BT-Drucksache 17/3405

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -17/3053- Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -17/3054- Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG)

Vom 26. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3405
17. Wahlperiode 26. 10. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/3053 –

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
„Energie- und Klimafonds“ (EKFG)

b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/3054 –

Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG)

A. Problem

Zu Buchstabe a

Eine nachhaltige Energie- und Klimapolitik erfordert erhebliche Modernisie-
rungsinvestitionen in den nächsten Jahren.

Zu Buchstabe b

Die Haushaltskonsolidierung des Bundes erfordert die Erschließung zusätzlicher
Einnahmequellen. Die konkrete Haushaltsbelastung, die aus der notwendigen
Sanierung der Schachtanlage Asse II entsteht, soll verringert werden.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Für innovative Technologien bei der Erzeugung, Speicherung, Verteilung und
Nutzung von Energie werden ab 2011 zusätzliche Mittel im Rahmen des Ener-
giekonzepts bereitgestellt. Grundlage der Finanzierung sind insbesondere die

Mehreinnahmen aus der Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus der Laufzeitver-
längerung sowie ab 2013 Mehreinnahmen aus der Versteigerung der Emissions-
zertifikate.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3053 in geänderter
Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Drucksache 17/3405 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Mit der Einführung einer Kernbrennstoffsteuer wird der Verbrauch von Kern-
brennstoffen im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 besteuert.
Die Steuer entsteht dadurch, dass ein Brennelement oder einzelne Brennstäbe in
einen Kernreaktor erstmals eingesetzt werden und eine sich selbsttragende Ket-
tenreaktion ausgelöst wird.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3054 in unveränderter
Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Unveränderte Annahme oder Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Zu Buchstabe a

Die Kosten bleiben gegenüber dem Gesetzentwurf unverändert; die vom Haus-
haltsausschuss vorgeschlagenen Änderungen haben keine finanziellen Auswir-
kungen.

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine.

Der Bundeshaushalt wird über den Vollzugsaufwand hinaus durch die Errich-
tung des Sondervermögens nicht zusätzlich belastet. Bei den Einnahmen des
Sondervermögens handelt es sich um zusätzliche Einnahmen, die bislang nicht
im Bundeshaushalt veranschlagt oder in der Finanzplanung des Bundes berück-
sichtigt sind. Eine Kreditaufnahme des Sondervermögens ist nicht zulässig.

Für Länder und Gemeinden entstehen ebenfalls keine zusätzlichen Kosten.

2. Vollzugsaufwand

Die vom Bund zu tragenden Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten) las-
sen sich noch nicht beziffern. Sie sind Gegenstand der jährlichen Haushaltsver-
handlungen.

Zu Buchstabe b

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Steuermehr- (+)/-mindereinnahmen (–) in Mio. Euro

Gebietskörper-
schaft

Volle Jahres-
wirkung1

Kassenjahr

2011 2012 2013 2014
1 Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten.

Bund + 2 300 + 2 300 + 2 300 + 2 300 + 2 300

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3405

Durch die Kernbrennstoffsteuer ist zunächst mit Steuereinnahmen des Bundes
in Höhe von 2,3 Mrd. Euro jährlich in den Jahren von 2011 bis 2016 zu rechnen.

Soweit die Kernbrennstoffsteuer auf die Strompreise überwälzt wird, können
Bund, Ländern und Kommunen Kosten aus dem Bezug von Energie entstehen.
Es wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Überwälzung der den Stromerzeu-
gern entstehenden zusätzlichen Kosten nur in geringem Umfang möglich sein
wird.

2. Vollzugsaufwand

Bei der Durchführung des Kernbrennstoffsteuergesetzes handelt es sich um eine
neue Aufgabe, die bei der mit der Durchführung betrauten Bundesfinanzverwal-
tung (Zoll) zu zusätzlichen Personalkosten in Höhe von jährlich rd. 310 000
Euro (für voraussichtlich vier Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes
und zwei Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes) und sachlichem
Mehraufwand in Höhe von rund 70 000 Euro p. a. führt. Über die Bereitstellung
zusätzlicher Planstellen bzw. Haushaltsmittel wird unter Berücksichtigung et-
waiger vorhandener Ressourcen in den jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfah-
ren zu entscheiden sein. Für Länder und Kommunen ergibt sich insoweit kein
Vollzugsaufwand.

E. Sonstige Kosten

Zu Buchstabe a

Unmittelbare Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbrau-
cherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Zu Buchstabe b

Soweit die sich aus der Kernbrennstoffsteuer ergebende Steuerbelastung nicht
auf die Nachfrager überwälzt werden kann, ist die Steuerlast von den Kraft-
werksbetreibern zu tragen. Es ist insofern von zusätzlichen direkten Kosten für
die Betreiber von Kernkraftwerken von bis zu 2,3 Mrd. Euro jährlich auszuge-
hen. Auswirkungen auf die Einzelpreise oder das allgemeine Preisniveau, insbe-
sondere das Verbraucherpreisniveau, sind nur in begrenztem Umfang zu erwar-
ten, da den Kraftwerksbetreibern eine Überwälzung der aus der Steuer
entstehenden Kostenbelastungen nur in geringem Umfang möglich sein wird.
Für die Verbraucher sind daher allenfalls relativ geringe Erhöhungen des Endab-
nehmerpreises für Strom zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Zu Buchstabe a

Zusätzliche Informationspflichten werden durch dieses Gesetz nicht begründet.

Zu Buchstabe b

Es werden Informationspflichten für Unternehmen eingeführt.

Anzahl: 6

betroffene Unternehmen: 17

Häufigkeit/Periodizität: 1

erwartete Mehrkosten: rd. 30 000 Euro.

Drucksache 17/3405 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3053 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. § 4 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa) Nach dem Wort „Kernkraftwerken“ werden die Wörter „in
Deutschland“ gestrichen.

bb) Nach dem Wort „Konzernobergesellschaften“ werden die Wörter
„in Deutschland“ eingefügt.

b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Nach dem Wort „Kernkraftwerken“ werden die Wörter „in
Deutschland“ gestrichen.

bb) Nach dem Wort „Konzernobergesellschaften“ werden die Wörter
„in Deutschland“ eingefügt.

2. Die Anlage zu § 6 Satz 3 (Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Ener-
gie- und Klimafonds“) wird wie folgt geändert:

a) In der Vorbemerkung werden in Satz 1 nach dem Wort „Energiekon-
zept“ die Wörter „– Neun Punkte für eine umweltschonende, zuverläs-
sige und bezahlbare Energieversorgung –“ gestrichen.

b) Die Erläuterungen zu Titel 683 01 – Forschungs- und Entwicklungs-
vorhaben: Erneuerbare Energien – werden wie folgt gefasst:

„Erläuterungen:

c) Die Erläuterungen zu Titel 683 02 – Forschungs- und Entwicklungs-
vorhaben: Energieeffizienz – werden wie folgt gefasst:

„Erläuterungen:

d) Die Erläuterungen zu Titel 686 03 – Förderung der rationellen und
sparsamen Energieverwendung – Energieeffizienzfonds – werden wie
folgt gefasst:

„Erläuterungen:

1. Energie- und Stromsparchecks für private Haushalte

Bezeichnung 1 000 €

1. Anwendungsorientierte Forschung..............................
2. Grundlagenforschung ..................................................
Zusammen.........................................................................

31 000
9 000

“.40 000“.

Bezeichnung 1 000 €

1. Anwendungsorientierte Forschung..............................
2. Grundlagenforschung ..................................................
Zusammen.........................................................................

22 000
6 000

“.28 000“.
2. Verbraucherinformationen zum Energiesparen sowie Öffentlich-
keitsarbeit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3405

3. Unterstützung der Markteinführung hoch effizienter Querschnitts-
technologien (z. B. Motoren, Pumpen, Kälteanlagen, Green-IT)
durch direkte Zuschüsse an KMU

4. Förderung von Energiemanagementsystemen

5. Modernisierungsoffensive für innovative Netze

6. Förderung energieeffizienter und klimaschonender Produktionspro-
zesse

7. Förderung von hocheffizienten Kraftwerkstechnologien gemäß
EU-ETS-Richtlinie

und gemäß Energiekonzept der Bundesregierung

8. Unterstützung und Entwicklung sonstiger Effizienzmaßnahmen“.

e) Der Titel 687 01 – Internationaler Klima- und Umweltschutz – wird
wie folgt geändert:

aa) Folgender neuer Haushaltsvermerk Nummer 1 wird vorangestellt:

„Haushaltsvermerk:

1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 950 000 T€
gesperrt.

Haushaltsjahr 2012 ....................................................25 000 T€
Haushaltsjahr 2013 ..................................................295 000 T€
Haushaltsjahr 2014 ..................................................295 000 T€
Haushaltsjahr 2015 ..................................................195 000 T€
Haushaltsjahr 2016 ....................................................95 000 T€
Haushaltsjahr 2017 ....................................................45 000 T€

Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haus-
haltsausschusses des Deutschen Bundestages.“

bb) Der bisherige Haushaltsvermerk Nummer 1 wird Nummer 2.

cc) Die Erläuterung zu Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„Erläuterungen:

2. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen müssen min-
destens zu 90 Prozent ODA-anrechenbar sein.“

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3054 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 26. Oktober 2010

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Norbert Barthle
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter

die Jahre 2011 bis 2016 den Betrag von 2,3 Mrd. Euro Im Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen

jährlich übersteigen, in Höhe von jährlich bis zu 300 Mio.
Euro für die Jahre 2011 und 2012 und in Höhe von jähr-
lich bis zu 200 Mio. Euro für die Jahre 2013 bis 2016.

3. Ab dem Jahr 2013 Einnahmen aus der Versteigerung von

der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Drucksache 17/3405 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke,
Roland Claus und Alexander Bonde

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am
1. Oktober 2010 den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3053
– Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermö-
gens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) – zur federführen-
den Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen und zur
Mitberatung an den Innenausschuss, den Rechtsausschuss,
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie
den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung.

Den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3054 – Entwurf eines
Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) – hat er in der
gleichen Sitzung zur federführenden Beratung an den Haus-
haltsausschuss überwiesen und zur Mitberatung an den
Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss,
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit so-
wie den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Mit dem Gesetz wird ein Sondervermögen „Energie- und
Klimafonds“ errichtet, mit dem Ausgaben finanziert werden
können für Handlungsfelder des Energiekonzepts, das die
Bundesregierung am 28. September 2010 beschlossen hat.
Diese sind:

– Energieeffizienz,

– erneuerbare Energien,

– Energiespeicher- und Netztechnologien,

– energetische Gebäudesanierung,

– nationaler Klimaschutz,

– internationaler Klima- und Umweltschutz.

Einnahmen generiert das Sondervermögen im Wesentlichen
aus drei Quellen:

1. Es soll eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden
mit den Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke in
Deutschland und ihren Konzernobergesellschaften über
die Abschöpfung eines Teils der zusätzlichen Erlöse aus
der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken.

2. Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer, soweit sie für

nahmen in Höhe von jährlich 900 Mio. Euro zuzüglich
der Kosten für die Verwaltung der Deutschen Emissions-
handelsstelle hinausgehen und nicht aus der Versteige-
rung von Berechtigungen zur Emission von Treibhaus-
gasen im Bereich Luftverkehr stammen.

Eine Kreditaufnahme des Sondervermögens ist nicht zuläs-
sig.

Der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen bestimmt sich
für 2011 nach der Anlage zu dem Gesetz und wird in den
Folgejahren mit dem Haushaltsgesetz festgestellt.

Zu Buchstabe b

Es wird eine Kernbrennstoffsteuer eingeführt, durch die im
Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 der
Verbrauch von Kernbrennstoff (Uran 233 und 235 sowie
Plutonium 239 und 241) besteuert wird, der zur gewerb-
lichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wird.
In Forschungsreaktoren verbrauchter Kernbrennstoff unter-
liegt nicht der Besteuerung.

Die Steuer setzt an der Masse des Kernbrennstoffs an und
entsteht, wenn ein Brennelement oder einzelne Brennstäbe
in einen Kernreaktor erstmals eingesetzt werden und eine
sich selbst tragende Kettenreaktion ausgelöst wird.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/3053 in seiner 23. Sitzung am 26. Oktober 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/3053 in seiner 25. Sitzung am 26. Oktober 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3053 in seiner 28. Sitzung
am 26. Oktober 2010 beraten. Dabei nahm er mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(9)279 an.
Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen, so-
weit sie über die im Bundeshaushalt veranschlagten Ein-

hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3053 in seiner
18. Sitzung am 26. Oktober 2010 beraten. Dabei nahm er

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3405

mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdruck-
sache 17(15)115 an. Im Ergebnis empfiehlt er mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs in geän-
derter Fassung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3053 in
seiner 23. Sitzung am 25. Oktober 2010 beraten. Ein Votum
lag bis zum Beratungsabschluss im Haushaltsausschuss nicht
vor; gleichwohl bleibt es dem Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit unbenommen, ein Votum nach-
zureichen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/3053 in seiner 21. Sitzung am 6. Oktober 2010 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die unver-
änderte Annahme des Gesetzentwurfs.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/3054 in seiner 23. Sitzung am 26. Oktober 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/3054 in seiner 25. Sitzung am 26. Oktober 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme des Gesetzentwurfs.

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/3054 in seiner 30. Sitzung am 26. Oktober 2010
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die unverän-
derte Annahme des Gesetzentwurfs. Einen Änderungsantrag
der Fraktion der SPD (entspricht: Ausschussdrucksache
17(8)1968) lehnte der Finanzausschuss mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. ab.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3054 in seiner 28. Sitzung
am 26. Oktober 2010 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die unveränderte Annahme des Gesetzent-
wurfs.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3054 in
seiner 23. Sitzung am 25. Oktober 2010 beraten. Ein Votum

schutz und Reaktorsicherheit unbenommen, ein Votum nach-
zureichen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/3054 in seiner 21. Sitzung am 6. Oktober 2010 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme des Gesetzentwurfs.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat zu den Gesetzentwürfen auf
Drucksachen 17/3053 und 17/3054 in seiner 33. Sitzung am
14. Oktober 2010 eine öffentliche Anhörung durchgeführt,
bei der die Gesetzentwürfe mit folgenden Sachverständigen
erörtert wurden:

– Prof. Dr. Claudia Kemfert, Deutsches Institut für Wirt-
schaftsforschung e. V.

– Damian Ludewig, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirt-
schaft e. V.

– Prof. Dr. Eberhard Umbach, Helmholtz-Gemeinschaft
Deutscher Forschungszentren e. V.

– Bernhard Jeggle, Landesbank Baden-Württemberg

– Dr. Felix Christian Matthes, Öko-Institut e.V.

– Prof. Dr. Stefan Homburg, Prof. Homburg Steuerbera-
tungsgesellschaft mbH

– Markus Peek, r2b energy consulting GmbH

– Dr. Hans-Joachim Ziesing

– Andree Böhling, Greenpeace e. V.

Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind
in den Ausschussdrucksachen 17(8)1927 und 17(8)zu1927
zusammengestellt. Weitere Einzelheiten sind dem steno-
grafischen Protokoll der Anhörung zu entnehmen (Protokoll
Nr. 17/33).

Der Haushaltsausschuss hat dann in seiner 34. Sitzung am
26. Oktober 2010 die Gesetzentwürfe auf Drucksachen
17/3053 und 17/3054 abschließend beraten. Ihm lagen dabei
unter der Drucksache 17(8)1936 weitere Stellungnahmen
von Verbänden und Institutionen vor, die unaufgefordert ein-
gereicht worden waren.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP betonten, dass
eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energie-
versorgung für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein
wichtiger Wettbewerbsfaktor sei. Mit dem von Bundesregie-
rung und Parlament ausgearbeiteten Energiekonzept liege
erstmals eine langfristige, bis in das Jahr 2050 reichende
energiepolitische Gesamtstrategie vor, die ein hohes Maß an
Versorgungssicherheit, einen wirksamen Klima- und Um-
weltschutz sowie eine wirtschaftlich erfolgreiche Perspektive
miteinander verbinde. Die Koalitionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP stellten fest, als Brückenträger sei eine Strom-
erzeugung aus konventionellen Energieträgern weiterhin er-
forderlich, solange leistungsstarke Energiespeicher und neue
lag bis zum Beratungsabschluss im Haushaltsausschuss nicht
vor; gleichwohl bleibt es dem Ausschuss für Umwelt, Natur-

Transportnetze eine verlässliche Stromversorgung aus er-
neuerbaren Energien noch nicht gewährleisten könnten.

Drucksache 17/3405 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Über die Abschöpfung der Laufzeitgewinne stellten die
Energieversorgungsunternehmen erhebliche Finanzmittel
bereit und leisteten einen maßgeblichen Beitrag, die ambi-
tionierten Klimaschutzziele schneller zu bezahlbaren Prei-
sen und einen hohen Grad an Versorgungssicherheit zu errei-
chen. Mit dem Sondervermögen „Energie- und Klima-
fonds“, in das neben den Zahlungen der Kraftwerksbetreiber
auch die Mehrerlöse aus der Versteigerung von Treibhaus-
gasemissionsberechtigungen einflössen, werde das umfang-
reichste Förderprogramm für erneuerbare Energien zur Ver-
fügung gestellt, das es in Deutschland jemals gegeben
habe. Beginnend mit 300 Mio. Euro ab dem Jahr 2011
werde der Finanzrahmen mittelfristig voraussichtlich auf
rund 3 Mrd. Euro jährlich anwachsen. Die finanziellen Rah-
menbedingungen für zusätzliche Programmausgaben zur
Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und be-
zahlbaren Energieversorgung seien damit bedarfsgerecht
und verlässlich geregelt. Durch die Bündelung der Pro-
grammausgaben in einem Sondervermögen sei eine flexible
Bereitstellung der Gelder und eine transparente Verwendung
der Mittel für die vereinbarten Zwecke gewährleistet. Die
Fraktionen der CDU/CSU und FDP hoben hervor, dass über
die zweckentsprechende Verwendung der Mittel dem Haus-
haltsausschuss jährlich ein Bericht vorzulegen sei.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP legten
weiter dar, dass mit der Einführung der Kernbrennstoffsteuer
gleichzeitig ein Beitrag für die Haushaltskonsolidierung des
Bundes geleistet werde. Diese erfordere neben Einsparungen
auch die Erschließung zusätzlicher Einnahmequellen. Die
Erträge aus der Steuer stünden dem Gesamthaushalt ohne
Zweckbindung zur Verfügung und trügen dazu bei, die
Haushaltsbelastungen des Bundes aus der Errichtung von
Endlagern zu verringern.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP stellten
fest, in der Anhörung sei von den Sachverständigen die Ein-
führung einer Kernbrennstoffsteuer sowie die Schaffung
eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ zur För-
derung erneuerbarer Energien ausdrücklich begrüßt worden.
Insbesondere hätten die Sachverständigen bestätigt, dass die
Besteuerung der Kernbrennstoffressourcen, die bislang voll-
ständig von der Steuer befreit waren, sinnvoll sei und die
neue Steuer weder gegen EU-rechtliche Vorgaben noch ge-
gen die Finanzverfassung des Grundgesetzes verstoße. Mit
dem Energie- und Klimafonds werde ein bedeutsamer Bei-
trag für mehr Versorgungssicherheit, Wachstum und Wohl-
stand geleistet.

Die Fraktion der SPD führte zum Entwurf eines Geset-
zes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und
Klimafonds“ aus, der Fonds sei so konzipiert, dass er die
Ziele, die mit ihm erreicht werden sollten, nicht realisieren
könne. Zunächst sei schon die Errichtung eines Sonderver-
mögens überflüssig und mit den Grundsätzen der Haushalts-
einheitlichkeit, -wahrheit und -klarheit nicht vereinbar. Die
Förderung von erneuerbaren Energien, des nationalen und
internationalen Klimaschutzes sowie klimawirksamer Maß-
nahmen wie z. B. des CO2-Gebäudesanierungsprogramm
seien wichtige politische Aufgaben und Investitionen mit
bemerkenswerter Hebelwirkung, über deren jeweilige Aus-
gestaltung im Rahmen des Bundeshaushalts jährlich zu ent-

auszuklammern und in ein Sondervermögen zu ziehen. Im
Übrigen gewährleiste der Fonds nach gegenwärtiger Kon-
zeption kein hinreichendes Mittelaufkommen, um den
gesetzten Zielen gerecht zu werden. Einnahmen aus der
Kernbrennstoffsteuer seien nach Meinung aller Sachver-
ständigen, die im Rahmen der Anhörung des Haushaltsaus-
schusses am 14. Oktober 2010 angehört worden sein, nicht
zu erwarten, da das Aufkommen aus dieser Steuer bis zu
2,3 Mrd. Euro zunächst zur Konsolidierung des Bundes-
haushalts verwendet werde. Einnahmen aus einem „gehei-
men Mauschel-Vertrag“ der Bundesregierung mit den Be-
treibern von Kernkraftwerken lehne die SPD-Fraktion
ausdrücklich ab. Neben zahlreichen juristischen Bedenken
treffe vor allem die Verlängerung der Laufzeiten der beste-
henden Kernkraftwerke in Deutschland auf ihren erheb-
lichen Widerspruch. Bei Ablehnung einer Laufzeitverlänge-
rung fiele auch die zweite Einnahmequelle des Fonds
ersatzlos weg. Es verblieben mithin nur Einnahmen aus der
Veräußerung von CO2-Emissionszertifikaten, die nach ge-
genwärtiger Regelung aber erst dann in den Fonds flössen,
wenn sie 900 Mio. Euro jährlich überstiegen. Nach Mei-
nung der Sachverständigen stünde damit zumindest ab 2013
zwar eine Einnahmequelle für den Fonds zur Verfügung, die
hinreichend verlässlich sei. Nennenswerte Volumina, um
den Förderzweck des Fonds hinreichend erfüllen zu können,
stünden gleichwohl nicht zur Verfügung. Bei nur einer hin-
reichenden Einnahmequelle entfiele gänzlich die Begrün-
dung, ein Sondervermögen des Bundes zu errichten.

Die Fraktion der SPD lehnte den Entwurf eines Kernbrenn-
stoffsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzentwurfs der
Koalitionsfraktionen ebenfalls ab. Sie betonte, eine Kern-
brennstoffsteuer sei grundsätzlich sinnvoll und entspreche
auch einer Forderung der Fraktion der SPD, da sich nur so
eine Beteiligung der Atomkraftwerksbetreiber und ihrer Ge-
sellschaften an den Kosten für eine sichere Lagerung radio-
aktiver Abfälle und an der notwendigen Sanierung vorhande-
ner Lagerstätten sicherstellen ließe. Das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beziffere die
künftigen Ausgaben des Bundes allein für die Stilllegung und
den Rückbau kerntechnischer Anlagen, darunter die End-
lager Asse II und Morsleben, mit mindestens 7,7 Mrd. Euro.
Zudem begünstige derzeit der für die Energiewirtschaft und
die Industrie im Jahr 2005 EU-weit eingeführte Handel mit
Emissionsrechten für Kohlendioxid die Atomenergie in nicht
hinnehmbarem Maße. Auch daher sei eine Kernbrennstoff-
steuer dringend geboten, um die Verzerrung des Wettbewerbs
zwischen den Energieerzeugern einzuschränken. Nach einer
Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V.
vom September 2009 im Auftrag von Greenpeace beliefen
sich alleine die Finanzhilfen und Steuervergünstigungen im
Zeitraum von 1950 bis 2008 auf 125 Mrd. Euro (in heutigen
Preisen). Daher habe bereits 2009 der damalige Bundes-
minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Sigmar Gabriel die Einführung einer Steuer auf Kernbrenn-
stoffe gefordert.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sei
jedoch nicht geeignet, diese Ziele umzusetzen. Zum einen
sei die Bemessungsgrundlage der Steuer mit 145 Euro pro
Gramm Kernbrennstoff auch nach Meinung aller Sachver-
ständigen, die im Rahmen der Anhörung des Haushalts-
scheiden sei. Es gebe keinen hinreichenden Grund, die För-
derprogramme in diesen Bereichen aus dem Bundeshaushalt

ausschusses des Deutschen Bundestages am 14. Oktober
2010 vorgetragen hätten, viel zu niedrig, um schon das zur

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3405

Haushaltskonsolidierung eingeplante Einnahmevolumen
von 2,3 Mrd. Euro jährlich zu erreichen. Erst recht sei die
Steuer zu niedrig, um Kürzungen der Förderprogramme für
erneuerbare Energien, Klimaschutz und CO2-Gebäudesanie-
rung ausgleichen zu können, die die Bundesregierung im
Haushaltsentwurf 2011 vorgeschlagen habe. Weiter kritisie-
re die Fraktion der SPD ausdrücklich die Befristung der
Kernbrennstoffsteuer auf den 31. Dezember 2016. Viel mehr
sei erforderlich, eine solche Steuer dauerhaft zu erheben, zu-
mindest solange, wie Kernkraftwerke mittels Brennstoffen
Strom produzierten. Beide entsprechenden Änderungsvor-
schläge der SPD-Fraktion seien jedoch durch die Koalitions-
fraktionen abgelehnt worden. Daher lehne die Fraktion der
SPD den Gesetzentwurf ab.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, das geplante Sonder-
vermögen „Energie und Klimafonds“ sei das Ergebnis eines
undemokratischen Deals, den die Bundesregierung mit den
Energiekonzernen getroffen habe. Die Bundesregierung habe
bereitwillig die Rolle einer Vollstreckerin der Lobby-Interes-
sen von vier Atomkonzernen übernommen. Dies gefährde
die demokratische Kultur. Allein schon deswegen lehne die
Fraktion DIE LINKE. das geplante Sondervermögen und den
ihm zugrunde liegende Förderfondsvertrag ab.

Der Vertrag selber enthalte zudem so große Schlupflöcher,
dass sich die Energiekonzerne um einen Großteil der zuge-
sagten Abgaben herumdrücken könnten. Von den wahr-
scheinlich anfallenden 18 Mrd. Euro Abgaben der Energie-
konzerne könnten gleich 12 Mrd. Euro wieder wegfallen.
Der Grund dafür sei, dass die Abgaben der Konzerne
sich um den Umfang verringerten, um den die Kosten für
die Sicherheitsnachrüstung je Atomkraftwerk oberhalb von
500 Mio. Euro lägen. Das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit gehe von 1,2 Mrd. Euro
Nachrüstkosten je Atomkraftwerk aus. Bei 17 deutschen
Atomkraftwerken summiere sich dies auf insgesamt knapp
12 Mrd. Euro weniger Abgabenzahlung durch die Energie-
konzerne. Es blieben 6 Mrd. Euro übrig. Diese wiederum
dürften die Konzerne auch noch steuerlich absetzen. Das
mache nochmal 30 Prozent oder 1,8 Mrd. Euro weniger
Kosten für die Atomkonzerne. Bei erwarteten Gewinnen
der Atomkonzerne aus der Laufzeitverlängerung von fast
100 Mrd. Euro könnten sie diesen Beitrag aus der Porto-
kasse bezahlen.

Entsprechend stünden auch deutlich weniger Gelder für den
Energie- und Klimafonds zur Verfügung als die Bundes-
regierung glauben machen wolle. Kaum Geld für den Klima-
schutz, verlängerte Laufzeiten der Atomkraftwerke (AKW)
und exorbitante Gewinnsteigerungen für die Energiekonzer-
ne – ein solches Gesetz lehne die Fraktion DIE LINKE. ab.

Auch den Entwurf für ein Kernbrennstoffsteuergesetz lehne
die Fraktion DIE LINKE in der vorgelegten Form ab. Dieser
Entwurf sei ebenfalls Teil des Deals der Bundesregierung
mit den Atomkonzernen um Laufzeitverlängerungen für
Atomkraftwerke. Das Abschöpfen der riesigen Gewinne der
Energiekonzerne aus dem Betrieb der Atomkraftwerke sei
zwar mehr als angezeigt – aber nicht im skrupellosen Aus-
tausch gegen den dauerhaften Weiterbetrieb der Hochrisiko-
technologie Atomkraft.

Die Bundesregierung gehe bei der Kernbrennstoffsteuer von

men. Hinzu komme, dass die Energiekonzerne die zusätz-
lichen Ausgaben steuerlich geltend machen könnten. Dies
führe zu Mindereinnahmen der öffentlichen Hand bei Kör-
perschafts- und Gewerbesteuer – also bei den Kommunen –
von etwa 30 Prozent der gezahlten Steuer. Die Energiekon-
zerne würden also tatsächlich nur höchstens 1,6 Mrd. Euro
pro Jahr zahlen.

Eine Studie des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft
e. V. errechne ein mögliches Kernbrennstoffsteuer-Aufkom-
men von mindestens 4 Mrd. Euro jährlich, wollte man die
anfallenden Sonderprofite der Atomkonzerne angemessen
besteuern – und zwar für den Fall der Beibehaltung des rot-
grünen Atomkonsenses.

Die beabsichtigte Befristung der Erhebung der Kernbrenn-
stoffsteuer bis 2016 entbehre jeder Logik. Die 2017 einset-
zende, im Geheimvertrag der Bundesregierung mit den Kon-
zernen ausgehandelte Zahlung einer Gewinnabgabe sollte
doch ausdrücklich ein Gegenwert für die längeren Laufzei-
ten bilden. Da stelle sich für die Fraktion DIE LINKE. die
Frage, wieso man die Kernbrennstoffsteuer aufheben wolle,
die nicht einmal die Profite des laufenden Betriebes unter
Bedingungen des rot-grünen Atomkonsenses abschöpfe. Im
Gesetzesentwurf finde sich folgerichtig auch kein Grund für
die zeitliche Befristung der Steuer. Hier gehe es nicht um
Logik oder nachvollziehbare Argumente, sondern um die
Durchsetzung der Interessen von vier Großkonzernen.

Die Kernbrennstoffsteuer sei zu niedrig, unbegründet befris-
tet, gehe zu Lasten der Kommunen und verdanke ihre Exis-
tenz überhaupt erst einem undemokratischer Deal mit den
Energiekonzernen im Austausch gegen längere AKW-Lauf-
zeiten. Die beste und sicherste Möglichkeit, Sonderprofite
von Betreibern von Atomkraftwerken erst gar nicht entste-
hen zu lassen, sei und bleibe das schnellstmögliche Abschal-
ten dieser Meiler aus dem letzten Jahrtausend.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, der
Klima- und Energiefonds sei in weiten Teilen eine Luft-
buchung. Im Vertrag mit den Atomkonzernen werde fest-
geschrieben, dass Nachrüstungen über 500 Mio. Euro pro
AKW mit der Einzahlung in den Fonds verrechnet würden.
Ebenso verringere sich die Einzahlung, wenn sich Entsor-
gungskosten für Atommüll erhöhten, Steuern oder Abgaben
eingeführt oder erhöht würden oder die Einzahlungen nicht
steuerlich absetzbar sein sollten. Dessen ungeachtet werde
der Fonds zu einer Art „Füllhorn“ stilisiert, aus dem jedwede
Förderprogramme aufgepäppelt werden könnten. Konkret
solle der Fonds folgende Programme finanzieren:

– Energieeffizienzfonds

– Nationale Klimaschutzinitiative

– Förderprogramm für hocheffiziente und CCS-fähige fos-
sile Kraftwerke

– Aufstockung des Marktanreizprogramms für erneuerbare
Wärme

– Aufstockung der Forschungsförderung in den Bereichen
Erneuerbarer Energien, Energieeffizienz, Energiespei-
cher u. a.

Der Haken dabei sei: Gerade einmal 300 Mio. Euro stünden
nächstes Jahr in dem Topf bereit. Nicht einmal annähernd ge-
jährlichen Einnahmen von 2,3 Mrd. Euro aus. Berechnungen
unabhängiger Institute ergäben weitaus niedrigere Einnah-

nug, um die von der schwarz-gelben Bundesregierung gerade
vorgenommenen Kürzungen bei den Klimaschutzprogram-

Aufkommen aus der Brennelementesteuer werde weit gerin-
ger ausfallen als die vom Finanzministerium eingeplanten
2,3 Mrd. Euro pro Jahr bis 2016. Studien hätten anhand des
realen Brennelementeaufkommens eine Brutto-Einnahme
von maximal 1,5 Mrd. Euro berechnet.

Durch die Brennelementesteuer entgingen Bund, Ländern
und Kommunen zudem Einnahmen aus der Körperschafts-
und Gewerbesteuer. Bezogen auf die Einnahme von 1,5 Mrd.
Euro wären das in etwa 500 Mio. Euro (Bund und Länder: je
ca. 150, Kommunen: ca. 200 Mio. Euro).

Zu Buchstabe a

Die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP auf Ausschussdrucksachen 17(8)1947 und 17(8)zu1947
nahm der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
an.

Sodann beschloss der Haushaltsausschuss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag die Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3053 in geänderter Fas-
sung zu empfehlen.

Den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP auf Ausschussdrucksache 17(8)2160 nahm der
Haushaltsausschuss einstimmig an.

Zu Buchstabe b

Den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschuss-
drucksache 17(8)1968 lehnte der Ausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. ab.

sie im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert wur-
den – auf den Gesetzentwurf verwiesen. Die vom Haushalts-
ausschuss empfohlenen Änderungen des Gesetzentwurfs
werden wie folgt begründet:

Zu Nummer 1 (Änderung von § 4 EKFG)

Durch die Änderungen wird klargestellt, dass nur die in
Deutschland sitzenden Konzernobergesellschaften der Be-
treibergesellschaften von Kernkraftwerken als Vertragspart-
ner in Betracht kommen.

Zu Nummer 2 (Änderungen im Wirtschaftsplan des Son-
dervermögens „Energie- und Klimafonds“)

Zu Buchstabe a (Vorbemerkung)

Die Streichung folgt dem Wortlaut der Endfassung des Ener-
giekonzeptes (Bundestagsdrucksache 17/3049).

Zu den Buchstaben b und c (Titel 683 01 und 683 02)

Durch die Änderungen der Beträge soll der Grundlagenfor-
schung ein größeres Gewicht beigemessen werden.

Zu Buchstabe d (Titel 686 03)

Die Änderung der Nummer 7 der Erläuterungen ist notwen-
dig, um die Endfassung des Energiekonzepts umzusetzen.

Zu Buchstabe e (Titel 687 01)

Die Einfügung der Sperre soll dazu dienen, dem Haushalts-
ausschuss Gelegenheit zu geben, über die Verwendung der
Mittel zu entscheiden. Die Anpassung der Erläuterungen
dient der weiteren Klarstellung.

Zu Buchstabe b

Zur Begründung wird auf den Gesetzentwurf verwiesen.

Berlin, den 26. Oktober 2010

Norbert Barthle
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter

Roland Claus
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter
Drucksache 17/3405 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

men auszugleichen. Unterm Strich drohe trotz Atom-Milliar-
den ein Abschmelzen der Klimaschutz-Förderung. Die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehne den Gesetzentwurf
deswegen ab.

Ablehnend stand die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auch dem Gesetzentwurf zur Kernbrennstoffsteuer gegen-
über. Die Einführung einer Brennelementesteuer sei zwar
richtig, allerdings nur ohne das Zugeständnis längerer Atom-
Laufzeiten. Außerdem sei die Steuer zu niedrig angesetzt;
die Mehreinnahmen der Atomkonzerne durch die Laufzeit-
verlängerung beliefen sich immerhin auf 95 Mrd. Euro. Das

Der Haushaltsausschuss beschloss mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag die Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3054 in unveränderter
Fassung zu empfehlen.

B. Besonderer Teil
Zu Buchstabe a

Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit

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