BT-Drucksache 17/3139

Altersarmut in Deutschland

Vom 29. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3139
17. Wahlperiode 29. 09. 2010

Große Anfrage
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Fritz Kuhn, Elisabeth Scharfenberg, Britta Haßelmann, Markus Kurth,
Tabea Rößner, Katja Dörner, Daniela Wagner, Birgitt Bender, Kai Gehring,
Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Altersarmut in Deutschland

Armut betrifft in unserer Gesellschaft Menschen aus allen Altersgruppen. Auch
die Schere zwischen Arm und Reich im Alter geht zunehmend auseinander.
Das Gutachten des Sachverständigenrates für die Begutachtung der gesamt-
wirtschaftlichen Entwicklung aus dem Jahr 2007 hat verdeutlicht, dass mit
Blick auf die künftige Einkommensverteilung in den Alterskohorten keine An-
gleichung der Alterseinkommen zu erwarten ist. Stattdessen ist von einer weite-
ren Verschärfung der Ungleichheit im Alter auszugehen. Deutschland liegt laut
OECD bei den Renten für Geringverdiener unter den 30 OECD-Ländern an
letzter Stelle, hieß es in der bereits im Juni 2007 veröffentlichten OECD-Ver-
gleichsstudie. Prof. Dr. Winfried Schmähl von der Universität Bremen berech-
nete, dass im Jahr 2030 37 Beitragsjahre mit einem Durchschnittsverdienst
(heute: 25) für eine Rente über dem Niveau der Grundsicherung erforderlich
sein werden. Für diese Berechnung wurde bereits die Anhebung der Regel-
altersgrenze auf 67 Jahre berücksichtigt.

Es ist schon heute absehbar, dass sich die materielle Lage vieler Menschen in
den nächsten Jahren erheblich verschlechtern wird. Vergangene Rentenrefor-
men haben die Ansprüche der Rentnerinnen und Rentner reduziert, die Real-
löhne haben sich schwach entwickelt, die Anzahl der prekären Beschäftigungs-
verhältnisse und die Spreizung der Erwerbseinkommen haben zugenommen.
Ebenso beeinträchtigen unterbrochene und abgebrochene Erwerbsbiographien
zunehmend die Möglichkeit, auch von Männern, einen auskömmlichen Renten-
anspruch zu erwerben. Frauen werden stärker von Altersarmut betroffen sein
als Männer, weil sie eine niedrigere Beschäftigungsquote aufweisen, häufiger
im Niedriglohnbereich beschäftigt sind und größere Lücken in ihrer Erwerbs-
biographie aufgrund von Familienarbeit aufweisen. Dass von der Bundesregie-
rung nach wie vor das Thema Altersarmut nicht konsequent angegangen wird
und stattdessen mit Steuersenkungen vor allem die Spitzenverdienerinnen und
Spitzenverdiener entlastet wurden, ist und bleibt ein Skandal. Noch weniger

Beachtung findet allerdings die Gefährdung der Lebenschancen Älterer durch
Armut. Dabei ist Armut im Alter besonders schwerwiegend, weil ältere Men-
schen weniger Möglichkeiten haben, diese Situation aus eigener Kraft zu über-
winden.

Altersarmut ist in erster Linie ein Mangel an Einkommen. Aber diese Dimen-
sion der Armut geht in der Regel einher und wird wechselseitig verstärkt durch
Ausgrenzung in anderen Lebensbereichen. Soziale Vereinsamung, eine man-

Drucksache 17/3139 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gelhafte Wohnsituation, eine schlechtere medizinische Versorgung, gefühlte
und reale Machtlosigkeit, sowohl die eigene Situation zu verändern, die eige-
nen Rechte durchzusetzen als auch politisch Einfluss zu nehmen, und nicht zu-
letzt das Gefühl, wie ein Bürger zweiter Klasse behandelt zu werden, resultieren
daraus. Armut geht gerade im Alter einher mit vielfältigen Einschränkungen
und engt die Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit der Menschen ein. Alters-
armut macht unfrei.

Und sie ist schon heute keine Randerscheinung. Zwar beziehen nur 2,3 Prozent
der über 65-Jährigen Grundsicherung. Allerdings ist in dieser Gruppe der Anteil
der verdeckten Armen – also derjenigen, die einen Anspruch auf Grundsiche-
rung hätten, die Leistung aber nicht in Anspruch nehmen – besonders hoch.
Nach den Ergebnissen von „Leben in Europa“ waren im Jahr 2007 15 Prozent
der Älteren von dem Risiko der Einkommensarmut betroffen (auf Basis einer
Armutsrisikogrenze von 913 Euro).

Schon seit längerem haben Erwerbsgeminderte, Menschen mit Behinderungen,
mit einer demenziellen oder einer psychischen Erkrankung als auch Menschen
mit einer chronischen Erkrankung und ihre pflegenden Angehörigen sowie
Mitglieder sozialer Randgruppen, wie z. B. Wohnungslose, ein höheres Risiko,
im Alter zu verarmen. Zu den neuen Risikogruppen gehören neben Niedrig-
einkommensbeziehern und Niedrigeinkommensbezieherinnen Menschen mit
lückenhaften Erwerbsbiografien sowie Erwerbspersonen, die längere Zeit in
Teilzeit beschäftigt waren. In Zukunft dürfte auch der Anteil der Selbstständi-
gen und der Migrantinnen und Migranten zunehmen.

Eine Herausforderung, besonders in finanzieller Hinsicht, besteht zudem in
dem demographischen Wandel mit einer immer ungünstiger werdenden Rela-
tion zwischen junger und alter Generation. Für dieses Problem brauchen wir
generationengerechte Lösungen. Die Zahl der Senioren und Seniorinnen wird
stark zunehmen. Dadurch wird selbst bei gleichbleibender Armutsquote der Äl-
teren die absolute Zahl der alten Armen erheblich steigen. Eine bedeutende Zu-
kunftsaufgabe ist aus all diesen Gründen darin zu sehen, der sozialen Ungleich-
heit im Alter und der Altersarmut durch geeignete politische Maßnahmen zu
begegnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Altersarmut gegenwärtig ein
Problem ist?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Altersarmut in den nächsten
Jahren zu einem Problem wird bzw. ein Problem bleibt?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

3. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die Altersarmut gegenwär-
tig und für die Altersarmut in den nächsten Jahren?

4. Sieht die Bundesregierung Entwicklungen, die gegenwärtig und in der Zu-
kunft für eine Zunahme von Altersarmut sprechen?

Wenn ja, welche?

5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Kampf gegen Altersarmut
eine hohe Priorität haben sollte?

Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3139

6. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr der gesellschaftlichen Aus-
grenzung der von Altersarmut betroffenen Personen ein?

7. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr der Unterversorgung in we-
sentlichen Lebensbereichen, wie Gesundheit, Wohnen, soziale Teilhabe,
durch Altersarmut ein?

Methoden und Armutsmessung

8. Welche Verfahren zur Messung von Armut und welche Einkommensar-
mutsgrenze hält die Bundesregierung für angemessen?

In welcher Hinsicht unterscheiden sich diese Methoden von der so genann-
ten EU-Armutsrisikogrenze (60 Prozent des nationalen Medianäquiva-
lenzeinkommens unter Berücksichtigung der modifizierten OECD-Äquiva-
lenzskala)?

9. Welche Datensätze, z. B. SOEP, EU-SILC, EVS, hält die Bundesregierung
für die Messung von Einkommensarmut für geeignet, und warum?

Welche hält die Bundesregierung für ungeeignet, und warum?

10. Wie verlässlich sind die Daten des EU-SILC, die dem Armuts- und Reich-
tumsbericht der Bundesregierung zu Grunde gelegt wurden?

Und wie bewertet die Bundesregierung die Kritik an der Qualität der
Datengrundlage des EU-SILC, wie sie in dem Gutachten zum letzten Ar-
muts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung „Integrierte Analyse der
Einkommens- und Vermögensverteilung“ insbesondere in Kapitel III.6
beschrieben ist?

11. Wie erklärt sich die Bundesregierung die deutlich höhere Armutsrisiko-
quote bei Älteren auf der Grundlage des EU-SILC im Vergleich zu den Ar-
mutsquoten auf der Basis des SOEP, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie – bezogen auf die Bewertung der Qualität der Datenquellen – daraus?

12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Erstellung
des nächsten Armuts- und Reichtumsberichts daraus?

Einkommensarmut im Alter in Deutschland – Empirischer Überblick

13. Wie hoch ist bzw. war die Einkommensarmut der Älteren (Personen im
Alter von 65 Jahren und älter) nach

a) Anzahl der Personen,

b) Armutsquote,

c) Anteil an den Älteren und

d) Entwicklung in den letzten 20 Jahren der Anzahl der Personen, der Ar-
mutsquote und des Anteils an den Älteren

(jeweils Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland)?

14. Wie hoch ist bzw. war die Einkommensarmut von Migrantinnen und Mi-
granten im Alter von 65 Jahren und älter nach

a) Anzahl der Personen,

b) Armutsquote,

c) Anteil an den armen über 65-Jährigen und

d) Entwicklung in den letzten 20 Jahren der Anzahl der Personen, der Ar-
mutsquote und des Anteils an den armen Älteren
(jeweils Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland)?

Drucksache 17/3139 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

15. Wie hoch ist bzw. war die Einkommensarmut der Älteren nach Geschlecht,
Altersgruppen (65- bis unter 75-Jährige, 75- bis unter 85-Jährige, 85-Jäh-
rige und Ältere), Haushaltstypen (Paare, alleinstehende Männer, alleinste-
hende Frauen, sonstige) nach

a) Anzahl der Personen,

b) Armutsquote,

c) Anteil an den armen über 65-Jährigen und

d) Entwicklung in den letzten 20 Jahren der Anzahl der Personen, der
Armutsquote und des Anteils an den armen über 65-Jährigen

(jeweils Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland)?

16. Wie ist bzw. war die Verteilung nach schulischen und beruflichen Ab-
schlüssen bezüglich

a) Anzahl der Personen,

b) Armutsquote,

c) Anteil an den armen Älteren und

d) Entwicklung in den letzten 20 Jahren der Anzahl der Personen, der Ar-
mutsquote und des Anteils an den armen Älteren

(jeweils Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland)?

17. Wie ist bzw. war die Verteilung auf Groß-, Mittel- und Kleinstädte bzw. auf
Stadt und Land bezüglich

a) Anzahl der Personen,

b) Armutsquote,

c) Anteil an den Älteren und

d) Entwicklung in den letzten 20 Jahren der Anzahl der Personen, der Ar-
mutsquote und des Anteils an den armen Älteren

(jeweils Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland)?

18. Wie ist die Verteilung danach, welches Alterssicherungssystem ist bzw.
war die Haupteinkommensquelle (gesetzliche Rente, Alterssicherung der
Landwirte, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Grundsiche-
rung bzw. Sozialhilfe, sonstige Einkommen) bezüglich

a) Anzahl der Personen,

b) Armutsquote,

c) Anteil an den Älteren und

d) Entwicklung in den letzten 20 Jahren der Anzahl der Personen, der Ar-
mutsquote und des Anteils an den Älteren

(jeweils Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland)?

19. Wie setzt sich gegenwärtig in Gesamtdeutschland sowie Ost- und West-
deutschland das Alterseinkommen der von Einkommensarmut im Alter
Betroffenen zusammen (Grundsicherung, gesetzliche Rentenversicherung,
betriebliche Alterssicherung, private Alterssicherung, Vermögenseinkom-
men, Erwerbseinkommen, sonstige Einkommen) (jeweils Gesamtdeutsch-
land sowie Ost- und Westdeutschland)?

20. Wie viele Ältere und wie viele von Einkommensarmut betroffene Ältere
verfügen über Vermögen, und wie hoch (Median und Durchschnitt) sind
diese (jeweils Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland)?

21. Wie viele der von Einkommensarmut betroffenen Älteren können oder

konnten ihre Einkommensarmut wieder überwinden nach

a) Anzahl der Personen,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3139

b) Armutsquote,

c) Anteil an den über 65-Jährigen und

d) Entwicklung in den letzten 20 Jahren der Anzahl der Personen, der Ar-
mutsquote und des Anteils an den über 65-Jährigen?

Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür (jeweils Gesamtdeutsch-
land sowie Ost- und Westdeutschland)?

Deutschland im europäischen Vergleich

22. Wie positioniert sich Deutschland unter Verwendung der EU-Armutsrisi-
kogrenze sowie der von der Bundesregierung präferierten Methode der Ar-
mutsmessung bezüglich Altersarmut im europäischen Vergleich?

Wie hat sich diese Position in den letzten 20 Jahren verändert (bitte auch
nach Geschlecht, Haushaltstypen – Paare, alleinstehende Frauen, alleinste-
hende Männer, sonstige und Altersgruppen)?

23. Wie hoch ist die Armut der Gesamtbevölkerung und die Armut der Älteren
nach den drei Kriterien der EU-2020-Strategie?

Wie viele Personen in Deutschland sind insgesamt und wie viele Ältere in
Deutschland sind von mindestens einem dieser drei Kriterien von Armut
betroffen (jeweils Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland)?

24. Um wie viel und nach welchen der drei Kriterien will die Bundesregierung
die Armut im Rahmen der EU-2020-Strategie bis zum Jahr 2020 verrin-
gern?

Um wie viel und nach welchen der drei Kriterien will die Bundesregierung
die Altersarmut im Rahmen der EU-2020-Strategie bis zum Jahr 2020 ver-
ringern?

Weitere Risikogruppen

25. Welche empirischen Erkenntnisse gibt es darüber, in welchem Umfang Per-
sonen in Altersarmut

a) eine lückenhafte Erwerbsbiographie aufweisen,

b) in ihrer Erwerbsphase in Teilzeit gearbeitet haben,

c) als Selbstständige, insbesondere Soloselbstständige, gearbeitet haben?

26. Wie viele Personen, die im Laufe ihres Lebens erwerbsgemindert gewor-
den sind, sind von Einkommensarmut im Alter betroffen?

27. Wie viele von Einkommensarmut im Alter Betroffene waren im Laufe
ihres Lebens Alleinerziehende?

28. Wie viele (chronisch) Kranke, Pflegebedürftige, Pflegende, Menschen mit
Behinderungen und Frührentner/-rentnerinnen sind von Einkommensarmut
im Alter betroffen (jeweils absolute Anzahl und Armutsquote)?

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung

29. Wie haben sich die Zahl (absolute Zahl und Anteil an allen Personen ab
65 Jahre) der Sozialhilfebeziehenden im Alter ab 65 Jahre sowie die Sozial-
hilfeausgaben für diese Gruppe von 1990 bis zur Einführung der Grund-
sicherung im Alter entwickelt (jeweils Gesamtdeutschland sowie Ost- und
Westdeutschland)?
30. Wie haben sich die Zahl (absolute Zahl und Anteil an allen Personen ab
65 Jahre) der Personen ab 65 Jahre, die Grundsicherung im Alter und bei

Drucksache 17/3139 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dauerhafter Erwerbsminderung beziehen, sowie die Ausgaben für diese
Gruppe seit Einführung dieser Leistung entwickelt (jeweils Gesamtdeutsch-
land sowie Ost- und Westdeutschland)?

31. Wie haben sich die Zahl der Personen unter 65 Jahren, die Grundsicherung
im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung beziehen, sowie die Aus-
gaben für diese Gruppe seit Einführung dieser Leistung entwickelt (jeweils
Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland)?

32. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Hauptursachen für den Bezug
von Grundsicherung im Alter?

33. Liegen der Bundesregierung empirische Studien über die Hauptursachen
von Grundsicherungsbezug vor?

Wenn ja, welche sind dies?

Wenn nein, warum existieren für diesen Bereich keine gesicherten Be-
funde?

34. Wie ist die Verteilung (jeweils absolute Anzahl und Anteil an der jeweiligen
Bevölkerungsgruppe) der Grundsicherungsbezieherinnen und -bezieher ab
65 Jahre nach

a) Migrationshintergrund,

b) Nationalität,

c) Geschlecht,

d) Alter (65- bis unter 75-Jährige, 75- bis unter 85-Jährige, 85-Jährige und
Ältere),

e) schulischen und beruflichen Abschlüssen,

f) Bundesländern,

g) Ost- und Westdeutschland,

h) Stadt und Land,

i) Groß-, Mittel- und Kleinstädten,

j) Haushaltstyp (Paare, alleinstehende Männer, alleinstehende Frauen,
sonstige)

(jeweils Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland)?

35. Wie ist die Verteilung nach der Haupteinkommensquelle im Alter ohne
Grundsicherung (gesetzliche Rentenversicherung, Alterssicherung der
Landwirte, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Erwerbsein-
kommen, Vermögenseinkommen, kein Einkommen, sonstiges) (jeweils
Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland)?

36. Wie viele Personen ab 65 Jahre mit Pflegebedürftigkeit nach dem Elften
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) beziehen Grundsicherung (absolute Zahl
und Anteil an den Pflegebedürftigen nach SGB XI ab 65 Jahre) (jeweils
Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland)?

37. Wie viele der Personen, die Grundsicherung im Alter bezogen, konnten die
Abhängigkeit von dieser Leistung wieder überwinden? Was sind die
Gründe dafür (jeweils Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutsch-
land)?

38. Liegen der Bundesregierung Prognosen vor, wie sich die Anzahl der Per-
sonen, die Grundsicherung im Alter benötigen werden, in den kommenden
20 Jahren entwickeln wird (Anteil an den Älteren und absolut) (wenn mög-

lich jeweils Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3139

Wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie-
rung aus diesen Prognosen?

39. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Grundsicherung im Alter
wirksam vor Armut schützt?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

40. Wie viele Personen über 65 Jahre mit Grundsicherungsbezug haben ein
Einkommen über, wie viele unter der Armutsrisikogrenze?

Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung

41. Wie hoch ist der Anteil der über 65-Jährigen, die Anspruch auf Grundsiche-
rung hätten, diese Leistung aber nicht in Anspruch nehmen (verdeckte Ar-
mut)?

42. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Differenz zwischen der Anzahl
der über 65-Jährigen, die in Einkommensarmut leben, und der Anzahl der
Grundsicherungsempfänger/-empfängerinnen?

43. Welche empirischen Studien zur „verdeckten Armut“ sind der Bundesregie-
rung bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien?

Wie hoch ist in diesen Studien die verdeckte Armut insgesamt sowie die
verdeckte Armut der Älteren?

44. Welche Bevölkerungsgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
von „verdeckter Armut“ besonders betroffen?

45. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, aus welchem Grund
Bürgerinnen und Bürger keine Grundsicherung in Anspruch nehmen, die
einen Anspruch auf diese Leistung hätten?

Welche davon spielen nach Auffassung der Bundesregierung im Alter eine
besondere Rolle?

46. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Berechtigte mit
dem Verfahren der Antragstellung überfordert sind?

Kommt es vor, dass Antragsberechtigte aufgrund eines geringen Bildungs-
standes, mangelnder Sprachkenntnisse, eines schlechten Gesundheitszustan-
des oder weiterer hinderlicher Umstände mit dem Ausfüllen der Anträge
überfordert sind?

Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung einen barrierefreien Zugang bei
der Antragstellung zu gewährleisten?

Wenn nein, warum nicht?

47. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass ältere Menschen von der An-
tragstellung abgeschreckt werden könnten und/oder den Gang zum Amt
aus Scham scheuen?

Wenn ja, welche Strategien und Maßnahmen wird die Bundesregierung da-
gegen ergreifen?

Wenn nein, warum nicht?

48. Würde nach Ansicht der Bundesregierung die verdeckte Armut im Alter
sinken, wenn bei der Grundsicherung
a) die Bedürftigkeitsprüfung eingeschränkt (z. B. durch einen Verzicht auf
die Anrechnung von Partnereinkommen),

Drucksache 17/3139 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) die Bedürftigkeitsprüfung vereinfacht oder

c) eigenständige Grundsicherungsämter geschaffen

würden?

Wenn nein, warum nicht, und welche Vorschläge unterbreitet die Bundes-
regierung alternativ?

Wenn ja, wann, und wie gedenkt die Bundesregierung dies umzusetzen?

49. Mit welchen Kosten wären die in der vorhergehenden Frage genannten
Maßnahmen jeweils verbunden, und welche Gebietskörperschaft oder Ge-
bietskörperschaften sollten nach Ansicht der Bundesregierung diese Kosten
tragen?

50. Um wie viel würden die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter stei-
gen, wenn alle Berechtigten eine Leistung beziehen würden?

Wenn die Bundesregierung dazu keine genauen Zahlen hat, gibt es Studien,
die diese Zahl abschätzen?

Prognosen

51. Von welchen Projektionen über die zukünftige Entwicklung von Altersar-
mut hat die Bundesregierung Kenntnis?

Wie hoch wird nach diesen Projektionen jeweils der Anteil der von Alters-
armut Betroffenen in den Jahren 2020, 2030 und 2040 im Vergleich zu der
Gesamtheit der alten Menschen in Deutschland sein?

52. Liegen der Bundesregierung insbesondere die Studie „Künftige Altersren-
ten in Deutschland“ (Johannes Geyer/Viktor Steiner) und die Studie „Armut
im Alter“? (Ingmar Kumpmann u. a.) vor?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Studien?

53. Liegen der Bundesregierung weitere Studien vor?

Wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse
dieser Studien?

54. Hat die Bundesregierung die Absicht, Studien zu dem Thema „Entwick-
lung der Altersarmut“ in Auftrag zu geben?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

55. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Einkommensar-
mut im Alter von Migrantinnen und Migranten in den nächsten 20 Jahren
entwickeln?

Gibt es empirische Untersuchungen dazu?

56. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Einkommens-
armut im Alter von Frauen und Männern in den nächsten 20 Jahren ent-
wickeln?

Gibt es empirische Untersuchungen dazu?

57. Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Erwerbsbeteili-
gung von Frauen weiterentwickeln, und welche Auswirkung hat das nach
Einschätzung der Bundesregierung auf die Altersarmut von Frauen?

58. Wie wird sich die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 auf die Er-
werbsbeteiligung und Altersarmut bei Frauen auswirken?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3139

59. Wie werden sich nach Auffassung der Bundesregierung

a) die anhaltende Massenarbeitslosigkeit und

b) die in den letzten Jahren zunehmende Lohnspreizung auf die Entwick-
lung der Einkommensarmut im Alter in den nächsten 20 Jahren

auswirken?

60. Wie werden sich nach Auffassung der Bundesregierung folgende Entwick-
lungen auf die Entwicklung der Einkommensarmut im Alter in den nächs-
ten 20 Jahren auswirken?

a) Der zunehmende Anteil von Personen mit Niedriglohn,

b) der zunehmende Anteil derjenigen, die eine lückenhafte Erwerbsbiogra-
phie aufweisen,

c) der zunehmende Anteil derjenigen, die während ihrer Erwerbsphase
Teilzeit gearbeitet haben,

d) der zunehmende Anteil derjenigen, die während ihrer Erwerbsphase als
geringfügig Beschäftigte gearbeitet haben,

e) der zunehmende Anteil derjenigen, die selbstständig, insbesondere solo-
selbstständig, erwerbstätig waren und

f) der zunehmende Anteil von älteren Migrantinnen und Migranten.

Gibt es empirische Untersuchungen dazu?

61. Wird nach Ansicht der Bundesregierung die Einkommensarmut im Alter
wegen der Rentenreformen der zurückliegenden 20 Jahre in den nächsten
20 Jahren steigen?

Wenn ja, welche Faktoren erhöhen die Altersarmut, welche verringern sie,
und wie stark?

62. Wird nach Ansicht der Bundesregierung die Einkommensarmut im Alter
wegen der verschiedenen Rentendämpfungsfaktoren in den nächsten 20 Jah-
ren steigen?

Wenn ja, wie stark?

Wenn nein, warum nicht?

63. Wird nach Ansicht der Bundesregierung die Einkommensarmut im Alter
wegen der Rente mit 67 Jahren in den nächsten 20 Jahren steigen?

Wenn ja, warum, und wie stark?

Wenn nein, warum nicht?

64. Wird nach Ansicht der Bundesregierung die Einkommensarmut im Alter in
den nächsten 20 Jahren aufgrund der verbesserten Anrechnung von Kinder-
erziehungszeiten sinken?

Wenn ja, warum, und wie stark?

Wenn nein, warum nicht?

Alternative Armuts- und Lebenslagendefinitionen

65. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Studien, die Armut und/
oder Ausgrenzung anhand anderer Indikatoren zusätzlich oder neben dem
Einkommen messen und die Zahl der Altersarmen bzw. von Ausgrenzung
Betroffenen anhand solcher Indikatoren quantifizieren?

Welche dieser Studien beschäftigen sich mit Armut und Ausgrenzung im

Alter, und zu welchen Ergebnissen kommen sie?

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Studien?

Drucksache 17/3139 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

66. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Häufigkeit im Alter von

a) sozialer Vereinsamung,

b) fehlenden Möglichkeiten und Fähigkeiten, eigene Interessen zum Aus-
druck zu bringen, und

c) dem Gefühl, als Bürger zweiter Klasse behandelt zu werden?

Und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang
dieser Faktoren mit der relativen Einkommensarmut im Alter?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Kennt-
nissen?

67. In welchem Umfang nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung von Ein-
kommensarmut Betroffene im Alter öffentliche Einrichtungen wie Biblio-
theken, Theater, Sporteinrichtungen, Volkshochschulen, Universitäten und
Bildungseinrichtungen für Ältere wie auch Maßnahmen der gesundheit-
lichen Prävention?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Kennt-
nissen?

68. Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung ein ausreichen-
des Alterseinkommen bei der sozialen Integration von alten Menschen?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

69. Welche anderen Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung
notwendig, um die soziale Integration von alten Menschen zu gewährleis-
ten?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

70. Wie hoch ist die Ungleichverteilung (Gini-Koeffizient) der Einkommen bei
den Älteren im Vergleich zu jüngeren Altersgruppen?

Welche Folgen hat nach Ansicht der Bundesregierung der Grad der Ein-
kommensspreizung für die Lebenssituation der von Einkommensarmut im
Alter Betroffenen?

71. Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der Studie von Kate Picket und
Richard Wilkinson bekannt, in der die Autorin und der Autor zu der
Schlussfolgerung gelangen, dass ein hoher Grad an sozialer Ungleichheit
negativ auf die gesamte Gesellschaft zurückwirkt (hinsichtlich der Lebens-
erwartung, der Verbreitung von Mord und Selbstmord, der körperlichen
und seelischen Gesundheit)?

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Studie hinsicht-
lich sozialer Ungleichheit im Alter?

72. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Bekämpfung sozialer Un-
gleichheit im Alter eine hohe Priorität haben sollte?

Wenn ja, warum, und welche Maßnahmen will sie diesbezüglich ergreifen?

Wenn nein, warum nicht?

73. Welche Berufsgruppen und Einkommensschichten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung von Diskriminierung im Alter betroffen?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3139

Lebenssituation der von Einkommensarmut im Alter Betroffenen

Lebenserwartung

74. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen geringerer Le-
benserwartung und Altersarmut?

Wenn ja, welchen?

75. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der statistische Zusammen-
hang zwischen Lebenserwartung und Einkommen im Alter?

Um wie viele Jahre ist die Lebenserwartung eines Menschen mit einem Ein-
kommen unter der Armutsgrenze kürzer als die bei durchschnittlichem Ein-
kommen und die bei dem doppelten des durchschnittlichen Einkommens?

76. Sind der Bundesregierung die Berechnungen von Friedrich Breyer zum Zu-
sammenhang von Lebenserwartung und Einkommen bekannt?

Wie bewertet die Bundesregierung dessen Vorschlag, deshalb die Einkom-
menshöhe in der Rentenformel zu berücksichtigen?

77. Welche sonstigen Studien zum Zusammenhang zwischen Einkommen und
Lebenserwartung sind der Bundesregierung bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien?

Wohnen

78. Wie viele der von Einkommensarmut im Alter Betroffenen leben

a) in eigenem Wohneigentum,

b) im Wohneigentum ihrer Kinder,

c) in Mietwohnungen,

d) in Altersheimen oder

e) in stationären Pflegeheimen

(bitte für Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland und jeweils
im Vergleich zu allen Älteren sowie der Gesamtbevölkerung)?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

79. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor über die soziale Isolierung der
von Einkommensarmut im Alter Betroffen, die nicht in Alters- und Pflege-
heimen untergebracht sind?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

80. Wie groß sind die Wohnungen der von Einkommensarmut im Alter Betrof-
fenen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Haushaltstyp und für
Gesamtdeutschland sowie Ost- und Westdeutschland und jeweils im Ver-
gleich zu allen Älteren sowie zur Gesamtbevölkerung)?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

81. Welchen Ausstattungsstandard (Art der Heizung, energetische Sanierung,
Sanitäreinrichtungen, Fahrstuhl, Barrierefreiheit) hat nach Kenntnis der
Bundesregierung die Wohnung der von Einkommensarmut im Alter Be-
troffenen (bitte nach Haushaltstyp und für Gesamtdeutschland sowie Ost-
und Westdeutschland und jeweils im Vergleich zu allen Älteren sowie zur
Gesamtbevölkerung)?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

82. Wie vielfältig sind die Freizeitmöglichkeiten in der Umgebung der Woh-
nungen der von Einkommensarmut im Alter Betroffenen nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Drucksache 17/3139 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

83. Wie viele Personen ab 65 Jahre und wie viele von Einkommensarmut im
Alter Betroffene wohnen nach Kenntnis der Bundesregierung in Wohnpro-
jekten des generationenübergreifenden Wohnens?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

84. Welche Probleme werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Ein-
kommensarmut im Alter auf ländliche Regionen zukommen?

85. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass generationenübergreifende
Wohnprojekte, auch als Chance eines neuen zivilgesellschaftlichen Ver-
ständnisses, Potenziale gegenseitiger Unterstützung und den Generationen-
dialog außerhalb klassischer Verwandtschaftsbeziehungen bergen?

Wenn ja, welcher Handlungsbedarf ergibt sich für die Bundesregierung
daraus?

86. Hält die Bundesregierung es für realistisch, dass generationenübergrei-
fende Wohnprojekte, mit der Implikation gegenseitiger Unterstützung und
dem Generationendialog, die rückläufige Unterstützung älterer Menschen
aus familialen Netzwerken ansatzweise kompensieren kann?

Wenn ja, welcher Handlungsbedarf resultiert für die Bundesregierung da-
raus?

Wenn nein, mit welchen alternativen Ansätzen, will die Bundesregierung
diese Unterstützung und Teilhabe gewährleisten?

87. Liegen der Bundesregierung hierzu wissenschaftliche Befunde vor?

Wenn ja, welche?

88. Mit welchen Maßnahmen – strukturell und finanziell – will die Bundes-
regierung Projekte fördern, in denen unterschiedliche soziale Milieus, Men-
schen mit und ohne Behinderung sowie alte und junge gemeinschaftlich
organisiert leben?

89. Welche Fördermittel stellt die Bundesregierung bereit, um auch von Alters-
armut Betroffenen und damit denjenigen, die ein besonders hohes Risiko
der sozialen Ausgrenzung und Isolation tragen, das Leben bspw. in genos-
senschaftlich organisierten generationenübergreifenden Wohnprojekten zu
ermöglichen?

Obdachlosigkeit

90. Wie viele Menschen über 65 Jahre sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung

a) obdachlos oder

b) wohnsitzlos?

Wie ist die Verteilung auf Männer und Frauen?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

91. Wie viele Menschen waren nach Kenntnis der Bundesregierung schon vor
dem 65. Lebensjahr von Obdachlosigkeit oder Wohnsitzlosigkeit betrof-
fen?

Wie viele sind durch relative Einkommensarmut im Alter obdachlos bzw.
wohnsitzlos geworden?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

92. Von welchen besonderen sozialen Schwierigkeiten alter Obdachloser hat

die Bundesregierung Kenntnis?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/3139

93. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die gesundheitliche Lage
von alten Obdachlosen bzw. Wohnsitzlosen?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

94. Wie setzt sich das Einkommen von alten Obdachlosen bzw. Wohnsitzlo-
sen zusammen?

95. Falls die Bundesregierung keine Informationen über die Zahl von alten
Obdach- bzw. Wohnsitzlosen und deren Lebenssituation hat, plant die
Bundesregierung, dazu Studien in Auftrag zu geben?

Wenn nein, warum nicht?

Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Datenlage über Ob-
dach- und Wohnsitzlose verbessert werden?

96. Wie könnte nach Auffassung der Bundesregierung die gesundheitliche
Versorgung von alten Obdachlosen bzw. Wohnsitzlosen verbessert wer-
den?

97. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung notwendig,
um die Integration und Versorgung von alten Obdachlosen bzw. Wohn-
sitzlosen zu gewährleisten?

98. Ist auch für die Beziehenden der Grundsicherung im Alter eine Pauscha-
lierung der Unterkunftskosten analog der Unterkunftskosten für Arbeits-
losengeld-II-Beziehende geplant?

Welche Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine sol-
che Pauschalierung auf die Entwicklung der Zahl älterer Menschen, die
wohnungslos sind?

99. Von welchen besonderen Schwierigkeiten hat die Bundesregierung
Kenntnis, welche die Integration von alten Obdachlosen bzw. Wohnsitzlo-
sen erschweren?

100. Welche Wohnformen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für alte
Obdachlose bzw. Wohnsitzlose geeignet?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Mobilität

101. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Mobilität der von Ein-
kommensarmut im Alter Betroffenen vor?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

102. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, welche Verkehrs-
mittel von Einkommensarmut im Alter Betroffene bevorzugt benutzen?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

103. Wie sind die Wohnungen der von Einkommensarmut im Alter Betroffe-
nen nach Kenntnis der Bundesregierung an den öffentlichen Verkehr an-
geschlossen?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

104. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass von Einkom-
mensarmut im Alter Betroffene in ländlichen Regionen schlechter an den
öffentlichen Nahverkehr angebunden sind als diejenigen, die in den Bal-
lungsräumen und Städten leben?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Drucksache 17/3139 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

105. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele von
Einkommensarmut im Alter Betroffene nicht über einen eigenen PKW
verfügen, und wie viele davon aus finanziellen Gründen?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

106. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welchen Einfluss
eine aufgrund geringer finanzieller Mittel eingeschränkte Mobilität auf
die Entstehung von sozialer Isolation und Ausgrenzung und somit auf die
gesundheitliche Situation bei von Altersarmut Betroffenen hat?

Wenn ja, welche sind dies?

107. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Daten über die direkten und
indirekten Folgekosten eingeschränkter Mobilität bei von Altersarmut Be-
troffenen?

Wenn ja, welche sind dies explizit?

108. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, den Folgewirkungen ein-
geschränkter Mobilität zu begegnen?

Gesundheit

109. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Zusammenhang von
Altersarmut und Morbidität vor?

Wenn ja, welche sind dies?

110. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung einen nachgewiesenen
Zusammenhang zwischen der Auftretenswahrscheinlichkeit bestimmter
Erkrankungen bei Älteren und ihrer sozialen Situation/Einkommenslage?

111. Gibt es Prognosen über die künftige Entwicklung sozial bedingter ge-
sundheitlicher Ungleichheiten unter Älteren?

112. Wie gut ist das Wohnumfeld der von Einkommensarmut im Alter Betrof-
fenen nach Kenntnis der Bundesregierung mit medizinischen Einrichtun-
gen (Ärzte, Apotheken, Therapeuten) versorgt?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

113. Teilt die Bundesregierung die These, dass eine Stärkung gesundheitlicher
Ressourcen und damit verbunden ein Abbau sozial bedingter gesundheit-
licher Ungleichheiten auch im Alter noch möglich sind?

Falls ja, welche Konsequenzen zieht sie aus dieser Einsicht?

114. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie sich Altersarmut auf die Nutzung und
Inanspruchnahme von gesundheitlichen Dienstleistungen auswirkt?

115. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Auswirkungen von
Zuzahlungen auf die Inanspruchnahme des Gesundheitssystems durch
Personen vor, die von Altersarmut betroffen sind?

116. Liegen der Bundesregierung darüber hinaus Erkenntnisse über Zugangs-
probleme und Kommunikationsbarrieren vor, mit denen von Altersarmut
Betroffene im Gesundheitssystem konfrontiert sind?

117. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um den
Zugang zum Gesundheitssystem auch für solche Personen zu gewährleis-
ten, die von Altersarmut betroffen sind?

118. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um den
Zugang sozial benachteiligter Älterer zu Angeboten der Prävention und

Rehabilitation zu verbessern?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/3139

119. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, zielgruppenorientierte
Interventionsangebote wie Beratung, Schulung und Begleitung z. B. in
Form von Case-Management speziell für von Altersarmut Betroffene zu
entwickeln?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

120. Wie bewertet die Bundesregierung die Beitragsentwicklung in der priva-
ten Krankenversicherung mit Blick auf die Lebenssituation älterer Privat-
versicherter mit geringen Alterseinkommen?

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Betroffene
vor drohender Altersarmut zu schützen?

Ernährung

121. Gibt es Erkenntnisse über die Ernährungssituation von älteren Menschen,
die in Armut leben?

122. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der mangelnden Datenlage zur Ernährungssituation von Altersarmut be-
troffener älterer Menschen zu ergreifen, im Besonderen für pflegebedürf-
tige, ältere Menschen (Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Er-
nährungsbericht 2008)?

123. Unterstützt die Bundesregierung Forschungen, um altersgerechte Pro-
dukte zu entwickeln und in den Markt einzuführen, die die Ernährungs-
situation von Personen, die von Einkommensarmut im Alter betroffen
sind, verbessern könnten?

Pflegebedürftigkeit

124. Welche stützenden Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um
die Unterversorgung bei Anspruchberechtigten im Sinne des SGB XI zu
vermeiden, die dadurch entsteht,

a) dass künftig immer weniger Menschen auf die ergänzende Unterstüt-
zung aus familialen Netzwerken, die in der Vergangenheit auch als
eine Begründung für den Teilkaskocharakter der Pflegeversicherung
herangezogen wurden, zurückgreifen können, und

b) dass sie gleichzeitig nicht über finanzielle Eigenmittel verfügen, um
diese fehlende ergänzende Unterstützung kompensieren zu können?

125. Welche Gruppen sind nach Ansicht der Bundesregierung von dieser Un-
terversorgung heute und zukünftig besonders bedroht?

126. Mit welchen strukturellen und finanziellen Maßnahmen will die Bundes-
regierung Ungleichheiten beheben, die dazu führen, dass Personen mit
höherem Haushaltseinkommen länger in der häuslichen Wohnumgebung
auch bei Pflegebedürftigkeit verbleiben können, von Altersarmut Betrof-
fene dagegen das höhere Risiko einer frühen Heimeinweisung aufweisen?

127. Wie viele Angehörige sind zum Unterhalt nach § 1601 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs gegenüber den Personen mit einer Pflegebedürftigkeit ver-
pflichtet?

In welcher Wohn- und Betreuungsform (ambulant, teilstationär, vollsta-
tionär) leben diese Personen mit Pflegebedürftigkeit oder sind sie unterge-
bracht?

Drucksache 17/3139 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

128. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die stetig
wachsende Sozialhilfeabhängigkeit vor allem bei pflegebedürftigen Men-
schen in stationären Pflegeeinrichtungen abzubauen?

129. Was wird die Bundesregierung konkret unternehmen, um pflegebedürf-
tigen Menschen und ihren Angehörigen künftig bezahlbare Pflegeleistun-
gen und bezahlbare haushaltsnahe Dienstleistungen zur Verfügung zu
stellen?

130. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um auch pflege-
bedürftigen Menschen mit geringem Haushaltseinkommen die Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten?

131. Wie soll nach Meinung der Bundesregierung gewährleistet werden, dass
ältere Menschen – und in besonderem Maße sozial Benachteiligte – aus-
reichend über ihre Rechte aufgeklärt sind oder über die notwendigen In-
formationen und Kompetenzen verfügen, um im Pflegefall adäquate Hilfe
zu organisieren und zu erhalten?

132. Was gedenkt die Bundesregierung mit Blick auf die Zunahme von Ein-
kommensarmut im Alter, dem weiteren Zuwachs von Einpersonen-
haushalten und dem Rückgang informeller Hilferessourcen gegen die
zunehmende ambulante Versorgungslücke bei weiterbestehendem Unter-
stützungsbedarf (Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe) zu unter-
nehmen, wenn die Krankenkassen diesen weitergehenden Unterstützungs-
bedarf nach § 37 SGB V nicht gewähren?

133. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Gefahr
von massiven Einkommensverlusten und/oder Armut durch die Über-
nahme von Pflegeaufgaben in familialen Bezugssystemen zu verhindern?

134. Welche Auswirkung hat nach Ansicht der Bundesregierung die Anrech-
nung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung auf die Einkommens-
armut im Alter?

135. Sollte die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversichrung nach
Ansicht der Bundesregierung ausgebaut werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

136. Plant die Bundesregierung finanzielle Entlastungshilfen/-angebote im Fall
der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung im Pflegefall?

137. Wie will die Bundesregierung vermeiden, dass Versuche der Vereinbar-
keit von Pflege und Beruf nicht in dauerhafte Teilzeitbeschäftigungsver-
hältnisse münden (Dauer der durchschnittlichen Pflegezeit 4 bis 6 Jahre)
und sich damit negativ auf das spätere Rentenniveau auswirken?

138. Wie bewertet die Bundesregierung erste wissenschaftliche Erkenntnisse
der Versorgungs- und Pflegeforschung, die ähnlich wie bei dem Zusam-
menhang zwischen geringem Einkommen, geringer Bildung und einem
schlechteren Gesundheitszustand, auch bei geringem Einkommen, gerin-
ger Bildung und dem erhöhten Risiko von Pflegebedürftigkeit einen signi-
fikanten Zusammenhang sehen?

139. Hält die Bundesregierung es mit Blick auf die weiter zunehmende Zahl
alter und hochaltriger Menschen und die prognostizierte Zunahme von
Pflegebedürftigkeit für notwendig, die Entstehungsfaktoren von Pflege-
bedürftigkeit intensiver zu erforschen, um deren Entstehung zu vermeiden
oder hinauszuzögern?
Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/3139

Engagement und Altersleitbild

140. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welchem Umfang
von Einkommensarmut im Alter Betroffene bürgergesellschaftlich enga-
giert sind

a) in Deutschland,

b) in Ostdeutschland und

c) in Westdeutschland?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

141. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welchem Umfang
von Einkommensarmut im Alter Betroffene politisch engagiert sind (Be-
teiligung an Wahlen, Mitgliedschaft in Parteien)

a) in Deutschland,

b) in Ostdeutschland und

c) in Westdeutschland?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

142. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, in welchem Umfang
von Einkommensarmut im Alter Betroffene in die Pflege von Verwandten
oder in die Betreuung von Kindern einbezogen sind

a) in Deutschland,

b) in Ostdeutschland und

c) in Westdeutschland?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

143. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die derzeitigen Förderstruktu-
ren und Angebote im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, die
Gruppe der von Altersarmut Betroffenen inhaltlich wie auch informa-
tionslogistisch erreichen?

Wenn nein, was sind die Ursachen, und wie gedenkt die Bundesregierung
diese zu beheben?

144. Reichen nach Ansicht der Bundesregierung die derzeitigen Fördermittel
für Aufwandsentschädigungen, z. B. für Fahrtkosten usw., im Bereich des
bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements aus, um Personen,
die von Altersarmut betroffen sind, für diesen Bereich zu interessieren
bzw. sie dort zu halten?

145. Sieht die Bundesregierung in der Gruppe der von Altersarmut Betroffenen
bisher ungenutztes Potenzial für den Bereich des bürgerschaftlichen oder
ehrenamtlichen Engagements?

Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will sie diese Potenziale aktivieren
bzw. besser nutzen?

146. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Ansprüche an eine stär-
kere Beteiligung von älteren Menschen (Gesundheitsvorsorge, gesunder
Lebensstil, Engagement in Gesellschaft und Familie) gestiegen?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

147. Ist der Bundesregierung die bei Infratest dimap in Auftrag gegebene Studie
„Die Älteren“ bekannt, die sich mit der Frage beschäftigt, welchen Sozial-
milieus und Einkommensschichten diejenigen Alten entstammen, die dem
neuen Leitbild der neuen, jungen oder aktiven Alten entsprechen?

Drucksache 17/3139 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse in Bezug auf die Le-
benssituation derjenigen, die diesem Leitbild nicht entsprechen bzw. nicht
entsprechen können?

148. Verstärkt nach Ansicht der Bundesregierung die öffentliche Aufforderung
an ein stärkeres Engagement der Älteren die Stigmatisierung und Ausgren-
zung der von Einkommensarmut im Alter Betroffenen, die dieser Auffor-
derung nicht nachkommen können?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

149. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Forderung nach einem
stärkeren Engagement der Älteren auf Kosten der Selbstsorge der von
Einkommensarmut im Alter Betroffenen gehen könnte?

Wenn ja, warum, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregie-
rung daraus?

Wenn nein, warum nicht?

150. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass von Älteren ein höheres
Maß an Verantwortung für sich selbst und für andere erwartet und ggf.
auch eingefordert werden sollte?

Wenn ja, welche Formen sollte diese Verantwortung oder Mitverantwor-
tung annehmen?

Durch welche politischen Maßnahmen sollte sie eingefordert werden?

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung dadurch auf diejeni-
gen, die über weniger Ressourcen verfügen und von Einkommensarmut
im Alter betroffen sind?

151. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die zukünftige Anzahl der von
Altersarmut Betroffenen eine Auswirkung auf das gesellschaftliche Bild
des Alterns haben wird?

Wird diesem Umstand im 6. Altenbericht zum Thema Altersbilder Rech-
nung getragen?

Wenn ja, welche Empfehlungen und Handlungsappelle ergeben sich auf
der Grundlage des 6. Altenberichts?

Wenn nein, welche Empfehlungen finden sich im 6. Altenbericht, die ab-
leitbare Forderungen und Handlungsempfehlungen für diese sozial be-
nachteiligte Gruppe enthalten?

152. Welche Bedeutung hat das bürgergesellschaftliche Engagement nach Auf-
fassung der Bundesregierung bei der Bekämpfung von Einkommensarmut
im Alter und deren Folgen?

Kann bürgergesellschaftliches Engagement nach Auffassung der Bundes-
regierung zur Vermeidung von Einkommensarmut im Alter beitragen?

153. Welche Bedeutung haben Netzwerke nach Auffassung der Bundesregie-
rung bei der Bekämpfung von Einkommensarmut im Alter und deren Fol-
gen?

Können solche Netzwerke nach Auffassung der Bundesregierung zur Ver-
meidung von Einkommensarmut im Alter beitragen?

Wenn ja, wie wird die Bundesregierung die Bildung von sozialen Netz-
werken fördern und stützen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/3139

Alterssicherung

Vertrauen in die Alterssicherung

154. Welche Studien zur Einstellung der Bevölkerung zum System der Alters-
sicherung im Allgemeinen sowie zur gesetzlichen Alterssicherung sind
der Bundesregierung bekannt, und zu welchen Ergebnissen kommen
diese?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

155. Welche Werte und Prinzipien bei der Gestaltung der Alterssicherung im
Allgemeinen sowie zur gesetzlichen Alterssicherung sind für ein hohes
Vertrauen in die Alterssicherung nach Ansicht der Bundesregierung be-
sonders wichtig, und warum?

156. Welche Rolle hat nach Auffassung der Bundesregierung das Prinzip der
Lebensstandardsicherung bezüglich des Vertrauens in die gesetzliche
Rentenversicherung?

157. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Sorge vor Altersarmut
zu einem Vertrauensverlust in die Alterssicherung im Allgemeinen sowie
zur gesetzlichen Alterssicherung beiträgt?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

158. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die vollständige Anrech-
nung der gesetzlichen Rente auf die Grundsicherung im Alter zu einem
Vertrauensverlust in die gesetzliche Rentenversicherung beiträgt?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

159. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein zu hoher „Sozialhilfe-
break-even“ (Thiede, RVaktuell, 12/05, S. 520 f.) die Akzeptanz der Ver-
sicherten in die gesetzliche Rentenversicherung vermindert?

Wenn ja, warum, und wie hoch sollte der Sozialhilfe-break-even maximal
sein?

Wenn nein, warum nicht?

160. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Vertrauen von
kommunalen Entscheidungsträgern in die gesetzliche Rentenversicherung
vor?

161. Ist aus Sicht der Bundesregierung die Sorge berechtigt, dass die Bekämp-
fung von Altersarmut wieder zu einer Aufgabe der Kommune wird?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Rente nach Lebensleistung

162. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Menschen, die ein geringes
Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, in ihrem
Leben wenig zur Gesellschaft beigetragen haben?

Wie legt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Prinzip
„Lohn nach Lebensleistung“ aus?

Drucksache 17/3139 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

163. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Lebensleistung derjenigen,
die sich in ihrem Leben intensiv um Erwerbsarbeit bemüht haben, aber
immer sehr geringe Einkommen erzielt haben, ausreichend in der gesetz-
lichen Rentenversicherung gewürdigt wird?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

164. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Lebensleistung derjenigen,
die sich in ihrem Leben intensiv um Erwerbsarbeit bemüht haben, aber
trotzdem große Lücken in ihrer Berufsbiographie aufweisen, ausreichend
in der gesetzlichen Rentenversicherung gewürdigt wird?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

165. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Lebensleistung von Selbst-
ständigen, insbesondere Soloselbstständigen ausreichend in der gesetzli-
chen Rentenversicherung gewürdigt wird?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

166. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Lebensleistung derjenigen,
die in ihrem Leben aufgrund von Familienarbeit große Lücken in ihrer
Berufsbiographie aufweisen bzw. über lange Phasen Teilzeit gearbeitet
haben, ausreichend in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt
wird?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

167. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Lebensleistung derjenigen,
die in ihrem Leben aufgrund von ehrenamtlicher Tätigkeit große Lücken
in ihrer Berufsbiographie aufweisen, ausreichend in der gesetzlichen Ren-
tenversicherung berücksichtigt wird?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

168. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Lebensleistung von Men-
schen mit geringeren Begabungen und geringerem Leistungsvermögen
auch darin bestehen könnte, im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein gutes
Leben zu führen?

Wenn ja, wird diese Lebensleistung ausreichend in der gesetzlichen Ren-
tenversicherung berücksichtigt?

Wenn nein, warum nicht?

Rentenhöhe

169. Geht die Bundesregierung davon aus, dass in Zukunft die Lohnquote wei-
ter sinken wird, und welche Auswirkungen hätte das auf das Rentenniveau
in Relation zum Durchschnittseinkommen bzw. mittleren Einkommen der
Gesamtbevölkerung?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

170. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der Versiche-
rungsjahre (Durchschnitt und Median) entwickeln, und welche Wirkung
erwartet die Bundesregierung auf das Rentenniveau?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/3139

171. Wie wird sich nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung des Be-
treuungsgeldes 2013 auf die durchschnittliche Rentenhöhe von Erziehen-
den auswirken, und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung
daraus?

172. Wie viele Rentner/Rentnerinnen mit mehr als 25 Versicherungsjahren in
der gesetzlichen Rentenversicherung

a) haben eine Rente mit weniger als 25 Entgeltpunkten,

b) haben eine Rente mit weniger als 30 Entgeltpunkten,

c) haben eine Gesamtrente (eigene Rente plus Hinterbliebenenrente) un-
terhalb des Grundsicherungsniveaus,

d) haben eine Rente unterhalb der Armutsrisikogrenze der EU für einen
Alleinstehenden,

e) beziehen Grundsicherung im Alter?

173. Wie viele Rentner/Rentnerinnen mit mehr als 30 Versicherungsjahren in
der gesetzlichen Rentenversicherung

a) haben eine Rente mit weniger als 25 Entgeltpunkten,

b) haben eine Rente mit weniger als 30 Entgeltpunkten,

c) haben eine Gesamtrente (eigene Rente plus Hinterbliebenenrente) un-
terhalb des Grundsicherungsniveaus,

d) haben eine Rente unterhalb der Armutsrisikogrenze der EU für einen
Alleinstehenden,

e) beziehen Grundsicherung im Alter?

174. Wie viele Rentner/Rentnerinnen mit 35 Jahren Versicherungsjahren in der
gesetzlichen Rentenversicherung

a) haben eine Rente mit weniger als 25 Entgeltpunkten,

b) haben eine Rente mit weniger als 30 Entgeltpunkten,

c) haben eine Gesamtrente (eigene Rente plus Hinterbliebenenrente) un-
terhalb des Grundsicherungsniveaus,

d) haben eine Rente unterhalb der Armutsrisikogrenze der EU für einen
Alleinstehenden,

e) beziehen Grundsicherung im Alter?

Private Vorsorge/Riesterrente

175. Wie hoch ist der Anteil derjenigen (absolut, Quote), die derzeit über ein
Einkommen unterhalb der EU-Armutsrisikogrenze verfügen und zusätz-
lich privat Vorsorge betreiben (bitte für Deutschland, Westdeutschland
und Ostdeutschland)?

176. Wie hoch ist der Anteil derjenigen (absolut, Quote), die über ein unter-
durchschnittliches Einkommen verfügen und zusätzlich privat vorsorgen
(bitte für Deutschland, Westdeutschland und Ostdeutschland)?

177. Wie hoch ist der Anteil derjenigen (absolut, Quote), die über ein über-
durchschnittliches Einkommen verfügen und zusätzlich privat vorsorgen
(bitte für Deutschland, Westdeutschland und Ostdeutschland)?

178. Wie viele Geringverdiener haben im Vergleich zu anderen Einkommens-
gruppen eine Riester-Förderung beantragt?

179. Ist der Bundesregierung die Studie des Deutschen Instituts für Wirt-
schaftsforschung e. V. zu den Riester-Renten bekannt?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis dieser Studie, nach der
Geringverdiener/-verdienerinnen nicht ausreichend vorsorgen?

Drucksache 17/3139 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Reformperspektiven

Grundsätzliche Einschätzungen

180. Strebt die Bundesregierung Maßnahmen gegen Einkommensarmut im
Alter an?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

181. Strebt die Bundesregierung in erster Linie eine Reform der Grundsiche-
rung im Alter an?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

182. Strebt die Bundesregierung in erster Linie eine Reform der gesetzlichen
Rentenversicherung an?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

183. Strebt die Bundesregierung Maßnahmen in anderen Zweigen der Alterssi-
cherung an?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

184. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass durch einen Ausbau der priva-
ten und/oder betrieblichen Altersvorsorge Altersarmut bekämpft werden
kann bzw. sollte?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

185. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Finanz-
marktkrise bezüglich der armutsverhindernden Wirkung von kapitalge-
deckter Vorsorge?

186. Welche Rolle sollen die unterschiedlichen Säulen der Alterssicherung
nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft (gesetzliche, betriebliche
und private) im Kampf gegen Altersarmut spielen?

187. Sollten Maßnahmen gegen Altersarmut nach Auffassung der Bundesre-
gierung durch Steuern finanziert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

188. Sollten Maßnahmen gegen Altersarmut nach Auffassung der Bundesre-
gierung durch Beiträge finanziert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

189. Sieht die Bundesregierung angesichts der Haushaltslage finanzielle Spiel-
räume zur Bekämpfung von Altersarmut?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

190. Hat für die Bundesregierung die Senkung von Steuern Priorität vor der
Bekämpfung von Altersarmut?
Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/3139

191. Hat für die Bundesregierung die Senkung von Sozialabgaben Priorität vor
der Bekämpfung von Altersarmut?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

192. Wird die Bundesregierung Maßnahmen gegen „verdeckte Armut“ ergrei-
fen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

193. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine Kampagne zur Be-
kämpfung von „verdeckter Armut“ durchgeführt werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

194. Ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass trotz des hohen Anteils
der „verdeckt Armen“ Maßnahmen gegen Altersarmut innerhalb der
Grundsicherung problemadäquat und ausreichend sind?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

195. Sieht die Bundesregierung für die Länder und Kommunen strukturelle
wie finanzielle Förderung und Unterstützung vor, um diese in der Ge-
währleistung der kommunalen Daseinsvorsorge gegenüber von Alters-
armut betroffenen Personen zu stärken – gerade in Hinblick auf die aktu-
elle kommunale Unterfinanzierung?

Wenn ja, welche sind dies?

Wenn nein, warum nicht?

196. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die „Rentenschutzklausel“ ein
adäquates Instrument zur Bekämpfung von Einkommensarmut im Alter
ist?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

197. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass abgeleitete Rentenansprü-
che (Witwen-/Witwerrenten) das geeignete und für die Betroffenen beste
Mittel zur Bekämpfung von Einkommensarmut im Alter sind?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

198. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass

a) Beamtinnen und Beamte,

b) Personen mit Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze,

c) Selbstständige und

d) Vermögende

ausreichend an der Finanzierung des sozialen Ausgleichs in der Renten-
versicherung beteiligt sind?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

199. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der soziale Aus-

gleich innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nur zum Teil über
Steuerzuschüsse finanziert wird und aus diesem Grund zum Teil aus-

Drucksache 17/3139 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

schließlich von den Beitragszahlern der gesetzlichen Rentenversicherung
zu finanzieren ist?

Wenn ja, wie bewertet sie diesen Zusammenhang?

200. Für welche der folgenden Gruppen plant die Bundesregierung welche ge-
zielten Maßnahmen gegen Altersarmut:

a) Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiographien,

b) Personen mit Niedriglöhnen,

c) Personen, die längere Zeit in Teilzeit tätig waren,

d) Personen, die selbstständig, insbesondere als Soloselbstständige tätig
waren,

e) Personen, die dauerhaft erwerbstätig oder dauerhaft Vollzeit erwerbstä-
tig waren,

f) Personen mit mehr als 30 oder 35 Versicherungsjahren,

g) Kindererziehende,

h) Alleinerziehende,

i) Pflegende,

j) Pflegebedürftige,

k) Behinderte,

l) Migrantinnen und Migranten,

m) gering Qualifizierte?

201. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage „Wachsende Altersarmut
ist vor allem ein ostdeutsches Problem“?

202. Plant die Bundesregierung gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Al-
tersarmut in Ostdeutschland?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

203. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage „Altersarmut ist vor allem
weiblich“?

204. Wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung der Alters-
armut von Frauen?

205. Plant die Bundesregierung gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der
Altersarmut von Frauen?

Wenn ja, warum, und welche?

Wenn nein, warum nicht?

Zur Formulierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP

206. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet,
dass sich die private und betriebliche Altersvorsorge auch lohnt

a) für Geringverdiener und

b) für diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt
haben?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/3139

207. Soll die Kommission auch Maßnahmen prüfen, die sicherstellen, dass sich
auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lohnen?

Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

208. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet,
dass auch

a) Geringverdiener und

b) diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt ha-
ben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten?

209. Was versteht die Bundesregierung genau unter „ein Leben lang Vollzeit
gearbeitet zu haben“?

Wie lang ist genau ein „Leben lang“?

Sind damit nur

a) Vollzeiterwerbstätige,

b) Vollzeit- und Teilzeiterwerbstätige oder

c) langjährig Versicherte gemeint?

210. Was versteht die Bundesregierung unter „Alterseinkommen“?

Gehört dazu nur Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
oder auch anderes Einkommen?

Wenn Letzteres, welches?

211. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung eine faire Anpassungsregel,
und in welchem sozialen Sicherungssystem soll diese verankert werden?

Reform der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung

212. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von Freibeträgen für

a) private Altersvorsorge,

b) betriebliche Alterssicherung,

c) Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung?

213. Wenn die Bundesregierung die Einführung von Freibeträgen in Erwägung
zieht, wie beurteilt die Bundesregierung die Orientierung an Freibeträgen
für Erwerbseinkommen beim Arbeitslosengeld II?

214. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung ihres Anteils an den steigenden
Kosten der Grundsicherung im Alter zur Entlastung der Kommunen?

215. Wie will die Bundesregierung die Städte und Gemeinden in den Regionen
entlasten, die bei einem Anstieg der Altersarmut von steigenden Kosten
der Grundsicherung im Alter bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen be-
sonders betroffen sind?

216. Werden die vorgenannten Reformoptionen Gegenstand der Diskussion in
der Kommission der Bundesregierung werden?

Wenn ja, welche der Reformoptionen?

Rente nach Mindesteinkommen

217. Wie beurteilt die Bundesregierung eine Verlängerung der Regelungen zur
Rente nach Mindesteinkommen zur Vermeidung von Altersarmut insge-
samt und bezüglich der Vermeidung der Altersarmut von Frauen und
Männern?

218. Sind der Bundesregierung Berechnungen bekannt, wie sich diese Maß-

nahme auf Grundsicherungsbezug und Altersarmut auswirkt?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

Drucksache 17/3139 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

219. Mit welchen Kosten wäre eine Verlängerung dieser Regelung verbunden?

220. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Beitragsfinanzierte Mindestrente

221. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer beitragsfinanzier-
ten Mindestrente zur Vermeidung von Altersarmut?

222. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den finanziellen Wirkungen
einer beitragsfinanzierten Mindestrente und/oder den Wirkungen auf
Grundsicherungsbezug bzw. Altersarmut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

223. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Steuerfinanzierte Mindestrente wie z. B. die Garantierente in Schweden

224. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer steuerfinanzierten
Mindestrente zur Vermeidung von Altersarmut?

225. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den finanziellen Wirkungen
einer steuerfinanzierten Mindestrente und/oder den Wirkungen auf
Grundsicherungsbezug bzw. Altersarmut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

226. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Modell der katholischen Verbände und andere Sockelrentenmodelle

227. Wie beurteilt die Bundesregierung das Rentenmodell der katholischen
Verbände zur Vermeidung von Altersarmut und andere Sockelrenten-
modelle?

228. Ist der Bundesregierung das Gutachten von Martin Werding, u. a. „Das
Rentenmodell der katholischen Verbände“ (Martin Werding u. a.), wel-
ches vom NRW-Sozialministerium in Auftrag gegeben wurde, bekannt,
und wie bewertet sie die Ergebnisse?

229. Sind der Bundesregierung weitere Berechnungen zu den finanziellen Wir-
kungen einer Sockelrente und/oder den Wirkungen auf Grundsicherungs-
bezug bzw. Altersarmut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

230. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Schweizer Modell

231. Wie beurteilt die Bundesregierung eine Reform der Alterssicherung nach
dem Schweizer Modell der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

zur Vermeidung von Altersarmut?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/3139

232. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den finanziellen Wirkungen
einer Reform der Alterssicherung nach dem Schweizer Modell der AHV
und/oder den Wirkungen auf Grundsicherungsbezug bzw. Altersarmut be-
kannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

233. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Steuerfinanzierte Grundrente

234. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer steuerfinanzierten
Grundrente zur Vermeidung von Altersarmut?

235. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den Kosten einer steuerfinan-
zierten Grundrente und/oder den Wirkungen auf Grundsicherungsbezug
bzw. Altersarmut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

236. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Beitragsfinanzierte Grundrente wie z. B. in den Niederlanden

237. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer beitragsfinanzier-
ten Grundrente zur Vermeidung von Altersarmut?

238. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den Kosten einer beitragsfi-
nanzierten Grundrente und/oder den Wirkungen auf Grundsicherungsbe-
zug bzw. Altersarmut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

239. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Hochwertung von Entgeltpunkten von Geringverdienern bzw. von vollzeitbe-
schäftigten Geringverdienern

240. Wie beurteilt die Bundesregierung die Hochwertung von Entgeltpunkten
von Geringverdienern zur Vermeidung von Altersarmut?

241. Hält die Bundesregierung eine Einschränkung einer solchen Hochwertung
auf Vollzeiterwerbstätige für sinnvoll?

242. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den Kosten einer Hochwer-
tung von Entgeltpunkten von Geringverdienern und/oder den Wirkungen
auf Grundsicherungsbezug bzw. Altersarmut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

243. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

30-30-Modell
244. Ist der Bundesregierung das 30-30-Modell, wie es Prof. Dr. Richard Hauser
vorschlägt, bekannt?

Drucksache 17/3139 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wie beurteilt die Bundesregierung das 30-30-Modell zur Vermeidung von
Altersarmut?

245. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den Kosten des 30-30-Mo-
dells und/oder den Wirkungen auf Grundsicherungsbezug bzw. Altersar-
mut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

246. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Einbeziehung von weiteren Bevölkerungsgruppen

247. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einbeziehung von

a) den Soloselbstständigen,

b) allen Selbstständigen,

c) geringfügig Beschäftigten,

d) allen Erwerbstätigen,

e) allen erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern als Maßnahmen zur Ver-
meidung von Altersarmut?

248. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den kurzfristigen und lang-
fristigen finanziellen Auswirkungen einer Einbeziehung von

a) den Soloselbstständigen,

b) allen Selbstständigen,

c) geringfügig Beschäftigten,

d) allen Erwerbstätigen,

e) allen erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern und/oder den Wirkungen
auf Grundsicherungsbezug bzw. Altersarmut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

249. Werden die vorgenannten Reformoptionen in der Kommission diskutiert
werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Voll eigenständige Sicherung

250. Wie beurteilt die Bundesregierung das Modell einer voll eigenständigen
Sicherung zur Vermeidung von Altersarmut?

251. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den finanziellen Auswirkun-
gen einer voll eigenständigen Sicherung und/oder den Wirkungen auf
Grundsicherungsbezug bzw. Altersarmut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

252. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/3139

Obligatorisches Rentensplitting

253. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung eines obligatorischen
Rentensplittings zur Vermeidung von Altersarmut?

254. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den finanziellen Auswirkun-
gen eines obligatorischen Rentensplittings und/oder den Wirkungen auf
Grundsicherungsbezug bzw. Altersarmut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

255. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

„Riester-Rente“

256. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die „Riester-Rente“ einen
besseren Beitrag zum Schutz vor Altersarmut leisten könnte?

Wenn ja, welche Reformen wären dazu aus Sicht der Bundesregierung er-
forderlich?

Wenn nein, warum nicht?

257. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um zu erreichen, dass
Beziehende von kleinen und mittleren Einkommen in größerem Maße pri-
vat vorsorgen?

Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?

Wenn nein, warum nicht?

258. Will die Bundesregierung die Riester-Rente auf andere Bevölkerungs-
gruppen (Selbstständige) ausdehnen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

259. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung des Fördersatzes?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

260. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer obligatorischen
Riester-Rente zur Vermeidung von Altersarmut?

261. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den Wirkungen einer obliga-
torischen Riester-Rente auf Grundsicherungsbezug bzw. Altersarmut be-
kannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

262. Werden diese Reformoptionen in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Reform betriebliche Alterssicherung

263. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die betriebliche Alterssiche-
rung einen besseren Beitrag zum Schutz vor Altersarmut leisten könnte?

Wenn ja, welche Reformen wären dazu aus Sicht der Bundesregierung er-
forderlich?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/3139 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

264. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitgeber von
Beschäftigten mit kleinen und mittleren Einkommen in Zukunft stärker
zur Vorsorge für ihre Beschäftigten zu motivieren?

Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung?

Wenn nein, warum nicht?

265. Hält die Bundesregierung Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut
im Bereich der betrieblichen Alterssicherung für sinnvoll?

Wenn ja, welche, und warum?

Wenn nein, warum nicht?

266. Werden diese Reformoptionen in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Ausweitung der Anwartschaften bei Arbeitslosigkeit

267. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausweitung der Anwartschaften
bei Arbeitslosigkeit zur Vermeidung von Altersarmut?

268. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den finanziellen Auswirkun-
gen einer Ausweitung der Anwartschaften bei Arbeitslosigkeit und/oder
den Wirkungen auf Grundsicherungsbezug bzw. Altersarmut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

269. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Ausweitung der Anwartschaften bei Kindererziehung

270. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausweitung der Anwartschaften
bei Kindererziehung zur Vermeidung von Altersarmut?

271. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den finanziellen Auswirkun-
gen einer Ausweitung der Anwartschaften bei Kindererziehung und/oder
den Wirkungen auf Grundsicherungsbezug bzw. Altersarmut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

272. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Ausweitung der Anwartschaften bei Pflege

273. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausweitung der Anwartschaften
bei Pflege zur Vermeidung von Altersarmut?

274. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den finanziellen Auswirkun-
gen einer Ausweitung der Anwartschaften bei Pflege und/oder den Wir-
kungen auf Grundsicherungsbezug bzw. Altersarmut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

275. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/3139

Ausweitung der Anrechnung von Aus- und Weiterbildungszeiten

276. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausweitung der Anrechnung der
Aus- und Weiterbildungszeiten in der Rentenversicherung zur Vermei-
dung von Altersarmut?

277. Sind der Bundesregierung Berechnungen zu den finanziellen Auswirkun-
gen einer Ausweitung der Anrechnung der Aus- und Weiterbildungszeiten
in der Rentenversicherung und/oder den Wirkungen auf Grundsiche-
rungsbezug bzw. Altersarmut bekannt?

Zu welchen Ergebnissen kommen diese Berechnungen?

278. Wird diese Reformoption in der Kommission diskutiert werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 28. September 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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