BT-Drucksache 17/14185

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 17/13704 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/12819 - Aggressive Steuerplanung und Steuervermeidung internationaler Konzerne bekämpfen c) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/13716 - Globale Steuergestaltung verhindern - Regulierungsschlupflöcher stopfen d) zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/13717 - Steuerzahlungen multinationaler Unternehmen transparent machen - Country-by-Country-Reporting in Deutschland einführen und in Europa vorantreiben

Vom 26. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14185
17. Wahlperiode 26. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/13704 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika
zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und
hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten
bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen

b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12819 –

Aggressive Steuerplanung und Steuervermeidung internationaler Konzerne
bekämpfen

c) zu dem Antrag der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/13716 –

Globale Steuergestaltung verhindern – Regulierungsschlupflöcher stopfen

d) zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/13717 –

Steuerzahlungen multinationaler Unternehmen transparent machen –
Country-by-Country-Reporting in Deutschland einführen und in Europa
vorantreiben
A. Problem

Zu Buchstabe a

Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika leis-
ten einander auf der Grundlage des Abkommens zur Vermeidung der Doppel-
besteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung vom 29. August 1989
in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 1. Juni 2006 seit vielen Jahren Un-

Drucksache 17/14185 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

terstützung in Steuersachen. Zur wirksameren Bekämpfung der grenzüberschrei-
tenden Steuerhinterziehung und zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit ist es er-
forderlich, die Zusammenarbeit zu intensivieren, insbesondere durch den Ausbau
des automatischen Informationsaustausches. Darüber hinaus soll eine zwischen-
staatliche Grundlage für die Bestimmungen des US-amerikanischen Gesetzes vom
18. März 2010 über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten (Foreign
Account Tax Compliance Act – FATCA) geschaffen werden.

Zu Buchstabe b

Durch die Steuervermeidung internationaler Konzerne gehen den Staaten um-
fangreiche Steuereinnahmen verloren. Internationale Konzerne weisen in vielen
Fällen trotz hoher Gewinne niedrige Steuerquoten aus.

Die Steuervermeidung internationaler Konzerne beruht regelmäßig auf der grenz-
überschreitenden Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer. Die benutz-
ten Praktiken werden als Steuerplanung bezeichnet und sind zwar formal legal,
stehen aber zur Intention der Steuergesetze oftmals im Widerspruch.

Zu Buchstabe c

Kapitalverkehrsfreiheit und moderne Finanzmärkte haben zu einer zunehmenden
Integration der Weltwirtschaft geführt. Doch während Finanzkapital zum hoch-
mobilen Gut geworden ist, bleiben staatliche Befugnisse auf die jeweiligen na-
tionalen Hoheitsgebiete begrenzt. Diese Diskrepanz haben einige Länder und
Rechtsgebiete zum volkswirtschaftlichen „Geschäftsmodell“ entwickelt: Sie of-
ferieren fremden Staatsangehörigen eine finanziell vorteilhafte Möglichkeit, sich
der Rechtslage ihrer Heimatländer zu entziehen.

Zu Buchstabe d

Nach einer Studie für das Europäische Parlament entgehen Deutschland jährlich
Steuereinnahmen von 150 Mrd. Euro durch Steuerflucht und Steuervermeidung
– in der gesamten EU rund 1 Bio. Euro. Dafür verantwortlich sind auch Steuer-
gestaltungsmöglichkeiten transnational agierender Konzerne.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Das Abkommen vom 31. Mai 2013 enthält die hierzu erforderlichen Regelungen.
Mit diesem Abkommen verpflichtet sich jede Vertragspartei, die im Abkommen
bezeichneten und für das Besteuerungsverfahren in der anderen Vertragspartei
erforderlichen Informationen regelmäßig zu erheben und der anderen Vertrags-
partei automatisch zu übermitteln.

Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll das Abkommen die für die Ratifikation
erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erlangen.

Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/13704 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Der Feststellungsteil des Antrags der Fraktion der SPD analysiert das Problem
der aggressiven Steuerplanung und Steuervermeidung internationaler Konzerne.
Aus diesen Überlegungen leitet die Fraktion der SPD die Forderungen an die
Bundesregierung ab, die Initiativen der G20-Staaten und der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegen Steueroasen

und die Steuervermeidung internationaler Konzerne zu unterstützen; sich aktiv
gegen schädlichen Steuerwettbewerb in der Europäischen Union zu engagieren;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14185

sich für die konsequente Umsetzung des Aktionsplans der Europäischen Kom-
mission zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinter-
ziehung einzusetzen; mit Nachdruck für die Einführung eines automatisierten
Informationsaustausches bei Kapitaleinkünften einzutreten; umgehend die be-
reits bestehenden Empfehlungen von OECD und Europäischer Kommission zur
Bekämpfung aggressiver Steuerplanung internationaler Konzerne in nationales
Recht umzusetzen sowie im nationalen Steuerrecht weitere Maßnahmen zur Lö-
sung von Qualifikationskonflikten zu ergreifen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/12819 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

Zu Buchstabe c

Der Feststellungsteil des Antrags der Fraktion der SPD analysiert das Problem
der globalen Steuergestaltung. Aus diesen Überlegungen leitet die Fraktion der
SPD die Forderungen an die Bundesregierung ab, nachdrücklich auf europä-
ischer und internationaler Ebene dafür einzutreten, dass alle Staaten eine leis-
tungsgerechte Besteuerung im Inland sicherstellen und grenzüberschreitende
Steuerhinterziehung oder die aggressive Steuerplanung internationaler Konzerne
nicht länger zum nationalen „Geschäftsmodell“ machen; eine durchgreifende
Verbesserung der international geltenden Standards für die zwischenstaatliche
Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten voranzutreiben; sich für eine umge-
hende Ausdehnung des Anwendungsbereichs der europäischen Zinsrichtlinie auf
alle Kapitaleinkünfte sowie alle natürlichen und juristischen Personen einzuset-
zen; internationale Sanktionsmechanismen zur Durchsetzung von Transparenz
und Kooperation in grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten zu initiieren;
zur Bekämpfung der Steuerkriminalität einen Gesetzentwurf vorzulegen; sich für
die Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung auf internationaler, europäischer
und nationaler Ebene einzusetzen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vor-
zulegen sowie dem Prinzip „Gleiche Regulierung bei gleichem Geschäft“ auch
im Schattenbankensektor weltweit Geltung zu verschaffen und Infektionskanäle
im deutschen und im europäischen Bankensektor zu schließen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/13716 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE.

Zu Buchstabe d

Der Feststellungsteil des Antrags der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN analysiert das Problem der Transparenz bei Steuerzahlungen multi-
nationaler Unternehmen und das Instrument der länderbezogenen Berichterstat-
tung (Country-by-Country-Reporting). Aus diesen Überlegungen leiten die
antragstellenden Fraktionen die Forderungen an die Bundesregierung ab, einen
Gesetzentwurf zur Einführung des Country-by-Country-Reporting für deutsche
Unternehmen vorzulegen sowie sich im Trilog mit dem Europäischen Parlament
und der EU-Kommission initiativ dafür einzusetzen, auch auf EU-Ebene zeitnah
ein Country-by-Country-Reporting für alle Branchen einzuführen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/13717 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen

Keine.

Drucksache 17/14185 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

D. Haushaltsausgaben

Zu Buchstabe a

Der erweiterte automatische Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten
von Amerika trägt zur Sicherung des deutschen Steueraufkommens bei.

Der Aufwand der Verwaltung erhöht sich durch den Ausbau des automatischen
Informationsaustausches wie folgt:

Der dargestellte Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird im Zuge des
Haushaltsaufstellungsverfahrens 2014 berücksichtigt.

Der gegebenenfalls den Landesfinanzbehörden entstehende Aufwand durch die
Auswertung der Informationen, die Deutschland aus den Vereinigten Staaten von
Amerika erhalten wird, ist nicht quantifizierbar.

Zu den Buchstaben b, c und d

Die Anträge machen keine Angaben zu Haushaltsausgaben.

E. Weitere Kosten

Zu Buchstabe a

Weitere Kosten fallen nicht an. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preis-
niveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Zu den Buchstaben b, c und d

Die Anträge machen keine Angaben zu weiteren Kosten.

– In Tsd. Euro – 2013 2014 2015 2016 2017

Planung 135 300 0 0 0

Entwicklung 29 827 300 0 0

Pflege 0 470 480 486 492

Betrieb 0 500 288 318 318

Gesamt 164 2 097 1 068 804 810

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14185

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13704 unverändert anzunehmen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/12819 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 17/13716 abzulehnen;

d) den Antrag auf Drucksache 17/13717 abzulehnen.

Berlin, den 26. Juni 2013

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

Dr. Daniel Volk
Berichterstatter

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter

Durch das Abkommen verpflichtet sich die Bundesrepublik

Deutschland, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanz-
instituten Informationen über Konten zu erheben, die sie für
in den Vereinigten Staaten von Amerika steuerpflichtige
Personen führen und den Vereinigten Staaten von Amerika

1. die Initiativen der G20 und der OECD gegen Steueroasen
und die Steuervermeidung internationaler Konzerne zu
unterstützen;

2. sich aktiv gegen schädlichen Steuerwettbewerb in der
Drucksache 17/14185 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Daniel
Volk, Dr. Barbara Höll und Dr. Thomas Gambke

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/13704 in seiner 244. Sitzung am 7. Juni 2013 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Auswärtigen Ausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Haus-
haltsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie zur Mitberatung überwiesen. Außerdem wurde der
Haushaltsausschuss zu einer Stellungnahme gemäß § 96 GO
aufgefordert.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/12819 in seiner 231. Sitzung am 21. März 2013 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und dem Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur
Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/13716 in seiner 244. Sitzung am 7. Juni 2013 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Rechtsausschuss, dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie und dem Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.

Zu Buchstabe d

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/13717 in seiner 244. Sitzung am 7. Juni 2013 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll das Abkommen
vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förde-
rung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit
bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen
Informations- und Meldebestimmungen die für die Ratifika-
tion erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körper-
schaften erlangen.

Konten und gutgeschriebenen Kapitalerträgen, einschließ-
lich Einlösungsbeträgen und Veräußerungserlösen.

Bei den Überprüfungsverfahren besteht für Konten natür-
licher Personen eine Geringfügigkeitsgrenze von 50 000 US-
Dollar beziehungsweise 250 000 US-Dollar für bestehende
rückkaufsfähige Versicherungs- oder Rentenversicherungs-
verträge. Im Gegenzug verpflichten sich die Vereinigten Staa-
ten von Amerika gegenüber der Bundesrepublik Deutsch-
land, Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur
Verfügung zu stellen, die die Vereinigten Staaten von Ame-
rika von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten
über in der Bundesrepublik Deutschland ansässige natürliche
Personen erhalten, und sich darüber hinaus für einen gleich-
wertigen Informationsaustausch einzusetzen.

Mit dem Abkommen werden die deutschen Finanzinstitute
von ihrer nach dem Gesetz der Vereinigten Staaten von Ame-
rika über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten
bestehenden Pflicht ausgenommen, mit den Steuerbehörden
der Vereinigten Staaten von Amerika Vereinbarungen ab-
schließen zu müssen, um die dort vorgesehenen Quellen-
steuereinbehalte zu vermeiden.

Beide Vertragsparteien sehen in dem durch das Abkommen
weiter ausgebauten automatischen Informationsaustausch
einen wichtigen Schritt zur noch effektiveren Bekämpfung
der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung. Auf der
Grundlage der Abkommensregelungen beabsichtigen beide
Vertragsparteien, sich mit anderen Partnern, insbesondere
mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung und der Europäischen Union, dafür ein-
zusetzen, die Standards der zwischenstaatlichen Zusammen-
arbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu einem
globalen System weiterzuentwickeln.

Zu Buchstabe b

Der Antrag der Fraktion der SPD sieht vor, dass der Deutsche
Bundestag beschließen soll,

I. festzustellen, dass durch die Steuervermeidung internatio-
naler Konzerne den Staaten umfangreiche Steuereinnahmen
verloren gehen und internationale Konzerne in vielen Fällen
trotz hoher Gewinne niedrige Steuerquoten ausweisen. Der
Antrag der Fraktion der SPD sieht weiterhin vor, dass der
Deutsche Bundestag beschließen soll festzustellen, dass Hin-
tergrund, Analyse und Handlungsoptionen für eine Bekämp-
fung aggressiver Steuerplanung und Steuervermeidung in-
ternationaler Konzerne gemäß der im Antrag enthaltenen
Formulierung zu beschreiben sind;

II. die Bundesregierung aufzufordern,
automatisch zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hier-
bei insbesondere um die Mitteilung von Jahresendsalden der

Europäischen Union zu engagieren, insbesondere durch
die Schaffung einer gemeinsamen konsolidierten Bemes-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14185

sungsgrundlage und die Vereinbarung von Mindeststeu-
ersätzen bei der Körperschaftsteuer;

3. sich für die konsequente Umsetzung des Aktionsplans der
Europäischen Kommission zur Verstärkung der Bekämp-
fung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung einzu-
setzen;

4. mit Nachdruck für die Einführung eines automatisierten
Informationsaustausches bei Kapitaleinkünften sowohl
gegenüber den EU-/EWR-Mitgliedstaaten als auch Dritt-
staaten wie der Schweiz einzutreten;

5. umgehend die bereits bestehenden Empfehlungen von
OECD und Europäischer Kommission zur Bekämpfung
aggressiver Steuerplanung internationaler Konzerne in
nationales Recht umzusetzen, vor allem bezüglich der
Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf inter-
nationale Betriebsstättenfälle und der Lösung von Quali-
fizierungskonflikten bei hybriden Finanzierungsinstru-
menten;

6. im nationalen Steuerrecht weitere Maßnahmen zur Lö-
sung von Qualifikationskonflikten, insbesondere bei der
grenzüberschreitenden Besteuerung von Personengesell-
schaften zu ergreifen.

Zu Buchstabe c

Der Antrag der Fraktion der SPD sieht vor, dass der Deutsche
Bundestag beschließen soll,

I. festzustellen, dass Kapitalverkehrsfreiheit und moderne
Finanzmärkte zu einer zunehmenden Integration der Welt-
wirtschaft geführt haben. Doch während Finanzkapital zum
hochmobilen Gut geworden ist, bleiben staatliche Befug-
nisse auf die jeweiligen nationalen Hoheitsgebiete begrenzt.
Diese Diskrepanz haben einige Länder und Rechtsgebiete
zum volkswirtschaftlichen „Geschäftsmodell“ entwickelt:
Sie offerieren fremden Staatsangehörigen eine finanziell vor-
teilhafte Möglichkeit, sich der Rechtslage ihrer Heimatlän-
der zu entziehen. Der Antrag der Fraktion der SPD sieht wei-
terhin vor, dass der Deutsche Bundestag beschließen soll
festzustellen, dass Hintergrund, Analyse und Handlungs-
optionen für eine Verhinderung globaler Steuergestaltung
und ein Stopfen von Regulierungsschlupflöchern gemäß der
im Antrag enthaltenen Formulierung zu beschreiben sind;

II. die Bundesregierung aufzufordern,

1. nachdrücklich auf europäischer und internationaler Ebene
dafür einzutreten, dass alle Staaten eine leistungsgerechte
Besteuerung im Inland sicherstellen und grenzüberschrei-
tende Steuerhinterziehung oder die aggressive Steuerpla-
nung internationaler Konzerne nicht länger zum nationa-
len „Geschäftsmodell“ machen;

2. eine durchgreifende Verbesserung der international gel-
tenden Standards für die zwischenstaatliche Zusam-
menarbeit in Steuerangelegenheiten voranzutreiben. Hin-
sichtlich grenzüberschreitender Vermögensanlagen ist
ein umfassender automatischer Informationsaustausch
erforderlich. Auszuschließen sind rechtliche Zusammen-
schlüsse, deren wirtschaftlich Berechtigte nicht feststell-
bar sind;

taleinkünfte sowie alle natürlichen und juristischen Per-
sonen unter Anpassung der bilateralen Zinsbesteuerungs-
abkommen der Europäischen Union einzusetzen;

4. internationale Sanktionsmechanismen zur Durchsetzung
von Transparenz und Kooperation in grenzüberschreiten-
den Steuerangelegenheiten zu initiieren. Zur Abstim-
mung des länderübergreifenden Vorgehens sind die unko-
operativen Steueroasen auf schwarzen Listen zu führen;

5. zur Bekämpfung der Steuerkriminalität einen Gesetzent-
wurf vorzulegen, mit dem

– das Kreditwesengesetz (KWG) verschärft wird, um der
Nutzung des Dienstleistungsangebots des Finanz-
sektors zur Begehung von Straftaten und zur Ver-
schleierung des daraus erlangten Vermögens entge-
genzuwirken;

– die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige
bei Steuerhinterziehung nach einer Übergangsfrist auf
Bagatellfälle beschränkt wird;

– die Fristen für die Festsetzung hinterzogener Steuern
und die Strafverfolgung von Steuerhinterziehungen
auf einheitlich zehn Jahre angeglichen werden;

– die Berechtigung der Finanzbehörden klargestellt wird,
zur Aufklärung von Steuerstraftaten Daten über mut-
maßliche Steuerhinterzieher zu kaufen;

6. zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung

a) auf internationaler Ebene

– das von der OECD durchgeführte Projekt zur
Bekämpfung der Aushöhlung der Besteuerungs-
grundlage und der Gewinnverlagerung (BEPS) ak-
tiv zu unterstützen;

– sich dafür einzusetzen, dass langfristig eine Min-
destbesteuerung von Gewinnen vereinbart, Ge-
winne nach vergleichbaren Regeln ermittelt und
steuerliche Sonderregelungen für bestimmte Ein-
künfte, insbesondere Zinsen und Lizenzeinnah-
men, beseitigt werden;

– sich für die Beseitigung schädlicher Steuerbegüns-
tigungen einzusetzen, die nur Gebietsfremden ge-
währt werden, die auf rein künstlichen Gestaltun-
gen beruhen und die jeglicher wirtschaftlicher
Substanz entbehren;

– sich für eine Weiterentwicklung der Verrechnungs-
preisrichtlinien der OECD insbesondere mit dem
Ziel einzusetzen, die Verlagerung immaterieller
Wirtschaftsgüter angemessen bewerten zu können;

– sich für eine stärkere Abstimmung der nationalen
Steuersysteme einzusetzen, um Möglichkeiten der
doppelten Nichtbesteuerung von Gewinnen durch
hybride Rechtsformen und Finanzinstrumente zu
verhindern;

– sich dafür einzusetzen, dass für deutsche grenz-
überschreitend tätige Unternehmen eine länder-
bezogene Berichterstattung über erzielte Gewinne,
Verluste und gezahlte Steuern vorgeschrieben wird;

b) sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass

3. sich für eine umgehende Ausdehnung des Anwendungs-

bereichs der europäischen Zinsrichtlinie auf alle Kapi-
die Hinzurechnungsbesteuerung über reine Miss-
brauchsfälle hinaus wieder anwendbar wird;

Drucksache 17/14185 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

c) einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem

– die beschränkte Steuerpflicht für geleistete Zah-
lungen an Gesellschaften in Steueroasen erweitert
wird, um es insbesondere ausländischen Kon-
zernen – über die Hinzurechnungsbesteuerung hi-
naus – zu erschweren, Gewinne mit einem unmit-
telbaren Bezug zu Deutschland in Steueroasen zu
verlagern;

– die Lücken bei der Hinzurechnungsbesteuerung
ausländischer Familienstiftungen geschlossen wer-
den;

7. dem Prinzip „Gleiche Regulierung bei gleichem Ge-
schäft“ auch im Schattenbankensektor weltweit Geltung
zu verschaffen und Infektionskanäle im deutschen und im
europäischen Bankensektor zu schließen. Sie soll sich für
eine umfängliche und schnellstmögliche Konkretisierung
und Umsetzung der Initiativen des Financial Stability
Board und der Europäischen Kommission einsetzen und
hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen. Hierzu zählt insbe-
sondere,

a) die Transparenz auf den Finanzmärkten zu erhöhen.
Die geplante Verwendung einer eindeutigen Iden-
tifikationskennung für Finanzmarktakteure und die
Verpflichtung zur Registrierung von Transaktionen in
Registern muss über Derivate hinaus auch für alle
weiteren Finanztransaktionen gelten, aus denen Risi-
ken für die Finanzstabilität erwachsen können, insbe-
sondere für Wertpapierpensionsgeschäfte;

b) die Ansteckungsgefahren für das Bankensystem zu
verringern. Risikoreiche Finanzbeziehungen zwi-
schen Kredit- und Einlagebanken und Schattenbanken
müssen stärker begrenzt werden. Das derzeit von der
Bundesregierung geplante Verbot umfasst nur Kredit-
und Garantiegeschäfte mit Hedge-Fonds oder gehe-
belten Investmentfonds und ist daher unzureichend.

Zu Buchstabe d

Der Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag beschlie-
ßen soll,

I. festzustellen, dass nach einer Studie für das Europäische
Parlament Deutschland jährlich Steuereinnahmen von 150
Mrd. Euro durch Steuerflucht und Steuervermeidung ent-
gehen – in der gesamten EU rund 1 Bio. Euro. Dafür verant-
wortlich sind auch Steuergestaltungsmöglichkeiten trans-
national agierender Konzerne. Der Antrag der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht weiterhin vor,
dass der Deutsche Bundestag beschließen soll festzustellen,
dass Hintergrund, Analyse und Handlungsoptionen für die
Schaffung von Transparenz bei Steuerzahlungen multinatio-
naler Unternehmen und die Einführung eines Country-by-
Country-Reporting in Deutschland und Europa gemäß der im
Antrag enthaltenen Formulierung zu beschreiben sind;

II. die Bundesregierung aufzufordern,

– einen Gesetzentwurf zur Einführung der länderbezoge-

• alle Unternehmen einbezieht, die gemäß § 267 Absatz 3
des Handelsgesetzbuchs als große Kapitalgesellschaf-
ten gelten oder dem Publizitätsgesetz unterliegen, so-
dass kleine und mittlere Unternehmen ausgenommen
sind, und

• diese Unternehmen zur Offenlegung ihrer Steuerzah-
lungen, Gewinne, Umsätze, Beschäftigten und Kapi-
talbestände nach Ländern verpflichtet;

– sich im Europäischen Rat sowie im Trilog mit dem Euro-
päischen Parlament und der EU-Kommission initiativ da-
für einzusetzen, auch auf EU-Ebene zeitnah dieses Coun-
try-by-Country-Reporting für alle Branchen einzuführen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 88. Sitzung am 26. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE. Annahme.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
142. Sitzung am 26. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE. Annahme.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
127. Sitzung am 26. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE. Annahme.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2013 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. Annahme.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE. Ablehnung.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 93. Sitzung am 26. Juni 2013
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Zu Buchstabe c

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 142. Sitzung
am 26. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
nen Berichterstattung (Country-by-Country-Reporting)
für deutsche Unternehmen vorzulegen, der

Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/14185

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 127. Sit-
zung am 26. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE. Ablehnung.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 93. Sitzung am 26. Juni 2013
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

Zu Buchstabe d

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 142. Sitzung
am 26. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 110. Sitzung am 26. Juni 2013 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/13704 sowie die Anträge auf den Drucksachen 17/12819,
17/13716 und 17/13717 in seiner 144. Sitzung am 12. Juni
2013 erstmalig beraten und die Beratung in seiner 146. Sit-
zung am 26. Juni 2013 abgeschlossen.

Zu Buchstabe a

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs auf Druck-
sache 17/13704.

Zu Buchstabe b

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 17/12819.

Zu Buchstabe c

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-

Zu Buchstabe d

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/13717.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP begrüß-
ten das vorliegende Gesetz zu dem Abkommen vom 31. Mai
2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den
Vereinigten Staaten von Amerika. Damit werde eine ein-
seitige Initiative des amerikanischen Kongresses aufgegrif-
fen und auf eine völkerrechtliche Grundlage gestellt. So
werde ein weitgehend automatischer Informationsaustausch
in Steuerfragen mit den USA erreicht. Man verfolge das Ziel,
dass dieser automatische Informationsaustausch in Umfang
und Qualität möglichst bald symmetrisch zwischen beiden
Vertragsparteien gestaltet werden könne. Der mit dem
FATCA eingeschlagene Weg sei richtig, um Fortschritte bei
der internationalen Besteuerungspraxis und der Bekämpfung
von grenzüberschreitender Steuerhinterziehung zu erzielen.
Bei der konkreten Umsetzung der Abkommens müsse aber
darauf geachtet werden, dass die betroffenen Finanzinstitute,
denen die FATCA-Konformität bescheinigt werde, keinen
übermäßigen Anforderungen ausgesetzt seien.

Die Anträge der Fraktion der SPD und der gemeinsame An-
trag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
seien von Aktionismus im Wahlkampf geprägt. Zum Coun-
try-by-Country-Reporting wie es im gemeinsamen Antrag
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor-
geschlagen werde, betonten die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP, man müsse entscheiden, ob man die
Grundsätze des Steuergeheimnisses komplett über Bord wer-
fen wolle, indem man die Daten öffentlich verfügbar mache.
Man halte dies für den falschen Weg. In anderen Bereichen
werde Datenschutz von allen Parteien hochgehalten. In die-
sem Fall, wo angeblich „böse“ Steuergestaltung betroffen
sei, werde der Datenschutz aber gering geachtet. Die öffent-
liche Einschätzung der „Fairness“ der Steuerlast eines Unter-
nehmens sei durchaus subjektiv. Die Öffentlichkeit sei nicht
besser geeignet als die Finanzverwaltung, um Daten aus
einem Country-by-Country-Reporting auszuwerten und re-
levante Tatbestände zu identifizieren. In der Öffentlichkeit
würden solche Informationen zumeist selektiv behandelt,
Beispiele herausgegriffen und Einzelfälle angeprangert. Der
bewährten Gleichbehandlung durch die Finanzbehörden sei
in diesem Fall der Vorzug zu geben.

Die Fraktion der SPD betonte, sie stimme dem Gesetzent-
wurf der Koalitionsfraktionen zu, wenn auch bei einzelnen
Punkten schweren Herzens. Der durch die FATCA-Gesetz-
gebung in den USA angestoßene Prozess einer Vertiefung
und Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs
in Steuerfragen gehe in die richtige Richtung. Insbesondere
vor dem Hintergrund des von der Fraktion der SPD abge-
lehnten, gescheiterten Steuerabkommens mit der Schweiz
begrüße man den nun eingeschlagenen Weg. Man habe be-
reits in der Vergangenheit angemahnt, auch Deutschland
müsse sich bezüglich des automatischen Informationsaus-
tauschs am Niveau von FATCA orientieren. Deshalb wäre es
inkonsistent, wegen einzelner Kritikpunkte den vorliegenden
Gesetzentwurf nun abzulehnen.
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 17/13716.

Die Asymmetrie der ausgetauschten Informationen sei pro-
blematisch. Man sollte darauf achten, dass die USA nicht

nen. Es sei allerdings zweifelhaft, dass die USA akzeptieren
würden, wenn bestimmte Informationen aufgrund deutscher
Gesetzgebung nicht lieferbar wären. Die US-amerikanischen
Partner würden in diesen Fragen gerne die Richtung vorge-
ben. Das Gleiche beanspruche man allerdings für sich selbst,
so dass ein noch intensiverer Austausch mit den Parlamenta-
riern im US-Kongress in diesen Fragen wichtig sei.

Zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte die Fraktion der SPD,
auch die G8 habe sich für die Einführung eines Country-by-
Country-Reporting ausgesprochen. Es sei lediglich offen, ob
die Finanzbehörden allein oder auch die Öffentlichkeit Zu-
griff auf die Daten bekommen sollten. 2007 sei das Gesetz
über elektronische Handelsregister und Genossenschafts-
register sowie das Unternehmensregister (EHUG) erlassen
worden. Demnach seien bereits mehr als eine Million Unter-
nehmen von einer Offenlegungspflicht betroffen. Der einzige
zusätzliche Schritt, den man darüber hinaus fordere, wäre,
diese Informationen länderspezifisch zur Verfügung zu stel-
len, um die Transparenz deutlich zu erhöhen.

Die Fraktion DIE LINKE. erinnerte, sie habe bereits im
April einen Antrag „Steueroasen trockenlegen – offshore
und hierzulande“ (Drucksache 17/13129) vorgelegt und sich
darin positiv auf FATCA bezogen. Die in den Verhandlungen
mit den USA erreichte Umsetzung im vorliegenden Abkom-
men sei aber unzureichend. Die Bundesregierung sei auch
dafür verantwortlich, da sie im Gegensatz zu den USA Reste
des Bankgeheimnisses wahren wolle. Die Banken fungierten
über die Abgeltungsteuer weiterhin als Vollzugsorgane für
die Steuererhebung. Es sei blauäugig zu glauben, die Banken
würden in dieser Hinsicht zufriedenstellend arbeiten. Die
aktuellen Erkenntnisse zum Dividendenstripping zeigten das
Gegenteil. Die USA seien hingegen an einer lückenlosen
Aufklärung von Transaktionen ihrer Steuerpflichtigen in-
teressiert und wollten grenzüberschreitende Verschleierungs-
aktivitäten aufdecken.

Die Perspektive der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage
in den USA, um die im Abkommen angelegte Asymmetrie
im Informationsaustausch zu beseitigen, sei vage. Dabei sei
Delaware als Steueroase ein wichtiger Teil des Problems.

Die Verhandlungsergebnisse der Bundesregierung mit den
USA seien zwar mangelhaft, die Richtung des Abkommens
stimme allerdings. Der Antrag der Fraktion der SPD zur Be-
kämpfung der aggressiven Steuerplanung sei sehr allgemein
gehalten. Konkret Neues sei im Antrag nicht zu finden. Der
zweite Antrag der Fraktion der SPD zur Verhinderung globa-
ler Steuergestaltung sei an einigen Stellen zwar konkreter,

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte zum
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, man stehe in der
Folge der amerikanischen FATCA-Gesetzgebung vor einer
wesentlichen Stufe auf dem Weg in Richtung eines auto-
matischen Informationsaustauschs über die europäischen
Grenzen hinweg. FATCA habe auch den innereuropäischen
Prozess in Fragen des steuerlichen Informationsaustauschs
beschleunigt. Diesen Schritt bewerte man grundsätzlich als
sehr positiv. Es gebe natürlich noch kritische Fragen wie
z. B. die notwendige Erhöhung der Transparenz im Fall
Delaware, insbesondere beim Thema der Trusts.

Die innenpolitische Situation in den USA mit einer repu-
blikanischen Mehrheit im Kongress sei zwar schwierig in
Bezug auf die Perspektiven eines symmetrischen Informa-
tionsaustauschs. Bei Verhandlungen mit souveränen Staaten
müsse den internen Abstimmungsprozessen allerdings Rech-
nung getragen werden. Dabei müsse auch beachtet werden,
dass die USA ein Hafen für Geldströme aus Südamerika
seien. Diese Gelder würden u. a. in Florida angelegt. Es gebe
ein großes Interesse der USA, diese Funktion als Hafen für
Gelder aus Südamerika aufrechtzuerhalten, um damit den
Einfluss auf diese Region zu bewahren. Die Situation in den
USA sei also zusätzlich vom Verhältnis des Landes mit den
anderen Staaten des amerikanischen Kontinents geprägt.

Die beiden Anträge der Fraktion der SPD seien zwar allge-
mein gehalten, allerdings sollten die Inhalte für alle Frak-
tionen zustimmungsfähig sein. Angesichts der einschlägigen
Äußerungen der Bundesregierung gelte dies auch für die
Koalitionsfraktionen. Es wäre wichtig, deutlich zu machen,
dass in diesen Fragen alle Fraktionen an einem Strang zie-
hen.

Zum gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN betonte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, tatsächlich werfe die Frage des Country-by-
Country-Reporting eine Grundsatzfrage bezüglich des Steu-
ergeheimnisses auf. Entweder halte man am Steuergeheimnis
für Unternehmen explizit fest oder man entscheide sich dafür,
dass die Berichtspflichten von Unternehmen erweitert wür-
den – auf soziale, ökologische und eben auch auf Kompo-
nenten der Steuertransparenz. Sicherlich müsse genau geprüft
werden, was Gegenstand der Berichtspflichten sein solle, ins-
besondere bei kleineren und mittleren Unternehmen. Der
vorliegende Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN mache klar, dass dabei differenziert vorge-
gangen werden müsse. Nichtsdestotrotz stehe eine Grund-
satzentscheidung bezüglich des Country-by-Country-Repor-
ting an.

Berlin, den 26. Juni 2013

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Lothar Binding (Heidelberg)
Berichterstatter

Dr. Daniel Volk
Berichterstatter
Drucksache 17/14185 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

weiterhin einseitig internationale Vorgaben machen könnten.
Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass ein symmetrischer
Informationsaustausch aufgrund der nationalen Gesetzes-
lage in den USA momentan nicht möglich sei. Vergleichba-
res hätte theoretisch auch in Deutschland der Fall sein kön-

aber insgesamt nicht ausreichend und etwas selbstverliebt.
Der gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN sei so formuliert, dass man die Forderun-
gen mittragen könne. Der enthaltene Vorschlag zum Coun-
try-by-Country-Reporting sei sinnvoll und umsetzbar.
Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter

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