BT-Drucksache 17/14420

Entwicklung von Kinderarmut und Maßnahmen gegen Kinderarmut

Vom 18. Juli 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14420
17. Wahlperiode 18. 07. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich,
Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne Ploetz,
Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann
und der Fraktion DIE LINKE.

Entwicklung von Kinderarmut und Maßnahmen gegen Kinderarmut

Kinderarmut ist nach wie vor eines der prägendsten und gravierendsten Pro-
bleme in diesem Land. Je nach Erfassung ist bis zu jedes fünfte Kind von Armut
bedroht oder betroffen. Die Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen
unter 18 Jahren stieg im Jahr 2010 auf rekordverdächtige 19,4 Prozent (Sozio-
oekonomisches Panel – SOEP – 2011, zitiert aus: Familienreport 2011, S. 98 ff.).

Doch nicht alle Kinder sind gleichermaßen von Armut betroffen bzw. bedroht.
Bedeutend sind auch der sozioökonomische Stand der Eltern sowie deren bio-
grafische Herkunft. Stärker von Armut bedroht bzw. betroffen sind Kinder und
Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund sowie die 2,2 Millionen
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Alleinerziehendenfamilien. Besorg-
niserregend ist auch die regionale Häufung von Armut, wie beispielsweise die
Entwicklung im Ruhrgebiet zeigt, wo mancherorts Kinderarmut in den vergan-
genen Jahren enorm zugenommen hat. Auch in Ostdeutschland und in den Stadt-
staaten ist Kinderarmut überproportional häufig anzutreffen. Im Hamburger
Bezirk Horn sind beispielsweise 42,3 Prozent der Kinder und in Billstedt sogar
46,1 Prozent von Armut betroffen. Dass sind fast die Hälfte aller Kinder und
Jugendlichen.

Die Auswirkungen von Kinderarmut auf die betroffenen Kinder und Jugendli-
che sind verheerend. Sie haben von Anfang an schlechtere Bildungs- und Teil-
habechancen und sind von Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen.
Studien belegen beispielsweise, dass Kinder und Jugendliche in der Schule auch
nach sozialer Herkunft benotet und beurteilt werden. Kinder und Jugendliche
aus ärmeren Familien werden demnach schlechter zensiert als ihre Mitschülerin-
nen und Mitschüler (Herkunft zensiert? Vodafone Stiftung, 2011). Auch auf die
Zufriedenheit mit dem Leben insgesamt hat die Einkommenssituation Auswir-
kungen. Jugendliche die sich in einer schlechten beziehungsweise sehr schlech-
ten finanziellen Lage befinden oder unter Arbeitslosigkeit leiden, sind deutlich un-
zufriedener mit ihrem Leben (16. Shell-Jugendstudie „Jugend 2010“: S. 191 ff.).
Kinderarmut ist in der Regel mit der Einkommensarmut der Eltern verbunden.
Kinderarmut wird durch zu niedrige Hartz-IV-Sätze unterstützt, da damit nicht
das Existenzminimum sichergestellt und Teilhabe ermöglicht werden kann. Das
sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket kommt bei vielen Betroffenen gar nicht
erst an und deckt den Bedarf bei weitem nicht.

Insbesondere arme Familien sind auf eine gut ausgebaute öffentliche Infrastruk-
tur angewiesen, die vielerorts in den letzten Dekaden den Sparhaushalten in

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Bund, Länder und Kommunen zum Opfer fiel – Schwimmbäder, Bibliotheken,
Stadteilzentren, Musikschulen, Jugendklubs.

Obwohl Kinderarmut weit verbreitet ist, ist dieses gravierende Problem nahezu
von der politischen Agenda verschwunden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Entwicklung der Kinder-
armut seit 1990 in der Bundesrepublik Deutschland dar (bitte nach Bundes-
ländern getrennt angeben)?

2. Welches Armutskonzept liegt der Betrachtungsweise der Bundesregierung
dabei zugrunde?

3. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Entwicklung der Kinder-
armut bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bzw. ohne
deutschen Pass dar (bitte nach Bundesländern getrennt angeben)?

4. Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen unter
18 Jahren gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60-Prozent-
Schwelle) seit 1990 (bitte nach Familientypen, Alleinerziehendenfamilien,
den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis
18 Jahren; auf Datengrundlage des SOEP sowie der Europäischen Gemein-
schaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen – EU-SILC auf-
schlüsseln)?

5. Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen unter
18 Jahren gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60-Prozent-
Schwelle) seit 1990 in den verschiedenen Bundesländern (bitte nach Fami-
lientypen, Alleinerziehendenfamilien, den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis
6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren; auf Datengrundlage des SOEP
sowie der EU-SILC aufschlüsseln)?

6. Wie hoch ist die Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen unter
18 Jahren gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60-Prozent-
Schwelle) auf Basis des Mikrozensus seit 1990 (bitte nach Familientypen,
Alleinerziehendenfamilien, Geschlecht sowie den Altersstufen unter 3 Jah-
ren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren aufschlüsseln)?

7. Wie hoch ist die Armutsrisikoquote Kindern und Jugendlichen unter 18 Jah-
ren gemessen anhand des statistischen Armutsrisikos (60-Prozent-Schwelle)
auf Basis des Mikrozensus seit 1990 in den verschiedenen Bundesländern
(wenn möglich, bitte nach Familientypen, Alleinerziehendenfamilien, den
Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jah-
ren aufschlüsseln)?

8. Wie viele Kinder bis 18 Jahren gelten vor und nach Sozialtransfers als ar-
mutsgefährdet (absolut und in Prozent der Kinder und Jugendlichen, bitte
nach verschiedenen Familientypen sowie, wenn möglich, nach den Altersstu-
fen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren auf-
schlüsseln)?

Wie haben sich diese Zahlen seit 1990 entwickelt?

9. Wie viele Kinder bis 18 Jahren in Alleinerziehendefamilien gelten vor und
nach Sozialtransfers als armutsgefährdet (absolut und in Prozent der Kinder
und Jugendlichen, bitte nach Anzahl der Kinder in Alleinerziehendenfami-
lien sowie, wenn möglich, nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jah-
ren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren aufschlüsseln)?
Wie haben sich diese Zahlen seit 1990 entwickelt?

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10. Wie hat sich nach Ablauf des Aktionsplans „Für ein kindergerechtes
Deutschland 2005–2010“ die Armutsgefährdungsquote von Kindern und
Jugendlichen verändert?

11. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Ein-
fluss von Armut auf die Entwicklung von Minderjährigen?

12. Welche Ziele hat die Europäischen Union (EU) im Rahmen der Lissabon-
Strategie und aktuell im Rahmen der Europa-2020-Strategie in Bezug auf
die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung aufgestellt?

13. Wie haben sich seit 2000 die einschlägigen Indikatoren für Kinderarmut in
der EU und in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) im Vergleich entwickelt?

14. Welche Ursachen sind nach Auffassung der Bundesregierung für die Exis-
tenz und das Ausmaß von Kinderarmut verantwortlich?

15. In welchen Haushaltskonstellationen (Familientyp und sozialstrukturelle
Situation) wohnen armutsgefährdete Kinder und Jugendliche?

16. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaf-
ten, wie hat sich die Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Hartz-IV-Be-
darfsgemeinschaften seit 2005 entwickelt, und wie hat sich die Anzahl von
Kindern und Jugendlichen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften seit 2005 im
Verhältnis zu allen Kindern und Jugendlichen entwickelt (wenn möglich,
bitte nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren
und 15 bis 18 Jahren sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

17. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaf-
ten mit nur einem Elternteil, wie hat sich die Anzahl von Kindern und
Jugendlichen in diesen Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit nur einem
Elternteil seit 2005 entwickelt, und wie hat sich die Anzahl von Kindern und
Jugendlichen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit nur einem Elternteil
seit 2005 im Verhältnis zu allen Kindern und Jugendlichen entwickelt
(wenn möglich, bitte nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren,
6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren sowie nach Bundesländern aufschlüs-
seln)?

18. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaf-
ten, in denen durch Sanktionen der Regelsatz eines oder mehrerer Bedarfs-
gemeinschaftsmitglieder gekürzt ist, und wie hat sich die Anzahl von Kin-
dern und Jugendlichen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften, in denen durch
Sanktionen der Regelsatz eines oder mehrerer Bedarfsgemeinschaftsmit-
glieder gekürzt worden ist, seit 2005 entwickelt (wenn möglich, bitte nach
den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis
18 Jahren sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

19. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaf-
ten mit nur einem Elternteil, in denen durch Sanktionen der Regelsatz eines
oder mehrerer Bedarfsgemeinschaftsmitglieder gekürzt ist, und wie hat sich
die Anzahl von Kindern und Jugendlichen in diesen Hartz-IV-Bedarfsge-
meinschaften mit nur einem Elternteil, in denen durch Sanktionen der Re-
gelsatz eines oder mehrerer Bedarfsgemeinschaftsmitglieder gekürzt wor-
den ist, seit 2005 entwickelt (wenn möglich, bitte nach den Altersstufen
unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren sowie
nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Drucksache 17/14420 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

20. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Familien, die Kinderzuschlag er-
halten, wie hat sich die Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Familien,
die Kinderzuschlag erhalten, seit 2005 entwickelt, und wie hat sich die
Anzahl von Kindern und Jugendlichen in Familien, die Kinderzuschlag er-
halten, seit 2005 im Verhältnis zu allen Kindern und Jugendlichen ent-
wickelt (wenn möglich, bitte nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis
6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren sowie nach Bundesländern
aufschlüsseln)?

21. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Familien mit nur einem Eltern-
teil, die Kinderzuschlag erhalten, wie hat sich die Anzahl von Kindern und
Jugendlichen in Familien mit nur einem Elternteil, die Kinderzuschlag er-
halten, seit 2005 entwickelt, und wie hat sich die Anzahl von Kindern und
Jugendlichen in Familien mit nur einem Elternteil, die Kinderzuschlag er-
halten, seit 2005 im Verhältnis zu allen Kindern und Jugendlichen ent-
wickelt (wenn möglich, bitte nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis
6 Jahren, 6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren sowie nach Bundesländern
aufschlüsseln)?

22. Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten Leistungen aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket, und wie hat sich die Anzahl von Kindern und Jugend-
lichen entwickelt, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket seit
Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten (wenn möglich,
bitte nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren, 6 bis 15 Jahren
und 15 bis 18 Jahren sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

23. Wie viele Kinder und Jugendliche, die in Familien mit nur einem Elternteil
leben, erhalten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, und wie
hat sich die Anzahl von Kindern und Jugendlichen entwickelt, die in Fami-
lien mit nur einem Elternteil leben und Leistungen aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket seit Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten
(wenn möglich, bitte nach den Altersstufen unter 3 Jahren, 3 bis 6 Jahren,
6 bis 15 Jahren und 15 bis 18 Jahren sowie nach Bundesländern aufschlüs-
seln)?

24. Welche Ergebnisse haben die Gutachten im Rahmen der Evaluierung der
familienpolitischen Leistungen hinsichtlich der Effektivität und Effizienz
verschiedener familienpolitischer Leistungen mit Blick auf die Vermeidung
und Bekämpfung von Armut ergeben?

a) Welche konkreten Studien haben sich mit dieser Thematik mit welcher
speziellen Fragestellung beschäftigt?

b) Welche politischen Maßnahmen bewerten die Gutachten als effektiv und
effizient im Kampf gegen Kinderarmut, und welche politischen Maßnah-
men und Instrumente werden ggf. als weniger erfolgreich bzw. sogar
kontraproduktiv eingeschätzt?

c) Ist es zutreffend, dass eine Mehrheit der Bevölkerung sich für eine stär-
kere Förderung von Geringverdienenden mit Kindern, Alleinerziehen-
den sowie Arbeitslosen oder „soziale Schwache“ mit Kindern ausspricht
(bitte die entsprechenden Gutachten und ihre konkreten Ergebnisse refe-
rieren)?

d) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung in ihrer Regierungs-
verantwortung diesen Wünschen der Bevölkerung entsprochen?

25. Wie wirkt der Familienlastenausgleich in der Summe auf die Einkommens-
verteilung nach den verschiedenen Einkommensklassen (Dezilen; bitte
separat für alle Haushalte und nur bezogen auf Familien mit Kindern be-

antworten)?

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26. Welche konkreten Maßnahmen des Familienlastenausgleichs reduzieren
nach den Gutachten und der sonstigen Kenntnis der Bundesregierung die
Einkommensungleichheit, und welche Maßnahmen erhöhen ggf. die Ein-
kommensungleichheit?

27. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung gezielt die Kinderarmut
in den Stadtstaaten bekämpft, und wie lässt sich die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen messbar überprüfen (z. B. durch einen konkreten Rückgang
der Armutsrisikoquote, bitte begründen)?

28. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung gezielt die Kinderarmut
in Familien mit Migrationshintergrund bekämpft, und wie lässt sich die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen messbar überprüfen (z. B. durch einen
konkreten Rückgang der Armutsrisikoquote, bitte begründen)?

29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen
langfristiger Benachteiligungen bzw. Kinderarmut hinsichtlich der Häufig-
keit von Adipositas, hinsichtlich der Häufigkeit von Zahnerkrankungen und
der Häufigkeit des Auftretens von Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitäts-
störungen?

30. Wie hoch ist der Anteil von in Armut lebenden Kindern bezüglich Auffäl-
ligkeiten in ihrem Sprach- und Arbeitsverhalten (absolut und im Verhält-
nis)?

31. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung einen Zusammenhang zwi-
schen dem Ernährungsverhalten von Kindern und dem sozialen Status ihrer
Familie?

Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung gezielt diesen mög-
lichen Zusammenhang bekämpft, und wie lässt sich die Wirksamkeit der
ergriffenen Maßnahmen messbar überprüfen?

Berlin, den 18. Juli 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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