Vom 12. Juni 2013
Bericht der Abgeordneten Herbert Frankenhauser, Klaus Brandner, Dr. h. c. Jürgen Koppelin,
Michael Leutert und Sven-Christian Kindler
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Förderung der
Deutschen Auslandsschulen entsprechend der Entschlie-
ßung des Deutschen Bundestages vom 30. Mai 2008 zu ge-
stalten. Die Finanzierung soll für voll ausgebaute Deutsche
Auslandsschulen mit konstant hohen Abschlusszahlen als
gesetzliche Leistung erfolgen.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Auswärtigen
Ausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Das Gesetz führt in der Summe nicht zu Mehrausgaben und
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Reduzierung des Aufwandes für den Bund um jährlich
41 000 Euro. Einmaliger Umstellungsaufwand für den Bund
von 123 000 Euro verteilt auf drei Jahre.
Weitere Kosten
(Auslandsschulgesetz – ASchulG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13958
17. Wahlperiode 12. 06. 2013
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/13058, 17/13618, 17/13957 –
Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen
kann daher innerhalb der bisherigen Ausgabenansätze des
Kapitels 05 04 Titelgruppe 02 (Schulfonds) finanziert
werden. Den zusätzlichen Kosten für den gesetzlichen För-
deranspruch in Höhe von rund 126 Mio. Euro stehen Ein-
sparungen in gleicher Höhe im Bereich der Zuwendungs-
förderung gegenüber. Aufgrund des mehrjährigen Förder-
zeitraums sind Verpflichtungsermächtigungen mit entspre-
chenden Verfügungszeiträumen vorzusehen.
Keine.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar.
H. Heene
ese
Drucksache 17/13958 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Auswär-
tigen Ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.
Berlin, den 12. Juni 2013
Der Haushaltsausschuss
Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende
Herbert Frankenhauser
Berichterstatter
Klaus Brandner
Berichterstatter
Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Berichterstatter
Michael Leutert
Berichterstatter
Sven-Christian Kindler
Berichterstatter
mann