BT-Drucksache 17/13805

Umsetzung des Freiwilligen Wehrdienstes in den Jahren 2012 und 2013

Vom 5. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13805
17. Wahlperiode 05. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Ulla Jelpke, Jan van Aken,
Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch,
Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Jens Petermann, Katrin Werner
und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung des Freiwilligen Wehrdienstes in den Jahren 2012 und 2013

Am 1. Juli 2011 wurde der sogenannte Freiwillige Wehrdienst (FWD) einge-
führt. Nach dem Wegfall des mit der Wehrpflicht verbundenen Zwangsdienstes
wollte die Bundeswehr durch den FWD zumindest ein weiteres Instrument der
Nachwuchswerbung bei Jugendlichen haben. Aus diesem Grund wurde z. B.
trotz Aussetzung der Wehrpflicht die automatische Weiterleitung von Informa-
tionen über Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr durch die Meldestellen an die
Bundeswehr beibehalten und sogar noch auf weibliche Jugendliche ausgeweitet.

Pro Jahr sollen zwischen 5 000 und 12 500 Stellen in der Bundeswehr mit Frei-
willig Wehrdienstleistenden (FWDler) besetzt werden. Diese erhalten annä-
hernd den gleichen Sold wie Soldatinnen und Soldaten, die in das Dienstverhält-
nis als Zeitsoldat eingestellt sind. Allerdings bleibt auch fast zwei Jahre nach
Einführung des FWD unklar, nach welchen Kriterien das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) entscheidet, wie viele Dienstposten pro Jahr hierfür
zur Verfügung gestellt werden, und welchen militärischen Zweck dies erfüllt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele weibliche und wie viele männliche Angehörige mit deutscher
Staatsangehörigkeit haben die einzelnen Geburtsjahrgänge 1995 bis 2001
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2. Datensätze zu wie vielen minderjährigen Personen sind im Jahr 2012 durch
die Meldebehörden an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt wor-
den?

3. Zu wie vielen Personen sind 2012 Datensätze entgegen § 58 des Wehrpflicht-
gesetzes (WPflG) übermittelt worden, die im Jahr 2013 nicht volljährig wer-
den, und wie wurde mit diesen Datensätzen weiter verfahren?

4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen fehlerhaften
Datenübermittlungen?
5. Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Löschvorschrift aus
§ 58 WPflG von den Kreiswehrersatzämtern beachtet wird?

6. In welchem Umfang wurden die 2011 von den Meldebehörden übermittelten
Daten bis spätestens ein Jahr nach Übermittlung gelöscht?

Drucksache 17/13805 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

7. Daten zu wie vielen Personen wurden aus welchen Gründen nicht binnen
Jahresfrist gelöscht?

8. An welche weiteren Behörden, Dienststellen oder Abteilungen haben die
Kreiswehrersatzämter Daten zu wie vielen Personen zu jeweils welchem
Zweck in den Jahren 2011 und 2012 weitergeleitet, und wie wird in diesen
Fällen die Einhaltung der Löschvorschrift sichergestellt?

9. Wie viele Personen sind durch die Bundeswehr aufgrund der Bestimmung
in § 58 WPflG im Jahr 2012 angeschrieben worden und haben „Informa-
tionsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften“ erhalten, und wie viele
dieser Personen werden 2013 nicht volljährig?

10. Welcher Art waren die den Jugendlichen zugesandten Informationen (bitte
möglichst komplett als Anlage beifügen), und inwiefern wird in diesem
Material auch darauf eingegangen, dass bereits mehrere Dutzend Bundes-
wehrangehörige in Afghanistan zu Tode kamen und Bundeswehrsoldatinnen
und Bundeswehrsoldaten eine von der Bundeswehr gar nicht erst erfasste
Anzahl von Afghaninnen und Afghanen getötet haben?

11. Von wem ist dieses Informationsmaterial konzipiert und erarbeitet worden,
und welche externen Unternehmer waren dabei beteiligt?

12. Wie viele der 2012 angeschriebenen Personen haben Interesse an der Zu-
sendung weiterer Informationen bekundet?

13. Wie viele der 2012 angeschriebenen Jugendlichen haben ein Beratungsge-
spräch vereinbart?

14. Erfasst die Bundeswehr, ob die angeschriebenen Jugendlichen entweder
weitere Informationsmaterialien oder ein Beratungsgespräch haben woll-
ten, und

a) wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundeswehr aus der statistischen
Auswertung gezogen,

b) und wenn nein, wie begründet die Bundeswehr die Notwendigkeit, dass
sie weiterhin ein gegenüber den anderen Bundesministerien und privaten
Arbeitgebern privilegierten Zugang zu Datensätzen von Minderjährigen
hat?

15. Mit welchen Kosten ist die Datenerhebung für die Meldebehörden nach
Kenntnis der Bundesregierung verbunden?

16. Wie hoch sind jeweils die Kosten bei der Bundeswehr für die Verarbeitung
der Daten, die Herstellung des zu versendenden Materials und die Versen-
dung selbst?

17. Wie viele Beratungsgespräche zum freiwilligen Wehrdienst hat die Bundes-
wehr seit dem 1. Juli 2011 mit Interessenten geführt, und wie viele dieser
Personen haben sich anschließend bei der Bundeswehr für einen freiwilli-
gen Wehrdienst beworben (bitte nach Quartalen aufschlüsseln)?

18. Wie viele Personen welchen Alters und Geschlechts haben sich 2012 und
im laufenden Jahr 2013 für den freiwilligen Wehrdienst beworben und sich
einer Tauglichkeitsuntersuchung unterzogen (bitte nach Jahren, nach Bun-
desländern und Schulabschluss aufschlüsseln)?

19. Wie viele Personen haben in dieser Zeit den freiwilligen Wehrdienst trotz
einer Verpflichtungserklärung nicht angetreten (bitte nach Einstellungster-
min aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13805

20. Wie viele Personen welchen Alters und Geschlechts haben im Jahr 2012
und zum Dienstantrittstermin Januar 2013 einen Freiwilligen Wehrdienst
tatsächlich angetreten, und wie viele sind

a) während der ersten sechs Monate wieder auf eigenen Antrag ausgetreten,
und

b) wurden durch die Bundeswehr entlassen (bitte nach Einstellungstermin
aufschlüsseln)?

21. Wie viele Personen welchen Alters und Geschlechts haben zum Dienst-
antrittstermin im April 2013 einen Freiwilligen Wehrdienst tatsächlich an-
getreten (bitte nach Einstellungsterminen aufschlüsseln)?

22. Wie viele der 2012 und 2013 in das Wehrdienstverhältnis aufgenommenen
Personen haben sich für eine besondere Auslandsverwendung schriftlich
verpflichtet (bitte nach Einstellungstermin aufschlüsseln)?

23. Wie viele freiwillig Wehrdienstleistende wurden 2012 und 2013 bei wel-
chen Auslandseinsätzen eingesetzt?

24. Wie viele der 2012 und 2013 in das Wehrdienstverhältnis aufgenommenen
Personen haben sich jeweils für eine Dienstdauer von sieben, zwischen acht
und zehn, zwischen elf und zwölf, zwischen 13 und 15, zwischen 16 und 18
und mehr als 19 Monaten verpflichtet (bitte nach Einstellungstermin auf-
schlüsseln)?

25. Wie viele Personen haben im Jahr 2012 und bisher im Jahr 2013 einen
Dienst als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, einschließlich Offiziers-
anwärterinnen und Offiziersanwärter, tatsächlich angetreten (bitte nach Ge-
burtsjahrgang, Geschlecht, Kalenderjahr und Einstellungstermin aufschlüs-
seln)?

26. Wie viele freiwillig Wehrdienstleistende sind 2012 und 2013 während ihrer
Dienstzeit in das Dienstverhältnis von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
gewechselt (bitte nach Geschlecht, Kalenderjahr und Einstellungstermin
aufschlüsseln)?

27. Wie viele Personen sind als Wiedereinsteller in das Dienstverhältnis eines
Soldaten auf Zeit im Jahr 2012 und bislang im Jahr 2013 aufgenommen
worden (bitte nach Geschlecht und Kalenderjahr aufschlüsseln)?

28. Wie viele Personen haben sich in den Jahren 2012 und 2013 für eine Ein-
stellung als Zeitsoldatin und Zeitsoldat beworben (bitte nach Geburtsjahr-
gang, Geschlecht und Kalenderjahr aufschlüsseln)?

29. Wie viele Personen sind als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit einer
Verpflichtungsdauer von maximal 24 Monaten eingestellt worden (bitte
nach Geschlecht und Kalenderjahr aufschlüsseln)?

30. Wie viele freiwillig Wehrdienstleistende und wie viele Soldatinnen und Sol-
daten auf Zeit waren 2012 bei ihrem Diensteintritt unter 18 Jahre alt (bitte
nach Wehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit getrennt)?

31. Wie hoch sind für 2013 die Kosten für freiwillig Wehrdienstleistende ange-
setzt, einschließlich Wehrsold, besonderen Zuschlägen und Vergütungen,
Verpflichtungsprämien, Beiträge zu den Sozialversicherungen, Leistungen
nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz, Verpflegungsgeld und Familienheim-
fahrten?

32. Wie hoch sind die entsprechenden Kostenansätze für 2013 eingestellte
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ 2)?

Drucksache 17/13805 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
33. Welche durchschnittliche Personalstärke hatte die Bundeswehr im Jahr
2012 (bitte nach Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und
Soldaten auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistenden sowie Grundwehrdienst-
leistenden und freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden aufschlüsseln,
Zahlen nicht aufgerundet)?

34. Wie viele Strafanzeigen wurden 2012 gestellt

a) wegen Fahnenflucht (§ 16 des Wehrstrafgesetzes – WStG);

b) eigenmächtiger Abwesenheit (§ 15 WStG);

c) wegen Ungehorsam (§ 19 WStG) und wegen Gehorsamsverweigerung
(§ 20 WStG)

(bitte jeweils nach Statusgruppen aufschlüsseln)?

35. In wie vielen Fällen wurden 2012 gegenüber Soldatinnen und Soldaten Dis-
ziplinararreste verhängt (bitte nach Statusgruppen und nach Dauer auf-
schlüsseln)?

36. Wie viele Wehrdienstleistende waren 2012 in welchen Verwendungen in
welchen der fünf militärischen Organisationsbereiche eingesetzt?

37. Zu welchem Ergebnis kam die jeweils im ersten Quartal erfolgte Bedarfs-
ermittlung für die benötigte Anzahl von Dienstposten für freiwillige Wehr-
dienstleistende im Haushaltsjahr 2014?

38. Wie hoch ist der Ergänzungsbedarf an Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten in-
klusive Offiziersanwärterinnen und Offiziersanwärter im Jahr 2013 und in
den Folgejahren bis 2020 (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?

39. Wie viele der bereits ausgeschiedenen FWD haben sich schriftlich ver-
pflichtet, für Dienstleistungen nach § 60 des Soldatengesetzes zur Verfü-
gung zu stehen?

40. Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr ergriffen, um die Grundausbil-
dung weniger belastend für die Rekruten durchzuführen?

41. Trifft die Meldung des „Bayerischen Rundfunks“ vom 3. April 2013 (www.
br.de/nachrichten/schwaben/bundeswehr-grundausbildung-dillingen-
kempten-100.html) zu, dass die Grundausbildung von Rekruten in Kempten
sowie in Dillingen zum Dienstantrittstermin April 2013 mangels Freiwilli-
ger nicht durchgeführt worden ist, und wenn ja, wie ist das Ausbildungs-
personal stattdessen eingesetzt worden?

42. An welchen Standorten wurde seit 2011 die eingeplante Grundausbildung
von Freiwillig Wehrdienstleistenden aus welchen Gründen nicht durch-
geführt?

43. Welche Ist-Ausgaben sind für den Freiwilligen Wehrdienst in den Haus-
haltsjahren 2011 und 2012 aus welchen Haushaltstiteln erfolgt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 5. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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