Vom 6. Oktober 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3254
17. Wahlperiode 06. 10. 2010
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Katja Kipping,
Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Petra Pau, Jens Petermann, Ingrid Remmers,
Raju Sharma, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und Beratung für Opfer
rechtsextremer und rassistischer Gewalt als Teile des neuen Bundesprogramms
Die Bundesregierung hat mit dem Programm „kompetent. für Demokratie –
Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ darauf geachtet, dass bewährte
Strukturen aus dem CIVITAS-Programm fortgeführt auch in der neuen Pro-
grammphase erhalten bleiben. So heißt es in den Leitlinien zur „Förderung von
Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ unter
Nummer 2.3.2 (Errichtung des Beratungsnetzwerkes): „In den neuen Bundes-
ländern gilt die Besonderheit, dass pro neues Bundesland jeweils ein Träger der
Mobilen Beratungsteams und Opferberatungsstellen integraler Bestandteil des
Beratungsnetzwerkes werden soll.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist es gelungen, in den neuen Bundesländern jeweils einen Träger der mobi-
len Beratung und einen Träger der Opferberatung als integralen Bestandteil
des jeweiligen Beratungsnetzwerkes zu verankern?
2. Um welche Träger handelt es sich dabei?
3. Welche Bundes- und welche Landesmittel stehen diesen Trägern jeweils zur
Verfügung (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2007 bis 2010)?
4. Ist es beabsichtigt, in die Leitlinien des neuen Programms „Maßnahmen zur
Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ ebenfalls eine entspre-
chende Sonderregelung aufzunehmen (bitte begründen)?
5. In welchen westlichen Bundesländern wurden im Rahmen des Programms
„kompetent. für Demokratie“ Bundesmittel dazu genutzt, um Träger der
Mobilen Beratungsteams und Opferberatungsstellen aufzubauen (bitte die
einzelnen Bundesländer aufschlüsseln und die jeweiligen Träger der mobi-
len Beratung und Opferberatung benennen)?
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des neuen Programms
„Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ die
Qualität der Arbeit der mobilen Beratung und der Opferberatung zu sichern
und weiterzuentwickeln?
Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
Drucksache 17/3254 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen eines der neuen Bundes-
programme die Zusammenarbeit der Träger der mobilen Beratung und der
Träger der Opferberatung über Ländergrenzen hinaus zu unterstützen?
Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
Berlin, den 6. Oktober 2010
Dr. Gregor Gysi und Fraktion