BT-Drucksache 17/13809

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Kurth, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/12068 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/12380 - Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen und Analphabeten

Vom 13. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13809
17. Wahlperiode 13. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Kurth, Volker Beck (Köln),
Wolfgang Wieland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/12068 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
im Wahlrecht

b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/12380 –

Verbesserung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen
und Analphabeten

A. Problem

Nach der Ansicht der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der
Wahlrechtsausschluss von Menschen, für die ein Betreuer oder eine Betreuerin
für die Besorgung aller Angelegenheiten bestellt ist, sowie von Menschen, die
eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund
dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, mit menschen-
rechtlichen Standards, insbesondere der UN-Behindertenrechtskonvention, un-
vereinbar. Daher seien die Ausschlusstatbestände zu streichen. Die Fraktion der
SPD möchte darüber hinaus Menschen mit Lese- und Schreibschwäche den Zu-
gang zu Wahlen durch Neugestaltung der Stimmzettel vereinfachen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/12068 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

Drucksache 17/13809 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/12380 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme einer der Vorlagen.

D. Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13809

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12068 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/12380 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat in seiner 139. Sitzung am 12. Juni
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss hat in seiner 139. Sitzung am 12. Juni
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 138. Sit-
zung am 12. Juni 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,

im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat in seiner 99. Sitzung 20. März 2013
beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu den Vorlagen
durchzuführen. Die öffentliche Anhörung hat der Innenaus-
schuss in seiner 108. Sitzung am 3. Juni 2013 durchgeführt.
Auf das Protokoll Nr. 17/108 der Anhörung, an der sich sechs
Sachverständige beteiligt haben, wird hingewiesen.

Der Innenausschuss hat die Vorlagen in seiner 111. Sitzung
am 12. Juni 2013 abschließend beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/12068.

Den Antrag auf Drucksache 17/12380 empfiehlt der Innen-
ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Gabriele Fograscher
Berichterstatterin

Dr. Stefan Ruppert
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter
Drucksache 17/13809 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Gabriele Fograscher, Dr. Stefan
Ruppert, Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/12068 wurde in der
219. Sitzung des Deutschen Bundestages am 31. Januar 2013
an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsaus-
schuss zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/12380 wurde in der 222. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 21. Februar 2013 an den
Innenausschuss federführend sowie an den Rechtsausschuss,
den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für
Gesundheit zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen,
den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat in seiner 101. Sitzung am 12. Juni 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 116. Sitzung
am 12. Juni 2013 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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