BT-Drucksache 17/13958

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/13058, 17/13618, 17/13957 - Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - ASchulG)

Vom 12. Juni 2013


Bericht der Abgeordneten Herbert Frankenhauser, Klaus Brandner, Dr. h. c. Jürgen Koppelin,
Michael Leutert und Sven-Christian Kindler

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Förderung der
Deutschen Auslandsschulen entsprechend der Entschlie-
ßung des Deutschen Bundestages vom 30. Mai 2008 zu ge-
stalten. Die Finanzierung soll für voll ausgebaute Deutsche
Auslandsschulen mit konstant hohen Abschlusszahlen als
gesetzliche Leistung erfolgen.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Auswärtigen
Ausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Das Gesetz führt in der Summe nicht zu Mehrausgaben und

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Keiner.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Reduzierung des Aufwandes für den Bund um jährlich
41 000 Euro. Einmaliger Umstellungsaufwand für den Bund
von 123 000 Euro verteilt auf drei Jahre.

Weitere Kosten
(Auslandsschulgesetz – ASchulG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13958
17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/13058, 17/13618, 17/13957 –

Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen
kann daher innerhalb der bisherigen Ausgabenansätze des
Kapitels 05 04 Titelgruppe 02 (Schulfonds) finanziert
werden. Den zusätzlichen Kosten für den gesetzlichen För-
deranspruch in Höhe von rund 126 Mio. Euro stehen Ein-
sparungen in gleicher Höhe im Bereich der Zuwendungs-
förderung gegenüber. Aufgrund des mehrjährigen Förder-
zeitraums sind Verpflichtungsermächtigungen mit entspre-
chenden Verfügungszeiträumen vorzusehen.

Keine.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar.

H. Heene
ese
Drucksache 17/13958 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Auswär-
tigen Ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Herbert Frankenhauser
Berichterstatter

Klaus Brandner
Berichterstatter

Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter
mann

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