BT-Drucksache 17/13936

zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Drucksache 17/5200 - Tätigkeitsbericht 2009 und 2010 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - 23. Tätigkeitsbericht -

Vom 12. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13936
17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit
– Drucksache 17/5200 –

Tätigkeitsbericht 2009 und 2010 des Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
– 23. Tätigkeitsbericht –

A. Problem

Der 23. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI) stellt die Arbeitsschwerpunkte einschließlich der
Kontrollergebnisse öffentlicher Stellen in den Jahren 2009 und 2010 über-
blicksartig dar. Das Interesse an datenschutzrechtlichen Themen nehme stark
zu. Es bedürfe einer Modernisierung des Datenschutzrechts angesichts der Ver-
änderung alter Geschäftsmodelle sowie des Entstehens neuer Dienste. Auch die
europäischen Entwicklungen mit dem Datenschutz-Grundrecht sowie den dis-
kutierten Rechtsentwürfen seien zu berücksichtigen.

Weitere Schwerpunkte setzt der Bericht bei gesetzgeberischen Maßnahmen im
Bereich der inneren Sicherheit, des technologischen Datenschutzes und des Da-
tenschutzes im Internet.

B. Lösung

Einstimmige Annahme einer Entschließung und Kenntnisnahme der
Unterrichtung.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Drucksache 17/13936 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 17/5200 folgende Entschließung
anzunehmen:

„1. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass sich die Europäische Kommission
zum Ziel gesetzt hat, das europäische Datenschutzrecht von 1995 den He-
rausforderungen der Informationsgesellschaft entsprechend zu modernisie-
ren. Der von der Kommission am 25. Januar 2012 vorgelegte Vorschlag für
eine Datenschutz-Grundverordnung ist nach Ansicht des Deutschen Bun-
destages eine große Chance, um das Datenschutzrecht innerhalb der Euro-
päischen Union auf einem hohen Niveau zu harmonisieren.

Der Deutsche Bundestag unterstützt die dort enthaltenen Ansätze, den
Anwendungsbereich des europäischen Datenschutzrechts auf außereuropä-
ische Unternehmen nach dem Marktortprinzip zu erstrecken, die Betroffe-
nenrechte zu stärken, den technologischen Datenschutz stärker zu veran-
kern und eine unabhängige Datenschutzaufsicht zu gewährleisten. Zu-
gleich betont der Deutsche Bundestag, dass ein modernes Datenschutz-
recht hinreichend zwischen den unterschiedlichen Risiken für das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen unterscheiden sollte.
Der Deutsche Bundestag betont zudem, dass auch künftig sachgerechte
Differenzierungen zwischen dem öffentlichen und nichtöffentlichen Be-
reich erforderlich sein können.

In vielen Detailfragen, wie z. B. im Bereich der sensiblen Daten, bei dele-
gierten Rechtsakten, bei der Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauf-
tragen, der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht, aber auch von Ele-
menten der Selbstregulierung sollten noch Beratungen erfolgen sowie na-
tionale Spielräume und bewährte, datenschutzfreundlichere Regelungen
erhalten bleiben.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich konstruktiv
in die Verhandlungen im Rat einzubringen, sich für einen zügigen Ab-
schluss und für eine Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts
auf hohem Niveau einzusetzen.

2. Der Deutsche Bundestag bekräftigt seine schon in der Entschließung zum
22. Tätigkeitsbericht geäußerte Auffassung, dass vor dem Hintergrund des
besonderen Gefährdungspotentials von Profilbildungen, diese nur dann zu-
lässig sein dürfen, wenn sie durch eine entsprechende gesetzliche Grund-
lage erlaubt ist oder der Betroffene wirksam eingewilligt hat. Umfang,
Funktionsweise und Zweck sind hinreichend transparent zu machen. Der
Deutsche Bundestag sieht jedoch mit Sorge, dass nach wie vor die Forde-
rung, die der Deutsche Bundestag schon zum 22. Tätigkeitsbericht (Druck-
sache 17/4179, S. 2 Nummer 2) erhoben hat, Aktualität besitzt, wonach die
Sammlung personenbezogener Daten ohne Kenntnis der Betroffenen wie-
der zur Ausnahme werden muss. Der Deutsche Bundestag unterstreicht da-
her die Forderung an die Bundesregierung, sich im Zuge der Novellierung
des EU-Datenschutzrechts insbesondere dafür einzusetzen, dass den Ge-
fährdungen durch Profilbildungen effektiv begegnet wird. Dies kann bei-
spielsweise mit Hilfe von Anonymisierungen und Pseudonymisierungen
erfolgen. Die umfassende Information des Betroffenen und dessen Rechte

auf Auskunft, Löschung, Sperrung und Berichtigung müssen gewährleistet
werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13936

3. Der Deutsche Bundestag bekräftigt seine bereits in der Entschließung zum
22. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit vertretene Auffassung, dass Kinder und Jugendliche
vielfach die Konsequenzen und Risiken bei der Nutzung moderner Techni-
ken nicht erkennen oder nicht einschätzen können. Er sieht deshalb auch die
Notwendigkeit, dass für die Zukunft ein verstärktes Bemühen um Aufklä-
rung und Bildung im Bereich des Datenschutzes bei Kindern und Jugend-
lichen unabdingbar ist. Ebenso ist die Einwilligungsfähigkeit bei Kindern
bzw. Jugendlichen für Unternehmen bisher nur schwer feststellbar. Der
Deutsche Bundestag fordert daher in Anlehnung an seiner Forderung zum
22. Tätigkeitsbericht die Bundesregierung (Drucksache 17/4179, S. 3 Num-
mer 5) auf, zu überprüfen, inwieweit durch gesetzliche Vorgaben der Daten-
schutz von Kinder und Jugendlichen verbessert werden kann.

4. Der Deutsche Bundestag betont die Bedeutung einer unabhängigen Daten-
schutzkontrolle als wesentliche verfassungsrechtliche Voraussetzung für die
Gewährleistung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Deswegen misst er dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 9. März
2010 zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder in
der Bundesrepublik Deutschland große Bedeutung zu. Er begrüßt daher,
dass die Länder den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes weitgehend
gefolgt sind und ihre Datenschutzaufsichtsbehörden zwischenzeitlich unab-
hängig ausgestaltet haben. Der Deutsche Bundestag hält nach wie vor die
gesetzliche Unabhängigkeit aller Datenschutzbehörden für wünschenswert
(vgl. Drucksache 17/4179, S. 3 Nummer 8).

5. Der Deutsche Bundestag betont, dass die lückenlose datenschutzrechtliche
Kontrolle der Antiterrordatei ebenso wie der zwischenzeitlich geschaffe-
nen Datei zur Bekämpfung des Rechtsextremismus möglich sein muss. Der
Deutsche Bundestag begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner
Entscheidung vom 24. April 2013 gefordert hat, dass Zugriffe und Änderun-
gen im Datenbestand vollständig zu protokollieren und den Datenschutzbe-
auftragten in praktikabel auswertbarer Weise zur Verfügung zu stellen sind.
Er bekräftigt seine Forderung an die Bundesregierung, die datenschutzrecht-
liche Kontrolle durch die jeweils zuständigen Datenschutzbehörden zu er-
möglichen und so ein umfassendes und möglichst einheitliches und hohes
Datenschutzniveau zu gewährleisten. Der Deutsche Bundestag begrüßt die
zwischenzeitlich zwischen Bundeskriminalamt und dem Bundesbeauftrag-
ten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vereinbarten Verfah-
rensweisen zur Kontrolle der Antiterrordatei (ATD) und erwartet, dass diese
auch auf die Rechtsextremismusdatei übertragen werden. Der Deutsche
Bundestag begrüßt eine enge Zusammenarbeit des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit den Landesbeauftragen für
den Datenschutz, etwa bei der Abfrage der Protokolldaten, wie vom Bundes-
beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seiner Stel-
lungnahme vom 15. März 2012 zur öffentlichen Anhörung des Innenaus-
schusses des Deutschen Bundestages bereits angeregt.

Dabei darf es auch bei der besonders sensiblen Kontrolle von verdeckt
gespeicherten Daten keine Kontrolllücken geben, sondern es muss gewähr-
leistet sein, dass unter den Voraussetzungen des § 24 Absatz 4 des Bundes-
datenschutzgesetzes eine datenschutzrechtliche Kontrolle auch nachrichten-
dienstlicher Daten in der ATD gewährleistet ist. Der Deutsche Bundestag
betont, dass die unterschiedliche Kontrollkompetenz des Bundesbeauftrag-
ten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und den jeweiligen

Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht dazu führen darf, dass Daten
einer Kontrolle gänzlich entzogen werden.

Drucksache 17/13936 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

6. Der Deutsche Bundestag begrüßt es, dass durch die von der Bundesregie-
rung veranlasste Rückverlagerung der Anlagen zur Telekommunikations-
überwachung zu den Bedarfsträgern Bundeskriminalamt und Bundespoli-
zei die datenschutzrechtlichen Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftrag-
ten als erledigt angesehen werden können. Die Bundesregierung hat damit
dem Anliegen entsprochen, keine Dritten – wie in diesem Falle das Bun-
desverwaltungsamt – ohne Rechtsgrundlage mit dem Betreiben der
Telekommunikationsüberwachungsanlagen einzubeziehen.

7. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, Rechtsklarheit
zur Frage der datenschutzrechtlichen Prüfung und Vernichtung von elek-
tronischen und Papierakten nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz her-
beizuführen, um so nicht nur den erforderlichen datenschutzrechtlichen
Schutz, sondern auch die hierfür erforderliche Kontrolle durch den Bun-
desbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sicherzu-
stellen.

8. Mit der Änderung der Luftverkehrsordnung, die der Bundestag am 26. Ja-
nuar 2012 beschlossen hat, wurde auch eine datenschutzrechtliche Rege-
lung aufgenommen. Bei der Genehmigung des Aufstiegs von Drohnen ist
nun vorher eine datenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Damit hat der
Deutsche Bundestag einer Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragen
entsprochen. Für den Einsatz von Drohnen in unterschiedlichen Bereichen
empfiehlt der Deutsche Bundestag eine Prüfung möglicher gesetzlicher be-
reichsspezifischer Schutzvorkehrungen.

9. Die Steueridentifikationsnummer ist nur dann mit dem Recht auf informa-
tionelle Selbstbestimmung zu vereinbaren (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil
vom 18. Januar 2012 – II R 49/10), soweit sie ausschließlich für steuerliche
Zwecke verwendet wird. Dabei sind die hierdurch erfassten Daten auf ein
für steuerliche Zwecke unerlässliches Minimum zu beschränken.

Die einmalig vergebene und lebenslang geltende Steueridentifikations-
nummer kann zu Datenschutzrisiken führen. So könnte etwa bei Adoptio-
nen oder Personen, die dem Zeugenschutz unterfallen aufgrund der weiter
gültigen alten Steueridentifikationsnummer die frühere Identität zurück-
verfolgt werden. Die lebenslange Beibehaltung der Steueridentifikations-
nummer kann daher in Einzelfällen zu Schutzeinbußen führen, vor allem,
da eine weitreichende Streuung und Nutzung der Steueridentifikations-
nummer nicht gänzlich ausgeschlossen ist. Der Deutsche Bundestag for-
dert die Bundesregierung dazu auf, die Vergabe der Steueridentifikations-
nummer besonderen Schutzbedürfnissen anzupassen und eine Neuvergabe
in begründeten Fällen zu prüfen.

10. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung erneut auf, den da-
tenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Steuerverwaltung
in der Abgabenordnung festzuschreiben, der im Einklang mit dem Recht
auf informationelle Selbstbestimmung ein voraussetzungsloses Auskunfts-
recht des Steuerpflichtigen gewährleistet, soweit dies nicht laufende steu-
errechtliche Ermittlungen betrifft. Der Deutsche Bundestag hat dies be-
reits in seinen Entschließungen zum 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbe-
auftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache
16/4882, Nummer 10) und zum 21. Tätigkeitsbericht (Drucksache
16/12271, Nummer 5) gefordert und möchte daher dieser Forderung
gegenüber der Bundesregierung Nachdruck verleihen.
11. Der Deutsche Bundestag beobachtet sehr aufmerksam die Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte. Denn bereits in seiner Entschließung

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13936

zum 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit (Drucksache 16/4882) hatte er ein Höchstmaß
an Datenschutz als Voraussetzung für das Vertrauen in und die Akzeptanz
der Gesundheitskarte bei den Bürgerinnen und Bürgern und deren erfolg-
reiche Verbreitung gefordert und er hält auch weiterhin daran fest.

12. Der Deutsche Bundestag erkennt die Notwendigkeit an, die Kommunika-
tion zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern sowie zwi-
schen den Sozialversicherungsträgern untereinander zu erleichtern, um da-
mit den Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Leistungen schneller zu-
kommen zu lassen und zugleich überflüssige Bürokratie abzubauen. Wenn-
gleich der Bundesdatenschutzbeauftrage in seinem 21. Tätigkeitsbericht
dem Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) trotz einiger Bedenken
aufgrund der von ihm vorgeschlagenen Datenschutzmechanismen nicht
grundsätzlich widersprach, hat der Deutsche Bundestag mit Beschluss vom
29. September 2011 die Einrichtung des ELENA-Verfahrens nicht mehr
fortgeführt. Die anlasslos zentral gespeicherten Daten von Millionen Be-
schäftigten wurden zwischenzeitlich endgültig gelöscht. Der Deutsche
Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung sich dazu bekannt hat, keine
Lösungsansätze zu verfolgen, die eine vollständige oder teilweise Massen-
speicherung wie im ELENA-Verfahren vorsehen.

13. Intelligente Energienetze und -zähler können bei der Bewältigung der gro-
ßen Herausforderungen der Energiewende bei einer ressourcenschonen-
den, umweltfreundlichen, effizienten und nachhaltigen Produktion, Vertei-
lung und Nutzung von Energie einen Beitrag leisten. Die Energiewende
stellt zugleich auch für den Datenschutz eine große Herausforderung dar,
da gerade der häusliche Energieverbrauch umfassende Rückschlüsse auf
Lebensgewohnheiten zulässt. Um den „Gläsernen Stromverbraucher“ zu
verhindern, müssen technische Systeme und Verfahren so gestaltet sein,
dass der Grundsatz der Datensparsamkeit gewahrt bleibt, Erforderlichkeit,
Zweckbindung und Transparenz beachtet werden. Die Verbraucher sollen
die Hoheit über ihre Verbrauchsdaten behalten und die Vertraulichkeit so-
wie Manipulationssicherheit der Messeinrichtungen sowie der gesamten
Infrastruktur im Intelligenten Netz gewährleistet werden. Daher muss
durch umfassende bereichsspezifische Datenschutzregelungen sicherge-
stellt werden, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
gewährleistet wird.

Der Deutsche Bundestag begrüßt es, dass die Bundesregierung die mit der
Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 2011 gesetzten da-
tenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen durch die noch zu erarbeitenden
Rechtsverordnungen vervollständigt und durch die Entwicklung techni-
scher Richtlinien und Schutzprofile erste notwendige Schritt vollzogen hat.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den begonnenen
Dialog zu dem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnolo-
gie und dem Bundesdatenschutzbeauftragten erarbeiteten Schutzkonzept
zügig zu einem Abschluss zu bringen und damit ein zeitnahes Inkrafttreten
des Schutzkonzepts inklusive einer zugehörigen Technischen Richtlinie zu
ermöglichen.

14. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben bereits in der Vergan-
genheit die Bundesregierung aufgefordert, auch die Gewährleistung des
Daten- und Verbraucherschutzes bei der Nutzung von RFID-Technologie
sicherzustellen. Die fortschreitende Entwicklung und Verbreitung von
NFC-Technik (Near Field Communication) u. a. in Bezahl- und Kreditkar-

ten bietet Anlass, erneut diese Forderung aufzugreifen. Schließlich kann
die Verwendung von Funkchips zur kontaktlosen Kommunikation auch zu

Drucksache 17/13936 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

einem unentdeckten und ungewollten Auslesen von letzten Transaktionen
von Bezahlkarten führen, wenn nicht entsprechende Sicherheitsstandards
(z. B. Verschlüsselungen) etabliert werden. Ein Höchstmaß an Datensicher-
heit ist daher zu gewährleisten. Anbieter und Betreiber von RFID-gestütz-
ten Verfahren sollten hierfür Datenschutzfolgeabschätzungen (Privacy
Impact Assessments) durchführen. Darüber hinaus ist der Schutz des Ver-
brauchers sicherzustellen und die Erstellung von Konsumprofilen ohne
vorhergehende informierte Einwilligung zu verhindern.

Der Deutsche Bundestag fordert deshalb, dass bei Einführung entsprechen-
der flächendeckender NFC-Systeme den Kunden für die Funkchips die
Wahlmöglichkeit für eine Aktivierung/Deaktivierung eingeräumt wird und
die letzten Transaktionen nur für diesen selbst auslesbar sind. Dabei ist si-
cherzustellen, dass Anbieter von Bezahl- und Kreditkarten mit NFC ent-
sprechende Sicherheitsfunktionen zum Schutz der Privatsphäre in ihre Be-
zahlkarten und Systeme einbauen. Zudem stellt der Deutsche Bundestag
fest, dass die Betreiber entsprechender Bezahlsysteme, die Selbstbestim-
mung der Nutzer und das Prinzip der Datensparsamkeit bereits in ihren
technischen Systemen selbst zu wahren haben. Insbesondere ist der Ausle-
sevorgang so auszugestalten, dass der Nutzer von diesem Kenntnis erlangt
bzw. die Möglichkeit zur Kenntniserlangung erhält. Der Deutsche Bundes-
tag regt zudem an, die Grundsätze des Privacy by design bereits bei der
Entwicklung der Systeme zu berücksichtigen.

15. Der Deutsche Bundestag unterstützt das Europäische Parlament in seinem
Bemühen, die datenschutzrechtliche Kontrolle des SWIFT-Abkommens
(TFTP) zwischen EU und USA sicherzustellen. Mit Bedenken sieht der
Deutsche Bundestag, dass der eigentliche Wächter über die abkommens-
konforme Übermittlung der Finanzdaten – Europol – gleichzeitig Ermitt-
lungsbehörde ist und damit die Möglichkeit besteht, dass Europol ein
Eigeninteresse an der Übermittlung der Daten an die USA haben kann.

Er fordert die Bundesregierung auf, sich in der EU dafür einzusetzen, dass
die parlamentarische Kontrolle auch durch die nationalen Parlamente im
Bezug auf die Umsetzung des Abkommens gewahrt wird. Die Kontrollbe-
richte der Gemeinsamen Kontrollinstanz Europol (GKI) sind daher dem
Deutschen Bundestag in dessen Geheimschutzstelle zur Einsichtnahme
durch die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu
übermitteln.

16. Die sich verstärkende internationale polizeiliche und justizielle Zusam-
menarbeit setzt auf europäischer und internationaler Ebene eine Erhöhung
des Datenschutzniveaus in diesem Bereich voraus. Der Deutsche Bundes-
tag erwartet daher, dass sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen
im Rat der Europäischen Union dafür einsetzt, ein hohes Niveau auch bei
Abkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten sicherzustellen. Im
Hinblick auf die Abkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten mit
den USA hatte der Deutsche Bundestag schon in seiner Entschließung zum
vergangenen Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Daten-
schutz und die Informationsfreiheit Zurückhaltung bei Umfang der zu
übermittelnden Daten und der Speicherdauer angemahnt und auf eine
strenge Zweckbindung besonderen Wert gelegt (Drucksache 17/4179,
S. 4). Der Deutsche Bundestag sieht insbesondere nach dem Abschluss des
neuen Abkommens zur Übermittlung von Flugpassagierdaten in die USA
Anlass, diese Forderungen zu wiederholen.
Der Deutsche Bundestag wird die Verhandlungen von Abkommen mit
Drittstaaten, die den Austausch personenbezogener Daten zum Gegenstand

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13936

haben, weiter aufmerksam verfolgen und auf eine Einhaltung der euro-
päischen Datenschutzvorschriften hinwirken.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf,
sich in der Europäischen Union für den Fall eines EU-Rechtsakts über die
Speicherung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten)
dafür einzusetzen, dass die Grundsätze des nationalen und europäischen
Datenschutzrechts einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung,
insbesondere des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Ge-
richtshofes, gewahrt bleiben.“

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter

entwicklung, den Ausschuss für Tourismus und den Aus-
schuss für Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Petitionsausschuss hat in seiner 88. Sitzung am
12. Juni 2013 einstimmig empfohlen, die Unterrichtung zur
Kenntnis zu nehmen.

Der Sportausschuss hat in seiner 80. Sitzung am 12. Juni
2013 einstimmig Kenntnisnahme der Unterrichtung sowie
die Annahme der Entschließung empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 139. Sitzung am 12. Juni
2013 einstimmig empfohlen, die Unterrichtung zur Kennt-
nis sowie die Entschließung anzunehmen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 144. Sitzung am 12. Juni
2013 einstimmig Kenntnisnahme der Unterrichtung emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 96. Sitzung am 12. Juni 2013
einstimmig Kenntnisnahme der Unterrichtung empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
138. Sitzung am 12. Juni 2013 einstimmig empfohlen, die
Unterrichtung zur Kenntnis sowie die Entschließung anzu-
nehmen.

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 144. Sitzung am
12. Juni 2013 Kenntnisnahme der Unterrichtung empfohlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner
90. Sitzung am 12. Juni 2013 einstimmig Kenntnisnahme
der Unterrichtung und Annahme der Entschließung empfoh-
len.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 111. Sitzung am 12. Juni
2013 den 23. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ab-
schließend beraten und hierzu einstimmig die aus der Be-
schlussempfehlung ersichtliche Entschließung gefasst. Zu
der Unterrichtung durch den BfDI auf Drucksache 17/5200
hat die Bundesregierung eine Stellungnahme abgegeben,
die bei den Beratungen als Ausschussdrucksache 17(4)422
vorlag.

Die Berichterstatter haben in Berichterstattergesprächen die
Beratungen im Innenausschuss vorbereitet. Die Fraktionen
betonen ihren Grundkonsens zum Datenschutz, der durch
den gemeinsamen Entschließungsantrag, der naturgemäß
ein Kompromiss sei, unterstrichen werde. Die Bundesregie-
rung müsse sich bei den Beratungen über die europäische
Datenschutz-Grundverordnung auf einen – wie es in der
Entschließung zum Ausdruck kommt – Datenschutz auf ho-
hem Niveau einsetzen. Die Beratungen zu diesem 23. Tätig-
keitsbericht dienten den Fraktionen auch zu einer sehr un-
terschiedlichen Bilanzierung des Datenschutzes in dieser
Legislaturperiode.

Berlin, den 12. Juni 2013

Stephan Mayer (Altötting)
Berichterstatter

Gerold Reichenbach
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Jan Korte
Berichterstatter

Dr. Konstantin von Notz
Berichterstatter
Drucksache 17/13936 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting), Gerold Reichenbach,
Gisela Piltz, Jan Korte und Dr. Konstantin von Notz

1. Überweisung

Die Unterrichtung auf Drucksache 17/5200 wurde in der
243. Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. Juni 2013
an den Innenausschuss federführend sowie an den Petitions-
ausschuss, den Sportausschuss, den Rechtsausschuss, den
Finanzausschuss, den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Arbeit
und Soziales, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss
für Gesundheit, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 116. Sitzung
am 12. Juni 2013 Kenntnisnahme der Unterrichtung emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 107. Sitzung am 12. Juni 2013 einstimmig
empfohlen, die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 82. Sitzung am
12. Juni 2013 einstimmig empfohlen, die Unterrichtung zur
Kenntnis und die Entschließung anzunehmen.

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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