BT-Drucksache 17/184

Zukünftige Nutzung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide und zu erwartende Kosten

Vom 9. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/184
17. Wahlperiode 09. 12. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn,
Dr. Martina Bunge, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Wolfgang Neskovic,
Thomas Nord, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Zukünftige Nutzung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide und
zu erwartende Kosten

Am 9. Juli 2009 hat der damalige Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz
Josef Jung, bekanntgegeben, auf den Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-
Ruppiner Heide zu verzichten. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 28. August 2009 geht hervor,
dass vorgesehen ist, das Grundeigentum am Gelände, das derzeit zu 100 Prozent
dem Bund zusteht, im Jahr 2012 an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) zur weiteren Verwertung zu übertragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wird das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auch nach dem Re-
gierungswechsel im September 2009 an dem am 9. Juli 2009 erklärten Ver-
zicht auf eine Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock als Bombo-
drom festhalten?

a) Wenn ja, wann wird die Bundeswehr von dem Gelände abziehen?

Wann wird die Bundesregierung eine Änderung des 1993 vom Deutschen
Bundestag beschlossenen Truppenübungsplatzkonzeptes in diesem Sinne
beantragen?

b) Wenn nein, warum nicht?

2. Welche Aktivitäten plant das Bundesministerium der Verteidigung in den Jah-
ren 2009 bis 2012 auf dem Luft-Boden-Schießplatz Wittstock (bitte einzeln
mit den dazugehörigen Personalstellen und Budgets aus dem Verteidigungs-
haushalt aufführen)?

3. Ist es vorgesehen, neben der Sicherung des Geländes des Luft-Boden-Schieß-
platzes Wittstock Sachverständigengutachten für die Munitionsberäumung
und Dekontamination in Auftrag zu geben?

Wenn ja, wann und in welcher Höhe sind dafür Finanzmittel vorgesehen, und

in welchem Haushaltsjahr?

Wenn nein, warum nicht?

4. Finden in der Zeit bis zur Übergabe des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock
an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben militärische Aktivitäten auf
dieser Fläche statt?

Wenn ja, von welchen Truppeneinheiten, welcher Nationalität, in welchen
Zeiträumen und mit welchem Ziel?

Drucksache 17/184 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Werden militärische Nutzungsoptionen für das Gelände konkret geprüft, und
auf welchem rechtssicheren Weg würde die Bundesregierung eine solche
militärische Nutzung des Geländes unter Berücksichtigung des Urteils des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. März 2009 erreichen
wollen?

6. Welche Haushaltsansätze mit Bezug zum Luft-Boden-Schießplatz Wittstock
hat das Bundesministerium der Verteidigung für das Haushaltsjahr 2010 an-
gemeldet bzw. sind Teil des Regierungsentwurfs?

Welche Haushaltsansätze mit Bezug zum Luft-Boden-Schießplatz Wittstock
sind für 2011 und 2012 geplant (bitte jeweils getrennt nach Haushaltsjahren
und Titeln angeben)?

7. Welchen konkreten Inhalt hat die Dachvereinbarung zum Liegenschafts-
übergang zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Bun-
desanstalt für Immobilienaufgaben?

8. Welche Haushaltsansätze mit Bezug zu Rüstungskonversion einschließlich
Sanierung von Flächen zur Vorbereitung einer zivilen Nutzung sind für das
Haushaltsjahr 2010 angemeldet bzw. sind Teil des Regierungsentwurfs?

Welche Haushaltsansätze mit Bezug zu Rüstungskonversion einschließlich
Sanierung von Flächen zur Vorbereitung einer zivilen Nutzung sind für 2011
und 2012 geplant (bitte jeweils getrennt nach Haushaltsjahren und Titeln an-
geben; bei geplanten Ausgaben bitte auch angeben, nach welchen Kriterien
die Mittel an wen ausgereicht werden sollen; bei Titeln außerhalb des Einzel-
plans 14 bitte angeben, wie jeweils die Zusammenarbeit mit dem Bundesmi-
nisterium der Verteidigung organisiert ist)?

Gab es diesbezüglich vorbereitende Beratungen mit den Landkreisen und
Gemeinden bzw. ihre Einbeziehung in die Entscheidung?

9. Welche Mittel in welcher Höhe wurden und werden aus den 500 Mio. Euro,
die das BMVg aus dem Konjunkturpaket II erhalten hat, auf dem Luft-Bo-
den-Schießplatz Wittstock eingesetzt (bitte nach einzelnen Maßnahmen und
den jeweiligen Kosten auflisten)?

Wie ist der Mittelabfluss bisher realisiert?

10. Welche Argumente könnten nach Auffassung der Bundesregierung dafür
bzw. dagegen sprechen, die Kyritz-Ruppiner Heide als zusätzliche Fläche in
das „Nationale Naturerbe“ aufzunehmen?

11. Prüft die Bundesregierung eine Einbindung des Geländes des Luft-Boden-
Schießplatzes Wittstock in die Umsetzung der Nationalen Strategie zur bio-
logischen Vielfalt?

Wenn ja, welche Konsequenzen hätte das?

Wenn nein, warum nicht?

12. Welche Vor- und Nachteile würden aus Sicht der Bundesregierung in einer
kostenlosen Übertragung des Geländes an die Bundesländer oder Natur-
schutz- bzw. Umweltschutzstiftungen liegen?

Mit welchen finanziellen Belastungen wäre das ggf. verbunden?

13. Prüft die Bundesregierung die prinzipielle Eignung des Luft-Boden-Schieß-
platzes Wittstock, als Zielzentrum im Rahmen der Vorbereitung des Einsat-
zes unbemannter Aufklärungs- und Kampfdrohnen genutzt zu werden?

Berlin, den 9. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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