BT-Drucksache 17/2771

Leiharbeit im Bankensektor

Vom 18. August 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2771
17. Wahlperiode 18. 08. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias
W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Cornelia Möhring,
Kornelia Möller, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Leiharbeit im Bankensektor

Leiharbeit findet auch im Bankensektor statt. Zum Teil mit Beteiligung nam-
hafter Banken wurden spezielle Leiharbeitsfirmen gegründet, die ausschließlich
oder überwiegend Arbeitnehmerüberlassung im Bankensektor betreiben. Da es
der Gesetzgeber bisher unterlassen hat, gesetzliche Regelungen zur Eindäm-
mung von Leiharbeit vorzunehmen, beginnt mit der wirtschaftlichen Erholung
wieder die Leiharbeit zu boomen. Dies betrifft auch den Bankensektor. Laut
einer Marktstudie der Leiharbeitsfirma Manpower ist der Beschäftigungsaus-
blick für die Bereiche Finanzen und Service mit am besten. So drohen Teile der
Stammbelegschaft durch billigere Leiharbeitskräfte ersetzt zu werden, ausgebil-
deten Fachkräften wird der Einstieg in ein gesichertes Arbeitsverhältnis ver-
wehrt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass reguläre Arbeitsplätze im
Bankensektor durch den Einsatz von Leiharbeit verdrängt werden (bitte in öf-
fentliche und private Banken und Genossenschaftsbanken unterscheiden)?

2. Welche Studien, Untersuchungen bzw. Erhebungen über den Einsatz von
Leiharbeit im Bankensektor sind der Bundesregierung bekannt, und was sind
die zentralen Aussagen dieser Publikationen?

3. Welche Banken befinden sich
a) im direkten Staatsbesitz, haben
b) staatliche Beteiligungen und sind
c) Geschäftsbanken mit Garantieerklärungen des Bundes über den Sonder-

fonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)?

4. Welche der unter Frage 3a bis 3c erfragten Banken beschäftigen Leiharbeite-
rinnen und Leiharbeiter (bitte jeweils die Zahl der Leiharbeiterinnen und
Leiharbeiter, ihren Anteil an der gesamten Belegschaft, ihre Bezahlung und
Arbeitsbedingungen gegenüber den Festangestellten sowie tarifvertragliche

Bedingungen nennen)?

5. Werden bei der SoFFin selbst Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter eingesetzt
(bitte die Zahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, ihren Anteil an der ge-
samten Belegschaft und ihre Bezahlung und Arbeitsbedingungen gegenüber
den Festangestellten sowie tarifvertragliche Bedingungen nennen)?

Drucksache 17/2771 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Inwiefern weicht der Anteil der bei Frage 3a bis 3c erfragten Banken be-
schäftigten Leiharbeitskräfte von dem Leiharbeitsanteil der Landesbanken
und Sparkassen ab?

7. Welche der 20 größten Banken in Deutschland unterhält eine eigene Leih-
arbeitsfirma, hat zusammen mit anderen Personaldienstleistern eine ge-
meinsame Leiharbeitsfirma gegründet oder unterhält mit einer Leiharbeits-
firma spezielle Kooperationen zwecks der Arbeitsnehmerüberlassung für
Finanzdienstleistungen (bitte auch Namen der entsprechenden Tochter-
firma, des Gemeinschaftsunternehmens oder der Kooperation nennen)?

8. Was sind die zehn größten Leiharbeitsfirmen, die sich auf die Arbeitsneh-
merüberlassung für Finanzdienstleistungen spezialisiert haben, und welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung über deren Arbeit?

9. Wie hoch ist der Anteil und die absolute Zahl der von der Bundesagentur
für Arbeit zugelassenen Leiharbeitsfirmen, die Arbeitnehmerüberlassung
im Bankensektor betreiben?

Wie viele Beschäftigte haben diese Firmen, und nach welchen Tarifverträ-
gen werden die Leiharbeitskräfte bezahlt?

10. Wie hat sich in den letzten 15 Jahren die Zahl der Leiharbeitskräfte im Ban-
kensektor entwickelt (falls nicht vorhanden, bitte Zahlen für den übergeord-
neten Wirtschaftsbereich nennen)?

11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die besondere Profitabi-
lität des Einsatzes von Leiharbeit im Bankensektor?

Berlin, den 13. August 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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