BT-Drucksache 17/2544

Entwicklungs- und menschenrechtspolitische Zusammenarbeit mit Kolumbien

Vom 8. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2544
17. Wahlperiode 08. 07. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele,
Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel,
Ulrike Höfken, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Agnes Malczak,
Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin,
Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwicklungs- und menschenrechtspolitische Zusammenarbeit mit Kolumbien

Die Bundesregierung bezeichnet die Stärkung der Beziehungen zu Latein-
amerika als einen Schwerpunkt ihrer Außenpolitik (Webseite des Auswärtigen
Amts, 7. März 2010). Nach einer Ankündigung des Bundesministers für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, soll die Zusammen-
arbeit mit Kolumbien ausgebaut und der Umgang mit dem Land in Zukunft
„ideologiefreier“ gestaltet werden (epd, 18. November 2009). Was die Bundes-
regierung darunter genau versteht, lässt sie jedoch vollkommen offen. Es ist zu
befürchten, dass die Bundesregierung vor allem im wirtschaftlichen Bereich
Kooperationen mit Kolumbien anstrebt und dabei die entwicklungs- und men-
schenrechtspolitische Dimension vernachlässigt, wenn nicht sogar konterkariert.

Auch die bekannt gewordene Überwachung und Verleumdung kolumbianischer
Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten und europäischer Politikerinnen
und Politiker durch den kolumbianischen Geheimdienst DAS sowie das abge-
schlossene EU-Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru ohne verbind-
liche Menschenrechtsklauseln und konkrete Sanktionsmechanismen sind Hin-
weise darauf.

Die Bundesregierung hat den neuen kolumbianischen Präsidenten, Juan Manuel
Santos, für den 7. Juli 2010 zu Gesprächen eingeladen, ohne dass dieser bisher
seinen Amtseid abgelegt oder sein politisches Engagement für Entwicklung und
Menschenrechte unter Beweis gestellt hat. Über konkrete Inhalte der Gespräche
wurde der Deutsche Bundestag bislang nicht informiert.

Über ein Jahr nach der Überprüfung der Menschenrechtslage in Kolumbien im
Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review – UPR)
des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen am 10. Dezember 2008 machen
Berichte der Vereinten Nationen und internationaler Menschenrechtsorgani-
sationen auf die weiterhin prekäre Menschenrechtslage in Kolumbien aufmerk-
sam (Bericht der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, März 2010,

A/HRC/13/72; Amnesty International Report 2010; Human Rights Watch, Para-
militaries’ Heirs, 2010). Alle Parteien des internen Konflikts – Sicherheitskräfte,
Paramilitärs und Guerillagruppen – sind für schwere Verstöße gegen das huma-
nitäre Völkerrecht und systematische Menschenrechtsverletzungen verantwort-
lich. Vor allem Oppositionelle, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten,
indigene und afrokolumbianische Bevölkerungsgruppen werden Opfer außer-
gerichtlicher Hinrichtungen, gewaltsamen Verschwindenlassens, von Vertrei-

Drucksache 17/2544 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

bungen und sexualisierter Gewalt. Die Verflechtung staatlicher Autoritäten mit
weiterhin fortbestehenden paramilitärischen Netzwerken verhindert die Unab-
hängigkeit der kolumbianischen Justiz sowie eine stabile Rechtsstaatlichkeit.
Eine Wiedereingliederung der Paramilitärs ins zivile Leben geht nur stockend
voran.

Kolumbien ist dringend auf die Unterstützung der internationalen Staatenge-
meinschaft bei der Umsetzung der UPR-Empfehlungen angewiesen, zu denen
sich die kolumbianische Regierung größtenteils verpflichtet hat. Welche An-
strengungen die Bundesregierung unternommen hat, um Kolumbien bei der Um-
setzung zu unterstützen und wie die Bundesregierung die bisherige Umsetzung
durch die kolumbianische Regierung beurteilt, ist nicht bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie begründet die Bundesregierung die Einladung des gewählten aber noch
nicht ins Amt eingeführten Präsidenten Juan Manuel Santos zu einem Ge-
spräch mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 7. Juli 2010?

a) Welche Mitglieder der Bundesregierung traf Juan Manuel Santos während
seines Besuches außerdem?

b) Welche Themen wurden bei dem Treffen besprochen?

c) Welche Rolle spielte die Menschenrechtssituation in Kolumbien bei den
Gesprächen?

d) Welche Rolle spielten die Aktivitäten des kolumbianischen Geheimdiens-
tes DAS zur Überwachung, Kontrolle und Bekämpfung kolumbianischer
Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten durch Maßnahmen der Des-
information von europäischen Politikerinnen und Politikern und Abgeord-
neten?

e) Welche Rolle spielte die deutsch-kolumbianische Entwicklungszusam-
menarbeit bei den Gesprächen?

2. Was versteht die Bundesregierung unter einem ideologiefreien Umgang mit
Kolumbien, den der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Dirk Niebel, am 18. November 2009 in einem Interview mit
dem Evangelischen Pressedienst (epd) ankündigte?

Welche konkreten Auswirkungen wird ein ideologiefreierer Umgang mit Ko-
lumbien nach Ansicht der Bundesregierung auf die deutsch-kolumbianische
Zusammenarbeit haben?

3. In welchen Bereichen plant die Bundesregierung die entwicklungspolitische
Zusammenarbeit mit Kolumbien auszubauen, und welche zusätzlichen Pro-
jekte werden diskutiert?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die entwicklungspolitische Kooperation
mit anderen Gebern hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Kolumbien?

5. Mit welchen Gebern und in welchen Bereichen ist die Zusammenarbeit
erfolgreich, mit welchen Gebern und in welchen Bereichen sieht die Bundes-
regierung Kohärenzdefizite und Handlungsbedarf?

6. Will die Bundesregierung auch in der künftigen Zusammenarbeit eine wahr-
nehmbare Trennung zwischen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
und zivil-militärischen Projekten gewährleisten?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, wie wird dies begründet?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2544

a) Inwiefern kommt für die Bundesregierung bei der konkreten Ausgestal-
tung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kolumbien die
Unterstützung zivil-militärischer Projekte in Frage?

b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es sich beim Projekt
„Plan zur integralen Konsolidierung der Macarena“ (Plan de Consolida-
ción Integral de la Macarena – PCIM) um ein zivil-militärisches Projekt
handelt?

c) Trifft es zu, dass die kolumbianische Regierung die Bundesregierung ge-
beten hat, das PCIM-Projekt zu unterstützen?

d) Wenn ja, bis wann will die Bundesregierung entscheiden, ob sie dieser An-
frage nachkommt?

e) Inwiefern wurde diese Anfrage beim Besuch des gewählten Präsidenten
Juan Manuel Santos am 7. Juli 2010 mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel thematisiert?

f) Wie kann die Bundesregierung garantieren, dass eine mögliche Unterstüt-
zung des PCIM-Projekts durch die Bundesregierung nicht für militärische
Zwecke verwendetet wird, und wie plant die Bundesregierung, dies zu
kontrollieren?

g) Plant die Bundesregierung zu prüfen, ob die Projekte der Strategie der
integralen Aktion und insbesondere das PCIM-Projekt die verfassungs-
mäßigen Funktionen und die Subsidiarität der Gebietskörperschaften auf
lokaler, departementaler und nationaler Ebene nicht verletzen, falls dieses
von Deutschland unterstützt werden sollte?

Wenn ja, wie?

h) Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte von Menschenrechtsorganisa-
tionen über schwere Menschenrechtsverletzungen, die im Zusammenhang
mit dem PCIM-Projekt von staatlichen Sicherheitskräften begangen wur-
den?

i) Wie könnte die Bundesregierung garantieren, dass es bei einer Unterstüt-
zung des PCIM-Projektes nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt?

7. Inwiefern erwägt die Bundesregierung eine Kooperation mit dem Koordina-
tionszentrum für integrale Aktion (Centro de Coordinación de Acción Inte-
gral – CCAI), und welche Rolle spielt dabei die Tatsache, dass die Führung
des CCAI ebenso wie die Führung der zivil-militärischen Koordination von
den kolumbianischen Sicherheitsbehörden dominiert wird?

8. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung die kolumbianische Re-
gierung bei der Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen zu unterstüt-
zen, die bei der Umsetzung der zivil-militärischen Strategie im Rahmen der
Seguridad Democrática (demokratischen Sicherheit) begangen wurden?

9. Inwieweit ist die Bundesregierung den Hinweisen der Abgeordneten Hans-
Christian Ströbele (Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/1695),
Tom Koenigs (Brief vom 6. Mai 2010 an den Bundesminister des Auswärtigen
Dr. Guido Westerwelle) sowie der Abgeordneten des Europaparlaments
Barbara Lochbihler (Brief vom 4. Mai 2010 an die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel) über Aktivitäten des kolumbianischen Geheimdienstes
DAS zur Überwachung, Kontrolle und Bekämpfung kolumbianischer Men-
schenrechtsaktivistinnen und -aktivisten durch Maßnahmen der Desinforma-
tion, insbesondere von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Jour-
nalistinnen und Journalisten in Kolumbien, aber auch während deren Aus-
landsreisen in Europa von europäischen Politikerinnen und Politikern und

Abgeordneten, mit denen die Kolumbianerinnen und Kolumbianer Kontakt
aufnahmen, nachgegangen?

Drucksache 17/2544 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

10. Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, die kolumbianische Regie-
rung zu einem transparenten Dialog über die kriminellen Aktivitäten des
DAS zu bewegen?

Wenn nein, warum nicht?

11. Trifft es zu, dass die Bundesregierung nicht von der Europäischen Kommis-
sion über die Aktivitäten des DAS in Brüssel informiert wurde, obwohl die
EU-Kommission selbst in ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Ab-
geordneten Ulrike Lunacek (an die EU-Kommission P-3126/10EN) darauf
hinweist, dass „es sich um Angelegenheiten, die in den Zuständigkeits-
bereich der Mitgliedsstaaten fallen“ handelt?

12. Hat der DAS-Direktor Felipe Muñoz die Bundesregierung bei seinem
Besuch in Deutschland im Februar 2010 oder anlässlich seines Besuches im
März 2010 in Brüssel bei der Europäischen Kommission über die beschrie-
benen Aktivitäten des DAS informiert?

a) Falls nicht, wie bewertet dies die Bundesregierung, und welche Konse-
quenzen zieht sie daraus für ihre zukünftigen Beziehungen zu Kolum-
bien?

b) Wann soll ein solcher Delegationsbesuch das nächste Mal stattfinden?

13. Ist die Bundesregierung bei der kolumbianischen Regierung vorstellig ge-
worden, damit die Akten über die oben genannten Aktionen gegen europäi-
sche Bürgerinnen und Bürger offengelegt werden?

14. Wurden deutsche amtliche Stellen von kolumbianischer Seite darüber infor-
miert, dass es in den von der kolumbianischen Staatsanwaltschaft beschlag-
nahmten DAS-Unterlagen solche mit schriftlichen Kommentaren von DAS-
Mitarbeitern gibt, in denen Nachfragen bei deutschen Geheimdiensten zu
Reisen von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern erwähnt wer-
den?

15. Wurden von deutschen Geheimdiensten Informationen über Reisen kolum-
bianischer Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger nach Deutsch-
land gesammelt und an den DAS oder andere kolumbianische Behörden
weitergegeben?

16. Wird die Bundesregierung von der kolumbianischen Regierung verlangen,
die betroffenen deutschen Bürgerinnen und Bürger wie Friederike Müller zu
rehabilitieren, entsprechende Eintragungen zu löschen und die Betroffenen
zu entschädigen?

17. Kann die Bundesregierung versichern, dass die Zusammenarbeit zwischen
dem DAS und dem Bundesnachrichtendienst nicht in Zusammenhang mit
den genannten kriminellen Aktivitäten steht?

18. Steht die von der kolumbianischen Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Akte
des DAS aus dem Jahr 2005 (req-svio alemán) nach Kenntnis der Bundes-
regierung mit den genannten Aktivitäten des DAS in Verbindung?

Wurde diese Akte an die Bundesregierung überstellt?

Falls nicht, warum nicht?

19. Hat die Bundesregierung sich bemüht, über die deutsche Botschaft in Bogota
von der Staatsanwaltschaft in Kolumbien oder von dortigen Rechtsanwältin-
nen und Rechtsanwälten oder Menschenrechtsorganisationen Kopien der
beschlagnahmten Akten mit Deutschlandbezug zu erhalten, insbesondere
von solchen wie der vorgenannten Unterlage und anderen, die auf eine Zu-
sammenarbeit des DAS mit deutschen Geheimdiensten hinweisen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2544

20. Hat die Bundesregierung sich mit der Europäischen Kommission, der dieser
Fall bereits seit mindestens sechs Monaten bekannt ist (siehe Antwort der
Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton auf die Schriftliche
Frage der Abgeordneten des Europaparlaments Barbara Lochbihler, P-3078/
10DE), darüber verständigt, wie solche kriminellen Aktivitäten des kolum-
bianischen Geheimdienstes (oder möglicherweise seiner Nachfolgeinstitu-
tionen) in Zukunft unterbunden werden können?

21. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass der DAS dem kolumbianischen
Staatspräsidenten unterstellt ist, dieser den Leiter des DAS ernennt, und dass
der Präsident (bzw. der ehemalige Präsident Alvaro Uribe) daher Verantwor-
tung für die kriminellen Aktivitäten trägt?

22. Warum hat die Bundesregierung aus den oben genannten Vorkommnissen
bislang keine Konsequenzen gezogen, beispielsweise in Form einer Aus-
setzung der Ratifizierung des kürzlich paraphierten Freihandelsabkommens
mit Kolumbien?

23. Wie bewertet die Bundesregierung die geplanten Maßnahmen Kolumbiens,
die die Auflösung des DAS, eine Säuberung der DAS-Archive und struktu-
relle Änderungen wie eine neue Abteilung mit reduziertem Aufgabenbe-
reich und Personal unter einem neuen Spionagegesetz beinhalten?

24. Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen
Regierung bei der Umsetzung der Empfehlungen des Universal-Periodic-
Review-Verfahrens insgesamt?

25. In welchen Empfehlungsbereichen wurden nach Ansicht der Bundesregie-
rung Fortschritte erzielt, und in welchen Bereichen besteht der größte Hand-
lungsbedarf?

26. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die kolumbianische Regierung
bei der Umsetzung der Empfehlungen des Universal-Periodic-Review-Ver-
fahrens?

Um welche Empfehlungen und welche Unterstützung handelt es sich kon-
kret?

27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die kolumbianische
Regierung die Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwin-
denlassen bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ratifiziert hat?

28. Inwieweit ist die kolumbianische Regierung nach Meinung der Bundes-
regierung der Empfehlung gefolgt, Fälle gewaltsamen Verschwindenlassens
zu verhindern und den Nationalen Plan zur Suche verschwundener Personen
(Plan Nacional de búsqueda de personas desaparecidas) auszuweiten?

Wird verschwundenen indigenen Menschenrechtsverteidigerinnen und -ver-
teidigern darin besondere Beachtung beigemessen?

29. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Empfehlungen der
UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechtsverteidiger (A/HRC/13/22/
Add. 3), über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtun-
gen (A/HRC/14/24/Add. 2), über die Unabhängigkeit der Richter und An-
wälte (A/HRC/14/26/Add. 2) und zur Lage der Menschenrechte und grund-
legenden Freiheiten indigener Völker (A/HRC/15/34) durch die kolumbia-
nische Regierung?

30. Inwieweit hat die kolumbianische Regierung nach Ansicht der Bundesregie-
rung die freiwilligen Verpflichtungen der Resolution 9/12 des UN-Men-
schenrechtsrates umgesetzt?

Drucksache 17/2544 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

31. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit der kolumbiani-
schen Regierung mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Natio-
nen für Menschenrechte und die Umsetzung der Empfehlungen des Hohen
Kommissars für Menschenrechte vom Februar 2008 (A/HRC/7/39)?

32. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verzögerungen bei der Erstellung des
Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht
(Plan Nacional de Acción de Derechos Humanos y Derecho Internacional
Humanitario)?

Werden die Vorschläge kolumbianischer Menschenrechtsorganisationen für
den Nationalen Aktionsplan nach Meinung der Bundesregierung aus-
reichend berücksichtigt?

33. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Empfehlung, Bil-
dungsprogramme für die kolumbianische Zivilgesellschaft und das Militär
zum Thema Menschenrechte anzubieten?

34. Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen
Regierung bei der Empfehlung, stärker gegen Fälle von Folter vorzugehen?

35. Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen
Regierung bei der Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt?

a) Inwieweit hat die kolumbianische Regierung das Urteil des Verfassungs-
gerichts vom Mai 2008 zum Schutz gewaltsam vertriebener Frauen um-
gesetzt?

b) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sexueller Gewalt vorzubeugen
und Täter vor Gericht zu bringen?

36. Inwieweit ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, neue
Evaluationsmethoden für ihre Streitkräfte zu entwickeln, in denen die Zahl
der demobilisierten oder gefangen genommenen Personen im Vordergrund
steht und nicht die der getöteten?

37. Wie beurteilt die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen
Regierung im Kampf gegen bewaffnete Gruppen, die sich nach dem Demo-
bilisierungsprozess der Paramilitärs neu gebildet haben?

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich die kolumbiani-
sche Regierung weigert, mit Guerillagruppen zu verhandeln und den Kon-
flikt auf friedliche Art und Weise zu lösen?

38. Wie beurteilt die Bundesregierung den Versuch der kolumbianischen Regie-
rung, den Einfluss illegaler bewaffneter Gruppen wie FARC, ELN oder para-
militärischer Einheiten wie den Águilas Negras zu reduzieren und die Zivil-
bevölkerung vor Übergriffen dieser Gruppen zu schützen?

39. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der in Paragraph 42 des
UPR National Report von 2008 festgehaltenen Verpflichtungen der kolum-
bianischen Regierung in Bezug auf Antipersonenminen?

40. In welcher Weise bemüht sich die kolumbianische Regierung um den Schutz
von Kindern, insbesondere denen, die Opfer des internen Konflikts wurden?

a) Inwieweit ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, der
Rekrutierung von Kindersoldaten durch Guerillas und Paramilitärs vor-
zubeugen und minderjährige Kombattanten in illegalen bewaffneten
Gruppen zu demobilisieren und in die Gesellschaft zu reintegrieren?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation der kolumbianischen
Regierung mit den Vereinten Nationen bei der Umsetzung der Resolution

1612 (2005) des Sicherheitsrates zum Schutz von Kindern in bewaffneten
Konflikten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2544

c) Hat die kolumbianische Regierung adäquate Maßnahmen ergriffen, um
physischer und sexueller Gewalt gegen Kinder insbesondere in länd-
lichen Gebieten vorzubeugen und die juristische Aufarbeitung solcher
Fälle zu garantieren?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen?

41. In welcher Weise hat die kolumbianische Regierung Reformen durchge-
führt, um Unabhängigkeit, Stärke und Funktionieren des Justizsektors zu
garantieren?

a) Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass die kolumbianische Regie-
rung ausreichend finanzielle Mittel bereitstellt, um Menschenrechtsver-
letzungen in einem angemessenen Zeitraum vor Zivilgerichten verhan-
deln zu lassen?

b) Ist die kolumbianische Regierung nach Meinung der Bundesregierung
der Empfehlung gefolgt, Straflosigkeit – insbesondere bei Menschen-
rechtsverletzungen – zu beseitigen?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass zahlreiche ehema-
lige Mitglieder des Militärs, der Guerilla oder paramilitärischer Ein-
heiten, die Menschenrechtsverletzungen begingen, heute von Amnestie-
gesetzen profitieren?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation der kolumbianischen
Regierung mit der Nationalen Kommission für Entschädigung und Ver-
söhnung (Comisión Nacional de Reparación y Reconciliación) bei der
Aufklärung und Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen wäh-
rend des bewaffneten Konflikts?

e) Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt,
Fälle von Menschenrechtsverletzungen nicht vor Militärgerichten ver-
handeln zu lassen?

f) Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, alle
Tötungsdelikte und Fälle von Verschwindenlassen von Zivilgerichten un-
tersuchen zu lassen?

Wurde die Abteilung für Menschenrechte der Fiscalía General de la
Nación nach Ansicht der Bundesregierung in ausreichendem Maße ver-
stärkt?

g) Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des Gesetztes Justicia
y Paz – Gerechtigkeit und Frieden?

In welcher Weise wurden die vom Verfassungsgericht erwähnten Mängel
beseitigt?

In welcher Weise wurden die Opfer- und Zeugenschutzprogramme aus-
geweitet?

h) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass ehemalige Kom-
mandeure der Paramilitärs in die USA abgeschoben wurden, statt ihre
Aussagen vor kolumbianischen Gerichten aufzunehmen und so zur Auf-
klärung vieler Verbrechen beizutragen?

i) Wie bewertet die Bundesregierung die Unterstützung des Justizsektors
durch die kolumbianische Regierung bei der Aufdeckung von Verbindun-
gen zwischen staatlichen Akteuren und Paramilitärs?

Was unternimmt die kolumbianische Regierung, um Verstrickungen zwi-
schen staatlichen Akteuren und illegalen bewaffneten Gruppen zu verhin-

dern?

Drucksache 17/2544 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

42. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten der kolumbianischen
Regierung im Kampf gegen organisiertes Verbrechen, Drogenhandel und
insbesondere Menschenhandel?

43. Inwieweit ist die kolumbianische Regierung nach Ansicht der Bundesregie-
rung der Empfehlung gefolgt, die Unterstützung für gewaltsam Vertriebene
zu verbessern?

a) Inwiefern werden Binnenvertriebene bei der Rückkehr in ihre befriedete
Heimat unterstützt?

b) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Rückgabe von Landbesitz
zu garantieren oder eine angemessene Entschädigung zu zahlen?

c) Welche Hilfsprogramme gibt es speziell für gewaltsam vertriebene Ange-
hörige ethnischer Minderheiten?

d) Was unternimmt die kolumbianische Regierung, um Eigentumsrechte zu
schützen und Verantwortliche für gewaltsame Vertreibungen zur Rechen-
schaft zu ziehen?

e) Inwieweit hat die kolumbianische Regierung ihre Verpflichtungen aus
den Paragraphen 67, 71 und 76 des UPR National Report von 2008 zum
Schutz von Vertriebenen, insbesondere von Frauen und Kindern, einge-
halten?

44. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten der kolumbianischen
Regierung gegenüber Menschenrechtsorganisationen?

a) Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt,
einen konstruktiven Dialog mit Menschenrechtsorganisationen aufzu-
nehmen?

b) Welche konkreten Schutzmaßnahmen hat die kolumbianische Regierung
für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Gewerkschaft-
lerinnen und Gewerkschaftler, Mitglieder von Nichtregierungsorganisa-
tionen und Journalistinnen und Journalisten, insbesondere in ländlichen
Gebieten, ergriffen?

c) Inwieweit ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt,
Angriffe gegen Angehörige dieser Gruppen in höchstem Maße zu verur-
teilen und Straflosigkeit in solchen Fällen zu beseitigen?

d) Welche Programme wurden ins Leben gerufen, um Staatsbediensteten
und Zivilgesellschaft die Bedeutung und Legitimität der Arbeit von
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern zu vermitteln und
Stigmatisierungen, z. B. als „Terroristen“, entgegenzuwirken?

e) Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Directiva Presi-
dencial No. 7 von 1999 zur Unterstützung von Menschenrechtsorganisa-
tionen durch den kolumbianischen Staat?

f) Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des Schutzprogramms
für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger des Innenministe-
riums?

45. Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, eine
kostenlose Grundschulbildung anzubieten?

Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um einen universellen Zugang zu
Grundschulbildung zu garantieren?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2544

46. Inwieweit ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, mit
der indigenen Bevölkerung in einen Dialog zu treten und sie zu schützen?

a) Inwieweit ist die kolumbianische Regierung den Empfehlungen des UN-
Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte und grundlegenden
Freiheiten indigener Völker von 2004 gefolgt?

b) Inwiefern berücksichtigt die kolumbianische Regierung die Erklärung
der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker bei der Imple-
mentierung öffentlicher Politiken?

c) Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, ein
effektives Geburtenregister einzurichten, das auch Menschen in abgele-
genen Gebieten und solche ohne Papiere erreicht?

d) Welche Maßnahmen hat die kolumbianische Regierung ergriffen, um die
soziale Exklusion indigener und afrokolumbianischer Gruppen zu besei-
tigen?

e) Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt,
speziell auf die ländliche Entwicklung ausgerichtete Programme zu ent-
wickeln?

47. Wie beurteilt die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen
Regierung im Kampf gegen Vorurteile und Diskriminierung aufgrund
sexueller Orientierung und/oder Geschlechtsidentität?

48. Wie bewertet die Bundesregierung den Umgang der kolumbianischen
Regierung mit Fällen außergerichtlicher Hinrichtungen durch staatliche
Sicherheitskräfte (so genannten falsos positivos)?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die
Verantwortlichen dieser Verbrechen zur Rechenschaft gezogen und die
Angehörigen der Opfer angemessen entschädigt wurden?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die
kolumbianische Regierung Maßnahmen zur Vorbeugung außergericht-
licher Hinrichtungen ergriffen hat?

Berlin, den 8. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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