BT-Drucksache 17/14309

Abstürze von Drohnen

Vom 28. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14309
17. Wahlperiode 28. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, Herbert Behrens, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke, Harald Koch, Jan Korte, Stefan Liebich,
Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler,
Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Abstürze von Drohnen

Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage „Militärische Drohnen-Strategie der
Bundesregierung: Kampfdrohnen“ (Bundestagsdrucksache 17/14053) geht her-
vor, dass in der Bundeswehr von 871 betriebenen unbemannten Luftfahrzeugen
(UAV) aller Teilstreitkräfte 124 durch Flugunfälle verloren gegangen sind (Ant-
wort zu Frage 25). Diese Zahl schließe auch alle Fälle mit ein, „in denen UAV
bei der systemkonformen Landung so beschädigt wurden, dass eine Reparatur
nicht mehr wirtschaftlich war“. In den Jahren 2012 bis 2013 seien „acht tak-
tische UAV des Heeres verloren gegangen“, d. h. bis einschließlich 2011 stürz-
ten nach diesen Angaben 116 Drohnen ab.

In der Antwort auf die Schriftliche Frage 99 auf Bundestagsdrucksache 17/
13991 des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) spricht das Bundesministerium
der Verteidigung von 52 abgestürzten Drohnen des Typs LUNA zwischen 2003
und 2013.

Diese Zahlen widersprechen früheren Angaben der Bundesregierung. Im März
2011 hatte die Bundesregierung den Absturz von lediglich zwölf Drohnen ange-
geben (Bundestagsdrucksache 17/5322, Antwort zu den Fragen 45 und 46). Im
Februar 2012 sprach sie von 17 verlorenen Drohnen, eine davon bei einem
Bodenunfall (Antwort zu Frage 22a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdruck-
sache 17/8693).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie erklärt die Bundesregierung die Differenzen zwischen den Angaben über
Abstürze von Drohnen vom März 2011, Februar 2012 und Juni 2013?

2. Seit wann definiert die Bundeswehr einen Absturz als Unfall, bei dem „durch
einen unkontrollierbaren Flugzustand das Luftfahrzeug am Boden zerstört
wurde“ (Überschrift: Drohnen der Bundeswehr und Drohnenverluste vom

27. Juni 2013 unter www.bundeswehr.de)?

3. Wie genau unterscheidet die Bundesregierung „systemkonforme Landun-
gen“ von anderen Landungskategorien und von Abstürzen?

4. Welche anderen Landungskategorien werden sonst unterschieden?

5. Wann und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Differenzie-
rung zwischen „systemkonformen Landungen“ und Abstürzen eingeführt?

Drucksache 17/14309 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

6. Welche Ursachen hatten jeweils die in der Antwort zu Frage 25 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14053 angeführten und ggf. weitere
Flugunfälle unbemannter Luftfahrzeuge (bitte nach Unfall aufgeschlüsselt
beantworten, jeweils unter Angabe von Gerätetyp, Einsatzort, Unfallzeit-
punkt, Unfallhergang und Schadenhöhe sowie, ob es sich um einen Absturz,
eine „systemkonforme Landung“ oder eine andere Landungskategorie han-
delte)?

7. Hält die Bundesregierung an der Aussage fest, dass zwischen 2003 und
2013 „52 UAS Luna abgestürzt“ sind, und wenn nicht, aus welchen Grün-
den kam es zu der fehlerhaften Aussage?

8. In welchen Fällen wurden Drohnen aufgrund von technischen Fehlern oder
Bedienungsfehlern zur Landung gezwungen, und in wie vielen dieser Fälle
kehrten sie per Autopilot zu ihrem Stützpunkt zurück?

9. Nach welcher Maßgabe entscheidet ein Unmanned Aerial System (UAS)
autonom, ob es auf Autopilot zurückfliegt oder im freien Gelände nieder-
geht?

10. Bei wie vielen Landungen kam es zu einer Beschädigung von Drohnen, und
in wie vielen dieser Fälle konnten die Drohnen nach der Landung nicht
mehr verwendet werden (bitte nach Jahren, Drohnentyp, Landungskatego-
rie und Einsatzort aufschlüsseln)?

11. Handelte es sich bei der „autonomen Landung“ einer Heron-1-Drohne (Ant-
wort zu Frage 22a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/8693)
um eine „systemkonforme Landung“, und wenn ja, warum wurden in dieser
Antwort keine weiteren bekannten Unfälle bei „systemkonformen Landun-
gen“ aufgelistet?

12. Welche Umstände führen dazu, dass verloren gegangene Drohnen als ver-
misst eingestuft werden?

13. Welchen Einsatzgebieten sind die bislang als vermisst gemeldeten Drohnen
zuzuordnen (bitte nach Drohnentyp aufschlüsseln)?

14. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass als vermisst geltende
Drohnen der Bundeswehr in fremde Hände geraten und die Technologie
ausgespäht wird?

15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um dies zu
verhindern?

16. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen abgestürzte Drohnen von
Dritten aufgefunden und geborgen worden sind (bitte nach Jahren, Droh-
nentyp und Einsatzort aufschlüsseln)?

17. Wie viele unbemannte Luftfahrzeuge wurden nach einer „systemkonfor-
men Landung“ bzw. nach Abstürzen geborgen und weiterverwendet, und
wie viele wurden von der Bundeswehr zerstört oder aussortiert?

18. Nach welchen Kriterien und von wem wird die Wirtschaftlichkeit der Repa-
ratur festgestellt?

19. Wie viele unbemannte Luftfahrzeuge konnten nach einer „systemkonfor-
men Landung“ bzw. nach Abstürzen weder geborgen noch zerstört werden?

20. Kann die Bundeswehr ausschließen, dass „systemkonform“ gelandete
Drohnen in die Hände Dritter geraten sind?

Falls nicht, welche Fälle sind bekannt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14309

21. Trifft es zu, dass es hinsichtlich der Einsatzregeln einen Konflikt zwischen
den Herstellern und der Bundeswehr dahingehend gibt, dass Industriever-
treter kritisieren, „dass die Bundeswehr in Afghanistan aufgrund ihrer Ein-
satzregeln Drohnen früher aufgebe als notwendig“ (FAS, 23. Juni 2013)?

22. Wie viele Flugstunden haben die von der Bundeswehr in allen Teilstreit-
kräften eingesetzten UAS bisher absolviert (bitte nach Typen aufgeschlüs-
selt beantworten)?

23. Wann und auf welcher Grundlage wurden welche Drohnentypen bei der
Bundeswehr eingeführt (bitte nach Typen getrennt auflisten: Datum der
Erstbeschaffung, Datum der Musterzulassung, Datum und Art der Ver-
kehrszulassung jeweils für die erste Drohne eines Typs, Datum der Außer-
dienststellung für die letzte Drohne eines Typs)?

24. Welche Kosten sind der Bundeswehr bisher für die 871 von ihr betriebenen
Drohnen entstanden (bitte pro Typ nach Anschaffungskosten, Instandhal-
tungs- und Betriebskosten pro Flugstunde aufschlüsseln)?

25. Welche Kosten sind der Bundeswehr bisher für die abgestürzten, vermissten
und zerstörten Drohnen entstanden (bitte pro Typ und Jahr aufgeschlüsselt
beantworten)?

26. Wurden die Antworten auf die Anfragen von 2011 (Bundestagsdrucksache
17/5322), 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8693) und 2013 (Bundestags-
drucksache 17/14053) sowie die Antworten auf die Schriftlichen Fragen des
Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) auf den Bundestagsdrucksachen 17/5322
und 17/13991 dem Bundesminister der Verteidigung zur Kenntnis gegeben?

Wenn ja, wann geschah dies, und hat er sie abgezeichnet?

Berlin, den 28. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.