BT-Drucksache 17/139

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/39 Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1890 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 2. Dezember 2009


Resolution 1890 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Bericht der Abgeordneten Herbert Frankenhauser, Carsten Schneider (Erfurt), Dr. h. c. Jürgen
Koppelin, Michael Leutert und Sven Kindler

Mit dem Antrag bittet die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag, der von der Bundesregierung am 18. November
2009 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaff-
neter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Inter-
nationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
(ISAF) über den 13. Dezember 2009 hinaus zuzustimmen.

Die Fortsetzung des Einsatzes soll im Rahmen der Imple-
mentierung

a) der „Vereinbarung über provisorische Regelungen in Af-
ghanistan bis zum Wiederaufbau dauerhafter Regierungs-
institutionen (Bonner Vereinbarung)“ vom 5. Dezember
2001,

b) der „Berliner Erklärung“ der Internationalen Afghanis-
tan-Konferenz vom 1. April 2004,

sowie auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom
20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444
(2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Ok-
tober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004, 1623
(2005) vom 13. September 2005, 1707 (2006) vom 12. Sep-
tember 2006, 1776 (2007) vom 19. September 2007, 1833
(2008) vom 22. September 2008 sowie 1890 (2009) vom
8. Oktober 2009 des Sicherheitsrates der Vereinten Natio-
nen im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegen-
seitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Ab-
satz 2 des Grundgesetzes erfolgen.

Für die Beteiligung an der Internationalen Sicherheitsunter-
stützungstruppe in Afghanistan werden bis zu 4 500 Solda-
tinnen und Soldaten mit entsprechender Ausrüstung einge-
setzt.
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
(International Security Assistance Force, ISAF) unter Führung der NATO auf
Grundlage der Resolution 1386 (2001) und folgender Resolutionen, zuletzt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/139
17. Wahlperiode 02. 12. 2009

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/39 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz
c) des auf der Afghanistan-Konferenz in London am 31. Ja-
nuar 2006 verabschiedeten „Afghanistan Compact“,

d) der Beschlüsse des NATO-Gipfels in Straßburg/Kehl am
3./4. April 2009,

e) des Abschlusskommuniqués der Afghanistan-Konfe-
renz in Den Haag am 31. März 2009,

Der Einsatz ist bis zum 13. Dezember 2010 befristet.

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung
der deutschen Beteiligung an dem Einsatz der Internationa-
len Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (Inter-
national Security Assistance Force, ISAF) werden für den
Zeitraum 14. Dezember 2009 bis 13. Dezember 2010 insge-
samt rund 820,7 Mio. Euro betragen. Hiervon entfallen auf

Drucksache 17/139 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

das Haushaltsjahr 2009 rund 36 Mio. Euro sowie auf das
Haushaltsjahr 2010 rund 784,7 Mio. Euro. Für diese Ausga-
ben ist im Einzelplan 14 im Bundeshaushalt 2009 Vorsorge
getroffen. Die Ausgaben im Jahr 2010 werden aus dem Ein-
zelplan 14 im Haushaltsvollzug sichergestellt.

Der Haushaltsausschuss hat die Vereinbarkeit mit der
Haushaltslage des Bundes mit großer Mehrheit mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. und weiteren Stimmen aus den
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
mehrheitlicher Stimmenthaltung aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN festgestellt.

Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Auswärtige Ausschuss keine Änderungen mit
erheblichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 2. Dezember 2009

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Herbert Frankenhauser
Berichterstatter

Carsten Schneider (Erfurt)
Berichterstatter

Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Michael Leutert
Berichterstatter

Sven Kindler
Berichterstatter

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