BT-Drucksache 17/1741

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksache 17/1685- Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus

Vom 20. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1741
Bericht der Abgeordneten Norbert Barthle, Carsten Schneider (Erfurt), Otto Fricke,
Roland Claus und Alexander Bonde

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 42. Sitzung am
19. Mai 2010 den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/1685
zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss
überwiesen und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den
Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie sowie den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetz wird das Bundesministerium der Finanzen
ermächtigt, Gewährleistungen bis zur Höhe von insgesamt

sind, um die Finanzstabilität in der Währungsunion sicher-
zustellen. Voraussetzung für die Übernahme der Gewähr-
leistung für Finanzierungsmaßnahmen der Zweckgesell-
schaft ist, dass der betroffene Mitgliedstaat mit dem
Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Kom-
mission unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank ein
wirtschafts- und finanzpolitisches Programm vereinbart hat
und dass dies von den Staaten des Euro-Währungsgebietes
einvernehmlich gebilligt wird. Die Gefährdung der Zah-
lungsfähigkeit eines Mitgliedstaates des Euro-Währungs-
gebietes ist zuvor durch die Staaten des Euro-Währungs-
gebietes unter Ausschluss des betroffenen Landes
gemeinsam mit dem Internationalen Währungsfonds und
der Europäischen Zentralbank einvernehmlich festzustellen.
Gewährleistungen können nur bis zum 30. Juni 2013 über-
nommen werden.
17. Wahlperiode 20. 05. 2010

Bericht *
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/1685 –

Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines
europäischen Stabilisierungsmechanismus
123 Mrd. Euro zu übernehmen für Kredite, die eine von den
Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes gegründete
oder beauftragte Zweckgesellschaft zur Finanzierung von
Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit eines
Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes aufnimmt, so-
fern diese Kredite als Notmaßnahmen zum Erhalt der Zah-
lungsfähigkeit des betroffenen Mitgliedstaates erforderlich

Die Übernahme von Gewährleistungen setzt voraus, dass die
Staaten des Euro-Währungsgebietes unter Ausschluss des
betroffenen Landes und unter Mitwirkung der Europäischen
Zentralbank und in Benehmen mit dem Internationalen
Währungsfonds einvernehmlich übereinkommen, dass Not-
maßnahmen nach der Verordnung des Rates der EU zur

* Die Beschlussempfehlung wurde als Drucksache 17/1740 gesondert verteilt..

Drucksache 17/1741 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Errichtung eines Europäischen Finanzstabilisierungsmecha-
nismus nicht oder nicht in vollem Umfang ausreichen, um
die Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Mit-
gliedstaates des Euro-Währungsgebietes abzuwenden.

Der Gewährleistungsrahmen kann unter den Voraussetzun-
gen des § 37 Absatz 1 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung
mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages um bis zu 20 Prozent überschritten werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/1685 in seiner
11. Sitzung am 19. Mai 2010 beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme des Gesetzentwurfs.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/1685 in seiner
14. Sitzung am 19. Mai 2010 beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme des Gesetzentwurfs.

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/1685 in seiner
15. Sitzung am 19. Mai 2010 beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat
den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Drucksache 17/1685 in seiner 13. Sitzung am 19. Mai
2010 beraten und einstimmig beschlossen, kein förmliches
Votum abzugeben.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP auf Drucksache 17/1685 in seiner 14. Sitzung am
19. Mai 2010 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des
Gesetzentwurfs. Die Fraktion der SPD teilte dazu im Nach-
gang mit, sie habe nicht gegen den Gesetzentwurf stimmen,
sondern sich der Stimme enthalten wollen; der entsprechen-
de Fehler bei der Stimmabgabe sei in der Ausschusssitzung
versehentlich nicht korrigiert worden.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner 20. Sitzung am
11. Mai 2010 im Rahmen der Selbstbefassung gemäß § 62
Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung von der Bundesregie-
rung unterrichten lassen über die Beschlüsse des Rates der
Europäischen Union vom 10. Mai 2010 zur Sicherung der
Finanzstabilität (vgl. Ausschussdrucksache 17(8)1400) und
über den vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Geset-

dem einvernehmlich, eine öffentliche Anhörung durchzu-
führen, sollte der Deutsche Bundestag ihm den angekündig-
ten Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
zur Beratung überweisen.

In seiner 21. Sitzung am 19. Mai 2010 führte der Haushalts-
ausschuss eine öffentliche Anhörung durch, in der folgende
Sachverständige gehört wurden (in alphabetischer Reihung):

– Dr. Heiner Flassbeck, Director, Division on Globaliza-
tion and Development Strategies, United Nations Confe-
rence on Trade and Development (UNCTAD), Genf,

– Prof. Dr. Clemens Fuest, Saïd Business School, Univer-
sity of Oxford,

– Prof. Dr. Ulrich Häde, Europa-Universität Viadrina
Frankfurt (Oder),

– Jochen Sanio, Präsident der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht,

– Dr. Daniela Schwarzer, Leiterin der Forschungsgruppe
EU-Integration, Stiftung Wissenschaft und Politik, Ber-
lin,

– Prof. Dr. Axel A. Weber, Präsident der Deutschen Bun-
desbank.

Für die Ergebnisse der Anhörung wird auf das stenographi-
sche Protokoll der 21. Sitzung verwiesen.

In der am selben Tag stattfindenden 22. Sitzung hat der
Haushaltsausschuss den Gesetzentwurf abschließend be-
raten. Ihm lagen dabei unter anderem auf der Ausschuss-
drucksache 17(8)1400 die drei auf der außerordentlichen
ECOFIN-Sitzung vom 9. Mai 2010 verabschiedeten Doku-
mente vor sowie auf der Ausschussdrucksache 17(8)1417
drei Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP betonten, dass die
aktuelle Verschärfung der Finanzierungsbedingungen eini-
ger Euro-Mitgliedstaaten bei einer weiteren Eskalation die
Zahlungsfähigkeit einiger Euro-Mitgliedstaaten ernsthaft
gefährden könne. Damit wäre die Finanzstabilität der Wäh-
rungsunion insgesamt gefährdet. Dies sei auch die Quint-
essenz der Einschätzungen der Sachverständen in der
Anhörung am 19. Mai 2010 gewesen. Daher begrüßten die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP grundsätzlich
den Beschluss des Rates der Europäischen Union vom
10. Mai 2010, mit dem Maßnahmen zur Sicherung der
Finanzstabilität ergriffen wurden, sowie die darauf aufbau-
enden Eckpunkte der Konditionsvereinbarung vom 17. Mai
2010. Zentral sei, dass Mitgliedstaaten von diesen Maßnah-
men nur Gebrauch machen könnten, wenn sie von gravieren-
den Schwierigkeiten ernsthaft bedroht wären, die in außerge-
wöhnlichen Ereignissen, die sich ihrer Kontrolle entzögen,
ihre Ursache hätten. Auch die Notwendigkeit der Einstim-
migkeit von Entscheidungen bei den mit dem Gesetz umge-
setzten Garantieermächtigungen wurde als wichtiges Ele-
ment zur Absicherung der umzusetzenden Maßnahmen
herausgehoben.

Der Rat habe ein neues Gemeinschaftsinstrument – basierend
auf Artikel 122 Absatz 2 AEUV – eingeführt, das durch den
EU-Haushalt garantiert werde. Die Fraktionen der CDU/CSU
und FDP hoben hervor, dass das dadurch zu garantierende
zes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines
europäischen Stabilisierungsmechanismus. Er beschloss zu-

Volumen in Höhe von circa 60 Mrd. Euro durch die Eigenmit-
telobergrenze begrenzt werde und diese Maßnahme in einem

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1741

ersten Schritt bei möglichen Unterstützungsmaßnahmen zum
Zuge käme. Weiterhin werde davon ausgegangen, dass mit
diesem neuen Instrument keine Ausweitung der Eigenmittel-
obergrenze erfolge. Zudem erwarteten die Koalitionsfraktio-
nen der CDU/CSU und FDP, dass das neue Gemeinschafts-
instrument auch in künftigen Haushaltsjahren und Finan-
ziellen Vorausschauen nicht zu einer Ausweitung der
Eigenmittelobergrenze führen, sondern durch Umschichtun-
gen innerhalb des EU-Haushalts zu finanzieren sein werde.

Darüber hinaus seien zusätzliche Unterstützungsleistungen
vom Rat beschlossen worden, die auf Grund des gewählten
Schlüssels für Deutschland zu einer zu übernehmenden Ga-
rantie für eine noch zu gründende Stabilitätsgesellschaft auf
EU-Ebene in Höhe von bis zu 123 Mrd. Euro führten. Die
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP hoben hervor,
dass die am 19. Mai 2010 durchgeführte Anhörung von
Sachverständigen sie in ihrer Einschätzung bestärkt habe,
dass trotz der strengen Voraussetzungen des Artikels 125
AEUV dieser die Ermächtigungsgrundlage für diese Unter-
stützungsleistungen bilden könne. Die Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP teilen diesbezüglich die Einschät-
zung des Sachverständigen Professor Dr. Ulrich Häde.

Mit den jeweiligen Garantien aus den Mitgliedstaaten werde
die Stabilitätsgesellschaft in die Lage versetzt, sich auf dem
Kapitalmarkt zu refinanzieren. Die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP forderten die Bundesregierung auf, bei
der weiteren Ausgestaltung der Stabilitätsgesellschaft eine
gesamtschuldnerische Haftung weiterhin auszuschließen
und die rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen dafür
zu schaffen, dass die Margen individualisiert bezogen auf die
beteiligten Mitgliedstaaten abgerechnet würden. Da mit dem
Maßnahmenpaket insgesamt die Krisensituation überwun-
den werden solle, begrüßten die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP ausdrücklich, dass die etwaige Über-
nahme von Gewährleistungen auf den 30. Juni 2013 zeitlich
begrenzt sei. Dabei befürworteten sie, dass die Stabilitäts-
gesellschaft nach der Rückzahlung der ausgereichten Kre-
dite aufgelöst werden sollte.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP betonten,
dass mit dieser Konstruktion kein Einstieg in ein Recht der
Europäischen Union zu einer generellen Kreditaufnahme
verbunden sei. Auch wurde begrüßt, dass es zu keiner Ge-
meinschaftsanleihe gekommen sei.

Der Gewährleistungsrahmen von 123 Mrd. Euro könne unter
den engen Voraussetzungen des § 37 Absatz 1 Satz 2 der
Bundeshaushaltsordnung um bis zu 20 Prozent überschritten
werden, wenn unvorhersehbare und unabweisbare Gründe
vorliegen sollten. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP begrüßten, dass vor Inanspruchnahme dieser Er-
mächtigung durch die Bundesregierung die Einwilligung des
Haushaltsauschusses eingeholt werden müsse.

Auf Grund der europapolitischen Bedeutung und des Um-
fangs der geplanten Stabilisierungsmaßnahmen und der da-
mit einhergehenden Verantwortung gegenüber den Bürgern
hätten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
durch eine Änderung des Entwurfs die Rechte des Parla-
ments gestärkt. Durch die Änderung werde die Bundesregie-
rung verpflichtet, sich zu bemühen, vor der Übernahme von
Gewährleistungen ein Einvernehmen mit dem Haushaltaus-

Einvernehmens erfolgen müsse, werde der Haushaltsaus-
schuss unverzüglich nachträglich unterrichtet. Dabei sei
auch die Unabweisbarkeit der Übernahme vor dem Herstel-
len des Einvernehmens zu begründen. Im Verlauf der Bera-
tung sei zudem der Änderungsantrag dahingehend ergänzt
worden, dass das Bundesministerium der Finanzen dem
Haushaltsausschuss vor der Übernahme von Gewährleistun-
gen der Vertrag über die Stabilitätsgesellschaft vorlegen
müsse.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP begrüß-
ten, dass wie im Fall der Unterstützungsleistungen, die durch
das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz umgesetzt wor-
den seien, der Internationale Währungsfonds (IWF) eng ein-
gebunden sei. Dessen Einbindung werde als Garant gesehen,
dass ein betroffener Mitgliedstaat für etwaige Finanzie-
rungsmaßnahmen mit dem IWF und der Europäische Kom-
mission unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank ein
tragfähiges wirtschafts- und finanzpolitisches Programm
vereinbare und anschließend auch umfassend umsetze. Dar-
über hinaus teilten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP die Erwartung der Bundesregierung, dass der IWF
sich mit mindestens der Hälfte der von europäischer Seite
aufgebrachten Mittel an etwaigen Finanzierungsmaßnahmen
beteiligen werde.

Die Fraktion der SPD führte aus, die internationale Finanz-
marktkrise habe 2008 und 2009 zu einer der größten Wirt-
schaftskrisen seit Ende des Zweiten Weltkriegs geführt.
Deutschland habe ebenso wie seine europäischen und inter-
nationalen Partner engagiert gehandelt, um die Auswirkun-
gen beider Krisen für die Bürgerinnen und Bürger so gering
wie möglich zu halten. Dazu seien enorme staatliche Finanz-
mittel in die Hand genommen worden, die teils zur Stabili-
sierung des Finanzmarktes, teils für Konjunkturprogramme
und Schutzschirme für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer genutzt worden seien.

Infolge der Krise und der Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung
habe sich die Situation der öffentlichen Haushalte auch in
EU-Mitgliedstaaten erheblich verschlechtert. Die Auswei-
tung der staatlichen Defizite und die zugleich eingetretenen
jüngsten Verschärfungen der Krise an den Finanz- und Kapi-
talmärkten hätten nun dazu geführt, dass sich die Finanzie-
rungsbedingungen einiger Mitgliedstaaten des Euro-Raums
in kürzester Zeit deutlich verschlechtert hätten. Dies sei zu-
sätzlich verschärft worden durch das Agieren einiger Fi-
nanzmarktakteure, die nur kurzfristige, spekulative Interes-
sen hätten und gegen Währungen, mit unter sogar gegen
ganze Volkswirtschaften wetteten. Eine weitere Eskalation
dieser Entwicklung würde nicht nur die Zahlungsfähigkeit
betroffener Staaten gefährden, sondern eine ernste Gefahr
für die Stabilität der Währungsunion insgesamt nach sich
ziehen.

Daher sei es notwendig und geboten, die Finanzstabilität und
Staatsfinanzierung im Euro-Raum als Ganzes zu sichern und
erheblichen Schaden auch von Deutschland abzuwenden.
Aus diesem Grund habe die Fraktion der SPD übrigens auch
das internationale Rettungspaket für Griechenland grund-
sätzlich politisch befürwortet.

Die Fraktion der SPD begrüßte, dass der Rat der Europäi-
schen Union am 10. Mai 2010 Maßnahmen zur Sicherung
schuss herzustellen. Sofern eine Übernahme von Gewähr-
leistungen aus zwingenden Gründe vor der Herstellung des

der Finanzstabilität beschlossen habe, die über eine Einzel-
fallhilfe hinaus gingen und damit den grundsätzlich richtigen

Drucksache 17/1741 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Schritt hin zu einem „europäischen Nothilfemechanismus“
einleiteten. Dieser Mechanismus sehe drei Stufen vor, wo-
von Deutschlands Beteiligung in der zweiten Stufe mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP umgesetzt werden solle. Zur ersten Stu-
fe des Stabilitätsmechanismus habe der Rat bereits eine Ver-
ordnung erlassen, die es ermögliche, auf Vorschlag der Kom-
mission Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen
finanziellen Beistand der Union bis zu einer Höhe von insge-
samt 60 Mrd. Euro zu gewähren.

Die Fraktion der SPD begrüßte weiter, dass die Mitglied-
staaten des Euro-Währungsgebietes darüberhinaus in einer
intergouvernementalen Vereinbarung Vorsorge träfen, um
nach einer möglichen Ausschöpfung des Gemeinschaftsins-
truments der ersten Stufe einer weiteren Eskalation auf den
Finanzmärkten auch künftig entschlossen entgegen treten zu
können. Als zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit sei be-
absichtigt, durch alle Mitgliedstaaten des Euro-Raums eine
Zweckgesellschaft zu gründen, die durch Gewährung von
Krediten von bis zu 440 Mrd. Euro eine drohende Zahlungs-
unfähigkeit von Euro-Mitgliedstaaten abwehren können
solle. Die Refinanzierung dieser Zweckgesellschaft solle am
Kapitalmarkt erfolgen, daher werde sie Garantien der teil-
nehmenden Euro-Mitgliedstaaten entsprechend deren Anteil
am Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank erhalten.

Die Fraktion der SPD kritisierte, bislang seien weder durch
die Bundesregierung noch durch andere Institutionen wie
beispielsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht oder die Bundesbank konkrete und hinreichende In-
formationen vorgelegt worden, weshalb der Europäische Rat
am Abend des 7. Mai 2010 in einer raschen Entscheidung,
die von den Finanzministern der Euro-Staaten am 9./10. Mai
2010 ausgestaltet worden sei, habe handeln müssen. Zwar
führe die Bundesregierung an, am 6. und 7. Mai 2010 hätten
sich Marktverwerfungen und hochproblematische Entwick-
lungen an den Finanz- und Kapitalmärkten abgespielt, die
auf Anraten des Financial Stability Board ein umgehendes
Handeln erforderlich gemacht hätten. Gleichwohl habe die
Bundesregierung hierzu keine Datengrundlagen vorgelegt.
Auch im Rahmen der Anhörung des Haushaltsausschusses
am 19. Mai 2010 seien erhebliche Risiken angeführt worden,
die aus den angeblich problematischen Entwicklungen an
den Märkten am 6. und 7. Mai 2010 hätten erwachsen kön-
nen. Gleichwohl ergab sich auch im Rahmen der Anhörung
weder eine Plausibilisierung noch sei eine hinreichend kon-
krete Datengrundlage vorgelegt worden, nicht einmal er-
sichtlich gewesen.

Des Weiteren kritisierte die Fraktion der SPD, dass ein zen-
trales Element der zweiten Stufe des Stabilitätsmechanismus
die zu gründende Zweckgesellschaft sei. Diese sei jedoch
noch nicht abschließend zwischen den Euro-Mitgliedstaaten
verhandelt. Zwar habe der Bundesminister der Finanzen im
Rahmen der Ausschussberatungen ein Eckpunkte-Papier
vorgestellt, eine ausreichende Information sei aber nur gege-
ben, wenn Gründungsvertrag und weitere ausgestaltende
Dokumente zu dieser Zweckgesellschaft vorgelegt würden.
Die Fraktion der SPD stimme daher dem Änderungsantrag
der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zu, der nunmehr in § 1 Absatz 4 des Gesetzent-
wurfs regele, Gewährleistungen dürften erst erfolgen, wenn

Gleichwohl sei für eine ordentliche Beratung des Gesetzent-
wurfs, der dem Bundesminister der Finanzen Ermächtigun-
gen zu Gewährleistungen in enormer finanzieller Höhe von
bis zu 123 Mrd. Euro zuzüglich weiterer 20 Prozent ermög-
liche, als „Blankoscheck“ zu werten, solange und soweit die
präzise Ausgestaltung der zweiten Stufe auf intergouver-
nementaler Ebene noch nicht abgeschlossen sei. Da seitens
der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP entschie-
den worden sei, die zweite und dritte Lesung im Deutschen
Bundestag bereits am 21. Mai 2010 durchzuführen, die Er-
forderlichkeit dieser raschen Entscheidung aber weder durch
die Bundesregierung noch die Koalitionsfraktionen ausrei-
chend begründet worden sei, stelle dies eine erhebliche Hür-
de für die Möglichkeit einer Zustimmung zu dem Gesetz-
entwurf dar.

Die Fraktion der SPD betonte ausdrücklich, sie bleibe bei
ihrer bereits im Entschließungsantrag vom 6. Mai 2010 zu
finanziellen Hilfen für Griechenland ausgeführten Auffas-
sung, reine Kreditermächtigungen reichten gerade nicht aus,
um die Probleme der Staatsfinanzierung und der Stabilität
des Euro-Währungsgebietes zu lösen. Viel mehr sei erforder-
lich, die Ursachen dieser Entwicklungen konsequent zu be-
kämpfen. Dies müsse auch zwingend zeitgleich geschehen.
Zwar sei eine der maßgeblichen Ursachen der gegenwär-
tigen Entwicklungen, dass die Haushaltsdefizite der Euro-
Mitgliedstaaten erheblich angewachsen seien; dies verur-
sache an den Kapitalmärkten Zweifel, ob eine Tilgung der
aufgenommenen Darlehen zu erwarten sei oder nicht. Es
könne allerdings nicht ignoriert werden, dass spekulative
Produkte eine weitere, nicht unerheblich Ursache für diese
Entwicklung setzten. Damit Vertrauen an den Märkten zu-
rück kehre, dürfe insbesondere niemand aus seiner Verant-
wortung entlassen werden. Daher müsse es erst zu einer
substanziellen Beteiligung der Finanzmarktakteure, insbe-
sondere der Spekulanten, an den Kosten der Krise kommen.
Auch sei erforderlich, geeignete Verfahren zu etablieren, da-
mit auch Gläubiger, die von hohen Risikoaufschlägen auf
Staatsanleihen profitiert hätten, einen Zinsabschlag trügen,
wenn die anderen Euro-Staaten das Risiko einer Zahlungs-
unfähigkeit nun auffingen.

Die Fraktion der SPD betonte, jeder Fortschritt in der Krisen-
bekämpfung und -bewältigung werde nur erfolgreich und vor
allem nachhaltig sein, wenn der Finanzsektor beteiligt und
zur Verantwortung gezogen werde. Neben umfangreichen re-
gulatorischen Maßnahmen, die die Fraktion der SPD bereits
in ihrem Entschließungsantrag am 6. Mai 2010 ausgeführt
habe, und neben einer hinreichenden Beteiligung der Gläubi-
ger sei jedoch vor allem erforderlich, dass nicht länger nur die
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über gigantische Hilfs-
pakete der Staaten die Kosten krisenhafter Entwicklungen
trügen. Für die Fraktion der SPD sei daher unerlässlich, auch
den Finanzsektor künftig zur Finanzierung öffentlicher Auf-
gaben und zur Sicherung der Einnahmebasis von Staaten her-
anzuziehen. Dies könne nur durch eine Finanztransaktions-
steuer erfolgreich geschehen. Eine „Bankenabgabe“ oder
eine „Aktivitätssteuer“, die einzelne Finanzmarktakteure und
ggf. Bonuszahlungen umfasse, sei in der Systematik des deut-
schen Rechts eine Sonderabgabe und könne mithin nicht zur
allgemeinen Mittelbeschaffung des Staates taugen. Zwar
könne durch solche Sonderabgaben eine Art Fonds aufgelegt
der Vertrag über die Zweckgesellschaft dem Haushaltsaus-
schuss des Deutschen Bundestages vorgelegt worden sei.

werden, der für die Finanzbranche selbst Möglichkeiten
schaffe, künftige Krisen aus eigener Kraft zu bewältigen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1741

Hierzu fordere die Fraktion der SPD die Bundesregierung
auf, einen geeigneten rechtlichen Rahmen zu schaffen. Der
Problemlösung gerecht würden solche Abgaben jedoch nicht.

Eine zustimmende oder ablehnende Entscheidung der Frak-
tion der SPD über den Gesetzentwurf könne mithin erst dann
getroffen werden, wenn sich die Bundesregierung hinrei-
chend bindend schriftlich im Deutschen Bundestag gemein-
sam mit der Fraktion der SPD und ggf. weiteren Fraktionen
verpflichte, hinreichende regulatorische und aufsichtsrecht-
liche Maßnahmen einzuführen und eine Finanztransaktions-
steuer durchzusetzen – wenn nicht auf internationaler Ebene
der G20-Staaten möglich, dann zumindest in der Europäi-
schen Union.

Die Fraktion der SPD betonte, sie werde ein solches Angebot
der Bundesregierung und/oder der Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP abwarten und gehe davon aus, dass zu-
mindest der Bundesminister der Finanzen im Haushaltsaus-
schuss für die Bundesregierung gesprochen habe und seine
Äußerungen im Haushaltsausschuss auch schriftlich fixieren
werden könnten, um sie dem Deutschen Bundestag beglei-
tend zur Beschlussfassung über den Gesetzentwurf vorzule-
gen. Solange diese Verhandlungen offen seien, votiere die
Fraktion der SPD zunächst mit Enthaltung.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, finanzielle Hilfen für
Euro-Länder, die von Spekulanten angegriffen würden, seien
notwendig, um den Niedergang ganzer Volkswirtschaften zu
verhindern. Spardiktate des IWF und der EU drohten jedoch,
die Wirtschaft im Euroraum in eine Depression zu drücken,
die dann wiederum die Staatseinnahmen aushöhlen und den
Sparbedarf noch weiter erhöhen würde – ein Teufelskreis.
IWF- und EU-Auflagen im Zusammenhang mit der Vergabe
von Krediten wie Mehrwertsteuererhöhung und Lockerung
des Kündigungsschutzes belasteten einseitig untere und
mittlere Bevölkerungsschichten. Solche Auflagen hätten den
Zweck, neue Runden von Sozialabbau und Lohndumping im
ganzen EU-Raum einzuläuten. Notwendig wäre es stattdes-
sen, Vermögende sowie Bezieherinnen und Bezieher hoher
Einkommen stärker zu besteuern, den Steuervollzug durch-
zusetzen und Korruption wirksam zu bekämpfen. Wer jetzt
mit drakonischen Kürzungsplänen den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern, Familien, Rentnerinnen und Rentnern
die Luft zum Atmen nehme, setze nicht nur die konjunktu-
relle Erholung aufs Spiel, sondern auch den sozialen Frieden
in Europa. Die Euro-Rettung dürfe nicht als Vehikel miss-
braucht werden, um Europa zu zerstören. Europa brauche
keine drakonischen Kürzungspläne, sondern ein europäi-
sches Konjunkturprogramm, in dem jeder EU-Mitgliedstaat
sich verpflichte, 2 Prozent des Bruttosozialproduktes für ein
europäisch koordiniertes Konjunkturprogramm aufzuwen-
den, um den wirtschaftlichen Niedergang zu bremsen.

Positiv an den EU-Beschlüssen sei, dass zumindest ansatz-
weise die Notwendigkeit der Re-Regulierung marodierender
Finanzmärkte schriftlich festgehalten werde. Dies sei ein
erster Schritt in die richtige Richtung. Die Koalition falle
weit dahinter zurück und halte im Ergebnis an ihrem Crash-
kurs fest. In ihrem Gesetzentwurf kämen die Finanzmärkte
nicht vor. Auch im Zuge der Beratungen im Haushaltsaus-
schuss sei dieser Mangel in keiner Weise behoben worden.
Die Notwendigkeit einer wirksamen Re-Regulierung der Fi-

Unterstützung der FDP Gesetze durchgesetzt, die die Fi-
nanz- und Euro-Krise mit verursacht hätten. Der vorsätzlich
vorangetriebene Ausbau des Verbriefungsmarktes, private
Rating-Agenturen und die Zulassung von Hedgefonds in
Deutschland gehörten zu den wichtigsten Auslösern der Fi-
nanzkrise und der wirtschaftlichen Rezession. Entgegen
ihren Lippenbekenntnissen weigerten sich CDU/CSU und
FDP immer noch, die Finanzmärkte wirksam zu regulieren.

Den vorgelegten Gesetzentwurf könne die Fraktion DIE
LINKE. nicht mittragen. Die Fraktion DIE LINKE. fordere:

– Kreditausfallversicherungen und alle Leerverkäufe in
Deutschland sofort zu verbieten und sich auf internatio-
naler und EU-Ebene für deren Verbot einzusetzen;

– ein Verbot von Hedgefonds;

– auf nationaler Ebene umgehend die Finanztransak-
tionsteuer einzuführen, sowie sich auf internationaler und
EU-Ebene für deren Einführung einzusetzen;

– eine Banken- und Versicherungsabgabe nach dem Vor-
schlag des US-Präsidenten unter Ausnahme der Sparkas-
sen und Genossenschaftsbanken einzuführen;

– eine Sonderabgabe auf hohe Boni in der Finanzbranche
zu erheben;

– eine grundlegende Richtungsänderung einer auf Außen-
handelsüberschüsse und das Niederkonkurrieren anderer
Volkswirtschaften abzielenden deutschen Wirtschafts-
politik einzuleiten, insbesondere das Lohndumping zu
beenden, die Inlandsnachfrage zu stärken und grundle-
gende Strukturreformen in der EU und der Euro-Zone vo-
ranzutreiben, die die EU-Länder auf ein außenwirtschaft-
liches Gleichgewicht und eine koordinierte Wirtschafts-,
Lohn- und Steuerpolitik verpflichten.

Hinsichtlich der Mitwirkung der Bundesregierung beim Be-
schluss des Europäischen Rates über einen europäischen
Stabilisierungsmechanismus vom 9./10. Mai 2010 vertritt
die Fraktion DIE LINKE. die Ansicht, dass die Bundesregie-
rung den Bundestag nicht rechtzeitig konsultiert habe. Da-
durch habe die Bundesregierung gegen Artikel 23 Absatz 3
Grundgesetz verstoßen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, in
der aktuellen Krise gehe es um Bestand und Zukunft der Eu-
ropäischen Union, um Wohlfahrt und Entwicklung in ganz
Europa und damit um herausragende deutsche Interessen.
Der verabredete Krisenfonds zur Stützung des Euro sei daher
in seiner Intention richtig und ein wichtiges Signal der Euro-
päischen Union gegen die Finanzspekulation. Damit zeige
Europa den Zusammenhalt und den Willen, die Einheit Eu-
ropas nicht kaputt spekulieren zu lassen. Der Krisenfonds sei
nicht die Lösung, aber ein erster Schritt auf dem langen Weg
zu einer Lösung.

Immer mehr Bürger fragten sich aber, ob es richtig sein kön-
ne, im Wochenrhythmus milliardenschwere Pakete zur Ret-
tung von Ländern, des Euro und der EU und letztlich auch der
Banken zu verabschieden. Die Politik habe hier eine beson-
dere Verantwortung, Zusammenhänge und Entscheidungs-
prozesse nachvollziehbar und transparent zu gestalten. Des-
halb müsse das Parlament genau wissen, worüber es
abstimme. Schon am Beginn des Verfahrens habe die Bun-
desregierung wichtige Beteiligungsrechte des Bundestages
nanzmärkte werde einfach ausgeblendet. CDU/CSU, SPD
und Grüne hätten in den vergangenen Legislaturperioden mit

missachtet. Nach wie vor fehlten grundlegende Informatio-
nen über Organisationsstrukturen, Verfahren und Techniken

dringliche Aufgabe sei die Konsolidierung der Haushalte in
den europäischen Ländern.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 habe ihre Ursachen in
der Liberalisierung und Deregulierung der Finanzmärkte und
exzessiven Überschuldung der privaten Haushalte in etlichen
Ländern. Mit der Finanzkrise habe der Zusammenbruch sys-
temrelevanter Banken oder Unternehmen gedroht. Die Staa-
ten hätten Banken und Unternehmen retten, milliardenschwe-
re Konjunkturpakete auflegen und ein Wegbrechen der
Steuereinnahmen hinnehmen müssen. Die Bundesregierung
habe bei der Bankenrettung zahlreiche Fehler gemacht, u. a.
seien Banken in Schieflage nicht teilverstaatlicht worden und
die Bundesregierung habe sich kein Mitspracherecht über die
Geschäftspolitik gesichert. Auf diese Weise sei ein erhebli-
cher Teil der privaten Schulden verstaatlicht worden, was die
vorher schon vorhandenen Probleme verschärft habe.

Nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN befinde man sich inmitten einer gefährlichen Schul-
denkrise, die die gesamte Währungsunion gefährde. Die Fra-
ge, wer letztlich für die Kosten der Krise zahlen solle, sei
nach wie vor nicht beantwortet worden. Allein die Einrich-
tung eines Krisenfonds reiche als Antwort nicht aus, damit
Vertrauen zurückkehre. Die Vertrauenskrise könne nur durch
eine neue Finanzmarktordnung, die Schuldenkrise nur durch
einen Abbau von Schulden und eine koordinierte Steuer- und
Wirtschaftspolitik gelöst werden. Gleichzeitig dürfe man
Europa jetzt nicht kaputt sparen, sondern müsse weiterhin in
seine Zukunftsfähigkeit investieren. Sparen und investieren
laute die Herausforderung.

Die Europäische Union müsse jetzt entschlossen und unver-
züglich dafür sorgen, dass

– der Finanzsektor und die Vermögenden an den Lasten der
Krisenbewältigung und dem Abbau der Staatsverschul-
dung beteiligt,

– Spekulationen, die Währungen und Volkswirtschaften
destabilisierten, eingedämmt,

– Finanzmärkte wieder stärker reguliert würden,

– die Mitgliedsländer mit einer nachhaltigen und sozial
ausgewogenen Konsolidierungsstrategie ihre Verschul-
dung auf ein tragfähiges Maß zurückführten,

– im Sinne des Green New Deal in Klimaschutz, Bildung
und soziale Gerechtigkeit investiert werde und

– hoch verschuldeten Staaten ein Ausweg aus der Schul-
denfalle ermöglicht werde, wozu die Möglichkeit einer
geordneten staatlichen Insolvenz geschaffen werden
müsse.

verursacht hätten. Zudem habe sich die Wettbewerbsfähig-
keit der Euro-Länder weiter auseinanderentwickelt. Lah-
mende Binnennachfrage trotz steigender Produktivität in
Ländern wie Deutschland, Österreich und den Niederlanden
habe zum wachsenden ökonomischen Ungleichgewicht bei-
getragen, ebenso übermäßige Kostensteigerung in Griechen-
land, Spanien, Italien oder Portugal. Auf Europäischer Ebe-
ne müssten jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden, um
solche Entwicklungen zukünftig zu vermeiden. Zudem brau-
che es eine koordinierte Strategie, um die entstandenen Un-
gleichgewichte abzubauen. Die Eurokrise habe die funda-
mentalen Schwächen der Währungsunion offengelegt. Die
Währungsunion müsse durch eine stärkere und verbindliche
wirtschaftspolitische Koordinierung untermauert werden.
Das jetzige Euro-Rettungspaket sei ein Schritt in die richtige
Richtung eines Europäischen Währungsfonds. Die konkrete
Ausgestaltung der geplanten Zweckgesellschaft der Regie-
rungen der Mitgliedsländer sei hingegen noch völlig unklar.
Wenn die Bundesregierung an einer breiten Unterstützung
durch den Deutschen Bundestag interessiert sei, müsse sie
den Vertrag vor der Abstimmung auf den Tisch legen.

Dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
17(8)1423 (neu) stimmte der Haushaltsausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. zu.

Sodann beschloss der Haushaltsausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/1685 in geänderter Fassung anzunehmen.

B. Besonderer Teil
Zur Begründung im Allgemeinen und zur Begründung der
unveränderten Teile wird auf den Gesetzentwurf verwiesen.

Zu den Nummern 1 und 2

Redaktionelle Straffungen bzw. Korrekturen.

Zu den Nummern 3 und 4

Mit den Änderungen werden die Beteiligungsrechte des Par-
laments gestärkt.

Zu Nummer 5

Redaktionelle Folgeänderung.

Berlin, den 19. Mai 2010

Norbert Barthle
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Otto Fricke
Berichterstatter
Drucksache 17/1741 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

des geplanten finanziellen Beistands für Mitgliedsstaaten der
Euro-Zone. Die vertraglichen Grundlagen müssten klar sein.
Strukturelle Probleme und eine unsolide Haushaltspolitik in
einigen Mitgliedsländern, insbesondere in Griechenland, sei-
en für die aktuelle Schuldenkrise mitverantwortlich. Vor-

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konstatierte,
einige Länder hätten dauerhaft mehr konsumiert als produ-
ziert und sich dadurch im Ausland verschulden müssen. So
seien große Leistungsbilanzungleichgewichte innerhalb der
Währungsunion entstanden, die die jetzige Eurokrise mit
Roland Claus
Berichterstatter

Alexander Bonde
Berichterstatter

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