BT-Drucksache 17/2470

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 17/1719, 17/2280, 17/2466 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen

Vom 7. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2470
17. Wahlperiode 07. 07. 2010

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rolf Hempelmann, Dirk Becker, Hubertus Heil (Peine),
Ingrid Arndt-Brauer, Doris Barnett, Klaus Barthel, Sören Bartol, Willi Brase,
Marco Bülow, Edelgard Bulmahn, Ulla Burchardt, Martin Burkert, Martin Dörmann,
Garrelt Duin, Petra Ernstberger, Peter Friedrich, Michael Gerdes, Iris Gleicke,
Ulrich Kelber, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf, Manfred Nink, Thomas Oppermann,
Holger Ortel, Heinz Paula, Dr. Sascha Raabe, Gerold Reichenbach, Carsten
Schneider (Erfurt), Frank Schwabe, Dr. Martin Schwanholz, Dr. Carsten Sieling,
Wolfgang Tiefensee, Andrea Wicklein, Waltraud Wolff (Wolmirstedt),
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/1719, 17/2280, 17/2466 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Energieeffizienz ist einer der wichtigsten Grundpfeiler der Energiepolitik.
Denn eine Volkswirtschaft ist nicht um so leistungsstärker, je mehr Megawatt-
stunden sie erzeugt und verbraucht, sondern je mehr Wirtschaftskraft sie aus so
wenig Energieeinsatz wie möglich erschafft.

Ein effizienter und sparsamer Einsatz von Energie birgt zum einen enorme öko-
nomische Potenziale für die Wirtschaft und privaten Verbraucher. In Zeiten ste-
tig steigender Rohstoff- und Energiepreise ermöglicht ein effizienter Einsatz
von Energie Kosteneinsparungen für Unternehmen und Privatkunden. Darüber
hinaus führt die Entwicklung und der Export von Effizienztechnologien zu stei-
gendem Umsatz und der Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Industrie. Auf der
anderen Seite ist eine Energieeffizienzpolitik ein wichtiger Teil der notwendigen
Klimaschutzpolitik.
Um diese Ziele zu erreichen, sind weitgreifende Umwälzungen in allen Energie-
sektoren nötig. Das heißt, die Politik muss die Entstehung eines neuen Ge-
schäftsmodells begleiten und wenn nötig auch forcieren. In diesem Geschäfts-
modell werden Energielieferanten und Verbraucher in einem Boot sitzen, denn
das Ziel ist nicht mehr die reine Versorgung des Kunden mit so viel Energiemen-
gen wie möglich. Vielmehr wandelt sich der Energielieferant zu einem Energie-
dienstleister, der – genau wie der Kunde – ein Interesse daran hat, dass der Ver-

Drucksache 17/2470 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
braucher für das Betreiben seiner elektrischen Geräte oder das Heizen seiner
Wohnung so wenig Energie wie möglich verbraucht.

Wenn diese Ziele erfolgreich umgesetzt werden sollen, ist es nötig, in einem
Energieeffizienzgesetz Wege dorthin aufzuzeigen. Der vorliegende Gesetzent-
wurf der Bundesregierung wird diesen Ansprüchen nicht gerecht. Es fehlen kon-
krete Maßnahmen, um die Energieeffizienz als wesentlichen Bestandteil der
deutschen Energie- und Klimaschutzstrategie zu etablieren.

Darüber hinaus ignoriert der Gesetzentwurf die Effizienzziele, zu denen sich die
Bundesregierung in den letzten Jahren verpflichtet hat:

● 20 Prozent Primärenergieeinsparung im Vergleich zum Trend bis 2020 (als
Teil des „20-20-20 bis 2020“-Beschlusses des Europäischen Rates im März
2007),

● Verdopplung der Energieproduktivität 1990 bis 2020 (Integriertes Energie-
und Klimaprogramm – IEKP),

● 40 Prozent Treibhausgasminderung 1990 bis 2020,

● Senkung des Stromverbrauchs bis 2020 um 11 Prozent.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. ein Energieeffizienzgesetz vorzulegen, welches die Verdopplung der Ener-
gieproduktivität als Ziel festschreibt;

2. dieses Energieeffizienzgesetz so auszugestalten, dass eine jährliche Steige-
rung der Energieproduktivität um durchschnittlich 3 Prozent erreicht wird, da
Deutschland derzeit mit rund 1,8 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2000 bis
2009 deutlich davon entfernt ist;

3. Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die über den Gesetzentwurf der Bun-
desregierung hinausgehen. Hierzu zählt unter anderem die Einführung eines
Energieeffizienzfonds. Mit den Mitteln aus diesem Fonds soll die Energie-
beratung von insbesondere finanzschwachen Haushalten unterstützt werden.
Zudem könnten mit diesen Mitteln Mikrokredite für Effizienzmaßnahmen in
privaten Haushalten und Kleinunternehmen finanziert werden;

4. die Energielieferanten stärker in Effizienzmaßnahmen einzubeziehen, als
dies im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Denn nur auf diese Art können diese
die notwendige Wandlung zum Energiedienstleister vollziehen;

5. wirksame und nachhaltige Maßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen, die
neben nachfrageseitigen Maßnahmen auch die Erhöhung der Effizienz auf
der Erzeugerseite bewirken;

6. im Rahmen dieses Energieeffizienzgesetzes ein Energiemanagement für das
produzierende Gewerbe einzuführen.

Berlin, den 6. Juli 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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