BT-Drucksache 17/1817

Ausschöpfung der Mittel für Personal durch die örtlichen ARGEn

Vom 20. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1817
17. Wahlperiode 20. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald,
Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Diana Golze, Jutta Krellmann, Cornelia
Möhring, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Ausschöpfung der Mittel für Personal durch die örtlichen ARGEn

Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass Arbeitslosigkeit, insbesondere
Langzeitarbeitslosigkeit kein Ausdruck fehlender Arbeitsbereitschaft, sondern
vielmehr auf fehlende Arbeitsplätze zurückzuführen ist. Dabei besteht ein beson-
derer Mangel an Vollzeitarbeitsplätzen, die ausreichend entlohnt werden und da-
mit den Betroffenen den Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit ermöglichen. Sich in
den, im Verhältnis zu den Arbeitsuchenden, wenigen offerierten freien Arbeits-
plätzen zurechtzufinden, ist für die Betroffenen oftmals sehr schwierig. Die Ver-
mittlerinnen und Vermittler in den ARGEn spielen dabei oftmals die entschei-
dende Rolle.

Immer wieder stellt sich heraus, dass die Betreuungsrelation in den ARGEn
einen hohen Einfluss auf die Qualität der Vermittlung hat. Studien zeigen, dass
durch den Einsatz von mehr Vermittlerinnen und Vermittlern die Dauer der Ar-
beitslosigkeit signifikant verkürzt wird.

Bei der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel spielen auch die kom-
munalen Anteile eine Rolle. Es ist nicht nachvollziehbar, wie bei einem bundes-
weit einheitlichen Problem, der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, und
der einheitlichen rechtlichen Grundlage, dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II), offensichtlich gravierend unterschiedliche Personalkosten zur Verfü-
gung gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Nach welchem Schlüssel bzw. welchem Berechnungsmodell erfolgt die Mit-
telaufteilung für die Personalkosten auf die einzelnen örtlichen ARGEn?

2. In welcher Höhe wurden Finanzmittel in den Jahren 2008 und 2009 jeweils
den örtlichen ARGEn für Personalkosten von Seiten der Bundesagentur für
Arbeit zugewiesen (bitte einzeln nach den örtlichen ARGEn aufschlüsseln)?

3. Woran bemisst sich der kommunale Anteil an den Verwaltungskosten, und

wie hoch war der in den Jahren 2008 und 2009?

4. In welcher Höhe schöpften die örtlichen ARGEn jeweils in den Jahren 2008
und 2009 diese Mittel ab (bitte einzeln nach den örtlichen ARGEn auf-
schlüsseln)?

Drucksache 17/1817 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. In welcher Höhe ließen welche örtlichen ARGEn ihnen zustehende Mittel
für Personal in den Jahren 2008 und 2009 verfallen (bitte die betreffenden
ARGEn einzeln auflisten)?

6. Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Gründen einzelne ARGEn
womöglich die ihnen zugewiesenen Mittel für Personal nicht voll ausge-
schöpft haben?

7. In welchem Umfang wurde in den Jahren 2008 und 2009 in den einzelnen
ARGEn Verwaltungsmittel in das Eingliederungsbudget umgeschichtet bzw.
Eingliederungsmittel in die Verwaltungsmittel?

8. Wie hoch war der Anteil der befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
den ARGEn 2008, und wie hat er sich gegenüber 2009 entwickelt?

Wie verteilen sich die befristet Eingestellten auf die Bereiche Vermittlung,
Leistung, sonstige Tätigkeitsfelder?

9. Sind die kommunalen Entscheidungsträger berechtigt, kommunale Finan-
zierungen zurückzuhalten?

Wenn ja, in welchen Kommunen auf welcher Grundlage?

Wenn nein, in welchen Kommunen, und wie wurden diese Mittel von wem
eingefordert?

Berlin, den 20. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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