BT-Drucksache 17/345

Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget

Vom 18. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/345
17. Wahlperiode 18. 12. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Katrin Kunert, Dr. Martina Bunge, Inge Höger,
Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Harald Weinberg und der Fraktion
DIE LINKE.

Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget

Auf die Leistungsform Persönliches Budget besteht seit dem 1. Januar 2008 ein
verbindlicher Rechtsanspruch. Mit dieser Leistungsform können Menschen mit
Behinderung auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleis-
tung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe er-
forderlichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren. Fast zwei Jahre nach
Einführung dieses Rechtsanspruchs gibt es noch immer ganz erhebliche Umset-
zungsdefizite in der Praxis. Zwar ist die Nachfrage von Menschen mit Behinde-
rungen gestiegen, die Antrags- und Bewilligungsverfahren gehen aber häufig
nur schleppend voran. Von Betroffenen wird auch über Informationsdefizite bei
den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern berichtet. Der Aufga-
benbereich ist allerdings komplex: Gesetzliche Regelungen zum Persönlichen
Budget finden sich im Neunten Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX (§§ 17, 102,
159), SGB III (§ 103), SGB V (§§ 2, 11), SGB VI (§ 13), SGB VII (§ 26),
SGB VIII (§ 35a i. V. m. § 57 SGB XII), SGB XI (§§ 28, 35a), SGB XII (§§ 57,
61), im Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (§ 7) sowie in der Budgetver-
ordnung. Zusätzlich kompliziert wird die Angelegenheit durch rund 60 sehr un-
terschiedliche Verfahren der Hilfebedarfsermittlung (Bedarfsfeststellungsver-
fahren) in den Ländern und Kommunen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich die Umsetzung des Persönlichen Budgets seit 1. Januar 2008
entwickelt?

Wie viele Anträge wurden bewilligt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte
aufgeschlüsselt nach den Bundesländern)?

2. Welche Gründe gab es für Ablehnungen?

3. Gibt es für die Ausführung des Persönlichen Budgets entwickelte Handlungs-
empfehlungen für die Träger der Sozialhilfe und für die Integrationsämter?

4. Laut Budgetverordnung geben die bei einem Antragsverfahren beteiligten
Leistungsträger innerhalb von zwei Wochen ihre Stellungnahmen ab, an-

schließend folgen ein Bedarfsfeststellungsverfahren und dann der Abschluss
einer Zielvereinbarung. Innerhalb welcher Frist muss über einen Antrag auf
ein Persönliches Budget entschieden worden sein, gerechnet ab Antrags-
eingang, vor dem Hintergrund, dass laut Budgetverordnung die bei einem
Antragsverfahren beteiligten Leistungsträger innerhalb von zwei Wochen
ihre Stellungnahmen abgeben und anschließend eine Bedarfsfeststellung und
dann der Abschluss einer Zielvereinbarung erfolgen?

Drucksache 17/345 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Was können Betroffene konkret unternehmen, wenn die Verfahrensdauer
unverhältnismäßig lange Zeit beansprucht?

6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass bei der Feststel-
lung des Bedarfs regional und bei den unterschiedlichen Leistungsträgern
unterschiedlich verfahren wird?

Welche Unterschiede im Bedarfsfeststellungsverfahren sind der Bundes-
regierung bekannt?

7. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass unterschiedliche Bedarfs-
feststellungsverfahren zu unterschiedlichen Bescheiden (Bewilligungen/
Ablehnungen) bei gleichem Hilfebedarf führen können?

Wenn nein, warum hält die Bundesregierung das für ausgeschlossen?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung verschiedener Verbände
nach einem bundeseinheitlichen Bedarfsfeststellungsverfahren, und wird
sie diesbezüglich tätig werden?

Falls ja, wie?

Falls nein, warum nicht?

9. Gibt es immer noch einen Verwaltungskostenzuschuss für Leistungsträger,
die ein Persönliches Budget bewilligen und dokumentieren?

In welcher Verordnung sind die konkreten Bedingungen hierzu festge-
schrieben, und wo ist diese einsehbar?

10. Wie genau setzen die Leistungsträger diesen Verwaltungskostenzuschuss
ein?

Gibt es hierzu eine Dokumentationspflicht?

11. Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, im Antrags- und Bewilli-
gungsverfahren Personal einzusetzen, das speziell in Bezug auf das Persön-
liche Budget geschult ist?

Wenn ja, wie stellt sie das sicher?

Wenn nein, warum sieht sie die Notwendigkeit nicht?

12. Inwieweit wurden die Gemeinsamen Servicestellen zur Beantragung eines
Persönlichen Budgets bemüht, und wie sind die Erfahrungen?

Gibt es Schulungen für das Personal in diesen Servicestellen speziell für das
Persönliche Budget?

Berlin, den 18. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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