BT-Drucksache 17/14212

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 17/11250, 17/11614 Nr. 1.1, 17/13848 - Zehnter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik

Vom 25. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14212
17. Wahlperiode 25. 06. 2013

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Annette Groth, Katrin Werner, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Sevim Dag˘delen, Dr. Diether Dehm, Heike Hänsel, Inge Höger,
Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord, Paul
Schäfer (Köln), Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

zu der Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 17/11250, 17/11614 Nr. 1.1, 17/13848 –

Zehnter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Immer mehr Menschen in Deutschland wird das Recht auf Bildung, auf
Wohnen und auf soziale und politische Teilhabe verweigert. Dies ist eine
Folge der fehlgeleiteten Sozial- und Arbeitsmarktpolitik der letzten 15 Jahre
und insbesondere der Agenda 2010. Die Hartz-Gesetze, die Ausdehnung von
Leiharbeit und des Niedriglohnbereichs und die faktischen Renten- und
Lohnkürzungen haben zu mehr Armut in Deutschland geführt. Während sich
gesellschaftlicher Reichtum in wenigen privaten Händen konzentriert, ist die
öffentliche Daseinsvorsorge immer weniger in der Lage, allen Menschen den
gleichen Zugang zu elementarer Versorgung zu gewährleisten.

2. Armut ist eine Menschenrechtsverletzung. In Deutschland haben immer
mehr Menschen nicht genügend Einkommen, um sich und ihre Kinder
gesund zu ernähren. Vor allem Familien mit Kindern, ältere Menschen,
Erwerbslose und Beschäftigte in den Niedriglohnbereichen sind von einer
selbstbestimmten Ernährung zunehmend ausgeschlossen. Der Deutsche Bun-
destag kritisiert, dass im Zehnten Bericht der Bundesregierung über ihre
Menschenrechtspolitik (Menschenrechtsbericht) in Teil A grundlegende
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland wie die zunehmende Armut
eines immer größeren Teils der Bevölkerung, die Auswirkungen von Arbeits-
losigkeit und der Hartz-Gesetze, die Ausgrenzung von Armen, Älteren und
Menschen mit Migrationshintergrund nur unzureichend aufgezeigt werden.
Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung eine adäquate
Analyse der realen Menschenrechtslage im eigenen Land.

3. Zukünftige Menschenrechtsberichte sollen bei der Auswahl der zu untersu-

chenden Problemfelder die Empfehlungen der aktuellen UN-Staatenberichte
für Deutschland zu den Internationalen Pakten über bürgerliche und politische
Rechte vom 19. Dezember 1966 (Zivilpakt) und über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte (Sozialpakt) berücksichtigen, ebenso den Länderbe-
richt des Europäischen Ausschusses für soziale Rechte. Die Bundesregierung
ist aufgerufen, Lösungsansätze zur Beseitigung der in den Berichten darge-
legten Menschenrechtsverletzungen aufzuzeigen und konkrete Maßnahmen

Drucksache 17/14212 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

zur Umsetzung der in den Berichten beschriebenen Handlungsempfehlungen
zu ergreifen.

4. Die Bundesregierung muss in zukünftigen Menschenrechtsberichten die Un-
tersuchungen und Fallbeispiele von Menschenrechtsorganisationen zur Rolle
von internationalen Unternehmen, wie sie beispielsweise von Brot für die
Welt, der Clean Clothes Campaign, vom CorA-Netzwerk, ECCHR, FDCL,
FIAN, INKOTA-netzwerk e. V., von MISEREOR, Oxfam, vom SÜDWIND-
Institut, urgewald e. V. und anderen vorgelegt wurden, berücksichtigen.

5. Der Deutsche Bundestag hält die Tatsache, dass Deutschland entscheidende
Menschenrechtspakte noch nicht ratifiziert hat, für nicht akzeptabel. Die Ra-
tifizierung bzw. Unterzeichnung folgender Menschenrechtspakte sowohl auf
Europarats- und EU-Ebene als auch auf UN-Ebene steht noch aus:

a) das Fakultativprotokoll zum UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte,

b) das Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Län-
dern,

c) das Protokoll Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK),

d) die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeit-
nehmer und ihrer Familienangehörigen,

e) das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption,

f) die revidierte Europäische Sozialcharta von 1996,

g) das Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwer-
den,

h) die 5. Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union KOM(2008) 426
endg.

6. Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass die Bundesrepublik Deutschland der
Verpflichtung aus der UN-Kinderrechtskonvention zum Vorrang des Kindes-
wohls in allem staatlichen Handeln immer noch nicht ausreichend nach-
kommt. Dies gilt besonders für Flüchtlinge im Alter von 16 bis 18 Jahren.
Sie werden nach dem Asylverfahrensrecht als voll verfahrensmündig behan-
delt. Kinder und Jugendliche landen weiterhin auch in Abschiebehaft. Min-
derjährige Flüchtlinge werden in fast allen Lebensbereichen diskriminiert.
Die UN- Kinderrechtskonvention fordert dagegen, alle Kinder und Jugend-
lichen unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus gleich zu behandeln.

7. Der Deutsche Bundestag findet es nicht akzeptabel, dass die Nationale Stelle
zur Verhütung von Folter nicht mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet
ist und so ihrem gesetzlichen Überprüfungsauftrag der Menschenrechts-
konformität der Haftbedingungen in deutschen Gewahrsamseinrichtungen
(Gefängnissen, Abschiebehafteinrichtungen, Polizeidienststellen und psych-
iatrischen Einrichtungen) nicht im erforderlichen Maß nachgehen kann.

8. Der Deutsche Bundestag verurteilt die Praxis von Polizistinnen und Polizis-
ten, Personenkontrollen nach dem Kriterium der Hautfarbe durchzuführen.
Es ist eine Zunahme von „ethnic profiling“ und Polizeigewalt in Deutsch-
land festzustellen. Dies ist Rassismus, muss strafrechtlich verfolgt werden
und ist zu beenden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14212

9. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass Deutschland seine Mitgliedschaft im
UN-Sicherheitsrat 2011 und 2012 dazu genutzt hat, den Vorsitz der Sicher-
heitsratsarbeitsgruppe zu Kindern in bewaffneten Konflikten zu überneh-
men und auf internationaler Ebene Entwicklungen zur Ächtung der
Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten anzustoßen. Gleichzeitig verurteilt
der Deutsche Bundestag die menschenrechtsverletzende Lage von hier
lebenden ehemaligen Kindersoldaten und minderjährigen Flüchtlingen aus
Kriegs- und Konfliktgebieten und ihre in vielen Fällen nicht menschen-
rechtskonforme Unterbringung.

10. Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass Deutschland durch die zunehmende
Präsenz von Militärangehörigen an Schulen und in Bildungseinrichtungen
gegen die Kinderrechtskonvention verstößt. Der Deutsche Bundestag er-
wartet, dass zukünftige Menschenrechtsberichte sich für ein klares Verbot
der Militarisierung von Schulen und Bildungseinrichtungen aussprechen.

11. Der Deutsche Bundestag verurteilt die steigenden Rüstungsexporte aus
Deutschland. Deutschland war 2012 der drittgrößte Waffenexporteur welt-
weit und lieferte im Jahr 2011 Rüstungsgüter an 64 Länder, deren Mensch-
rechtssituation vom Bonn International Center for Conversion (BICC) als
sehr bedenklich eingestuft wird. Es ist davon auszugehen, dass mit den
exportierten Rüstungsgütern gravierende Menschenrechtsverletzungen be-
gangen werden und die Waffen auch in die Hände von Kindersoldaten ge-
langen.

12. Der Umgang mit Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere
in der Bundesrepublik Deutschland verletzt zahlreiche Menschenrechtsab-
kommen. Der Deutsche Bundestag kritisiert die beschönigende Darstellung
der Situation von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere
im aktuellen Menschenrechtsbericht und verurteilt insbesondere die weiter-
hin bestehende Residenzpflicht, da sie gegen die Menschenwürde verstößt.

13. Alle Menschen haben das Recht auf politische Teilhabe. Vielen Menschen
mit Migrationshintergrund wird jedoch sowohl das aktive als auch das pas-
sive Wahlrecht vorenthalten. Die Zahl der in Deutschland lebenden Men-
schen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist seit 1990 von 5,5 Millionen auf
etwa 6,9 Millionen gestiegen, wobei sich ihre durchschnittliche Aufent-
haltsdauer deutlich auf 19 Jahre verlängert hat.

14. Menschen mit Behinderungen sind in Deutschland weiterhin überdurch-
schnittlich stark von Ausgrenzung und Erwerbslosigkeit sowie von Armut
betroffen, wie auch der UN-Staatenbericht eindrücklich dokumentiert. Die
durch jahrzehntelangen Unterricht in Sonderschulen verursachte Benachtei-
ligung beim Zugang zu höherer Bildung widerspricht der rechtsverbind-
lichen UN-Behindertenrechtskonvention, die einen inklusiven Arbeitsmarkt,
gleichberechtigte Bildungschancen und die Schaffung von Barrierefreiheit
vorsieht.

15. Ältere und arme Menschen haben in Deutschland immer häufiger keinen
Zugang zu guter medizinischer Versorgung. Ältere Menschen sind laut den
abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte vom Mai 2011 (E/C.12/DEU/CO/5) teilweise
inhumanen Bedingungen in Pflegeeinrichtungen ausgesetzt. Die gravieren-
den Probleme der Palliativ- und Hospizversorgung werden im Menschen-
rechtsbericht der Bundesregierung vernachlässigt.

16. Im internationalen Teil B des Menschenrechtsberichts wird die menschen-
rechtliche Verantwortung der Bundesregierung in der Außen-, Handels-,
Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik kaum berücksichtigt. Deutsche und

europäische Unternehmen sind immer wieder direkt oder indirekt an Men-
schenrechtsverletzungen beteiligt, z. B. an den katastrophalen Bränden in

Drucksache 17/14212 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

den Nähereien in Bangladesch oder an der Kinderarbeit auf Kakaoplanta-
gen in der Elfenbeinküste. Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass die Bun-
desregierung Investitionen der deutschen Wirtschaft im Ausland finanziell
unterstützt, ohne eine ausreichende Menschenrechtsprüfung vorzunehmen.
Der Deutsche Bundestag erwartet von den Unternehmen, dass sie die Ab-
kommen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und -nehmer strikt befolgen.

17. Weltweit hungern eine Milliarde Menschen. Der Deutsche Bundestag ver-
urteilt auf das Schärfste, dass die deutsche und europäische Handelspolitik
die Entwicklungsmöglichkeiten der Länder des Südens behindert und das
Menschenrecht auf Nahrung verletzt; die Auswirkungen des Imports von
Kraft- und Brennstoffen aus Biomasse in die Europäische Union sowie der
Spekulation mit Nahrungsmitteln auf die Ernährungssituation in den Län-
dern des Südens werden nicht ausreichend hinterfragt.

18. Im zehnten Menschenrechtsbericht werden die Menschenrechtsverletzun-
gen als Folge von internationalen Militärmissionen vollständig ausgeblen-
det. Der Deutsche Bundestag verurteilt die Instrumentalisierung des Schut-
zes von Menschenrechten für die Rechtfertigung von Militärinterventionen
und weist darauf hin, dass durch Militärmissionen, an denen die Bundes-
wehr beteiligt war und ist, viele Menschen ihr Leben und noch mehr die
Grundlagen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Existenz verloren haben
und damit in ihren elementarsten Menschenrechten verletzt wurden.

19. Vorsätzliche Tötungen verstoßen gegen den Internationalen Pakt über bür-
gerliche und politische Rechte und sind ab sofort zu beenden. Neben der
Todesstrafe aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung hat die Anzahl extra-
legaler Tötungen durch staatliche Sicherheitsorgane sowie durch paramili-
tärische Gruppen in vielen Ländern in besorgniserregendem Ausmaß zuge-
nommen. Extralegale Tötungen, insbesondere die so genannten gezielten
Tötungen im Zuge des „Krieges gegen den Terror“, sind Ausdruck einer
menschenverachtenden Politik und konterkarieren die völkerrechtlichen
Bemühungen um die weltweite Abschaffung der Todesstrafe.

20. Der Bericht geht auf das Thema Menschenhandel völlig unzureichend ein. In
den Industriestaaten, einschließlich der EU, leben insgesamt 1,5 Millionen
Zwangsarbeiterinnen und -arbeiter. 75 Prozent der Zwangsarbeiter sind laut
dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung
(UNODC) Mädchen und Frauen, die meisten von ihnen stammen aus Asien.
Menschenhandel wird in der Mehrzahl der Fälle zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung durchgeführt. In 6 Prozent der Fälle geht es um Organhandel.
Diese extremen Menschenrechtsverletzungen müssen im nächsten Men-
schenrechtsbericht der Bundesregierung adäquat berücksichtigt werden.

21. Im zehnten Menschenrechtsbericht ist der Aktionsplan in Teil D weder
handlungsorientiert noch konkret. Die internationalen Maßstäbe für die Be-
wertung menschenrechtlicher Aktionspläne sind nicht beachtet worden. Der
völlige Mangel an Rechenschaftslegung und rechtlich bindender Verpflich-
tung macht einen Aktionsplan in dieser Form überflüssig.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

im elften Menschenrechtsbericht

1. einen Zeitplan darzulegen, bis wann sie dem Bundestag folgende internatio-
nale Verträge zur Ratifizierung vorlegen will. In Fällen, in denen dies nicht
beabsichtigt ist, soll eine ausführliche Begründung erfolgen. Folgende Pakte
stehen noch zur Unterzeichnung bzw. Ratifizierung aus:

a) das Fakultativprotokoll zum UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und

kulturelle Rechte,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14212

b) das ILO-Übereinkommen 169 der Menschenrechte indigener Völker,

c) das Protokoll Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK),

d) die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeit-
nehmer und ihrer Familienangehörigen,

e) das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption,

f) die revidierte Europäische Sozialcharta von 1996,

g) das Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbe-
schwerden,

h) die 5. Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union KOM(2008) 426
[…] endg.;

2. zu begründen, warum sie die Aufnahme der in der Kinderrechtskonvention
festgehaltenen Kinderrechte in das Grundgesetz ablehnt;

3. im nationalen Teil A im Besonderen

a) die aktuelle Entwicklung der Menschenrechte in Deutschland darzulegen,
hierbei die Empfehlungen der aktuellen UN-Staatenberichte für Deutsch-
land aufzugreifen und stärker auf die Ursachen für Menschenrechtsdefi-
zite einzugehen;

b) die unterschiedlichen Formen und Auswirkungen von Armut auf beson-
ders betroffene gesellschaftliche Gruppen adäquat zu analysieren und
Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung dieser Armut zu benennen;

c) die Ursachen, Verbreitung und menschenrechtlichen Auswirkungen von
Ernährungsarmut in Deutschland und Maßnahmen zu deren Beseitigung
darzulegen;

d) auf die Überprüfungsmechanismen und deren Anwendung bei der Folter-
prävention und auf die Menschenrechtskonformität von Haftbedingungen
in deutschen Gewahrsamseinrichtungen einzugehen;

e) die strukturelle Benachteiligung von Migrantinnen und Migranten und
deren Ursachen in den Bereichen wirtschaftliche und soziale Integration,
politische Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe detailliert heraus-
zuarbeiten und Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung dieser strukturel-
len Benachteiligung aufzuzeigen;

f) die humanitäre und menschenrechtliche Lage von Asylsuchenden, Flücht-
lingen, insbesondere ehemaligen Kindersoldaten und Menschen ohne
Papiere, darzustellen und Maßnahmen zur Abschaffung der menschen-
rechtsverletzenden Praktiken zu benennen, mit denen die Situation der
Betroffenen deutlich verbessert werden kann;

g) das Verhältnis von Armut und Behinderungen zu analysieren, die Fort-
schritte bei der Inklusion und der Schaffung von Barrierefreiheit dar-
zustellen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der interna-
tionalen Zusammenarbeit und in Entwicklungsprogrammen angemessen
zu analysieren;

h) auf die Lage älterer Menschen in Pflegeeinrichtungen und die Palliativ- und
Hospizversorgung einzugehen, hierbei die Grundsätze der Vereinten Nati-
onen für ältere Menschen (Resolution der Generalversammlung 46/91 vom
16. Dezember 1991) sowie die Allgemeine Bemerkung Nr. 6 (1995) über
die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von älteren Menschen
zu berücksichtigen;

Drucksache 17/14212 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. im internationalen Teil B die Definition von Menschenrechtspolitik als Quer-
schnittsaufgabe zu verdeutlichen und insbesondere folgende Aspekte zu be-
rücksichtigen:

a) extralegale, insbesondere so genannte gezielte Tötungen durch staatliche
Sicherheitsorgane und paramilitärische Gruppen, insbesondere auch im
Rahmen des „Krieges gegen den Terror“, sind zu beenden;

b) in einem eigenen Unterkapitel muss auf die Ursachen von Sklaven- und
Menschenhandel, die Profiteure in Deutschland und Europa, die Hinter-
gründe und auf besondere regionale Schwerpunktregionen wie z. B. den
Organ- und Menschenhandel im Sinai eingegangen und es müssen kon-
krete Handlungsmöglichkeiten zur effektiven Bekämpfung des Menschen-
handels aufgezeigt werden;

c) Menschenrechte in der deutschen Handels- und Wirtschaftspolitik sind in
einem eigenen Kapitel zu analysieren, wobei die Rolle von international
tätigen Unternehmen in Bezug auf die Menschenrechtslage in Deutsch-
land und in den betroffenen Ländern besondere Beachtung finden muss;
die extraterritorialen Staatenpflichten Deutschlands bezüglich seiner Un-
ternehmen sollen dargestellt werden, ebenso wie die Umsetzung von
Transparenz und Offenlegung in den Zulieferketten der Unternehmen;

d) die Lage von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen, die Situation in den
Abschiebelagern innerhalb der EU und die Rolle von FRONTEX müssen
untersucht und dabei Maßnahmen zur Beendigung der Verletzungen von
Menschenrechten von Migrantinnen und Migranten sowie Asylsuchen-
den infolge der Dublin-II-Verordnung aufgezeigt werden; die Situation
der ankommenden Flüchtlinge an den Außengrenzen der EU von Spanien
und Griechenland muss dabei besonders analysiert werden;

e) im Kapitel „Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Anti-
semitismus“ sollen auch die Aspekte rassistisch motivierter Islamophobie
und des Antiziganismus näher behandelt werden; die Situation der Roma
in den europäischen Staaten muss eingehend untersucht und eine Bewer-
tung der Maßnahmen im Rahmen der nationalen Strategie zur Integration
der Roma unter Berücksichtigung des Europaratsdokumentes 12950
(2012) des Ausschusses für Wanderbewegungen, Flüchtlinge und Vertrie-
bene vorgenommen werden; es müssen konkrete Maßnahmen für eine
Verbesserung der sozialen Situation der Roma vorgeschlagen werden;

f) in zukünftige Menschenrechtsberichte soll ein eigenes Kapitel mit dem
Titel „Deutsche Rüstungsexporte“ aufgenommen werden; der Zeitplan
zur Einführung einer gesetzlichen Menschenrechtsklausel bei Rüstungs-
exporten soll dargestellt werden;

5. im länderspezifischen Berichtsteil C auch die Menschenrechtslage in den Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union und in den nordamerikanischen Staaten
angemessen zu thematisieren;

6. im Aktionsplan in Teil D konkrete Ziele zu bezeichnen, die zuständigen Ak-
teurinnen und Akteure und den Zeitrahmen für die Umsetzung der Ziele zu
benennen, ausreichende Finanzmittel für die Umsetzung der Ziele anzuge-
ben und die Einrichtung eines unabhängigen Kontrollmechanismus vorzuse-
hen, der die Fortschritte in den im Bericht benannten Schwerpunktthemen
prüft.

Berlin, den 25. Juni 2013
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Entschließungsantrag

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