BT-Drucksache 17/2420

EU-Freihandelsabkommen mit Indien stoppen - Verhandlungsmandat in demokratischem Prozess neu festlegen

Vom 7. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2420
17. Wahlperiode 07. 07. 2010

Antrag
der Abgeordneten Annette Groth, Ulla Lötzer, Jan van Aken, Dr. Barbara Höll,
Christine Buchholz, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema
Movassat, Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

EU-Freihandelsabkommen mit Indien stoppen – Verhandlungsmandat in
demokratischem Prozess neu festlegen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die aggressive Marktöffnungsstrategie der Europäischen Union (EU), die
im Herbst 2006 unter dem Titel „Global Europe: Competing in the World“ in
einer Mitteilung der Europäischen Kommission vorgestellt wurde und seit-
her die Grundlage bilateraler und biregionaler Verhandlungen der EU mit
Entwicklungs- und Schwellenländern darstellt, ist Ausdruck des neolibera-
len Wirtschaftsmodells der EU. Dieses Wirtschaftsmodell ist verantwortlich
für die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise und hat sich als untauglich
erwiesen, eine sozial und ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Entwick-
lung zu ermöglichen. Diese Politik darf deshalb in der angekündigten neuen
EU-Handelsstrategie im Rahmen von „Europa 2020“ keine Fortsetzung fin-
den.

2. In der Weltwirtschaftskrise erwiesen sich die stärker regulierten Volkswirt-
schaften einiger Schwellenländer wie beispielsweise die Indiens im Ver-
gleich zu stärker liberalisierten und exportabhängigen Volkswirtschaften als
weniger krisenanfällig und profitierten von den erhalten gebliebenen Steue-
rungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand. Die Liberalisierungsforderun-
gen, die die Europäische Kommission auf der Grundlage ihrer aus der
Global-Europe-Strategie abgeleiteten Verhandlungsmandate an Entwick-
lungs- und Schwellenländer richtet, sind vor diesem Hintergrund erst recht
unverantwortlich.

3. Die Marktöffnungsstrategie „Global Europe“ und die von ihr abgeleiteten
Verhandlungsmandate der Europäischen Kommission können deshalb keine
Grundlage für die Verhandlungen der EU mit Schwellen- und Entwicklungs-
ländern sein. Das gilt auch für die gegenwärtigen Verhandlungen der EU mit

Indien über ein Handelsabkommen, deren Abschluss für Oktober 2010 vor-
gesehen ist.

4. Das Mandat der Europäischen Kommission für die Verhandlungen mit
Indien muss in einem demokratischen Prozess unter Einbeziehung des Euro-
päischen Parlaments und der nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten
neu gefasst werden. Ebenso müssen die berechtigten Mitwirkungsansprüche

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der indischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier berücksichtigt wer-
den, die bislang in den Verhandlungen selbst dann nicht angehört werden,
wenn die durch das Abkommen gegebenenfalls fällige Neufassung indischer
Gesetze zur Debatte steht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den aktuellen Stand der Verhandlungen, Angebote und Forderungen detail-
liert offenzulegen;

2. sich in der Europäischen Union für ein Moratorium der Verhandlungen mit
Indien, für ein neues entwicklungsförderliches Verhandlungsmandat und
konkret dafür einzusetzen, dass

a) vor dem Hintergrund, dass der indische Finanzmarkt, der bislang – im
internationalen Vergleich – nur graduell liberalisiert worden war, sich in
der Weltfinanzkrise relativ stabil gezeigt hatte und Fachleute deshalb ein-
dringlich vor einer Liberalisierung warnen, die Forderungen der Europäi-
schen Union an Indien, Handelshemmnisse bei Finanzdienstleistungen
abzubauen, zurückgenommen werden und dass Regulierungsmaßnahmen
zum Schutz der Stabilität des Finanzsystems, wie sie Indien im Kontext
der Weltfinanzkrise ergriffen hat, in einem neuen Mandat ausdrücklich
vorgesehen sind,

b) dem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten
Menschenrecht auf bestmögliche medizinische Versorgung in den Ver-
handlungen insofern Rechnung getragen wird, als von der Absicht der
Europäischen Union, in dem Freihandelsabkommen mit Indien einen ver-
schärften Patentschutz zu verankern, Abstand genommen und die Forde-
rungen nach Verlängerung der Patentlaufzeiten und Datenexklusivität zu-
rückgezogen werden,

c) von dem in dem Freihandelsabkommen bislang vorgesehenen weit-
gehenden Abbau der indischen Importzölle auf landwirtschaftliche
Produkte, der die indischen Bauern einem Verdrängungswettbewerb mit
Billigimporten aus der EU aussetzen würde, zugunsten einer Regelung
abgesehen wird, die die von Indien geforderte Ungleichbehandlung auf-
nimmt, den Schutz für die lokale landwirtschaftliche Produktion durch
Zölle, Quoten und andere Instrumente zulässt und insbesondere die Inte-
ressen der indischen Milchbauern schützt,

d) die in dem Freihandelsabkommen bislang vorgesehene Absenkung von
indischen Zöllen auf Industriegüter durch eine Regelung ersetzt wird, die
Indien das Recht zugesteht, seine industrielle Entwicklung auch durch
Zölle, Quoten und andere Instrumente vor Verdrängungswettbewerb und
damit verbundenem Arbeitsplatzabbau zu schützen,

e) die Forderung nach Öffnung des indischen öffentlichen Beschaffungs-
markts, die die Europäische Union an Indien richtet und deren Um-
setzung eine erhebliche Einschränkung der entwicklungspolitischen
Spielräume der öffentlichen Hand auf allen staatlichen und kommunalen
Ebenen nach sich zöge, ebenso von der Agenda der Verhandlungen ge-
strichen wird wie die von der EU geforderte Inländerbehandlung für
transnationale Unternehmen in Indien,

f) die Versorgung der EU mit Rohstoffen nicht schwerer wiegt als die Ent-
wicklungsinteressen der Entwicklungs- und Schwellenländer und die von
der EU vorgetragene Forderung, in dem Abkommen mit Indien das Ver-
bot von Exportbegrenzungen festzuschreiben, in diesem Sinne zurück-

genommen wird;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2420

3. die Mitwirkung des Deutschen Bundestages an der Neufassung eines Ver-
handlungsmandats sicherzustellen;

4. darauf hinzuwirken, dass sowohl auf indischer als auch auf EU-Seite Parla-
mentarierinnen und Parlamentarier, Gewerkschaften, Bauernvereinigungen
und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die die Interessen Betrof-
fener vertreten, an den Verhandlungen beteiligt werden;

5. sicherzustellen, dass das Abkommen zwischen EU und Indien dem Deut-
schen Bundestag zur Ratifizierung vorgelegt wird.

Berlin, den 7. Juli 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

In der Weltwirtschaftskrise der vergangenen Jahre erwiesen sich stärker regu-
lierte Volkswirtschaften von Schwellenländern als vergleichsweise widerstands-
fähig. So wuchs das indische Bruttonationaleinkommen selbst auf dem Höhe-
punkt der Krise in der zweiten Hälfte des Haushaltsjahrs 2008/2009 (Oktober
2008 bis März 2009) noch um 5,8 Prozent und bereits im ersten Quartal 2010
wieder um 8,6 Prozent. Als „emerging economy“ ist Indien zugleich ein attrak-
tiver Markt und potenzielles Investitionsfeld für europäische Konzerne und
damit vorrangiges Ziel der EU-Marktöffnungsstrategie „Global Europe:
Competing in the World“.

Was die Europäische Union auf multilateraler Ebene innerhalb der Welt-
handelsorganisation (WTO) gegen den Widerstand der Entwicklungs- und
Schwellenländer nicht durchsetzen konnte, will sie im Rahmen dieser Strategie
in bilateralen und biregionalen Abkommen mit einzelnen Staaten und Staaten-
gruppen verankern: Neben der Liberalisierung im Güterhandel und bei Dienst-
leistungen strebt die EU die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte für
Anbieter aus der EU, Investitionsschutzabkommen, eine weitere Verschärfung
des Patentschutzes, die Inländerbehandlung von transnationalen Unternehmen
in Indien und das Verbot von Exportbeschränkungen an. Die Forderungen der
EU zielen insgesamt darauf ab, staatliche Eingriffe in die Investitionstätigkeiten
in den Partnerländern weitestgehend zu verunmöglichen. Sie gefährden damit
die verwundbaren Sektoren der indischen Wirtschaft, insbesondere kleine und
mittlere Unternehmen.

Die Europäische Kommission führt die Verhandlungen mit Indien auf der
Grundlage eines Verhandlungsmandats, dass sich aus der „Global-Europe“-
Strategie ableitet. In ihren Liberalisierungsforderungen nimmt die EU-Kom-
mission dabei weder Rücksicht auf die Entwicklungsinteressen breiter Bevöl-
kerungsgruppen in Indien noch auf positive Erfahrungen einer relativ starken
Regulierung, die in einigen Sektoren der indischen Volkswirtschaft trotz der
Liberalisierung, die in den 90er-Jahren eingesetzt hatte, weiterhin besteht.

Die in den Jahren 1995 bis 2002 durchgesetzte Privatisierung, Liberalisierung
und Exportorientierung in der indischen Industrie kostete über eine Million Ar-
beitsplätze. Löhne sanken, Arbeitsbedingungen verschlechterten sich. Zugleich
waren gerade in den exportorientierten Sektoren der indischen Industrie die
Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise am spürbarsten. 700 000 Arbeiterinnen
und Arbeiter in der Fertigungsindustrie (Textil, Leder, Autoteile) verloren 2008

ihren Arbeitsplatz. Die Vorteile eines erleichterten Zugangs zu den Märkten der

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EU für indische Industrieprodukte im Zuge eines Freihandelsabkommens wie-
gen vor diesem Hintergrund nach Ansicht von vielen Expertinnen und Experten
die Gefahren eines erleichterten Marktzugangs für EU-Konzerne in Indien
nicht auf.

Indiens Finanzsystem ist bislang – im Vergleich zu anderen Staaten – stärker
reguliert und relativ wenig mit anderen Finanzsystemen verflochten. Der indi-
sche Aktienmarkt ist nicht vollständig geöffnet, die Investition in ausländische
Derivate ist stark reglementiert. Der indische Finanzmarkt war deshalb weit-
gehend vor toxischen Wertpapieren sicher. Fachleute warnen vor dem Hinter-
grund dieser Erfahrung umso mehr vor der Liberalisierung der indischen
Finanzdienstleistungen, wie sie die Europäische Union in den Verhandlungen
mit Indien fordert. Das Engagement ausländischer Banken in Indien ist nach
wie vor mit Restriktionen und Vorschriften belegt, welche die EU im Frei-
handelsabkommen beseitigen möchte. Dies wiederum hätte erhebliche negative
Auswirkungen auf den Zugang der Ärmsten zu Finanzdienstleistungen und auf
die Kreditierung von kleinen und mittleren Unternehmen, wie bisherige Erfah-
rungen zeigen: Im Zuge der in den 90er-Jahren vorgenommenen Liberalisie-
rung im indischen Finanzsystem verengte sich der Zugang ärmerer und vor al-
lem ländlicher Bevölkerungsschichten zu Finanzdienstleistungen bereits
erheblich. Der Anteil genossenschaftlicher Banken sank von 62 auf 33 Prozent.
Die Wirksamkeit regionaler ländlicher Banken wurde empfindlich einge-
schränkt. Ausländische Geschäftsbanken konzentrierten sich weitgehend auf
die profitablen Geschäfte mit wohlhabenden Kunden in den Städten, trugen
aber fast nichts zur besseren Versorgung der armen und ländlichen Bevölkerung
bei. Statt einer weiteren Liberalisierung wäre deshalb eher angezeigt, die Res-
triktionen für ausländische Banken mindestens auf das Niveau anzuheben, das
für inländische Banken in Indien gilt.

Die öffentlichen Beschaffungsmärkte in Schwellenländern stellen strategische
wirtschafts- und sozialpolitische Steuerungsinstrumente dar. Zugleich erkennen
europäische Konzerne darin einen äußerst attraktiven, ihrem Zugriff jedoch
vielfach noch entzogenen Markt. Die von der EU geforderte Liberalisierung
des öffentlichen Beschaffungsmarkts in Indien hätte zur Folge, dass alle von
den indischen Regierungen auf föderaler, Länder- und kommunaler Ebene an-
geforderten Leistungen im gesamten Geltungsbereich des Abkommens, also in
Indien und in der EU, ausgeschrieben werden und alle Anbieter gleichberech-
tigten Zugang zu den Bewerbungsverfahren erhalten müssten. Eine politische
Steuerung der Auftragsvergabe, etwa die gezielte Förderung lokaler kleiner
oder mittelständischer Unternehmen, wäre dann nicht mehr möglich.

Die Forderung der EU nach dem Verbot von Exportrestriktionen ordnet sich ein
in die neue EU-Rohstoff-Strategie. Durch ein solches Verbot würde die Mög-
lichkeit der indischen Regierung, Rohstoffe gezielt in nationale Wirtschafts-
kreisläufe zu lenken und damit die industrielle Entwicklung zu unterstützen
und darüber hinaus Einfluss auf die internationale Preisbildung zu nehmen, er-
heblich eingeschränkt.

Bereits das bei der WTO verankerte „Abkommen über handelsbezogene
Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums“ (TRIPS) schränkt den Zugang
der Menschen im Süden zu preiswerten Medikamenten ein. Nun will die Euro-
päische Union den Patentschutz in bilateralen und biregionalen Abkommen
noch verschärfen. Gegenüber Indien, dem weltweit führenden Hersteller und
Exporteur von Generika, fordert die EU die Abänderung seiner Patentschutz-
bestimmungen, um die Patentlaufzeiten zu verlängern und Datenexklusivität zu
verankern. Sollte sich die EU mit ihren Forderungen durchsetzen, würde der
Transfer von Know-how aus der EU nach Indien und damit die Produktion von

Generika erheblich verteuert und erschwert – mit Auswirkungen auch auf die
Abnehmer indischer Generika in den Entwicklungsländern. Anand Grover, der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2420

Sonderberichterstatter der UN für das Recht auf Gesundheit des UN-Hoch-
kommissariats für Menschenrechte, bewertet die Forderungen der EU an
Indien, den Patentschutz zu verschärfen, als ,Versuch, die letzten Reste von Fle-
xibilität zu beseitigen, die sich Regierungen in nationalen Gesetzen noch
erhalten haben bei der Umsetzung internationaler Gesetze zum Schutz des
Geistigen Eigentums wie dem „Abkommen über handelsbezogene Aspekte der
Rechte am geistigen Eigentum“ (TRIPS). Mit den Freihandelsabkommen wird
versucht, neue Schutzrechte einzuführen, sogenannte TRIPS-plus-Regeln.‘
Und er resümiert: „Die Menschen werden nicht profitieren. Die Gewinner sind
multinationale Unternehmen.“ (VDI nachrichten, 23. April 2010).

Rund 70 Prozent der indischen Bevölkerung leben auf dem Land, rund 60 Pro-
zent der indischen Erwerbsbevölkerung verdienen sich ihren Lebensunterhalt
in der Landwirtschaft, überwiegend als Kleinbauern. Ein Abkommen, das den
reziproken oder nahezu reziproken Zollabbau für 90 Prozent der landwirt-
schaftlichen Produkte vorsieht, wird also in Indien andere Auswirkungen haben
als in der Europäischen Union. Bezüglich der von Indien deshalb geforderten
Ungleichbehandlung gab die EU widersprüchliche Signale. Grundsätzlich be-
steht sie jedoch weiterhin auf Reziprozität. Vor diesem Hintergrund und weil
die Europäische Union ihre Marktöffnungsforderung an Indien nicht mit einem
Entgegenkommen bezüglich des Abbaus ihrer Agrarsubventionen verbindet,
fürchten die indischen Bauern, nach Inkrafttreten des Abkommens unter starken
Konkurrenzdruck durch Agrarimporte aus der EU zu geraten und Anteile an ih-
ren lokalen Märkten zu verlieren. Dabei wird insbesondere auf die Situation
von 90 Millionen in der indischen Milchwirtschaft Beschäftigten, überwiegend
Frauen, hingewiesen, deren Situation sich im Falle der von der EU angestreb-
ten, von der indischen Regierung bislang abgelehnten Öffnung des indischen
Markts für Milchprodukte aus der EU erheblich verschlechtern würde. Dazu
kommt, dass gerade die Welternährungskrise 2008 die strategische und huma-
nitäre Bedeutung von Ernährungssouveränität deutlich gemacht hat.

Die „Global-Europe“-Agenda wird maßgeblich von den Europäischen Lobby-
verbänden wie dem European Services Forum, der European Banking Federa-
tion, der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations
und Business Europe mit gestaltet. Sie begleiten die Verhandlungen, die im
Rahmen der Außenhandelsstrategie geführt werden, intensiv, während zivil-
gesellschaftliche Interessensvertretungen schwerlich Zugang zu Informationen
über den Verlauf der Verhandlungen finden.

Obwohl also ihre Ergebnisse die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Millio-
nen Menschen direkt betreffen werden, finden die Verhandlungen zwischen der
EU und Indien unter Ausschluss aller relevanten Betroffenengruppen statt und
selbst Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden nicht aktiv beteiligt. Die
gegenseitigen Angebote und Forderungen werden ebenso wenig offengelegt
wie die Textentwürfe für das Abkommen. Dies ist aber notwendig vor dem
Hintergrund der erheblichen Reichweite der in den Verhandlungen zur Diskus-
sion stehenden Sachverhalte.

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