BT-Drucksache 17/147

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -17/15- Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) b) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/16- Soziale Gerechtigkeit statt Klientelpolitik

Vom 3. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/147
Soziale Gerechtigkeit statt Klientelpolitik

Bericht der Abgeordneten Leo Dautzenberg, Lothar Binding (Heidelberg), Carl-Ludwig Thiele,
Dr. Barbara Höll und Dr. Thomas Gambke

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP (Drucksache 17/15)
sowie den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(Drucksache 17/16) in seiner 5. Sitzung beraten und dem
Finanzausschuss zur Federführung sowie dem Haushaltsaus-
schuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit sowie dem Ausschuss für Tourismus mitbe-
ratend überwiesen. Der Haushaltsausschuss wurde zudem an
dem Gesetzentwurf nach § 96 der Geschäftsordnung be-
teiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 17/15 wird ange-
strebt, mit steuerlichen Maßnahmen zur Überwindung des
tiefgreifenden Einbruchs des wirtschaftlichen Wachstums als
Folge der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise beizutragen.
Die Vorlage sieht zum einen vor, jeweils ab dem 1. Januar
2010 die Freibeträge für Kinder auf 7 008 Euro sowie das
Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro
anzuheben. Die Verlustnutzungsbeschränkungen bei Körper-
schaften und die Bestimmungen zur Zinsschranke sollen ab-
gemildert werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Wert 410 Euro nicht übersteigt, ist ein Sofortabzug möglich.
Alternativ wird die Bildung eines Sammelpostens für Wirt-
schafsgüter, deren Wert zwischen 150 Euro und 1 000 Euro
b) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/16 –
17. Wahlperiode 03. 12. 2009

Bericht*
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/15 –

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
(Wachstumsbeschleunigungsgesetz)
Der Finanzausschuss hat die Beratung der Vorlagen in seiner
1. Sitzung am 25. November 2009 aufgenommen. Nach
Durchführung einer öffentlichen Anhörung am 30. Novem-
ber 2009 hat der Ausschuss die Beratungen in seiner Sitzung
am 2. Dezember 2009 abgeschlossen.

liegt, weiterhin zugelassen. Darüber hinaus soll die Umstruk-
turierung von Unternehmen im Bereich der Grunderwerb-
steuer und bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Be-
dingungen für die Unternehmensnachfolge erleichtert und
die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder

* Die Beschlussempfehlung wurde gesondert auf Drucksache 17/138 verteilt.

Drucksache 17/147 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gesenkt werden. Der Umsatzsteuersatz für Beherbergungs-
leistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe wird auf
7 Prozent ermäßigt. Auf die nach dem Energiesteuergesetz
vorgesehene Reduzierung der steuerlichen Entlastung für
reine Biokraftstoffe für die Jahre 2010 bis 2012 wird verzich-
tet. Die Vergütung für die Stromeinspeisung der vor dem
1. Januar 2009 in Betrieb genommenen modular aufgebauten
Anlagen nach dem Eneuerbare-Energien-Gesetz wird erhöht.

Zu Buchstabe b

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/16 soll die Bundesregie-
rung aufgefordert werden, durch entsprechende Gesetz-
gebungsvorlagen die mit dem Wachstumsbeschleunigungs-
gesetz angestrebte Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes für
Beherbergungsleistungen bei Hotels und Gastronomie zu-
rückzunehmen sowie die Regelsätze für Kinder aus Bedarfs-
gemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch um 20 Euro anzu-
heben.

III. Anhörung

Der Finanzausschuss hat am 30. November 2009 zu den Vor-
lagen eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Folgende
Einzelsachverständige, Verbände und Institutionen hatten
Gelegenheit zur Stellungnahme:

– Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.

– Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter

– Bundessteuerberaterkammer

– Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.

– Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e. V.

– Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.

– Bundesverband der Steuerberater e. V.

– Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilien-
unternehmen e. V.

– Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleis-
tungen e. V.

– Bundesverband Investment und Asset Management e. V.

– Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

– Deutsche Steuer-Gewerkschaft

– Deutscher Bauernverband e. V.

– Deutscher Gewerkschaftsbund

– Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.

– Deutscher Industrie- und Handelskammertag

– Deutscher Steuerberaterverband e. V.

– Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V.

– Die Familienunternehmer – ASU e. V.

– Die Mittelständische Mineralöl- und Energiewirtschaft
Deutschland e. V., Dr. Friedrich Homann

– Prof. Dr. Rolf Eckhoff

– Europäische Kommission, Generaldirektion für Wirt-
schaft und Finanzen

– Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Wolfgang Franz

– Marion von zur Gathen, Deutscher Paritätischer Wohl-
fahrtsverband – Gesamtverband e. V.

– Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
e. V.

– Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e. V.

– Prof. Dr. Johanna Hey

– Prof. Dr. Stefan Homburg

– Prof. Dr. Jochen Hundsdoerfer

– Initiative Deutsche Wohnimmobilien REITs

– Institut der deutschen Wirtschaft Köln

– Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung

– Prof. Dr. Lorenz Jarass

– Kommissariat der deutschen Bischöfe

– Barbara König, Zukunftsforum Familie e. V.

– Prof. Dr. Ralph Landsittel

– Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.

– Prof. Martina Ortmann-Babel, Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

– Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V.

– Prof. Dr. Joachim Wieland

– Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

– Zentraler Kreditausschuss

– Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.

Das Ergebnis der Anhörung ist in die Ausschussberatungen
eingegangen. Das Protokoll der öffentlichen Beratung ein-
schließlich der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen
ist der Öffentlichkeit zugänglich.

IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf der Koali-
tionsfraktionen in der 3. Sitzung beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zustimmung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage in der 2. Sitzung beraten. Er empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Zustimmung in der Fassung der Ände-
rungsanträge der Koalitionsfraktionen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Gesetzentwurf in der 2. Sitzung be-
raten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme der Vorlage in der Fassung der von den Koalitions-
fraktionen vorgelegten Änderungsanträge.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Gesetzentwurf in der 2. Sitzung beraten und emp-
– Evangelische Kirche in Deutschland

– Familienbund der Katholiken Bundesverband
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD, DIE LINKE.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/147

und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme der Vorlage
in der Fassung der von den Koalitionsfraktionen vorgelegten
Änderungsanträge.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Entwurf in der 2. Sitzung beraten. Er emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme der Vor-
lage mit Änderungen.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in der
2. Sitzung beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme der Vorlage in der Fassung der von den Koali-
tionsfraktionen vorgelegten Änderungsanträge.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in der 3. Sitzung
beraten und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung der Vorlage empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage in der 2. Sitzung beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung Fraktionen SPD und DIE LINKE., den Antrag
abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat den Antrag in der 2. Sitzung beraten.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., die Vorlage abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Antrag in der 2. Sitzung beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage in der 2. Sitzung beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung Fraktionen SPD und DIE
LINKE., den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in der
2. Sitzung beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE., die Vorlage abzulehnen.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss empfiehlt mit der Mehrheit der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/15 in ge-

Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE. den
Antrag auf Drucksache 17/16 abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU hob im Verlauf der Ausschuss-
erörterungen hervor, dass nach Ansicht einer Mehrzahl von
Experten die konjunkturelle Abschwächung zur Jahresmitte
2009 überwunden worden sei. Die weitere wirtschaftliche
Entwicklung in Deutschland sei indes weiter mit nicht uner-
heblichen Unsicherheiten verbunden. Es sei daher das
wesentliche Ziel einer zukunftsgerichteten finanzpolitischen
Strategie, die Tragfähigkeit der wirtschaftlichen Entwick-
lung durch Stärkung der Wachstumskräfte abzusichern. Der
Gesetzentwurf leiste vor diesem Hintergrund den Einstieg in
ein wachstumsfreundliches Steuer- und Abgabenrecht. Ins-
besondere werden zur Förderung von Familien mit Kindern
die Freibeträge für Kinder ab dem Jahre 2010 von 6 024 Euro
auf 7 008 Euro angehoben und das Kindergeld für jedes zu
berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht. Damit werde die
mit der Großen Koalition in der vorhergehenden Wahl-
periode eingeleitete Stützung der binnenwirtschaftlichen
Entwicklung über eine namhafte finanzielle Familienkom-
ponente fortgeführt und führe zu einen Impuls von 21 Mrd.
Euro zum 1. Januar 2010. Darüber hinaus werde durch
gezielte Korrekturen im Bereich der Unternehmens- und
Erbschaftsbesteuerung angestrebt, die nicht vorhersehbaren
Einbrüche durch die globale Wirtschafts- und Finanzkrise
abzufangen und die Abmilderung der krisenverschärfenden
Elemente der Unternehmensteuerreform 2008 anzugehen.
Hierzu dienten namentlich die Änderung des Verlustabzugs,
der Zinsschranke und die Ausdehnung des Sofortabzugs von
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geringwertige
Wirtschaftsgüter. Mit den im Ausschuss angenommenen
Änderungen des Gesetzentwurfes würden Klarstellungen
und Konkretisierungen vorgenommen und insbesondere die
Nutzung von Verlustüberhängen, soweit sie die anteiligen
stillen Reserven nicht übersteigen, sichergestellt. Die grund-
erwerbsteuerlichen Änderungen verfolgten insbesondere das
Ziel, die Umstrukturierungen von Unternehmen zu erleich-
tern. Ferner würden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
die Voraussetzungen für die begünstigte Unternehmensnach-
folge der nachlassenden wirtschaftlichen Entwicklung ange-
passt. Die Fraktion der CDU/CSU hob zu den erbschaftsteu-
erlichen Änderungen hervor, dass ein aus ihrer Sicht erheb-
licher Mangel des Erbschaftsteuerreformgesetzes durch die
Herabsetzung der Steuersätze für Geschwister und andere
Personen der Steuerklasse II mit dem vorliegenden Gesetz-
entwurf geheilt werde. Insgesamt werde mit der Vorlage
schnell nach Konstituierung des 17. Deutschen Bundestages
und mit angemessenen Maßnahmen auf die anstehenden
Herausforderungen der Wirtschaftskrise reagiert.

Die Fraktion der FDP hob hervor, dass die Bundesrepublik
Deutschland der tiefgreifensten Wirtschaftskrise seit ihrem
Bestehen gegenüberstehe, aus der gravierende Folgen für die
Entwicklung der Beschäftigung, die Lage der Sozialkassen
und der öffentlichen Haushalte zu erwarten seien. Vor diesem
Hintergrund sei die Zielsetzung gerechtfertigt, das wirt-
schaftliche Wachstum in Deutschland zu unterstützen, um
die Krisenlage möglich rasch zu überwinden. Die Fraktion
der FDP wies darauf hin, die Zunahme des wirtschaftlichen
Wachstums würde nach Angaben der vorherigen Bundes-
änderter Fassung anzunehmen. Der Ausschuss empfiehlt
ferner mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die

regierung bei einem 1-prozentigen BIP-Zuwachs im Sinne
einer „Faustformel“ den gesamtstaatlichen Finanzierungs-

Drucksache 17/147 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

aldo um etwa einen halben Prozentpunkt verbessern. 1 Pro-
zent Wachstum würde zu Steuermehreinnahmen von
5,5 Mrd. Euro sowie zu zusätzlichen Sozialversicherungs-
beiträgen in einem Umfang von 3,5 Mrd. Euro und einer Ent-
lastung der öffentlichen Haushalte und Sozialkassen in einer
Größenordnung von 3 bis 4 Mrd. Euro führen. Die von den
Koalitionsfraktionen unterbreiteten Vorhaben stellten damit
ein Sofortprogramm dar, das zwei Monate nach der Bundes-
tagswahl zentrale Aussagen umsetze und zu Steuerentlastun-
gen führe. Es sei damit zu rechnen, dass von den Maßnahmen
ein zusätzlicher Impuls für private Investitionen ausgehe, der
mittelfristig zu erhöhten Steuereinnahmen führen werde. Zu-
dem würden Korrekturen an den verfehlten Gegenfinanzie-
rungsmaßnahmen der Unternehmensteuerreform 2008 ein-
geleitet. Die vorgesehenen Rechtsänderungen folgten dabei
dem Grundsatz, dass Kosten nicht in die Steuerbemessungs-
grundlage einzubeziehen seien. Die Besteuerung nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit habe ausschließlich auf
der Grundlage von Erträgen stattzufinden. Weitere Verände-
rungen seien im Unternehmensteuerbereich nach wie vor
erforderlich. Gleiches gelte für die mit dem Erbschaftsteuer-
reformgesetz eingeführten Veränderungen, die nach Auffas-
sung der Fraktion der FDP als ebenso verfehlt anzusehen
seien. Die nunmehr vorgesehenen Korrekturen im Bereich
der Unternehmensnachfolge und der Belastung von Ge-
schwistern mit einem eigenen Tarif in der Steuerklasse II bei
der Erbschaft- und Schenkungsteuer seien daher zu be-
grüßen. Die Umsatzsteuerermäßigung für Beherbergungs-
leistungen sei unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung
des deutschen Beherbergungsgewerbes im internationalen
Wettbewerb gerechtfertigt.

Die Fraktion der SPD legte im Ausschuss dar, mit dem Ent-
wurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes würden Vor-
schläge zu erheblichen Steuersenkungen vorgelegt, die zum
einen nur durch Aufnahme von staatlichen Krediten finan-
zierbar seien und die zum anderen keinen Zusammenhang
mit der angestrebten Wachstumsbelebung erkennen ließen.
Die Fraktion der SPD erinnerte daran, dass ein Großteil des
ab 2010 wirkenden Entlastungsvolumens zur Stützung der
Konjunktur mit rd. 14 Mrd. Euro auf bereits in der vorherge-
henden Wahlperiode von der Großen Koalition beschlossene
Maßnahmen zurückgehe. Die konjunkturelle Wirkung der
nunmehr zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen sei weder
von den Koalitionsfraktionen noch von der Bundesregierung
belegt worden. Sie sei bei einer Reihe der mit dem Gesetzent-
wurf angestrebten Maßnahmen insbesondere bei der erb-
schaftsteuerlichen Begünstigung der Unternehmensnach-
folge, der Änderung der Unternehmensteuerreform und Um-
satzsteuerermäßigung von Beherbergungsleistungen auch
nicht erkennbar. Es sei vielmehr äußerst zweifelhaft, dass sie
eine Stützung der Konjunktur bewirkten. Daher könne der
Gesetzentwurf als Schuldenaufbaugesetz bezeichnet werden.
Die Fraktion der SPD hob ferner auf die Herabsetzung der
gewerbesteuerlichen Hinzurechnung für Immobilienmieten
ab. Die Einnahmebasis der Gemeinden werde hierdurch
maßgeblich geschwächt und ein wesentlicher Teil der öffent-
lichen Investitionskraft herabgesetzt. Die Fraktion der SPD
sprach sich für eine Verstetigung der kommunalen Einnah-
men aus. Im Bereich der Familien- und Kinderförderung
müsse die Frage gestellt werden, inwieweit die Maßnahme

nicht entlastet, die meisten Haushalte würden eine Kinder-
gelderhöhung von 20 Euro pro Kind erhalten, reiche Haus-
halte würden über die Freibeträge für Kinder um etwa
40 Euro pro Kind entlastet. Diese Verteilung wirke nicht in
erster Linie wachstumsfördernd, sondern erhöhe die Spar-
quote in Teilen der Bevölkerung. Die Bevorzugung höherer
Einkommensschichten sei offenbar politisch gewollt, ohne
dass dieser Umstand offen in der Auseinandersetzung vertre-
ten werde. Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN betonte die Fraktion der SPD, grundsätzlich teile
sie zwar die Analyse, vermisse aber zentrale Themenbe-
reiche, die in diesem Zusammenhang mit diskutiert werden
müssen. Aus diesem Grund enthalte man sich der Stimme.

Die Fraktion DIE LINKE. wandte sich gleichfalls gegen den
Gesetzentwurf. Sie verwies zum einen auf die vorgesehenen
Erhöhungen von Kindergeld und den Freibeträgen für Kin-
der, die Familien mit niedrigerem Einkommen weniger be-
günstige, als Familien in höheren Einkommensgruppen. Die
Fraktion DIE LINKE. kritisierte den bestehenden Mechanis-
mus des Familienleistungsausgleichs und machte geltend,
dieser sei bei entsprechendem politischen Willen bereits in
der Vergangenheit änderbar gewesen. Es sei nunmehr an der
Zeit, die Regelung grundsätzlich zu korrigieren und im Vor-
griff der zu erwartenden gerichtlichen Überprüfung Rech-
nung zu tragen. Die Fraktion DIE LINKE. sprach sich dafür
aus, die Kindergelderhöhung bei den Sozialleistungen nach
dem SGB II und dem SGB XII nicht als Einkommen zu be-
rücksichtigen. Zu den die Unternehmensteuerreform verän-
dernden Regelungen legte die Fraktion DIE LINKE. dar, dass
insbesondere Großbetriebe und Konzerne begünstigt seien.
Dagegen trete sie für die Verschärfung der Sanierungsklausel
ein und befürworte ferner die Beibehaltung der Zins-
schranke, von der im übrigen nur ein kleiner Kreis von Unter-
nehmen betroffenen werde. Konjunkturstützende Wirkungen
seien von den genannten Maßnahmen jedenfalls nicht zu er-
warten. Dies gelte auch für die Verkürzung der Haltefristen
bei der Erbschaftsteuer. Darüber hinaus sei an der erbschaft-
steuerrechtlichen Änderung zu beanstanden, dass eingetra-
gene Lebenspartnerschaften nicht auch bei der Zuweisung
der Steuerklassen und damit bei der Höhe der Steuersätze
gleichgestellt würden. Insgesamt sei der Gesetzentwurf als
nicht wachstumsfördernd zu beurteilen. Es werde vielmehr
gezielt die erforderliche Umverteilung zugunsten wirtschaft-
lich schwächerer Bevölkerungsteile ausgespart.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte in den
Ausschussberatungen fest, der Gesetzentwurf werde nicht zu
einer nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftswachstums in
Deutschland führen. Sozialpolitisch sei zudem festzustellen,
dass sich seit Jahren die Schere zwischen hohen Einkommen
und Vermögen gegenüber einkommensschwächeren Schich-
ten weiter öffne, was mit dem Gesetzentwurf der Koalitions-
fraktionen mit der Fortführung des Familienleistungsaus-
gleichs (Kindergeld/Freibeträge für Kinder) weiter verfestigt
werde. Die vorgenommene Regelung gehe damit in die
falsche Richtung und werde keinerlei Wachstumsunterstüt-
zung hervorbringen. Zu der umsatzsteuerlichen Ermäßigung
von Beherbergungsleistungen fehle es an einer nachvollzieh-
baren Begründung. Die angeführten Vorteile im grenzüber-
schreitenden Wettbewerb seien jedenfalls nicht überzeugend
und würden die beabsichtigte Bereinigung des Umsatz-
aufgrund ihrer systembedingt unterschiedlichen finanziellen
Wirkung sinnvoll sei: Über eine Million Haushalte würden

steuerrechts durch ihre Präzedenzwirkung weiter erschweren.
Zusätzliche Bürokratie werde durch die Regelung ebenfalls

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/147

aufgebaut. Zu den gewerbesteuerrechtlichen Änderungen
merkte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an, dass
der kommunale Bereich gerade wegen seiner erheblichen
Investitionstätigkeit in der Wirtschaftskrise einer hinreichen-
den finanziellen Ausstattung bedürfe. Der bestehende Ziel-
konflikt zwischen der Verstetigung kommunaler Einnahmen
und der Vermeidung einer Substanzbesteuerung bei den
Unternehmen werde mit der Vorlage zu Lasten der kommu-
nalen Einnahmeseite aufgelöst. Auch im Hinblick auf die
erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen seien die konjunktu-
rellen Wirkungen in Zweifel zu ziehen. Die Maßnahmen im
unternehmensteuerlichen Bereich seien stark auf Großbe-
triebe und Konzerne ausgerichtet und berücksichtigten nicht
die Belange des Mittelstandes. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN stellte fest, dass von dem Gesetzentwurf ins-
gesamt keine oder allenfalls geringe positive Wirkungen für
die deutsche Konjunkturentwicklung ausgingen.

In den Ausschusserörterungen über die mit dem Gesetzent-
wurf vorgesehenen Einzelvorhaben nahmen die Stellung-
nahmen zur Anhebung des Kindergeldes und die Freibeträge
für Kinder breiten Raum ein.

Hierzu betonten die Koalitionsfraktionen, die Aufteilung der
finanziellen Auswirkung in Höhe von 4,6 Mrd. Euro wirke
ganz überwiegend zu Gunsten des Kindergeldes: 4,2 Mrd.
Euro für die Anhebung des Kindergelds um 20 Euro zu
Gunsten jedes Kindes stünden 400 Mio. Euro für die An-
hebung der Freibeträge für Kinder gegenüber. In einem
System progressiver Besteuerung sei eine stärkere Entlas-
tung größerer Einkommen systemimmanent, weshalb Kritik
hieran fehlgehe. Der Einführung eines Kindergrundfreibe-
trags könne die Fraktion der CDU/CSU nicht zustimmen. Die
Fraktion der FDP erinnerte zudem an die letzte Erhöhung des
Kindergelds und der Freibeträge, die von der Fraktion der
SPD mit beschlossen worden seien. Die Kritik an der erneu-
ten Anhebung sei ausschließlich parteipolitisch bedingt. In
der vom Ausschuss durchgeführten öffentlichen Anhörung
sei die Entlastung von Erwerbstätigen mit niedrigen und
mittleren Einkommen hervorgehoben worden. Der Effekt
verstärke sich bei steigender Kinderzahl. Dies stelle einen
Beitrag zur Verringerung des Armutsrisikos dar. Außerdem
ergebe sich durch die Anhebung des Kindergelds eine über-
proportionale Entlastung der Steuerpflichtigen mit einem
Grenzsteuersatz von bis zu 33 Prozent. Die Stärkung dieser
Einkommensgruppe sei im Interesse des Lohnabstandsge-
bots dringend geboten, damit sich Arbeit wieder stärker
lohne und Fehlanreize im Zusammenhang mit dem Sozial-
hilfebezug beseitigt werden. Ferner betonte die Fraktion der
FDP, der Kinderfreibetrag und ein großer Teil des Kinder-
gelds sei keine staatliche Wohltat, sondern ein verfassungs-
rechtlicher Anspruch der Bürger gegen den Staat, der das
Existenzminimum steuerfrei zu stellen habe.

Die Fraktion der SPD kritisierte die stärkere Entlastung bes-
serverdienender Familien durch die Anhebung der Frei-
beträge, die deutlich über die verfassungsrechtlich gebotene
steuerliche Freistellung des Existenzminimums von Kindern
hinaus geht. Kinder aus Haushalten, die Transfereinkommen
beziehen, würden keine Entlastung erhalten. Haushalten von
Normalverdienern würden 20 Euro mehr Kindergeld ge-
währt. Bei Spitzenverdienern würden die angehobenen Frei-

Wille werde von der Fraktion der SPD grundlegend ab-
gelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE. bezeichnete die Anhebung die
Freibeträge für Kinder als Klientelpolitik und zog eine Kin-
dergelderhöhung von 20 Euro je Kind als Beitrag zur Verrin-
gerung des Armutsrisikos in Zweifel. Zu dem Anspruch der
Koalitionsfraktionen, Arbeit müsse sich lohnen, verwies sie
auf die die Wirkungskraft von Mindestlöhnen.

Den Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Kindergelder-
höhung nicht auf Transferleistungen anzurechnen, lehnten
die Koalitionsfraktionen ab, da das Abstandsgebots verletzt
werde. Die Fraktion der SPD äußerte, die Nichtanrechnung
sei der falsche Weg. Vielmehr sei es notwendig, sich geson-
dert mit der Überprüfung der Regelsätze zu befassen. Die
Fraktion DIE LINKE. kritisierte diese Haltung, da die Frak-
tion der SPD in elf Jahren Regierungsbeteiligung die Mög-
lichkeit gehabt hätte, das System grundlegend zu ändern und
die Regelsätze bedarfsgerecht zu berechnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte das An-
liegen des Antrags.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Koali-
tionsfraktionen und der Fraktion der SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.

In einer gesonderten Abstimmung zu Artikel 1 Nummer 7
des vorliegenden Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen
(Anhebung des Kindergelds) stimmten die Koalitionsfraktio-
nen sowie die Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Gegen-
stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der
Anhebung des Kindergelds und 20 Euro je Kind zu.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte zu ihrem
Abstimmungsverhalten, sie habe dem nicht zugestimmt, da
die Koalitionsfraktionen mit ihrem Gesetzentwurf die Kinder
zurücklassen würden, die die Unterstützung am dringendsten
bräuchten. Der Antrag zur Nichtanrechnung der Kindergeld-
erhöhung auf Transferleistungen sei abgelehnt worden. Da-
mit erhielten Kinder aus Haushalten mit Transfereinkommen
keine Unterstützung. Für Haushalte mit geringen und mitt-
leren Einkommen steige das Kindergeld um 20 Euro. Besser-
verdienende Eltern würden doppelt so hoch entlastet. Das sei
ungerecht und unsozial. Dies solle durch das Abstimmungs-
verhalten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die
Ablehnung der Kindergelderhöhung deutlich gemacht
werden. Grundsätzlich verschließe sich die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aber keiner Kindergelder-
höhung. Anzustreben sei aber eine Gleichbehandlung aller
Kinder über eine Grundsicherung.

Die Koalitionsfraktionen brachten zu der abschließenden
Ausschusssitzung am 2. Dezember 2009 weitere, im Schwer-
punkt auf die Unternehmensbesteuerung bezogene Ände-
rungsanträge ein.

Sie bezogen sich auf die Regelung des Gesetzentwurfes, nach
der nunmehr bei der Verlustabzugsbeschränkung die nicht
genutzten Verluste in Höhe der stillen Reserven des steuer-
pflichtigen inländischen Betriebsvermögens der Gesellschaft
erhalten blieben, soweit sie auf den anteiligen Beteiligungs-
erwerb entfallen (§ 8c Absatz 1 KStG). Sie sprachen sich für
beträge jedoch zu einer Besserstellung von bis zu 37 Euro je
Kind führen. Der hinter dieser Politik stehende politische

eine Ergänzung von § 8c Absatz 1 KStG, um klarzustellen,
dass auf die stillen Reserven zum Zeitpunkt des schädlichen

Drucksache 17/147 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beteiligungserwerbs abzustellen sei. Ferner sollen für die Er-
mittlung der stillen Reserven nur Wirtschaftsgüter berück-
sichtigt werden, die zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs
tatsächlich im Betriebsvermögen vorhanden waren. Die
Fraktion der SPD sah die Bewertung der stillen Reserven
beim Mantelkauf als nicht gelöste Fragestellung an und ver-
wies auf das Ergebnis der vom Ausschuss durchgeführten
öffentlichen Sachverständigenanhörung. Die Bundesregie-
rung verwies darauf, dass die Ermittlung der stillen Reserven
in der Vielzahl der Fälle von der Konzernklausel überlagert
werde. Soweit stille Reserven bei Fremderwerben eine Rolle
spielten, liege ein Geschäft zu Bedingungen unter fremden
Dritten zugrunde, das die stillen Reserven im Kaufpreis be-
rücksichtige, so dass sich die Bewertungsfrage nicht stelle.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde mit der Mehrheit
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen.

Im Zusammenhang mit der Sanierungsklausel des § 8c KStG
äußerten sich die Koalitionsfraktionen zur Auslegung der
Vorschrift. Sie wiesen darauf hin, dass bei der Sanierungs-
klausel zu der Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG
nach der Begründung in der Drucksache 16/13429 (Bericht
des Finanzausschusses zum Entwurf des Bürgerentlastungs-
gesetzes) der Erwerb zum Zwecke der Sanierung erfolge,
wenn er zum Zeitpunkt der drohenden oder eingetretenen
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Körperschaft
stattfindet. Die Koalitionsfraktionen gingen davon aus, dass
dieser für den unschädlichen Beteiligungserwerb vorgese-
hene Zeitpunkt nicht so eng auszulegen sei, dass damit die
wirksame Unterstützung von Sanierungen behindert werde.
Sie baten die Bundesregierung, eine dem Zweck der Rege-
lung entsprechende Anwendung ggf. im Verwaltungswege
zusammen mit den Ländern sicherzustellen.

Darüber hinaus gab die Bundesregierung auf eine Nachfrage
der Koalitionsfraktionen zu Lösungsmöglichkeiten bei der
Frage der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 im
Außensteuergesetz eingeführten Funktionsverlagerungen
Auskunft. Sie erklärte, dass die Sofortmaßnahme im Koali-
tionsvertrag der CDU/CSU und FDP zum Thema Funktions-
verlagerungen kurzfristig durch eine Ergänzung des geplan-
ten BMF-Schreibens „Verwaltungsgrundsätze – Funktions-
verlagerung“ umgesetzt werden könne. Hierzu werde eine
entsprechende Formulierung erarbeitet, die in Kürze den
Obersten Finanzbehörden der Länder übersandt werden
solle.

Zu der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelung, den Umsatz-
steuersatz für Beherbergungsleistungen auf sieben Prozent
abzusenken, führten die Koalitionsfraktionen aus, die Ermä-
ßigung umfasse sowohl die Umsätze des klassischen Hotel-
gewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensio-
nen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen.
Mit dieser Maßnahme werde der aktuellen europäischen
Wettbewerbssituation des Hotel- und Gaststättengewerbes
Rechnung getragen. Die Schlechterstellung der deutschen
Unternehmen gegenüber den ausländischen Konkurrenten
müsse beseitigt werden. Entsprechende Forderungen seien,
darauf wies die Fraktion der FDP im Einzelnen hin, auch von
den Parteien SPD und DIE LINKE. sowie von der bayeri-

SPD habe bereits in der 16. Wahlperiode die Umsätze von
Bergbahnen der ermäßigten Umsatzbesteuerung unterwor-
fen. Mit den bisher nicht geänderten tourismuspolitischen
Leitlinien der SPD aus dem Jahr 1998 werde ein europaein-
heitlich halbierter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie
angestrebt, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Im
Wahlprogramm der Partei DIE LINKE. werde gefordert, den
ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent unter ande-
rem auf die Hotellerie auszuweiten. Einer Zustimmung zu
dieser Maßnahme durch die Fraktion DIE LINKE. stehe
demnach nichts im Wege. Ferner setze sich auch der wirt-
schaftspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag, Dr. Martin Runge,
gemäß einem Beschluss seiner Fraktion dafür ein, dass der
ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Gaststätten und Hotels
eingeführt wird. Damit wären zwar, so sei dort nachzulesen,
keine spürbar niedrigeren Preise für Gaststätten- und Hotel-
gäste zu erwarten. Es würden aber Impulse erwartet für die
Frage „reguläre Arbeitsplätze versus Grauarbeit und versus
Selbstausbeutung bzw. Ausbeutung von Familienangehö-
rigen“, für den dringend zu beseitigenden Investitionsstau im
bayerischen Gastgewerbe und für Wettbewerbsgleichheit im
grenznahen Raum sowie in Metropolen. Der Beschluss
begründe dies damit, dass der ermäßigte Mehrwertsteuer-
satz in 22 der 27 EU-Mitgliedstaaten für Hotels und in
elf Mitgliedstaaten für Gaststätten gelte.

Die Fraktion der SPD kritisierte die ermäßigte Umsatzbe-
steuerung auf Beherbergungsleistungen als punktuelle Maß-
nahme. Sinnvoller wäre es, wie im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP vereinbart, die Umsatzbesteu-
erung einer grundlegenden Überprüfung zu unterwerfen. Ins-
besondere mit Verweis auf diese Maßnahme bezeichnete die
Fraktion der SPD das Gesetz als Schuldenaufbaugesetz statt
als Wachstumsbeschleunigungsgesetz, was mit entsprechen-
den Aussagen selbst des Deutschen Hotel- und Gaststätten-
verbandes belegt werden könne. Durch die Beschränkung der
Ermäßigung auf Beherbergungsleistungen würden zudem
immense Abgrenzungsschwierigkeiten zu sonstigen Leistun-
gen und Nebenleistungen des Hotelgewerbes entstehen. Das
werde in der Anwendung zu erheblichen Bürokratiekosten
und zur Notwendigkeit diverser Schreiben des Bundesminis-
teriums der Finanzen führen.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte ihre ablehnende Haltung
gegenüber der ermäßigten Besteuerung von Beherbergungs-
leistungen mit dem Verweis auf die in ihrem Wahlprogramm
bewusst prioritär genannten Bereiche der apothekenpflich-
tigen Medikamente, der Waren und Dienstleistungen für Kin-
der sowie arbeitsintensiver Handwerksdienstleistungen. Ent-
sprechende Anträge der Fraktion DIE LINKE. hätten bereits
in der letzten Legislaturperiode vorgelegen. Ferner kritisierte
die Fraktion DIE LINKE. die missbrauchsanfällige Defini-
tion von Kurzfristigkeit sowie die unklaren finanziellen Aus-
wirkungen dieser Maßnahme insgesamt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies darauf,
als Bundestagsfraktion ganzheitliche Interessen zu vertreten.
Ferner verwies sie auf die aktuelle Medienberichterstattung,
der zu entnehmen sei, auch Finanzpolitiker der Koalitions-
fraktionen lehnten die umsatzsteuerliche Begünstigung von
Beherbergungsleistungen ab: Dr. Frank Steffel halte die
schen Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
stellt worden. Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und

Maßnahme ordnungs-, steuer- und haushaltspolitisch für
falsch. Entsprechend habe sich Klaus-Peter Flosbach geäu-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/147

ßert. Manfred Kolbe warne vor einem „Bürokratiemonster“.
Entsprechend sei auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN der Ansicht, dass von der Maßnahme keine nen-
nenswerten Wachstumsimpulse ausgehen. Die angeführten
Vorteile im grenzüberschreitenden Wettbewerb seien nicht
überzeugend und würden die beabsichtigte Bereinigung des
Umsatzsteuerrechts durch ihre Präzedenzwirkung weiter er-
schweren. Außerdem werde dadurch zusätzliche Bürokratie
aufgebaut.

Die Koalitionsfraktionen brachten einen Änderungsantrag
zur klarstellenden Einschränkung auf die unmittelbar für die
Beherbergung notwendigen Leistungen sowie zur Auswei-
tung auf die kurzfristige Vermietung von Campingflächen
ein. Die Koalitionsfraktionen betonten, hiermit werde eine
eindeutige Abgrenzung des Beherbergungsgewerbes gegen-
über den Nebenleistungen des Hotelgewerbes normiert. Glei-
ches gilt auch für die kurzfrisitige Vermietung von Camping-
flächen. Finanzielle Auswirkungen ergäben sich hieraus
nicht. Die Berücksichtigung der Vermietung von Camping-
flächen sei bereits im ursprünglichen Finanzansatz berück-
sichtigt worden.

Auf Nachfrage mehrerer Fraktionen teilte die Bundesregie-
rung mit, für die Kurzfristigkeit der Vermietung werde auf
die bereits an anderer Stelle in den Umsatzsteuerrichtlinien
definierte Grenze von sechs Monaten abgestellt.

Auf mehrere Nachfragen nach der Abgrenzung zwischen
Haupt- und Nebenleistungen hält die Bundesregierung es ge-
gebenenfalls für notwendig, die einheitliche Anwendung der
Regelung durch entsprechende Schreiben des Bundesminis-
teriums der Finanzen sicherzustellen. Eine systematische
Änderung der Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen
wurde jedoch abgelehnt. Die Oppositionsfraktionen kriti-
sierten dies wegen des zusätzlichen Verwaltungsaufwands
und der entstehenden Bürokratiekosten scharf. Die Koali-
tionsfraktionen hielten dem jedoch entgegen, wie auch in
anderen Branchen sei es bereits in der Vergangenheit bei-
spielsweise durch den Verkauf von Zeitungen in Hotels not-
wendig, den Kunden verschiedene Umsatzsteuersätze in
Rechnung zu stellen.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der anderen Fraktionen angenommen.

In einer gesonderten Abstimmung zum Artikel 5 des vorlie-
genden Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen (Änderung
des Umsatzsteuergesetzes) stimmten die Koalitionsfrak-
tionen bei Gegenstimmen der anderen Fraktionen der Absen-
kung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen
auf 7 Prozent zu.

Die Koalitionsfraktionen stellten im Verlauf der Erörterun-
gen auch die Herabführung der Lohnsummenregelung und
der Behaltensfrist bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
heraus. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen werde die Un-
ternehmensnachfolge krisenfest und mittelstandsfreund-
licher ausgestaltet, da die Betriebe auf Veränderungen der
Beschäftigungslage flexibler reagieren könnten. Sie sahen
allerdings Änderungsbedarf insoweit, als vermieden werden
solle, dass für den Erwerb von Unternehmensvermögen in
den Jahren ab 2007 andere Verschonungsvoraussetzungen

ab dem 1. Januar 2007 anzuwenden. Die Regelung sei auch
nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
7. November 2006 (BVerfGE 117, 1) verfassungskonform,
da vor dem Hintergrund der globalen Wirtschafts- und
Finanzkrise die mit den Verschonungsregelungen verfolgten
Gemeinwohlgründe neu zu bewerten und zu gewichten seien.

Die Fraktion der SPD machte geltend, dass nach einer Stel-
lungnahme der Bundesregierung eine Aussage zu der Frage,
wie sich aufgrund der Wirtschaftkrise die Lohnsumme verän-
dert habe, nicht möglich sei. Dagegen sei in der öffentlichen
Ausschussanhörung deutlich geworden, dass für weitere Ver-
schonungen von Erbschaftsbestandteilen eine verfassungs-
rechtlich überzeugende Begründung erforderlich sei. Diese
liege indes nicht vor. Zudem sei nicht nachvollziehbar, dass
die von den Koalitionsfraktionen beabsichtigte weiterge-
hende Begünstigung keine zusätzlichen Steuerminderein-
nahmen bewirken werde.

Die Fraktion DIE LINKE. äußerte sich gleichfalls ablehnend
zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Es werde mit der
vorgesehenen Änderung ausschließlich die Senkung der
Steuerbelastung im Erbschafts- oder Schenkungsfall ange-
strebt, ohne die dringende Stützung im Hinblick auf die an-
dauernde Wirtschaftskrise zu bewirken. Vielmehr sei unter
Gerechtigkeitsgesichtspunkten im Erbschaft- und Schen-
kungsteuerrecht eine Änderung zugunsten eingetragener
Lebenspartnerschaften vorzusehen. Zwar sei im Rahmen der
Erbschaftsteuerreform eine weit reichende Gleichstellung er-
reicht worden. Es gelte nunmehr aber die Gleichbehandlung
zu vervollständigen und Lebenspartner in die Steuerklasse I
aufzunehmen. Damit werde zudem dem Wandel der Recht-
sprechung Rechnung getragen, wie er auch in dem Beschluss
des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (1 BvR
1164/07) zur Berücksichtigung von Lebenspartnern bei der
Hinterbliebenenrente zum Ausdruck komme.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass
die von den Koalitionsfraktionen signalisierte dilatorische
Behandlung des Anliegens, Lebenspartnerschaften erb-
schaft- und schenkungsteuerrechtlich Ehegatten gleich-
zustellen, nicht nachvollzogen werden könne. Die grundsätz-
liche Zielrichtung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. sei
zu befürworten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
kündigte an, zur abschließenden Beratung des Gesetzent-
wurfs im Deutschen Bundestag einen eigenen Entschlie-
ßungsantrag einzubringen.

Die Koalitionsfraktionen wandten sich gegen eine übereilte
Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes in
Bezug auf eingetragene Lebenspartnerschaften. Der Be-
schluss des Bundesverfassungsgerichtes sei zunächst einge-
hend zu prüfen, bevor gesetzgeberische Folgerungen gezo-
gen werden könnten. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE.
wurde mit der mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen auf rückwirkende An-
wendung der geänderten Verschonungsbedingungen für den
Erwerb von Unternehmensvermögen wurde mit der Mehr-
heit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Frak-
gelten als für Erwerbe ab dem 1. Januar 2010. Sie beantrag-
ten, die neuen Verschonungsvoraussetzungen rückwirkend

tionen SPD, DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen.

Drucksache 17/147 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Koalitionsfraktionen hoben des Weiteren im Ausschuss
die Erleichterung für die Umstrukturierung von Unterneh-
men im Bereich der Grunderwerbsteuer hervor. Sie sahen
indes die Notwendigkeit, die Begünstigung auf Konzern-
sachverhalte zu beschränken. Umwandlungsvorgänge nach
dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sollen von
der Begünstigung gleichfalls erfasst werden. Die Fraktion
der SPD bezweifelte, dass die mit der beantragten Änderun-
gen beabsichtigte Ausdehnung der Vergünstigung auf Um-
wandlungen von Unternehmen aus der EU oder dem EWR
nicht, wie in dem Änderungsantrag ausgewiesen, zu Steuer-
mindereinnahmen gegenüber dem Gesetzentwurf führen
werde. Des Weiteren wies die Fraktion der SPD wie auch die
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
darauf hin, dass die Grunderwerbsteuervergünstigung auf
Konzernsachverhalte beschränkt sei und die dringend erfor-
derliche Stützung mittelständischer Unternehmen ausgespart
bleibe. Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde mit der
Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen.

Die Fraktion der SPD stellte in den Ausschussberatungen den
Antrag, den Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer zu
verändern. Sie erinnerte daran, dass mit dem Jahressteuerge-
setz 2009 der Zerlegungsmaßstab für Windenergieanlagen
zugunsten der Standortgemeinden, in denen sich die Anlagen
befinden, verändert worden sei (Drucksachen 16/11055,
16/11108). Eine entsprechende Aufteilung sei auch für Frei-
flächen-Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie
angemessen. Da bei den Freiflächen-Anlagen regelmäßig
keine Arbeitnehmer des Unternehmens beschäftigt seien,
entfalle auf die Standortgemeinden kein Zerlegungsanteil.
Die Gewerbesteuer fließe den Gemeinden zu, in denen die
Unternehmen ihren Geschäftssitz besäßen. Aus umweltpoli-
tischen Gründen ist es indes geboten, auch die Standortge-
meinden der Freiflächen-Anlagen zur Nutzung der solaren
Strahlungsenergie in angemessener Weise am Gewerbesteu-
eraufkommen der Unternehmen zu beteiligen. Die Fraktion
der SPD beantragte, die in § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG
bestehende Regelung um Freiflächen-Anlagen zur Nutzung
der solaren Strahlungsenergie zu ergänzen und als Zerle-
gungsmaßstab Arbeitslöhne zu 30 Prozent und Sachanlage-
vermögen zu 70 Prozent heranzuziehen.

Die Koalitionsfraktionen lehnten es ab, die gewerbesteuer-
liche Zerlegung von Solaranlagen isoliert zu regeln. Viel-
mehr sei es notwendig, die Gewerbesteuer grundsätzlich zu
reformieren. Wegen der starken Konjunkturabhängigkeit
stelle die Gewerbesteuer keine verlässliche Einnahme für
Kommunen dar. Hierzu sei geplant, eine Kommission einzu-
richten.

Die Fraktion DIE LINKE. verwies zur Begründung ihrer ab-
lehnenden Haltung darauf, dass auch der Städtetag diesen
Antrag inhaltlich nicht nachvollziehen könne.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte den
Antrag und erinnerte an ihren in den Beratungen zum Jahres-
steuergesetz 2009 unterbreiteten Vorschlag bezüglich der
Gewerbesteuerzerlegung bei Photovoltaikanlagen. Die Frak-

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD wurde mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE
LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht die Wie-
dereinführung des Sofortabzugs von Anschaffungs- oder
Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter bis 410 Euro vor, die
durch ein alternatives Wahlrecht zur Bildung eines Sammel-
postens für alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen 150 und 1 000 Euro ergänzt
wird. Die Bestimmung wurde von den Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als ausgespro-
chen verwaltungsaufwendig beurteilt. Sie verweisen auf die
in der abschließenden Sitzung des Ausschusses vom Natio-
nalen Normenkontrollrat gegebene Einschätzung, nach der
das Wahlrecht in zweierlei Hinsicht – Auswahl der Alterna-
tiven und Verschlechterung der nach dem Unternehmen-
steuerreformgesetz 2008 bestehenden Bedingungen – büro-
kratiekostenrelevant sei. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN machte zusätzlich geltend, dass die Regelung an
den Interessen der Großunternehmen ausgerichtet sei. Sie be-
fürwortete einen Verzicht auf das Wahlrecht und die grund-
sätzliche Prüfungen einer angemessenen, mittelstands-
freundlichen Grenze für die Sofortabschreibung von gering-
wertigen Wirtschaftsgütern. Die Koalitionsfraktionen hoben
demgegenüber hervor, dass der Gesamtzusammenhang der
veränderten Regelung zu beurteilen sei und die Beurteilung
nicht auf die Ausübung des Wahlrechts beschränkt bleiben
dürfte. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Wertgrenze
für den Sammelposten sei mit Vertretern der Wirtschaft abge-
stimmt. Die Fraktion der FDP begrüßte die Wiedereinfüh-
rung der Grenze von 410 Euro, äußerte in diesem Zusammen-
hang aber Zweifel am vorliegenden Finanztableau, das insbe-
sondere nicht die Steuermehreinnahmen infolge zusätzlicher
Investitionstätigkeit berücksichtige. In der beantragten Ein-
zelabstimmung der diesbezüglichen Bestimmungen des Ge-
setzentwurfs (Artikel 1 Nummer 2, 3 und 6 Buchstabe b
und c) stimmte der Ausschuss mit der Mehrheit der Koali-
tionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. für die Annahme der Rechtsänderung
in der Fassung des Entwurfs der Koalitionsfraktionen.

Bereits zu Beginn seiner Erörterungen hatte sich der Aus-
schuss der Frage der mit dem Gesetzentwurf verbundenen
Bürokratiekosten zugewandt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN strebte bei der Beschlussfassung über die
Durchführung der öffentlichen Anhörung an, eine Stellung-
nahme des Nationalen Normenkontrollrats dem Gesetzent-
wurf auf Drucksache 17/15 einzuholen und brachte einen
entsprechenden Antrag ein. Die Darlegung des Normen-
kontrollrates sei ein wichtiger Aspekt für die Bewertung des
Gesetzentwurfes und bei ernstgenommenem Bürokratieab-
bau unverzichtbar. Die Koalitionsfraktionen wandten ein, der
Nationale Normenkontrollrat sei eine Einrichtung der Bun-
desregierung und im Bundeskanzleramt angesiedelt. Inso-
weit seien Zweifel angebracht, dass der Nationale Normen-
kontrollrat in den parlamentarischen Bereich hinein bewer-
tend tätig werden solle. Es sei eine grundsätzliche Klärung
der Frage erforderlich. Zudem weise das parlamentarische
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die angestrebte
Veränderung.

Verfahren zum Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsge-
setzes wegen der bis zum Jahresende 2009 angestrebten In-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/147

kraftsetzung Besonderheiten auf. Zukünftig seien inhalts-
gleiche Paralleleinbringungen durch die Bundesregierung
der Regelfall, bei denen Stellungnahmen des Nationalen
Normenkontrollrates der Regierungsvorlage beigefügt seien.
Der Ausschuss verständigte sich vor diesem Hintergrund
darauf, Vertreter des Nationalen Normenkontrollausschusses
zur abschließenden Beratung einzuladen.

In seiner Stellungnahme griff der Nationale Normenkontroll-
rat die Regelungsbereiche des Gesetzentwurfs auf, mit denen
eine Veränderung der Bürokratiekosten einhergehe. Er stellte
fest, dass die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Beher-
bergungsleistungen wegen der Abgrenzung der in unter-
schiedlicher Höhe zu besteuernden Leistungen (Beherber-
gung – Frühstück etc.) unter dem Gesichtspunkt der Bürokra-
tiekosten relevant sei, ohne dass eine Bezifferung angegeben
wurde. Bei der Abschätzung der Informationspflichten durch
die Abmilderung der Zinsschranke sei die Ermittlung man-
gels belastbarer Messungen durch das Statistische Bundes-
amt einstweilen nicht möglich. Die Sofortabschreibung von
geringwertigen Wirtschaftgüter führe durch die Einführung
des Wahlrechts tendentiell zu Mehraufwand. Dagegen redu-
ziere sich der jährliche Bürokratieaufwand durch die Verkür-
zung der erbschaftsteuerlichen Behaltensfristen und die Aus-
weitung der Verschonungsregelung auf Unternehmen mit bis
zu 20 Mitarbeitern.

B. Besonderer Teil

Zur Inhaltsübersicht

Folgeänderung aus der Einfügung des neuen Artikels 13a
und der Änderung der Überschrift des Artikels 14.

Zu Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuer-
gesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c (§ 4h Absatz 4 Satz 1)

Die Änderung des § 4h Absatz 4 Satz 4 EStG ist eine redak-
tionelle Folgeänderung, die sich aus der Einführung des
EBITDA-Vortrags ergibt. Nach § 4h Absatz 1 Satz 1 sind zu-
künftig ein Zinsvortrag und ein EBITDA-Vortrag gesondert
festzustellen. In § 4h Absatz 4 Satz 4 EStG, der auf die bei-
den Feststellungen in Satz 1 Bezug nimmt, muss es deshalb
zukünftig „Beträge“ statt „Betrag“ heißen.

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb (§ 52 Absatz 12d Satz 4 und 5
– neu)

Bei der Änderung in § 52 Absatz 12d Satz 4 EStG handelt es
sich um eine redaktionelle Folgeänderung aus der Änderung
des § 4h Absatz 4 Satz 4 EStG.

Bei der Änderung in § 52 Absatz 12d Satz 5 EStG handelt
sich um eine redaktionelle Klarstellung. Ein EBITDA-Vor-
trag im Rückwirkungszeitraum ist für jedes Wirtschaftsjahr
im Rückwirkungszeitraum (Wirtschaftsjahre, die nach dem
31. Dezember 2006 beginnen und vor dem 1. Januar 2010

jahr die Zinsaufwendungen (nach Abzug der Zinserträge) das
verrechenbare EBITDA, vermindern oder verbrauchen sich
eventuelle EBITDA-Vorträge der vorangegangenen Wirt-
schaftsjahre nicht.

Zu Artikel 2 (Änderung des Körperschaftsteuer-
gesetzes)

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a (§ 8c Absatz 1 Satz 5 bis 8 – neu)

Nach dem gegenüber dem Gesetzentwurf neu gefassten § 8c
Absatz 1 Satz 6 KStG und dem neu angefügten Satz 8 blei-
ben die nicht genutzten Verluste, die nach § 8c Absatz 1
Satz 1 oder 2 KStG entfallen würden, erhalten, soweit sie die
anteilig auf sie entfallenden stillen Reserven nicht überstei-
gen.

Die Ergänzung in § 8c Absatz 1 Satz 6 KStG dient der Klar-
stellung, dass auf die stillen Reserven zum Zeitpunkt des
schädlichen Beteiligungserwerbs abzustellen ist.

Durch den angefügten Satz 8 wird erreicht, dass für die Er-
mittlung der stillen Reserven nur Wirtschaftsgüter berück-
sichtigt werden, die zum Zeitpunkt des schädlichen Beteili-
gungserwerbs tatsächlich im Betriebsvermögen vorhanden
waren. Die bilanzielle Zuordnung von Betriebsvermögen
z. B. durch Umwandlungen, die mit steuerlicher Rückwir-
kung vorgenommen werden, soll die Höhe der maßgeblichen
stillen Reserven nicht beeinflussen.

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a (§ 34 Absatz 6a Satz 5 und 6 – neu)

Die Änderung in § 8a Absatz 1 Satz 1 KStG (Folgeanpas-
sung aufgrund einer Änderung in § 4h Absatz 1 EStG, Ein-
führung eines EBITDA-Vortrags bei der Zinsschranke) ist
erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem
31. Dezember 2009 enden.

Die Änderung des § 8a Absatz 1 Satz 3 KStG, die eine Ände-
rung in § 8c Absatz 1 KStG für den Zinsvortrag nachvoll-
zieht, ist erstmals auf schädliche Beteiligungserwerbe nach
dem 31. Dezember 2009 anzuwenden. Es wird damit ein
Gleichlauf mit der Anwendungsregelung für § 8c Absatz 1
KStG in der Fassung dieses Gesetzes hergestellt.

Zu Artikel 5 (Änderung des Umsatzsteuergesetzes)

Zu Nummer 1 (§ 12 Absatz 2 Nummer 11 – neu)

Mit der Änderung wird der Umsatzsteuersatz für reine Be-
herbergungsleistungen auf 7 Prozent gesenkt. Die Ermäßi-
gung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotel-
gewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensio-
nen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen.
Nicht von der Steuerermäßigung umfasst, da sie nicht unmit-
telbar der Beherbergung dienen, sind die Verpflegung, insbe-
sondere das Frühstück, der Zugang zu Kommunikations-
netzen (insbesondere Telefon und Internet), die TV-Nutzung
(„pay per view“), die Getränkeversorgung aus der Minibar,
Wellnessangebote, Überlassung von Tagungsräumen, sons-
tige Pauschalangebote usw., auch wenn diese Leistungen mit
dem Entgelt für die Beherbergung abgegolten sind.
enden) gesondert nach Maßgabe des § 4h Absatz 1 Satz 1
bis 3 EStG zu ermitteln. Übersteigen in einem Wirtschafts-

Der Umsatzsteuersatz für die kurzfristige Überlassung von
Campingflächen (z. B. Flächen zum Aufstellen von Zelten

Drucksache 17/147 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

und Flächen zum Abstellen von Wohnwagen und Caravans)
wird ebenfalls auf 7 Prozent gesenkt. Von dieser Steuer-
ermäßigung sind nicht Verpflegungsangebote, Zugang zu
Kommunikationsnetzen, die TV-Nutzung usw. umfasst, da
sie nicht unmittelbar der Vermietung dienen. Dies gilt auch
dann, wenn die Leistungen mit dem Entgelt für die Vermie-
tung abgegolten sind.

Zu Artikel 6 (Änderung des Erbschaftsteuer- und
Schenkungssteuergesetzes)

Zu Nummer 4 (§ 37)

Zu Buchstabe a (Absatz 1)

Wie Gesetzentwurf.

Zu Buchstabe b (Absatz 3)

Um zu vermeiden, dass für den Erwerb von Unternehmens-
vermögen im Jahr 2009 andere Verschonungsvoraussetzun-
gen gelten als für Erwerbe ab dem 1. Januar 2010, sollen die
neuen Verschonungsvoraussetzungen bereits rückwirkend ab
dem 1. Januar 2009 angewendet werden. Der bisherige
Satz 1 wird Satz 2 und redaktionell angepasst.

Die Änderung der §§ 13a und 19a Absatz 5 ErbStG ist entge-
gen der allgemeinen Anwendungsregelung in § 37 Absatz 1
ErbStG i. d. Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgeset-
zes erstmals auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer
nach dem 31. Dezember 2008 entstanden ist. Da die Ände-
rungen für die Erwerber günstiger sind als das gegenwärtig
geltende Recht, ergeben sich aus der Rückwirkung nur Vor-
teile.

Zu Artikel 7 (Änderung des Grunderwerbsteuer-
gesetzes)

Zu Nummer 1 (§ 6a – neu)

Um schnell und effektiv Wachstumshemmnisse zu besei-
tigen, sollen die Bedingungen für Umstrukturierungen von
Unternehmen krisenfest, planungssicherer und mittelstands-
freundlicher ausgestaltet werden. Unternehmen sollen
flexibel auf Veränderungen der Marktverhältnisse reagieren
können. Um dies zu erreichen werden Grundstücksüber-
gänge im Rahmen von Umstrukturierungen bei Umwand-
lungsvorgängen, bei Änderungen des Gesellschafterbestands
einer Personengesellschaft, Anteilsvereinigung bzw. -über-
tragung und beim Übergang der Verwertungsbefugnis grund-
erwerbsteuerrechtlich begünstigt, wenn es sich um einen
Rechtsvorgang im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3
des Umwandlungsgesetzes handelt.

Da die Grunderwerbsteuer ihrem Wesen als Verkehrsteuer
nach an Akte oder Vorgänge des Rechtsverkehrs, an einen
rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt, an die Vornahme eines
Rechtsgeschäfts oder eines Verkehrvorgangs anknüpft, und
diese grundsätzlich ohne Ansehung der Person bzw. des ver-
folgten Zwekkes der Steuer unterwirft, kann eine Verscho-
nung, die einer gleichmäßigen Belastung der jeweiligen
Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart widerspricht,
dann gerechtfertigt sein, wenn das Verhalten des Steuer-
pflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls gefördert werden
soll. Deshalb muss die Begünstigungswirkung den Begünsti-

kürlich eintreten, sondern muss sich direkt aus der der Be-
günstigungsnorm zugrunde liegenden Entlastungsentschei-
dung ableiten lassen. Aus diesem Grunde werden Umwand-
lungsvorgänge, die zu einem Rechtsträgerwechsel am
Grundstück im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes füh-
ren, zur Beseitigung von Wachstumshemmnissen begünstigt.
Die Erfassung aller derartigen Vorgänge dient der gebotenen
gleichmäßigen Wirkung der Begünstigung.

Durch die vorstehende Formulierung wird die Begünstigung
auf Konzernsachverhalte beschränkt. Die Beschränkung auf
Konzernsachverhalte ist zulässig. Deshalb erfasst die Be-
günstigung nur solche Umwandlungsvorgänge an denen aus-
schließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder meh-
rere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Ge-
sellschaften, oder mehrere von einem herrschenden Unter-
nehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind (Satz 3). Um
eine zielgenaue Begünstigung zu erreichen, bedarf es flan-
kierender Eingrenzungen. Diese müssen sicherstellen, dass
die Begünstigung nicht zu einem ungewollten Mitnahme-
effekt führt, mithin Gestaltungen eröffnet, die nicht in der
Zielrichtung der Ausnahme von der allgemeinen Belastung
mit der Grunderwerbsteuer liegen. Deshalb wird einerseits in
Satz 4 eine Vorbehaltensfrist festgelegt und anderseits eine
nachträgliche Versagung der Begünstigung festgeschrieben.
Die Vorschrift orientiert sich insoweit an dem Grunderwerb-
steuergesetz innewohnenden System, wie es in den Steuer-
vergünstigungen der §§ 5 und 6 des Grunderwerbsteuerge-
setzes seinen Ausdruck findet.

Des Weiteren erfolgt mit Satz 2 eine Erweiterung für ent-
sprechende Umwandlungen nach dem Recht eines Mitglied-
staates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den
das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
Anwendung findet.

Zu Nummer 2 (§ 19 Absatz 2 Nummer 4a – neu)

Redaktionelle Folgeänderung an den neu gefassten § 6a
GrEStG.

Zu Nummer 3 (§ 23 Absatz 8 Satz 2 – neu)

Der neue Satz 2 soll verhindern, dass Erwerbsvorgänge im
Sinn des § 1 GrEStG nur deshalb rückgängig gemacht wer-
den, um die Begünstigung zu erhalten. Der maßgebliche
Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 ent-
spricht der Zweijahresfrist des § 16 Absatz 1 Nummer 1 und
Absatz 2 Nummer 1 GrEStG.

Zu Artikel 13a – neu – (Anwendung des Artikels 3
des Erbschaftsteuerreform-
gesetzes)

Um zu vermeiden, dass bei Ausübung des Antragsrechts
nach Artikel 3 ErbStRG für den Erwerb von Unternehmens-
vermögen im Jahr 2007 und 2008 andere Verschonungsvor-
aussetzungen gelten als für Erwerbe ab dem 1. Januar 2009,
sollen die in Artikel 6 dieses Gesetzes geänderten Verscho-
nungsvoraussetzungen nach den §§ 13a, 19a ErbStG auch
rückwirkend auf Erwerbe zwischen dem 1. Januar 2007 und
dem 31. Dezember 2008 angewendet werden.
gungsadressaten möglichst gleichmäßig zu Gute kommen.
Sie darf nicht von Zufälligkeiten abhängen und daher will-

Artikel 13a – neu – tritt nach Artikel 14 Absatz 3 am
1. Januar 2010 in Kraft.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/147

Zu Artikel 14 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

Zu Buchstabe a (Überschrift)

Redaktionelle Folgeänderung aus der Anfügung des neuen
Absatzes 5.

Zu Buchstabe b (Absatz 3)

Folgeänderung aus der Einfügung des Artikel 13a – neu –,
der zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt.

Zu Buchstabe c (Absatz 5 – neu)

Artikel 13a – neu – betrifft ausschließlich die Fälle, in denen
ein Erwerber einen Antrag nach dem bereits am 1. Juli 2009
außer Kraft getretenen Artikel 3 ErbStRG gestellt hat und
kann nach einer kurzen Frist seinerseits außer Kraft treten.

Berlin, den 2. Dezember 2009

Leo Dautzenberg
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

Carl-Ludwig Thiele
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter

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