Vom 17. Juni 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14036
17. Wahlperiode 17. 06. 2013
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
a) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9746 –
Unseriöses Inkasso zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher stoppen
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Ingrid Hönlinger, Jerzy
Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11837 –
Unseriöses Inkasso eindämmen
A. Problem
Zu Buchstabe a
Die Antragsteller zielen auf eine Feststellung des Deutschen Bundestages, dass
unseriöses Inkasso und hohe Inkassogebühren seit langem eine Plage für Ver-
braucherinnen und Verbraucher seien. Trotz der bekannten, oft rechtlich frag-
würdigen Methoden nicht weniger Inkassofirmen seien bisher erst zwei Inkasso-
zulassungen aufgrund verbraucherschädigender Geschäftspraxis entzogen wor-
den. Die Bundesregierung habe das Problem jahrelang ignoriert.
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, umgehend einen Gesetzentwurf
vorzulegen, mit dem im Wesentlichen
– Inkassokosten an die Höhe der Hauptforderung gekoppelt werden sollen,
– Inkassounternehmen dazu verpflichtet werden sollen, Verbraucher über die
Hauptforderung und weitere zahlungsrelevante Umstände zu informieren,
– eine bundesweit tätige Verbraucherschutzbehörde geschaffen werden soll, die
unter anderem die zugelassenen Inkassounternehmen und verbraucherschä-
digende Geschäftspraktiken überwacht,
– sichergestellt werden soll, dass Inkassogenehmigungen nur nach behördlicher
Prüfung erteilt werden,
– Instrumente zur Sanktionierung unseriösen Inkassos eingeführt werden sollen
und
– die Verbraucherzentralen rechtlich und finanziell gestärkt werden sollen.
Drucksache 17/14036 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Zu Buchstabe b
Die Antragsteller zielen auf eine Feststellung des Deutschen Bundestages, dass
unseriöse Geschäftspraktiken von Inkassodiensten ein großes Ärgernis für Ver-
braucher und Verbraucherinnen seien. Immer wieder versuchten Inkassounter-
nehmen, unberechtigte Forderungen einzutreiben, völlig überzogene Gebühren
zu verlangen oder wendeten bedenkliche Methoden an. Inkassodienstleister seien
nicht dazu verpflichtet, über die Gläubiger der Forderung und den der Forderung
zugrunde liegenden Vertrag zu informieren. Sanktionierungsinstrumente fehlten
jedoch und die Aufsicht über Inkassodienste sei zersplittert. Die Bundesregie-
rung habe es bislang versäumt, gegen dieses Problem anzugehen.
Die Bundesregierung soll im Wesentlichen aufgefordert werden,
– umgehend einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Inkassokostenordnung
vorzulegen,
– die Darlegungs- und Informationspflichten von Inkassodienstleistern detail-
liert festzulegen,
– für Verstöße gegen die Regelungen für Inkassodienstleister einen abgestuften
Sanktionskatalog zu schaffen,
– die Höhe des möglichen Bußgelds bei Verstößen gegen die Regelungen für
Inkassodienstleister auf 100 000 Euro zu erhöhen,
– gemeinsam mit den Ländern die Einführung einer Aufsicht auf Länderebene
zu prüfen und
– die unabhängige Marktbeobachtung zur Identifizierung und Veröffentlichung
unseriöser Geschäftspraktiken durch die Verbraucherzentralen zu stärken.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9746 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/11837 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
C. Alternativen
Zu Buchstabe a
Annahme des Antrags.
Zu Buchstabe b
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14036
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 17/9746 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 17/11837 abzulehnen.
Berlin, den 12. Juni 2013
Der Rechtsausschuss
Halina Wawzyniak
Stellvertretende
Vorsitzende
Marco Wanderwitz
Berichterstatter
Marianne Schieder (Schwandorf)
Berichterstatterin
Stephan Thomae
Berichterstatter
Jens Petermann
Berichterstatter
Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
Dr. Bernd Nauen Rechtsanwalt, Zentralverband
braucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 17/11837
in seiner 96. Sitzung am 12. Juni 2013 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
der Deutschen Werbewirtschaft
e. V., Berlin
Prof. Dr. Jan Bernd Rechtsanwalt, Fachanwalt für
Nordemann, LL. M. Urheber- und Medienrecht,
Drucksache 17/14036 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Marco Wanderwitz, Marianne Schieder (Schwandorf),
Stephan Thomae, Jens Petermann und Ingrid Hönlinger
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksa-
che 17/9746 in seiner 184. Sitzung am 14. Juni 2012 be-
raten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Be-
ratung sowie an den Finanzausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie und den Ausschuss für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Mitbera-
tung überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksa-
che 17/11837 in seiner 214. Sitzung am 13. Dezember
2012 beraten und an den Rechtsausschuss zur federfüh-
renden Beratung sowie an den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Mitberatung
überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Finanzausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/9746 in seiner 144. Sitzung am 12. Juni 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN deren Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 17/9746 in seiner 108. Sitzung am
12. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 17/9746 in
seiner 96. Sitzung am 12. Juni 2013 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren
Ablehnung.
Zu Buchstabe b
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss
Zu den Buchstaben a und b
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/9746
in seiner 95. Sitzung am 17. Oktober 2012 anberaten und be-
schlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Der Ausschuss hat die Beratung der Vorlagen auf den Druck-
sachen 17/9746 und 17/11837 in seiner 112. Sitzung am
16. Januar 2013 vertagt. In seiner 114. Sitzung am 30. Ja-
nuar 2013 hat er beschlossen, die Vorlage auf Drucksache
17/11837 in die zur Vorlage auf Drucksache 17/9746 be-
schlossene öffentliche Anhörung einzubeziehen. Die Anhö-
rung hat er in seiner 133. Sitzung am 15. Mai 2013 durchge-
führt. An dieser Anhörung haben folgende Sachverständige
teilgenommen:
Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld,
Fakultät für Rechtswissen-
schaft, Lehrstuhl Bürgerliches
Recht, Europäisches Privat-
recht, Handels- und Wirt-
schaftsrecht sowie Rechts-
vergleichung Forschungsstelle
für Immobilienrecht
Sebastian Bergau Constantin Film, München
Prof. Dr. Joachim Richter am Bundesgerichtshof
Bornkamm Karlsruhe,
Vorsitz im I. Zivilsenat
Lina Ehrig Referentin für Telekommuni-
kation, Post und Medien,
Verbraucherzentrale Bundes-
verband e. V., Berlin
Frank-Michael Goebel Richter am Oberlandesgericht
Koblenz
Birgit Höltgen Rechtsanwältin, Verbraucher-
zentrale Nordrhein-Westfalen,
e. V., Düsseldorf
Iwona Husemann Rechtsanwältin, Verbraucher-
zentrale Nordrhein-Westfalen
e. V., Gruppe Verbraucherrecht,
Düsseldorf
Dr. Mirko Möller, LL. M. Rechtsanwalt, Bundesrechts-
anwaltskammer, Berlin
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. deren Ablehnung.
Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz, Berlin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14036
Kirsten Pedd Rechtsanwältin, BDIU Bundes-.
verband Deutscher Inkasso-
Unternehmen e. V., Berlin
Ralf Prehn Bundesverband Informations-
wirtschaft, Telekommunikation
und neue Medien (BITKOM)
e. V., Vorsitzender des Arbeits-
kreises Wettbewerbs- und Ver-
braucherrecht, Berlin
Christian Solmecke Rechtsanwalt, Köln
Michael Weinreich arvato infoscore GmbH,
Vorsitzender der Geschäfts-
führung arvato infoscore und
Mitglied des Vorstands arvato
AG, Baden-Baden
Dr. Boris Wita Verbraucherzentrale
Schleswig-Holstein e. V.
Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das
Protokoll der 133. Sitzung am 15. Mai 2013 mit den an-
liegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwie-
sen.
Zur Beratung der Vorlagen haben dem Rechtsausschuss
mehrere Petitionen vorgelegen.
Zu Buchstabe a
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/9746 in seiner 139. Sitzung am 12. Juni 2013 abschlie-
ßend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deren Ablehnung.
Zu Buchstabe b
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/11837 in seiner 139. Sitzung am 12. Juni 2013 abschlie-
ßend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen SPD und DIE LINKE. deren Ablehnung.
Berlin, den 12. Juni 2013
Marco Wanderwitz
Berichterstatter
Marianne Schieder (Schwandorf)
Berichterstatterin
Stephan Thomae
Berichterstatter
Jens Petermann
Berichterstatter
Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin