BT-Drucksache 17/2425

Atomkosten anlasten - Brennelementesteuer jetzt einführen

Vom 7. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2425
17. Wahlperiode 07. 07. 2010

Antrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Lisa Paus, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott,
Dorothea Steiner, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Ulrike
Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel,
Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms, Kai Gehring, Sven-Christian Kindler, Brigitte
Pothmer, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Atomkosten anlasten – Brennelementesteuer jetzt einführen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Atomwirtschaft verfügt über zahlreiche Privilegien, die ihre Marktposition
gegenüber anderen Stromerzeugungsformen bevorteilt. Diese Privilegien sind
durch nichts gerechtfertigt. Im Gegenteil: Sie wirken sich zum einen hemmend
auf die dringend erforderliche Investition in erneuerbare Energien aus und be-
hindern das Entstehen eines fairen Strommarktes.

Zum anderen sind der Gesellschaft durch die Atomkraftnutzung enorme Kosten
entstanden, die über die öffentlichen Haushalte beglichen werden. Dazu zählen
z. B. die heute anstehenden Kosten für den Rückbau und Entsorgung ehemaliger
Forschungsanlagen sowie die Sanierung von Endlagern.

Einer Schätzung der Bundesregierung zufolge dürften sich die dafür erforder-
lichen Finanzmittel in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auf etwa
30 Mrd. Euro summieren. Diese gesellschaftliche Schuld der Atomwirtschaft
muss beglichen werden.

Mit der Brennelementesteuer steht ein zielsicheres und wirksames Instrument zur
Verfügung, die Atomwirtschaft angemessen an den entstandenen gesellschaft-
lichen Kosten zu beteiligen. Dieses Instrument muss jetzt, da absehbar Milliar-
denbeträge für den Rückbau der überkommenen Atominfrastruktur anfallen,
angewandt werden. Entsprechend der Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN von 2,5 Ct/kWh Besteuerungshöhe ergibt das für das Jahr 2011 eine
Nettoeinnahme von 3,7 Mrd. Euro.

Die Brennelementesteuer darf nicht mit Gegenleistungen für die Atomwirt-
schaft, etwa einer Laufzeitverlängerung verknüpft werden. Sie muss vielmehr

auf der Grundlage des Ausstiegsbeschlusses dazu führen, dass die heute abseh-
baren Kosten für Rückbau und Entsorgung der nicht durch die Rücklagen der
Atomkonzerne abgedeckten Atominfrastruktur vollständig über die Steuer ab-
gegolten werden.

Drucksache 17/2425 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Erhebung einer Brennelementesteuer zu
erarbeiten und dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dieser soll eine Besteuerungshöhe festsetzen, die zu einer staatlichen Netto-
einnahme – also abzüglich der verringerten Einnahme durch die Körperschaft-
steuer – von 2,5 Cent/kWh Atomstrom führt.

Berlin, den 6. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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