BT-Drucksache 17/328

Widersprüchliche Informationen zur Impfung gegen die Neue Grippe (sog. Schweinegrippe), deren Gefährdungsrisiko und Kosten

Vom 18. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/328
17. Wahlperiode 18. 12. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Dr. Ilja Seifert,
Kathrin Senger-Schäfer, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Widersprüchliche Informationen zur Impfung gegen die Neue Grippe
(sog. Schweinegrippe), deren Gefährdungsrisiko und Kosten

Fast täglich wird die Bevölkerung durch neue bzw. unterschiedliche Informa-
tionen und Zahlen bezüglich der H1N1-Grippe (sogenannte Schweinegrippe)
verunsichert. Dies betrifft u. a. die Ausbreitung und Gefährlichkeit der neuen
Grippe, die Nebenwirkungen der zwei bisher in Deutschland zugelassenen Impf-
stoffe, die Impfung von Risikogruppen, Änderungen der Impfempfehlungen, die
Bereitstellung der Impfdosen, die Anzahl der benötigten Impfdosen, die Kosten
und das Kostenrisiko der bundesweiten Impfaktion.

Widersprüchliche Angaben kommen auch vom Bundesministerium für Gesund-
heit (BMG) sowie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das eine Einrichtung der
Bundesrepublik Deutschland ist und zum Geschäftsbereich des BMG gehört.

So scheint es den derzeitigen Veröffentlichungen zufolge im BMG sowie dem
PEI noch nicht einmal eine annähernd genaue Schätzung der Zahl geimpfter Per-
sonen zu geben:

● Der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler, geht am 7. Dezember
2009 gemäß Medienberichten (beispielsweise DIE WELT vom 8. Dezember
2009) davon aus, dass sich bisher nur 5 Prozent der Bevölkerung haben
impfen lassen. Das wären etwa 4 Millionen Personen.

● Laut Deutschem Ärzteblatt vom 2. Dezember 2009 schätzt der bis zum
30. November 2009 amtierende Chef des PEI, Prof. Dr. Johannes Löwer, dass
bislang „grob geschätzt“ 2 Millionen Deutsche gegen die Schweinegrippe ge-
impft wurden.

● Zwei Tage später wird die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundes-
minister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz, im Deutschen Ärzteblatt
zitiert, dass nach Schätzungen des PEI zwischen 4 und 5,8 Millionen der
9 Millionen georderten Dosen verimpft worden seien.

Bei solch unterschiedlichen Schätzungen zur Zahl der Geimpften, die von 2 Mil-
lionen bis 5,8 Millionen reichen, ist es äußerst schwierig, abzuschätzen, inwie-
weit die Zahl der bestellten Impfdosen ausreichen wird bzw. wie groß der Anteil
der bestellten Medikamente sein wird, der in diesem Winter gar nicht zum Ein-

satz kommt und entweder einer anderen Verwendung zugeführt werden kann
oder verfällt. Verstärkt wird diese Problematik durch die Unsicherheit darüber,
ob sich das H1N1-Virus weiter verbreiten wird oder gar mutiert. Zusätzlich kann
sich das Impfverhalten der Bevölkerung verändern.

Derzeit sehen die Bundesländer zumindest angesichts des schleppenden Verlaufs
der Impfaktion die Gefahr, auf mehr als der Hälfte der bestellten 50 Millionen
Impfdosen Pandemrix des Pharmakonzerns GlaxoSmithKline sitzen zu bleiben.

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Am 9. Dezember 2009 hat das Bundesland Bremen nach Berichten des „Weser-
kuriers“ angekündigt, möglichst gemeinsam mit anderen Bundesländern eine
Stornierung der Lieferverträge anzustreben.

Dazu kann auch die Änderung der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommis-
sion (STIKO) am Robert Koch-Institut vom 3. Dezember 2009 beigetragen
haben, der zufolge nun für alle Altersklassen eine einmalige Impfung als aus-
reichend eingestuft wird, so dass nun lediglich die Hälfte der Impfstoffmenge be-
nötigt wird. Selbst wenn die Impfbereitschaft in der deutschen Bevölkerung noch
erheblich zunähme und sich ein Drittel der Bevölkerung gegen die sogenannte
Schweinegrippe impfen ließe, blieben danach mehr als 20 Millionen Dosen
Pandemrix ungenutzt.

In den Verträgen mit dem Pharmakonzern GlaxoSmithKline scheint es aber den
Pressemeldungen zufolge keine Rücktrittsklauseln zu geben, für den Fall, dass
Dosierungsempfehlungen neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst
werden und sich dadurch die benötigte Liefermenge erheblich reduziert.

Verunsicherung in der Bevölkerung erzeugten auch unterschiedliche Berichte zu
den zwei bislang in Deutschland zugelassenen Impfstoffen, die aber nicht für alle
Bevölkerungsgruppen und nicht zum gleichen Zeitpunkt erhältlich waren bzw.
sind (vgl. u. a. DIE WELT vom 18. November 2009, Süddeutsche Zeitung vom
17. November 2009). Darin wurde unter anderem über die auffallend schlechte
Verträglichkeit von Pandemrix berichtet und über mangelnde Erfahrungen für
Schwangere, Kinder bis drei Jahren und Kinder und Jugendliche zwischen zehn
und 17 Jahren (Arzneimittel-Telegramm vom 16. Oktober 2009). Zudem tragen
die wechselnden aktualisierten Impfempfehlungen, z. B. ob Schwangere mit
Pandemrix geimpft werden sollen oder nicht, ob ein oder zwei Impfungen emp-
fohlen werden, nicht zu einem größeren Vertrauen in weiten Teilen der Bevölke-
rung bei. Auch die Geheimhaltung der zwischen den Bundesländern und den
Herstellern getroffenen Verträge fördert nicht das Vertrauen der Bevölkerung als
auch der Versichertengemeinschaft darin, dass im Rahmen der Impfaktion das
Beste für die Versicherten zu einem möglichst geringen Preis für die gesetzlichen
Krankenkassen angestrebt wird.

Der bisherige, entgegen den Warnungen, eher milde Verlauf der Pandemie in
Kombination mit bekannt gewordenen personellen Verquickungen zwischen
nationalen und internationalen Entscheidungsträgern und der pharmazeutischen
Industrie (DER TAGESSPIEGEL vom 30. September 2009) geben der Ver-
mutung Raum, dass die Neue Grippe von Lobbygruppen dramatisiert wurde, um
eine teure, globale Massenimpfung durchzusetzen. Kritikerinnen und Kritiker
sprechen von einer „Inszenierung, mit der die Pharmakonzerne schlichtweg Geld
verdienen wollen“ (Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommis-
sion der deutschen Ärzteschaft, DER TAGESSPIEGEL vom 30. November
2009) und fragen, ob es sich um einen ethisch zweifelhaften Feldversuch mit
einem wenig erprobten Impfstoff ohne Haftungsrisiko für die Konzerne handelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie erklärt die Bundesregierung die stark abweichenden Zahlen von 2 oder 4
oder fast 6 Millionen geimpfter Personen für die erste Dezemberwoche 2009,
die fast zum exakt gleichen Zeitpunkt aus dem BMG und aus dem angeglie-
derten PEI verbreitet wurden?

2. Wann kann die Bundesregierung verlässliche Angaben vorlegen mit Zahlen
der geimpften Personen?

3. Wann rechnet die Bundesregierung damit, auf Grundlage verlässlicher Zahlen
zum Stand der Impfaktion auch valide Angaben zur Anzahl der verwendeten

Impfdosen, zur (absoluten und relativen) Häufigkeit und Art unerwünschter
Nebenwirkungen und zu Impfkomplikationen machen zu können?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/328

4. Gibt es bei der Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie hoch der Anteil
derjenigen ist, die entsprechend der Empfehlung der STIKO vor dem
3. Dezember 2009 eine zweimalige Impfung erhalten haben?

5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie groß der Anteil der
Impfdosen ist, die verworfen werden müssen, da der Impfstoff – anders als
beispielsweise in den USA – nicht in Einzelampullen geliefert wird?

6. Handelt es sich bei den Verträgen, welche in der Presse veröffentlicht
wurden, um die Originalverträge der Bundesländer mit dem Pharmakonzern
GlaxoSmithKline zur Bereitstellung eines Pandemie-Impfstoffs?

7. Ist es richtig, dass die Bundesländer Verträge mit den Impfstoffherstellern
geschlossen haben, die sie zur Abnahme und Bezahlung der georderten rund
50 Millionen Impfdosen verpflichten, unabhängig vom tatsächlichen Ver-
lauf des Infektionsgeschehens und dem tatsächlichen Verbrauch des Impf-
stoffs?

8. Ist es ebenfalls richtig, dass diese nicht veröffentlichten Verträge eine Aus-
stiegsklausel für die Bundesländer vorsehen für den Fall, dass die WHO den
Verlauf des Infektionsgeschehens durch H1N1 als weniger gefährlich ein-
stuft und die ausgerufene höchste Pandemie-Warnstufe 6 herabsetzt?

9. Warum ist nicht auch für andere Fälle eine Rücktrittsklausel vereinbart wor-
den, beispielsweise für den jetzt eingetretenen Fall, dass auf eine Doppel-
impfung verzichtet werden kann und somit nur die Hälfte der Impfdosen
benötigt wird?

10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse hinsichtlich einer möglichen Beein-
flussung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durch die Pharmaindustrie
und insbesondere durch Impfstoffhersteller, die zur Ausrufung der höchsten
Pandemie-Warnstufe im Juni 2009 beigetragen haben könnte oder derzeit
bewirkt, dass eine Herabsetzung der Warnstufe verhindert wird?

11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Mitglieder der Ständi-
gen Impfkommission am Robert Koch-Institut, welches die Impfempfeh-
lungen für Deutschland ausspricht, finanzielle Zuwendungen von der Phar-
maindustrie, insbesondere von Impfstoffherstellern, erhalten?

a) Wenn ja, welcher Art sind diese Zuwendungen, und welche Mitglieder
der Ständigen Impfkommission sind an Forschungsvorhaben beteiligt,
die zum Teil von Impfstoffherstellern oder anderen Pharmaunternehmen
unterstützt werden (bitte einzeln auflisten)?

b) Welche Auswirkungen könnte dies nach Ansicht der Bundesregierung
auf Entscheidungen und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
im Rahmen des Infektionsgeschehens und der Kampagne zur H1N1-
Grippe haben bzw. gehabt haben?

12. Warum erhalten die Mitglieder des Deutschen Bundestages keine Einsicht in
die Verträge zwischen GlaxoSmithKline und den Bundesländern?

13. Wie hoch wäre der Schaden für die Bundesländer, wenn der Impfstoff in der
ursprünglich bestellten Menge abgenommen und bezahlt werden müsste und
der nicht benötigte Anteil keiner anderen Verwendung zugeführt werden
kann?

14. Welche Pläne oder Vorhaben sind der Bundesregierung bekannt zur Abgabe
von Impfstoff an andere Länder?

a) Gibt es hierzu schon feste Vereinbarungen der Bundesländer, wie der
Presse zu entnehmen ist?

b) Um welche Zielländer handelt es sich?
c) Werden entsprechende Verhandlungen einvernehmlich im Namen aller
Bundesländer durchgeführt bzw. stellvertretend durch das BMG?

Drucksache 17/328 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

15. Welche Bemühungen der Bundesländer gibt es, den Bund an den Kosten
nicht benötigter, aber bestellter Impfdosen zu beteiligen?

a) Wie stellt sich der Bund zu solchen Ansinnen der Bundesländer?

b) Wann ist mit festen Zusagen zu rechnen?

16. Welche Vereinbarungen zwischen Bundesregierung bzw. den Bundeslän-
dern und der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es, die den Anteil der
Impfkosten, den die Krankenkassen übernehmen müssen, auf 50 Prozent der
Versicherten begrenzen?

Gibt es ähnliche Vereinbarungen mit den privaten Krankenversicherern, und
wie sehen sie aus?

17. Wie hoch ist die Gesamtsumme, die GlaxoSmithKline garantiert für die Her-
stellung des Impfstoffs erhält?

Welcher Anteil davon entfällt auf den Preis des Impfstoffes und welcher da-
von auf das Adjuvans?

18. Warum haben Bund und Länder für die als „Risikogruppe“ eingestuften und
daher vorrangig zu impfenden schwangeren Frauen nicht frühzeitig Impf-
stoffe ohne Adjuvanzien bestellt?

19. Welche Überlegungen haben die Landesregierungen und die Bundesregie-
rung dazu geleitet, den kompletten Impfstoff bei lediglich einer Firma zu be-
stellen, anstatt das Risiko eines Lieferausfalls durch eine Streuung auf meh-
rere Lieferanten zu verringern?

20. Trifft es zu, dass der Hersteller GlaxoSmithKline in den nicht veröffentlich-
ten Verträgen nur zur Bereitstellung des Impfstoffs am Werksgelände ver-
pflichtet wird und die weitere Abholung sowie die Verteilung vor Ort den
Bundesländern obliegen?

Entstehen dadurch der öffentlichen Hand zusätzliche Ausgaben und Haf-
tungsrisiken?

Falls ja, in welcher Höhe haben die Länder hierdurch Kosten zu tragen?

21. In welcher Höhe wurden die Forschungs- und Entwicklungskosten für den
Pandemrix-Impfstoff aus öffentlichen Mitteln gefördert oder bezuschusst?

22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich finanzieller An-
reize für die Arzneimittelkonzerne, damit diese ihre Fabriken und Labors für
den Falls eines Pandemie-Ausbruchs entsprechend rüsten?

23. Welche Position hat die Bundesregierung zu Medienberichten (taz,
8. Dezember 2009), dass Aufrufe zu einer höheren Beteiligung an der Imp-
fung gegen die saisonale Grippe mit der Absicht erfolgen, den Impfstoff-
herstellern auch in den Jahren ohne Pandemie eine Auslastung ihrer Impf-
stofffabriken zu garantieren?

24. Stimmt die Bundesregierung der Äußerung von Prof. Dr. Johannes Löwer
(Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und
bis 30. November 2009 Präsident des PEI) zu, dass Aufforderungen zur Imp-
fung gegen die saisonale Influenza erfolgen, damit für den Pandemiefall ge-
nügend Impfstofffabriken existieren?

25. Kann es nach Ansicht der Bundesregierung bei der Schätzung der Infizierten
durch das Sentinel-System zu systematischen Verzerrungen bzw. Überschät-
zungen durch die hohe Medienaufmerksamkeit kommen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/328

26. Wie wird der Nutzen der saisonalen Grippeimpfung berechnet?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Zugewinn an Lebensjahren für
die Gesamtbevölkerung durch die saisonale Grippeimpfung ein?

Wie hoch schätzt die Bundesregierung diesen Nutzen für die Menschen über
75 Jahren ein?

27. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Erforschung von Impffolge-
schäden?

Wie haben sich diese Ausgaben in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
Angaben nach Jahresangabe aufschlüsseln)?

28. Ist es richtig, dass sämtliche unerwünschte Wirkungen der Impfung gegen
die Schweinegrippe an GlaxoSmithKline gemeldet werden müssen?

Stehen diese Informationen auch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfü-
gung?

Wenn nein, warum nicht?

29. Ist für die Gruppe der Schwangeren, der bis zu 3-Jährigen und der 10- bis
17-Jährigen ein besonderes Überwachungsprotokoll zur Erfassung der
Nebenwirkungen nach Impfung vorgesehen?

30. Ist für die Gruppe der Patienten mit chronischen, entzündlichen, immuno-
logisch-vermittelten Erkrankungen (z. B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn,
rheumatoide Arthritis) ein besonderes Überwachungsprotokoll zur Erfas-
sung der Nebenwirkungen nach Impfung vorgesehen?

31. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, bei den in den Fragen 29 und 30 ge-
nannten Personengruppen auch mittel- und langfristig unerwünschte Neben-
wirkungen der Impfung getrennt zu erfassen, und wie soll dies praktisch
gewährleistet werden?

32. Wie erklärt die Bundesregierung die sehr geringe Zahl an gemeldeten Ver-
dachtsfällen bezüglich Nebenwirkungen und Impfkomplikationen auf der
Internetseite des PEI (939 Personen bei mehreren Millionen Geimpften) im
Vergleich zu den Angaben auf der Packungsbeilage von Pandemrix, die
dokumentiert ist auf der Internetseite der Europäischen Arzneimittelagentur
EMEA (http://www.emea.europa.eu/), derzufolge z. B. Kopfschmerzen,
Müdigkeit, Schmerzen, Rötung, Schwellung oder Verhärtung an der Injek-
tionsstelle, Fieber sowie Muskel- und Gelenkschmerzen bei einem von zehn
Geimpften auftreten und somit mittlerweile nahezu eine habe Millionen
Meldungen allein zu diesen Symptomen hätten beobachtet werden müssen?

33. Wie werden Nebenwirkungen wie Fieber, Abgeschlagenheit, Muskel-
schmerzen, Schwitzen, Rötung bzw. Entzündung an der Einstichstelle sowie
Krankmeldungen nach Impfung erfasst?

34. Wie viele nachgewiesene Infektionen gab es, und wie hoch ist die vermutete
Dunkelziffer?

Worauf stützt sich diese Vermutung bzw. Schätzung?

35. Wie häufig wurde der Einsatz von speziellen Beatmungstechniken bei Inten-
sivpatienten mit H1N1-Infektion notwendig?

Berlin, den 17. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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