BT-Drucksache 17/277

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/180- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation "ALTHEA" zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575 (2004) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1895 (2009) vom 18. November 2009

Vom 16. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/277
17. Wahlperiode 16. 12. 2009

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/180 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-
geführten Operation „ALTHEA“ zur weiteren Stabilisierung des Friedens-
prozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der
Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-
Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolution
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575 (2004) und folgender
Resolutionen, zuletzt Resolution 1895 (2009) vom 18. November 2009

Bericht der Abgeordneten Herbert Frankenhauser, Klaus Brandner, Dr. h. c. Jürgen Koppelin,
Michael Leutert und Sven Kindler

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag
das Ziel, dass der Deutsche Bundestag der von der Bundes-
regierung am 9. Dezember 2009 beschlossenen Fortsetzung
der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
EU-geführten Operation „ALTHEA“ zur weiteren Stabili-
sierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina
im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der
Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Haupt-
quartier Sarajevo und seinen Aufgaben auf der Grundlage
der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Natio-
nen 1575 (2004) vom 22. November 2004, 1639 (2005)
vom 21. November 2005, 1722 (2006) vom 21. November
2006, 1785 (2007) vom 21. November 2007, 1845 (2008)
vom 20. November 2008 und 1895 (2009) vom 18. Novem-
ber 2009 für weitere zwölf Monate zustimmen solle.

Die Fortsetzung soll unter Fortgeltung der Regelungen des
Beschlusses der Bundesregierung vom 8. November 2006,
dem der Deutsche Bundestag am 30. November 2006 zuge-
stimmt hat (Bundestagsdrucksache 16/3521), einschließlich
der zu Protokoll gegebenen Erklärung der Bundesregierung
vom 24. November 2004 (Bundestagsdrucksache 15/4256)
erfolgen.

Es können bis zu 900 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt
werden.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung
der deutschen Beteiligung an der EU-geführten Operation
„ALTHEA“ werden für den Zeitraum 22. November 2009
bis 21. November 2010 insgesamt rund 12,9 Mio. Euro be-
tragen. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2009 rund
2,0 Mio. Euro sowie auf das Haushaltsjahr 2010 rund
10,9 Mio. Euro. Für diese Ausgaben ist im Einzelplan 14 im
Bundeshaushalt 2009 Vorsorge getroffen. Die Ausgaben im
Jahr 2010 werden aus dem Einzelplan 14 im Haushaltsvoll-
zug sichergestellt.

Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundes-
regierung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.

Dieser Bericht wurde unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Auswärtige Ausschuss keine Änderungen mit
erheblichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.

Drucksache 17/277 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Berlin, den 16. Dezember 2009

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Herbert Frankenhauser
Berichterstatter

Klaus Brandner
Berichterstatter

Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Sven Kindler
Berichterstatter

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