BT-Drucksache 17/2835

Zusammenarbeit mit Georgien

Vom 31. August 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2835
17. Wahlperiode 31. 08. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Tom Koenigs, Marieluise Beck
(Bremen), Volker Beck (Köln), Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz,
Katja Keul, Ute Koczy, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian
Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zusammenarbeit mit Georgien

Georgien ist eine demokratische Republik. Es bekennt sich zu den Grund- und
Menschenrechten einschließlich der Meinungs- und Pressefreiheit. Georgien ist
seit 1999 Mitglied im Europarat und seit 1992 in der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Gemeinsam mit den Mitteln der EU-Mitgliedstaaten liegt die europäische Un-
terstützung für Georgien seit 1992 bei rund 1 Mrd. Euro. Bei der internationalen
Geberkonferenz in Brüssel im Oktober 2008 sagte die EU-Kommission weitere
500 Mio. Euro für humanitäre Hilfe und Wiederaufbau zu.

Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft wird über den Abschluss eines Assozi-
ierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien verhandelt.
Seit dem georgisch-russischen Krieg im August 2008 kommt der EU auch eine
wichtige Rolle bei der Konfliktlösung zu, unter anderem durch die EU-Beobach-
termission (European Union Monitoring Mission – EUMM), die seit dem
1. Oktober 2008 in Georgien tätig ist und deren Mandat erst am 20. Juli 2010 bis
zum 14. September 2011 verlängert wurde.

Nach Berichten unabhängiger Menschenrechtsorganisationen, unter anderem
des Georgischen Human Rights Centre (HRIDC), stellt sich die innenpolitische
Situation in Georgien zunehmend problematisch dar.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Höhe sind die 2008 zugesagten 33,7 Mio. Euro Wiederaufbauhilfe
abgeflossen?

Welche Projekte wurden von dem Geld in welcher Höhe gefördert?

2. Welche von der Bundesregierung geförderten Projekte wurden seit 2004 von
georgischen Nichtregierungsorganisationen ausgeführt (bitte nach Jahr und
Projekt aufschlüsseln)?
3. Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung Georgien seit 2004
gefördert (bitte nach Jahren und Zweck der Finanzierung aufschlüsseln)?

4. Inwieweit und durch wen wird die Arbeit der Mitarbeiter der EU-Monitoring
Mission in Georgien nach Kenntnis der Bundesregierung behindert?

5. Inwieweit wird die Arbeit von georgischen und internationalen Journalisten
in Georgien nach Kenntnis der Bundesregierung durch staatliche Maßnah-
men eingeschränkt?

Drucksache 17/2835 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Inwieweit kann die Bundesregierung Berichte georgischer Vertreter von Nicht-
regierungsorganisationen bestätigen, dass die Arbeitsbedingungen für men-
schenrechtsorientierte Nichtregierungsorganisationen sich seit dem geor-
gisch-russischen Krieg im August 2008 verschlechtert haben, und was
unternimmt die Bundesregierung, um die Arbeitsbedingungen für menschen-
rechtsorientierte Nichtregierungsorganisationen zu verbessern?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorhaben der georgischen Regierung,
Nichtregierungsorganisationen per Gesetz zu erschweren, Finanzmittel aus
internationalen Quellen zu verwenden?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Behinderungen der Arbeit von Nicht-
regierungsorganisationen in Georgien, und wie schätzt sie die Entwicklung
seit August 2008 ein?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte, nach denen die georgischen
Sicherheits- und Justizorgane in Verfahren gegen Oppositionelle, Aktivisten
von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger regelmäßig
internationale und nationale Standards der Rechtsstaatlichkeit verletzen?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen betroffener Georgier, dass
die georgische Regierung keine Mittel zum Wiederaufbau von Häusern bereit-
stellt, die im Südossetien-Krieg zerstört wurden (z. B. www.dw-world. de)?

11. Trifft es nach Informationen der Bundesregierung zu, dass die Flüchtlinge aus
dem Konflikt mit Abchasien aus dem Jahr 1993 ff. kaum Unterstützung durch
die georgische Regierung erhalten, und welche systematische Unterstützung
seitens der Bundesregierung fließt in die Verbesserung der Aufbauhilfe für
diese Binnenflüchtlinge?

12. Welche Themen wurden während den zweiten bilateralen Konsultationen mit
Georgien im Juni 2010 angesprochen?

Inwieweit wurde die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, HIV-
Erkrankten und Homosexuellen thematisiert?

13. Wie und mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die
Reform der Justiz?

Wie schätzt die Bundesregierung das unterschiedliche Vorgehen der Justiz
bei Vergehen durch Vertreter des Staatsapparates und Vertreter der Opposi-
tion ein?

14. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation in den georgischen Gefängnis-
sen ein?

15. Wie schätzt die Bundesregierung die Vorwürfe ein, dass die Berichterstattung
der georgischen Medien zu regierungsnah sei, Oppositionspolitiker und Men-
schenrechtsaktivisten verunglimpft würden und dass führende Regierungs-
mitglieder direkte Einflussnahme tätigen würden?

16. Wie ist der Stand der Verhandlungen über ein EU-Assoziierungsabkommen
mit Georgien, die am 15. Juli 2010 begonnen wurden?

17. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass unter den 120 georgischen Sti-
pendiaten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes e. V. (DAAD)
und Teilnehmerinnen am Internationalen Parlaments-Stipendium (IPS) des
Deutschen Bundestages auch Studierende aus Abchasien und Südossetien
sein können, die ggf. keinen georgischen Pass besitzen?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Umsiedlungspolitik gegenüber
den Flüchtlingen?

Berlin, den 31. August 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.