BT-Drucksache 17/276

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/179- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008 und dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2009

Vom 16. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/276
17. Wahlperiode 16. 12. 2009

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/179 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-
geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste
Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom
2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008,
1897 (2009) vom 30. November 2009 und nachfolgender Resolutionen des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen
Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November
2008 und dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union
vom 8. Dezember 2009

Bericht der Abgeordneten Herbert Frankenhauser, Klaus Brandner, Dr. h. c. Jürgen Koppelin,
Michael Leutert und Sven Kindler

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag
das Ziel, dass der Deutsche Bundestag der von der Bundes-
regierung am 9. Dezember 2009 beschlossenen Fortsetzung
der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
EU-geführten Operation Atalanta zustimmen solle.

Im Beschluss der Bundesregierung wird u. a. ausgeführt,
dass die deutschen Streitkräfte bei ihrer Beteiligung an der
EU-geführten Operation auf der Grundlage des Seerechts-
übereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der
Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008)
vom 2. Juli 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846
(2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. No-
vember 2009 und nachfolgender Resolutionen des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der
Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Euro-
päischen Union vom 10. November 2008 und dem Be-
schluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union
vom 8. Dezember 2009 im Rahmen und nach den Regeln
eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne
des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes handeln.

Es können bis zu 1 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt
werden, solange ein Mandat des Sicherheitsrates der Verein-
ten Nationen, ein entsprechender Beschluss des Rates der
Europäischen Union und die konstitutive Zustimmung des
Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum
18. Dezember 2010.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten
Operation Atalanta für die Dauer bis 18. Dezember 2010
mit bis zu 1 400 Soldatinnen und Soldaten betragen insge-
samt rund 47,4 Mio. Euro. Hiervon entfallen auf das Haus-
haltsjahr 2009 rund 2,1 Mio. Euro sowie auf das Haushalts-
jahr 2010 rund 45,3 Mio. Euro. Für diese Ausgaben ist im
Einzelplan 14 im Bundeshaushalt 2009 Vorsorge getroffen.
Die Ausgaben im Jahr 2010 werden aus dem Einzelplan 14
im Haushaltsvollzug sichergestellt.

Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundes-
regierung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. für mit der Haus-
haltslage des Bundes vereinbar.

Drucksache 17/276 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Auswärtige Ausschuss keine Änderungen mit
erheblichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 16. Dezember 2009

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Herbert Frankenhauser
Berichterstatter

Klaus Brandner
Berichterstatter

Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Sven Kindler
Berichterstatter

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