Berücksich-
tigung der bereits abgeflossenen Mittel und angelehnt an
den Soll-Stand 2010 (2,24 Mio. Euro) entsprechend ange-
hoben.

Der Haushaltsansatz im Kapitel 05 04 Tgr. 01 Titel 681 41
(Stipendien) wird auf den Soll-Stand 2010 (0,23 Mio. Euro)
wieder angehoben.

B e g r ü n d u n g

Der Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspoli-
tik hat ohne Gegenstimme die Bundesregierung aufgefor-
dert, zum bisherigen Konzept einer Künstlerakademie für
das Gelände Tarabya zurückzukehren und den Beschluss
des Haushaltsausschusses vom 1. Juli 2009 (Ausschuss-
drucksache 16/6061) umgehend umzusetzen. Mit einer
Künstlerakademie wird eine nachhaltige Verbindung, ein
Netzwerk in den meinungsbildenden Milieus beider Gesell-
schaften geschaffen. Die hierfür im verabschiedeten Haus-
haltsplan 2010 vorgesehenen Mittel bilden weiterhin die
Grundlage für die Projektplanung.“

Der Antrag wurde einvernehmlich angenommen.

Darüber hinaus hat der Ausschuss für Kultur und Medien in
der gleichen Sitzung die kultur- und medienpolitischen As-
pekte des Einzelplans 12 – Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung – hier: Stadtschloss/Humboldt-
Forum, Denkmalschutz, Städtebauförderung – gutachtlich
beraten und empfiehlt mit der Maßgabe der nachfolgenden
Änderungen Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

„Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP im Ausschuss
für Kultur und Medien

Kapitel 12 25 Wohnungswesen und Städtebau

Tgr. 01 Förderung des Städtebaus

Titel 882 11 Zuweisungen an die Länder zur Förderung
städtebaulicher Maßnahmen

Antrag: 1. Erhöhung des Baransatzes um 7,5 Mio.
Euro auf 22,75 Mio. Euro und der Ver-
pflichtungsermächtigung um 142,5
Mio. Euro auf 432,25 Mio. Euro:

Baransatz von 15,250 Mio. Euro auf
22,750 Mio. Euro
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE.

Verpflichtungsermächtigung von
289 750 TEuro auf 432 250 TEuro

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/3525

davon fällig:

im Haushaltsjahr 2012 bis zu von
76 250 TEuro auf 113 750 TEuro

im Haushaltsjahr 2013 bis zu von
91 500 TEuro auf 136 500 TEuro

im Haushaltsjahr 2014 bis zu von
76 250 TEuro auf 113 750 TEuro

im Haushaltsjahr 2015 bis zu von
45 750 TEuro auf 68 250 TEuro

2. In den Erläuterungen werden in Satz
zwei die Wörter „in den Gebieten der
Sozialen Stadt und dann auch für
Zwecke wie Erwerb der deutschen
Sprache, Verbesserung von Bildungsab-
schlüssen, Betreuung von Jugendlichen
sowie im Bereich der lokalen Ökono-
mie“ gestrichen.

B e g r ü n d u n g

Zu 1. Programmvolumen

Das Programmvolumen im Jahr 2011 wird mit den
vorgeschlagen Änderungen um 150 Mio. Euro auf 455 Mio.
Euro aufgestockt.

Bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, sozialen und de-
mographischen Wandels leistet die Städtebauförderung den
Kommunen eine bedeutende Hilfe. Sie unterstützt die Kom-
munen bei kommunalen Investitionen, bei der Erhaltung
und Entwicklung der öffentlichen Infrastruktur und fördert
das bürgerschaftliche Engagement vor Ort durch Bürgerbe-
teiligung und Einbezug bei der Erarbeitung von Entwick-
lungskonzepten. Auch der soziale Zusammenhalt, insbeson-
dere durch Investitionen in benachteiligten Quartieren, wird
gestärkt. Dabei lösen die Bundesmittel zur Städtebauförde-
rung erhebliche Folgeinvestitionen im Verhältnis 1:8 aus,
die überwiegend von lokalen Handwerksbetrieben und Fir-
men ausgeführt werden. Darauf haben u. a. die Bauminister-
konferenz am 03. September 2010, der Bundesrat in seiner
Stellungnahme zum Bundeshaushalt 2011 vom 24. Septem-
ber 2010 sowie eine Vielzahl von Kommunen und Verbän-
den hingewiesen.

Der Koalitionsvertrag betont, die Städtebauförderung auf
hohem Niveau fortzuführen. Eine Absenkung der Mittel
2010 von rd. 535 Mio. Euro auf 305 Mio. Euro würde dem
widersprechen; viele kommunale städtebaulichen Projekte
müssten gestreckt oder ausgesetzt werden. Die Erhöhung
der Fördermittel des Bundes um 150 Mio. Euro löst insge-
samt weitere Investitionen von bis zu 1,2 Mrd. Euro aus.

Das Programm „Städtebauförderung“ ist ein Erfolgsmodell
auch im Kulturbereich. Der Städtebauliche Denkmalschutz
ist als Instrument zur Entwicklung der historischen Stadt-
und Ortskernen gerade in den ländlichen Regionen Deutsch-
lands ein wichtiger Wirtschaft- und Beschäftigungsfaktor.

Aufgrund der Anrechnung der an die ostdeutschen Länder
vergebenen Städtebaufördermittel im Rahmen des Solidar-
pakts II, Korb II bewirkt die Erhöhung der Bundesmittel zur
Städtebauförderung höhere Leistungen an die ostdeutschen

und damit die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhält-
nisse in der Bundesrepublik.

Zu 2. Erläuterung zu Modellvorhaben

Das Programm Soziale Stadt soll auf die investiven Aufga-
ben konzentriert werden.“

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD.

C. Besonderer Teil

1. Überblick

Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 – Haushalts-
gesetz 2011 – in der Fassung der vorliegenden Beschluss-
empfehlung hat der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung am
11./12. November 2010 mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zugestimmt, und empfiehlt dem Deutschen Bundestag damit
die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/2500
in geänderter Fassung.

Die in der Übersicht VII des Entwurfs des Bundeshaushalts
(Sonderabgaben des Bundes) vorgenommenen Änderungen
waren Gegenstand der parlamentarischen Beratung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschusses
sinken die Ausgaben des Bundeshaushalts 2011 gegenüber
dem Soll des Jahres 2010 um rund 3,8 Prozent auf rund
305,800 Mrd. Euro.

Die Nettokreditaufnahme beträgt rund 48,4 Mrd. Euro und
sinkt damit gegenüber dem von der Bundesregierung veran-
schlagten Betrag um rund 9,1 Mrd. Euro.

In der Gesamtübersicht über das Ergebnis der Beratungen
des Haushaltsausschusses wird erstmals seit dem Haushalts-
gesetz 2010 auch der Wert der strukturellen Nettokreditauf-
nahme ausgewiesen. Die neue Schuldenregel gilt erstmals
für den Bundeshaushalt 2011 und hat konkrete Auswirkun-
gen auf den einzuhaltenden Abbaupfad für die Neuverschul-
dung des Bundes.

Ab dem Jahr 2016 ist für den Bund nur noch eine struktu-
relle Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Brut-
toinlandsprodukts (BIP) zulässig. Der ab dem Jahr 2011 bis
zum Jahr 2016 einzuhaltende Abbaupfad für die strukturelle
Neuverschuldung baut nach Artikel 143d des Grundgeset-
zes sowie § 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung von
Artikel 115 des Grundgesetzes auf der strukturellen Neuver-
schuldung des Haushalts 2010 auf.

Die strukturelle Nettokreditaufnahme errechnet sich ent-
sprechend den Vorgaben aus Artikel 115 Absatz 2 des
Grundgesetzes sowie des Gesetzes zur Ausführung von Ar-
tikel 115 des Grundgesetzes durch Bereinigung der im
Haushalt veranschlagten Nettokreditaufnahme um den
Saldo der finanziellen Transaktionen sowie die Konjunktur-
komponente.
Länder. Damit unterstützt die Städtebauförderung die Erfül-
lung der Bundesverpflichtung zum Solidarpakt II, Korb II

Im Übrigen wird auf die Anlagen zu diesem Bericht verwie-
sen.

Drucksache 17/3525 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. Beratungen des Haushaltsausschusses

2.1 Einzelplanberatungen und Bereinigungssitzung

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP betonten, dass
der Haushalt 2011 der erste sei, der uneingeschränkt die
Handschrift der christlich-liberalen Koalition trage. Es sei
ein wichtiger Haushalt, der wesentliche Grundlagen zur
Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse und der
dazu notwendigen Abbauschritte lege. Die Bundesregierung
habe mit der Einschätzung des erwarteten Ist-Ergebnisses
der Nettokreditaufnahme für 2010 mit Kabinettbeschluss
zum Entwurf des Haushalts 2011 und zum Finanzplan bis
2014 im Sommer endgültig die Abbauschritte festgelegt.
Man sehe auch nach den Beratungen im Haushaltsausschuss
weder rechtliche noch sachliche Gründe dafür, an dieser
Festlegung zu rütteln. Des Weiteren würden sie das Ziel un-
terstreichen, bis spätestens 2013 das Drei-Prozent-Ziel des
Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts einzuhalten.

Der Haushalt 2011 sei für die Koalitionsfraktionen noch
stark von den Nachwirkungen der Finanz- und Wirtschafts-
krise geprägt. Zwar werde dank der umsichtigen Politik der
christlich-liberalen Koalition die erfreulich gute Konjunk-
turentwicklung zu Steuermehreinnahmen führen, die aber
nicht die Konsolidierungsnotwendigkeit abschwäche. Des-
halb betonten die Koalitionsfraktionen die nach wie vor
richtige Entscheidung, das Zukunftspaket zeitnah umzuset-
zen. Dieses spiegele sich in allen Bereichen des Haushalts-
halts 2011 wider, der für den weiteren Abbaupfad des struk-
turellen Defizits von elementarer Bedeutung sei. Ergänzend
wiesen die Koalitionsfraktionen darauf hin, dass Forschung
und Bildung als zukunftstragende Bereiche von der Konso-
lidierung ausgeklammert blieben.

Die gute Konjunktur und die damit verbundenen Steuer-
mehreinnahmen und Minderausgaben, insbesondere im Be-
reich des Arbeitsmarktes, würden von der Koalition genutzt,
um die geplante Nettokreditaufnahme in 2011 auf 48,4 Mrd.
Euro zu senken. Ebenso sei eine weitere Reduzierung der
Ausgaben um 1,6 Mrd. Euro auf 305,8 Mrd. Euro erfolgt.

Mit dem von den Fraktionen erstmalig eingeplanten Zu-
schuss zu der zu gründenden Stiftung Datenschutz werde
dem wachsenden Bedürfnis der Bürger nach klaren Rege-
lungen und Aufklärung im Rahmen des Datenschutzes
Rechnung getragen. Der Datenschutz für die Bürger werde
damit deutlich gestärkt. Auch sei die haushalterische
Grundlage für die Errichtung der gesellschaftspoltisch
wichtigen Magnus-Hirschfeld-Stiftung geschaffen worden.

Die Koalitionsfraktionen begrüßten, dass es gelungen sei,
im Einzelplan 23 die haushaltstechnischen Voraussetzungen
für die noch umzusetzende Neuordnung der Vorfeldorgani-
sationen im Bereich der Technischen Zusammenarbeit zu
schaffen.

Die angedachte Reform der Bundeswehr werde sich nach
Auffassung der christlich-liberalen Koalition auch im Bun-
deshaushalt widerspiegeln. Jedoch sei dies für den Haushalt
2011 noch nicht entscheidungsrelevant gewesen. Beide
Fraktionen betonten, dass es trotz der angespannten Situa-
tion gelungen sei, den Bereich des Sanitätsdienstes der Bun-

Trotz des Konsolidierungsbedarfs sei es den Koalitionsfrak-
tionen gelungen, die für die Regionen und Kommunen
wichtige Städtebauförderung auf 455 Mio. Euro Programm-
mittel aufzustocken. Ein besonderes Augenmerk sei darüber
hinaus von den Koalitionsfraktionen auf die Bereitstellung
von Mitteln für eine breit angelegte und technologieoffene
Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie gelegt worden.

Die Koalitionsfraktionen hoben hervor, die verschiedenen
Exportförderprogramme im Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie in der parlamentarischen Beratung
in einem separaten Titel gebündelt zu haben. Mit dieser
Straffung sei die Erwartung der Koalitionsfraktionen ver-
bunden, die Effizienz der unterschiedlichen Instrumente zu
stärken.

Terroristische Gefährdungen im Luftfrachtbereich müssten
nach Auffassung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
verhindert werden. Daher hätten die Koalitionsfraktionen
maximal 450 Stellen zur Verfügung gestellt. Durch eine
qualifizierte Sperre werde gewährleistet, dass in einem noch
innerhalb der Bundesregierung auszuarbeitenden Konzept
möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unter-
schiedlichen Ressorts in diesen Bereich übernommen wer-
den könnten, die aus unterschiedlichen Gründen als so ge-
nannte Überhänge bestünden.

Die Fraktion der SPD stellte fest, Regierung und Koalition
verweigerten eine aktualisierte Festlegung der zulässigen
Obergrenze für die Neuverschuldung. Sie verstießen damit
gegen Sinn und Geist der neuen verfassungsrechtlichen Re-
gelung zur Schuldenbremse. Es sei willkürlich und entbehre
jeder Logik, wenn die bessere konjunkturelle Entwicklung
bei der Aufstellung des Haushaltes berücksichtigt worden
sei, beim Beschluss des Parlaments zum Haushalt jedoch
nicht. Die aktuelle Haushaltssituation sei zur Grundlage für
die Feststellung des strukturellen Defizits im Jahr 2010 zu
machen. Auf der Basis diesen Wertes habe sowohl die Be-
schlussfassung zum Haushalt 2011 zu erfolgen, wie auch
die Bestimmung des Konsolidierungspfades und der zuläs-
sigen Kreditaufnahme für den Bundeshaushalt 2012 sowie
die weiteren Jahre des Finanzplans bis 2015. Schon jetzt sei
auch nach Auffassung des Bundesministeriums der Finan-
zen absehbar, dass sich die Haushaltssituation im zweiten
Halbjahr 2010 nochmals erheblich verbessert habe und sich
das strukturelle Defizit entsprechend weiter vermindern
werde. Das Bundesfinanzministerium gehe in seinem letz-
ten Bericht für das Bundesfinanzierungsgremium von einer
Neuverschuldung von maximal 54 Mrd. Euro aus, während
es im Juni 2010 65,2 Mrd. Euro und bei der Verabschiedung
des Haushalts im März 2010 noch 80,2 Mrd. Euro gewesen
seien.

Die nicht nur von der Fraktion der SPD, sondern auch vom
Bundesrechnungshof, von der Bundesbank und vom Sach-
verständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftli-
chen Entwicklung geforderte aktuelle Neuberechnung für
die Schuldenbremse ergebe eine Schuldenobergrenze von
45 Mrd. Euro. Die Koalition verletze diese Grenze um
3,4 Mrd. Euro. Durch das Festhalten an der obsoleten Be-
rechnung auf der Basis der Frühjahrsprognose erhöhe sie
die maximale Schuldenobergrenze willkürlich in einem
Umfang von insgesamt mehr als 27 Mrd. Euro für die Jahre
deswehr zu stärken und die Globale Minderausgabe im Ein-
zelplan 14 abzusenken.

bis 2014. Es dränge sich der Verdacht auf, mit diesem Spiel-
raum wollen Regierung und Koalition auf Kosten der not-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/3525

wendigen Konsolidierung des Bundeshaushalts Spielräume
für Steuersenkungen zum Ende der Legislaturperiode schaf-
fen. Dies wären also Steuersenkungen ausschließlich „auf
Pump“, die die Fraktion der SPD strikt ablehne.

Die Fraktion der SPD stehe ohne Abstriche zu Sinn und
Geist der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie habe durch
ihre Anträge belegt, dass die Einhaltung der aktualisierten
Verschuldungsgrenze möglich sei. Zur Gewährleistung einer
nachhaltigen, wachstumsorientierten Konsolidierungspoli-
tik seien insbesondere die folgenden Maßnahmen unverzüg-
lich umzusetzen:

Die Maßnahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes
– mit Ausnahme der Erhöhung des Kindergeldes – und des
Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben seien
zurückzunehmen. Daraus resultierten Mehreinnahmen von
1,8 Mrd. Euro jährlich allein beim Bund und Länder und
Gemeinden würden sogar noch stärker profitieren.

Das Kernbrennstoffsteuergesetz sei hinsichtlich der Bemes-
sungsgrundlage und des Geltungszeitraumes gemäß des
Antrags der Fraktion der SPD im Haushaltsausschuss vom
21. Oktober 2010 neu zu gestalten. Daraus resultierten
Mehreinnahmen von 1,2 Mrd. Euro, die zur Verstärkung der
klimaschützenden Investitionsprogramme, des Gebäude-
sanierungsprogramms, aber auch zur Haushaltskonsolidie-
rung zu verwenden seien. Aus dem Aufkommen seien zu-
dem 300 Mio. Euro zur Kompensation von Steuerminder-
einnahmen aufgrund dieses Gesetzes den Kommunen durch
eine Erhöhung der Bundesbeteiligung bei der Grundsiche-
rung im Alter zuzuführen. Dadurch würde den Gemeinden
zusätzlich noch über die 400 Mio. Euro hinaus geholfen, die
die Fraktion der SPD ihnen durch eine entsprechende Erhö-
hung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Un-
terkunft und Heizung zufließen lassen wolle.

Es sei umgehend ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn
von 8,50 Euro pro Stunde einzuführen. Dies führe gesamt-
staatlich sowohl zu Mehreinnahmen als auch zu Minderaus-
gaben und zwar jeweils bei der gesetzlichen Renten-, Kran-
ken- und Pflegeversicherung sowie der Bundesagentur für
Arbeit, aber auch beim Bund zu Minderausgaben bei der
Grundsicherung für Arbeitsuchende vor allem durch eine
sich reduzierende Zahl von sogenannten Aufstockern und
zu Steuermehreinnahmen.

Mittelfristig sei die Einführung einer Bundessteuerverwal-
tung anzustreben. Kurzfristig sei eine Verbesserung und
Optimierung des Steuervollzugs durch die Länder unter an-
derem mit Hilfe des Instruments der Ausweitung der Be-
triebsprüfungen schon in 2011 einzuleiten. Das Gefälle hin-
sichtlich der Intensität der Steuerprüfung zwischen den Bun-
desländern sei nicht hinnehmbar. Es dürfe nicht sein, dass
zum Beispiel Bayern nur 27 Steuerfahnder pro 1 Million
Einwohner einsetze, Schleswig-Holstein hingegen 42 oder
gar Hamburg 52. Eine optimale Vereinheitlichung des Steu-
ervollzugs bringe dem Bund erhebliche Mehreinnahmen.

Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer sei von
42 Prozent auf 49 Prozent zu erhöhen, aber erst ab einem zu
versteuernden Bruttojahreseinkommen von 100 000 Euro
für Ledige und 200 000 Euro für Verheiratete. Daraus resul-

Mit diesen Maßnahmen senke die Fraktion der SPD die
Neuverschuldung ab auf 42,3 Mrd. Euro und liege damit im
Gegensatz zur Koalition nicht über, sondern deutlich unter
der aktualisierten Schuldenobergrenze von 45 Mrd. Euro.

Die Koalition lasse hingegen jeden Konsolidierungsehrgeiz
vermissen. In den Haushaltsberatungen habe sie das struktu-
relle Defizit des Haushalts nicht etwa weiter zurückgeführt,
sondern sogar noch ausgeweitet. Im wesentlichen konjunk-
turell bedingte automatische Haushaltsverbesserungen von
insgesamt 11,2 Mrd. Euro bei Steuereinnahmen, Arbeits-
markt, Zinsen und Gewährleistungen stünde nur eine Min-
derung der Neuverschuldung gegenüber dem Entwurf von
8,9 Mrd. Euro gegenüber. Die restlichen 2,3 Mrd. Euro
seien für zusätzliche Ausgaben verwandt worden.

Die Fraktion der SPD brandmarkte erneut die soziale
Schieflage des Sparpakets. Die Koalition habe diese Schief-
lage durch die Abmilderung bei der Strom- und Energie-
steuer auf der einen Seite sowie der drastischen Reduzie-
rung bei den sozialinvestiven Programmen für den Stadt-
umbau sogar noch verschärft. Und die Rücknahme der noch
im Sommer geplanten Wohngeldkürzung über die Strei-
chung des Heizkostenzuschusses hinaus versuche die Koali-
tion als Erhöhung zu verkaufen.

Insgesamt fehle jedes Konzept. So liefe die Umsetzung des
sogenannten 12-Milliarden-Euro-Programms für Bildung
und Forschung auch im zweiten Haushalt immer noch nur
schleppend an. Ein Gesamtkonzept für die Legislatur-
periode könne die Bundesregierung nicht vorlegen. Insbe-
sondere werde sie nicht darlegen können, dass die Mittel in
dem angekündigten Umfang tatsächlich zusätzlich bereitge-
stellt würden. Bereits im Haushalt 2011 komme es zu Sub-
stitutionseffekten, beispielsweise im Auswärtigen Amt. Ein
weiterer Beleg für fehlende Konzeption sei die Parallelför-
derung für den Ausbau der Elektromobilität aus vier
Fachressorts.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, Schwarz-Gelb führe
die Politik der Umverteilung von unten nach oben, die ihre
Vorgängerregierungen begonnen haben, entschlossen fort.
Das Haushaltsgesetz 2011, das Haushaltsbegleitgesetz 2011
und das so genannte Zukunftspaket von Koalition und Bun-
desregierung seien unsozial, ungerecht, unsolide und wür-
den die Spaltung des Landes vertiefen. Bei Hartz-IV-Bezie-
henden, Arbeitslosen und Familien werde rigoros gespart.
Bei Hartz IV solle mit dem Übergangszuschlag das letzte
Element, das nach Abschaffung der Arbeitslosenhilfe den
sozialen Absturz nach dem Arbeitslosengeld mildere, ge-
strichen werden. Die bereits auf ein klägliches Maß ge-
schrumpften Rentenbeiträge würden vollends abgeschafft.
Eltern in Hartz IV, denen bei der Einführung des Elterngel-
des bereits ein Jahr Erziehungsgeld gestrichen worden sei,
werde nun auch noch das Mindestelterngeld in Höhe von
300 Euro weggenommen. Koalition und Bundesregierung
höhlten die Einnahmebasis des Staates gezielt aus, um mit
Einsatz des Druckmittels Schuldenbremse einen angebli-
chen Sachzwang für Sozialabbau zu schaffen.

Der Anteil unsicherer, befristeter, schlecht bezahlter Ar-
beitsplätze steige in Deutschland dramatisch an. Inzwischen
sei jede zweite offene Stelle dem Bereich der Arbeitnehmer-
überlassung, also der Leiharbeit, zuzuordnen. Über 1,4 Mil-
tierten mindestens Mehreinnahmen des Bundes von etwa
2,8 Mrd. Euro.

lionen Menschen würden arbeiten und zugleich Hartz IV
beziehen, soviel wie noch nie. Die Politik von Koalition und

Drucksache 17/3525 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bundesregierung verwehre vor allem immer mehr jungen
Menschen eine tragfähige Lebens- und Familienplanung.
Notwendig sei eine grundlegende Richtungsänderung der
auf Außenhandelsüberschüsse und das Niederkonkurrieren
anderer Volkswirtschaften abzielenden Wirtschaftspolitik
von Koalition und Bundesregierung. Das deutsche Lohn-
dumping müsse beendet, die Inlandsnachfrage gestärkt, dem
Auseinanderdriften der wirtschaftlichen und sozialen Ent-
wicklung in Ost- und Westdeutschland entgegengewirkt
werden.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, die Koalition und die
Bundesregierung hätten immer noch nichts unternommen,
um eine Wiederholung der Finanzkrise wirksam zu vermei-
den. Die Finanzbranche konsolidiere sich auf dem Rücken
der Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese würden jähr-
lich 20 bis 30 Mrd. Euro durch Falschberatung verlieren.
Denn auch über zwei Jahre nach der Pleite der US-Invest-
mentbank Lehman Brothers sei der provisionsgetriebene
Verkauf überteuerter, intransparenter und ungeeigneter Fi-
nanzprodukte gängige Praxis. Selbst staatlich gestützte Ban-
ken würden noch Niederlassungen in Ländern betreiben, die
Steuerbetrug förderten. Beschlossen habe die Koalition eine
Pseudo-Bankenabgabe, die nach oben gedeckelt sei und von
der Vorstellung ausgehe, dass die nächste Finanzkrise
schwach ausfallen und erst in einem halben Jahrhundert
stattfinden werde. Eine solche Annahme sei nicht naiv, son-
dern bediene bewusst die Lobby-Interessen der Finanzbran-
che zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Gleichzeitig verlagerten Banken ungehindert ihre spekulati-
ven Angriffe von Immobilien auf Rohstoffe und Nahrungs-
mittel. Das Leid der Opfer dieser neuen Spekulationswellen
werde von den Akteuren in Kauf genommen. Über die Stär-
kung der Eigenkapitalanforderungen hinaus müssten speku-
lative Exzesse durch eine Finanztransaktionssteuer und
einen Finanzmarkt-TÜV eingedämmt werden. Der Banken-
sektor müsse auf seine Kernfunktionen Zahlungsverkehr,
Ersparnisbildung und Finanzierung zurückgeführt und ent-
sprechend geschrumpft werden, damit die Steuerzahlerin-
nen und Steuerzahler nicht noch einmal erpresst werden
könnten.

Die geplante Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke sei
Ergebnis eines undemokratischen Deals, den die Bundes-
regierung mit den Energiekonzernen getroffen habe. Die
Bundesregierung habe bereitwillig die Rolle einer Vollstre-
ckerin der Lobby-Interessen von vier Atomkonzernen über-
nommen. Koalition und Bundesregierung machten die Be-
völkerung zu Geiseln der Atomlobby. Die jetzige und künf-
tige Generationen würden durch mehr Atommüll und eine
dauerhaft schlechtere Energieinfrastruktur belastet – durch
die systematische Benachteiligung regenerativer Energie-
quellen.

Die Fraktion DIE LINKE. setzte mit ihren Forderungen für
den Bundeshaushalt 2011 drei Schwerpunkte: Erstens ein
wirksames und in sich schlüssiges Zukunftsprogramm,
zweitens Hartz IV insbesondere durch die Förderung und
Schaffung neuer Arbeitsplätze überwinden und drittens die
Rüstungsausgaben endlich deutlich zu senken sowie sämtli-
che Auslandseinsätze der Bundeswehr zu beenden und die
frei werdenden Gelder zu nutzen, um diese in soziale Pro-

rungsanträgen habe die Fraktion DIE LINKE. gezeigt, wie
der Bundeshaushalt sozial verantwortungsbewusst und kon-
junkturwirksam umgestaltet werden kann. Beispiele hierfür
seien:

● Erhöhung des Arbeitslosengeldes II auf 500 Euro pro
Monat und sachgerechte Leistungen an die Rentenversi-
cherung für ALG-II-Beziehende (22,5 Mrd. Euro)

● Ausbau der Kinderbetreuung (4 Mrd. Euro)

● mehr Mittel für die Erwachsenenbildungsförderung und
BAföG (3 Mrd. Euro)

● Energiesparfonds und erhöhte Förderung erneuerbarer
Energien (3 Mrd. Euro)

● Einführung einer kommunalen Investitionspauschale für
strukturschwache Kommunen (3 Mrd. Euro)

● Beseitigung des Investitionsstaus bei Krankenhäusern
(2,5 Mrd. Euro)

● Verstärkung der entwicklungsorientierten Not- und
Übergangshilfe, für den Wiederaufbau in Haiti und Pakis-
tan, für den Ausbau des zivilen Friedensdienstes, für die
Verstärkung der Finanziellen und Technischen Zusam-
menarbeit, für Klimaschutzmaßnahmen in Entwick-
lungsländern (2 Mrd. Euro)

● mehr Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung
(1 Mrd. Euro)

● Förderung von Konversionsmaßnahmen (600 Mio.
Euro)

● mehr Mittel für den Hochschulpakt (590 Mio. Euro)

● mehr Mittel für die Realisierung erster Maßnahmen zur
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen, unter anderem für Maß-
nahmen zur Schaffung umfassender Barrierefreiheit
(500 Mio. Euro)

● mehr Mittel für die Fortsetzung der Programme der
Städtebauförderung, des Stadtumbaus Ost und Nutzung
der Erfahrungen in den alten Bundesländern bei der För-
derung städtebaulicher Entwicklungs- und Sanierungs-
maßnahmen (155 Mio. Euro)

● mehr Mittel für die energetische Gebäudesanierung
(106 Mio. Euro)

● mehr Mittel für die Förderung der Integration von Zu-
wanderinnen und Zuwanderern (100 Mio. Euro)

● mehr Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesse-
rung der regionalen Wirtschaftsstruktur in struktur-
schwachen Gebieten in den neuen und alten Bundeslän-
dern und gleicher Teilhabe von Frauen und Männern an
Arbeit sowie gleichberechtigter Förderung von Genos-
senschaften (93 Mio. Euro)

● Aufbau einer flächendeckenden Finanzberatung (20 Mio.
Euro).

(Angegeben ist jeweils der Mehrbetrag im Vergleich zum
Regierungsentwurf unter Berücksichtigung der Beratungs-
ergebnisse im Haushaltsausschuss.)

Zur Finanzierung wollte die Fraktion DIE LINKE. die stär-

jekte und die Entwicklungszusammenarbeit zu investieren
und um einen Konversionsfonds einzurichten. In 140 Ände-

kere Beteiligung der wirtschaftlich Leistungsfähigen an den
Kosten des Gemeinwesens durch Erhöhung des Spitzen-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/3525

steuersatzes der Einkommensteuer, Sonderabgabe auf Boni
in der Finanzbranche, Einführung einer Millionärsteuer,
Einführung einer Finanztransaktionssteuer, Besteuerung
von Gewinnen beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesell-
schaften, Rücknahme der Senkung des Körperschaftsteuer-
satzes von 25 auf 15 Prozent, Kapitalerträge wieder zum
persönlichen Steuersatz versteuern, Abschöpfung der leis-
tungslos erzielten Sondergewinne der Stromversorgungsun-
ternehmen aus dem Emissionshandel, Ausbau der Steuer-
fahndung bei Großunternehmen und Banken. Durch die Be-
endigung von Auslandseinsätzen sowie den Verzicht auf die
dafür benötigten Waffensysteme, insbesondere auf die Rest-
tranchen des Kampfflugzeugs Eurofighter, auf das Trans-
portflugzeug A400M und auf den Schützenpanzer Puma so-
wie weitere Einsparungen im investiven Bereich des Einzel-
plans 14 könnten 4,2 Mrd. Euro eingespart werden.

Immer noch arbeite fast die Hälfte der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bundesregierung in Bonn. Die Fraktion DIE
LINKE. strebe die Wiedervereinigung der Bundesregierung
in Berlin an und fordere den vollständigen Umzug der Bun-
desregierung in die Hauptstadt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, die
Herkulesaufgabe der Haushaltssanierung könne nur gelin-
gen, wenn die ganze Gesellschaft solidarisch, also nach den
jeweiligen Möglichkeiten, beteiligt werde. Der Haushalt
müsse der Nachhaltigkeit verpflichtet sein. Das Ziel der
Haushaltspolitik müsse es sein, auch den künftigen Genera-
tionen gute Zukunftschancen und Entwicklungsspielräume
zu sichern. Die Einhaltung der Schuldenbremse habe daher
zentrale Priorität. Dabei müsse auf einen Dreiklang aus
Ausgabenkonsolidierung, Subventionsabbau und Steuer-
mehreinnahmen gesetzt werden. Ein nachhaltiges Haus-
haltskonzept für den Bundeshaushalt 2011 habe die Folge-
jahre immer im Blick. Die Schuldenbremse lasse eine Haus-
haltspolitik, die nur ins nächste Jahr denkt, nicht mehr zu.

Ein zügiger, sozial und ökologisch gerechter Schuldenabbau
sei möglich. Die Einhaltung der Schuldenbremse sei keine
einfache Aufgabe. Von der aktuellen Rekordverschuldung
Stück für Stück herunterzukommen, wie dies die Schulden-
bremse im Grundgesetz verlangt, sei ein Kraftakt für Politik
und Gesellschaft. Es könne nur gelingen, wenn alle solida-
risch, also nach den jeweiligen Möglichkeiten, beteiligt
seien.

Dies könne nur erreicht werden, wenn wir auf einen Drei-
klang setzen:

– Ausgaben im Bundeshaushalt müssten gekürzt werden.

– Die notwendige Konsolidierung könne nur gelingen,
wenn alle starken Schultern einen Beitrag leisteten. Da-
her müssten wir auch, für die sehr gut Verdienenden, die
Steuern erhöhen. Dadurch könne der Bund helfen, die
Haushalte von Ländern und Gemeinden zu entlasten.

– Durch einen Einstieg beim Abbau ökologisch schädli-
cher Subventionen könnte gleichzeitig ein Beitrag zu
Umweltschutz und Haushaltssanierung geleistet werden,
ohne die Unternehmen über Gebühr und Leistungsstärke
zu belasten.

der Haushalts- und Finanzpolitik müsse das Leitbild der
nachhaltigen Entwicklung gelten. Dies sollte sich in der
Ausgaben- und Einnahmestruktur des Bundeshaushalts wi-
derspiegeln. Wichtige Zukunftsaufgaben seien zu finanzie-
ren, gleichzeitig aber müssten die Gesamtausgaben maßvoll
und die Steuereinnahmen angemessen sein. Kluge Haus-
haltssanierung baue auf einem Mix aus gerechter Einnah-
meverbesserung und gezielter Ausgabenkürzung sowie In-
vestitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlug ein Paket
von Maßnahmen vor, welches zielgerichtet und gestaltend
Antworten sowohl auf die Herausforderungen des Klima-
wandels biete als auch auf die nötige sozial-ökologische
Transformation der Wirtschaft eingehe. In vier Bereichen
– „Nachhaltig investieren – Ökologischen Umbau voran
treiben“, „Internationaler Klimaschutz“, „Jetzt für Morgen
forschen“ und „Kein Sponsoring des Klimawandels“ sollten
für das Jahr 2011 Mehrausgaben mit einem Umfang von
rund 4,5 Mrd. Euro vorgesehen werden. Diese sind durch
Kürzungen bei umweltschädlichen Subventionen und Steu-
ervergünstigungen in Höhe von rund 9,6 Mrd. Euro mehr
als gegenfinanziert. Hier seien die Einnahmen aus der Flug-
verkehrsabgabe nicht mit eingerechnet – diese dürften nicht
in den allgemeinen Haushalt, sondern müssten in die Ent-
wicklungszusammenarbeit fließen, damit die international
zugesagten Ziele (Official Development Assistance (ODA)-
Quote) eingehalten werden können. Perspektivisch müssten
sowohl die Investitionen in den Klimaschutz als auch die
Einnahmen aus dem Subventionsabbau weiter anwachsen.
Die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wür-
den um 1,5 Mrd. Euro aufgestockt und damit bei 2 Mrd.
Euro verstetigt. Das CO2-Gebäudeprogramm sei ein wichti-
ger Baustein, um im Gebäudebereich Energie einzusparen
und CO2-Emissionen zu reduzieren. Um die Klimaschutz-
ziele, also die Verringerung der CO2-Emissionen um
40 Prozent bis 2020 zu erreichen, müsse die Sanierungs-
quote auf mindestens 3 Prozent pro Jahr erhöht werden. Da-
für müsse das Förderprogramm auf hohem Niveau fort-
geführt werden, damit in den nächsten 30 bis 40 Jahren der
gesamte Gebäudebestand saniert werden könne.

In Ergänzung zum (deutlich unterausgestatteten, aber in den
vergangenen Jahren höchst erfolgreichen und rentablen)
CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung werde ein Energie-
sparfonds mit einem Volumen von 3 Mrd. Euro eingerichtet.
Dieser sei eine weitere wichtige Ressource für Energie-
effizienz im Gebäudewärmebereich, unterstütze die Bürge-
rinnen und Bürger beim Energieeinsparen und entlaste sie
somit auch finanziell. Mit den Mitteln solle der Fonds Ener-
giesparprogramme konzipieren und finanzieren, die vor al-
lem einkommensschwachen Haushalten zu Gute kommen.
Hierzu gehören insbesondere:

– Ein Programm zur energetischen Sanierung von Wohn-
gebäuden mit Schwerpunkt in Stadtteilen mit einem ho-
hen Anteil einkommensschwacher Haushalte,

– ein Programm für den Austausch teurer und umwelt-
schädlicher Stromheizungen,
Neben und parallel zur notwendigen Sanierung gelte, nach-
haltig in Ökologie und soziale Sicherung zu investieren. In

– die Einrichtung eines Fonds zur Übernahme von Aus-
fallbürgschaften für Contracting-Unternehmen,

Drucksache 17/3525 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– zertifizierte Energieberatung für private Haushalte, ins-
besondere mit zielgerichteten Angeboten für finanz-
schwache Haushalte,

– Kredite für Effizienzmaßnahmen in privaten Haushalten
und Kleinunternehmen.

Außerdem werde das Marktanreizprogramm um 160 Mio.
Euro aufgestockt. Das Geld solle für zusätzliche Förderung
im Wärmebereich und zusätzliche Programme für Klein-
windanlagen und für Solarboote eingesetzt werden. Die
Förderung von Heizungskesseln, wie z. B. Brennwertkes-
seln, deren Brennstoffe nicht aus erneuerbaren Energiequel-
len stammen, soll dagegen unterbunden werden.

Der Ausbau der Stromübertragungsnetze habe eine Schlüs-
selfunktion für die schnelle Steigerung der erneuerbaren
Stromproduktion. Im Kampf gegen den Klimawandel sei
die rechtzeitige ökologische Modernisierung unabdingbar.
Um diesen Prozess zu forcieren, bedürfe es einer Beteili-
gung an und Kontrolle der Übertragungsnetzte durch die öf-
fentliche Hand. Zudem solle die Modernisierung durch eine
Anschubfinanzierung beschleunigt werden. Dabei seien in
den ersten Jahren im Wesentlichen Ausgaben für Planung
und Demonstrationsprojekte, beispielsweise im Bereich
verlustarme Langstrecken-Stromübertragung wie z. B.
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ), zu fi-
nanzieren. Hierfür würden 2011 50 Mio. Euro bereit ge-
stellt. Dieser Betrag solle in den nächsten Jahren weiter auf-
wachsen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte heraus,
dass Deutschland sich international verpflichtet habe, bis
2015 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) für
Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen. Das Zwi-
schenziel, im Jahr 2011 Mittel in Höhe von 0,55 Prozent des
BNE aufzubringen, breche die Bundesregierung mit dem
vorgelegten Haushaltsentwurf und beschädige damit die in-
ternationale Glaubwürdigkeit Deutschlands. Zusätzliche
Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit würden drin-
gend gebraucht, um die Millenniumsentwicklungsziele
(u. a. Halbierung der Anzahl der Hungernden, Eindämmung
von AIDS, Verbesserung der Grundbildung und Trinkwas-
serversorgung in den Entwicklungsländern) zu erreichen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehe zur inter-
nationalen Zusage Deutschlands und habe in den Haushalts-
beratungen aufgezeigt, wie das 0,55-Prozent-Ziel trotz
schwieriger Ausgangslage 2011 eingehalten werden könne.
Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge-
brachten Änderungsanträge umfassten insgesamt eine Erhö-
hung der Barmittel um 1,785 Mrd. (BMZ: 1,39 Mrd., AA:
260 Mio., BMBF: 50 Mio., BMG: 33 Mio.; BMVG:
25 Mio.; BMI: 25 Mio.). Desweiteren umfasse der ODA-
Plan der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 400 Mio.
Euro zusätzliche zinssubventionierte KfW-Kredite, die aus
dem Aufwuchs der Verpflichtungsermächtigung für die Bi-
laterale Finanzielle Zusammenarbeit realisiert werden kön-
nen und 1 Mrd. Euro Förderkredite der KfW, die durch Auf-
nahme unter den Gewährleistungsrahmen des Bundes
ODA-fähig werden. Um diese zusätzlichen Mittel zu er-
möglichen, werde der Gewährleistungsrahmen des Bundes
für entwicklungspolitische Kredite um 1,4 Mrd. auf
7,12 Mrd. Euro erhöht. In der Summe sei es möglich, min-

des EU-Haushalts sei für die deutsche ODA-Quote anrech-
nungsfähig) und die Bundesländer ihre Anstrengungen für
die Entwicklungszusammenarbeit ebenfalls stärkten, könne
Deutschland 2011 das 0,55-Prozent-Ziel erreichen und da-
mit seine internationale Zusage einhalten und seiner globa-
len Verantwortung gerecht werden.

Gute Bildung sei nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Grundlage für soziale Teilhabe, für qua-
lifizierte Fachkräfte und damit Voraussetzung für eine inno-
vative nachhaltige Wirtschaft mit sicheren zukunftsfähigen
Jobs. Deshalb müssten Bildungsangebote und strukturelle
Verbesserungen gefördert werden, die für mehr Bildungsge-
rechtigkeit sorgten. Im Haushalt 2011 seien dafür eine Erhö-
hung der Ausgaben für Bildung und Forschung vorzusehen
sowie Mittel in erheblichem Umfang umzuschichten.

Das Hartz-IV-Bildungspaket der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN setze auf die öffentliche Infrastruktur statt
auf private Nachhilfeinstitute und ein ungerechtes, ineffi-
zientes und bürokratisches Gutscheinsystem, wie es die
Bundesregierung plane. Dabei sei die Einführung eines
Bundesprogramms „Regionale Bildungspartnerschaften“
(407 Mio.) geplant, um die individuelle Lernförderung und
Teilhabe an musisch-kreativen Angeboten, insbesondere
von Kindern und Jugendlichen aus armen Familien, durch
den Ausbau einer engen Kooperation zwischen den Schul-
trägern, der Jugendhilfe und außerschulischen Trägern vor
Ort zu fördern. Zudem sollen die Sprachförderung gestärkt
(83 Mio.) und zusätzliche Produktionsschulen für Schulab-
brecher aufgebaut werden (50 Mio.).

Die Zahl der Studienberechtigten steige in den kommenden
Jahren um über 20 Prozent. Im Zuge des Bologna-Prozesses
seien darüber hinaus qualitative Verbesserungen notwendig.
Daher müsse der Hochschulpakt mit 264 Mio. Euro deutlich
verstärkt und zu einem Pakt für Qualität in Lehre und Stu-
dium ausgebaut werden, um zusätzliche qualitativ hochwer-
tige Studienplätze zu schaffen. Auf das von Schwarz-Gelb
geplante sozial unausgewogene nationale Stipendienpro-
gramm werde verzichtet. Durch Umschichtungen im Haus-
halt werde die Umsetzung des Konzeptes DualPlus ermög-
licht. Durch Ausbildungsbausteine und den Ausbau von
überbetrieblichen Ausbildungsstätten könnten auch kleinere
Betriebe mehr ausbilden und das Recht auf Ausbildung für
alle Jugendlichen endlich umgesetzt werden.

Lebenslanges Lernen sei zukünftig nicht mehr nur eine
Floskel. Ein umfassendes Weiterbildungskonzept müsse be-
rufliche Weiterbildung für alle möglich machen. Die
Aufstiegsfortbildungsförderung werde zu einem Erwachse-
nenbildungförderungsgesetz mit einem Volumen von
298 Mio. Euro weiterentwickelt. Mit Hilfe einer Bildungs-
sparzulage gelinge der Einstieg ins Bildungssparen. Hierfür
würden Bundesmittel von 60 Mio. Euro zur Verfügung ge-
stellt.

Die Forschungspolitik werde konsequent auf die großen
ökologischen Herausforderungen ausgerichtet. Die Mittel
für Forschung im Bereich Elektromobilität würden um
150 Mio. Euro erhöht. Im Haushaltsentwurf vorgesehene
Forschungsmittel für Agro-Gentechnik und Fusionsfor-
schung würden gestrichen. Forschung für den ökologischen
Landbau, erneuerbare Energien, Energieeffizienz und die
destens 3,2 Mrd. mehr ODA-Mittel 2011 zu verausgaben als
von der Bundesregierung geplant sei. Wenn die EU (ein Teil

Dienstleistungsforschung würden ausgebaut. Die sozialwis-
senschaftliche Dimension in der Forschung werde konse-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/3525

quent gestärkt, ebenso wie die Risikoforschung und Tech-
nikfolgenabschätzung. Um die Innovationskraft zu stärken
und die ökologische Transformation der Wirtschaft zu
beschleunigen, werde eine Steuergutschrift in Höhe von
15 Prozent der Forschungsausgaben für kleine und mittlere
Unternehmen eingeführt.

Die Fraktion machte deutlich, dass das Arbeitslosengeld II
so ausgestaltet werden müsse, dass es dem sozialstaatlichen
Gebot der Deckung des Existenzminimums für alle Men-
schen Rechnung trage (Regelsatz 420 Euro). Zusätzlich
würden die Renteneinzahlungen für Langzeitarbeitslose
wieder auf das frühere Niveau angehoben. Damit könne
Altersarmut vorgebeugt und die Haushalte von Städten und
Gemeinden entlastet werden.

Die Langzeitarbeitslosigkeit habe sich im Vorjahresver-
gleich kaum verändert. Gegenüber 2009 sei die Zahl der er-
werbsfähigen Hilfebedürftigen lediglich geringfügig (2 Pro-
zent) gesunken. Die geplanten Kürzungen – die Mittel für
2011 sollten gegenüber den für 2010 angesetzten Mitteln
um 20 Prozent sinken – würden unweigerlich auch zu Las-
ten von Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen
gehen. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und
Arbeitslosengeld-II-Empfängern neue Jobchancen zu eröff-
nen, müsse jedoch stärker in Weiterbildung investiert wer-
den als bisher. Daher müssten die Kürzungen in diesem Be-
reich zurückgenommen werden.

Der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem ers-
ten Lebensjahr sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur
Chancengerechtigkeit für Kinder und um der Lebenswirk-
lichkeit junger Familien endlich gerecht zu werden. Der
Ausbau der Kinderbetreuung sei eine Investition, die so-
wohl den kommenden als auch den heutigen Generationen
zu Gute komme. Eine solide Finanzierung sei das Funda-
ment für den notwendigen Ausbau. Der Bund müsse daher
gemeinsam mit den Ländern und Kommunen den tatsächli-
chen Bedarf an Betreuungsplätzen feststellen und auf dieser
Grundlage ein solides Finanzierungskonzept vereinbaren,
das die tatsächlichen Kosten des Ausbaus berücksichtige
und die Mittel dahin leite, wo sie tatsächlich gebraucht wür-
den – in die notleidenden Kommunen. Städte und Gemein-
den dürften nicht zum Ausfallbürgen eines unterfinanzierten
Kita-Ausbaus werden. Sowohl die Finanz- und Wirtschafts-
krise als auch die Steuerpolitik der Bundesregierung hätten
die finanzielle Situation vieler Kommunen verschärft. Der
Bund und die Länder seien in der Pflicht für eine aufgaben-
gerechte Kostenausstattung der Kommunen Sorge zu tragen
und den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten
Lebensjahr Wirklichkeit werden zu lassen.

Die notwendige Sparanstrengung könne nur funktionieren,
wenn alle starken Schultern einen Beitrag leisten. Daher
seien spezifische Steuererhöhungen notwendig. Mit der
Einführung einer zeitlich begrenzten Vermögensabgabe für
große Vermögen habe die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die krisenbedingte Verschuldung begleichen
wollen. Um die steuerlichen Mehrbelastungen für die Bür-
gerinnen und Bürger verträglich zu gestalten, sei auch hier
ein gradueller Einstieg notwendig.

Qualitative Konsolidierung, die den sozialen Zusammenhalt
und die Zukunftsinvestitionen im Blick habe, sei das Gebot

schaftlichen Zusammenhalt stärke. Daher gebe es in der
Struktur des Bundeshaushalts vor allem bei Subventionen
und Ausgabeneinsparungen Möglichkeiten, eine nachhal-
tige Haushaltskonsolidierung zu erreichen.

Ein Schwerpunkt bei der Ausgabenkonsolidierung müsse in
der Neuordnung der Wirtschaftsförderung im Bundeshaus-
halt gesetzt werden. Aus der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
17/1542 könnten 85 Förderprogramme identifiziert werden,
die direkt Unternehmen oder wirtschaftsnahe Forschungs-
einrichtungen begünstigten. Die 85 Förderprogramme belie-
fen sich auf ein Fördervolumen von 6,3 Mrd. Euro (zzgl.
Kofinanzierungen). Im Fokus der Neuausrichtung müsse
dabei das Bundeswirtschaftsministerium stehen. Das Bun-
desministerium für Wirtschaft und Technologie sei ein
ungeordneter Bauchladen mit vielen Subventionen im
Angebot. Statt ordnungspolitisch fundierte, zukunftsbezo-
gene Wirtschaftsförderung zu betreiben, erhalte aus dem
Wirtschaftsministerium fast jeder Wirtschaftszweig sein
Millionenförderprogramm. Unsere Volkswirtschaft müsse
sich an die Realitäten des Klimawandels und des Ressour-
cenmangels anpassen. Subventionen könnten die Wirtschaft
vor dieser Aufgabe nicht bewahren. So werde die Zukunfts-
fähigkeit unseres Landes beschädigt. Der Ausstieg aus der
Wirtschaftsförderung müsse graduell vollzogen werden, um
den Firmen Planungssicherheit zu gewähren. In einem ers-
ten Schritt würden im Sinne der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei der Wirtschaftsförderung etwa 500 Mio.
Euro einzusparen sein.

Durch die Bundeswehrreform werde ebenfalls ein Einspar-
potenzial eröffnet. Im Haushalt 2011 sei durch die Bundes-
regierung hierauf allerdings noch nicht zurückgegriffen
worden, da die endgültige Struktur der Streitkräfte erst im
nächsten Jahr feststehen werde. Dies sei kurzsichtig. Bereits
jetzt sei absehbar, dass bereits bestehende Beschaffungspro-
jekte sowohl aus Kosten- als auch aus Bedarfsgründen mas-
siv umgesteuert werden müssten. Aus diesem Grund sei ein
Beschaffungsmoratorium erforderlich, das alle nicht für
Auslandseinsätze zwingend notwendigen Beschaffungen
einfriere und damit sowohl ein Zeitfenster für Verhandlun-
gen mit der Industrie eröffne als auch die Bundeswehr vor
Fehlinvestitionen schütze. Aufgrund der verkleinerten Bun-
deswehr sei ebenso ein neues Standortkonzept, und vorge-
schaltet ein Baumoratorium, erforderlich. Alleine durch ein
Beschaffungs- und Baumoratorium könnten 2011 Mittel in
Höhe von rund 1,8 Mrd. Euro eingespart werden. Mittel-
bzw. langfristig könne durch die Streitkräftereform ermög-
licht werden, mit einer effizienteren Bundeswehr zugleich
günstiger und leistungsfähiger aufgestellt zu sein. Aus Sicht
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könnten dabei
etwa 5 Mrd. Euro pro Jahr eingespart werden.

Auch im alltäglichen, allgemeinen Verwaltungshandeln lä-
gen noch erhebliche Einspar- und damit Konsolidierungs-
potentiale. Neben Effizienzpotentialen sei in einigen Berei-
chen auch grundsätzliche Aufgabenkritik zu üben. Stan-
dards seien zu überprüfen. Dabei seien schon jetzt Einspa-
rungen in Höhe von 250 Mio. Euro möglich.

Für die Finanzierung sei kein Sondervermögen nötig. Man
wolle sich nicht abhängig machen von den Zahlungen der
der Stunde. Man müsse sich darauf konzentrieren, was
wirklich in der Krise die Volkswirtschaft und den gesell-

Atomkraftbetreiber! Finanziert würden die Maßnahmen
stattdessen über den Abbau von ökologisch schädlichen

Drucksache 17/3525 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Subventionen und Steuervergünstigungen. Die Listen der
größten Steuervergünstigungen und Finanzhilfen würden
noch immer von ökologisch schädlichen Ausgaben ange-
führt; laut Umweltbundesamt bestehe hier ein Potential von
jährlich 48 Mrd. Euro. Die ökologische Luftverkehrsteuer
mit einer stärkeren Lenkungswirkung bringe Einnahmen in
Höhe von 2,3 Mrd. Euro, nicht wie die Regierung plant, nur
1 Mrd. Euro. Diese Einnahmen dürften allerdings nicht in
den allgemeinen Haushalt fließen, sondern müssten in die
Entwicklungszusammenarbeit fließen, damit die internatio-
nal versprochenen Ziele eingehalten werden könnten.

An das Dienstwagenprivileg, mit dem ausgerechnet die Au-
tos am stärksten subventioniert würden, die am meisten CO2
ausstoßen, traue sich die Regierung gar nicht heran, genauso
wenig wie an die Windfall-Profits. Stattdessen schaue die
Regierung seit Jahren zu, wie die Energieunternehmen Mil-
liardengewinne aus der kostenlosen Bereitstellung der
Emissionszertifikate einstreichen würden. Auch die Lkw-
Maut müsse ökologischer gestaltet und daher für Lkw ab
3,5 t (bisher ab 12 t) gelten und auf alle fernverkehrsrele-
vanten Bundesstraßen ausgeweitet werden. Die Regierung
befreie Mineralölhersteller von Steuern und erlasse bei
grenzüberschreitenden Flügen die Mehrwertsteuer. Wer
ernst gemeinten Klimaschutz betreiben wolle, müsse hier
umsteuern. Steuerausnahmen und Abgabenbefreiungen
dürfe es für umweltschädliches Verhalten nicht mehr geben
– die Preise müssten ökologisch gerecht die externen Ef-
fekte des Wirtschaftens abbilden. Deshalb werde die ökolo-
gische Finanzreform fortgeführt und eine Vielzahl ökolo-
gisch kontraproduktiver Subventionen abgebaut. Sie seien
nicht nur ökologisch schädlich, sondern auch fiskalisch
falsch, ökonomisch fragwürdig und wettbewerbsverzerrend.
Für eine nachhaltige Umwelt- und Haushaltspolitik sei der
Abbau umweltschädlicher Subventionen auf allen Ebenen
unverzichtbar.

Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt)

Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für den Bun-
despräsidenten und das Bundespräsidialamt Ausgaben von
rund 30,176 Mio. Euro veranschlagt worden. Gegenüber
dem Vorjahr ergab sich dadurch ein geringfügiger Auf-
wuchs in Höhe von rund 1,458 Mio. Euro. In dem einver-
nehmlich geführten Berichterstattergespräch wurde im Ka-
pitel des Bundespräsidenten der Titelansatz der Deutschen
Künstlerhilfe um 100 TEuro aufgestockt und im Kapitel des
Bundespräsidialamtes hierfür eine Kompensation bei dem
Titel „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anla-
gen“ vorgenommen. Auf Vorschlag des Bundespräsidialam-
tes wurde der Ansatz für kleine Neu-, Um- und Erweite-
rungsbauten zur Begrenzung des amtswechselbedingten
Mehrbedarfs um 300 TEuro reduziert.

Der Ausschuss nahm in der Bereinigungssitzung keine wei-
teren Änderungen vor.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde mit den Stimmen
aller im Ausschuss vertretenen Fraktionen einvernehmlich
angenommen.

Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Ausga-

die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr geringfügig um rund
5,158 Mio. Euro. In der Einzelplanberatung stockte der
Haushaltsausschuss den Plafond dieses Einzelplans um
3,834 Mio. Euro auf.

Zur Beratung dieses Einzelplans lagen dem Haushaltsaus-
schuss ausschließlich einvernehmliche Berichterstattervor-
schläge vor. In der Einzelplanberatung legte keine der im
Ausschuss vertretenen Fraktionen einen Änderungsantrag
vor. Damit kam es lediglich aufgrund der Ergebnisse des
Berichterstattergesprächs zu Änderungen gegenüber dem
Regierungsentwurf.

Innerhalb des Kapitels 02 01 – Deutscher Bundestag – be-
antragten die Obleute der Oppositionsfraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bereini-
gungssitzung eine Anhebung der Aufwendungen für die Be-
schäftigung von Mitarbeitern nach § 12 Absatz 3 des Ab-
geordnetengesetzes in Höhe von 14,250 Mio. Euro auf ins-
gesamt 165,686 Mio. Euro. Der Antrag fand keine Mehrheit
im Ausschuss. Einvernehmlich angenommen bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. wurde hingegen der
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Erhöhung der Geldleistungen an die Fraktionen des
Deutschen Bundestages um 1,809 Mio. Euro auf insgesamt
80,541 Mio. Euro.

Im Kapitel 02 03 – Der Wehrbeauftragte des Deutschen
Bundestages – hatten die Berichterstatter keine Änderungen
gegenüber dem Regierungsentwurf vorgeschlagen. Weder
in der Einzelplanberatung noch in der Bereinigungssitzung
kam es zu Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf.

Aufgrund der Beschlüsse der Berichterstatter wurden im
Kapitel 02 05 – Mitglieder des Europäischen Parlaments –
und im Kapitel 02 67 – Versorgung der Beamtinnen und
Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Einzel-
plans 02 – einige wenige Anpassungen vorgenommen. In
der Bereinigungssitzung wurden darüber hinaus keine wei-
teren Änderungen vorgenommen.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE
LINKE. bei Stimmenhaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Einzelplan 03 (Bundesrat)

Das Ausgabevolumen dieses Einzelplans bezifferte sich
aufgrund des Regierungsentwurfs auf 21,342 Mio. Euro;
das Ausgabesoll des Vorjahres betrug 21,377 Mio. Euro.
Das einvernehmlich geführte Berichterstattergespräch ergab
keine Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf.
Auch in der Einzelplanberatung beschloss der Ausschuss
keine Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf.

Der Ausschuss nahm in der Bereinigungssitzung ebenfalls
keine Änderungen vor.

Der Ausschuss nahm den somit unveränderten Regierungs-
ansatz mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen
Fraktionen einvernehmlich an.

Einzelplan 04 (Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin
und des Bundeskanzleramtes)
ben in Höhe von rund 676,140 Mio. Euro nach rund
681,298 Mio. Euro im Vorjahr vor. Damit reduzierten sich

Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für diesen
Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 1,817 Mrd. Euro

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/3525

veranschlagt worden gegenüber 1,844 Mrd. Euro im Vor-
jahr. In der Einzelplanberatung nahm der Ausschuss im
Saldo keine Veränderungen gegenüber dem Regierungsan-
satz vor.

Über die getrennt nach den einzelnen Kapiteln vorgelegten
Berichterstattervorschläge hinaus brachten die Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP keine Änderungsanträge
in die Einzelplanberatungen ein. Die Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN leg-
ten insgesamt 20 Anträge vor, von denen die Fraktion der
SPD elf, die Fraktion DIE LINKE. drei und die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sechs Änderungsanträge vor-
legten. Da die Anträge der Oppositionsfraktionen aus-
nahmslos keine Mehrheit im Ausschuss fanden, machte sich
der Ausschuss lediglich die Empfehlung der Berichterstatter
zu eigen.

Zu Kapitel 04 01 – Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
– hatten die Berichterstatter in ihren Beratungen den Titel
der Sachverständigen offengestellt. Hierzu legten die Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Ein-
zelplanberatung jeweils einen Kürzungsantrag in Höhe von
300 TEuro bzw. 155 TEuro vor. Da die Anträge keine
Mehrheit in der Abstimmung fanden, blieb der Regierungs-
ansatz unverändert. In der Bereinigungssitzung glich der
Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP die Unterfinanzierung der Personalausgaben
durch eine Erhöhung des Ansatzes für die Bezüge und Ne-
benleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten in
Höhe von 1,750 Mio. Euro aus.

Im Kapitel 04 02 – Allgemeine Bewilligungen – wurden
keine Änderungsanträge in die Beratungen eingebracht, so
dass der Regierungsentwurf ohne Veränderungen bestehen
blieb.

Die Berichterstatter konnten in ihren Beratungen innerhalb
des Kapitels des Presse- und Informationsamtes der Bun-
desregierung – Kapitel 04 03 – bei den Titeln „Nachrichten-
agenturdienste, Informationsdienste und Pressekorrespon-
denzen“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ kein Einvernehmen
finden. Zu ersterem Titel legte die Fraktion der SPD in der
Einzelplanberatung einen Kürzungsantrag in Höhe des
gekündigten Agenturvertrages mit Inter Press Service Nach-
richtenagentur (IPS) vor. Mit den Stimmen der Oppositions-
fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP wurde der Antrag abgelehnt. Auch die
beiden von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zur Öffentlichkeitsarbeit eingebrachten Kürzungs-
anträge in Höhe von 5 Mio. Euro bzw. 3,740 Mio. Euro
blieben ohne Mehrheit. In der Bereinigungssitzung wurde
der Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
die Ausgaben der Öffentlichkeit zugunsten eines neuen Ti-
tels „Europakommunikation“ mit einem Ansatz in Höhe
von 700 TEuro zu kürzen, abgelehnt. Die Fraktion DIE
LINKE. betonte in der Einzelplanberatung, dass die Deut-
sche Atlantische Gesellschaft e.V. und die Gesellschaft für
Wehr- und Sicherheitspolitik keine informationspolitischen
Einrichtungen seien und beantragte, den Titel auf null
zu stellen. Der Antrag wurde mehrheitlich abgewiesen. In
der Bereinigungssitzung wurde auf Antrag der Koali-

mit einem Mittelansatz in Höhe von 180 TEuro in die insti-
tutionelle Förderung aufgenommen.

Die Berichterstatter hatten sich innerhalb des Kapitels 04 05
– Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Me-
dien – bereits auf einige wenige einvernehmliche Änderun-
gen verständigt. In der Einzelplanberatung legten die Oppo-
sitionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN darüber hinaus zahlreiche Änderungsanträge vor,
die in den Abstimmungen jedoch ohne Ausnahme keine
Mehrheit fanden. Somit gingen lediglich die Ergebnisse des
Berichterstattergesprächs in die Beschlüsse des Ausschus-
ses ein. In der Bereinigungssitzung stellte der Ausschuss auf
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
einvernehmlich Barmittel in Höhe von 5 Mio. Euro bei dem
Titel „Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitio-
nen“ in den Haushalt ein.

In der Titelgruppe 01 – Allgemeine kulturelle Angele-
genheiten – beantragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN erfolglos die Ausbringung eines neuen Titels
„Zuschuss für den Beschwerdeausschuss der Freiwilligen
Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter“ mit einem Bar-
ansatz in Höhe von 178,0 TEuro. Zur Förderung von Pro-
jekten in finanzschwachen Kommunen forderte die Fraktion
DIE LINKE. in der Einzelplanberatung eine Ansatz-
erhöhung in Höhe von 2,952 Mio. Euro auf 38 Mio. Euro
bei dem Titel „Förderung von national und international be-
deutsamen Vorhaben, insbesondere zur kulturellen Integra-
tion, Kooperation und Innovation, über die Kulturstiftung
des Bundes“. Auch die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN machten sich bei diesem Titel für eine
Ansatzerhöhung um 1,5 Mio. Euro bzw. 2,2 Mio. Euro
stark. Keiner dieser Anträge fand eine Mehrheit. Erst in der
Bereinigungssitzung wurde der Ansatz auf Antrag der Koa-
litionsfraktionen der CDU/CSU und FDP um 2 Mio. Euro
auf insgesamt 37,048 Mio. Euro aufgestockt. Ebenfalls in
der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss auf Antrag
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP den An-
satz bei dem Titel „Substanzerhaltung und Restaurierung
von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Be-
deutung; Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvesti-
tionen“ um 15 Mio. Euro auf 27 Mio. Euro auf, ergänzte die
Zweckbestimmung und brachte einen neuen Haushaltsver-
merk aus. Der Beschluss fiel gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen einver-
nehmlich.

In der Einzelplanberatung forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN innerhalb der Titelgruppe 02 – Kulturförde-
rung im Inland – bei dem Titel „Zuschüsse für Einrichtungen
auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater“ die
Erhöhung des Mittelansatzes bei der lfd. Nr. 2.18 ‚Bundes-
verband Freie Theater‘ von null auf 100 Mio. Euro. Der An-
trag blieb unberücksichtigt. In der Bereinigungssitzung for-
mulierte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen
neuen Antrag zu diesem Titel, mit dem sie die Erläuterungen
für verbindlich erklären und bei der Projektförderung eine
neue lfd. Nr. 2.20 „Stiftung Tanz“ mit einem Ansatz in Höhe
von 50 TEuro ausbringen wollte. Der Antrag fand keine
Mehrheit. Schließlich erhöhte auf Antrag der Koalitionsfrak-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei diesem Titel
eine neue Einrichtung „Europa-Union Deutschland e. V.“

tionen der CDU/CSU und FDP der Ausschuss in der Berei-
nigungssitzung die Mittel bei dem Titel „Kulturelle Einrich-

Drucksache 17/3525 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

tungen und Aufgaben im Inland“ um 5 Mio. Euro auf insge-
samt 117,047 Mio. Euro.

In der Einzelplanberatung legte die Fraktion der SPD in der
Titelgruppe 04 – Deutsche Nationalbibliothek – erfolglos
einen Antrag auf Erhöhung des Baransatzes bei dem Titel
„Beitrag an die Deutsche Nationalbibliothek“ um 600 TEuro
mit der Begründung vor, dass sie einen erheblichen For-
schungsbedarf im Bereich von Informationstechnologien
und der Forschung zu Medienträgern sieht.

Ebenfalls in der Einzelplanberatung brachte die Fraktion der
SPD in der Titelgruppe 05 – Förderung deutscher Künstler
im Ausland – bei dem Titel „Förderung deutscher Künstler
im Ausland“ einen Erhöhungsantrag in Höhe von 335 TEuro
zur lfd. Nr. 2.4 „Deutsche Kulturakademie in Istanbul ‚Villa
Tarabya‘“ ein, mit dem die Mittel für Stipendien aufge-
stockt werden sollten. Auch dieser Antrag fand keine Mehr-
heit.

In der Einzelplanberatung beantragte die Fraktion der SPD
in der Titelgruppe 06 – Pflege des Geschichtsbewusstseins –
innerhalb des Titels „Einrichtungen und Aufgaben“ bei der
lfd. Nr. 1.1 ‚Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur‘ eine
Erhöhung des Ansatzes für die Mietzahlung in Höhe von
385 TEuro. Der Antrag blieb ohne Einfluss auf die Be-
schlüsse des Ausschusses.

In der Titelgruppe 07 – Förderung kultureller Maßnahmen
im Rahmen des § 96 BVFG und kulturelles Eigenleben
fremder Volksgruppen – verwiesen die Oppositionsfraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei dem Titel „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“
darauf, dass das ursprüngliche Anliegen der Stiftung, im
Geiste der Versöhnung über die Ursachen und Auswirkun-
gen von Vertreibungen aufzuklären, wegen geschichtsrevi-
sionistischer Äußerungen von Mitgliedern des Stiftungsra-
tes und wegen des bislang immer noch nicht vorliegenden
Konzeptes für die geplante Ausstellung nicht erfüllt sei und
beantragten eine Reduzierung des Ansatzes von 2,5 Mio.
Euro auf null bzw. auf 140 TEuro. Für die Anträge fand sich
in den Abstimmungen keine Mehrheit.

Im Kapitel 04 08 – Die Beauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR – legte die
Fraktion der SPD Aufstockungsanträge zu den Titeln „Ver-
öffentlichung und Dokumentation“ und „Konferenzen, Ta-
gungen, Messen und Ausstellungen“ vor; die Anträge fan-
den keine Mehrheit.

Zum Kapitel der Beauftragten der Bundesregierung für Mi-
gration, Flüchtlinge und Integration – Kapitel 04 09 – wur-
den weder in der Einzelplanberatung noch in der Bereini-
gungssitzung Anträge vorgelegt.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan einen
Plafond in Höhe von rund 3,098 Mrd. Euro nach 3,193 Mrd.

dem Vorjahr um rund 95,710 Mio. Euro. In der Einzelplan-
beratung nahm der Ausschuss zwar zahlreiche Änderungen
vor, die jedoch im Saldo zu keinen Veränderungen gegen-
über dem Regierungsansatz führten.

Die Berichterstatter hatten sich auf zahlreiche einvernehmli-
che Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf verstän-
digt und lediglich einen Titel offengestellt. In der Einzelplan-
beratung legten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP 19 Änderungsanträge vor, die aufgrund der gegebenen
Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss angenommen wurden.
Die Fraktion der SPD stellte elf, die Fraktion DIE LINKE.
acht und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14 Än-
derungsanträge. Keiner der Anträge der Oppositionsfraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
konnten sich gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP durchsetzen. In der Bereini-
gungssitzung forderte die Fraktion der SPD die Bundesregie-
rung auf, ihre Zusagen einzuhalten und die Sondermittel für
Bildung und Forschung gemäß ihrer Bestimmung zusätzlich
in den förderungsrelevanten Titeln einzustellen. Ferner for-
derte sie die Bundesregierung auf, die im letzten Jahr zusätz-
lich eingestellten Mittel für den Wiederaufbau in Afghanistan
(StabiPakt Afghanistan) auch weiterhin zusätzlich zu erbrin-
gen. Beide Anträge wurden mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN abgewiesen.

Im Kapitel des Auswärtigen Amts forderte die Fraktion
DIE LINKE., einen Staatsminister einzusparen. Die Frak-
tion der SPD stellte Kürzungsanträge zu den Ausgaben für
Trennungsgeld und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Titel-
gruppe der Informationstechnik. Bei unterschiedlichem Ab-
stimmungsverhalten der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN blieben diese Anträge gegen
die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP ohne Erfolg. Einvernehmlich angenommen
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD wurde hingegen
der Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP, Einsparungen bei der Öffentlichkeitsarbeit in Höhe
von 50 TEuro vorzunehmen, um diese als Gegenfinanzie-
rung an anderer Stelle einzusetzen. Der Vorschlag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Einsparungen der
flexibilisierten Mittel im Einzelplan mit minus 5 Mio. Euro
zu veranschlagen, fand hingegen keine Mehrheit. Des
Weiteren wurde auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP die Glo-
bale Minderausgabe von minus 30 Mio. Euro auf minus
26,680 Mio. Euro abgesenkt. In der Bereinigungssitzung er-
höhte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP die Globale Minderausgabe wegen
der Beteiligung an der Gesamtfinanzierung der Fördermittel
für die Unterstützung der Bundesstadt Bonn bei der Errich-
tung des Konferenzzentrums des „World Conference Center
Bonn (WCCB)“ im Einzelplan 12 (Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) um 3,3 Mio. Euro auf
minus 29,980 Mio. Euro. Nach einer intensiven und kontro-
versen Diskussion über die Notwendigkeit des Konferenz-
zentrums und seiner Finanzierung stimmte der Ausschuss
dem Vorschlag des Bundesministeriums der Finanzen mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
Euro im Vorjahr vor. Damit reduzierte sich die im Regie-
rungsansatz veranschlagte Summe der Ausgaben gegenüber

FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/3525

DIE GRÜNEN zu. Diese Diskussion wiederholte sich auch
in den anderen von der Finanzierung des Konferenz-
zentrums betroffenen Einzelplänen (Einzelpläne 12, 16
und 23).

Im Kapitel 05 02 – Allgemeine Bewilligungen – stellte die
Fraktion der SPD in der Einzelplanberatung einen Kür-
zungsantrag zu den Ausgaben für Dolmetscherkosten für
die ratsvorbereitenden Gruppen in der Europäischen Union
und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Kür-
zungsantrag zu den Ausgaben für das Deutschlandbild im
Ausland. Die Anträge blieben ohne Einfluss auf die Be-
schlüsse des Ausschusses. In der Bereinigungssitzung wur-
den auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP die Mittel für Einladungen publizistisch und kul-
turpolitisch wichtiger Persönlichkeiten des Auslandes (Be-
sucherprogramm) leicht abgesenkt und eine zusätzliche
qualifizierte Sperre ausgebracht. Eine weitere Kürzung be-
schloss der Ausschuss bei den gesellschaftspolitischen
Maßnahmen der politischen Stiftungen.

Angenommen wurde dagegen der Antrag der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP, die Kosten des Erwerbs
von Grundstücken für ausländische Vertretungen von
5 Mio. Euro auf null zu stellen; die Mittel wurden als Ge-
genfinanzierung an anderer Stelle eingeplant.

In der Titelgruppe 03 – VN-Campus – erhöhte der Aus-
schuss den Ansatz der Mieten und Pachten im Zusammen-
hang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement um
43 TEuro für das Alte Abgeordnetenhaus (VN Campus) in
Bonn.

In der Titelgruppe 04 – Zuwendungsempfänger – senkte der
Ausschuss auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP den Baransatz
der Zuwendungen an das Berliner Zentrum für internatio-
nale Friedenseinsätze (ZIF) von 1,983 Mio. Euro auf
1,783 Mio. Euro ab und passte ihn damit an die Ist-Ausga-
ben an. In der Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss
diese Mittelkürzung auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP und mit den Stimmen aller im Aus-
schuss vertretenen Fraktionen wieder zurück. Die Fraktion
DIE LINKE. forderte eine Mittelerhöhung bei dem Titel
„Maßnahmen zur Integration der Villa Baviera in die chile-
nische Gesellschaft“ um 255 TEuro auf 500 TEuro und eine
Änderung der Zweckbestimmung in „Maßnahmen für den
Park der Erinnerung an die Opfer des Terrorismus in Argen-
tinien“. Der Antrag blieb ohne Mehrheit.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP wurden in der Titelgruppe 05 – Leistungen für Deut-
sche im Ausland – die Ansätze für die Kosten der Erhaltung
deutscher Kriegsgräber im Ausland sowie für die Förderung
und Unterhaltung von Einrichtungen für Deutsche im Aus-
land aufgestockt. Die Maßnahmen wurden an anderer Stelle
gegenfinanziert. Die Aufstockung um 150 TEuro bei dem
Titel „Förderung und Unterhaltung von Einrichtungen für
Deutsche im Ausland“ wurde auf Antrag der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP in der Bereinigungssit-
zung wieder zurückgenommen.

In der Titelgruppe 06 – Leistungen an die Vereinten Natio-
nen und im internationalen Bereich – verwies die Fraktion

NATO ein Militärbündnis und die Etatisierung von Mitteln
für die NATO im Einzelplan des Auswärtigen Amts nicht
sachgerecht sei. Sie wollte die Mittel dieses Titels um
50 Mio. Euro reduzieren. Keine der im Ausschuss ver-
tretenen Fraktionen schloss sich diesem Antrag an. Der An-
satz wurde aber dennoch auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP um insgesamt 8,020 Mio. Euro
zugunsten von humanitären Hilfsmaßnahmen im Ausland
und zugunsten der Unterstützung von internationalen Maß-
nahmen auf den Gebieten der Krisenprävention, Friedenser-
haltung und Konfliktbewältigung durch das Auswärtige
Amt gekürzt. In der Bereinigungssitzung stockte der
Ausschuss diesen Ansatz wieder um 1,3 Mio. Euro auf
148,006 Mio. Euro auf, da entgegen den bisherigen Planun-
gen der ständige Internationale Strafgerichtshof (IStGH)
seine Arbeit bereits im Haushaltsjahr 2011 in vollem Um-
fang aufnehmen wird und damit der veranschlagte Mittel-
satz nicht mehr ausreichen würde. Der Beschluss fiel ein-
vernehmlich.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
für die Titelgruppe 07 – Maßnahmen und Leistungen zur
Sicherung von Frieden und Stabilität einschließlich humani-
tärer Hilfsmaßnahmen – einen neuen Haushaltsvermerk
auszubringen. In der Einzelplanberatung lagen dem Aus-
schuss in dieser Titelgruppe zahlreiche, zum Teil in der
Höhe beträchtliche Aufstockungsanträge der Oppositions-
fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vor. Die Anträge fanden ausnahmslos keine
Mehrheit. Zusätzlich forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ausbringung eines neuen Titels „Res-
sortkreis Zivile Krisenprävention“ mit einem Barmittelan-
satz in Höhe von 25 Mio. Euro. Berücksichtigung fanden je-
doch ausschließlich die von den Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP zu den Titeln „Für humanitäre Hilfs-
maßnahmen im Ausland“ und „Demokratisierungs- und
Ausstattungshilfe, Maßnahmen zur Förderung der Men-
schenrechte“ vorgelegten Änderungsanträge; sie wurden
einvernehmlich vom Ausschuss beschlossen. Die von den
Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN hierzu eingebrachten Anträge konnten sich
nicht durchsetzen. In der Bereinigungssitzung beschloss der
Ausschuss zusätzlich bei dem Titel „Für humanitäre Hilfs-
maßnahmen im Ausland“ die Ausbringung eines neuen
Haushaltsvermerks sowie die Ergänzung der bisherigen
Erläuterungen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefasst.

In der Titelgruppe 08 – Globale Partnerschaften – wollte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Maßnahmen der
regionalen Zusammenarbeit im Sinne einer Ergänzung der
Förderung der Maßnahmen der unmittelbaren Krisenprä-
vention und Konfliktnachsorge durch eine Erhöhung des
Ansatzes von 12,410 Mio. Euro auf 24 Mio. Euro unterstüt-
zen. Der Antrag blieb ohne Mehrheit. In der Bereinigungs-
sitzung wurde dieser Ansatz auf Antrag und mit der Stim-
menmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP zusätzlich um 464 TEuro abgesenkt. In der Einzelplan-
DIE LINKE. bei dem Titel „Beiträge an Organisationen und
Einrichtungen im internationalen Bereich“ darauf, dass die

beratung wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP einvernehmlich der Ansatz der Ausbil-

Drucksache 17/3525 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dungspartnerschaften um 50 TEuro auf 1,1 Mio. Euro auf-
gestockt.

In der Titelgruppe 09 – Bilaterale Zusammenarbeit – be-
schloss der Ausschuss in der Bereinigungssitzung den Weg-
fall der beiden Titel „Deutsch-israelisches Zukunftsforum“
und den Wegfall des Titels „Beitrag zum deutsch-tschechi-
schen Zukunftsfonds“.

Im Kapitel 05 03 – den Vertretungen des Bundes im Aus-
land – strich der Ausschuss bei den Einnahmen bei dem Ti-
tel „Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nut-
zung“ auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP die Nummer 2 des Haushaltsvermerks, da die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bankengruppe) keine
Büroräume mehr im Dienstwohnungsgebäude in Moskau
belegt. Des Weiteren nahm der Ausschuss auf Vorschlag der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei dem Titel
„Erlöse aus dem Verkauf von Liegenschaften im Ausland“
eine Konkretisierung des Zweckbindungsvermerks in dem
Sinne vor, dass die Erlöse aus Liegenschaftsverkäufen im
Ausland in Höhe von 80 Prozent für dringende Neubau-,
Sanierungs-, Erwerbsmaßnahmen oder Anmietungen auch
an anderen Dienstorten eingesetzt werden können. Dazu
wurden die Erläuterungen für verbindlich erklärt und ent-
sprechend ergänzt. Die von den Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingeforderten Kürzungen
bei einigen Ausgabetiteln zur Anpassung an den bisherigen
Mittelbedarf bzw. zur Konsolidierung des Haushalts blieben
hingegen in den Abstimmungen ohne Mehrheit.

In der Einzelplanberatung nahm der Ausschuss innerhalb
des Kapitels 05 04 – Pflege kultureller Beziehungen zum
Ausland – bei dem Einnahmetitel „Erlöse aus dem Verkauf
von Liegenschaften im Ausland“ eine Konkretisierung des
Zweckbindungsvermerks in dem Sinne vor, dass die Erlöse
aus Liegenschaftsverkäufen im Ausland in Höhe von
80 Prozent für dringende Neubau-, Sanierungs-, Erwerbs-
maßnahmen oder Anmietungen auch an anderen Dienstor-
ten eingesetzt werden können. Dazu wurden die Erläuterun-
gen für verbindlich erklärt und entsprechend ergänzt. Der
Beschluss wurde einvernehmlich gefasst.

In der Titelgruppe 01 – Allgemeine Auslandskulturarbeit
(Projektförderung) – beschloss der Ausschuss in der Berei-
nigungssitzung einen neuen Haushaltsvermerk für die ge-
samte Titelgruppe. In der Einzelplanberatung hatte der Aus-
schuss auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei dem Titel „Programm-
arbeit“ eine Erhöhung des Ansatzes der Erläuterungsziffer 3
wegen „Angkor Wat“ in Höhe von 150 TEuro und eine Ab-
senkung des Ansatzes der Erläuterungsziffer 6 wegen der
„Luther-Dekade“ in Höhe von 200 TEuro, was im Saldo zu
einer Absenkung des Titelansatzes in Höhe von 50 TEuro
führte, festgelegt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
erinnerte an die Notwendig einer Erhöhung der Stipendien-
zahlen angesichts ihrer Bedeutung für die Internationalisie-
rung der deutschen Hochschulen ebenso wie für den Wis-
senstransfer auch mit peripheren und semiperipheren Regio-
nen und forderte, den Baransatz bei dem Titel „Stipendien,
Austauschmaßnahmen und Beihilfen […]“ um 20 Mio.

Ausschuss einvernehmlich auf Antrag der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP eine Umverteilung der Mit-
tel dieses Titels innerhalb der geförderten Stiftungen. Eben-
falls in der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss den
Ansatz des Titels „Internationale Aktivitäten gesellschaft-
licher Gruppen und deutsch-ausländischer Kultureinrichtun-
gen im Inland und Ausland“ um 444 TEuro auf 11,961 Mio.
Euro auf; die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Emp-
fänger wurde dezidiert festgelegt.

In der Titelgruppe 02 – Förderung des deutschen Schul-
wesens im Ausland und der internationalen Zusammenar-
beit im Schulbereich (Schulfonds) – erhöhte der Ausschuss
auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP die Mittel für die Auf-
wendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programm-
lehrkräfte von 126,987 Mio. Euro auf 127,987 Mio. Euro
sowie die Mittel für die Zuwendungen an Schulen im Aus-
land von 41,813 Mio. Euro auf 42,813 Mio. Euro. Die Maß-
nahmen wurden an anderer Stelle gegenfinanziert. In der
Bereinigungssitzung ergänzte der Ausschuss den Beschluss
zu ersterem Titel und brachte einen neuen Haushaltsver-
merk aus.

In der Titelgruppe 03 – Baumaßnahmen im kulturellen und
schulischen Bereich im Ausland (Baufonds) – forderten die
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mittel-
erhöhungen in Höhe von 3 Mio. Euro bzw. 2,240 Mio. Euro
bei dem Titel „Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauen“,
um den Ausbau und die Inbetriebnahme der Deutschen Kul-
turakademie Tarabya, Istanbul zu realisieren. Die Anträge
konnten sich in den Abstimmungen gegen die Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
nicht durchsetzen. Ebenfalls ohne Mehrheit blieb der
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Mittelansatz bei dem Titel „Große Neu-, Um- und Erwei-
terungsbauen“ um 1 Mio. Euro auf 10,450 Mio. Euro zu
erhöhen, um die Sanierung des Goethe-Instituts in Kabul,
das auf Grund der Baufälligkeit des Gebäudes kaum mehr
arbeitsfähig ist, beginnen zu können. Der Ausschuss stockte
schließlich auf Antrag und mit der Mehrheit der Stimmen
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP den
Titel „Zuschüsse zu Baumaßnahmen“ um 2 Mio. Euro auf
7,032 Mio. Euro auf. Die Maßnahme wurde an anderer
Stelle gegenfinanziert.

In der Titelgruppe 04 – Allgemeine Auslandskulturarbeit
(Institutionelle Förderung) – beschloss der Ausschuss in der
Bereinigungssitzung einen neuen Haushaltsvermerk für die
gesamte Titelgruppe. Von den in dieser Titelgruppe in der
Einzelplanberatung von den Oppositionsfraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den
Titeln „Stipendien für Deutsche Kulturakademie Tarabya,
Istanbul“ und „Goethe-Institut e. V., München – Betrieb und
operative Mittel“ gestellten Anträgen konnte sich keiner ge-
gen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP durchsetzen. Vielmehr beschloss der
Ausschuss auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP eine Mittelkürzung bei dem Titel
„Goethe-Institut e. V., München – Betrieb und operative
Mittel“ in Höhe von 2 Mio. Euro auf 200,845 Mio. Euro. In
der Bereinigungssitzung brachte der Ausschuss auf Antrag
Euro auf 149,380 Mio. Euro zu erhöhen; der Antrag fand
keine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung beschloss der

und mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP einen neuen Titel „Förderung der deut-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/3525

schen Sprache im Ausland durch das Goethe-Institut e. V.,
München“ mit einem Mittelansatz in Höhe von 8 Mio. Euro
aus.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
des Innern)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den
Einzelplan des Bundesministeriums des Innern Ausgaben in
Höhe von rund 5,387 Mrd. Euro gegenüber 5,491 Mrd.
Euro im Vorjahr. Damit lag der Ansatz um 104,554 Mio.
Euro unter dem des Vorjahres. In der Einzelplanberatung
nahm der Ausschuss Änderungen vor, die im Saldo zu einer
Aufstockung des Gesamtansatzes um 3 Mio. Euro gegen-
über dem Regierungsansatz führten.

Die Berichterstatter hatten sich nur auf einige wenige ein-
vernehmliche Änderungen gegenüber dem Regierungsent-
wurf verständigen können und eine Vielzahl von Titeln of-
fengestellt. Die Änderungen aus der Einzelplanberatung
und der Bereinigungssitzung zusammengenommen führten
zu einer Erhöhung des Ansatzes in diesem Einzelplan um
insgesamt 14,905 Mio. Euro.

In der Einzelplanberatung brachten die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP 14 Änderungsanträge ein. Die Op-
positionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN legten insgesamt 63 Änderungsanträge vor.
Davon brachte die Fraktion der SPD 20, die Fraktion
DIE LINKE. sieben und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN 36 Änderungsanträge ein. Die von den Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über alle Kapi-
tel und Titel des Einzelplans gestellten Anträge hatten in
großer Zahl die Anpassung der Ausgaben an den tatsächli-
chen Bedarf und die Haushaltskonsolidierung zum Ziel.
Von diesen Änderungsanträgen konnte sich jedoch keiner
durchsetzen. Damit machte sich der Ausschuss lediglich die
Forderungen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP zu eigen. Im Saldo stockte der Ausschuss die Ausga-
ben des Einzelplans in der Einzelplanberatung um 3 Mio.
Euro auf.

In der Einzelplanberatung standen die erhöhten Anforderun-
gen an die Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr und die
daraus erwachsenden Konsequenzen auf die personelle
Ausstattung u. a. der Bundespolizei ebenso im Mittelpunkt
der Diskussion des Ausschusses mit dem Bundesinnen-
minister wie die aktuelle Integrationsdebatte.

Auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 3. Novem-
ber 2010 wurde eine haushaltsrechtliche Absicherung der
vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) geforder-
ten Ausfallgarantie im Falle eines Defizits des Organisa-
tionskomitees der Olympischen Spiele (OCOG) durch die
Ausbringung eines neuen Haushaltsvermerks für den ge-
samten Einzelplan bei den Ausgaben gegeben. Der Be-
schluss fiel gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und im Übrigen einvernehmlich.

Titelgruppe flexibilisiert ist und schlug im Rahmen dessen
Kürzungen bei mehreren Titeln vor. Ferner wollte sie beim
Titel der Globalen Minderausgabe eine Reduzierung des
Ansatzes um 35,006 Mio. Euro auf 165 Mio. Euro sowie
einen neuen Haushaltsvermerk, der die Kapitel 06 33
und 06 07 für eine Auflösung der Globalen Minderausgabe
ausschließen wollte. Der Antrag wurde mit Koalitionsmehr-
heit abgelehnt. Die Fraktion der SPD schlug Kürzungen
beim Geschäftsbedarf und den Dienstreisen vor.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen beantragte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ausbringung
eines neuen Titels „Ressortkreis Zivile Krisenprävention“
mit einem Mittelansatz in Höhe von 25 Mio. Euro. Der An-
trag fand ebenso wenig eine Mehrheit wie der Wunsch der
Fraktion der SPD, die Mittel bei dem Titel „E-Government
und Internetstrategie des Bundes“ um 1,307 Mio. Euro auf
2,193 Mio. Euro abzuschmelzen. Mit großer Mehrheit vom
Ausschuss angenommen wurde der Vorschlag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, die „Globalzu-
schüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen
Bildungsarbeit“ um 3 Mio. Euro auf 97,958 Mio. Euro auf-
zustocken. Auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP und im Übrigen einvernehmlich sprach
sich der Ausschuss für die Ausbringung eines neuen Titels
„Zuschuss an die ‚Stiftung Datenschutz‘“ aus, nachdem die
Bundesregierung die Errichtung einer „Stiftung Daten-
schutz“ beschlossen hatte, die den Auftrag hat, Produkte
und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prü-
fen.

In der Titelgruppe 01 – Sportförderung – wurde der Be-
schluss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP, die Mittelausstattung bei dem Titel „Für zentrale
Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports“ um 3 Mio. Euro
auf 93,761 Mio. Euro und die Verpflichtungsermächtigung
um 12 auf 18,085 Mio. Euro anzuheben, einvernehmlich ge-
fasst. Der hierzu von der Fraktion der SPD gestellte, weni-
ger weitgehende Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Dies
galt auch für den Antrag der Fraktion der SPD, den Zu-
schuss an die Nationale Anti-Doping Agentur zu erhöhen.
Im Zuge einer Kompensation innerhalb der Sportförderung
wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP der Barmittelansatz und die Verpflichtungser-
mächtigung bei den Zuwendungen für die Errichtung, Erst-
ausstattung und Bauunterhaltung von Sportstätten für den
Hochleistungssport abgesenkt. Die Fraktion DIE LINKE.
forderte erfolglos die Ausbringung eines neuen Titels „Zu-
wendungen für die Errichtung von Sportstätten für den Brei-
tensport in den neuen Bundesländern und im ehemaligen
Ostteil Berlins (Sonderförderplan ‚Goldener Plan Ost und
strukturschwache Regionen‘)“ mit einen Baransatz in Höhe
von 20 Mio. Euro.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädierte in der
Titelgruppe 04 – Angelegenheiten der neuen Bundesländer
– bei dem Titel „Förderung von Projekten für demokrati-
sche Teilhabe und gegen Rechtsextremismus und gruppen-
bezogene Menschenfeindlichkeit in Ostdeutschland“ für die
Ausbringung einer neuen Erläuterung, die die Zweckbe-
stimmung des Titels konkretisiert. Gegen die Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
Im Kapitel des Bundesministeriums wies die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf hin, dass die gesamte

und bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD wurde der
Antrag abgelehnt.

Drucksache 17/3525 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Im Kapitel 06 07 – Der Beauftragte für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit – lehnte der Ausschuss in der
Einzelplanberatung die Forderung der Fraktion DIE
LINKE. nach einer Aufstockung der Mittel dieses Kapitels
um 3,203 Mio. Euro auf insgesamt 12 Mio. Euro zum
Zwecke der Stärkung des Datenschutzes und insbesondere
des Arbeitnehmerdatenschutzes ab.

In den Kapiteln Statistisches Bundesamt, Bundeskriminal-
amt, Bundesverwaltungsamt und Bundesamt für Kartogra-
phie und Geodäsie forderten die Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei mehreren Titeln Kürzun-
gen im Sinne einer Anpassung an den tatsächlichen Bedarf.
Die Anträge fanden keine Mehrheit und blieben damit ohne
Einfluss auf die Beschlüsse des Ausschusses.

Im Kapitel des Bundesinstituts für Sportwissenschaften wie-
sen die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP darauf
hin, dass sich im Zuge der weiter vorangeschrittenen Ausge-
staltung des Forschungsprojekts „Rückenschmerz“ gezeigt
hat, dass insbesondere für die Projektsteuerung, die Umset-
zung von Transferkonzepten sowie die Dokumentation be-
fristete Arbeitskräfte beim Bundesinstitut für Sportwissen-
schaften benötigt werden. Daher beantragten sie die Aufsto-
ckung der Mittel bei dem Titel „Entgelte für Arbeitskräfte
mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte
(auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben-
beruflich und nebenamtlich Tätige“ um 185 TEuro auf
689 TEuro. Gegen die Stimmen der Fraktion der SPD wurde
der Antrag im Übrigen einvernehmlich angenommen. Im
Gegenzug wurden ebenfalls auf Antrag der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP durch eine Umschichtung der
Ansatz und die Verpflichtungsermächtigung bei dem Titel
„Förderung der sportwissenschaftlichen Forschung und der
Dokumentation sowie Durchführung von Forschungsvorha-
ben und Betreuungsprojekten“ um jeweils 185 TEuro ge-
kürzt. Der hierzu weiterführende Antrag der Fraktion der
SPD unterlag in der Abstimmung.

Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
konnte sich nur der Antrag der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP auf Absenkung des Ansatzes bei den
Bezügen und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtin-
nen und Beamten durchsetzen.

Bei den Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der
Länder – Kapitel 06 24 – verwies die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in ihren Kürzungsanträgen bei den Titeln
„Erwerb von Fahrzeugen“ und „Erwerb von Geräten und
anderen beweglichen Sachen“ auf den vorliegenden Bericht
des Bundesrechungshofes, wonach die Ausstattungshilfe
des Bundes nicht erforderlich sei und den Strukturprinzipien
der Verfassung widerspreche; die Unterstützung sollte daher
beendet werden. Der Antrag blieb unberücksichtigt.

Im Kapitel der Bundespolizei – Kapitel 06 25 – lehnte
der Ausschuss die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in der Einzelplanberatung eingebrachten zahlrei-
chen Kürzungsanträge ohne Ausnahme ab. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies in ihren Kürzungsan-
trägen im Allgemeinen darauf, dass die entsprechenden An-
sätze um die für die Bundespolizei-Reiterstaffel vorgesehe-
nen Summen bzw. um die für das Referat 56 des

auslagten Summen zu kürzen seien. Keiner dieser Anträge
fand eine Mehrheit.

Auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP wurden bei dem Titel
„Erwerb von Fahrzeugen“ Haushaltsmittel in Höhe von
2 Mio. Euro aus dem Kapitel des Bundesamtes für Bevölke-
rungsschutz und Katastrophenhilfe in das Kapitel der Bun-
desanstalt Technisches Hilfswerk umgeschichtet.

Im Kapitel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
– Kapitel 06 33 – forderten die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP die Bundesregierung in einem Ent-
schließungsantrag auf, mit den bei dem Titel „Durchführung
von Integrationskursen nach der Integrationsverordnung“
veranschlagten Mittel effizient zu wirtschaften. Die zu die-
sem Titel von den Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Erhöhungs-
anträge blieben in den Abstimmungen ohne Mehrheit. Der
von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Mittel
für die Förderung der Migrationserstberatung für Zuwande-
rer um 9 Mio. Euro auf 34,277 Mio. Euro aufzustocken,
blieb ebenfalls ohne Mehrheit. Auch der von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sinne einer Erhöhung der
Mittel bei dem Titel „Migrationsberatung für erwachsene
Zuwanderer“ vorgelegte Antrag blieb ohne Einfluss auf die
Beschlüsse des Ausschusses.

Zur Stärkung der politischen Bildungsarbeit wollten die
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ka-
pitel der Bundeszentrale für politische Bildung die Barmit-
tel für die Politische Bildungsarbeit um 1,2 Mio. Euro bzw.
um 777 TEuro erhöhen. Die Anträge wurden mehrheitlich
abgelehnt. Angenommen wurde dagegen gegen die Stim-
men der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Antrag der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP, die Mittel dieses Titels
um 260 TEuro zu kürzen. Aufgestockt hat der Ausschuss
auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP den Ansatz bei dem Titel „Zuschüsse für laufende
Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen, auch öffent-
liche Einrichtungen“. Ein weiterführender Antrag zu diesem
Titel der Fraktion der SPD wurde abgewiesen.

Im Kapitel 06 40 – „Bewilligungen für Spätaussiedler, Min-
derheiten und Vertriebene“ – wollte die Fraktion DIE
LINKE. mit ihrem Antrag zum Erhalt der sorbischen Kultur
beitragen und forderte eine Aufstockung der Mittel bei dem
Titel „Zuschuss des Bundes an die ‚Stiftung für das sorbi-
sche Volk‘“ um 164 TEuro. Dieser Aufstockungsantrag
konnte ebenso wenig Einfluss auf die Beschlüsse nehmen
wie der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
die Mittel für den Titel „Unterstützung von Maßnahmen der
Vertriebenen zur Förderung des friedlichen Miteinander mit
den Völkern Ostmittel-, Ost- und Südosteuropas“ um
1 Mio. Euro auf 1,013 Mio. Euro abzusenken.

In der Titelgruppe 03 – Angelegenheiten der Suchdienste
und der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung
der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen
Deutschen Wehrmacht (WASt)“ – nahm der Ausschuss auf
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
eine Umschichtung von Mitteln aus dem Titel „Finanzie-
rung des Internationalen Suchdienstes Bad Arolsen“ zu-
Bundespolizeipräsidiums (ITKZ) im Rahmen der Aufgaben-
wahrnehmung für das Bundesamt für Verfassungsschutz ver-

gunsten des Titels „Zuwendungen für Suchdienstaufgaben
und für die Bearbeitung von Unterlagen zur Familienzusam-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/3525

menführung und Aussiedlung von Deutschen“ beim DRK
in Hamburg vor.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss auf
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP, die
bisherige Zweckbestimmung der Titelgruppe 05 „Förderung
der Deutschen Volksgruppe in Nordschleswig“ in die neue
Zweckbestimmung „Förderung der Deutschen Volksgruppe
in Nordschleswig und der Dansk Skoleforening Sydslesvig“
umzubenennen. Infolgedessen wurde auch die Zweck-
bestimmung des Titels „Soziale und kulturelle Förderung
der deutschen Volksgruppe in Nordschleswig/Dänemark“
angepasst und in „Soziale und kulturelle Förderung der
deutschen Volksgruppe in Nordschleswig/Dänemark und
der Dansk Skoleforening Sydslesvig“ umbenannt. Beide
Beschlüsse wurden gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen einvernehm-
lich gefasst. In der Einzelplanberatung wollte die Fraktion
DIE LINKE. mit einer Erhöhung des Mittelansatzes bei
dem Titel „Soziale und kulturelle Förderung der deutschen
Volksgruppe in Nordschleswig/Dänemark“ um 1,3 Mio.
Euro auf 9,525 Mio. Euro zum Erhalt der Kultur der Nord-
schleswiger beitragen. Dieser Antrag blieb ebenso ohne
Einfluss auf die Beschlüsse des Ausschusses wie die bei
diesem Titel von den beiden anderen Oppositionsfraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Erhö-
hungsanträge. Angenommen wurde schließlich der Antrag
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, die Mittel
dieses Titels um 500 TEuro aufzustocken.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Justiz)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den
Einzelplan des Bundesministeriums der Justiz Ausgaben in
Höhe von 486,699 Mio. Euro gegenüber 489,355 Mio. Euro
im Vorjahr. Damit konnte der Ansatz gegenüber dem des
Vorjahres geringfügig um 2,656 Mio. Euro zurückgeführt
werden. In der Einzelplanberatung nahm der Haushaltsaus-
schuss bei diesem Einzelplan im Saldo keine Änderungen
vor.

Das Berichterstattergespräch hatte zu keinen Veränderungen
gegenüber dem Regierungsansatz geführt. Die Berichterstat-
ter der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP hatten
mehrere Titel offengestellt, die in der Einzelplanberatung
wieder geschlossen wurden. Die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP legten in der Einzelplanberatung neun
und die Fraktion der SPD sechs Änderungsanträge vor. Die
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
verzichteten auf die Einbringung von Anträgen.

In der Bereinigungssitzung brachte der Ausschuss auf An-
trag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ein-
vernehmlich im Vorwort für den gesamten Einzelplan einen
neuen Haushaltsvermerk bei den Ausgaben aus, um eine ein-

In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss im Ka-
pitel 07 01 – Bundesministerium – als Teilkompensation der
Mehrausgaben für das Stiftungsvermögen zur Errichtung
der Magnus-Hirschfeld-Stiftung Einsparungen flexibilisier-
ter Mittel im Einzelplan 07 in Höhe von 7 Mio. Euro. In der
Einzelplanberatung hatte die Fraktion der SPD in diesem
Kapitel mehrere Kürzungen im Sinne einer Anpassung der
Mittelansätze an den tatsächlichen Bedarf gefordert. Die
Anträge fanden keine Mehrheit. Lediglich der Antrag der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, den Mittel-
ansatz bei dem Titel „Kosten für das Vorhalten von Daten-
banken durch die juris GmbH“ um 207 TEuro auf 3,950
Mio. Euro zu erhöhen, konnte sich durchsetzen.

Im Kapitel 07 02 – Allgemeine Bewilligungen – wurden in
der Einzelplanberatung auf Vorschlag der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP die Mittelansätze der Titel
„Zuweisungen für Kosten der Deutschen Richterakademie“
und „Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und
rechtspolitischer Vorhaben“ leicht aufgestockt. Bei letzte-
rem Titel wurde darüber hinaus eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von 774 TEuro, fällig in den Haushaltsjah-
ren 2012 und 2013, ausgebracht. In der Bereinigungssitzung
forderte die Fraktion der SPD darüber hinaus bei den Titeln
„Zuschuss zu den Kosten der Kriminologischen Zentral-
stelle“ und „Beiträge an internationale Organisationen so-
wie Verbände und Vereine“ leichte Aufstockungen der Mit-
telansätze. Die Anträge wurde mit den Stimmen der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt. Bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. und im Übrigen
einvernehmlich stattete der Ausschuss den Titel „Stiftungs-
vermögen zur Errichtung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung“
mit einem Mittelansatz in Höhe von 10 Mio. Euro und
einem neuen Haushaltsvermerk aus.

In der Titelgruppe 01 – Überregionale Einrichtungen im In-
teresse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung
– wurde der Mittelansatz des Titels „Betrieb“ in der Einzel-
planberatung leicht abgeschmolzen. Die in der Bereini-
gungssitzung von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN hierzu vorgelegten Erhöhungsanträge blei-
ben ohne Einfluss auf die Beschlüsse des Ausschusses.
Lediglich der Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP, die Mittel dieses Titels um 25 TEuro auf
1,534 Mio. Euro heraufzusetzten, setzte sich in der Abstim-
mung mit großer Mehrheit durch.

In der Einzelplanberatung wurde in der Titelgruppe 02 – Kos-
ten des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg – der
Mittelansatz des Titels „Beitrag zu den laufenden Kosten des
Internationalen Seegerichtshofs“ leicht abgesenkt. In der Be-
reinigungssitzung wurden darüber hinaus keine Änderungen
vorgenommen.

In der Einzelplanberatung wurden in den Kapiteln des Bun-
desverwaltungsgerichts, des Bundesfinanzhofs und des
Bundespatentgerichts auf Antrag und mit der Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
die Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Richte-
rinnen, Richter, Beamtinnen und Beamten gekürzt.

In der Bereinigungssitzung beantragte die Fraktion DIE
LINKE. im Kapitel des Bundesamtes für Justiz mit viel
Nachdruck eine Umschichtung von 500 TEuro aus dem Ti-
jährige Verstärkung zum Aufbau des Stiftungsvermögens
zur Errichtung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung zu gewähren.

tel „Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe“
zugunsten des Titels „Härteleistungen für Opfer sexuellen

Drucksache 17/3525 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Kindesmissbrauchs“. Dennoch ergab die Abstimmung keine
Mehrheit für den Antrag.

In der Einzelplanberatung waren auf Antrag der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP bereits die Ausgaben bei
dem Titel „Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen“
innerhalb der Titelgruppe 55 – Ausgaben für die Informa-
tionstechnik – um 60 TEuro gekürzt worden. In der Bereini-
gungssitzung nahm der Ausschuss eine weitere Kürzung
dieser Mittel um 25 TEuro vor.

Im Kapitel 07 10 – Deutsches Patent- und Markenamt –
wurde in der Bereinigungssitzung bei den Einnahmen auf
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
der Ansatz des Einnahmetitels „Gebühren, sonstige Ent-
gelte“ um 1,250 Mio. Euro auf 295,565 Mio. Euro herauf-
gesetzt.

Bei den Ausgaben fanden in der Einzelplanberatung gegen
die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP die Anträge der Fraktion der SPD, beim
Deutschen Patent- und Markenamt die Mittelansätze für
Veröffentlichungen und Dokumentation bzw. für Konferen-
zen, Tagungen, Messen und Ausstellungen zu reduzieren,
keine Berücksichtigung. In der Bereinigungssitzung wurde
mit großer Mehrheit im Ausschuss der Ansatz des Titels
„Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitli-
chen Liegenschaftsmanagement“ um 1,347 Mio. Euro auf
3,071 Mio. Euro erhöht.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Finanzen)

Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan Ge-
samtausgaben in Höhe von rund 4,469 Mrd. Euro nach
einem Ausgabenansatz von rund 4,860 Mrd. Euro im Vor-
jahr vorgesehen. Damit verringerte sich der Plafond um
390,585 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. In der Einzel-
planberatung senkte der Ausschuss den Regierungsansatz
um weitere 9,357 Mio. Euro ab.

Der Ausschuss und insbesondere die Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nah-
men in der Einzelplanberatung die Gelegenheit zu einer Ge-
neralaussprache mit dem Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang
Schäuble wahr. Dabei stand neben dem Bundeshaushalt
2011 das Thema der „Schuldenbremse“ im Mittelpunkt der
Diskussionen. Die Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollten vom Bundes-
finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble konkrete Einzelhei-
ten zum Finanzplan 2010 bis 2014 und zu dem darin einge-
rechneten Abbaupfad bzw. den geplanten Abbauschritten
im Rahmen des Schuldenabbaus der nächsten Jahre wissen.
Es wurden aber auch Fragen zur konkreten Berechnung des
strukturellen Defizits und zu Überlegungen einer Bereini-
gung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze gestellt.
Über Einzelheiten zum Einzelplan des Bundesministeriums

seinen Konsequenzen für die Mitglieder der Europäischen
Union erörtert.

Die Berichterstatter hatten sich zwar auf einige einvernehm-
liche Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf ver-
ständigen können, aber auch zahlreiche Titel offengestellt.
Einvernehmen bestand bei der Änderung der Haushaltsver-
merke, mit denen insbesondere aufgriffsbezogene Mehrein-
nahmen aus den Vereinbarungen mit Tabakkonzernen für
Investitionen u. a. in die Bekämpfung des Tabakschmuggels
eingesetzt werden können. Auch wurden Mehrbedarfe im
Kapitel der Bundeszollverwaltung im Zusammenhang mit
der Erhebung der Luftverkehrsteuer und der Übernahme der
Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer festgeschrieben.

Zusätzlich zu den einvernehmlichen Berichterstattervor-
schlägen legten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP in der Einzelplanberatung drei Änderungsanträge
vor. Die Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten insgesamt 15 Än-
derungsanträge in die Beratungen ein. Davon stellte die
Fraktion der SPD drei, die Fraktion DIE LINKE. zwei und
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zehn Anträge.
Die Anträge der Oppositionsfraktionen fanden ausnahms-
los keine Mehrheit im Ausschuss und wurden im Ergebnis
nicht berücksichtigt.

Im Kapitel des Bundesministeriums wollte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei dem Titel „Bezüge des
Bundesministers und der Parlamentarischen Staatssekre-
täre“ die Einsparung eines Staatssekretärs und die daraus
folgende Reduzierung des Baransatzes um 125 TEuro errei-
chen. Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgewiesen.
Darüber hinaus forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei mehreren Titeln dieses Kapitels zum Teil er-
hebliche Kürzungen. Davon betroffen waren die Mittel-
ansätze des Geschäftsbedarfs, der Dienstreisen, der Öffent-
lichkeitsarbeit, der Konferenzen, Tagungen, Messen und
Ausstellungen sowie die Ausgaben für die Informa-
tionstechnik. Bei unterschiedlichem Abstimmungsverhal-
ten der beiden anderen Oppositionsfraktionen wurden die
Anträge gleichwohl mit der Stimmenmehrheit der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgewiesen. In
einigen wenigen Fällen schloss sich die Fraktion der SPD
mit ihren Anträgen den Kürzungsforderungen der Faktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, die aber ebenfalls ohne
Mehrheit blieben. So forderte die Fraktion der SPD Kürzun-
gen bei der Öffentlichkeitsarbeit und den Konferenzen und
Tagungen sowie die Streichung der Gutachteraufträge an
die Partnerschaften Deutschland ÖPP Deutschland AG.
Letzterer Forderung hatte sich in gleicher Höhe auch die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angeschlossen.
Auch die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP plä-
dierten für eine Kürzung der Ausgaben für Sachverständige,
wenn auch in einem geringeren Umfang. Diesem Antrag auf
Reduzierung des Baransatzes von 6 Mio. Euro auf 4,6 Mio.
Euro stimmten alle im Ausschuss vertretenen Fraktionen
einvernehmlich zu. Auch der Vorschlag der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP auf Kürzung der Mittel für
Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen wurde
einvernehmlich angenommen.
der Finanzen hinaus wurden auch das Haushaltsbegleit-
gesetz 2011 und das geplante Restrukturierungsgesetz mit

Im Kapitel 08 02 – Allgemeine Bewilligungen – senkte der
Ausschuss auf Vorschlag und mit der Stimmenmehrheit der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/3525

Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP in der Berei-
nigungssitzung den Ansatz der Beiträge an Organisationen,
Vereine und Verbände im Ausland um 560 TEuro auf
1,020 Mio. Euro ab. Darüber hinaus gab es keine Verände-
rungen gegenüber dem Regierungsentwurf.

Im Kapitel 08 03 – Bundeszentralamt für Steuern – forderte
die Fraktion DIE LINKE. den Ausbau der Steuerfahndung
bei Großunternehmen und Banken und infolgedessen einen
erhöhten Mittelansatz für die Bezüge und Nebenleistungen
der planmäßigen Beamtinnen und Beamten von 38,091 Mio.
Euro auf 40,591 Mio. Euro. Der Antrag wurde gegen die
Stimmen der antragstellenden Fraktion abgewiesen. In der
Bereinigungssitzung wurden keine Veränderungen gegen-
über dem Regierungsansatz vorgenommen.

Im Kapitel 08 04 – Bundeszollverwaltung – erörterte der
Ausschuss in der Einzelplanberatung im Rahmen der allge-
meinen Aussprache mit dem Bundesfinanzminister den
Ausbau der Zollverwaltung und deren zusätzliche Aufgaben
aufgrund der neuen Zuständigkeiten. Diese ergeben sich
u. a. durch die Erhebung der Luftverkehrsteuer und die
Übernahme der Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte Anträge
auf Mittelkürzungen bei den Einnahmen aus Erlösen aus der
Veräußerung von beweglichen Sachen sowie bei den Ausga-
ben beim Geschäftsbedarf und den Ausgaben für die Infor-
mationstechnik.

In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss bei den
Personalausgaben für die Aufgabe „Umsetzung Luftfracht-
kontrolle“ die Ausbringung von zunächst 450 neuen Plan-
stellen, die allerdings qualifiziert gesperrt wurden. Des Wei-
teren brachte der Ausschuss in der Titelgruppe 55 – Ausga-
ben für die Informationstechnik – bei den Titeln „Ausgaben
für Aufträge und Dienstleistungen“ und „Erwerb von Da-
tenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Aus-
rüstungsgegenständen, Software“ jeweils einen neuen
Haushaltsvermerk in Form einer qualifizierten Sperre im
Zusammenhang mit der Übernahme der Erhebung der
Kraftfahrzeugsteuer bei den Barmitteln und den Verpflich-
tungsermächtigungen aus. Die Beschlüsse zu den letzteren
Änderungen fielen einvernehmlich.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Aus-
gaben für den Geschäftsbereich einen Plafond von rund
6,056 Mrd. Euro gegenüber 6,123 Mrd. Euro im Vorjahr
vor. Damit verringerte sich der Plafond gegenüber dem Vor-
jahr um rund 67,761 Mio. Euro. Der Haushaltsausschuss be-
ließ den Regierungsansatz in der Einzelplanberatung im
Saldo unverändert. In der Bereinigungssitzung stockte der
Ausschuss die Ausgaben schließlich um 60,809 Mio. Euro
auf 6,116 Mrd. Euro auf.

Die Berichterstatter hatten in ihren Beratungen einvernehm-

von Titeln offengestellt, zu denen die Berichterstatter der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP in dem
Berichterstattergespräch Änderungsvorschläge unterbreitet
hatten. Abweichend von dem sonst üblichen Verfahren hat-
ten sich die Berichterstatter darauf verständigt, diese Vor-
schläge der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
ausdrücklich als Anträge zu werten, die dann in der Einzel-
planberatung abgestimmt werden sollten. In der Einzelplan-
beratung legten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP keine weiteren Änderungsanträge vor. Die Opposi-
tionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN brachten insgesamt 43 Änderungsanträge in die
Beratungen ein. Die Anträge der Oppositionsfraktionen fan-
den ausnahmslos keine Mehrheit im Ausschuss und wurden
im Ergebnis nicht berücksichtigt.

Im Kapitel des Bundesministeriums forderte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Streichung der Stelle
eines Parlamentarischen Staatssekretärs. Darüber hinaus be-
antragte sie unter Hinweis auf eine Anpassung an den tat-
sächlichen Bedarf sowie zur Haushaltskonsolidierung zahl-
reiche Kürzungen bei den Titeln „Geschäftsbedarf und
Kommunikation“, „Dienstreisen“, „Dienstleistungsaufträge
an Dritte“, „Öffentlichkeitsarbeit“, „Veröffentlichungen und
Dokumentation“, „Konferenzen, Tagungen etc.“ sowie bei
den Ausgaben für die Informationstechnik. Diese Anträge
wurden ebenso mit der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt wie die bei-
den von der Fraktion der SPD bei den Titeln „Öffentlich-
keitsarbeit“ und „Veröffentlichungen und Dokumentation“
eingebrachten Kürzungsanträge. In der Bereinigungssitzung
brachten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
zu den Titeln „Dienstreisen“, „Dienstleistungsaufträge an
Dritte“, „Öffentlichkeitsarbeit“, „Veröffentlichungen und
Dokumentation“ und „Konferenzen, Tagungen etc.“ Kür-
zungsanträge im Sinne einer Anpassung der Ansätze an den
tatsächlichen Bedarf bzw. einer Konsolidierung des Haus-
halts in die Beratungen ein. Die Beschlüsse zu den Anträgen
wurden einvernehmlich gefasst.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen kürzte der Aus-
schuss in der Bereinigungssitzung bei den Einnahmen auf
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
einvernehmlich den Ansatz der Gerichts- und ähnlichen
Kosten aufgrund einer aktuellen Anpassung an den Bedarf.

Bei den Ausgaben erhoben die Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung die
Forderung nach erheblichen Kürzungen des Baransatzes bei
dem Titel „Kommunikative Begleitung und Evaluation
wirtschafts- und technologiepolitischer Vorhaben“. Den
Baransatz des Titels „Förderung der Leistungssteigerung in
der Gesundheitswirtschaft“ wollten die beiden Fraktionen
auf null stellen und den Titel gänzlich entfallen lassen. Die
Anträge fanden keine Mehrheit im Ausschuss. In der Berei-
nigungssitzung senkte der Ausschuss die Ansätze bei den
Titeln „Kommunikative Begleitung und Evaluation wirt-
schafts- und technologiepolitischer Vorhaben“, „Abwick-
lung von Altprogrammen“ und „Förderung der Leistungs-
steigerung in der Gesundheitswirtschaft“ ab. Die Be-
schlüsse dazu wurden einvernehmlich bzw. mit großer
Mehrheit gefasst.
lich zahlreiche Änderungen gegenüber dem Regierungsent-
wurf vorgenommen. Darüber hinaus hatten sie eine Reihe

In der Titelgruppe 01 – Maßnahmen zugunsten des Stein-
kohlebergbaus […] – konnte sich in der Bereinigungssit-

Drucksache 17/3525 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

zung der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Reduzierung des Ansatzes bei den Zuschüssen für den
Absatz deutscher Steinkohle […] um 260,090 Mio. Euro
auf 1,089 Mrd. Euro nicht durchsetzen.

In der Titelgruppe 02 – Energieerforschung – hatten sich die
Berichterstatter in ihren Beratungen auf eine Zusammenle-
gung der Titel „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:
Rationelle Energieverwendung, Umwandlungs- und Ver-
brennungstechnik“ und „Investitionszuschüsse: Rationelle
Energieverwendung, Umwandlungs- und Verbrennungs-
technik“ verständigt; der Ausschuss machte sich diese Ent-
scheidung zu eigen. Die Fraktion der SPD verlangte eine
Kürzung der Mittel für die Sicherheitsforschung für kern-
technische Anlagen um etwa ein Drittel. Mit den Stimmen
der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP blieb der An-
trag unberücksichtigt.

In der Titelgruppe 03 – Maßnahmen zur Förderung der ra-
tionellen und sparsamen Energieverwendung – wurde in der
Bereinigungssitzung auf einvernehmlichen Beschluss des
Ausschusses der Titel „Unterstützung des Exports von
Technologien in den Bereichen erneuerbare Energien und
Energieeffizienz“ gestrichen. Der Vorschlag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einen neuen Titel „Energie-
netze – Planung, Modernisierung und Ausbau“ mit einem
Baransatz in Höhe von 50 Mio. Euro auszubringen, konnte
sich in der Abstimmung nicht durchsetzen.

In der Titelgruppe 05 – Technologie und Innovation im Mit-
telstand – kürzte der Ausschuss auf Empfehlung der Be-
richterstatter den Ansatz für Innovationsberatung Mittel-
stand mit der überwiegenden Mehrheit der Stimmen der im
Ausschuss vertretenen Fraktionen. Zwischen den Bericht-
erstattern hatte darüber hinaus Einvernehmen bestanden,
entsprechend des vereinbarten Beteiligungsschlüssels die
Geschäftsanteile der bislang von Bund und Wirtschaft ge-
tragenen Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH an die
Länder zu veräußern und die Erlöse dem Titel zufließen zu
lassen. Der Haushaltsvermerk wurde in diesem Sinne er-
gänzt. Der bei diesem Titel von der Fraktion der SPD vorge-
legte Antrag, den Baransatz auf null zu stellen, war damit
grundsätzlich entbehrlich; er wurde dennoch abgestimmt
und mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP abgelehnt. Auf Antrag der Bericht-
erstatter der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
wurde der Bedarf bei dem Titel „Innovative Unternehmens-
gründungen“ sowohl im Baransatz als auch bei den Ver-
pflichtungsermächtigungen an den Bedarf angepasst und
nach unten korrigiert. Bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fand der Antrag
Zustimmung im Ausschuss. Ferner beantragte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Absenkung des Baransat-
zes bei dem Titel „Förderung der Forschungsinfrastruktur
für den Mittelstand“ von 194 Mio. Euro auf 169,5 Mio.
Euro. Der Antrag fand außer bei der antragstellenden Frak-
tion keine Zustimmung. In der Bereinigungssitzung änderte
der Ausschuss bei dem Titel „Technologieförderung Mittel-
stand“ einvernehmlich den Haushaltsvermerk im Sinne einer
Stärkung des wirtschaftlichen Aufholprozesses in den neuen
Bundesländern. Der zu diesem Titel ergänzend vorgelegte

Innerhalb der Titelgruppe 06 – Förderung der Leistungs-
und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unterneh-
men der gewerblichen Wirtschaft sowie Freier Berufe –
beantragte die Fraktion der SPD die Absenkung des Baran-
satzes bei dem Titel „Institution eines Kreditmediators für
die Beratung Fremdkapital suchender Unternehmen“ auf
null und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Streichung des Titels insgesamt. Bei gegenseitiger Unter-
stützung der Anträge durch die Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN blie-
ben die Anträge in den Abstimmungen dennoch ohne
Mehrheit. In der Bereinigungssitzung kürzte der Ausschuss
auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP diesen Titelansatz einvernehmlich von 5 Mio. Euro
auf 3,5 Mio. Euro. In der Einzelplanberatung machte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deutlich, dass die
Aufgabe der Fachkräftesicherung für kleine und mittlere
Unternehmen besser im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales wahrgenommen werden würde und dieser Titel
daher entfallen könne. Der Antrag fand keine Unterstüt-
zung im Ausschuss. Im Berichterstattergespräch hatte bei
diesem Titel bereits Einvernehmen bestanden, den vorhan-
denen Haushaltsvermerk in dem Sinne zu ergänzen, dass
die aus diesem Titel zu finanzierenden Maßnahmen aus
Mitteln des ESF kofinanziert werden sollten. Auch war der
Betrag für Administration, Fachtagungen und sonstiges In-
formationsmaterial auf bis zu 500 TEuro festgelegt wor-
den. In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss den
Ansatz dieses Titels einvernehmlich um 1,470 Mio. Euro
auf 10,470 Mio. Euro auf. Zu einvernehmlichen Ansatz-
kürzungen entschloss sich der Ausschuss bei den Ansät-
zen zur Förderung der Leistungssteigerung von kleinen
und mittleren Unternehmen und Freien Berufen und bei
der passgenauen Vermittlung Auszubildender an ausbil-
dungswillige Unternehmen. Die Fraktion der SPD forderte
in der Einzelplanberatung die Ausbringung eines neuen Ti-
tels „Bewältigung des demographischen Wandels in der
deutschen Wirtschaft“ mit einem Titelansatz in Höhe von
4,7 Mio. Euro. Der Antrag wurde abgewiesen.

In der Titelgruppe 07 – Informations- und Kommunika-
tionstechnik – Forschung, Entwicklung und Anwendung –
sowie Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte – bean-
tragte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Redu-
zierung des Baransatzes bei dem Titel „Entwicklung
konvergenter Informations- und Kommunikationstechnik“
von 44 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro. Der Antrag fand keine
Unterstützung durch die übrigen im Ausschuss vertretenen
Fraktionen. Mit großer Mehrheit wurde hingegen der Vor-
schlag der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP angenommen, die Deckungsfähigkeit
bei diesem Titel einzuschränken. Den gleichen Vorschlag
unterbreiteten die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP für die beiden Titel „Neue Techno-
logien für das Internet der Dienste (THESEUS)“ und „Infor-
mationstechnik-Anwendungen in der Wirtschaft, Akzeptanz
und Rahmenbedingungen der Informationswirtschaft“.
Auch diese beiden Anträge wurden mit großer Mehrheit an-
genommen. Keine Unterstützung fand der Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Baransatz des letz-
teren Titels von 19,520 Mio. Euro auf 10,52 Mio. Euro zu
Entschließungsantrag wurde ebenfalls einvernehmlich an-
genommen.

reduzieren. Bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. und ansonsten einvernehmlich wurde auf Vor-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/3525

schlag der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP die Verpflichtungsermächtigung bei
dem Titel „Förderung und Entwicklung von Informations-
und Kommunikationstechnischen (IKT-) Infrastrukturen“
an den Bedarf angepasst. In der Bereinigungssitzung ver-
ständigte sich der Ausschuss einvernehmlich auf eine
Mittelaufstockung bei dem Titel „Zuschüsse zu den Umstel-
lungskosten aus der Freigabe von Frequenzen (‚Digitale Di-
vidende‘)“ um 62 Mio. Euro auf 70 Mio. Euro und die Aus-
bringung einer qualifizierten Sperre der Mittel.

Bei den Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaft – Ti-
telgruppe 08 – legten die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung Anträge vor, die
eine Kürzung des Ansatzes bei dem Titel „Kosten der Betei-
ligung des Bundes an Auslands-Messen und -Ausstellungen
im Bereich der gewerblichen Wirtschaft“ forderten. In der Be-
reinigungssitzung wurde dieser Titel einvernehmlich gestri-
chen. Auch bei dem Titel „Wirtschaftsbeziehungen mit dem
Ausland einschließlich Standortmarketing“ wollten die
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der
Einzelplanberatung Kürzungen. Die Fraktion DIE LINKE.
hingegen verlangte bei dem gleichen Titel eine Aufstockung
der unter der Ziffer 3 der Erläuterungen vorgesehenen Mittel
für die Förderung des Auslandsengagements ostdeutscher
Unternehmen von 2,5 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro. In der Be-
reinigungssitzung beschloss der Ausschuss u. a. bei diesem
Titel einvernehmlich eine geringfügige Kürzung des Ansat-
zes. Bei dem Titel „Internationale wirtschaftspolitische Be-
ratungsmaßnahmen, insbesondere Managerfortbildungspro-
gramm“ verwies die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
in der Einzelplanberatung darauf hin, dass diese Aufgabe
durch die Wirtschaft wahrgenommen werden sollte und
wollte die Streichung des Titels. In der Bereinigungssitzung
wurde dieser Titel einvernehmlich vom Ausschuss gestri-
chen. Die Streichung der Titel in dieser Titelgruppe erfolgte
innerhalb des Konzepts des Bundeswirtschaftsministeriums,
seine Exportprogramme zu bündeln und zu straffen. In die-
sem Sinne wurde vom Ausschuss einvernehmlich ein neuer
Titel „Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung für den
Mittelstand“ mit einem Titelansatz in Höhe von 80 Mio. Euro,
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 18,8 Mio. Euro
sowie umfangreichen Haushaltsvermerken ausgebracht. Kei-
ner der von den Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanberatung
und der Bereinigungssitzung vorgelegten Anträge setzten
sich in den Abstimmungen gegen die Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP durch.

In der Titelgruppe 09 – Förderung der Luftfahrtforschung
und -technologie – stellte die Fraktion DIE LINKE. den An-
trag auf Abbau von Subventionen bei dem Titel „Finanzie-
rungshilfen für den Absatz von zivilen Flugzeugen inklusive
Triebwerke“. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
legte im Sinne der Haushaltskonsolidierung Kürzungsan-
träge zu den Titeln „Forschungsförderung von Technologie-
vorhaben der zivilen Luftfahrt – Förderung von Einzelvorha-
ben“ und „Forschungsförderung von Technologievorhaben
der zivilen Luftfahrt – Investitionszuschüsse“ vor. Keiner
der Anträge fand eine Mehrheit. Zwischen den Berichterstat-
tern hatte aber Einvernehmen darüber bestanden, die beiden
zuletzt genannten Titel unter der Zweckbestimmung „For-

gen. In der Bereinigungssitzung passte der Ausschuss den
Ansatz bei dem Titel „Forschungsförderung von Technolo-
gievorhaben der zivilen Luftfahrt – Förderung von Einzel-
vorhaben“ durch Absenkung um 1 Mio. Euro auf 145,694
Mio. Euro einvernehmlich an den tatsächlichen Bedarf an.

In der Titelgruppe 10 – Maritime Wirtschaft, Verkehrstech-
nologien und Elektromobilität – hatten die Berichterstatter
beschlossen, bei dem im Regierungsentwurf neu ausge-
brachten Titel „Kosten der Gemeinsamen Geschäftsstelle
Elektromobilität der Bundesregierung“ durch Ausbringung
eines Haushaltsvermerks die Veröffentlichung von Ergeb-
nissen der Arbeitsgruppe auf der Nationalen Plattform Elek-
tromobilität sowie von Konferenzdokumentationen zuzulas-
sen. Darüber hinaus hatten die Berichterstatter bei drei wei-
teren Titeln die Deckungsvermerke verändert. Bei dem Titel
„Schifffahrt und Meerestechnik“ forderte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Konzentration auf die
Förderung nachhaltiger Schifffahrt und als Folge dessen
eine deutliche Absenkung des Barmittelansatzes dieses Ti-
tels.

In der Titelgruppe 12 – Regionalförderung – konnte sich
keiner der von den Oppositionsfraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten An-
träge auf Erhöhung der Mittelausstattung des Titels „Zuwei-
sungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen“ durchsetzen. Die Anträge fanden
in der Abstimmung keine Mehrheit. In der Bereinigungssit-
zung erhöhte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP und nur bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. den Ansatz dieses Titels um
10 Mio. Euro auf 610,794 Mio. Euro.

Der in der Titelgruppe 16 – Förderung des Tourismus – bei
dem Titel „Förderung der Leistungssteigerung im Tou-
rismusgewerbe“ von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in der Bereinigungssitzung gestellte Antrag auf
Änderung des Haushaltsvermerks und der Erklärung der Er-
läuterungen für verbindlich, wurde mit der Stimmenmehr-
heit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abge-
wiesen.

In der Titelgruppe 30 – Deutsches Zentrum für Luft- und
Raumfahrt (DLR) und Raumfahrt – beantragte die Fraktion
DIE LINKE. in der Einzelplanberatung im Sinne eines
Abbaus der Subventionen für die Luftfahrtindustrie erfolg-
los eine Kürzung der Ausgaben für das Deutsche Zentrum
für Luft- und Raumfahrt – Betrieb um 20 Mio. Euro auf
220,752 Mio. Euro. In der Bereinigungssitzung verstän-
dige sich der Ausschuss mit großer Mehrheit auf eine
Ausstockung diese Titelansatzes um 1 Mio. Euro auf
241,752 Mio. Euro im Sinne einer bedarfsgerechten
Mittelausstattung für den Betrieb der Europäischen Trans-
schall-Windkanal Forschungsanlage (ETW). Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte in der Einzelplan-
beratung zur notwendigen Konsolidierung im Bereich des
Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) die
Ausbringung einer Globalen Minderausgabe in Höhe von
80 Mio. Euro. Beide Anträge fanden keine Mehrheit im
Ausschuss. Zwischen den Berichterstattern hatte Einverneh-
men darüber bestanden, die Titel „Nationales Weltraum-
programm – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ und
schungsförderung von Technologievorhaben der zivilen
Luftfahrt – Förderung von Einzelvorhaben“ zusammenzule-

Nationales Weltraumprogramm – Investitionen“ unter der
zuerst genannten Zweckbestimmung zusammenzulegen.

Drucksache 17/3525 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ebenfalls auf Vorschlag der Berichterstatter wurde bei dem
Titel „Beitrag bzw. Leistungen an die Europäische
Weltraumorganisation ESA in Paris“ im Haushaltsvermerk
die Deckungsfähigkeit begrenzt.

Im Kapitel des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr-
kontrolle wurden in der Bereinigungssitzung die Personal-
mittel zum einen für die Administration der „Digitalen Divi-
dende“ und zum anderen für die Umsetzung der neuen Fi-
nanzrestriktionen gegenüber dem Iran gemäß dem EU-Be-
schluss vom 26. Juli 2010 aufgestockt. Sowohl diese
Beschlüsse als auch der zu letzterem Punkt von den Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachte Ent-
schließungsantrag wurden einvernehmlich bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. angenommen.

In der Einzelplanberatung war auf Vorschlag der Bericht-
erstatter der Haushaltsvermerk in der Titelgruppe 02 – Aus-
gaben für die der Germany Trade and Invest-Gesellschaft
für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH gestellten
Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer – ergänzt worden, um die Übertragbarkeit der
Mittel zu ermöglichen.

Im Kapitel 09 08 – Bundeskartellamt – wollte die Fraktion
DIE LINKE. mit ihren Anträgen, den Baransatz des Einnah-
metitels „Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten“ und
die Baransätze der Ausgabetitel „Bezüge und Nebenleistun-
gen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten“ und „Er-
werb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, […]“ deut-
lich heraufzusetzen, ihrer Forderung Nachdruck verleihen,
das Verbot wettbewerbsbeschränkender Verträge durch eine
bessere Personal- und Technikausstattung durchzusetzen.
Die Anträge fanden keine Mehrheit im Ausschuss.

Im Kapitel der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe – beschloss der Ausschuss in der Bereinigungssit-
zung auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP eine Aufstockung
der Haushaltsmittel für „Forschung, Untersuchungen und
Ähnliches“ um 400 TEuro auf 521 TEuro für die standort-
bezogenen Untersuchungen im Salzbergwerk Morsleben.
Auch der hierzu von den Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP vorgelegte Entschließungsantrag wurde aus-
schließlich mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP angenommen. Des Weiteren
wurde in der Bereinigungssitzung auf Antrag und mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP eine neue Titelgruppe 08 – Erkundung und Erpro-
bung der CCS-Technologie – mit mehreren Titeln, aller-
dings ohne Mittelansätze, ausgebracht.

In Kapitel der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetz-
agentur – BNetzA) brachte der Ausschuss in der Einzelplan-
beratung auf Vorschlag der Berichterstatter der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP einvernehmlich bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. eine neue Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 3,514 Mio. Euro, fäl-
lig in den Jahren 2012 bis 2021, aus. In der Bereinigungssit-
zung legten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP einen Entschließungsantrag zur personalwirtschaftli-
chen Situation der BNetzA vor, der einvernehmlich ange-
nommen wurde.

und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz)

Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für diesen
Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 5,481 Mrd. Euro
veranschlagt worden, im Vorjahr hatte der Ansatz noch
5,836 Mrd. Euro betragen. Damit verringerten sich die Ge-
samtausgaben um rund 354,501 Mio. Euro. Der Ausschuss
nahm in der Einzelplanberatung keine im Saldo wirksamen
Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vor. Aller-
dings erhöhte der Ausschuss die Ansätze in der Bereini-
gungssitzung im Saldo um 10 Mio. Euro auf 5,491 Mrd.
Euro.

Die Berichterstatter verständigten sich einvernehmlich auf
drei Änderungen, die jedoch im Saldo zu keinen Verände-
rungen gegenüber dem Regierungsentwurf führten. Da die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP in der Einzel-
planberatung keine Änderungsanträge vorlegten und die
von den Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt eingebrachten
61 Anträge in den Abstimmungen keine Mehrheit fanden,
blieb es bei den von den Berichterstattern vorgeschlagenen
Änderungen. Dies galt auch für den einzelplanübergreifen-
den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, mit dem
sie die Bundesregierung in ausgewählten Themenschwer-
punkten zur Aufstockung der veranschlagten Mittel und zur
Vorlage von neuen Bundesprogrammen sowie im Bereich
des Verbraucherschutzes zu zahlreichen neuen Maßnahmen
aufforderte.

Im Kapitel des Bundesministeriums stellten die Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag, eine
Staatssekretärin bzw. einen Staatssekretär einzusparen.
Darüber hinaus stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zahlreiche Kürzungsanträge u. a. zu den Ansät-
zen für Geschäftsbedarf und Kommunikation, Aus- und
Fortbildung, Sachverständige, Dienstreisen, Öffentlichkeits-
arbeit, Veröffentlichungen und Dokumentation sowie zu
den Ausgaben für die Informationstechnik. Bei unterschied-
lichem Abstimmungsverhalten der übrigen Oppositions-
fraktionen wurden die Anträge ohne Ausnahme mit der
Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP abgewiesen. In der Bereinigungssitzung wur-
den bei diesem Kapitel keine Änderungsanträge vorgelegt.

Im Kapitel 10 02 – Allgemeine Bewilligungen – forderte die
Fraktion der SPD bei den Einnahmen bei dem Titel „Ein-
nahmen aus Veräußerungen von Vermögenswerten“ die Ein-
stellung eines Baransatzes in Höhe von 57 Mio. Euro und
den Wegfall des bislang vorhandenen Haushaltsvermerks,
da sie für einen vollständigen Abschluss der Vermögensver-
äußerungen im Jahr 2011 plädierte. Ergänzend dazu stellte
sie bei dem gleichen Titel den Antrag, einen neuen Haus-
haltsvermerk in dem Sinne auszubringen, dass Mehreinnah-
men bis zur Höhe von 20 Mio. Euro zur Errichtung einer
Stiftung zur Finanzierung der Verbraucherarbeit dienen soll-
ten.
Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU

Bei den Ausgaben stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in der Einzelplanberatung innerhalb der Allge-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/3525

meinen Bewilligungen zahlreiche Kürzungsanträge mit dem
Ziel von Einsparungen zur Konsolidierung des Haushalts.
Unter anderem waren davon die Titel „Erhebungen, nicht-
wissenschaftliche Untersuchungen und Ähnliche“, „Konfe-
renzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen“ und „Zu-
schüsse für zentrale Informationsveranstaltungen, interna-
tionale Begegnungen und nichtwissenschaftliche internatio-
nale Tagungen“ betroffen. Die Fraktion der SPD schloss
sich dieser Forderung nach Kürzungen der Ansätze in eini-
gen Fällen mit eigenen Anträgen an. Darüber hinaus wollte
die Fraktion der SPD die Streichung des Titels „Internatio-
nales Jahr der Wälder“ mit der Begründung, dass die Maß-
nahmen aus den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit des Bun-
desministeriums bezahlt werden sollten. Ebenfalls wegfal-
len sollte das Grünlandmilchprogramm mit einem Mittel-
ansatz in Höhe von 200 Mio. Euro, da dieses Programm
nach Auffassung der Fraktion der SPD keinen Beitrag dazu
leiste, die Landwirtschaft nachhaltig weiterzuentwickeln.
Bei letzterem Titel wollte die Fraktion DIE LINKE. eine
Halbierung des Baransatzes und die Umschichtung des Dif-
ferenzbetrages zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, um die Markt-
position der Erzeuger zu stärken.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertrat die Auf-
fassung, dass noch immer in vielen Bereichen des Tier-
schutzes erhebliche Missstände herrschten und beabsich-
tigte daher die Ausbringung eines neuen Titels „Programm
zur Stärkung des Tierschutzes“ mit einem Barmittelansatz
in Höhe von 2 Mio. Euro. Des Weiteren zielte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf ab, bei dem Titel „Zu-
schüsse zur Förderung von Modellvorhaben und Demons-
trationsvorhaben“ eine Erhöhung des Barmittelansatzes um
10 Mio. Euro auf 16,5 Mio. Euro zu erreichen. Das Mehr an
Haushaltsmitteln sollte nach dem Willen der antragstellen-
den Fraktion für ein Aktionsprogramm Kindergarten- und
Schulernährung verwendet werden.

Die drei Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderten in der Einzelplan-
beratung erfolglos eine Erhöhung des Mittelansatzes bei
dem Titel „Zuschüsse zur Förderung des ökologischen
Landbaus (Bundesprogramm ‚Ökolandbau‘)“ um 9 Mio.
Euro bzw. 4 Mio. Euro auf insgesamt 25 Mio. Euro bzw.
20 Mio. Euro. In der Bereinigungssitzung beschloss der
Ausschuss auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, die Zweck-
bestimmung dieses Titels in „Zuschüsse zur Förderung
des ökologischen Landbaus und anderer nachhaltiger For-
men der Landwirtschaft“ umzubenennen. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlug in der Einzelplanbera-
tung die Ausbringung von vier neuen Titeln „Bündelungsof-
fensive Milch“, „Förderprogramm Energieeffizienz in der
Agrartechnik“, „Eiweißstrategie“ und „Bundesprogramm
Ernährung und Bewegung“ mit Mittelansätzen in Höhe von
5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro, 5 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro
vor. Bei dem Titel „Maßnahmen zur Verstärkung der Au-
ßenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich“
beantragten die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN mit unterschiedlichen Begründungen die
Absenkung des Baransatzes von 5 Mio. Euro auf null. In der
Bereinigungssitzung beließ der Ausschuss den Ansatz un-

der Fraktion der SPD bei dem Titel „Zusammenarbeit mit
der FAO und anderen internationalen Organisationen im
Agrar- und Ernährungsbereich“ eine Mittelaufstockung vor-
genommen werden, um eine Initiative zur Fortschreibung
des Weltagrarberichts mit diesen zusätzlichen Mitteln zu
fördern. Eine Absenkung des Ansatzes forderte die Fraktion
der SPD hingegen bei dem Titel „Bilaterale technische Zu-
sammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet der Ernäh-
rung, der Landwirtschaft und des Verbraucherschutzes“, da
sie hier einen geringeren Bedarf festgestellt hatte. Auch bei
diesem Titel beließ der Ausschuss in der Bereinigungssit-
zung den Ansatz unverändert, ergänzte jedoch den Haus-
haltsvermerk. Abschließend erhob die Fraktion der SPD in
der Einzelplanberatung noch die Forderung, den Titel „Glo-
bale Minderausgabe im Zusammenhang mit der Erbringung
des Konsolidierungsbeitrags“, der zur Gegenfinanzierung
der Vergünstigungen beim Agrardiesel dient, wegfallen zu
lassen. Der Antrag fand keine Mehrheit in der Abstimmung.
In der Bereinigungssitzung löste der Ausschuss auf Vor-
schlag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP die
Globale Minderausgabe zum Teil auf und reduzierte infol-
gedessen den Ansatz um 25 Mio. Euro auf minus 25 Mio.
Euro. Weder in der Einzelplanberatung noch in der Bereini-
gungssitzung konnten sich die Anträge der Oppositionsfrak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP bei den Abstimmungen im Ausschuss
durchsetzen.

In der Titelgruppe 01 – Landwirtschaftliche Sozialpolitik –
erhob die Fraktion der SPD die Forderung, den Titelansatz
bei den Zuschüssen an die Träger der landwirtschaftlichen
Unfallversicherung von 200 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro
zu halbieren und damit auf die in der ursprünglichen Fi-
nanzplanung vorgesehenen Höhe zurückzuführen. Keine
der weiteren im Ausschuss vertretenen Fraktionen unter-
stützte diesen Antrag. In der Bereinigungssitzung senkte
der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP zum einen den Ansatz der Zuschüsse
an die Träger der Krankenversicherung der Landwirte um
17 Mio. Euro auf 1,237 Mrd. Euro ab und stockte zum an-
deren den Ansatz der Zuschüsse zur Zusatzaltersversorgung
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und
Forstwirtschaft um 2,5 Mio. Euro auf 27 Mio. Euro auf. Die
Beschlüsse wurden ohne Gegenstimmen gefasst.

In der Titelgruppe 02 – Verbraucherpolitik – beantragte die
Fraktion DIE LINKE. bei dem Titel „Erstattung der Verwal-
tungskosten des Bundesinstituts für Risikobewertung“ die
Aufstockung der Mittel zur Erfüllung gesetzlicher Pflicht-
aufgaben in den Bereichen REACH, Nanotechnologie und
globalisierte Märkte für die Lebensmittel- und Futtermittel-
sicherheit sowie Verbrauchsprodukte um 10 Mio. Euro auf
62,311 Mio. Euro. Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN verwiesen bei dem Titel „Zuschüsse an die
Vertretung der Verbraucher“ auf die gestiegene Bedeutung
der Verbraucherarbeit in den letzten Jahren und wollten da-
her eine Aufstockung des Baransatzes um 1 Mio. Euro auf
9,7 Mio. Euro erreichen. Die Fraktion der SPD wollte
darüber hinaus eine Erhöhung des Ansatzes beim Zuschuss
an die Stiftung Warentest um 1 Mio. Euro auf insgesamt
5 Mio. Euro, da die im Haushaltsentwurf vorgesehene Kür-
verändert, ergänzte jedoch den vorhandenen Haushaltsver-
merk. In der Einzelplanberatung sollte nach den Wünschen

zung des Titelansatzes unrealistische Zinserträge aus der Er-
höhung des Stiftungskapitals zugrunde lege und dies insge-

Drucksache 17/3525 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

samt zu einem Rückgang der für die Arbeit der Stiftung ver-
fügbaren Mittel führen würde. Einen weiteren Erhöhungs-
antrag stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu
dem Titel „Information der Verbraucherinnen und Verbrau-
cher“ mit dem Ziel, neue Programme bzw. Kampagnen ins
Leben zu rufen. Die Fraktion der SPD wollte den Mittel-
ansatz dieses Titels unverändert lassen, aber aus dem Bar-
mittelansatz eine Verbraucherinformationskampagne zur
„Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung“ und die Einrichtung
einer öffentlichen Datenbank „Nachhaltiger Konsum“ fi-
nanzieren. Zugleich sollten in diesem Titel künftig alle Vor-
haben für eine gesunde Ernährung und Bewegung unter
dem Dach von INFORM zusammengeführt werden. Dazu
sollten die Erläuterungen für verbindlich erklärt und im
Sinne der Antragsteller ergänzt werden. Keiner dieser An-
träge fand eine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung for-
derte die Fraktion DIE LINKE. die Ausbringung eines
neuen Titels „Flächendeckende Finanzberatung“ mit einem
Titelansatz in Höhe von 20 Mio. Euro. Der Antrag fand
keine Unterstützung im Ausschuss. Einvernehmlich ange-
nommen wurde hingegen der Antrag der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP, einen neuen Titel „Zuschuss
an die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz“ mit einem
Mittelansatz in Höhe von 10 Mio. Euro auszubringen. In der
Einzelplanberatung wollte die Fraktion DIE LINKE. weitere
Mittelerhöhungen bei den Titeln „Zuschüsse an die Vertre-
tung der Verbraucher“ und „Information der Verbraucherin-
nen und Verbraucher“ um 10 Mio. Euro bzw. 40,0 Mio.
Euro. Beide Anträge fanden keine Zustimmung bei den
anderen im Ausschuss vertretenen Fraktionen. Schließlich
forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ausbringung von zwei neuen Titeln „Zuschüsse zur sektor-
spezifischen Interessenvertretung der Verbraucherinnen und
Verbraucher ‚Marktwächter‘ mit einem Barmittelansatz in
Höhe von 10 Mio. Euro und einer Verpflichtungsermächti-
gung ebenfalls in Höhe von 10 Mio. Euro sowie „For-
schungsvorhaben zu Instrumenten der Verbraucheraufklä-
rung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen“ in Höhe
von 2 Mio. Euro. In den zahlreichen Abstimmungen konnte
keiner der vorgenannten Anträge gegen die Stimmenmehr-
heit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei
den Abstimmungen eine Stimmenmehrheit erzielen.

In der Titelgruppe 03 – Forschung und Innovation – erhob
die Fraktion der SPD die Forderung, den Haushaltsvermerk
bei dem Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“
in der Form zu ergänzen, dass die Erläuterungen für verbild-
lich erklärt und sie im Sinne der Antragsteller erweitert wer-
den sollten. Die Fraktion wies darauf hin, dass wissen-
schaftliche Erkenntnisse sich am tatsächlichen Verhalten der
Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren und diese zur
Grundlage von Regulierungen werden müssten. Nach dem
Willen der Fraktion der SPD sollte darüber hinaus der Ti-
telansatz der Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltun-
gen (Kongresse, Symposien im Allgemeinen) im Inland und
zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungsergeb-
nisse mehr als verdoppelt werden. Keiner der Anträge fand
eine Mehrheit im Ausschuss.

In der Titelgruppe 08 – Nachwachsende Rohstoffe – for-
derte die Fraktion der SPD vergeblich, drei neue Titel „Bun-

cherarbeit“ und „Bundesprogramm Nachhaltige Landwirt-
schaft“ mit einer Mittelausstattung in Höhe von 1 Mio. Euro
bzw. 10 Mio. Euro bzw. 9 Mio. Euro auszubringen. Die Vor-
schläge blieben unberücksichtigt. In der Bereinigungssit-
zung strich der Ausschuss einvernehmlich die qualifizierte
Sperre bei dem Titel „Zuschüsse zur Förderung von For-
schungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im
Bereich der nachwachsenden Rohstoffe (Investitionen)“.

Im Kapitel 10 03 bei Titelgruppe 01 – Gemeinschaftsauf-
gabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschut-
zes“ – erhob die Fraktion DIE LINKE. die Forderung, den
Titelgruppenansatz um 100 Mio. Euro auf 665 Mio. Euro
aufzustocken. Sie wies in ihrer Begründung daraufhin, dass
der Bereich der agrarstrukturellen Entwicklung in Ost-
deutschland aufgrund der Strukturschwäche in den periphe-
ren ländlichen Regionen eine besondere Bedeutung habe.
Zum Ausbau und zur weiteren Förderung dieser Strukturen
müssten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die Frak-
tion der SPD wollte bei der Titelgruppe den vorhandenen
Haushaltsvermerk in dem Sinne ergänzen, dass Mehrein-
nahmen künftig für die Errichtung einer Stiftung zur Finan-
zierung der Verbraucherarbeit verwendet werden dürfen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte, den
Bundesanteil zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(ohne Investitionen) um 124 Mio. Euro auf 322 Mio. Euro
zu erhöhen. Die Fraktion der SPD wollte bei diesem Titel
ebenfalls eine Erhöhung des Ansatzes um 42,5 Mio. Euro
auf 240,5 Mio. Euro. Bei dem Titel „Bundesanteil zur
Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (Investitionen)“
stellten die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in der Höhe die gleichen Forderungen wie bei
dem vorherigen Titel. Alle Anträge blieben ohne Mehrheit
im Ausschuss.

Im Kapitel 10 04 – Marktordnung, Maßnahmen der Notfall-
vorsorge – wollte die Fraktion der SPD bei dem Titel „Fi-
nanzierung von Krediten für EU-Marktordnungsmaßnah-
men und Maßnahmen der Notfallvorsorge“ die Rückfüh-
rung des Titelansatzes wegen voraussichtlich geringerer Fi-
nanzierungskosten aufgrund sinkender Zinsen. Der Antrag
blieb ohne Mehrheit. In der Bereinigungssitzung senkte der
Ausschuss diesen Ansatz schließlich auf Antrag der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP um 5 Mio.
Euro auf 14 Mio. Euro ab.

Im Kapitel des Julius Kühn-Instituts sollten nach den Vor-
stellungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der
Mittelansatz für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Ge-
bäude und Räume sowie die Ausgaben für die Informa-
tionstechnik um 400 TEuro bzw. 300 TEuro abgesenkt wer-
den. Auch diese Anträge konnten sich nicht durchsetzen. In
der Bereinigungssitzung senkte der Ausschuss den Mit-
telansatz bei den Baumaßnahmen um 3 Mio. Euro auf 1,070
Mio. Euro ab.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
desprogramm Tierschutzforschung“, „Stiftungskapital für
die Errichtung einer Stiftung zur Finanzierung der Verbrau-

SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/3525

Einzelplan 11 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den
Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Ausgaben in Höhe von rund 131,848 Mrd. Euro nach
143,197 Mrd. Euro im Vorjahr. Damit lagen die Gesamtaus-
gaben um 11,349 Mrd. Euro unter dem Vorjahresansatz. In
der Einzelplanberatung senkte der Haushaltsausschuss den
Regierungsentwurf um zusätzliche 7,528 Mio. Euro ab.
Nach Abschluss der Bereinigungssitzung betrug der Ansatz
dieses Einzelplans 131,292 Mrd. Euro.

Die Berichterstatter hatten sich nur auf einige wenige ein-
vernehmliche Änderungen gegenüber dem Regierungsent-
wurf verständigen können und eine Vielzahl von Titeln of-
fengestellt. Zu mehreren dieser Titel waren Berichte ange-
fordert worden oder sie waren wegen der noch ausstehenden
Steuer- bzw. Rentenschätzung bzw. wegen der Anpassung
an die veränderten Konjunkturdaten offengestellt worden.

Zusätzlich zu diesen einvernehmlichen Berichterstatter-
vorschlägen legten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP in der Einzelplanberatung 15 Änderungsanträge
vor. Die Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten insgesamt 71 Ände-
rungsanträge in die Beratungen ein. Davon stellte die Frak-
tion der SPD 37, die Fraktion DIE LINKE. acht und die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 26 Anträge. Die
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legten
auch in diesem Einzelplan über alle Kapitel und Titel ver-
teilt eine Vielzahl von Kürzungsanträgen mit dem Ziel der
Konsolidierung des Bundeshaushaltes bzw. der Anpassung
an den tatsächlichen Bedarf vor. Die von den Oppositions-
fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vorgelegten Änderungsanträge wurden aus-
nahmslos abgewiesen und fanden damit keinen Eingang in
die Beschlüsse des Haushaltsausschusses.

Der Ausschuss nutzte die Anwesenheit der Bundesarbeits-
ministerin Dr. Ursula von der Leyen zu einer ausführlichen
Aussprache über das Sparpaket der Bundesregierung und
seine Auswirkungen auf den Haushalt des Bundesministe-
riums für Arbeit und Soziales. Dabei standen das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung der Regelsätze
von Arbeitslosengeld-II-Empfängern ebenso im Zentrum
der Diskussionen wie die Reform des Elterngeldes und das
geplante „Bildungspaket“ für Kinder. Dabei wurde deutlich,
dass die aufgrund der positiven konjunkturellen Entwick-
lung rückläufigen Arbeitslosenzahlen und der inzwischen
einsetzende Strukturwandel des Arbeitsmarktes erste kon-
krete Auswirkungen auf den Etat des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales zeigen.

Im Kapitel 11 01 – Bundesministerium – legten die Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über alle Titel
verteilt eine Vielzahl von Kürzungsanträgen mit dem Ziel
der Konsolidierung des Bundeshaushaltes bzw. der Anpas-
sung an den tatsächlichen Bedarf vor. Aufgrund der gegebe-
nen Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss konnte sich gegen
die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP keiner dieser Anträge durchsetzen. Tatsäch-
lich gekürzt wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP und im Übrigen mit großer Mehrheit

„Regierungskommission ‚Bekämpfung von Altersarmut‘“
wegen eines geringeren Bedarfs aufgrund der Ausgestaltung
als regierungsinterne Kommission. Auch die vermischten
Verwaltungsausgaben wurden wegen des Wegfalls der Zif-
fer 3 der Erläuterungen: „Planungskosten“ um 360 TEuro
auf 1,1 Mio. Euro und die Mittel für die „Kommunikative
Begleitung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ um
700 TEuro auf null einvernehmlich gekürzt. Die zu letzte-
rem Titel von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gestellten Kürzungsanträge wurden für erledigt
erklärt. Durch eine Umsetzung aus einem weggefallenen Ti-
tel wurde auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP der Titel-
ansatz der Öffentlichkeitsarbeit von 9,8 Mio. Euro auf
10,3 Mio. Euro aufgestockt. Bei dem Titel „Geschäftsstelle
der Allianz zur Beratung der Bundesregierung in Fragen des
Arbeitskräftebedarfs“ konnten sich die Anträge der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Reduzie-
rung des Ansatzes von 1,8 Mio. Euro auf 800 TEuro bzw.
1,05 Mio. Euro in der Abstimmung nicht durchsetzen. In
der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss einver-
nehmlich den Wegfall dieses Titels und brachte einen neuen
Titel „Ausgaben für Maßnahmen zur Sicherung des Arbeits-
kräftebedarfs“ mit einem Titelansatz in Höhe von 1,6 Mio.
Euro und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
4,350 Mio. Euro aus. In der Einzelplanberatung kürzte der
Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP die Mittelansätze bei den Titeln „Gremien
nach dem MiArbG und dem AEntG, flankierende For-
schung“, „Zuweisungen an den Versorgungsfonds“ und „Er-
werb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-
ständen“.

Im Kapitel 11 02 – Allgemeine Bewilligungen – forderte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Unterstützung
von Schwellen- und Entwicklungsländern beim Aufbau so-
zialer Sicherungssysteme und wollte in diesem Zusammen-
hang eine Erhöhung der Mittel bei dem Titel „Kosten der in-
ternationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeits-
und Sozialpolitik“ um 200 TEuro auf 500 TEuro. Dieser
Antrag blieb ohne Mehrheit. In der Bereinigungssitzung
forderte die Fraktion der SPD bei dem Titel „Beteiligung
des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung“ eine Aufstockung der Mittel von 582 Mio.
Euro auf 882 Mio. Euro. Der Antrag fand ebenso wenig
eine Mehrheit in der Abstimmung wie der Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Einzelplanbera-
tung, die Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Stär-
kung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unterneh-
men (CSR-Maßnahmen) um 140 TEuro auf 400 TEuro zu
kürzen.

Auch in der Titelgruppe 01 – Förderung überregionaler Ein-
richtungen und von Modelleinrichtungen der beruflichen
und der medizinischen Rehabilitation sowie der medizini-
schen Prävention – konnte sich der von der Fraktion der
SPD gestellte Antrag, die Zuschüsse zu den Kosten von
Einrichtungen, der Erarbeitung von Planungsgrundlagen
und der Dokumentation, Tagungen und Kongresse um
200 TEuro auf 685 TEuro zu kürzen, nicht durchsetzen.

In der Titelgruppe 02 – Verwendung von Zuschüssen des

die Mittel für die Aus- und Fortbildung aufgrund einer Neu-
einschätzung des Bedarfs sowie die Mittel bei dem Titel

Europäischen Globalisierungsfonds für die Anpassung an
die Globalisierung (EGF) – kürzte der Ausschuss auf An-

Drucksache 17/3525 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

trag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei
dem Titel „Verwendung von Zuschüssen des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung“ die Ver-
pflichtungsermächtigung aufgrund einer Neueinschätzung
des Bedarfs um 28,7 Mio. Euro auf 21 Mio. Euro.

Die in der Titelgruppe 05 – Maßnahmen des Bundes unter
Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Ko-
finanzierung der Kosten für technische Hilfe – von der
Fraktion der SPD bei insgesamt drei Titeln vorgebrachten
Anregungen, die Ansätze bedarfsgerecht anzupassen, fan-
den keine Mehrheit im Ausschuss.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP wurde in der Titelgruppe 06 – Förderung der Einglie-
derung behinderter Menschen – bei dem Titel „eGovern-
ment-Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen“ der
Ansatz wegen Neueinschätzung des Bedarfs von 2,88 Mio.
Euro auf 2,1 Mio. Euro reduziert. In der Bereinigungssit-
zung erhöhte der Ausschuss einvernehmlich die Verpflich-
tungsermächtigung zu diesem Titel von 500 TEuro auf
650 TEuro. Die in der Einzelplanberatung erhobenen For-
derungen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Baransätze bei den Titeln
„Förderung zentraler Einrichtungen und von Maßnahmen
des Behindertensports und der Eingliederung behinderter
Menschen“ und „Förderung von Maßnahmen und Projekten
zum Anschub und zur Verbesserung der Inanspruchnahme
Persönlicher Budgets nach § 17 SGB IX“ zu erhöhen, wur-
den in den Abstimmungen mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgewiesen.
Dieses Abstimmungsergebnis erzielte auch der Antrag der
Fraktion DIE LINKE. auf drastische Aufstockung des An-
satzes von 728 TEuro auf 500 Mio. Euro bei dem Titel
„Förderung der unabhängigen Stelle nach Art. 33 Abs. 2 des
VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen sowie Entwicklung eines Aktionsplans zur
zukünftigen Behindertenpolitik“. Vielmehr kürzte der Aus-
schuss mit einem mehrheitlichen Beschluss den Ansatz von
728 TEuro auf 433 TEuro. In der Bereinigungssitzung
senkte der Ausschuss zusätzlich die Verpflichtungsermäch-
tigung von 600 TEuro auf 450 TEuro ab.

In der Titelgruppe 07 – Humanisierung der Arbeitswelt –
senkte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP bei dem Titel „Transfer- und Medienar-
beit, Kampagnen, Konferenzen, Tagungen, Messen und Aus-
stellungen“ den Baransatz aufgrund einer Neueinschätzung
des tatsächlichen Bedarfs um 500 TEuro auf 1,5 Mio. Euro
ab. Der hierzu von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte weiterreichende Kürzungsantrag blieb ohne Mehr-
heit. Auch der Kürzungsvorschlag zu dem Titel „Initiative
‚Neue Qualität der Arbeit‘“ konnte keine Mehrheit finden.

Im Kapitel 11 04 – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar-
beitsmedizin – machte sich der Ausschuss in der Titel-
gruppe 02 – Deutsche Arbeitsschutzausstellung (DASA) –
die Vorschläge der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP zu eigen, die Kosten für Planung und Gestaltung, die
Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentation so-
wie die Ausgaben für den Erwerb von Exponaten, Geräten
[…] leicht zu reduzieren.

Im Kapitel des Bundesversicherungsamtes legte ausschließ-

tierend Anpassungen an den tatsächlichen Bedarf forderten.
Die Anträge konnten sich nicht durchsetzen.

Im Kapitel 11 10 – Kriegsopferversorgung und -fürsorge so-
wie gleichartige Leistungen – wurde auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP und im Übrigen
ohne Gegenstimmen der Ansatz bei dem Titel „Versor-
gungsbezüge für Beschädigte und Hinterbliebene“ aufgrund
einer Neueinschätzung des Bedarfs nach unten angepasst.

In der Titelgruppe 03 – Heil- und Krankenbehandlungen
aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes – reduzierte der
Ausschuss auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP den Ansatz
für Heilbehandlungen, Badekuren und Krankenbehandlun-
gen in versorgungseigenen Krankenanstalten […] um
1,740 Mio. Euro auf 11,260 Mio. Euro.

Im Kapitel 11 12 – Leistungen nach dem Zweiten und Drit-
ten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen –
verwies die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei dem
Titel „Berufliche Integration und Beratung von Zuwande-
rern“ auf die Notwendigkeit dieses Programms zur Be-
kämpfung des Fachkräftemangels und verlangte, auf eine
Absenkung der Mittelausstattung gegenüber dem Vorjahr zu
verzichten. Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgewiesen.

Die in der Titelgruppe 01 – Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende – von den Oppositionsfraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrach-
ten, überwiegend drastischen Erhöhungsanträge blieben aus-
nahmslos ohne Mehrheit. So blieb der Antrag der Fraktion
DIE LINKE., den Ansatz für die „Beteiligung des Bundes an
den Leistungen für Unterkunft und Heizung“ unter Berück-
sichtigung der real gestiegenen Kosten um 6,2 Mrd. Euro auf
insgesamt 9,6 Mrd. Euro aufzustocken ebenso ohne Mehr-
heit wie der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
hierzu gestellte Erhöhungsantrag um 2,956 Mrd. Euro auf
6,356 Mrd. Euro. In der Bereinigungssitzung stockte der
Ausschuss aufgrund des sich im parlamentarischen Verfah-
ren befindlichen Gesetzentwurfs zur Anpassung der Beteili-
gungsquoten für 2011 einvernehmlich den Titelansatz für die
„Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft
und Heizung“ um 200 Mio. Euro auf 3,6 Mrd. Euro auf. In
der Einzelplanberatung wurden von den Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ferner Anträge
zu dem Titel „Verwaltungskosten für die Durchführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende“ eingebracht, die im
einen Fall eine Aufstockung des Ansatzes und im anderen
Fall die Änderung eines vorhandenen Haushaltsvermerks
zum Inhalt hatten. Der Antrag fand keine Mehrheit. Aller-
dings erhöhte der Ausschuss in der Bereinigungssitzung den
Titelansatz um 90 Mio. Euro auf 4,290 Mrd. Euro und ver-
änderte darüber hinaus sowohl den Haushaltsvermerk als
auch die verbindlichen Erläuterungen. In der Einzelplan-
beratung wollten die drei Oppositionsfraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Weiteren den
Titelansatz für das Arbeitslosengeld II von bisher 20,9 Mrd.
Euro auf 23,3 Mrd. Euro bzw. auf 49,060 Mrd. Euro bzw.
26,3 Mrd. Euro aufgestockt sehen und damit eine Anhebung
lich die Fraktion der SPD Kürzungsanträge vor, die alle auf
die vorhandenen Ausgabereste abstellten und daraus resul-

des Hartz-IV-Regelsatzes erreichen. Darüber hinaus wollten
die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/3525

GRÜNEN Änderungen bzw. Ergänzungen des vorhandenen
Haushaltsvermerks. In der Bereinigungssitzung beschloss
der Ausschuss auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Ansatz dieses Titels von
20,9 Mrd. Euro auf 20,4 Mrd. Euro zu reduzieren. Ferner be-
schloss der Ausschuss aufgrund des Bildungs- und Teilhabe-
pakets für Kinder im Rahmen des Gesetzes zur Ermittlung
von Regelsätzen und zur Änderung des SGB II und des
SGB XII die Ausbringung eines neuen Titels „Bildungs-
und Teilhabeleistungen“ mit einem Titelansatz in Höhe von
586 Mio. Euro. In der Einzelplanberatung forderten die Op-
positionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN des Weiteren bei dem Titel „Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit“ eine Ansatzerhöhung um 1,3 Mrd.
Euro auf 6,6 Mrd. Euro und Änderungen innerhalb des vor-
handenen Haushaltsvermerks bzw. der Erläuterungen. Die
Fraktion der SPD wollte im Rahmen der Änderung des
Haushaltsvermerks die Festschreibung der Erläuterungen als
verbindlich und innerhalb der Erläuterungen eine Konkreti-
sierung der Verwendung der Mittel sowie die Ausweisung
eines neues Programms „Soziale Beschäftigung“. Auch die
Fraktion DIE LINKE. forderte eine zusätzliche Ziffer 6 der
Erläuterungen: „Bundesprogramm Breitensport“. Keiner
dieser Anträge konnte sich in den Abstimmungen gegen die
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP durchsetzen. Auch in der Bereinigungssitzung fand
keiner der zahlreichen von den Oppositionsfraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten
Änderungsanträge in den Abstimmungen eine Mehrheit.

Innerhalb der Titelgruppe 03 – Beteiligung des Bundes an
den Kosten der Arbeitsförderung und Darlehen an die Bun-
desagentur für Arbeit – erhob die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei dem Titel „Zuschuss an die Bundes-
agentur für Arbeit“ die Forderung, den Ansatz von null auf
6,655 Mrd. Euro zu erhöhen. Damit sollte das überjährige
Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit in einen Zuschuss
umgewandelt werden, um eine Überschuldung der Bundes-
agentur für Arbeit (BA) zu verhindern. Im Gegenzug sollte
der Ansatz bei dem Titel „Überjähriges Darlehen an die
Bundesagentur für Arbeit“ von 6,55 Mrd. Euro auf null ge-
stellt werden. Die Anträge blieben ohne Mehrheit. In der
Bereinigungssitzung passte der Ausschuss den Mittelansatz
bei dem Titel „Überjährige Darlehen an die Bundesagentur
für Arbeit“ an die aktuellen Konjunkturdaten an und senkte
den Ansatz um 1,150 Mrd. Euro auf 5,4 Mrd. Euro ab.

Im Kapitel 11 13 – Sozialversicherung – beantragte die
Fraktion der SPD eine bedarfsgerechte Anpassung bei dem
Titel „Fremdrenten in der Unfallversicherung“, die aber
ebenso wenig eine Mehrheit im Ausschuss fand wie der An-
trag auf Rücknahme der Kürzungen bei dem Titel „Erstat-
tung von einigungsbedingten Leistungen an die allgemeine
Rentenversicherung“. Letzterer Forderung schloss sich auch
die Fraktion DIE LINKE. an, blieb aber in der Abstimmung
auch ohne Mehrheit. Die Fraktion DIE LINKE. wollte
schließlich noch die Angleichung der Ostrenten und damit
verbunden eine Erhöhung des Mittelansatzes bei dem Titel
„Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversiche-
rung“ um 1,2 Mrd. Euro auf insgesamt 32,493 Mrd. Euro.

(RV) – sowohl den Zuschuss des Bundes an die allgemeine
Rentenversicherung als auch den Zuschuss des Bundes an
die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet an die
aktuelle Rentenschätzung an und erhöhte die Ansätze ent-
sprechend.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Ausga-
ben für den Geschäftsbereich einen Plafond von rund
24,992 Mrd. Euro gegenüber rund 26,316 Mrd. Euro im
Vorjahr vor. Dadurch ergab sich eine Reduzierung der Aus-
gaben in Höhe von 1,324 Mrd. Euro. In der Einzelplanbera-
tung senkte der Haushaltsausschuss den Regierungsansatz
im Saldo um weitere 1,850 Mio. Euro ab. Nach Abschluss
der Bereinigungssitzung betrug der Ansatz dieses Einzel-
plans 25,247 Mrd. Euro.

Die Berichterstatter hatten sich nur auf einige wenige ein-
vernehmliche Änderungen gegenüber dem Regierungsent-
wurf verständigen können und eine Vielzahl von Titeln of-
fengestellt. Zusätzlich zu diesen einvernehmlichen Bericht-
erstattervorschlägen legten die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP in der Einzelplanberatung 13 Än-
derungsanträge vor. Die Oppositionsfraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten insge-
samt 89 Änderungsanträge in die Beratungen ein. Davon
stellte die Fraktion der SPD 26, die Fraktion DIE LINKE.
14 und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 49 An-
träge. Die von den Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Änderungsan-
träge wurden ohne Ausnahme zurückgewiesen und fanden
damit keinen Eingang in die Beschlüsse des Haushaltsaus-
schusses.

Auch in diesem Einzelplan legten die Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über alle Kapitel und Titel
verteilt eine Vielzahl von Kürzungsanträgen mit dem Ziel
der Entlastung der Bürger bzw. der Anpassung an den tat-
sächlichen Bedarf vor. Gegen die Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP konnte sich
keiner dieser Anträge in den Abstimmungen durchsetzen. In
der Einzelplanberatung betonten die Berichterstatter der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, dass die Ver-
kehrsinvestitionen innerhalb dieses größten Investitionsetats
des Bundeshaushalts trotz der Einsparzwänge auf dem Ni-
veau der Vorjahre geblieben seien. Im Rahmen der Beratun-
gen waren u. a. die Städtebauförderung und das CO2-Ge-
bäudesanierungsprogramm zentrale Punkte der Diskussion.

Im Kapitel des Bundesministeriums brachte der Ausschuss
aufgrund des Beschlusses der Staatssekretäre des BMVBS,
des BMF, des AA und des BMZ, sich an der Gesamtfinan-
zierung der Fördermittel für die Unterstützung der Bundes-
stadt Bonn bei der Errichtung des Konferenzzentrums
„World Conference Center Bonn (WCCB)“ zu beteiligen,
In der Bereinigungssitzung passte der Ausschuss in der
Titelgruppe 02 – Leistungen an die Rentenversicherung

bei den Einnahmen einen neuen Haushaltsvermerk aus.
Nach einer intensiven und kontroversen Diskussion über die

Drucksache 17/3525 – 42 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Notwendigkeit des Konferenzzentrums und seiner Finanzie-
rung stimmte der Ausschuss dem Vorschlag des Bundesmi-
nisteriums der Finanzen mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD bei Stimmenhaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Diese Dis-
kussion wiederholte sich in allen weiteren von der Finanzie-
rung des Konferenzzentrums betroffenen Einzelplänen
(Einzelpläne 05, 16 und 23).

In der Einzelplanberatung legte die Fraktion der SPD in die-
sem Kapitel bei den Ausgaben zwei Anträge vor, mit denen
sie die Einsparung der Mittel für einen Staatssekretär als
Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und die Kürzung der
Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit forderte. Die Anträge
fanden keine Mehrheit.

Im Kapitel 12 02 – Allgemeine Bewilligungen – legte die
Fraktion der SPD zwei Entschließungsanträge vor, mit de-
nen sie zum einen die Bundesregierung aufforderte, die ge-
plante Rücknahme der Mautabsenkung zum 1. Januar 2011
nicht umzusetzen und zum anderen die Lkw-Maut auf vier-
spurige Bundesstraßen bereits zum 1. Januar 2011 und nicht
erst zum 1. Juli 2011 einzuführen. Beide Anträge fanden
keine Mehrheit im Ausschuss.

Bei den Einnahmen forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN in der Titelgruppe 05 – Einnahmen aus der
streckenbezogenen Lkw-Maut – bei dem gleichnamigen
Einnahmetitel die Erhöhung der Mautsätze und die Auswei-
tung der Mautpflicht auf Lkw über 3,5 t (bisher 12 t) sowie
die Ausweitung der Mautpflicht auf alle fernverkehrsrele-
vanten Bundesstraßen und wollte entsprechend eine Auf-
stockung des Einnahmeansatzes um 1,5 Mrd. Euro auf ins-
gesamt 6,1 Mrd. Euro. Der Antrag wurde bei Unterstützung
durch die Fraktion DIE LINKE. und Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD vom Ausschuss abgelehnt. Die Fraktion
der SPD beantragte bei dem gleichen Titel die Änderung
des Haushaltsvermerks in dem Sinne, dass Mehreinnahmen
zum einen dem Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt und zum
anderen den Zuschüssen zur Förderung von Umwelt und Si-
cherheit in Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftver-
kehrs (De-Minimis-Programm) zufließen sollen. Dieser An-
trag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Oppositions-
fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgewiesen. Die Fraktion DIE LINKE. wollte
unter Hinweis auf die zu erwartenden Einnahmen aus dem
Schiedsgerichtsverfahren bei den Vermischten Einnahmen
einen Ansatz von 2,846 Mrd. Euro in den Haushalt einstel-
len. Gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion
wurde der Antrag abgewiesen.

Die Fraktion DIE LINKE. beantragte bei den Ausgaben bei
dem Titel „Sachverständige“ eine Halbierung des Ansatzes
und die Umformulierung der Erläuterungen in dem Sinne,
dass es sich dabei um die rechtliche Beratung zum Ausstieg
und nicht zur Umsetzung des Staatsvertrages zwischen
Deutschland und Dänemark über eine feste Fehmarnbelt-
Querung handelt. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der
antragstellenden Fraktion abgelehnt. Mit der Stimmenmehr-
heit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP und
den Stimmen der Fraktion DIE LINKE. stellte der Aus-

der Ausschuss diesen Beschluss einvernehmlich zurück und
kam beim Ansatz wieder auf den Regierungsansatz zurück.
In der Einzelplanberatung betonte die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Notwendigkeit zur Durchführung
von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und wollte den
Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches zur Ver-
besserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ mit
einem Baransatz in Höhe von 1 Mio. Euro aufrechterhalten.
Dagegen sah sie keine Notwendigkeit für weitere Beratun-
gen oder die Weiterentwicklungen der Magnetschwebe-
bahntechnik und wollte den Baransatz bei dem Titel „Bera-
tung zur Nutzung der Ergebnisse des Weiterentwicklungs-
programms Magnetschwebebahntechnik und der Trans-
rapid-Versuchsanlage Emsland (TVE)“ auf null stellen.
Beide Anträge fanden keine Mehrheiten in den Abstimmun-
gen im Ausschuss. Die Fraktion DIE LINKE. wollte eine
Erhöhung der Barmittel bei dem Titel „Umsetzung des Na-
tionalen Radverkehrsplans (NRVP) – Zuschüsse an Länder“
um 710 TEuro auf 1,7 Mio. Euro. Auch dieser Antrag
konnte sich nicht durchsetzen. Berücksichtigung in den Be-
schlüssen fand jedoch der Vorschlag der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP, den Ansatz bei dem Titel
„Aufbau und Einführung eines deutschlandweiten interope-
rablen Fahrgeldmanagements („e-ticketing“)“ um 6,680
Mio. Euro auf 2,316 Mio. Euro sowie die Verpflichtungser-
mächtigung um 5,808 Mio. Euro auf 8,892 Mio. Euro abzu-
senken und die eingesparten Mittel als Gegenfinanzierungs-
position zu verwenden.

Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestell-
ten Aufstockungsanträge zur Förderung einer modernen und
umweltverträglichen Binnenschifffahrtsflotte fanden ebenso
wenig eine Mehrheit wie der Antrag, den im Regierungsent-
wurf entfallenden Titel „Förderprogramm Innovatives Ge-
samtkonzept zur Sicherung einer bedarfsgerechten und
nachhaltigen Mobilität in dünn besiedelten ländlichen Räu-
men“ aufrechtzuerhalten. Die Fraktion DIE LINKE. stellte
den Antrag zur Abstimmung, den Titel „Umsetzung des
Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) – Zuschüsse an
Gesellschaften des privaten Rechts“ von 2 Mio. Euro auf
3,3 Mio. Euro aufzustocken; er fand keine Mehrheit im
Ausschuss. Wegen der Bedeutung der Arbeit des Deutschen
Verkehrssicherheitsrates und der Deutschen Verkehrswacht
wollte die Fraktion der SPD bei dem Titel „Zuschüsse für
Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen zur Bekämpfung
der Verkehrsunfälle“ die Rücknahme der im Regierungsent-
wurf geplanten Absenkung sowohl hinsichtlich des Bar-
ansatzes als auch der Verpflichtungsermächtigung. Gegen
die Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP wurde der Antrag im Ausschuss abgelehnt. Allerdings
war der Baransatz aufgrund der Beschlüsse der Berichter-
statter bereits von 5,32 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro aufge-
stockt worden. Bei dem Titel „Implementierung innovativer
Verkehrskonzepte zur Umsetzung des NRVP“ setzte sich
nur der Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP auf Wegfall des Titels durch. Der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Verdopplung des Mit-
telansatzes bei diesem Titel blieb unberücksichtigt.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der

schuss den Ansatz bei dem Titel „Studien, Untersuchungen,
Gutachten […]“ auf null. In der Bereinigungssitzung nahm

Titelgruppe 04 – Förderung des Kombinierten Verkehrs und
privater Gleisanschlüsse – gestellte Erhöhungsantrag im

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43 – Drucksache 17/3525

Sinne einer Fortführung der Verkehrswende blieb in den
Abstimmungen ohne Mehrheit.

In der Titelgruppe 05 – Verwendung der streckenbezogenen
Lkw-Maut – wurde aufgrund der Ergebnisse der Beratungen
der Berichterstatter der Haushaltsvermerk Nr. 4 der Titel-
gruppe im Sinne der Schaffung eines Finanzierungskreis-
laufs Straße erweitert. Damit erfolgt die Finanzierung der
Investitionen in die Bundeswasserstraßen und Schienen-
wege des Bundes künftig nur noch konventionell. Die Frak-
tion der SPD verwies in ihrem Antrag darauf, dass die Lkw-
Maut bereits eingeführt sei und daher keine Sachverständi-
genleistungen dafür mehr anfallen würden. Infolgedessen
forderte sie eine Kürzung der Ausgaben für Sachverständige
von 5,367 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro. Der Antrag wurde
ebenso wie der Kürzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zu diesem Titel abgelehnt. Allerdings setzte
der Ausschuss den Ansatz schließlich aufgrund des An-
trags der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP um
1,367 Mio. Euro auf 4 Mio. Euro herab.

Aufgrund der Vorschläge der Berichterstatter der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP wurden zwei neue
Titel „Pauschale Abgeltung der Zweckausgaben bei Ent-
wurfsbearbeitung und Bauaufsicht (Bundesautobahnen)“
mit einem Baransatz in Höhe von 74 Mio. Euro und „Pau-
schale Abgeltung der Zweckausgaben bei Entwurfsbearbei-
tung und Bauaufsicht (Bundesstraßen)“ mit einem Bar-
ansatz in Höhe von 16 Mio. Euro in den Haushalt einge-
stellt.

Neben einigen Kürzungsanträgen im Sinne einer Anpassung
der Mittelansätze an den tatsächlichen Bedarf forderte die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Schließung der
Förderlücke, die sich aus dem Auslaufen der bisherigen
Förderprogramme ergibt, die Ausbringung eines neuen
Titels „Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Einführung der
Euronorm 6 – umweltfreundliche Antriebe und Kraftstoffe
für schwere Lkw“ mit einem Barmittelansatz in Höhe
von 100 Mio. Euro. Des Weiteren stellte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Forderung auf, die Um-
setzung des Finanzierungskreislaufs Straße wieder zurück-
zunehmen und die Finanzierung der Schienenwege und
Bundeswasserstraßen ebenso zu sichern wie die der Bun-
desverkehrswege Straße. Der dazu vorgelegte Antrag betraf
mit Kürzungen und Aufstockungen die entsprechenden In-
vestitionstitel der Bundesautobahnen und Bundesstraßen.

Im Sinne der Umsetzung des Finanzierungskreislaufs Straße
beschloss der Ausschuss auf Empfehlung der Mehrheit der
Berichterstatter die Ausbringung von mehreren neuen Ti-
teln: „Um- und Ausbau, Rastanlagen, Lärmschutzmaßnah-
men (Bundesautobahnen)“, „Bau und Erhaltung von Ver-
kehrseinrichtungen und Verkehrsanlagen (Bundesautobah-
nen)“, „Grunderwerb für Um- und Ausbau einschließlich
Lärmschutzmaßnahmen (Bundesautobahnen)“ und „Er-
werbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb
von privat vorfinanzierten unbeweglichen Sachen“ mit den
entsprechenden Baransätzen und Verpflichtungsermächti-
gungen. Im Gegenzug wurden mehrere Titel gestrichen. So-
wohl die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch
DIE LINKE. nahmen Bezug auf ein Gutachten des Bundes-
rechnungshofs, wonach die A- Modelle gegenüber der Haus-

ten sowie Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sa-
chen (Bundesautobahnen)“ den Baransatz und die Ver-
pflichtungsermächtigung auf null stellen bzw. die unter den
laufenden Nummern 9 und 10 in den Erläuterungen genann-
ten Projekte streichen. Der Ausschuss machte sich bei die-
sem Titel jedoch lediglich den Vorschlag der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP zu eigen, den Haushaltsver-
merk zur Einrichtung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit
anzupassen. Die übrigen Anträge blieben unberücksichtigt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf hin,
dass das Projekt „Stuttgart 21“ zurzeit ein Schlichtungsver-
fahren durchlaufe; die Ergebnisse müssten Grundlage für
das weitere Verfahren werden. Schon heute sei absehbar,
dass der Kostenrahmen nicht eingehalten werden könne.
Nach der letzten Kostenschätzung der Deutschen Bahn AG
vom Juli 2010 seien zusätzliche Mittel in Höhe von
865 Mio. Euro für das Projekt Wendlingen-Ulm vom Bund
erforderlich, was einer Verdopplung des Bundesanteils be-
deuten würde. Daher beantragte sie die Streichung der Mit-
tel für das Projekt „Stuttgart 21“ und die qualifizierte Sper-
rung der Mittel für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm.
Diesen Forderungen schloss sich auch die Fraktion DIE
LINKE. mit einem Antrag an. Dennoch wurden beide An-
träge mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP abgelehnt.

In der Titelgruppe 06 – Nationales Innovationsprogramm
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie – beantragte
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Umbenen-
nung der Titelgruppe in „Nationales Innovationsprogramm
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie sowie Hy-
bridantriebe und Stromspeichertechnik“ sowie die Ausbrin-
gung eines neuen Titels „Förderung von Hybridtechnik bei
Bussen und Schienenfahrzeugen auf nicht elektrifizierten
Strecken“ mit einem Baransatz in Höhe von 5 Mio. Euro.
Als Gegenfinanzierung von Maßnahmen in der von der
Mehrheit der Berichterstatter vorgeschlagenen neuen Titel-
gruppe 08 – Elektromobilität – wollte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Ansatz der Titelgruppe 06
um 24,8 Mio. Euro auf 24 Mio. Euro absenken. Die Anträge
blieben in den Abstimmungen ohne Mehrheit.

Die Berichterstatter hatten sich mehrheitlich darauf verstän-
digt, eine neue Titelgruppe 08 – Innovationen für eine nach-
haltige Mobilität, Elektromobilität – mit insgesamt vier Ti-
teln in den Haushalt einzustellen. Ziel ist die Technologie-
und Marktvorbereitung alternativer Antriebstechnologien
mit dem Schwerpunkt der Fortsetzung und dem bedarfsge-
rechten systematischen Ausbau und der Vernetzung der be-
reits vorhandenen Modellregionen Elektromobilität zu Pi-
lotregionen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
plädierte dafür, in dieser neu ausgebrachten Titelgruppe er-
gänzend zu den genannten Förderschwerpunkten auch den
Kauf von E- Bikes, die Beschaffung von Hybrid- und E-Autos
der Bundesministerien und den Bau von Ladestationen auf
Firmenparkplätzen zu fördern. Hierfür sollten nach Auffas-
sung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 31,2 Mio.
Euro mehr in den Haushalt eingestellt werden. Dieser Vor-
schlag blieb ohne Mehrheit.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte
ebenfalls die Ausbringung einer neuen Titelgruppe 08 – Fahr-
haltsfinanzierung nicht wirtschaftlicher seien und wollten
bei dem Titel „Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projek-

rad- und Fußverkehr – mit einem neuen Titel „Modellpro-
gramm für fußgänger- und fahrradfreundliche Städte und

Drucksache 17/3525 – 44 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Gemeinden“ und einem Titelansatz in Höhe von 20 Mio.
Euro. Damit sollte ein Modellprogramm für eine fußgänger-
und fahrradfreundliche Ausrichtung des Verkehrs in der
Verkehrsplanung und Stadtgestaltung finanziert werden. Bei
Unterstützung durch die Fraktion DIE LINKE. und Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD konnte sich der Antrag ge-
gen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP nicht durchsetzen und blieb bei den
Beschlüssen des Ausschusses unberücksichtigt.

Im Kapitel 12 03, dem Kapitel der Wasser- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes – Bundeswasserstraßen –, hob die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervor, dass die Mo-
dernisierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung über-
fällig sei und beantragte in diesem Zusammenhang die Aus-
bringung einer Globalen Minderausgabe in Höhe von
50 Mio. Euro einschließlich eines Haushaltsvermerks, der
die Umsetzung regeln sollte. Der Antrag fand keine Mehr-
heit. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte da-
rüber hinaus in diesem Kapitel bei mehreren Titeln Anträge
auf Verlagerung der Finanzmittel vom Ausbau auf die
Erhaltung und forderte korrespondierend dazu eine Auf-
stockung bzw. Reduzierung der entsprechenden Ansätze.
Keiner dieser Anträge konnte sich durchsetzen. Im Sinne
einer Umschichtung konventioneller Straßenbaumittel zu
den konventionellen Investitionen in die Bundeswasserstra-
ßen im Zuge der Schaffung eines Finanzierungskreislaufs
Straße beantragten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP eine Aufstockung sowohl der Barmittel als auch
der Verpflichtungsermächtigung bei dem Titel „Um-, Aus-
und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen“. Der An-
trag wurde mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP angenommen. Die Opposi-
tionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN forderten bei dem Titel „Um-, Aus- und Neubau-
maßnahmen an Bundeswasserstrassen“ und konkret bei den
in der Anlage 1 – Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen
– genannten Projekten mit unterschiedlichen Begründungen
verschiedene, zum Teil erhebliche Kürzungen der Ansätze.
Gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP konnte sich keiner dieser Anträge in
den Abstimmungen durchsetzen.

Auch im Kapitel 12 10 – Bundesfernstraßen (Bundesauto-
bahnen und Bundesstraßen) – fanden die Vorschläge der
Fraktion der SPD sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Absenkung mehrerer Titelansätze zur Konso-
lidierung des Haushalts bzw. zur Anpassung an den tatsäch-
lichen Bedarf keine Mehrheit. Auch die Fraktion DIE
LINKE., die für keine weiteren A-Modelle plädierte, konnte
sich mit ihrem Kürzungsantrag bei den Kosten der Sachver-
ständigen nicht durchsetzen. Der Ausschuss nahm in diesem
Kapitel bei mehreren Titeln auf Empfehlung der Mehrheit
der Berichterstatter bzw. aufgrund entsprechender Anträge
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP Verände-
rungen bei den Ansätzen und den Haushaltsvermerken im
Sinne einer Umschichtung zur Schaffung eines Finanzie-
rungskreislaufs Straße vor. Die Anträge wurden mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP angenommen.

In der Titelgruppe 01 – Bau und Betrieb der Bundesfernstra-

Lärmschutzmaßnahmen (Bundesautobahnen)“ und „Um-
und Ausbau, Rastanlagen, Lärmschutzmaßnahmen (Bun-
desstraßen)“ um 4,95 Mio. Euro auf 330,1 Mio. Euro bzw.
um 19,85 Mio. Euro auf 244,9 Mio. Euro zum Zwecke einer
Ausweitung der Lärmschutzmaßnahmen. Nach den Vorstel-
lungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen
aus letzterem Titel nur noch Lärmschutzmaßnahmen finan-
ziert und der Titel in „Lärmschutzmaßnahmen (Bundesstra-
ßen)“ umbenannt werden. Damit verbunden war der Vor-
schlag einer Kürzung des Ansatzes um 100 Mio. Euro auf
125,05 Mio. Euro. Dieser Antrag blieb ebenso ohne Mehr-
heit wie die vorgenannten Anträge der Fraktion DIE
LINKE. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ver-
wies des Weiteren darauf, dass es das Ziel des Nationalen
Radverkehrsplans (NRVP) bis 2012 sei, eine erhebliche
Steigerung des Radverkehrsanteils in Deutschland zu errei-
chen. Zu diesem Zweck beantragte sie die Anhebung der
Mittel um 20 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro. Auch dieser
Antrag konnte sich in den Abstimmungen gegen die Stim-
menmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP nicht durchsetzen.

Im Kapitel 12 11 – Bundesanstalt für Straßenwesen – ver-
wies die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf,
dass vom Test überlanger Lkw kein neuer Erkenntnisge-
winn zu erwarten sei. Die Einführung des „Gigaliner“
würde zur Verlagerung von Schienengüterverkehr auf Lkw
führen. Erst auf der jüngsten Verkehrsministerkonferenz
Anfang Oktober 2010 hätten acht Bundesländer gegen einen
bundesweiten Test der „Gigaliner“ votiert. Daher wollte sie
die Ausbringung eines neuen Haushaltsvermerks „Die Mit-
tel für die Forschung zur Einführung von Lang-Lkw bzw.
Longliner werden gestrichen und auf andere Forschungs-
projekte umgewidmet“. Der Antrag wurde mit der Stim-
menmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP abgelehnt.

Im Kapitel des Luftfahrt-Bundesamtes brachte der Aus-
schuss auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP und im Übrigen ohne Gegenstimmen bei
dem Titel „Erwerb von Luftfahrzeugen“ eine qualifizierte
Sperre aus, da das Bundesverkehrsministerium bisher keine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu der geplanten Beschaf-
fung durchgeführt hat. Die weiteren Anträge der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Titel
blieben ohne Einfluss auf die Beschlüsse des Ausschusses.

In den Kapiteln des Deutschen Wetterdienstes und der Ver-
besserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden wieder-
holte die Fraktion der SPD bei einigen Titeln ihre Forderung
nach einer Anpassung der Mittel an den tatsächlichen Be-
darf und stellte dazu die entsprechenden Kürzungsanträge.
Die Anträge blieben ohne Mehrheit.

Im Kapitel 12 22 – Eisenbahnen des Bundes – diskutierte
der Ausschuss erneut das Für und Wider eines Börsengan-
ges der Deutschen Bahn AG. Die Fraktion DIE LINKE.
wollte einen völligen Verzicht auf einen Börsengang und
stellte in ihrem Antrag den Baransatz bei dem Titel „Sach-
verständige“ auf null. Der Antrag wurde gegen die Stimmen
der antragstellenden Fraktion zurückgewiesen. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte in ihren zu diesem
Kapitel vorgelegten Anträgen ein Rückgängigmachen des
ßen – wollte die Fraktion DIE LINKE. eine Aufstockung
der Mittel bei den Titeln „Um- und Ausbau, Rastanlagen,

Finanzierungskreislaufs Straße und des Weiteren Maßnah-
men zu einer deutlichen Lärmreduktion im Schienenver-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45 – Drucksache 17/3525

kehr. In diesem Sinne beantragte sie die Ausbringung eines
neuen Titels „Zins- und Verwaltungskosten für zinsloses
Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau“ sowie die
Aufstockungen des Mittelansatzes bei dem Titel „Maßnah-
men zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der
Eisenbahnen des Bundes“. Unter Verweis auf einen erheb-
lichen Investitions- und Instandhaltungsbedarf beantragte
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darüber hinaus
die Ausbringung eines weiteren neuen Titels „Baukostenzu-
schüsse für Bestands- und Ersatzinvestitionen in nichtbun-
deseigene Schienenwege“ mit einem Mittelansatz in Höhe
von 50 Mio. Euro. Keiner der vorgenannten Anträge fand
eine Mehrheit im Ausschuss.

In der Einzelplanberatung stellten das CO2-Gebäudesanie-
rungsprogramm der KfW Bankengruppe und die Städtebau-
finanzierung zentrale Schwerpunkte der Diskussionen im
Ausschuss bei dem Kapitel 12 25 – Wohnungswesen und
Städtebau – dar. Die Oppositionsfraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonten die
hohe Akzeptanz und die sehr gute Nachfrage nach den Maß-
nahmen aus diesen Programmen und forderten entspre-
chende Aufstockungen der Baransätze und der Verpflich-
tungsermächtigungen. Die dazu gestellten Anträge konnten
sich jedoch aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Aus-
schuss nicht durchsetzen. Dies galt auch für die in der Be-
reinigungssitzung von den Oppositionsfraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten zahl-
reichen Änderungsanträge. Erhöhungen aufgrund bedarfs-
gerechter Anpassungen nahm der Ausschuss in der Bereini-
gungssitzung bei den Ausgaben für Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz und bei den Erstattungen der den Ländern
bei der Erledigung von Bauaufgaben des Bundes entstehen-
den Kosten vor. In der Einzelplanberatung blieben auch die
weiteren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
stellten Aufstockungsanträge bei den Titeln „Zuwendungen
an die Deutsche Energie-Agentur GmbH für Projekte zur
Steigerung der Energieeffizienz und der Verbesserung des
Klimaschutzes im Gebäudebereich“ und „Förderungen von
Investitionen in nationalen UNESCO-Weltkulturerbestät-
ten“ auf die Beschlüsse des Ausschusses ohne Einfluss. Die
Fraktion DIE LINKE. blieb mit ihrem Antrag auf Aufsto-
ckung des Mittelansatzes und Umbenennung der Zweckbe-
stimmung bei dem Titel „Zuschüsse für Investitionen im
Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen der KfW
Förderbank“ ohne Erfolg.

In der Titelgruppe 01 – Förderung des Städtebaus – plä-
dierte die Fraktion DIE LINKE. für einen Verzicht auf die
Absenkung der Städtebauförderung und forderte die Auf-
stockung der Verpflichtungsermächtigung bei dem Titel
„Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher
Maßnahmen“ um 305 Mio. Euro auf 594,75 Mio. Euro. In
der Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss bei diesem
Titel sowohl eine Aufstockung der Barmittel von 15,250
Mio. Euro auf 22,750 Mio. Euro als auch eine Erhöhung der
Verpflichtungsermächtigung von 289,750 Mio. Euro auf
432,250 Mio. Euro vor. Darüber hinaus wurden die Erläute-
rungen in ihren Ansätzen verändert. In der Einzelplanbera-
tung blieben auch die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zu dieser Titelgruppe gestellten Anträge ohne
Mehrheit in den Abstimmungen. So blieb das Ansinnen der

Baransatz in Höhe von 5 Mio. Euro und einer Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 15 Mio. Euro einzustellen,
ohne Einfluss auf die Beschlüsse des Ausschusses.

In der Titelgruppe 06 – Forschungsvorhaben zur Weiterent-
wicklung des Wohnungs- und Städtebaues (Experimenteller
Wohnungs- und Städtebau) – sprach sich die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein neues Programm aus,
das Kommunen dabei unterstützen soll, innovative Ideen
zur Reduzierung der CO2-Emissionen umzusetzen. In einem
Wettbewerb sollen die „klimafreundlichsten Städte und
Regionen“ prämiert werden. Dazu wollten sie einen neuen
Titel „Modellprojekt ‚100 klimafreundliche Städte und
Regionen‘“ im Haushalt ausbringen. Der Antrag fand keine
Mehrheit im Ausschuss.

Im Kapitel 12 26 – Hochbau- und Fördermaßnahmen in
Berlin und Bonn – brachte der Ausschuss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP bei Stimment-
haltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN einen neuen Titel „Erwerb und Freimachung von
Grundstücken für Zwecke des Deutschen Bundestages“ mit
einem Titelansatz in Höhe von 10 Mio. Euro aus.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung)

Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für diesen Ein-
zelplan Ausgaben von rund 31,549 Mrd. Euro veranschlagt
worden gegenüber 31,110 Mrd. Euro im Vorjahr. Damit er-
höhte sich der Ausgabebetrag um rund 438,465 Mio. Euro.
Die Berichterstatter hatten sich nicht auf einvernehmliche
Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf verständi-
gen können. In der Einzelplanberatung nahm der Haushalts-
ausschuss im Saldo keine Änderungen gegenüber dem Re-
gierungsansatz vor. Nach Abschluss der Bereinigungssitzung
bezifferte sich der Ansatz dieses Einzelplans auf 31,548 Mrd.
Euro.

Zur Beratung dieses Einzelplans lagen dem Haushaltsaus-
schuss in der Einzelplanberatung insgesamt 165 Änderungs-
anträge der im Ausschuss vertretenen Fraktionen vor. Die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP stellten
28 Änderungsanträge. Die Fraktion der SPD legte 17 An-
träge vor, die Fraktion DIE LINKE. 15 und die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt 105. Die Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legten über alle
Kapitel und Titel verteilt eine Vielzahl von Kürzungsanträ-
gen mit dem Ziel einer Konsolidierung des Bundeshaushal-
tes bzw. einer Anpassung an den tatsächlichen Bedarf vor.
Gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP konnte sich keiner dieser Anträge in
den Abstimmungen durchsetzen.

In der Einzelplanberatung standen die geplante Streitkräf-
tereform der Bundeswehr und deren Auswirkungen auf den
Haushalt im Mittelpunkt der Diskussion des Ausschusses
mit dem Bundesverteidigungsminister. Darüber hinaus wur-
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, einen neuen Titel
„Ökologisches Bauen und nachhaltige Quartiere“ mit einem

den, wie in den Vorjahren, die Auslandseinsätze der Bun-
deswehr und deren adäquate Ausrüstung für diese Aufgabe

Drucksache 17/3525 – 46 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

intensiv erörtert. Im Zusammenhang mit der Streitkräftere-
form der Bundeswehr forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Bundesregierung auf, ein Moratorium zu
beschließen und alle Baumaßnahmen sowie Beschaffungs-
und Forschungsvorhaben der Bundeswehr bis zur endgülti-
gen Entscheidung über die geplante Streitkräftereform, in-
klusive der Feinausplanung und der notwendigen Stationie-
rungsentscheidung, anzuhalten bzw. bei laufenden Projek-
ten Verhandlungen zum Moratorium zu führen. Ausgenom-
men davon sollten nur die Beschaffungen, die unmittelbar
und unabweisbar für aktuelle Einsätze der Bundeswehr un-
abdingbar sind, sein. Dieser Entschließungsantrag wurde
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und
SPD gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

Auch in diesem Einzelplan stellte die Fraktion der SPD im
Kapitel des Bundesministeriums den Antrag, die Mittel für
einen Staatssekretär als Beitrag zur Haushaltskonsolidie-
rung einzusparen. Dieser Antrag konnte sich ebenso wenig
durchsetzen wie die im Übrigen in diesem Kapitel im Sinne
einer Haushaltskonsolidierung bzw. einer Anpassung an den
tatsächlichen Bedarf von den Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Kürzungsan-
träge. Konkrete Kürzungen kamen aufgrund der Anträge
und mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP bei den Titeln „Innere Führung und si-
cherheits- und verteidigungspolitische Kommunikation“,
„Öffentlichkeitsarbeit“ und „Kleine Neu-, Um- und Erwei-
terungsbauten“ zustande. Bei letzterem Titel verwiesen die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bezüglich der
Ansatzminderung auf die zu erwartende Strukturänderung
innerhalb der Bundeswehr und des Bundesverteidigungs-
ministeriums. Dieser Kürzungsantrag wurde einvernehm-
lich angenommen.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen – Kapitel 14 02 –
stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den
Einnahmen unter Hinweis auf notwendige Anpassungen an
zu erwartende Einnahmen Änderungsanträge bei den Titeln
„Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten“ und „Leis-
tungen Dritter für Aufträge an militärische oder zivile
Dienststellen“. Die Anträge fanden keine Mehrheit im Aus-
schuss.

Auch bei den Ausgaben stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN ohne Erfolg mehrere Kürzungsanträge im
Sinne einer Konsolidierung des Bundeshaushaltes. Vom
Ausschuss angenommen wurde der Vorschlag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, die Globale Min-
derausgabe infolge von Ansatzveränderungen an anderer
Stelle teilweise aufzulösen. In der Bereinigungssitzung
setzte der Ausschuss die Globale Minderausgabe schließlich
auf minus 538,410 Mrd. Euro fest und brachte zusätzlich
einen neuen Haushaltsvermerk bei diesem Titel aus. Daraus
resultierend ergaben sich zahlreiche Anpassungen bei unter-
schiedlichen Titeln innerhalb des Einzelplans. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte in der Einzelplanbera-
tung ausdrücklich kritisiert, dass sie den in den Haushalts-
ansätzen deutlich werdenden Rückzug aus der zivilen Kri-
senprävention für falsch halte. In diesem Zusammenhang

in Höhe von 25 Mio. Euro vor, der jedoch gegen die Stim-
menmehrheit der Fraktionen der CDU/CSU und FDP keine
Mehrheit im Ausschuss fand. Eine Ansatzminderung in
Höhe von 10 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro aufgrund des
schlechten Mittelabflusses im laufenden Haushaltsjahr
schlugen die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
bei dem Titel „Unterstützung des Aufbaus afghanischer
Streitkräfte durch die NATO“ vor. Die Oppositionsfraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
stimmten ohne Erfolg dagegen.

Im Kapitel 14 03 – Kommandobehörden, Truppen, Sozial-
versicherungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Solda-
tinnen und Soldaten – plädierte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei zahlreichen Titeln innerhalb des gesam-
ten Kapitels für eine Reduzierung der Ansätze im Sinne
einer Haushaltskonsolidierung; diese Anträge blieben ohne
Einfluss auf die Ergebnisse der Beratungen des Haushalts-
ausschusses. Eine Mehrheit im Ausschuss fand jedoch der
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP,
bei dem Mittelansatz für die Aus- und Fortbildung einen
neuen Haushaltsvermerk in dem Sinne auszubringen, dass
die ebenfalls neu eingestellten Erläuterungen: „7.500 TEuro
sind für Maßnahmen der Aus- und Fortbildung des Sanitäts-
dienstes der Bundeswehr einzusetzen.“, verbindlich sind.
Die Fraktion DIE LINKE. hob hervor, dass sich nach ihrer
Auffassung der Verband der Reservisten der Deutschen
Bundeswehr in weit stärkerem Maß als bislang unabhängig
vom Bundeshaushalt finanzieren solle. In diesem Sinne
wollte sie eine Kürzung der Mittel bei dem Titel „Zuschuss
an den ‚Verband der Reservisten der Deutschen Bundes-
wehr e. V.‘“ in Höhe von 6,972 Mio. Euro auf 6,972 Mio.
Euro. Gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion
wurde der Antrag abgewiesen.

In der Titelgruppe 01 – Zahnärztliche und ärztliche Behand-
lung – forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wegen geringerer Einberufungszahlen bei den Grundwehr-
dienstleistenden einen geringeren Mittelansatz bei dem Titel
„Behandlung bei zivilen Ärztinnen und Ärzten sowie Ge-
sundheitseinrichtungen“ in Höhe von 93,166 Mio. Euro statt
bisher 103,166 Mio. Euro. Die Fraktion der SPD zog bei
diesem Titel ihren eigenen Erhöhungsantrag zurück und
schloss sich dem der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP an, der aufgrund steigender Kosten für Behandlun-
gen eine Aufstockung der Barmittel um 5 Mio. Euro auf
108,166 Mio. Euro und darüber hinaus eine detaillierte Auf-
teilung dieser zusätzlichen Mittel auf die in den Erläuterun-
gen genannten Verwendungen vorsah. Auch bei dem Titel
„Arzneien, Verbandsmittel, Brillen und orthopädische Hilfs-
mittel“ zog die Fraktion der SPD ihren Erhöhungsantrag zu-
rück und schloss sich dem der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP an. Dieser sah wegen Preissteigerun-
gen bei Arzneimitteln eine Erhöhung des Barmittelansatzes
um 5 Mio. Euro auf 86,358 Mio. Euro vor.

In der Titelgruppe 02 – Kosten für Truppenübungen (Ge-
fechts- und Schießübungen, Geländebesprechungen und
sonstige Übungen aller Waffen) – wurden die Ausgaben für
den „Betrieb und Unterhaltung der Schieß- und Übungs-
plätze“ auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP durch Absenkung des Ansatzes um 1,5 Mio.
legte sie einen Antrag zur Ausbringung eines neuen Titels
„Ressortkreis Zivile Krisenprävention“ mit einem Baransatz

Euro auf 20,5 Mio. Euro reduziert. Der Ausschuss machte
sich diesen Vorschlag zur Konsolidierung des Bundeshaus-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 47 – Drucksache 17/3525

halts zu eigen. Die innerhalb der Titelgruppe von den Oppo-
sitionsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Sinne einer Anpassung an den tatsächlichen Bedarf bzw.
als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung vorlegten Anträge
blieben ohne Einfluss auf die Beschlüsse des Ausschusses.

Die Kürzungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in der Titelgruppe 07 – Sozialversicherungsbei-
träge und Fürsorgemaßnahmen für Soldatinnen und Solda-
ten – waren mit dem vorzeitigen Verzicht auf Einberufun-
gen aufgrund der geplanten Aussetzung der Wehrpflicht be-
gründet; sie konnten sich nicht durchsetzen. Gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD und bei Stimmenhaltung der
Fraktion DIE LINKE. wurde der Kürzungsantrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei dem Titel „Ab-
sicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf
Zeit gegen die wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit“
akzeptiert.

In der Einzelplanberatung hatte die Fraktion DIE LINKE.
betont, dass es nach ihrer Auffassung nicht zulässig sei, die
Bundeswehr als Auslandsarmee einzusetzen, da sie aus-
schließlich eine Verteidigungsarmee sei. In der Titelgruppe 08
– Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit in-
ternationalen Einsätzen – beantragte die Fraktion DIE
LINKE. daher die Absenkung des Mittelansatzes bei dem
Titel „Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit
internationalen Einsätzen“ von 831 Mio. Euro auf null. Der
Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden
Fraktion abgelehnt.

Auch in Kapitel 14 04 – Bundeswehrverwaltung, Universi-
täten der Bundeswehr, Militärseelsorge und Rechtspflege
sowie Personalausgaben für das Zivilpersonal bei den Kom-
mandobehörden, Truppen usw. – blieben der von der Frak-
tion der SPD und die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN über das gesamte Kapitel bei zahlreichen Titeln
gestellten Anträge auf Kürzungen der Baransätze zum Zwe-
cke der Haushaltskonsolidierung unberücksichtigt. Ände-
rungen gegenüber dem Regierungsentwurf beschloss der
Ausschuss in diesem Kapitel nicht.

Im Kapitel 14 07 – Sonstiger Betrieb der Bundeswehr – be-
schloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP und ohne Gegenstimme, den An-
satz des Titels „Betrieb des Bekleidungswesens“ aufgrund
abzuwartender Entscheidungen zu Strukturänderungen in
der Bundeswehr und im Bundesverteidigungsministerium
um 20 Mio. Euro auf 170 Mio. Euro zu kürzen. Die darüber
hinausgehenden zahlreichen Änderungsanträge der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Zwecke
der Haushaltskonsolidierung in diesem Kapitel führten zu
keinen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf.

Im Kapitel 14 09 – Materialerhaltung der Bundeswehr –
plädierte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
zahlreichen Titeln innerhalb des Kapitels für eine Reduzie-
rung der Ansätze im Sinne einer Haushaltskonsolidierung;
diese Anträge blieben ohne Einfluss auf die Ergebnisse der
Beratungen des Haushaltsausschusses. Angenommen hat
der Ausschuss hingegen den Antrag der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP auf Aufstockung des Mittelan-
satzes zur Erhaltung des Sanitätsgerätes aufgrund eines zu
niedrigen Titelansatzes im Hinblick auf die Qualität des

nahmen am Marinegerät bzw. an Luftfahrzeugen beschloss
der Ausschuss bei den Titeln „Erhaltung von Schiffen, Be-
triebswasserfahrzeugen, Booten, schwimmendem und sons-
tigem Marinegerät“ und „Erhaltung von Flugzeugen, Flug-
körpern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem
flugtechnischen Gerät“. Die Änderungsanträge der Fraktio-
nen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Zwecke
der Haushaltskonsolidierung führten auch in diesem Kapitel
zu keinen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf.

Im Kapitel der Unterbringung kürzte der Ausschuss auf
Vorschlag und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der SPD und im Übrigen einvernehmlich wegen abzuwar-
tender Entscheidungen in Bezug auf Strukturänderungen die
Mittel für die Absicherung von Liegenschaften. Beiträge
zur Konsolidierung des Haushalts legten die Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP in Form von Kürzungsanträ-
gen bei den Titeln „Bewirtschaftung Forsten“, „Zuschüsse
an die Deutsche Bahn AG zur Unterhaltung von Strecken
und Gleisabschnitten“ und „Entschädigungen im Zusam-
menhang mit dem Bau und Betrieb von Flug- und Truppen-
übungsplätzen“ vor. Die Fraktion DIE LINKE. forderte bei
dem Titel „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen
Anlagen“ die Ergänzung des Haushaltsvermerks um die lau-
fende Nummer 8 „In 2011 sind 18,3 Mio. Euro für die
Kampfmittel- und Munitionsberäumung in der Kyritz-Rup-
piner-Heide vorgesehen.“ und um die laufende Nummer 9
„Aus dem Titelansatz […] in der Kyritz-Ruppiner-Heide
mitzufinanzieren.“ Der Antrag fand ebenso wenig eine
Mehrheit im Ausschuss wie die von den Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die Beratungen einge-
brachten Kürzungsanträge mit dem Ziel der Haushaltskon-
solidierung bzw. wegen der noch ausstehenden Struktur-
und Standortentscheidungen.

Bei den Militärischen Beschaffungen – Kapitel 14 16 – dis-
kutierte der Ausschuss in der diesjährigen Einzelplanbera-
tung die aktuellen militärischen Beschaffungen unter beson-
derer Berücksichtigung der geplanten Streitkräftereform.
Dabei standen, wie in den Vorjahren, die großen Entwick-
lungs- und Beschaffungsprojekte, wie das Großraumtrans-
portflugzeug A400M und die Beschaffung des NATO-Hub-
schraubers NH 90, im Vordergrund.

Die Fraktion der SPD zog bei dem Titel „Beschaffung von
Sanitätsgerät sowie Beschaffung und Erneuerung der Vor-
räte an Arznei- und Verbandmitteln, Brillen und sonstigem
Sanitätsverbrauchsmaterial“ ihren eigenen Antrag zurück
und schloss sich dem gleichlautenden Antrag der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP an, der eine Erhö-
hung des Barmittelansatzes von 63 Mio. Euro auf 73 Mio.
Euro im Sinne eines Abbaus des Modernisierungsstaus
beim Sanitätsgerät in den Sanitätseinrichtungen der Bundes-
wehr vorsah. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen ein-
vernehmlich angenommen. Die Fraktion DIE LINKE. for-
derte erhebliche Kürzungen bei den Titeln „Beschaffung
von Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten, schwim-
mendem und sonstigem Marinegerät“ und „Beschaffung
von Munition“. Diesen Forderungen schloss sich die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit eigenen Anträgen in
vorhandenen Gerätes. Weitere Erhöhungen des Mittelansat-
zes wegen dringend notwendiger Materialerhaltungsmaß-

unterschiedlicher Höhe an; keiner dieser Anträge fand eine
Mehrheit. Vom Ausschuss angenommen wurde vielmehr

Drucksache 17/3525 – 48 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

der Aufstockungsantrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP zu letzterem Titel, den Ansatz wegen eines
Mehrbedarfs in der Munitionsbeschaffung um 10 Mio. Euro
auf 352 Mio. Euro zu erhöhen. Einen Beitrag zur Haushalts-
konsolidierung wollten die Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP mit ihrem Antrag auf Kürzung der Kosten
für die „Beschaffung von Feldzeugmaterial, soweit nicht an
anderer Stelle veranschlagt“ leisten. Bei Stimmenthaltung
der Fraktion der SPD wurde der Antrag im Übrigen einver-
nehmlich angenommen. Nach den Vorstellungen der Frak-
tion DIE LINKE. sollte die Regierung sowohl aus dem Ent-
wicklungs- und Beschaffungsprojekt UHU Tiger als auch
aus dem des Eurofighters aussteigen. Schließlich erhob die
Fraktion DIE LINKE. noch die Forderung, auf die Beschaf-
fungen des NATO-Hubschraubers NH 90, des Großraum-
transportflugzeugs A400M und des Schützenpanzers
PUMA zu verzichten. Diese Forderungen waren mit über-
wiegend gravierenden Kürzungsanträgen verbunden. Die
Anträge wurden mit großer Mehrheit im Ausschuss abge-
wiesen. Mit unterschiedlichen Begründungen, überwiegend
aber wegen des Beschaffungsmoratoriums vor der endgülti-
gen Strukturentscheidung, plädierte auch die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den vorgenannten Ent-
wicklungs- und Beschaffungsprojekten für erhebliche Kür-
zungen. Bei dem Titel „Beschaffung Schützenpanzer
PUMA“ forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
so lange ein Moratorium und einen Produktionsstopp, bis
die Nachfolge des Großraumtransportflugzeuges A400M
und die Frage der Luftverladbarkeit des Schützenpanzers
PUMA geklärt sind. Auch diese Anträge blieben ohne
Mehrheit. Wegen des schleppenden Programmverlaufs be-
antragten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
bei den Entwicklungs- und Beschaffungsprojekten UHU
Tiger, Eurofighter, NATO-Hubschrauber NH 90 und Groß-
raumtransportflugzeug A400M Kürzungen der Barmittel-
ansätze. Die Anträge wurden bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD vom Ausschuss einvernehmlich angenommen.
Die über diese Anträge hinausgehenden zahlreichen Ände-
rungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Sinne eines Beschaffungsmoratoriums vor der endgültigen
Strukturentscheidung und zum Zwecke der Haushaltskonso-
lidierung führten auch in diesem Kapitel zu keinen Ände-
rungen gegenüber dem Regierungsentwurf. In der
Bereinigungssitzung brachte der Ausschuss mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei dem Titel
„Ausgaben für die Inanspruchnahme aus dem EADS/Airbus
im Zusammenhang mit der Beschaffung des Großraum-
transportflugzeugs A400M von der Kreditanstalt für Wie-
deraufbau gewährten Exportkredit“ eine qualifiziert ge-
sperrte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500 Mio.
Euro aus.

Im Kapitel Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige
militärischen Entwicklung und Erprobung blieben die zahl-
reichen Kürzungsanträge der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ohne Mehrheit. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte ihren Kürzungsan-
trag bei dem Titel „Entscheidungshilfen für Planung und
Führung (Operations Research)“ für erledigt und schloss

12 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro herabzusetzen. Bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD und im Übrigen einver-
nehmlich wurde der Antrag vom Ausschuss angenommen.
Eine weitere Kürzung auf Vorschlag der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP beschloss der Ausschuss
wegen der abzuwartenden Entscheidungen zu Strukturände-
rungen in der Bundeswehr bei dem Titel „Transformations-
prozess der Bundeswehr“. Dieser Antrag wurde mit den
gleichen Mehrheitsverhältnissen angenommen wie der An-
trag zuvor. Schließlich brachte der Ausschuss auf Vorschlag
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei dem
Titel „Entwicklung und Erprobung auf den Gebieten des Sa-
nitätsdienstes, des Verpflegungs- und Bekleidungswesens
sowie der Unterkunft und des Bauwesens“ einen neuen
Haushaltsvermerk – die Erklärung der Verbindlichkeit der
Ziffer 1 der Erläuterungen – im Sinne einer Anpassung des
bereits vorhandenen Haushaltsvermerks an die im Bereich
des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr nötigen Ent-
wicklungs- und Erprobungsmaßnahmen aus. Die über diese
Anträge hinausgehenden Kürzungsanträge der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führten
auch in diesem Kapitel zu keinen Änderungen gegenüber
dem Regierungsentwurf.

Die von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
DIE LINKE. beantragten, zum Teil gravierenden, Kürzun-
gen im Kapitel 14 22 – Bewilligungen im Rahmen der Mit-
gliedschaft zur NATO und zu anderen internationalen Orga-
nisationen – wurden von den Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP mit ihrer Stimmenmehrheit abgelehnt.
Die Anträge bezogen sich auf die Titel „Beitrag zu den
NATO-Militärhaushalten“, „Beitrag zu den Verwaltungs-
und Betriebskosten des zentraleuropäischen Kraftstoff-
leitungssystems der NATO“, „Beitrag zu den Kosten von
der Bundeswehr mitbenutzter Anlagen“, „Beiträge an inter-
nationale Organisationen“, „Beitrag zu den Verwaltungs-
kosten der Agentur für das taktische NATO-Luftverteidi-
gungssystem mittlerer Reichweite (NAMEADSMA)“,
„Beitrag zu den Verwaltungskosten der Agentur für den
NATO-Eurofighter 2000 und das Mehrzweckkampfflug-
zeug TORNADO (NETMA)“ sowie „Beitrag zu den Ver-
waltungsanteilen der gemeinsamen Kosten für den militäri-
schen Anteil der Europäischen Sicherheits- und Verteidi-
gungspolitik (ESVP)“.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Gesundheit)

Der Regierungsansatz sah für diesen Einzelplan Ausgaben
in Höhe von 15,785 Mrd. Euro vor gegenüber 16,126 Mrd.
Euro im Vorjahr. Der Haushaltsausschuss senkte im Verlauf
seiner Einzelplanberatung den Plafond um 7,806 Mio. Euro
ab.

Die Berichterstatter konnten sich in ihren Beratungen ledig-
lich auf einige wenige einvernehmliche Beschlüsse verstän-
digen. Die übrigen Titel wurden offengestellt und im Ver-
sich dem weitergehenden Kürzungsantrag der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP an, den Mittelansatz von

lauf der Einzelplanberatung geschlossen. In der Einzelplan-
beratung legten die Oppositionsfraktionen SPD, DIE

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 49 – Drucksache 17/3525

LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt
21 Änderungsanträge vor. Die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP brachten sieben Anträge ein, von de-
nen die Mehrzahl eine Anpassung an den tatsächlichen Be-
darf vorsah. Im Ergebnis machte sich der Ausschuss nur die
Empfehlungen der Berichterstatter und die Anträge der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP zu eigen, da
die Vorschläge der Oppositionsfraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Abstim-
mungen keine Mehrheit im Ausschuss fanden.

Die Fraktionen SPD und die DIE LINKE. wollten im Kapi-
tel des Bundesministeriums bei dem Titel „Bezüge des Bun-
desministers, der Parlamentarischen Staatssekretärin und
des Parlamentarischen Staatssekretärs“ die Einsparung der
Stelle einer Parlamentarischen Staatssekretärin bzw. eines
Parlamentarischen Staatssekretärs. Darüber hinaus legten
die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kür-
zungsanträge bei den Mittelansätzen der Dienstreisen und
der Öffentlichkeitsarbeit vor. Die Fraktion der SPD betonte,
dass der Präventionsgedanke als zentrales Element im Ge-
sundheitswesen ausgebaut und gestärkt werden müsse. Des-
wegen wollte sie bei dem Titel „Präventionskampagne“ eine
Aufstockung der Mittel um 424 TEuro auf 2,172 Mio. Euro.
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP brachten
ihre insgesamt sieben Änderungsanträge ausschließlich in
diesem Kapitel ein. Diese sahen bei zahlreichen Titeln die-
ses Kapitels, insbesondere bei den Ausgaben für die Infor-
mationstechnik, Kürzungsanträge vor, die der Haushalts-
konsolidierung und der Anpassung an den tatsächlichen
Mittelbedarf dienen sollten. Die Anträge wurden bei unter-
schiedlichem Abstimmungsverhalten der Oppositionsfrak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP angenommen. Die Anträge der Oppo-
sitionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN blieben ohne Einfluss auf die Beschlüsse des
Ausschusses.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen beantragte die
Fraktion DIE LINKE. die Ausbringung von drei neuen Ti-
teln „Beseitigung des Investitionsstaus bei den Krankenhäu-
sern“ mit einem Mittelansatz in Höhe von 2,5 Mrd. Euro,
„Fonds für Gesundheitsförderung und Prävention“ in Höhe
von 1 Mrd. Euro und „Förderung der nichtkommerziellen
Pharma-Forschung“ mit einem Ansatz von 500 Mio. Euro.
Die Anträge fanden bei keiner der übrigen im Ausschuss
vertretenen Fraktionen Unterstützung. Ebenfalls ohne
Mehrheit blieben die Anträge der Fraktion der SPD, die
Mittelansätze bei dem Titel „Sicherung der Qualität im Ge-
sundheitswesen“ um 300 TEuro, bei dem Titel „Aktions-
plan ‚Gesundheitliche Prävention durch ausreichende Be-
wegung und ausgewogene Ernährung‘ um 1,055 Mio. Euro
und bei dem Titel „Verbesserung der Arzneimitteltherapie-
sicherheit“ um 600 TEuro heraufzusetzen. In der Bereini-
gungssitzung senkte der Ausschuss auf Antrag und mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP den Ansatz der Zuschüsse zur Förderung von Mo-
dellen zur Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker
als Anpassung an den tatsächlichen Bedarf. In der Einzel-
planberatung hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
erfolglos eine institutionelle Förderung des Bundes zu

fer 2.3 „Bundesverband Psychiatrie Erfahrener (BPE)“ mit
einem zusätzlichen Baransatz in Höhe von 80 TEuro gefor-
dert.

In der Titelgruppe 01 – Modellmaßnahmen zur Verbesse-
rung der Versorgung Pflegebedürftiger – wurde von der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei dem gleichnami-
gen Titel eine Aufstockung der Barmittel um 370 TEuro auf
1,470 Mio. Euro beantragt. Der Antrag fand keine Mehrheit.

Die Fraktion der SPD betonte in der Titelgruppe 06 – Maß-
nahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmiss-
brauchs – bei dem Titel „Aufklärungsmaßnahmen auf dem
Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“, dass die
Aufklärungsmaßnahmen auf einem angemessenen Niveau
fortgesetzt werden müssten, um insbesondere Kinder und
Jugendliche über Süchte und Missbrauch aufzuklären.
Daher wollte sie die Aufstockung des Titelansatzes von
7,736 Mio. Euro auf 8,236 Mio. Euro; der Antrag blieb mit
den Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ohne Mehr-
heit.

Der in der Titelgruppe 08 – Internationales Gesundheits-
wesen – bei dem Titel „Beiträge an internationale Organisa-
tionen“ von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
stellte Antrag auf Erhöhung der Mittel von 33 Mio. Euro auf
63,293 TEuro und Ergänzung der Erläuterungsziffer 1 um
den Passus „Besondere (freiwillige) Leistungen“ wurde
zwar von der Fraktion DIE LINKE. unterstützt, aber bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD gegen die Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
abgewiesen.

In der Titelgruppe 12 – Ausgaben für die AIDS-Bekämp-
fung – lehnte der Ausschuss mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Anträge der Fraktion der
SPD auf Anhebung der Mittelansätze bei dem Titel „Auf-
klärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der AIDS-Bekämp-
fung“ um 203 TEuro auf 13,203 Mio. Euro, bei dem Titel
„HIV/AIDS-Bekämpfung in Zusammenarbeit mit Ost-
europa“ um 600 TEuro auf 850 TEuro und bei dem Titel
„Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erkennung
und Bekämpfung von AIDS und anderer sexuell übertragba-
rer Krankheiten“ um 500 TEuro auf 2,059 Mio. Euro ab. In
der Bereinigungssitzung formulierte der Ausschuss mit
mehrheitlichem Beschluss die Zweckbestimmung des Titels
„Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der AIDS-Be-
kämpfung“ in „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der
sexuell übertragbaren Krankheiten“ um.

Im Kapitel des Robert Koch-Instituts sollten nach den Vor-
stellungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Mittel bei dem Titel „Durchführung von wissenschaftlichen
Sonderaufgaben“ um 100 TEuro auf 2,898 Mio. Euro ange-
hoben werden. Trotz der Unterstützung durch die Fraktion
DIE LINKE. und bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD konnte der Antrag gegen die Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP keine Mehr-
heit im Ausschuss finden.
Gunsten des Bundesverbands Psychiatrie Erfahrener (BPE)
und damit die Ausbringung einer weiteren Erläuterungszif-

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU

Drucksache 17/3525 – 50 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit Ausgaben in Höhe von rund 1,639 Mrd. Euro vor.
Im Vorjahr betrug der Ansatz 1,590 Mrd. Euro und lag da-
mit um rund 49,690 Mio. Euro unter dem diesjährigen An-
satz. In der Einzelplanberatung hatte der Ausschuss keine
Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenom-
men. In der Bereinigungssitzung senkte der Ausschuss den
Etatansatz schließlich auf 1,635 Mrd. Euro ab.

Die Berichterstatter konnten sich auf keine gemeinsamen
Beschlüsse einigen und stellten zahlreiche Titel bzw. Titel-
gruppen offen. Zusätzlich zu dem Berichterstattervorschlag
lagen dem Ausschuss in der Einzelplanberatung 18 Ände-
rungsanträge der Fraktion DIE LINKE. und sieben Anträge
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Von diesen
Anträgen fand keiner eine Mehrheit im Ausschuss. Sowohl
die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP als auch
die Fraktion der SPD verzichteten auf die Einbringung von
Anträgen in der Einzelplanberatung. Somit blieben die Re-
gierungsansätze bis zur Bereinigungssitzung unverändert
erhalten.

In der Einzelplanberatung wurden von den Fraktionen im
Kapitel des Bundesministeriums keine Anträge eingebracht.
In der Bereinigungssitzung änderte der Ausschuss die
Zweckbestimmung des Titels „Globale Minderausgabe für
Einsparungen auf Grund Tarif-/Besoldungserhöhungen in
Folge Tarifeinigung“ in „Globale Minderausgabe“ und er-
höhte den Ansatz wegen der Beteiligung an der Gesamt-
finanzierung der Fördermittel für die Unterstützung der
Bundesstadt Bonn bei der Errichtung des Konferenzzen-
trums „World Conference Center Bonn (WCCB)“ im Einzel-
plan 12 (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung) auf insgesamt minus 19 Mio. Euro. Nach einer
erneut intensiven und kontroversen Diskussion über die
Notwendigkeit des Konferenzzentrums und seiner Finanzie-
rung stimmte der Ausschuss dem Vorschlag des Bundes-
ministeriums der Finanzen mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD zu. Diese
Diskussion wiederholte sich in allen von der Finanzierung
des Konferenzzentrums betroffenen Einzelplänen (Einzel-
pläne 05, 12 und 23).

Im Kapitel 16 02 – Allgemeine Bewilligungen, Umwelt-
schutz, Naturschutz, erneuerbare Energien – beantragte die
Fraktion DIE LINKE. bei den Maßnahmen zur Umsetzung
der CDM/JI-Initiative eine Absenkung des Baransatzes von
3 Mio. Euro auf null. Eine Rückführung des Mittelansatzes
auf null wollte die Fraktion DIE LINKE. auch bei dem Titel
„Maßnahmen zur Schaffung eines internationalen Kohlen-
stoffmarktes“. Beide Anträge fanden keine Unterstützung
bei den weiteren im Ausschuss vertretenen Fraktionen. Eine

haltsmitteln in Höhe von 66 Mio. Euro konnte die Fraktion
DIE LINKE. ebenfalls nicht gegen die Stimmen der übrigen
im Ausschuss vertretenen Fraktionen durchsetzen. Auch der
von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Be-
reinigungssitzung hierzu vorgelegte Erhöhungsantrag fand
keine Mehrheit. Die Fraktion DIE LINKE. beantragte des
Weiteren in der Einzelplanberatung bei den Titeln „Zu-
schüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf den
Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes“,
„Beiträge an internationale Organisationen“, „Projektbezo-
gene Beiträge an internationale Organisationen“, „Klima-
schutzmaßnahmen in Entwicklungsländern“ und „Investi-
tionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im
Ausland“ zum Teil deutliche Aufstockungen der Barmittel.
Bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der beiden
übrigen Oppositionsfraktionen wurden die Anträge mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP zurückgewiesen. Das galt auch für den Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Mittelansatz
bei dem Titel „Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs-
ländern“ von null auf 650 Mio. Euro zu erhöhen. Auch der
von der Fraktion der SPD in der Bereinigungssitzung vorge-
legte Aufstockungsantrag zu dem Titel „Klimaschutzmaß-
nahmen in Entwicklungsländern“ fand keine Mehrheit.

In der Titelgruppe 01 – Naturschutz – schlug die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, sowohl den Baransatz
als auch die Verpflichtungsermächtigung bei dem Titel
„Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundespro-
gramms Biologische Vielfalt“ um 10 Mio. Euro bzw. um
18 Mio. Euro zu erhöhen. Das Vorhaben fand trotz der Un-
terstützung durch die Fraktion DIE LINKE. und bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD keine Mehrheit im Aus-
schuss.

In der Einzelplanberatung beantragte die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN in der Titelgruppe 02 – Erneuerbare
Energien – die Ausbringung eines neuen Titels „Einrichtung
eines Energiesparfonds“ mit einem Mittelansatz in Höhe
von 3 Mrd. Euro. Bei Unterstützung durch die Fraktion DIE
LINKE. und Stimmenthaltung der Fraktion der SPD wurde
der Antrag mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP abgewiesen. Bei den Titeln
„Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare
Energien“, „Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien“ und „Investitionszuschüsse: Erneu-
erbare Energien“ forderte die Fraktion DIE LINKE. deut-
liche Erhöhungen der Ansätze. Die Anträge wurden
mehrheitlich abgewiesen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wollte bei dem Titel „Förderung von Einzelmaß-
nahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ den Baransatz
um 160 Mio. Euro auf 540 Mio. Euro aufstocken. Trotz der
Unterstützung des Antrags durch die Fraktion DIE LINKE.
und bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD wurde der
Antrag mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP abgelehnt. Auch der von der Frak-
tion der SPD in der Bereinigungssitzung vorgelegte Aufsto-
ckungsantrag zu dem Titel „Förderung von Einzelmaßnah-
men zur Nutzung erneuerbarer Energien“ fand keine Mehr-
heit. In der Einzelplanberatung hatte sich der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Ansatz der In-
vestitionszuschüsse Erneuerbare Energien von 55,5 Mio.
Fortführung des Förderprogramms zum Kauf von Ruß-
filtern und damit verbunden eine Veranschlagung von Haus-

Euro auf 100 Mio. Euro aufzustocken, nicht durchsetzen
können.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51 – Drucksache 17/3525

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Ausbringung
einer neuen Titelgruppe 03 – Klimaschutz – mit dem Titel
„Energiesparfonds“ mit einem Baransatz in Höhe von
2,5 Mrd. Euro wurde gegen die Stimmen der antragstellen-
den Fraktion und bei Stimmenhaltung der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgewiesen.

Im Kapitel 16 07 – Bundesamt für Strahlenschutz – erhob
die Fraktion DIE LINKE. in der Titelgruppe 03 – Endlage-
rung radioaktiver Abfälle – die Forderung, die Ansätze bei
den Titeln „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Projekt Konrad“
drastisch zu reduzieren und den Ansatz bei dem Titel „Zu-
weisungen zum Salzgitterfonds“ auf null zu setzen. Die
Fraktion DIE LINKE. verwies in diesem Zusammenhang
darauf, dass sie die Einrichtung des Endlagers Konrad ab-
lehnt. Auch der Ansatz bei dem Titel „Projekt Gorleben“
sollte erheblich zurückgeführt werden. Die Fraktion DIE
LINKE. betonte, dass sie auch die Weitererkundung des
Salzstocks Gorleben ablehnt. Auch die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN meldete erhebliche Zweifel an der Eig-
nung des Endlagers Gorleben an und beantragte, den Ansatz
bei dem Titel „Projekt Gorleben“ in etwa zu halbieren. Der
Ansatz bei dem Titel „Erkundung weiterer Standorte für die
Endlagerung radioaktiver Abfälle“ sollte nach dem Wunsch
der Fraktion DIE LINKE. von 1 Mio. Euro auf 25,5 Mio.
Euro angehoben werden, da nach ihrer Auffassung sowohl
der Salzstock Gorleben, die Bergwerke Asse und Morsleben
als auch der Schacht Konrad ungeeignet seien für die Endla-
gerung radioaktiver Abfälle. Daher müsse ein transparentes
und gerichtlich nachprüfbares Such- und Auswahlverfahren
für eine Endlagerstätte radioaktiver Abfälle vorbereitet wer-
den. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wollte die Mittelausstattung dieses Titels von 1 Mio. Euro
auf 25,9 Mio. Euro ausweiten. Die Anträge fanden keine
Mehrheit im Ausschuss.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Einzelplan ein Ausga-
bevolumen von rund 6,437 Mrd. Euro nach rund 6,543 Mrd.
Euro im Vorjahr vor. Damit verringerten sich die Ausgaben
im Verhältnis zum Vorjahr um 106,092 Mio. Euro. Der
Haushaltsausschuss senkte diesen Plafond nach Abschluss
der Einzelplanberatung insgesamt um 407 TEuro ab. In der
Bereinigungssitzung setzte der Ausschuss das Ausgabe-
volumen auf 6,471 Mrd. Euro fest.

Der Berichterstattervorschlag sah ausschließlich offenge-
stellte Titel vor, zu denen die Fraktionen in der Einzelplan-
beratung entweder Anträge vorlegten oder die vom Aus-
schuss, ohne vom Regierungsentwurf abweichende Be-
schlüsse zu fassen, geschlossen wurden. In der Einzelplan-
beratung legten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP sieben Änderungsanträge vor, die Fraktion der SPD

Im Kapitel des Bundesministeriums wurden in der Einzel-
planberatung von den im Ausschuss vertretenen Fraktionen
keine Änderungsanträge eingebracht. Auch in der Bereini-
gungssitzung kam es zu keinen Änderungen.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen beantragten so-
wohl die Fraktion der SPD und als auch die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Aufstockung des Mit-
telansatzes bei dem Titel „Zuschüsse an Wohlfahrtsver-
bände und andere zentrale Organisationen für die Beratung
und Betreuung von Flüchtlingen und Auswanderern“, die
sich jedoch gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP nicht durchsetzen ließ.

In der Einzelplanberatung forderte die Fraktion der SPD in
der Titelgruppe 01 – Maßnahmen der Jugendpolitik – bei
dem Titel „Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke
an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe“
eine Erhöhung sowohl des Baransatzes als auch der Ver-
pflichtungsermächtigung. Auch die Fraktion DIE LINKE.
forderte eine Erhöhung des Baransatzes und zusätzlich eine
Änderung des Haushaltsvermerks in dem Sinne, dass in der
laufenden Nummer 5 nicht mehr das Bundesministerium
der Finanzen über Abweichungen bezüglich der Verbind-
lichkeit der Erläuterungen entscheidet, sondern der Haus-
haltsausschuss. Beide Anträge wurden mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. In der Bereini-
gungssitzung stockte der Ausschuss diesen Titelansatz ein-
vernehmlich um 200 TEuro auf 149,817 Mio. Euro auf. In
der Einzelplanberatung hatte die Fraktion der SPD ihre Vor-
stellung dargelegt, wonach die Mittel bei dem Titel „Maß-
nahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive“ bis
zur Vorlage eines zwischen der Bundesregierung und den
Ländern und Kommunen abgestimmten Konzepts gesperrt
werden sollten. Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Trotz des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zu diesem Titel beließ der Ausschuss diesen Titel
auch in der Bereinigungssitzung unverändert. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte in der Einzelplan-
beratung bei dem Titel „Maßnahmen zur Stärkung von Viel-
falt, Toleranz und Demokratie“ eine Erhöhung des vorhan-
denen Barmittelansatzes und der Verpflichtungsermächti-
gung sowie eine umfangreiche Ergänzung des Haushalts-
vermerks zur Konkretisierung ihrer Interessen. Die Fraktion
der SPD beantragte bei diesem Titel eine Reduzierung der
Barmittel und der Verpflichtungsermächtigung, da sie eine
getrennte Ausweisung mit entsprechender Mittelausstattung
der Titel „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz
und Demokratie“ und „Förderung von Beratungsnetzwer-
ken“ wollte. Für die „Maßnahmen gegen Linksextremismus
und Maßnahmen gegen Islamismus“ sollte darüber hinaus
ein neuer Titel mit entsprechender Mittelausstattung einge-
richtet werden. Keiner dieser Anträge fand in den Abstim-
mungen eine Stimmenmehrheit im Ausschuss. Der von der
Fraktion DIE LINKE. in der Bereinigungssitzung vorge-
legte Antrag auf Ausbringung eines neuen Titels „Sonder-
fonds Kinder- und Jugendarbeit“ mit einem Titelansatz in
Höhe von 50 Mio. Euro blieb ebenso unberücksichtigt wie
die Erhöhungsanträge der Fraktion DIE LINKE. zu den Ti-
brachte zwölf Anträge und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vier Anträge in die Beratungen ein.

teln „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und
Demokratie“ und „Förderung von Beratungsnetzwerken“.

Drucksache 17/3525 – 52 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

In der Titelgruppe 02 – Förderung von gesellschaftlichen
Maßnahmen der Familien- und Gleichstellungspolitik sowie
für die ältere Generation – stellte der Ausschuss einver-
nehmlich auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP einen neuen Titel „Einrichtung eines bundes-
weiten Hilfstelefons bei Gewalt gegen Frauen“ mit einem
Mittelansatz in Höhe von 20 000 Euro in den Haushalt ein.
In der Einzelplanberatung schlug die Fraktion der SPD vor,
den Baransatz des Titels „Zuschüsse und Leistungen für
laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familien-
und Gleichstellungspolitik sowie für Ältere Menschen“ auf
das Niveau des Bundeshaushalts 2010 zu erhöhen, um neue
Maßnahmen sicherzustellen und bewährte Ansätze fortfüh-
ren zu können. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beantragte ebenfalls eine Erhöhe des Baransatzes; sie wollte
damit die Frauenförderung und die Unterstützung von
Frauen in Notlagen fördern. In diesem Sinne sollten auch
die für verbindlich erklärten Erläuterungen angepasst wer-
den. Beide Anträge fanden keine Unterstützung im Aus-
schuss. In der Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss so-
wohl bei diesem Titel als auch bei dem Titel „Zuschüsse für
überregionale Maßnahmen und Modelleinrichtungen“
leichte Absenkungen der Ansätze vor. In der Einzelplan-
beratung blieb auch der Antrag der Fraktion der SPD, die
Barmittel für Modellprojekte zur Einrichtung von Mehr-
generationenhäusern von 16 Mio. Euro auf 19 Mio. Euro
aufzustocken, ohne Mehrheit.

In der Titelgruppe 07 – Stärkung der Zivilgesellschaft – be-
antragte die Fraktion der SPD unter Hinweis auf die notwen-
digen Reformen beim Wehrdienst und beim Zivildienst eine
finanzielle Aufstockung der Barmittel für die Freiwilligen-
dienste von bislang 49,225 Mio. Euro auf 79,225 Mio. Euro
sowie eine Anhebung der Verpflichtungsermächtigung von
bislang 24 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro. Der Antrag konnte
sich in der Abstimmung gegen die Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP nicht durch-
setzen. Vom Ausschuss angenommen wurde hingegen bei
diesem Titel der Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP auf Wegfall des Haushaltsvermerks zur De-
ckungsfähigkeit der Ausgaben. Das galt auch für den Antrag
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, den Haus-
haltsvermerk zur Deckungsfähigkeit bei dem Titel „Förde-
rung von Modellvorhaben zur Stärkung des zivilgesell-
schaftlichen Engagements“ entfallen zu lassen. In der Berei-
nigungssitzung nahm der Ausschuss auf Antrag und mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
den Titeln „Freiwilligendienste“, „Förderung zentraler Maß-
nahmen und Organisationen des Ehrenamtes und der Selbst-
hilfe“ und „Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung
des zivilgesellschaftlichen Engagements“ weitere leichte
Kürzungen vor. Änderungsanträge der Oppositionsfraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
konnten in den Abstimmungen keine Mehrheit finden.

Im Kapitel 17 04 – Bundesamt für den Zivildienst – wies
die Fraktion der SPD darauf hin, dass das Bundesamt für
den Zivildienst angesichts der geplanten Aussetzung der
Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes vor gravieren-
den strukturellen Veränderungen stehe. Diese seien unter

ren. Daher beantragte sie die Einstellung einer Globalen
Mindereinnahme in Höhe von 100 Mio. Euro. Der Antrag
fand keine Unterstützung der übrigen im Ausschuss vertre-
tenen Fraktionen. In der Bereinigungssitzung beschloss der
Ausschuss schließlich eine Globale Minderausgabe zur
Realisierung der erwarteten Einsparungen durch die struktu-
relle Reform des Wehr- und Zivildienstes zur teilweisen Ge-
genfinanzierung von Mindereinsparungen beim Elterngeld
in Höhe von 90 Mio. Euro.

In der Titelgruppe 03 – Ausgaben für Dienstleistende nach
dem Zivildienstgesetz – und der Titelgruppe 04 – Kosten
der Zivildienstschulen, der Aus- und Fortbildung der
Dienstleistenden sowie Maßnahmen zur Beschaffung und
Sicherung von Dienstplätzen – beschloss der Ausschuss Än-
derungen bei bereits vorhandenen Haushaltsvermerken als
Vorsorge für eine strukturelle Reform des Wehr- und Zivil-
dienstes.

In Kapitel der Antidiskriminierungsstelle des Bundes senkte
der Ausschuss in der Einzelplanberatung auf Antrag und mit
der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Baransätze der Titel „Bezüge und Nebenleistungen der
planmäßigen Beamtinnen und Beamten“, „Öffentlichkeits-
arbeit“, „Veröffentlichung und Dokumentation“ sowie „For-
schung, Untersuchungen und Ähnliches“.

Im Kapitel 17 10 – Gesetzliche Leistungen für die Familie –
verwies die Fraktion der SPD in ihrem zum Titel „Eltern-
geld“ gestellten Antrag darauf, dass sie die von der Bundes-
regierung im Haushaltsbegleitgesetz 2011 vorgesehenen
Änderungen beim Bundeselterngeld ablehne und forderte
eine Aufstockung des Baransatzes von bislang 4,325 Mrd.
Euro auf 4,480 Mrd. Euro. In der Bereinigungssitzung
stockte der Ausschuss den Mittelansatz dieses Titels um
60 Mio. Euro auf insgesamt 4,385 Mrd. Euro auf.

In der Titelgruppe 01 – Kindergeld und Kinderzuschlag
nach dem Bundeskindergeldgesetz – beschloss der Aus-
schuss mehrere Änderungen aufgrund der Übertragung der
Regelungen zum Bildungs- und Teilhabepaket des SGB II
auf Anspruchsberechtigte gemäß § 6 a BKGG.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht)

Der Plafond dieses Einzelplans lag im Regierungsentwurf
mit rund 24,971 Mio. Euro geringfügig über dem Ansatz
des Vorjahres von 23,211 Mio. Euro.

Der Ausschuss verabschiedete auf Empfehlung der Bericht-
erstatter, die in ihren Beratungen keine Änderungen vorge-
nommen hatten, den Regierungsansatz unverändert.

Änderungsanträge wurden weder in der Einzelplanberatung
noch in der Bereinigungssitzung vorgelegt.

Der Ausschuss nahm den somit unveränderten Regierungs-

Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten zügig
umzusetzen und dabei mögliche Einsparungen zu realisie-

ansatz mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen
Fraktionen einvernehmlich an.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 53 – Drucksache 17/3525

Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof)

Für diesen Einzelplan sah der Regierungsansatz Gesamtaus-
gaben in Höhe von rund 124,543 Mio. Euro vor. Im Vorjahr
hatte der Ansatz 117,374 Mio. Euro und damit 7,169 Mio.
Euro weniger ausgewiesen.

Auch bei diesem Einzelplan verabschiedete der Ausschuss,
der Empfehlung der Berichterstatter folgend, die in ihren
Beratungen keine Änderungen des Regierungsansatzes vor-
genommen hatten, den Regierungsansatz unverändert.

Änderungsanträge wurden in der Einzelplanberatung nicht
vorgelegt. Auch in der Bereinigungssitzung beließ der Aus-
schuss den Regierungsansatz unverändert.

Der Ausschuss nahm den somit unveränderten Regierungs-
ansatz mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen
Fraktionen einvernehmlich an.

Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Gesamt-
ausgaben in Höhe von 6,073 Mrd. Euro vor. Diese lagen da-
mit um 3 Mio. Euro über dem vergleichbaren Ansatz des
Vorjahres. In der Einzelplanberatung nahm der Haushalts-
ausschuss im Saldo keine Änderungen gegenüber dem Re-
gierungsansatz vor. Nach der Bereinigungssitzung bezifferte
sich der Etat dieses Einzelplans auf 6,219 Mrd. Euro.

Die Berichterstatter hatten sich auf mehrere einvernehmli-
che Änderungen verständigen, die sich durch die geplante
Reform der Entwicklungseinrichtungen (Deutsche Gesell-
schaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ), Deut-
sche Entwicklungsdienst gGmbH (DED) und Internationale
Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (Inwent) ergeben.
Im Zuge dieser Vorfeldreform soll das Nachfolgeunterneh-
men, in dem die GTZ, Inwent und DED aufgehen werden,
bereits im Jahr 2011 seine Arbeit aufnehmen.

In der Einzelplanberatung verzichteten sowohl die Koaliti-
onsfraktionen der CDU/CSU und FDP als auch die Fraktion
der SPD auf die Einbringung von Änderungsanträgen. Die
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
legten 18 bzw. 22 Anträge vor, die überwiegend eine Auf-
stockungen der Mittelansätze zum Ziel hatten. Diese An-
träge fanden ausnahmslos keine Mehrheit im Ausschuss.

Im Kapitel des Bundesministeriums wurden in der Einzel-
planberatung keine Änderungsanträge vorgelegt. Der in der
Bereinigungssitzung von der Fraktion der SPD eingebrachte
Antrag, die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit um etwa ein
Viertel des Ansatzes abzusenken, blieb trotz Unterstützung
durch die anderen Oppositionsfraktionen ohne Mehrheit.

Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN legten ihre Änderungsanträge ausschließlich zu
Titeln des Kapitels 23 02 – Allgemeine Bewilligungen – vor.

In der Bereinigungssitzung legte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei zwei Einnahmetiteln erfolglos Anträge
vor, mit denen sie vorhandene Haushaltsvermerke ändern
wollte.

Der in der Einzelplanberatung von der Fraktion DIE

Euro aufzustocken, wurde ebenso abgewiesen wie der
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Baransatz auf 17 Mio. anzuheben und darüber hinaus
die Verpflichtungsermächtigung von 4,5 Mio. Euro auf
8 Mio. Euro für die Jahre 2012 und 2013 hochzusetzen. In
der Bereinigungssitzung legte auch die Fraktion der SPD zu
diesem Titel einen Erhöhungsantrag vor, der aber ebenfalls
in der Abstimmung abgewiesen wurde. In der Einzelplanbe-
ratung blieb auch der Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, den Baransatz der Beruflichen Aus- und
Fortbildung von 45 Mio. Euro auf 60 Mio. Euro und die
Verpflichtungsermächtigungen von 41,9 Mio. Euro auf
53 Mio. Euro anzuheben, unberücksichtigt. In der Bereini-
gungssitzung legten schließlich die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP zu diesem Titel einen Antrag auf Erhö-
hung des Ansatzes um 1 Mio. Euro auf 46 Mio. Euro vor,
der einvernehmlich angenommen wurde. Die in der Einzel-
planberatung beantragten Aufstockungen des Baransatzes
um 7,5 Mio. Euro sowie der Verpflichtungsermächtigung
um 8 Mio. Euro bei dem Titel „Zuschüsse an integrierte
Fachkräfte und rückkehrende Fachkräfte“ sollte nach dem
Wunsche der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbe-
sondere der Reintegration von Fachkräften dienen, die in
Deutschland qualifiziert wurden. Die Anträge fanden keine
Mehrheit gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP. In der Bereinigungssitzung
brachte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP einen neuen Haushaltsvermerk aus,
der eine begrenzte Deckungsfähigkeit vorsah. Die in der
Einzelplanberatung von den Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den Titeln „Beiträge an
die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie
andere internationale Einrichtungen und internationale
Nichtregierungsorganisationen“, „Ziviler Friedensdienst“
und „Förderung der Sozialstruktur“ vorgelegten Erhöhungs-
anträge konnten sich gegen die Stimmenmehrheit der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP bei unterschied-
lichem Abstimmungsverhalten der Fraktion der SPD nicht
durchsetzten. Auch die in der Bereinigungssitzung insbe-
sondere von der Fraktion der SPD zu zahlreichen Titeln die-
ses Kapitels vorgelegten Änderungsanträge, mit denen zum
Teil erhebliche Aufstockungen vorgenommen werden soll-
ten, konnten sich in den Abstimmungen nicht durchsetzen.

In der Einzelplanberatung sollte nach den Vorstellungen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur kontinuierlichen
Stärkung ziviler Träger der Baransatz des Titels „Förderung
entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger“
aufgestockt werden. Mit unterschiedlichen Begründungen
forderten die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN eine Absenkung der Mittelveranschlagun-
gen bei dem Titel „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirt-
schaft“ um 15 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro. Zur Stärkung
der Arbeit des „Entwicklungspolitischen Freiwilligendiens-
tes“ sollten hingegen nach den Vorstellungen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Barmit-
tel sowie die Verpflichtungsermächtigungen deutlich erhöht
werden. Da der Bedarf an flexibler Hilfe aufgrund einer
steigenden Zahl von Hungerkrisen und häufigeren extremen
Wetterereignissen zunimmt, wollten diese beiden Fraktio-
nen darüber hinaus die Barmittel sowie die Verpflichtungs-
LINKE. gestellte Antrag, die Fördermittel der entwick-
lungspolitischen Bildung von 12 Mio. Euro auf 20 Mio.

ermächtigungen bei dem Titel „Entwicklungspolitische
Not- und Übergangshilfe“ in erheblichem Umfang aus-

Drucksache 17/3525 – 54 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

bauen. Bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der
Fraktion der SPD blieben auch diese Anträge ohne Einfluss
auf die Beschlüsse des Ausschusses.

Nach einer kurzen Diskussion im Ausschuss wurden auch
die Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zur Ausbringung von zwei neuen Titeln
„Unterstützung Haitis beim Wiederaufbau“ und „Wieder-
aufbau nach Flut in Pakistan“ abgewiesen. Das gleiche galt
für den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
mit dem ein neuer Titel „Ressortkreis Zivile Krisenpräven-
tion“ ausgebracht werden sollte.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde auch der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt, die Barmittel bei dem Titel „Beteili-
gung am Welternährungsprogramm“ mehr als zu verdop-
peln und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
95 Mio. Euro, fällig in den Jahren 2012 und 2013, auszu-
bringen.

Die weiteren, in der Einzelplanberatung gestellten Erhö-
hungsanträge der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei den Titeln „Förderung der internatio-
nalen Agrarforschung“, „Beteiligung am Internationalen
Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung […]“, „Bilate-
rale Finanzielle Zusammenarbeit“, „Finanzielle Zusammen-
arbeit mit den Regionen“ und „Bilaterale Technische Zu-
sammenarbeit“ fanden keine Mehrheit im Ausschuss. Auch
die Erhöhungsanträge zur Förderung entwicklungswichtiger
Vorhaben der Kirchen und zugunsten des Globalen Fonds
zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria
(GFATM) blieben unberücksichtigt. Bei unterschiedlichem
Stimmverhalten der Fraktion der SPD konnte sich keiner
dieser zahlreichen Anträge gegen die Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP durchsetzen.

In der Bereinigungssitzung kürzte der Ausschuss auf Antrag
und mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP die Verpflichtungsermächtigungen bei
den Titeln „Beteiligung an Einrichtungen der Weltbank-
gruppe“ und „Beteiligung am Kapital der Afrikanischen
Entwicklungsbank und am Afrikanischen Entwicklungs-
fonds“. Der Baransatz des Titels „Bilaterale Finanzielle Zu-
sammenarbeit“ wurde ebenfalls gekürzt, die Verpflichtungs-
ermächtigung im Gegenzug aber aufgestockt und mehrere
Änderungen bei den bereits vorhandenen Haushaltsvermer-
ken vorgenommen. Des Weiteren wurden bei dem Titel
„Finanzielle Zusammenarbeit mit den Regionen“ der An-
satz und bei den Titeln „Bilaterale Technische Zusammenar-
beit“ und „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der
Kirchen“ die Verpflichtungsermächtigungen auf Antrag der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP erhöht.
Schließlich brachte der Ausschuss auf Antrag und mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN einen neuen Titel „Innovative Klimaschutz-
initiative“ ohne Mittelansatz, aber mit entsprechenden
Haushaltsvermerken aus.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP nahm der Ausschuss ferner einen Entschließungsan-

führungsstruktur. Damit wird aus der bisherigen Gesell-
schaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), der Interna-
tionalen Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (Inwent)
und dem Deutschen Entwicklungsdienst (DED) eine Durch-
führungsorganisation für die Technische Zusammenarbeit
geschaffen, die Gesellschaft für Internationale Zusammen-
arbeit (GIZ). Die Vorfeldreform beinhaltet neben der Neu-
ordnung der Technischen Zusammenarbeit auch die Grün-
dung weiterer Institutionen. Eine neu einzurichtende Gesell-
schaft soll die Qualität von Maßnahmen der Technischen
Zusammenarbeit evaluieren und sichern. Daneben soll eine
sogenannte Servicestelle für die diversen Programme zur
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements eingerichtet
werden. Verbunden mit diesem Entschließungsantrag waren
umfangreiche Berichtsbitten an das Bundesministerium.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan ein Aus-
gabevolumen in Höhe von 11,646 Mrd. Euro vor. Der Vor-
jahresansatz hatte 10,863 Mrd. Euro betragen und damit um
783,254 Mio. Euro unter dem Ansatz des Regierungsent-
wurfs für das Haushaltsjahr 2011 gelegen. Der Haushalts-
ausschuss kürzte die Ausgaben im Verlauf seiner Einzel-
planberatung um 786 TEuro gegenüber dem Regierungsent-
wurf. Nach Abschluss der Bereinigungssitzung betrug der
Ansatz dieses Einzelplans auf 11,646 Mrd. Euro und lag da-
mit in der Nachkommastelle ganz knapp unter dem Regie-
rungsansatz.

Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten sich auf keine
einvernehmlichen Beschlüsse verständigen können und
zahlreiche Titel offengestellt, zu denen noch Erörterungsbe-
darf angemeldet worden war. Sofern zu den offengestellten
Titeln keine Anträge vorgelegt und diese mehrheitlich ange-
nommen wurden, schloss der Ausschuss diese Titel ohne
Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vorzuneh-
men. Die Oppositionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legten in der Einzelplanbera-
tung zusammen 52 Änderungsanträge vor. Die Fraktion der
SPD brachte insgesamt 13 Änderungsanträge in die Einzel-
planberatung ein, die Fraktion DIE LINKE. stellte 14 und
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 25 Anträge. Von
diesen Anträgen konnte sich in den Abstimmungen im Aus-
schuss keiner durchsetzen. Ausschließlich die sechs von den
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP vorlegten An-
träge fanden Eingang in die Beschlüsse des Ausschusses.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP legten
ihre sechs in der Einzelplanberatung eingebrachten Ände-
rungsanträge im Kapitel des Bundesministeriums vor. Sie
forderten Kürzungen bei den Ausgaben für Mitglieder von
Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen, Dienstreisen, Öf-
fentlichkeitsarbeit, Veröffentlichung und Dokumentation
sowie den Ausgaben für die Informationstechnik. Die An-
trag zur Vorfeldreform an. Dabei begrüßte der Haushalts-
ausschuss die Reform der entwicklungspolitischen Durch-

träge wurden mit großer Mehrheit im Ausschuss angenom-
men. Die darüber hinaus von den Oppositionsfraktionen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 55 – Drucksache 17/3525

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten An-
träge blieben hingegen ohne Mehrheit.

Im Kapitel 30 02 – Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung – forderten die Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Stärkung der Internatio-
nalisierung und in diesem Zusammenhang eine Aufstockung
der Mittel bei dem Titel „Studenten- und Wissenschaftleraus-
tausch sowie internationale Hochschul- und Wissen-
schaftskooperation“ von 110,010 Mio. Euro auf 125,010 Mio.
Euro bzw. 120,710 Mio. Euro.

In der Titelgruppe 10 – Begabtenförderung – forderte die
Fraktion der SPD insbesondere mit Blick auf die doppelten
Abiturjahrgänge eine Rücknahme der im Regierungsent-
wurf vorgesehenen Kürzungen und damit eine Aufstockung
der Mittel um 40 Mio. Euro auf insgesamt 176,9 Mio. Euro
sowie eine Ergänzung des bereits vorhandenen Haushalts-
vermerks in dem Sinne, dass die Zuschüsse in Höhe von
mindestens 7 Mio. Euro für die Förderung benachteiligter
Gruppen zu verwenden seien. Bei dem Nationalen Stipen-
dienprogramm wollten die Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kürzung der Mittel auf
null und eine Umnutzung zugunsten der BAföG-Zuschüsse
für Studierende. Die Anträge konnten sich in den Abstim-
mungen nicht durchsetzen. Auch der in diesem Sinne von
der Fraktion der SPD in der Bereinigungssitzung gestellte
Antrag blieb ohne Mehrheit.

In der Titelgruppe 20 – Modernisierung und Stärkung der
beruflichen Bildung – forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN eine Aufstockung des Mittelansatzes bei
dem Titel „Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung“
von 197,9 Mio. Euro auf 298,9 Mio. Euro sowie eine Um-
benennung der Zweckbestimmung dieses Titels zugunsten
der neuen Bezeichnung „Förderung der beruflichen Er-
wachsenenbildung“. Der Antrag konnte sich ebenso wenig
durchsetzen wie der der Fraktion DIE LINKE., die Mittel
für „Innovationen und Strukturentwicklungen in der berufli-
chen Bildung“ zugunsten strukturschwacher Regionen und
zugunsten der Modernisierung der Ausbildung um 45 Mio.
Euro auf 113,184 Mio. Euro zu erhöhen. Bei den „Maß-
nahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung“ wollte
sowohl die Fraktion der SPD als auch die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Erhöhung der Mittel um
20 Mio. Euro bzw. 11,5 Mio. Euro. In diesem Zusammen-
hang wurde darauf verwiesen, dass es sich dabei um ein er-
folgreiches Instrument handele, um Jugendlichen den Über-
gang von der Schule in eine duale Ausbildung zu erleich-
tern. Nach dem Wunsch der Oppositionsfraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollte auch
der Ansatz bei dem Titel „Überbetriebliche Berufsbildungs-
stätten“ deutlich erhöht werden. In diesem Zusammenhang
argumentierte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
dass die Umsetzung des grünen Konzeptes DualPlus eine
solche Erhöhung des Titelansatzes rechtfertige. In der
Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss einvernehmlich
den Mittelansatz dieses Titels um 11 Mio. Euro auf 40 Mio.
Euro zur Gewährung notwendiger Sanierungs- und Moder-
nisierungsmaßnahmen sowie zur Finanzierung demogra-
phiebedingter Konzentrationsprozesse auf. In der Einzel-
planberatung hatte die Fraktion DIE LINKE. die Ausbrin-

telansatz in Höhe von 30 Mio. Euro zur Absicherung des
Personalbedarfs für den Rechtsanspruch auf Bildung und
Betreuung für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an
gefordert. Die Anträge der Oppositionsfraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterlagen ohne
Ausnahme in den Abstimmungen der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP. In der Berei-
nigungssitzung beantragten die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP bei mehreren Titeln eine Veränderung
der Haushaltsvermerke in dem Sinne, dass die gegenseitige
Deckungsfähigkeit eingeschränkt wurde. Diese Anträge
wurden vom Ausschuss ohne Gegenstimmen angenommen.
Die Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnten sich
weder in der Einzelplanberatung noch in der Bereinigungs-
sitzung durchsetzen.

In der Einzelplanberatung erinnerte die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN in der Titelgruppe 40 – Stärkung des
Lernens im Lebenslauf – daran, dass die Weiterqualifizie-
rung im Erwachsenenalter durch den technologischen Wan-
del, den Fachkräftemangel und die demografische Entwick-
lung immer wichtiger werde. Deshalb sollte Sparen für Bil-
dung staatlich gefördert werden. In diesem Sinne legte sie
einen Antrag zur Ausbringung eines neuen Titels „Zu-
schüsse zum Bildungssparen“ mit einem Mittelansatz in
Höhe von 60 Mio. Euro vor; dieser konnte jedoch in den
Abstimmungen keine Mehrheit erzielen. Auch der von der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bereinigungs-
sitzung gestellte Antrag auf Ausbringung eines neuen Titels
„Regionale Bildungspartnerschaften“ mit einem Titelansatz
in Höhe von 407 Mio. Euro blieb ohne Mehrheit. Die Frak-
tion der SPD forderte in der Einzelplanberatung eine Kür-
zung um 5 Mio. Euro auf 15,9 Mio. Euro und damit eine
Anpassung an den Mittelbedarf bei dem Titel „Bildungs-
kredit (Erstattung von Kreditausfällen an die Kreditanstalt
für Wiederaufbau)“. Nach den Vorstellungen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollte die Forschung zu
Dienstleistungen deutlich ausgeweitet werden, um die Inno-
vationskraft der Wirtschaft sicherzustellen. In diesem Sinne
sollten die Mittel bei dem Titel „Arbeiten und Kompetenz-
entwicklung, Innovative Dienstleistungen“ um 12,5 Mio.
Euro auf insgesamt 53,1 Mio. Euro erhöht werden. Schließ-
lich erhob die Fraktion der SPD in der Einzelplanberatung
die Forderung, den Haushaltsvermerk bei dem Titel „Wei-
terbildung und Lebenslanges Lernen“ um die lfd. Nr. 3 „Der
Titel wird durch ESF-Mittel in Höhe von 17 Mio. Euro aus
nicht abgeflossenen Mitteln der Bildungsprämie in 2009
und 2010 verstärkt“ und die Erläuterungen um die lfd. Nr. 6
„Alphabetisierungsinitiative“ mit einem Mittelansatz in
Höhe von 10 Mio. Euro zu erweitern. Bei unterschiedlichem
Abstimmungsverhalten der Oppositionsfraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN blieben de-
ren Anträge gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP ohne Mehrheit und damit
für die Beschlüsse des Ausschusses ohne Einfluss. Auch der
von der Fraktion der SPD in der Bereinigungssitzung einge-
brachte Antrag auf Ausbringung eines neuen Titels „Mo-
derne Schulsozialarbeit“ mit einem Mittelansatz in Höhe
von 100 Mio. Euro fand in der Abstimmung keine Mehr-
heit.
gung eines neuen Titels „Sonderprogramm für die Ausbil-
dung von Erzieherinnen und Erziehern“ mit einem Barmit-

Die innerhalb der Titelgruppe 50 – Bundesausbildungsför-
derungsgesetz (BAföG) – von der Fraktion DIE LINKE. ge-

Drucksache 17/3525 – 56 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

stellten Anträge auf ganz erhebliche Aufstockungen der An-
sätze bei den Titeln „BAföG – Schülerinnen und Schüler“
und „BAföG – Zuschüsse an Studierende“ wurden mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
abgewiesen und blieben damit unberücksichtigt. Im Kapi-
tel 30 03 – Wettbewerbsfähigkeit des Wissens- und Innova-
tionssystems – mahnte die Fraktion DIE LINKE. eine deut-
lichere Prioritätensetzung zugunsten des Titels „Strategien
zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in
Bildung und Forschung“ an und wollte Umschichtungen zu-
gunsten eines neuen Titels „Universitäre Forschung in den
neuen Bundesländern“ vornehmen. Sie schlug als Kompen-
sation eine Kürzung der Mittel bei dem Titel „Exzellenzini-
tiative Spitzenförderung von Hochschulen“ in Höhe von
100,575 Mio. Euro auf insgesamt 225,925 Mio. Euro vor.
Der Antrag fand keine Zustimmung über die der antragstel-
lenden Fraktion hinaus. Ferner wollte die Fraktion DIE
LINKE. eine Aufstockung der Mittel bei dem Titel „Hoch-
schulpakt 2020“ um 589,768 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro,
da trotz der bereits erfolgten Erhöhung immer noch nicht
genügend Studienplätze zur Verfügung stehen, um dem pro-
gnostizierten Bedarf gerecht zu werden. Auch die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderte bei diesem Titel eine
Aufstockung um 264,540 Mio. Euro auf 1,174 Mrd. Euro
und gleichzeitig eine Änderung der Zweckbestimmung in
„Pakt für Qualität in Lehre und Studium“. Keiner der An-
träge wurde aufgrund der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP angenommen. In der
Bereinigungssitzung stellte auch die Fraktion der SPD zwei
Erhöhungsanträge bei den Titeln „Hochschulpakt 2020“
und „Qualitätspakt Lehre“. Auch diese Vorschläge gingen
nicht in die Beschlüsse des Ausschusses ein. Statt einer
Kürzung der Mittel gegenüber dem Haushaltsjahr 2010
wollten die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in der Einzelplanberatung bei dem Titel „Strate-
gien zur Durchsetzung der Chancengleichheit für Frauen in
Bildung und Forschung“ eine Erhöhung der Ansätze um
37 Mio. Euro auf 60 Mio. Euro bzw. um 7 Mio. Euro auf
30 Mio. Euro. Auch diese Anträge fanden keine Mehrheit in
den Abstimmungen im Ausschuss.

In der Titelgruppe 01 – Entwicklung des Hochschul- und
Wissenschaftssystems – beantragten die Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Reduzie-
rung des Ansatzes bei dem Titel „Qualitätspakt Lehre“ auf
null, um die dadurch frei werdenden Mittel als Gegenfinan-
zierung bei dem Titel „Hochschulpakt 2020“ einsetzen zu
können. Bei gegenseitiger Unterstützung fanden die An-
träge darüber hinaus keine Befürworter. Die Fraktion der
SPD betonte, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zur
Unterstützung der Bologna-Reform völlig unzureichend
seien. Zudem solle das erfolgreiche und integrationspoli-
tisch wichtige Projekt „AQUA“ zur besseren und schnelle-
ren Integration hier lebender Akademiker insbesondere im
Hinblick auf den steigenden Fachkräftebedarf gestärkt wer-
den. Daher stellte sie den Antrag, den Mittelansatz bei dem
Titel „Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses“ unter der
laufenden Nummer 1 ‚Bologna-Mobilitätspaket‘ von
17,080 Mio. Euro auf 31,080 Mio. Euro und unter der lau-
fenden Nummer 5 ‚Berufliche Eingliederungen von be-
stimmten Personengruppen mit Hochschulabschluss‘ von

ten gegen diesen Antrag. Auch der Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei dem gleichen Titel den
Ansatz unter der laufenden Nummer 3 ‚Wettbewerb Auf-
stieg durch Bildung: „offene Hochschulen“‘ auf null zu
setzten, fand keine Mehrheit im Ausschuss.

In der Titelgruppe 10 – Geistes- und Sozialwissenschaften –
erhob die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Forde-
rung, den Mittelansatz bei dem Titel „Sozial- und geisteswis-
senschaftliche Forschung“ um 2 Mio. Euro auf 69,9 Mio.
Euro aufzustocken, um durch diesen Aufwuchs die sozial-
und geisteswissenschaftlichen Forschungsprogramme zu
stärken und vorhandene zusätzliche Bedarfe zu decken.
Darüber hinaus wollte die Fraktion die Ausbringung eines
neuen Titels „Deutsche Stiftung Friedensforschung“ mit
einem Mittelansatz in Höhe von 1 Mio. Euro. Beide Anträge
wurden mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposi-
tionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.

In der Titelgruppe 50 – „Zweckgebundene Zuweisungen an
die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschafts-
gemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)“ –
passte der Ausschuss auf Vorschlag der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP bei zwei Titeln die Ansätze an
das Ergebnis der Bedarfsgespräche mit den Ländern an.

Im Kapitel 30 04 – Forschung für Innovationen, Hightech-
Strategie – konnten sich die Fraktionen SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN mit ihren Kürzungsanträgen im
Sinne einer Anpassung an den Mittelbedarf bzw. eines Bei-
trags zur Konsolidierung des Haushalts bei dem Titel „Ana-
lysen, Planung und Datenerhebung“ nicht durchsetzen. Das
gleiche galt für den Kürzungsantrag der Fraktion DIE
LINKE. bei dem Titel „Instrumente im Wissens- und Tech-
nologietransfer im Rahmen der Hightech-Strategie“, mit
dem die Fraktion ihre Ansatzerhöhung bei dem Titel „For-
schung an Fachhochschulen“ gegenfinanzieren wollte. Die
Erhöhungsanträge der Fraktionen DIE LINKE. und SPD bei
dem Titel „Forschung an Fachhochschulen“ um 42,840 Mio.
Euro auf 79,840 Mio. Euro bzw. um 10 Mio. Euro auf
47 Mio. Euro blieben ebenfalls ohne Mehrheit. Das gleiche
Abstimmungsergebnis erzielte auch der Antrag der Fraktion
DIE LINKE., einen neuen Titel „Universitäre Forschung in
den neuen Bundesländern“ mit einem Ansatz in Höhe von
65 Mio. Euro ausbringen zu wollen. In der Bereinigungssit-
zung beantragten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP bei drei Titeln eine Veränderung der Haushaltsver-
merke in dem Sinne, dass die gegenseitige Deckungsfähig-
keit eingeschränkt wurde.

Die Fraktion DIE LINKE. forderte eine Umschichtung von
Haushaltsmitteln zugunsten von BAföG und Hochschulpakt
2020 und wollte dazu zahlreiche Titel aus dem Bereich der
technologieorientierten Innovationsförderung sowie die Zu-
schüsse für die unmittelbare Projektförderung industrie-
naher Zweige und Sektoren innerhalb der Titelgruppen 10,
20 und 30 um insgesamt 186 Mio. Euro kürzen. Der Antrag
wurde nur von der antragstellenden Fraktion unterstützt.

Bereits in der Einzelplanberatung hatte die Fraktion DIE
LINKE. in der Titelgruppe 10 – Neue Konzepte und regio-
nale Förderung – bei dem Titel „Instrumente im Wissens-
5,2 Mio. Euro auf 8,2 Mio. Euro anzuheben. Die Fraktionen
CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimm-

und Technologietransfer im Rahmen der Hightech-Strate-
gie“ eine Absenkung des Mittelansatzes in Höhe von

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 57 – Drucksache 17/3525

42,840 Mio. Euro auf 88,508 Mio. Euro zugunsten der For-
schung an Fachhochschulen gefordert. Diese Forderungen
blieben unberücksichtigt. In der Bereinigungssitzung wollte
schließlich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine
deutliche Änderung bei den Haushaltsvermerken, u. a. eine
qualifizierte Sperre. Aber auch dieser Vorschlag blieb ohne
Mehrheit.

Innerhalb der Titelgruppe 20 – Innovation durch neue Tech-
nologien – legte in der Einzelplanberatung ausschließlich
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anträge vor. So
wollte sie die Ansätze bei den Titeln „Kommunikationssys-
teme, IT-Sicherheit“ und „Mikrosystemtechnik, Demogra-
phischer Wandel“ zugunsten einer Mittelerhöhung bei dem
Titel 685 40 „Innovative Dienstleistungen“ jeweils um 5 Mio.
Euro kürzen. Zum Teil deutliche Aufstockungen schlug die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hingegen bei den
Titeln „Elektroniksysteme, Elektromobilität“, „Produktions-
systeme und -technologien“ und „Neue Werkstoffe, Nano-
technologien“ vor. Durch die Einführung eines neuen Titels
„Sozio-ökonomische Forschung Elektromobilität“ sollte
nach den Vorstellungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gewährleistet werden, dass bei der Einführung
der neuen Technologieplattform von Anfang an ein umfas-
sender, innovationsorientierter Ansatz verfolgt wird. Bei
unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. konnten sich die Anträge dennoch
nicht gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP durchsetzen.

Auch in der Titelgruppe 30 – Innovationen durch Lebens-
wissenschaften – stellte in der Einzelplanberatung aus-
schließlich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN An-
träge. So forderte sie bei dem Titel „Biotechnologie“ eine
Absenkung des Baransatzes von 184 Mio. Euro auf 174 Mio.
Euro, da nach ihrer Auffassung aus diesem Titel künftig
keine Forschung zur Entwicklung gentechnisch veränderter
Pflanzen und Tiere mehr finanziert, sondern die Forschung
zum Ökolandbau, zum Erhalt der Biodiversität und zu Fra-
gen der biologischen Sicherheits- und Risikoforschung aus-
gebaut werden sollte. Bei dem Titel „Gesundheit und Medi-
zin“ wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine
Aufstockung der Mittel um insgesamt 40 Mio. Euro, die auf
die Bereiche Forschung zum Gesundheitswesen, Gesund-
heitsforschung in Zusammenarbeit von Wirtschaft und
Wissenschaft und auf den neu hinzugekommenen Bereich
„Forschung für vernachlässigte Krankheiten“ aufgeteilt
werden sollten. Schließlich sollte bei dem Titel „Biomedizi-
nische Forschung“ der Ansatz um 5 Mio. Euro gekürzt wer-
den, wobei die Kürzung konkret bei der lfd. Nr. 10 ‚Interna-
tionale Zusammenarbeit‘ erbracht werden sollte. Keiner der
Anträge konnte sich gegen die Stimmenmehrheit der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP durchsetzen. In der
Bereinigungssitzung legte auch die Fraktion der SPD meh-
rere Änderungsanträge mit dem Ziel von Mittelerhöhungen
zu verschiedenen Titeln dieser Titelgruppe vor. Sie fanden
jedoch keine Mehrheiten. Angenommen wurde lediglich der
Erhöhungsantrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP zu dem Titel „Gesundheit und Medizin“ um
2 Mio. Euro auf 177,032 Mio. Euro.

Die Fraktion der SPD forderte in der Titelgruppe 40 – Klima,

lungsvorhaben“ eine Kürzung der Mittel um 4 Mio. Euro, die
bei der laufenden Nummer 3 der Erläuterungen ‚Nach-
wuchsförderung nukleare Sicherheitsforschung‘ erbracht
werden sollte, da nach Auffassung der Fraktion der SPD die
Gewährleistung des sicheren Betriebes von Kernkraftwer-
ken verursachergerecht von AKW-Betreibern zu finanzieren
sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollte bei
dem gleichen Titel hingegen eine Umverteilung der im Re-
gierungsentwurf vorgesehenen Mittel in dem Sinne, dass die
gesamte Fördersumme für die Forschung im Bereich der
Energieeffizienz und der erneuerbaren Energiequellen be-
reitgestellt werden sollte. Der Bereich der Fusionsforschung
sollte auf null gestellt werden. Beide Anträge blieben ohne
Mehrheit.

In der Titelgruppe 50 – Ausgewählte Schwerpunkte der
naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung – wollte
die Fraktion der SPD in der Einzelplanberatung den Mittel-
ansatz bei dem Titel „Naturwissenschaftliche Grundlagenfor-
schung – Investitionen“ im Sinne einer Anpassung an den
Mittelbedarf um 25 Mio. Euro auf 128,8 Mio. Euro kürzen.
Darüber hinaus beklagte die Fraktion der SPD bei diesem
Titel die mangelnde Beteiligung des Parlaments und insbe-
sondere die des Haushaltsausschusses an der Roadmap für die
nationalen und europäischen Forschungsinfrastrukturen. Der
Antrag konnte sich in der Abstimmung im Ausschuss nicht
durchsetzen. In der Bereinigungssitzung wurde der Ansatz
auf Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
schließlich um 11 Mio. Euro auf 142 Mio. Euro reduziert.

In der Titelgruppe 70 – Zentren der Hermann von Helm-
holtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren) – passte der Ausschuss
ohne Gegenstimmen auf Vorschlag des Bundesfinanzminis-
teriums bei mehreren Titeln die Ansätze nach den Ergebnis-
sen der Verteilung im Rahmen der programmorientierten
Förderung an.

In der Titelgruppe 80 – Stilllegung und Rückbau kerntech-
nischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen – verlangte
die Fraktion der SPD bei dem gleichnamigen Titel eine Be-
teiligung der AKW-Betreiber an den Mehrkosten der bei
KNK II, MZFR und am THTR 300 und wollte in diesem
Sinne den Baransatz um 20 Mio. Euro auf insgesamt
151,431 Mio. Euro reduzieren. Der Antrag fand keine
Mehrheit. In der Bereinigungssitzung reduzierte der Aus-
schuss auf Vorschlag des Bundesfinanzministeriums ohne
Gegenstimmen die gegenseitige Deckungsfähigkeit inner-
halb der Titelgruppe.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 32 (Bundesschuld)

Der Plafond der Einnahmen dieses Einzelplans lag im Re-
gierungsentwurf bei rund 58,707 Mrd. Euro gegenüber rund
81,138 Mrd. Euro im Vorjahr. Der Haushaltsausschuss
senkte im Verlauf seiner Beratungen die Einnahmen um
rund 8,992 Mrd. Euro auf rund 49,714 Mrd. Euro ab.

Die Ausgaben betrugen im Regierungsentwurf rund

Energie und Umwelt – bei dem Titel „Energietechnologien
und effiziente Energienutzung – Forschungs- und Entwick-

38,103 Mrd. Euro und lagen damit um 755,224 Mio. Euro
unter dem Vorjahresansatz von rund 38,858 Mrd. Euro.

Drucksache 17/3525 – 58 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der Haushaltsausschuss hat die Gesamtausgaben im Saldo
um 931,058 Mio. Euro auf rund 37,172 Mrd. Euro redu-
ziert.

Die Berichterstatter hatten sich auf keine einvernehmlichen
Vorschläge verständigen können und hatten entsprechend
einige Haushaltstitel offen- und damit bis in die Bereini-
gungssitzung zurückgestellt. Über den Berichterstattervor-
schlag hinaus lagen dem Ausschuss drei Änderungsanträge
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP, ein An-
trag der Fraktion der SPD und zwei Anträge der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beratung vor.

Im Kapitel 32 05 – Verzinsung – senkte der Ausschuss auf
Antrag der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der SPD bei Stimmenhaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Zahlungen an die Bundesrepublik Deutschland – Fi-
nanzagentur – um 2 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro ab. Da-
rüber hinaus senkte der Ausschuss auf Antrag und mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enhaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE. den Ansatz
bei dem Titel „Disagio auf Bundesanleihen, Bundes-
obligationen, Bundesschatzanweisungen, unverzinsliche
Schatzanweisungen und Darlehen“ um 600 Mio. Euro auf
1,505 Mrd. Euro. Der weitergehende Antrag der Fraktion
der SPD, diesen Ansatz um 1 Mrd. Euro auf 505,761 Mio.
Euro zu reduzieren, fand keine Mehrheit im Ausschuss.

Im Kapitel 32 08 – Bürgschaften, Garantien und sonstige
Gewährleistungen – stockte der Ausschuss bei den Einnah-
men auf Vorschlag der Berichterstatter der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP bei dem Titel „Entgelte und
sonstige Einnahmen aus Gewährleistungen“ den Ansatz um
40 Mio. Euro auf 715 Mio. Euro auf. Die Erhöhung war we-
gen der Einnahmen aus der zweiten Tranche des Kredits,
den die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Banken-
gruppe) im September 2010 an die Hellenische Republik
ausgezahlt hatte, zustande gekommen. Der Bund hatte für
diesen Kredit nach dem Währungsunion-Stabilisierungsge-
setz eine Gewährleistung übernommen gehabt.

Bei den Ausgaben beschloss der Ausschuss bei dem Titel
„Entschädigungen und Kosten aus inlandsbezogenen Ge-
währleistungen, Zahlungen zur Abwendung oder Minde-
rung von Schäden“ eine Absenkung der Schadensvorsorge
in Höhe von 230 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro. Hintergrund
waren geringere Ausfälle beim Wirtschaftsfonds Deutsch-
land. Der Beschluss fiel einvernehmlich bei Stimmenhal-
tung der Fraktion DIE LINKE. Schließlich legte die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei diesem Kapitel noch
zwei Entschließungsanträge vor, die Änderungen bei den
verbindlichen Erläuterungen vorsahen. Die beiden Anträge
fanden aufgrund der Stimmenmehrheit der Koalitionsfrak-
tionen der CDU/CSU und FDP keine Mehrheit.

Eine Änderung bei den verbindlichen Erläuterungen zu die-
sem Kapitel nahm der Ausschuss auf Vorschlag der Bericht-
erstatter der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
in dem Sinne vor, dass die Erläuterungen um die Ziffer 5.14:
„im Zusammenhang mit der Austragung der XXIII. Olym-

Fehlbetrages, der dem Organisationskomitee nach Austra-
gung dieser Winterspiele verbleibt;“ ergänzt wurden.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)

Der Regierungsentwurf sah beim Einzelplan der Allgemei-
nen Finanzverwaltung Einnahmen in Höhe von rund
232,415 Mrd. Euro nach rund 220,970 Mrd. Euro im Vor-
jahr vor. Damit stiegen die Einnahmen um rund 11,445 Mrd.
Euro gegenüber denen des Vorjahres. Im Verlauf der Bera-
tungen stockte der Ausschuss den Einnahmeansatz um
7,541 Mrd. Euro auf 239,956 Mrd. Euro auf.

Die Ausgaben beliefen sich auf rund 11,650 Mrd. Euro nach
10,112 Mrd. Euro im Vorjahr. Der Haushaltsausschuss
senkte die Ausgaben im Rahmen seiner Beratungen um
653,020 Mio. Euro auf 10,997 Mrd. Euro ab.

Die Berichterstatter hatten im Kapitel 60 01 – Steuern –
mehrheitlich eine Vielzahl von Änderungen aufgrund der
vorliegenden Steuerschätzung und in Umsetzung des Haus-
haltsbegleitgesetzes 2011 bei Stimmenthaltung der Bericht-
erstatterin der Fraktion DIE LINKE. empfohlen. Auch im
Kapitel 60 02 waren zahlreiche Titel von Änderungen auf
Empfehlung der Mehrheit der Berichterstatter betroffen.

Für das Kapitel 60 04 – Bundesimmobilienangelegenheiten
– wurde ein eigener Berichterstattervorschlag vorgelegt, der
jedoch keine Änderungen gegenüber dem Regierungsent-
wurf vorsah.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte über-
greifend zum gesamten Einzelplan einen Antrag mit der
Überschrift „Haushaltskonsolidierung sowie Investitionen
in Klimaschutz und soziale Teilhabegerechtigkeit fair und
nachhaltig finanzieren“ und der darin formulierten Forde-
rung ein, genügend finanzielle Mittel auf der Einnahme-
seite zur Verfügung zu stellen, um die natürlichen Lebens-
grundlagen zu erhalten, die Kluft zwischen Arm und Reich
zu begrenzen und zukünftigen Generationen durch Bil-
dung und Forschung Perspektiven zu eröffnen. Gleichzei-
tig müsse kommenden Generationen ein finanz- und haus-
haltspolitischer Gestaltungsspielraum vererbt werden.
Unter anderem wollte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eine Erweiterung der Luftverkehrsabgabe, die
Abschaffung von Ausnahmen bei der Mehrwertsteuererhe-
bung, eine Abschmelzung des Ehegattensplittings, die
Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45 Prozent, die
Abschaffung der Abgeltungsteuer, die Rücknahme der Ho-
telförderung sowie einen umfangreichen Abbau vorhande-
ner Subventionen. Bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. konnte sich der Antrag gegen die
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP im Ausschuss nicht durchsetzen. Ebenfalls bezo-
gen auf den gesamten Einzelplan forderte die Fraktion DIE
LINKE. eine stärkere Beteiligung der wirtschaftlich Leis-
tungsfähigen an den Kosten des Gemeinwohls durch Erhö-
hung u. a. des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer,
pischen und der XII. Paralympischen Winterspiele 2018 im
Freistaat Bayern zur anteiligen Deckung eines etwaigen

eine Sonderabgabe auf Boni in der Finanzbranche, die
Einführung einer Millionärsteuer, die Einführung einer

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 59 – Drucksache 17/3525

Finanztransaktionsteuer, die Besteuerung von Gewinnen
beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die
Rücknahme der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von
25 auf 15 Prozent, die Wiedereinführung der Besteuerung
der Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz, die Ab-
schöpfung der leistungslos erzielten Sondergewinne der
Stromversorgungsunternehmen aus dem Emissionshandel
und den Ausbau der Steuerfahndung bei Großunterneh-
men und Banken und daraus resultierend die Erhöhung des
Ansatzes der veranschlagten Steuern und ähnlichen Abga-
ben von 232,415 Mrd. Euro auf 289,415 Mrd. Euro.

Im Kapitel 60 01 – Steuern – wollte die Fraktion der SPD
Mehreinnahmen durch die Anhebung des Spitzensteuersat-
zes von 42 auf 49 Prozent ab einem zu versteuernden Jah-
reseinkommen von 100 000 Euro für Ledige und 200 000
Euro für Verheiratete erreichen. Damit verbunden bean-
tragte sie bei dem Einnahmetitel „Lohnsteuer“ eine Aufsto-
ckung des Ansatzes von 55,781 Mrd. Euro auf 58,581 Mrd.
Euro. Dieser Antrag blieb ebenso ohne Mehrheit wie der,
den Ansatz bei der Körperschaftsteuer von 6,625 Mrd. Euro
auf 10,325 Mrd. Euro anzuheben. Erzielt werden sollten die
Mehreinnahmen bei diesem Titel durch Einführung einer
Bundessteuerverwaltung und verbunden damit durch eine
Verbesserung und Optimierung des Steuervollzugs. Auch
die Anträge der Fraktion der SPD auf Ausbringung von vier
neuen Einnahmetiteln „Änderung der Insolvenzordnung“
(Rücknahme der Änderung der Insolvenzordnung), „Ände-
rung des Stromsteuer- und Energiesteuergesetzes im Rah-
men des Haushaltsbegleitgesetzes 2011“ (Rücknahme der
Steueränderung), „Kernbrennstoffsteuergesetz“ (Anhebung
des Steuertarifs) und „Rücknahme des Wachstumsbeschleu-
nigungsgesetzes (mit Ausnahme der Anhebung des Kinder-
geldes) sowie des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-
Vorgaben“ konnten sich in den Abstimmungen nicht durch-
setzen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP beantrag-
ten aufgrund des Kabinettbeschlusses vom 10. November
2010 in der Titelgruppe 01 – Veränderungen auf Grund
steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung – einen
neuen Titel „Erhöhung der Tabaksteuer“ mit einem Titelan-
satz in Höhe von 200 Mio. Euro. Der Antrag wurde mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenhaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE. vom Ausschuss angenommen.

Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen plädierte die
Fraktion DIE LINKE. bei den Einnahmen für einen Verzicht
auf die Privatisierung der Deutschen Bahn AG und bean-
tragte infolgedessen die Streichung der Deutschen Bahn AG
aus den Erläuterungen bei dem Titel „Einnahmen aus der
Veräußerung von Beteiligungen und aus der Verwertung
von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes“. Der Antrag
wurde mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposi-
tionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.

Bei den Ausgaben fand der Antrag der Fraktion der SPD auf
Ausbringung einer Globalen Minderausgabe mit einem An-
satz in Höhe von 3,5 Mrd. Euro ebenfalls keine Mehrheit.
Ebenfalls keine Mehrheit fand der Antrag der Fraktion der

neuen Titel „Globale Mehreinnahmen“ mit einem Ansatz in
Höhe von 3,5 Mrd. Euro auszubringen. Mit der Stimmen-
mehrheit der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
beschloss der Ausschuss eine Kürzung in Höhe von
2,060 Mio. Euro bei dem Titel „Maßnahmen zur Klimaneu-
tralisierung von Dienstreisen der Bundesregierung und des
Deutschen Bundestages“. Die weiteren Anträge der Frak-
tion DIE LINKE. auf Ausbringung neuer Titel „Kommunale
Investitionspauschale“ mit einem Ansatz in Höhe von
3 Mrd. Euro und „Globale Minderausgabe für Maßnahmen
im Bereich der Öffentlichkeit“ in Höhe von 7,5 Mio. Euro
blieben aufgrund der Abstimmungsergebnisse ohne Einfluss
auf die Beschlüsse des Ausschusses. Dieses Abstimmungs-
verhalten galt auch für den weiteren Antrag der Fraktion der
SPD auf Ausbringung einer Globalen Minderausgabe sowie
der Fraktion DIE LINKE., den Titel „Aufwendungen deut-
scher Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit internationa-
len Einsätzen“ zu streichen.

Abschließend brachten die Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP noch zwei Entschließungsanträge zu dem
Kapitel 60 04 – Bundesimmobilienangelegenheiten – aus,
die bei unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der Op-
positionsfraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vom Ausschuss angenommen wurden.

Der so geänderte Regierungsansatz wurde vom Ausschuss
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

2.2 Haushaltsgesetz

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP betonten, weiter-
hin auch in 2011 an der pauschalen Stelleneinsparung fest-
zuhalten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalte
bereits eine pauschale Stelleneinsparung durch eine Ein-
sparquote in Höhe von 1,5 Prozent. Auch werde die durch
das Parlament eingeführte Aufhebung der früheren
Ausnahmeregelungen für bestimmte Bereiche, wie zum
Beispiel Bundespolizei und Zollkriminalamt, bei der
0,4- prozentigen Stelleneinsparung aufgrund der Verlänge-
rung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte im
Gesetzentwurf fortgeführt. Aufgrund der terroristischen Ge-
fährdungen hätten die Koalitionsfraktionen durch eine Er-
gänzung in Form eines neuen Absatzes 2 in § 21 des Ent-
wurfs des Haushaltsgesetzes die Möglichkeit geschaffen,
dass die Bundesregierung, soweit notwendig, den sicher-
heitspolitisch bedeutsamen Bereich der Bundespolizei von
dieser Aussparung ausnehmen könne.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP unterstrichen bei
den pauschalen Stelleneinsparungen die Notwendigkeit,
dass auch die Verwaltung zur Einhaltung der Schulden-
bremse ihren Konsolidierungsbeitrag leiste. Gleichzeitig
seien begrenzt gezielte Stellenverstärkungen in ökonomisch
und politisch wichtigen Bereichen vorgenommen worden.
Ein Schwerpunkt dieser Stellenverstärkungen liege beim
Deutschen Patent- und Markenamt, womit die innovative
Umsetzung von Forschungsergebnissen erleichtert werden
solle. Daneben sei, wie auch schon bei den Sachausgaben,
der Bereich der Integrationsförderung und der Erforschun-
SPD, infolge der geforderten Einführung eines einheitlichen
gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde einen

gen für ein Endlager für radioaktive Abfälle durch perso-
nelle Maßnahmen gestärkt worden. Personalwirtschaftliche

Drucksache 17/3525 – 60 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

und sachausgabenbezogene Vorsorge sei darüber hinaus für
die beabsichtigte Umsetzung der CSS-Technik vorgenom-
men worden.

Daneben wiesen die Fraktionen der CDU/CSU und FDP
darauf hin, dass die Gewährleistungsermächtigungen im
Gesetzentwurf bereits sachgerecht ausgestattet seien. Es
zeige sich, dass es zur Sicherung von Arbeitsplätzen richtig
gewesen sei, den Gewährleistungsrahmen in der Vergangen-
heit entsprechend aufzustocken. Im Hinblick auf die aktuell
allgemein günstige Wirtschaftslage sei die mit dem Gesetz-
entwurf bereits umgesetzte Ansatzreduzierung daher zu be-
grüßen.

Die Fraktion der SPD hob hervor, die Neuverschuldung
sei viel zu hoch. Die schwarz-gelbe Koalition habe nicht in
dem Umfang wie geboten, notwendig und möglich die Neu-
verschuldung gegenüber dem Haushaltsentwurf zurückge-
führt.

Geboten sei nach Sinn und Geist der verfassungsrechtlichen
Neuregelung zur Schuldenbremse eine Aktualisierung der
Schuldenobergrenze, die zu einem einzuhaltenden Höchst-
wert von 45 Mrd. Euro statt 53 Mrd. Euro führe; diesen
Wert habe die Koalition mit 48,4 Mrd. Euro klar verfehlt.

Notwendig sei die Reduzierung der Neuverschuldung, da
die Zinsausgaben jetzt schon bei einer Bundesschuld von
über 1 000 Mrd. Euro die tickende Zeitbombe im Bundes-
haushalt seien. Derzeit seien bei historisch niedrigen Zins-
sätzen „nur“ rund 34 Mrd. Euro Zinsausgaben zu leisten,
aber eine Erhöhung des durchschnittlichen Zinssatzes um
nur 1 Prozent treibe die Zinsausgaben schon um 10 Mrd.
Euro nach oben und würge entsprechend andere Politik-
bereiche ab.

Möglich sei eine weit deutlichere Rückführung gewesen,
weil die Koalition mit den automatischen überwiegend
konjunkturellen Haushaltsverbesserungen von insgesamt
11,2 Mrd. Euro seit dem Kabinettentwurf bei Steuern, Ar-
beitsmarkt, Zinsen und Gewährleistungen nur mit einem
Teil von 8,9 Mrd. Euro die Neuverschuldung abgesenkt
habe. Den Rest habe sie für zusätzliche Ausgaben verwandt.
Bei echten Konsolidierungsanstrengungen sei zudem eine
Rückführung der Neuverschuldung nicht nur um diese
Differenz von 2,3 Mrd. Euro, sondern in deutlich höherem
Umfang möglich gewesen. Dies habe die Fraktion der SPD
mit ihren Änderungsanträgen bewiesen.

Die Fraktion der SPD forderte, auf die im Entwurf vorgese-
hene pauschale Stelleneinsparung von 1,5 Prozent zu ver-
zichten. Die seit 1993 vorgenommene jährliche pauschale
Stelleneinsparung habe inzwischen zu einer erheblichen Re-
duzierung des Personals geführt. Zugleich sei eine Vielzahl
neuer Aufgaben auf die obersten Bundesbehörden zuge-
kommen, sodass jetzt die Qualität der öffentlichen Aufga-
benwahrnehmung und auch die Personalgewinnung ernst-
haft gefährdet seien. Zur weiteren Verbesserung der Effi-
zienz und der zielgenauen Personalbedarfsplanung und
- gewinnung sei es erforderlich, eine ressortspezifische Per-
sonalplanung durchzuführen und daraus die entsprechenden
Konsequenzen für die weitere Gestaltung des Personalkör-
pers zu ziehen.

Nach der Ablehnung dieser Forderung seitens der Koalition

zung auszunehmen. Die erfolgreiche und effektive Arbeit
des THW sei in seiner Organisationsstruktur und dem Zu-
sammenwirken von ca. 800 hauptamtlichen Mitarbeitern
und 80 000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern be-
gründet. Die geplante Einsparung von 1,5 Prozent der
hauptamtlichen Stellen kegelgerecht in 2011 gefährde diese
erfolgreiche Organisationsstruktur und habe Auswirkungen
auf die Effektivität der Einsätze im In- und Ausland.

Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. höhlten die Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP wie ihre Vorgängerregierun-
gen die Einnahmebasis des Staates durch Steuergeschenke
an Besserverdienende und Vermögende aus. Unternehmens-
steuern und Einkommensteuerspitzensätze wurden gesenkt,
Steuerschlupflöcher offengehalten oder sogar neue bereitge-
stellt. Mit Einsatz des Druckmittels Schuldenbremse wird
ein angeblicher Sachzwang für Sozialabbau geschaffen.
Statt eine Finanztransaktionsteuer einzuführen, organisieren
Koalitionsfraktionen und Bundesregierung die Vergesell-
schaftung der durch die Zockerei der Banken verursachten
Milliardenverluste. Diese Zangenpolitik ziele darauf ab,
dem Staat systematisch Ressourcen zu entziehen. Ergebnis
sei, dass allein der Bund sich 2011 voraussichtlich mit
48 Mrd. Euro zusätzlich verschulden werde.

Der Bundeshaushalt bilde ab, dass Koalitionsfraktionen und
Bundesregierung es bewusst versäumen, Krisenverursacher
und wirtschaftlich Leistungsfähige stärker an den Kosten
des Gemeinwesens zu beteiligen. Dieser Haushalt produ-
ziere mehr Armut dort, wo schon Armut sei, schaffe mehr
Reichtum dort, wo schon Reichtum sei.

Die geplante Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ma-
che deutlich, dass CDU/CSU und FDP Erfüllungsgehilfen
der Atomkraftwerke betreibenden Energiekonzerne seien.
Im Zuge ihrer Politik zu Gunsten der Atomenergielobby er-
höhe die Bundesregierung die Haushaltsrisiken künftiger
Jahre, indem sie eine Exportkreditgarantie für ein brasiliani-
sches Atomkraftwerk in Milliardenhöhe gewähre. Trotz be-
stehender Mängel und Risiken wolle die Bundesregierung
die Garantiezusage nicht an konkrete Bedingungen knüp-
fen, die die bestehenden großen Risiken für die brasiliani-
sche Bevölkerung zumindest verringern könnten.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass sie bei der
Beratung des Regierungsentwurfs für das Haushaltsgesetz
2011 erneut den Antrag gestellt habe, den Bundesbehörden
zu untersagen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit bera-
tender oder Vorgesetztenfunktion zu beschäftigen, die
gleichzeitig einen laufenden oder ruhenden Arbeits- oder
Werkvertrag mit einem privaten Arbeitgeber hätten. Die
Fraktion DIE LINKE. wollte verhindern, dass Interessen-
gruppen durch Ausleihen von Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern an Ministerien die Möglichkeit erhielten, unmittel-
bar Einfluss zu nehmen, indem sie zum Beispiel an der Er-
stellung von Gesetzentwürfen mitwirkten. Der Antrag zielte
darauf ab, die Exekutive von Lobbydruck zu entlasten. Der
Antrag sei mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD abge-
lehnt worden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte ihre
Überzeugung, dass mit dem Bundeshaushalt 2011 die
forderte die Fraktion der SPD, wenigstens die „Bundesan-
stalt Technisches Hilfswerk“ von der pauschalen Stellenkür-

schwarz-gelbe Koalition die ökologische und die soziale
Verschuldung erhöht. Die millionenschweren Geschenke an

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61 – Drucksache 17/3525

die Industrie bei Laufzeitverlängerung und Ökosteueraus-
nahmen zeigten, dass bei der Koalition kein geradliniger
Konsolidierungskurs vorhanden sei. Die Geschenke an
Atomkonzerne und Industrie bezahlten jetzt sowohl die
Schwachen durch Kürzungen als auch unsere Kinder, denen
CDU/CSU und FDP neben den Rekordschulden auch noch
neuen Atommüll vor die Füße kippten. Die unsoziale Aus-
gestaltung des schwarz-gelben Sparpakets sei abzulehnen.
Beispiel Elterngeld: Die Schwächsten sollten Einsparungen
in Höhe von 300 Mio. Euro aufbringen, die Normalverdie-
ner 200 Mio. Euro und die Besser- und Bestverdienenden
gerade einmal 6 Mio. Euro. Langzeitarbeitslose und arme
Familien würden die Hauptlast der Konsolidierung tragen.
Zudem konsolidiere sich der Bund gefährlich zu Lasten der
Kommunen (Heizkostenzuschuss Wohngeld, Streichung
Rentenbeitrag für ALG-II-Empfänger, Städtebauförderung).

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darüber hi-
naus darauf hin, dass nach der schweren Finanz- und Wirt-
schaftskrise jetzt die Konsolidierung der Staatshaushalte im
Fokus der Finanz- und Wirtschaftspolitik stehen müsse. Der
Bund sei mit über einer Billion Euro verschuldet. Daraus
würden immense Zinsverpflichtungen erwachsen. Im Jahr
2013 würden nach der aktuell vorliegenden Finanzplanung
fast 50 Mrd. Euro für Zinszahlungen gebunden. Dies ent-
spreche einem Sechstel des gesamten Haushaltsvolumens.
Die aktuelle Konjunkturentwicklung eröffne gute Rahmen-
bedingungen für die Konsolidierung. Die Binnennachfrage
entwickele sich sehr positiv, auch wenn zu befürchten sei,
dass die Finanzkrise angesichts der Risiken im Euroraum
noch nicht überwunden sei.

Von der aktuellen Rekordverschuldung Stück für Stück he-
runterzukommen, wie dies die im Grundgesetz verankerte
Schuldenbremse verlange, werde ein Kraftakt für Politik
und Gesellschaft. Es sei klar: Prioritäten für nachhaltige
Entwicklung seien zu setzen. Nicht alles Wünschenswerte
sei finanzierbar.

Die ursprünglich geplante Nettokreditaufnahme für 2011
habe bei der Einbringung des Haushalts 57,5 Mrd. Euro be-
tragen. Allein aufgrund der eingetretenen Konjunkturver-
besserung, die sich bei den Steuereinnahmen (Steuerschät-
zung für 2011: Bundesanteil +8,1 Mrd. Euro) und beim Ar-
beitsmarkt (Reduktion Darlehen Bundesagentur für Arbeit,
geringerer Ansatz für Arbeitslosengeld II: 1,65 Mrd. Euro)
seit der Aufstellung des Bundeshaushalts ergeben habe,
hätte die Nettokreditaufnahme um 9,75 Mrd. Euro sinken
können. Die schwarz-gelbe Koalition verkaufe die Senkung
der Nettokreditaufnahme um nur 9,1 Mrd. Euro als Sparer-
folg. Die Koalition schmücke sich mit den Federn einer aus-
gabenseitigen Konsolidierung, ohne diese tatsächlich einzu-
lösen. Mit ihrem lobbygetriebenen Verzicht auf die Einbin-
dung starker Schultern in ihr Sparpaket kapituliere die
schwarz-gelbe Koalition vor der Aufgabe, den Bundeshaus-
halt zügig und nachhaltig zu konsolidieren. Trotz der guten
Konjunkturentwicklung könne die Koalition die Nettokre-
ditaufnahme gegenüber dem Schuldenrekordjahr 2010 nur
um ca. 1,6 Mrd. Euro senken. Das sei peinlich wenig.

Schwarz-Gelb verzögere den ökologischen Umbau unserer
Wirtschaft und verhindere damit neue Jobs in Umwelt- und
Energietechnologien. Die Koalition streiche Mittel für Um-

Anstrengungen für den notwendigen ökologischen Struktur-
wandel der deutschen Wirtschaft. Dabei seien gerade diese
Mittel gut angelegte Investition für mehr Arbeitsplätze.

Die Regierung schleife klammheimlich die Förderungen für
den Ökolandbau: Das Programm wurde einfach umgewid-
met, nun seien die 16 Mio. Euro nicht mehr nur für Öko-
landbau, sondern plötzlich auch für „andere nachhaltige
Formen der Landwirtschaft“.

Nettokreditaufnahme Bundesregierung: 48,4 Mrd. Euro

Nettokreditaufnahme Grünes
Haushaltskonzept: 46,8 Mrd. Euro.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass
die Laufzeitverlängerung den Atomkonzernen Milliarden-
gewinne einbringe. Davon greife die Bundesregierung mit
der geplanten Besteuerung der Brennelemente nur einen
sehr kleinen Teil ab. Der Atomindustrie sei es in nächtlichen
Kungelrunden gelungen, die geplante Brennelementesteuer
wesentlich herunterzuhandeln. Aufgrund der mangelhaften
Gesetzgebung könnten die Atomkonzerne durch den Aus-
tausch von Brennelementen vor Beginn des neuen Jahres
Steuern im Umfang von hunderten Millionen Euro umge-
hen.

Das Energiekonzept der Bundesregierung biete keine
schlüssige Strategie, wie der Umbau des Energiesektors ge-
lingen könne, im Gegenteil – die Laufzeitverlängerung der
AKW sei keine Brücke, sondern vergrößere die Sicherheits-
und Endlagerproblematik, sei wettbewerbsfeindlich, verhin-
dere Investitionssicherheit für Stadtwerke und die Produ-
zenten erneuerbarer Energien. Die Auslagerung wichtiger
Programme im Klimaschutzbereich in das Sondervermögen
„Energie- und Klimafonds“ sei ein schlechter PR-Gag, um
die Laufzeitverlängerungen und die Milliardenprofite der
Atomkonzerne zu legitimieren.

Auf internationaler Ebene sehe es nicht besser aus – Gelder
würden doppelt und dreifach angerechnet. Durch den Bruch
internationaler Verpflichtungen, wie die Kürzung der „Fast-
Start-Gelder“, verspiele die Bundesrepublik Deutschland
ihre Glaubwürdigkeit. Gleichzeitig subventioniert die Bun-
desregierung weiterhin ökologisch schädliches Verhalten.

2.2.1 Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz

2.2.1.1 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP

1. In § 1 wird die Angabe „307 400 000 000“ Euro durch
die Angabe „305 800 000 000 Euro“ ersetzt.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird die Angabe „57 500 000 000 Euro“
durch die Angabe „48 400 000 000 Euro“ ersetzt.

b) Absatz 2 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst:

„Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Be-
träge zur Tilgung von im Haushaltsjahr 2011 fällig
werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus dem
Saldo der im Kreditfinanzierungsplan (Teil VI des
Gesamtplans) ausgewiesenen Ausgaben zur Tilgung
von Krediten (Nummer 2) und den sonstigen Einnah-
men zur Schuldentilgung (Nummer 1.2) ergibt. Dem
welt- und Klimaschutz zusammen. Damit gefährde sie nicht
nur die selbst gesteckten Klimaziele, sondern schwäche die

Kreditrahmen nach Satz 1 wachsen im Falle unvor-
hergesehenen Bedarfs Beträge in Höhe von bis zu

Drucksache 17/3525 – 62 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

15 000 000 000 Euro zum Rückkauf von Wertpapie-
ren des Bundes oder zur Rückzahlung von Darlehen
zu, soweit die in Satz 1 genannte Summe der Beträge
zur Tilgung überschritten wird.“

3. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Im Teilsatz vor Nummer 1 wird die Angabe
„452 395 000 000 Euro“ durch die Angabe
„445 595 000 000 Euro“ ersetzt.

b) In Nummer 4 wird die Angabe „7 500 000 000 Euro“
durch die Angabe „700 000 000 Euro“ ersetzt.

4. In § 9 Absatz 2 werden die Wörter „Artikel 4 des Geset-
zes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424)“ durch die Wör-
ter „Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes vom 3. August 2010
(BGBl. I S. 1112)“ ersetzt.

5. In § 20 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „Fi-
nanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung“ die
Wörter „ ,die Planstellen und Stellen beim Technischen
Hilfswerk“ eingefügt und nach dem Wort „sowie“ die
Wörter „die Planstellen und Stellen“ gestrichen.

6. § 21 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 1 wird folgender neue Absatz 2 einge-
fügt:

„(2) Das Bundesministerium der Finanzen wird er-
mächtigt, mit Zustimmung des Haushaltsausschus-
ses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang
mit der Verbesserung der Luftfrachtkontrolle Aus-
nahmen bei den in § 20 Absatz 2 dieses Gesetzes ge-
nannten Bereichen zuzulassen.“

b) Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3
und 4.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP bei Stimmenhaltung der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

2.2.1.2 Änderungsantrag der Fraktion der SPD

„Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2011 wird wie folgt
geändert:

§ 20 wird ersatzlos gestrichen.

§§ 21 bis 24 werden zu §§ 20 bis 23.

B e g r ü n d u n g

Die seit 1993 zu leistende jährliche pauschale Stelleneinspa-
rung hat zu einer kontinuierlichen Reduzierung des Perso-
nals des Bundes geführt. Zugleich kamen eine Vielzahl
neuer Aufgaben auf die obersten Bundesbehörden zu, die
die ursprünglich vorhandenen Handlungsspielräume für
Stelleneinsparungen jedes Jahr zurückgeführt haben. Zwar
gewann die kontinuierliche Evaluation und Aufgabenkritik
zunehmend an Bedeutung, nicht-ministerielle Kernaufga-
ben wurden ausgelagert oder in Dienstleistungszentren zu-
sammengefasst. Die hinreichende Erfüllung öffentlicher
Aufgaben erfordert jedoch stetig mehr fachlich hervorra-

Dem wird eine pauschale Einsparquote von Planstellen und
Stellen nicht länger gerecht. Eine weitere Reduzierung des
Personals wird in einigen obersten Bundesbehörden nicht
nur die Qualität der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung,
sondern auch die Personalgewinnung vor unüberwindliche
Hürden stellen. Zur weiteren Verbesserung der Effizienz
und der zielgenauen Personalbedarfsplanung und -gewin-
nung ist daher erforderlich, eine ressortspezifische Perso-
nalplanung durchzuführen, wie es die Bundesregierung für
den ministeriellen, aber auch den nachgeordneten Bereich
schon heute tut.

Die Regelung des § 20 HG 2011 ist daher insgesamt abzu-
lehnen.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. abgelehnt.

2.2.1.3 Änderungsantrag der Fraktion der SPD

„Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2011 wird wie folgt
geändert:

In § 20 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort ‚Zollverwal-
tung‘ ein Komma sowie die Wörter ‚die Planstellen und
Stellen bei der Bundesanstalt technisches Hilfswerk‘ einge-
fügt.

B e g r ü n d u n g

Das Technische Hilfswerk leistet technische Hilfe nach dem
Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz, im Ausland im
Auftrag der Bundesregierung und bei der Bekämpfung von
Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen
größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahren-
abwehr zuständigen Stellen. Es besteht aus ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfern und hauptamtlichen Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern.

Die erfolgreiche und effektive Arbeit des THW ist begrün-
det in seiner Organisationsstruktur und dem Zusammenwir-
ken von ca. 800 hauptamtlichen Mitarbeitern und ca. 80 000
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Der hauptamt-
liche Bereich umfasst die Leitung des THW, die Bundes-
schule, 8 Landesverbandsdienststellen und 66 Geschäfts-
stellen.

Die geplante Einsparung von 1,5 Prozent der hauptamt-
lichen Stellen kegelgerecht in 2011 gefährdet die erfolgrei-
che Organisationsstruktur des THW, hat Auswirkungen auf
die Effektivität der Einsätze des THW im In- und Ausland
und beeinträchtigt die Bewältigung der zunehmenden Auf-
gabenerfüllung.

Es ist deshalb erforderlich, die Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk in den Kreis der Bundeseinrichtungen aufzuneh-
men, die gesetzlich – und nicht nur durch eventuelle Ab-
sprachen der Bundesregierung – von der pauschalen Einspa-
rung der Planstellen uns Stellen ausgenommen wird.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
gend ausgebildetes Personal und eine zukunftsgerichtete
Personalplanung.

SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abge-
lehnt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 63 – Drucksache 17/3525

2.2.1.4 Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.

㤠13 lautet:

‚Entlastung der Exekutive von Lobby-Druck

Für sämtliche Personaltitel des Bundeshaushalts gilt: Den
Bundesbehörden ist es untersagt, Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter mit beratender und/oder Vorgesetzten-Funktion zu
beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder ruhen-
den Arbeits- und/oder Werkvertrag mit einer oder mehreren
Personen- oder Kapitalgesellschaften mit nichtstaatlichen
Anteilseignerinnen und/oder -eignern haben.‘

Die Ordnungsnummern der §§ 13 ff. aus dem Regierungs-
entwurf werden jeweils um einen Zähler erhöht.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung
der Fraktion der SPD abgelehnt.

2.2.1.5 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

㤠3 Abs. 1 Nr. 3 des Haushaltsgesetzes 2011 wird wie folgt
geändert:

‚3. bis zu 7.120.000.000 Euro für Kredite zur Mitfinanzie-
rung entwicklungspolitisch förderungswürdiger Vorha-
ben der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit sowie
für zinsverbilligte Kredite für entwicklungspolitisch för-
derungswürdige Vorhaben der bilateralen Finanziellen
Zusammenarbeit sowie für Förderkredite zur Finanzie-
rung entwicklungspolitisch förderungswürdiger Vorha-
ben der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit sowie
für zinsverbilligte Kredite an den Clean Technology
Fund und an die Infrastructure Crisis Facility der
Weltbankgruppe,‘“.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD abgelehnt.

Berlin, den 12. November 2010

Norbert Barthle
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter

Drucksache 17/3525 – 64 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Haushalt 2011
Ergebnis der Beratung

im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Gesamtübersicht

Mio. €
I.Ausgaben

Entwurf ...................................................................................... 307.400

Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2010) .......................... -3,8

Veränderung ............................................................................. -1.600

Ausgaben neu ......................................................................... 305.800

Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2010) .......................... -4,3

Investitionen

• Entwurf ............................................................................. 33.843

• Veränderung ..................................................................... -1.513

Investitionen neu ............................................................... 32.330

II.Einnahmen

1. Steuereinnahmen

• Entwurf ............................................................................. 221.753

• Veränderung ..................................................................... +7.411

Steuereinnahmen neu ....................................................... 229.164

2. Sonstige Einnahmen

• Entwurf ............................................................................. 28.147

• Veränderung ..................................................................... +89

Sonstige Einnahmen neu .................................................. 28.236

3. Nettokreditaufnahme

• Entwurf ............................................................................. 57.500

• Veränderung ..................................................................... -9.100

Nettokreditaufnahme neu .................................................. 48.400

4. Nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokredit-
aufnahme

• Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme........ 45.583

• Abzüglich Konjunkturkomponente..................................... -2.475

• Abzüglich Saldo der finanziellen Transaktionen ............... -5.037

• Maximal zulässige Nettokreditaufnahme .......................... 53.095

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 65 – Drucksache 17/3525

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2011
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Einnahmen

Ergebnis Haushaltsausschuss
Regierungs-

entwurf Erhö-
hungen

Herab-
setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

Neuer
AnsatzEinzelplan

Ressort

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 193 - - - 193
02 Deutscher Bundestag 1.376 290 - +290 1.666
03 Bundesrat 84 - - - 84
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 3.130 - - - 3.130
05 Auswärtiges Amt 110.342 - - - 110.342
06 Bundesministerium des Innern 425.489 - - - 425.489
07 Bundesministerium der Justiz 413.605 1.250 - +1.250 414.855
08 Bundesministerium der Finanzen 357.293 - - - 357.293
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
323.178 - - - 323.178

10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz

61.716 - - - 61.716

11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 6.443.426 - 150.000 -150.000 6.293.426
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung
6.640.622 - - - 6.640.622

14 Bundesministerium der Verteidigung 223.685 - - - 223.685
15 Bundesministerium für Gesundheit 82.556 450 - +450 83.006
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit
366.823 - - - 366.823

17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

67.088 - - - 67.088

19 Bundesverfassungsgericht 40 - - - 40
20 Bundesrechnungshof 191 - - - 191
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
637.830 - - - 637.830

30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 118.596 - - - 118.596
32 Bundesschuld 58.707.683 110.000 9.102.990 -8.992.990 49.714.693
60 Allgemeine Finanzverwaltung 232.415.054 14.780.000 7.239.000 +7.541.000 239.956.054

Summe 307.400.000 14.891.990 16.491.990 -1.600.000 305.800.000

Im Epl. 32 (Spalte 6) Nettokreditaufnahme = 48.400.000
Im Epl. 60 (Spalte 5) Steuermehreinnahmen = 7.411.000
Im Epl. 60 (Spalte 6) Münzeinnahmen = 376.000

Drucksache 17/3525 – 66 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2011
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Ausgaben

Ergebnis Haushaltsausschuss
Regierungs-

entwurf Erhö-
hungen

Herab-
setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

Neuer
AnsatzEinzelplan

Ressort

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 30.176 100 400 -300 29.876
02 Deutscher Bundestag 676.140 6.733 1.090 +5.643 681.783
03 Bundesrat 21.342 - - - 21.342
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 1.817.994 29.014 5.053 +23.961 1.841.955
05 Auswärtiges Amt 3.098.107 20.527 14.980 +5.547 3.103.654
06 Bundesministerium des Innern 5.387.334 23.187 8.282 +14.905 5.402.239
07 Bundesministerium der Justiz 486.699 11.922 5.536 +6.386 493.085
08 Bundesministerium der Finanzen 4.469.501 11.345 21.217 -9.872 4.459.629
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
6.056.056 369.311 308.502 +60.809 6.116.865

10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz

5.481.558 37.650 27.650 +10.000 5.491.558

11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 131.848.403 1.106.333 1.662.068 -555.735 131.292.668
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung
24.992.120 3.047.598 2.791.748 +255.850 25.247.970

14 Bundesministerium der Verteidigung 31.549.290 151.900 152.236 -336 31.548.954
15 Bundesministerium für Gesundheit 15.785.152 532 8.438 -7.906 15.777.246
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit
1.639.879 - 4.000 -4.000 1.635.879

17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

6.437.000 158.220 124.179 +34.041 6.471.041

19 Bundesverfassungsgericht 24.971 - - - 24.971
20 Bundesrechnungshof 124.543 - - - 124.543
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
6.073.120 179.000 33.000 +146.000 6.219.120

30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 11.646.948 35.155 36.070 -915 11.646.033
32 Bundesschuld 38.103.377 - 931.058 -931.058 37.172.319
60 Allgemeine Finanzverwaltung 11.650.290 51.540 704.560 -653.020 10.997.270

Summe 307.400.000 5.240.067 6.840.067 -1.600.000 305.800.000

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 67 – Drucksache 17/3525

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2011
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Verpflichtungsermächtigungen

Ergebnis Haushaltsausschuss
Regierungs-

entwurf Erhö-
hungen

Herab-
setzungen

Mehr (+)
Weniger (-)

(Saldo)

Neuer
AnsatzEinzelplan

Ressort

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

02 Deutscher Bundestag 16.174 - - - 16.174
04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt 213.915 1.000 2.000 -1.000 212.915
05 Auswärtiges Amt 886.233 4.317 - +4.317 890.550
06 Bundesministerium des Innern 1.007.341 12.000 9.185 +2.815 1.010.156
07 Bundesministerium der Justiz - 4.815 - +4.815 4.815
08 Bundesministerium der Finanzen 1.223.598 72.750 1.600 +71.150 1.294.748
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie
3.073.944 361.314 296.700 +64.614 3.138.558

10 Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz

1.294.403 - - - 1.294.403

11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 3.237.564 4.500 32.685 -28.185 3.209.379
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung
11.785.443 2.074.750 1.951.878 +122.872 11.908.315

14 Bundesministerium der Verteidigung 8.532.360 1.344.020 1.600.000 -255.980 8.276.380
15 Bundesministerium für Gesundheit 68.893 2.912 312 +2.600 71.493
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und

Reaktorsicherheit
1.838.933 - - - 1.838.933

17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend

356.574 - 8.760 -8.760 347.814

19 Bundesverfassungsgericht 21.495 - - - 21.495
20 Bundesrechnungshof 2.520 - - - 2.520
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung
5.841.517 221.000 420.941 -199.941 5.641.576

30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 6.442.528 10.000 10.000 - 6.442.528
60 Allgemeine Finanzverwaltung 534.233 - 3.368 -3.368 530.865

Summe 46.377.668 4.113.378 4.337.429 -224.051 46.153.617

Drucksache 17/3525 – 68 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2011
- Beträge in Mio. € -

Einnahmen

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Einnahmen

Epl. 07
Sonstiges Epl. 07 +1

Summe +1

Epl. 11
11 12 21602 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit -150

Sonstiges Epl. 11 +0

Summe -150

Epl. 32
32 01 32511 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt -9.100
32 08 11102 Entgelte und sonstige Einnahmen aus Gewährleistungsmaßnahmen +110

Sonstiges Epl. 32 -3

Summe -8.993

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69 – Drucksache 17/3525

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Einnahmen

Epl. 60
60 01 01101 Lohnsteuer +2.465
60 01 01201 Veranlagte Einkommensteuer +1.763
60 01 01301 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne das in Tit. 018 03 erfasste

Aufkommen) +1.437
60 01 01401 Körperschaftsteuer +1.905
60 01 01501 Umsatzsteuer -328
60 01 01601 Einfuhrumsatzsteuer +835
60 01 01602 Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich

zwischen Bund und Ländern -171
60 01 01701 Gewerbesteuerumlage +166
60 01 01803 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge -761
60 01 02101 Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU -370
60 01 02202 BNE-Eigenmittel der EU -100
60 01 03102 Energiesteuer (aus dem Verbrauch von anderen Heizstoffen als von Erdgas) -151
60 01 03103 Energiesteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den Titeln 031 02 und 031

04 erfasste Aufkommen) +252
60 01 03104 Energiesteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas) +199
60 01 03301 Branntweinsteuer -80
60 01 03602 Versicherungsteuer +200
60 01 04401 Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer +275
60 01 04402 Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer +195
60 01 04403 Solidaritätszuschlag zu den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (ohne das in

Tit. 044 06 erfasste Aufkommen) +145
60 01 04404 Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer +230
60 01 04406 Solidaritätszuschlag zur Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge -95
60 01 01514 Jahressteuergesetz 2010 -381
60 01 01515 Änderung der Insolvenzordnung +148
60 01 03115 Steuerliche Auswirkungen der in der Haushaltsklausur der Bundesregierung

vom 6. und 7. Juni 2010 beschlossenen Maßnahmen -4.800
60 01 03211 Erhöhung der Tabaksteuer +200
60 01 03711 Änderung des Stromsteuer- und Energiesteuergesetzes im Rahmen des

Haushaltsbegleitgesetzes 2011 +830
60 01 03911 Luftverkehrsteuergesetz +1.000
60 01 04111 Kernbrennstoffsteuergesetz +2.300
60 02 11989 Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen +55
60 02 26601 Erhebungskostenpauschale +75

Sonstiges Epl. 60 +103

Summe +7.541

Drucksache 17/3525 – 70 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2011
- Beträge in Mio. € -

Ausgaben

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-ermächtigung

Epl. 01
Sonstiges Epl. 01 +0 +0

Summe +0 +0

Epl. 02
Sonstiges Epl. 02 +6 +0

Summe +6 +0

Epl. 03
Sonstiges Epl. 03 +0 +0

Summe +0 +0

Epl. 04
Sonstiges Epl. 04 +24 -1

Summe +24 -1

Epl. 05
Sonstiges Epl. 05 +6 +4

Summe +6 +4

Epl. 06
Sonstiges Epl. 06 +15 +3

Summe +15 +3

Epl. 07
Sonstiges Epl. 07 +6 +5

Summe +6 +5

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 71 – Drucksache 17/3525

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-ermächtigung

Epl. 08
08 04 53255 Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen +6 +53

Sonstiges Epl. 08 -16 +18

Summe -10 +71

Epl. 09
09 02 89474 Zuschüsse zu den Umstellungskosten aus der Freigabe von Frequenzen

("Digitale Dividende") +62
09 02 68786 Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung für den Mittelstand +80 +19
09 02 68394 Forschungsförderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt -

Förderung von Einzelvorhaben +59 +125
09 02 89294 Forschungsförderung von Technologievorhaben der zivilen Luftfahrt -

Investitionszuschüsse -60 -125
09 02 68292 Zuwendungen an die Wismut GmbH - Betrieb +69
09 02 68335 Nationales Weltraumprogramm - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben +106 +102
09 02 89235 Nationales Weltraumprogramm - Investitionen -106 -102

Sonstiges Epl. 09 -80 -23

Summe +61 +65

Epl. 10
Sonstiges Epl. 10 +10 +0

Summe +10 +0

Epl. 11
11 12 63211 Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung +200
11 12 63613 Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für

Arbeitsuchende +90
11 12 68112 Arbeitslosengeld II -500
11 12 68114 Bildungs- und Teilhabeleistungen +586
11 12 85632 Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit -1.150
11 13 63681 Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung +54
11 13 63682 Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im

Beitrittsgebiet +87
11 13 63683 Zusätzlicher Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung +67

Sonstiges Epl. 11 +11 -28

Summe -556 -28

Drucksache 17/3525 – 72 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-ermächtigung

Epl. 12
12 02 63252 Pauschale Abgeltung der Zweckausgaben bei Entwurfsbearbeitung und

Bauaufsicht (Bundesautobahnen) +74
12 02 74151 Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen) +278 +107
12 02 74153 Erhaltung (Bundesautobahnen) +329 +252
12 02 74154 Erhaltung (Bundesstraßen) +151
12 02 74155 Um- und Ausbau, Rastanlagen, Lärmschutzmaßnahmen

(Bundesautobahnen) +325 +312
12 02 74251 Bau und Erhaltung von Verkehrseinrichtungen und Verkehrsanlagen

(Bundesautobahnen) +125 +110
12 02 78051 Investitionen in die Bundeswasserstraßen -385 -300
12 02 82151 Grunderwerb für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen) +53
12 02 82352 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat

vorfinanzierten unbeweglichen Sachen +99
12 02 89151 Zuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des

Bundes -963 -721
12 03 78012 Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen +385 +300
12 10 74111 Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen) -352 -107
12 10 74131 Um- und Ausbau, Rastanlagen, Lärmschutzmaßnahmen

(Bundesautobahnen) -325 -317
12 10 74132 Erhaltung (Bundesautobahnen) -329 -247
12 10 74142 Erhaltung (Bundesstraßen) -116
12 10 74211 Bau und Erhaltung von Verkehrseinrichtungen und Verkehrsanlagen

(Bundesautobahnen) -125 -110
12 10 82111 Grunderwerb für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen) -53
12 10 82332 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat

vorfinanzierter unbeweglicher Sachen -99
12 22 89101 Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen

des Bundes +963 +721
12 25 63201 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz +188
12 25 63203 Erstattung der den Ländern bei der Erledigung von Bauaufgaben des Bundes

entstehenden Kosten +80
12 25 88211 Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen +8 +143

Sonstiges Epl. 12 -55 -20

Summe +256 +123

Epl. 14
14 02 97202 Globale Minderausgabe +60
14 07 55309 Lagerhaltung und Distribution der Bundeswehr -1.600
14 07 55339 Betrieb der Fahrzeuge des Flottenmanagements +830
14 16 87001 Ausgaben für die Inanspruchnahme aus dem EADS/Airbus im

Zusammenhang mit der Beschaffung des Großraumtransportflugzeuges
A400M von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährten Exportkredit +500
Sonstiges Epl. 14 -60 +14

Summe +0 -256

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 73 – Drucksache 17/3525

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-ermächtigung

Epl. 15
Sonstiges Epl. 15 -8 +3

Summe -8 +3

Epl. 16
Sonstiges Epl. 16 -4 +0

Summe -4 +0

Epl. 17
17 04 97201 Globale Minderausgabe -90
17 10 68102 Elterngeld +60
17 10 68115 Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 6a BKGG Absatz 2 Satz 1 Nummer

2 +98
Sonstiges Epl. 17 -34 -9

Summe +34 -9

Epl. 19
Sonstiges Epl. 19 +0 +0

Summe +0 +0

Epl. 20
Sonstiges Epl. 20 +0 +0

Summe +0 +0

Epl. 23
23 02 68707 Erstattung an den Internationalen Währungsfonds (IWF) aus Mehrerlösen aus

Goldverkäufen +148
23 02 83602 Beteiligung an Einrichtungen der Weltbankgruppe -328
23 02 83604 Beteiligung am Kapital der Afrikanischen Entwicklungsbank und am

Afrikanischen Entwicklungsfonds -93
23 02 89603 Bilaterale Technische Zusammenarbeit +175

Sonstiges Epl. 23 -2 +46

Summe +146 -200

Drucksache 17/3525 – 74 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung

Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-ermächtigung

Epl. 30
Sonstiges Epl. 30 -1 +0

Summe -1 +0

Epl. 32
32 05 57501 Zinsen für Bundesanleihen -67
32 05 57509 Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobligationen,

Bundesschatzanweisungen, unverzinsliche Schatzanweisungen und
Darlehen -600

32 08 87101 Entschädigungen und Kosten aus inlandsbezogenen Gewährleistungen,
Zahlungen zur Abwendung oder Minderung von Schäden -230
Sonstiges Epl. 32 -34 +0

Summe -931 +0

Epl. 60
60 02 68501 Zuschuss an den Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation

e. V. (Postbeamtenversorgungskasse) -75
60 02 97105 Globale Mehrausgabe -480
60 02 68721 Erstattung an den Internationalen Währungsfonds (IWF) aus Mehrerlösen bei

Goldverkäufen -148
Sonstiges Epl. 60 +49 -3

Summe -653 -3

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.